Verbotsschilder führen bestimmte Verkehrsbeschränkungen ein oder heben sie auf.
3.1 „Kein Eintrag“.
Jeglicher Zutritt ist verboten Fahrzeug in diese Richtung.
3.2 „Bewegung verboten“.
Alle Fahrzeuge sind verboten.
3.3 „Der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist verboten“.
3.4 „LKW verboten“.
Die Bewegung von Lastwagen und Fahrzeugen mit einer zulässigen maximales Gewichtüber 3,5 Tonnen (wenn das Gewicht nicht auf dem Schild angegeben ist) oder mit einem zulässigen Höchstgewicht, das das auf dem Schild angegebene Gewicht überschreitet, sowie Traktoren und selbstfahrende Maschinen.
Das Zeichen 3.4 verbietet nicht die Bewegung von Lastkraftwagen zur Personenbeförderung, Fahrzeugen der Bundespost mit einem weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund auf der Seitenfläche sowie Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 26 Tonnen, die Unternehmen bedienen, die sich in dem ausgewiesenen Gebiet befinden. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge den ausgewiesenen Bereich an der Kreuzung betreten und verlassen, die ihrem Ziel am nächsten liegt.
3.5 „Motorräder sind verboten“.
3.6 „Bewegung von Traktoren ist verboten“.
Die Bewegung von Traktoren und selbstfahrenden Maschinen ist verboten.
3.7 „Das Bewegen mit einem Anhänger ist verboten“.
Das Bewegen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von mechanischen Fahrzeugen ist verboten.
3.8 „Die Bewegung von Pferdefuhrwerken ist verboten.“
Verbotene Bewegung Pferdewagen(Schlitten), Reit- und Tragtiere sowie Viehtrieb.
3.9 „Radfahren ist verboten“.
Fahrräder und Mopeds sind verboten.
3.10 „Fußgängerverkehr ist verboten“.
3.11 „Gewichtsbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugzügen, ist verboten. tatsächliches Gewicht das ist mehr als auf dem Schild angegeben.
3.12 „Massenbegrenzung je Fahrzeugachse“.
Es ist verboten, Fahrzeuge zu bewegen, deren tatsächliches Gewicht auf einer Achse das auf dem Schild angegebene Gewicht übersteigt.
3.13 „Höhenbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) größer ist als auf dem Schild angegeben, ist verboten.
3.14 „Breitenbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Gesamtbreite (mit oder ohne Ladung) größer ist als auf dem Schild angegeben, ist verboten.
3.15 „Längenbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen (Fahrzeugkombinationen) ist verboten. Gesamtlänge die (mit oder ohne Ladung) mehr als auf dem Schild angegeben ist.
3.16 „Mindestabstandsbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen mit einem geringeren Abstand als auf dem Schild angegeben ist verboten.
3.17.1 „Zoll“.
Es ist verboten, ohne Halt am Zoll (Checkpoint) zu reisen.
3.17.2 „Gefahr“.
Verboten weitere Bewegung ausnahmslos alle Fahrzeuge im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, Unfall, Feuer oder einer sonstigen Gefahr.
3.17.3 „Kontrolle“.
Das Passieren von Checkpoints ohne anzuhalten ist verboten.
3.18.1 „Kein Rechtsabbiegen“.
3.18.2 „Kein Linksabbiegen“.
3.19 „Keine Kehrtwendung“.
3.20 „Überholverbot“.
Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen, mit Ausnahme von langsam fahrenden Fahrzeugen, Pferdekutschen, Fahrrädern, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Kinderwagen.
3.21 „Ende des Überholverbots“.
3.22 „Überholverbot für Lkw“.
Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen dürfen alle Fahrzeuge nicht überholen.
3.23 „Ende des Überholverbots für Lkw“.
3.24 „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“.
Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.
3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone“.
3.26 „Beschallung ist verboten“.
Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal wird gegeben, um einen Verkehrsunfall zu verhindern.
3.27 „Anhalten verboten“.
Das Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen ist verboten.
3.28 „Parken verboten“.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist verboten.
3.29 „Das Parken ist an ungeraden Tagen im Monat verboten.“
3.30 „Das Parken ist an geraden Tagen im Monat verboten.“
Bei gleichzeitiger Verwendung der Zeichen 3.29 und 3.30 weiter gegenüberliegende Seiten Das Parken ist auf beiden Seiten der Fahrbahn von 19:00 bis 21:00 Uhr (Wechselzeit) erlaubt.
3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen“.
Bezeichnung des Endes des Versorgungsgebietes gleichzeitig mehrere Zeichen aus folgenden: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30.
3.32 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten."
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschildern) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist verboten.
3.33 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiven und brennbaren Gütern ist verboten."
Die Bewegung von Fahrzeugen, die explosive Stoffe und Produkte sowie andere gefährliche Güter transportieren, die als entzündlich gekennzeichnet werden müssen, ist verboten, mit Ausnahme der Fälle, in denen diese gefährlichen Stoffe und Produkte in einer begrenzten Menge befördert werden, die auf die festgelegte Weise bestimmt wird besondere Regeln Transport.
Die Zeichen 3.2 - 3.9, 3.32 und 3.33 verbieten die Bewegung der jeweiligen Fahrzeugtypen in beide Richtungen.
Zeichen gelten nicht:
3.1 - 3.3, 3.18.1, 3.18.2, 3.19 - für Streckenfahrzeuge;
3.27 - für Streckenfahrzeuge und Fahrzeuge, die als verwendet werden Personentaxi, an den Stellen, an denen Linienfahrzeuge anhalten oder als Personentaxi eingesetzte Fahrzeuge parken, die mit den Markierungen 1.17 bzw. (oder) den Zeichen 5.16 - 5.18 gekennzeichnet sind.
3.2, 3.3, 3.5 - 3.8 - auf Fahrzeugen von Bundespostorganisationen, die auf der Seitenfläche einen weißen diagonalen Streifen auf blauem Grund haben, und Fahrzeugen, die Unternehmen bedienen, die sich in einem bestimmten Gebiet befinden, sowie Bürger bedienen oder Bürgern gehören, die leben oder in dem dafür vorgesehenen Bereich arbeiten. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge den ausgewiesenen Bereich an der Kreuzung betreten und verlassen, die ihrem Ziel am nächsten liegt;
3.28 - 3.30 - an Fahrzeugen, die von behinderten Menschen geführt werden und behinderte Menschen einschließlich behinderter Kinder befördern, wenn die gekennzeichneten Fahrzeuge mit einem Erkennungszeichen "Behinderte" versehen sind, sowie auf Fahrzeugen der Bundespost, die einen weißen diagonalen Streifen auf der Seitenfläche haben auf blauem Hintergrund und in einem Taxi mit eingeschaltetem Taxameter;
3.2, 3.3 - auf Fahrzeugen, die von Behinderten der Gruppen I und II gefahren werden und solche Behinderten oder behinderte Kinder befördern, wenn die angegebenen Fahrzeuge ein Erkennungszeichen „Behinderte“ haben;
Die Wirkungszone der Zeichen 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26-3.30 erstreckt sich von der Stelle, an der das Zeichen installiert ist, bis zur nächsten Kreuzung dahinter und in besiedelten Gebieten, wenn keine Kreuzung vorhanden ist - bis zum Ende der Besiedlung Bereich. Die Wirkung der Schilder wird an den Ausfahrtsstellen aus den an die Straße angrenzenden Gebieten und an den Kreuzungsstellen (Angrenzen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen nicht unterbrochen, vor denen die entsprechenden Schilder nicht installiert sind.
Die Wirkung des vor der Siedlung aufgestellten Zeichens 3.24, gekennzeichnet durch das Zeichen 5.23.1 oder 5.23.2, erstreckt sich auf dieses Zeichen.
Der Wirkungsbereich von Schildern kann reduziert werden:
für Zeichen 3.16 und 3.26 mit Tafel 8.2.1;
für Zeichen 3.20, 3.22, 3.24 durch Anbringen der Zeichen 3.21, 3.23, 3.25 am Ende ihres Versorgungsbereichs bzw. durch Verwendung von Tafel 8.2.1. Der Erfassungsbereich von Zeichen 3.24 kann reduziert werden, indem Zeichen 3.24 mit einer anderen Höchstgeschwindigkeit eingestellt wird;
für Zeichen 3.27-3.30 durch Anbringen der wiederholten Zeichen 3.27-3.30 am Ende ihrer Aktion mit Tafel 8.2.3 oder Verwendung von Tafel 8.2.2. Das Zeichen 3.27 kann zusammen mit der Markierung 1.4 und das Zeichen 3.28 - mit der Markierung 1.10 verwendet werden, wobei der Wirkungsbereich der Zeichen durch die Länge der Markierungslinie bestimmt wird.
Straßenkrümmung mit kleinem Radius oder mit eingeschränkte Sichtbarkeit: 1.11.1 - nach rechts, 1.11.2 - nach links.
Straßenabschnitt mit gefährliche Wendungen: 1.12.1 - mit der ersten Rechtskurve, 1.12.2 - mit der ersten Linkskurve.
Verengung auf beiden Seiten - 1.20.1, rechts - 1.20.2, links - 1.20.3.
Angrenzung rechts - 2.3.2, 2.3.4, 2.3.6, links - 2.3.3, 2.3.5, 2.3.7.
Es ist verboten, einen schmalen Abschnitt der Straße zu betreten, wenn dies zu Behinderungen führen kann Gegenverkehr. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen, die sich in einem engen Bereich oder der gegenüberliegenden Einfahrt befinden, Vorfahrt gewähren.
Ein schmaler Straßenabschnitt, auf dem der Fahrer Vorrang vor entgegenkommenden Fahrzeugen hat.
3. Verbotsschilder.
Verbotsschilder führen bestimmte Verkehrsbeschränkungen ein oder heben sie auf.
Die Bewegung von Lastkraftwagen und Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (wenn das Schild keine Masse angibt) oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als auf dem Schild angegeben, sowie von Traktoren und selbstfahrenden Maschinen, ist verboten.
3.5 „Motorräder verboten“.
3.6 „Die Bewegung von Traktoren ist verboten.“ Die Bewegung von Traktoren und selbstfahrenden Maschinen ist verboten.
3.7 „Das Bewegen mit einem Anhänger ist verboten.“
Das Bewegen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von mechanischen Fahrzeugen ist verboten.
3.8 „Die Bewegung von Pferdefuhrwerken ist verboten.“
Das Bewegen von Pferdefuhrwerken (Schlitten), Reit- und Tragtieren sowie das Treiben von Vieh ist verboten.
3.9 „Radfahren ist verboten.“ Fahrräder und Mopeds sind verboten.
3.10 „Fußgängerverkehr ist verboten.“
3.11 „Gewichtsbegrenzung“.
Es ist verboten, Fahrzeuge zu bewegen, einschließlich Fahrzeugen, deren tatsächliche Gesamtmasse größer ist als auf dem Schild angegeben.
3.12 „Massenbegrenzung je Fahrzeugachse“.
Es ist verboten, Fahrzeuge zu bewegen, deren tatsächliches Gewicht auf einer Achse das auf dem Schild angegebene Gewicht übersteigt.
3.13 „Höhenbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) größer ist als auf dem Schild angegeben, ist verboten.
3.14 „Breitenbegrenzung“. Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Gesamtbreite (mit oder ohne Ladung) größer ist als auf dem Schild angegeben, ist verboten.
3.15 „Längenbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen (Fahrzeugkombinationen), deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) größer ist als auf dem Schild angegeben, ist verboten.
3.16 „Mindestabstandsbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen mit einem geringeren Abstand als auf dem Schild angegeben ist verboten.
3.17.1 „Zoll“. Es ist verboten, ohne Halt am Zoll (Checkpoint) zu reisen.
3.17.2 „Gefahr“.
Die Weiterfahrt aller Fahrzeuge ausnahmslos ist im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, Unfall, Feuer oder einer sonstigen Gefahr verboten.
3.17.3 „Steuerung“. Das Passieren von Checkpoints ohne anzuhalten ist verboten.
3.18.1 „Kein Rechtsabbiegen“.
3.18.2 „Kein Linksabbiegen“.
3.19 "Keine Kehrtwende".
3.20 „Überholverbot“.
Das Überholen aller Fahrzeuge ist verboten, ausgenommen langsam fahrende Fahrzeuge, Pferdekutschen, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen.
3.21 „Ende des Überholverbots“.
3.22 „Das Überholen mit Lkw ist verboten.“
Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen dürfen alle Fahrzeuge nicht überholen.
3.23 „Ende des Überholverbots für Lkw“.
3.24 „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“.
Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.
3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone“.
3.26 "Feed Tonsignal verboten."
Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal wird gegeben, um einen Verkehrsunfall zu verhindern.
3.27 „Anhalten verboten“. Das Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen ist verboten.
3.28 „Parken verboten“. Das Abstellen von Fahrzeugen ist verboten.
3.29 "Das Parken ist an ungeraden Tagen im Monat verboten."
3.30 "Das Parken ist an geraden Tagen im Monat verboten."
Bei gleichzeitiger Verwendung der Zeichen 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Seiten der Fahrbahn ist das Parken auf beiden Seiten der Fahrbahn von 19:00 bis 21:00 Uhr (Änderungszeit) erlaubt.
3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen“.
Bezeichnung des Endes des Versorgungsgebietes gleichzeitig mehrere Zeichen aus folgenden: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30.
3.32 „Bewegung von Fahrzeugen mit Gefahrgut verboten".
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschildern) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist verboten.
3.33 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiven und brennbaren Gütern ist verboten."
Die Bewegung von Fahrzeugen, die explosive Stoffe und Produkte transportieren, sowie andere gefährliche Güter, die als entzündlich gekennzeichnet werden müssen, ist verboten, mit Ausnahme der Fälle, in denen diese gefährlichen Stoffe und Produkte in einer begrenzten Menge befördert werden, die in der durch Sondertransport festgelegten Weise bestimmt wird Regeln.
Verbotsschilder
Die Zeichen 3.2 - 3.9, 3.32 und 3.33 verbieten die Bewegung der jeweiligen Fahrzeugtypen in beide Richtungen.
Zeichen gelten nicht:
3.1 - 3.3, 3.18.1, 3.18.2, 3.19, 3.27 - auf der Strecke befindliche Fahrzeuge, wenn die Strecke so angelegt ist und Fahrzeuge mit blauer oder blau-roter Rundumleuchte;
3.2 - 3.8 - für Fahrzeuge der Bundespost, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, und Fahrzeuge, die Unternehmen bedienen, die in einem bestimmten Bereich ansässig sind, sowie Bürger bedienen oder Bürgern gehören, die in einem wohnen oder arbeiten bezeichneten Bereich. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge den ausgewiesenen Bereich an der Kreuzung betreten und verlassen, die ihrem Ziel am nächsten liegt;
3.28 - 3.30 - für Fahrzeuge der Bundespost, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, sowie für Taxis mit eingeschaltetem Taxameter;
3.2, 3.3, 3.28 - 3.30 - für Fahrzeuge, die von Behinderten der Gruppen I und II geführt werden oder solche befördern.
Die Wirkung der Zeichen 3.18.1, 3.18.2 gilt für die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Zeichen aufgestellt wird.
Der Abdeckungsbereich der Zeichen 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30 erstreckt sich von dem Ort, an dem das Zeichen installiert ist, bis zur nächsten Kreuzung dahinter und in besiedelten Gebieten, wenn keine Kreuzung vorhanden ist - bis zum Ende der besiedeltes Gebiet. Die Wirkung der Schilder wird an den Ausfahrtsstellen aus den an die Straße angrenzenden Gebieten und an den Kreuzungsstellen (Angrenzen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen nicht unterbrochen, vor denen die entsprechenden Schilder nicht installiert sind.
Die Wirkung des vor der Siedlung aufgestellten Zeichens 3.24, gekennzeichnet durch das Zeichen 5.23.1 oder 5.23.2, erstreckt sich auf dieses Zeichen.
Der Wirkungsbereich von Schildern kann reduziert werden:
für Zeichen 3.16 und 3.26 mit Tafel 8.2.1;
für Zeichen 3.20, 3.22, 3.24 durch Anbringen der Zeichen 3.21, 3.23, 3.25 am Ende ihres Versorgungsbereichs bzw. durch Verwendung von Tafel 8.2.1. Der Erfassungsbereich von Zeichen 3.24 kann reduziert werden, indem Zeichen 3.24 mit einer anderen Höchstgeschwindigkeit eingestellt wird;
für Zeichen 3.27 - 3.30 durch Anbringen von Wiederholungszeichen 3.27 - 3.30 mit Tafel 8.2.3 am Ende ihres Erfassungsbereichs oder Verwendung von Tafel 8.2.2. Das Zeichen 3.27 kann zusammen mit der Markierung 1.4 und das Zeichen 3.28 - mit der Markierung 1.10 verwendet werden, wobei der Wirkungsbereich der Zeichen durch die Länge der Markierungslinie bestimmt wird.
Die Zeichen 3.10, 3.27 - 3.30 gelten nur auf der Seite der Straße, auf der sie aufgestellt sind.
4. Gebotszeichen.
4.1.1 „Geradeaus“.
4.1.2 „Nach rechts verschieben“.
4.1.3 „Bewegung nach links“.
4.1.4 „Gerade oder rechts fahren“.
4.1.5 „Gerade oder links fahren“.
4.1.6 „Nach rechts oder links bewegen“.
Die Bewegung ist nur in die Richtungen erlaubt, die durch Pfeile auf den Schildern angegeben sind. Zeichen, die ein Linksabbiegen erlauben, erlauben auch ein U-Turn (die Zeichen 4.1.1 - 4.1.6 können mit einer Pfeilkonfiguration verwendet werden, die den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung entspricht).
Die Zeichen 4.1.1 - 4.1.6 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der Zeichen 4.1.1 - 4.1.6 gilt für die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen ein Zeichen aufgestellt wird. Die Wirkung des am Anfang des Straßenabschnitts aufgestellten Zeichens 4.1.1 erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet das Rechtsabbiegen in Höfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche nicht.
4.2.1 „Hindernisumfahrung rechts“.
4.2.2 „Hindernisumfahrung links“. Eine Umleitung ist nur von der Seite erlaubt, die durch den Pfeil gekennzeichnet ist.
4.2.3 „Hindernisumfahrung rechts oder links“. Umwege sind von allen Seiten erlaubt.
4.3 „Kreisverkehr“. Ab dem 8. November 2017 muss der Fahrer eines Fahrzeugs, das in eine solche Kreuzung einfährt, den an dieser Kreuzung fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Wenn an einem Kreisverkehr Vorfahrtszeichen oder eine Ampel installiert sind, erfolgt die Bewegung der Fahrzeuge darauf gemäß ihren Anforderungen.
4.4.1 „Radweg“.
Nur Fahrräder und Mopeds sind erlaubt. Fußgänger können sich auch auf dem Radweg bewegen (wenn kein Bürgersteig oder Fußweg vorhanden ist).
4.4.2 „Ende des Radwegs“. Ende des Radweges markiert mit Schild 4.4.1.
4.5.1 „Fußgängerweg“. Nur Fußgänger sind erlaubt.
4.5.2 „Geh- und Radweg mit kombiniertem Verkehr.“ Radweg mit kombiniertem Verkehr.
4.5.3 „Ende kombinierter Geh- und Radweg“. Das Ende des Radwegs mit kombiniertem Verkehr.
4.5.4 - 4.5.5 „Geh- und Radweg mit Verkehrstrennung“. Radweg mit Aufteilung in Rad- und Fußgängerseite, baulich zugeordnet und (oder) markiert horizontale Markierungen 1.2, 1.23.2 und 1.23.3 oder anderweitig.
4.5.6 - 4.5.7 „Ende Geh- und Radweg mit Verkehrstrennung“. Radwegende mit Verkehrstrennung.
4.6 „Einschränkung Mindestgeschwindigkeit". Bewegung ist nur mit dem angegebenen oder erlaubt mehr Geschwindigkeit(km/h).
4.7 „Ende der Mindestgeschwindigkeitsbegrenzungszone“.
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Informationstafeln) "Gefahrgut" ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung erlaubt: 4.8.1 - geradeaus, 4.8.2 - nach rechts, 4.8.3 - nach links.
5. Anzeichen für besondere Rezepte.
Zeichen besonderer Vorschriften leiten bestimmte Bewegungsarten ein oder heben sie auf.
5.1 „Autobahn“.
Die Straße, auf der die Anforderungen der Regeln gelten Verkehr Russische Föderation Festlegung der Bewegungsordnung auf Autobahnen.
5.2 „Autobahnende“.
5.3 „Straße für Autos“.
Eine Straße, die nur für den Verkehr von Autos, Bussen und Motorrädern reserviert ist.
5.4 „Ende der Straße für Autos“.
5.5 „Einbahnstraße“.
Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über seine gesamte Breite in derselben Richtung verläuft.
5.6 „Ende der Einbahnstraße“.
5.7.1, 5.7.2 „Einfahrt in eine Einbahnstraße“. Roadtrip bzw Fahrbahn mit Einbahnverkehr.
5.8 „Umkehrbewegung“.
Der Beginn eines Straßenabschnitts, auf dem eine oder mehrere Fahrspuren die Richtung ändern können.
5.9 „Ende Rücklauf“.
5.10 „Einfahrt in die Straße bei Gegenverkehr.“
5.11 „Straße mit Streifen für Streckenfahrzeuge“. Die Straße, auf der die Bewegung von Fahrzeugen mit fester Route, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxi eingesetzt werden, auf einer speziell zugewiesenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugflusses erfolgt.
5.12 "Das Ende der Straße mit einem Streifen für Streckenfahrzeuge."
5.13.1, 5.13.2 „Ausfahrt zur Straße mit einem Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge“.
5.13.3, 5.13.4 „Einfahrt in eine Straße mit Radfahrstreifen“. Abfahrt zur Straße mit einem Fahrstreifen für Radfahrer, deren Bewegung auf einem speziell zugewiesenen Fahrstreifen in Richtung des allgemeinen Flusses erfolgt.
5.14 „Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge“. Eine Spur, die nur für die Bewegung von Fahrzeugen mit fester Route, Radfahrern und Fahrzeugen bestimmt ist, die als Personentaxi verwendet werden und sich mit dem allgemeinen Fahrzeugstrom bewegen.
5.14.1 „Fahrspurende für Streckenfahrzeuge“.
5.14.2 „Radfahrstreifen“ – ein für den Verkehr mit Fahrrädern und Mopeds bestimmter Fahrstreifen der Fahrbahn, der durch horizontale Markierungen vom Rest der Fahrbahn getrennt und mit dem Zeichen 5.14.2 gekennzeichnet ist.
5.14.3 „Fahrstreifenende für Radfahrer“. Das Zeichen 5.14.3 gilt für die Fahrspur, über der es sich befindet. Die Wirkung rechts der Fahrbahn angebrachter Schilder gilt für den rechten Fahrstreifen.
5.15.1 „Verkehrsrichtungen auf Fahrspuren“.
Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.
5.15.2 „Bewegungsrichtungen entlang der Fahrspur“.
Zulässige Fahrspurrichtungen.
Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen von der ganz linken Spur erlauben, erlauben auch eine Kehrtwende von dieser Spur.
Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der vor der Kreuzung aufgestellten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf aufgestellte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Hinweise geben.
5.15.3 „Beginn der Fahrspur“.
Der Beginn einer zusätzlichen Spur auf der Steigung oder einer Verzögerungsspur. Weist das vor dem Zusatzfahrstreifen aufgestellte Zeichen das (die) Zeichen 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“ auf, so muss der Fahrer des Fahrzeugs, der den Hauptfahrstreifen nicht mit der vorgeschriebenen oder höheren Geschwindigkeit weiterbefahren kann, auf die Spur wechseln rechts von ihm.
5.15.4 „Beginn der Fahrspur“.
Beginn des für den Verkehr in dieser Richtung vorgesehenen Abschnitts der mittleren Fahrspur einer dreispurigen Straße. Wenn das Zeichen 5.15.4 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, dann ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
5.15.5 „Fahrspurende“. Ende einer zusätzlichen Spur auf der Anstiegs- oder Beschleunigungsspur.
5.15.6 „Fahrspurende“.
Das Ende eines Abschnitts der mittleren Fahrspur auf einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in dieser Richtung bestimmt ist.
5.15.7 „Fahrtrichtung auf Fahrspuren“.
Wenn das Zeichen 5.15.7 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, dann ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen dürfen die Zeichen 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl Pfeile verwendet werden.
5.15.8 „Anzahl der Fahrspuren“.
Zeigt die Anzahl der Bahnen und die Bahnmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der Beschilderung auf den Pfeilen einzuhalten.
5.16 „Haltestelle für Busse und (oder) Oberleitungsbusse“.
5.17 „Straßenbahnhaltestelle“.
5.18 „Parkplatz für Personentaxis“.
5.19.1, 5.19.2 "Fußgängerübergang".
Wenn an der Kreuzung keine Markierungen 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden sind, wird das Zeichen 5.19.1 rechts der Straße am nahen Rand der Kreuzung in Bezug auf herannahende Fahrzeuge aufgestellt und das Zeichen 5.19.2 links gesetzt der Straße am äußersten Rand der Kreuzung.
5.20 „Künstliche Unebenheiten“.
Zeigt Grenzen an künstliche Unebenheiten. Das Zeichen wird an der nächsten Grenze der künstlichen Unebenheit in Bezug auf sich nähernde Fahrzeuge installiert.
5.21 „Wohngebiet“.
Das Gebiet, auf dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und das Verfahren zum Fahren in einem Wohngebiet festlegen.
5.22 „Ende Wohngebiet“.
5.23.1, 5.23.2 „Beginn der Abwicklung“.
Der Beginn einer Siedlung, in der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Bewegungsordnung in Siedlungen festlegen.
5.24.1, 5.24.2 „Abrechnungsende“.
Der Ort, ab dem die Anforderungen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation, die das Verfahren zum Fahren in besiedelten Gebieten festlegen, auf dieser Straße ungültig werden.
5.25 "Der Beginn der Siedlung."
Der Beginn einer Siedlung, wo die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren zum Befahren von Siedlungen festlegen, auf dieser Straße nicht gelten.
5.26 „Abrechnungsende“.
Das Ende einer Ortschaft, wo die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für das Fahren in Ortschaften festlegen, auf dieser Straße nicht gelten.
5.27 „Parkverbotszone“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.
5.28 „Ende der Parkbeschränkungszone“.
5.29 „Geregelte Parkzone“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, wo das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.
5.30 Uhr „Ende der geregelten Parkzone“.
5.31 „Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“.
Der Ort, von dem aus das Territorium (Abschnitt der Straße) beginnt, wo es begrenzt ist maximale Geschwindigkeit Bewegung.
5.32 „Ende der Zone mit Höchstgeschwindigkeit“.
5.33 „Fußgängerzone“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, auf dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.
5.34 „Ende der Fußgängerzone“.
5.35 „Sperrzone Umweltklasse mechanische Fahrzeuge“.
Gibt den Ort an, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Bewegung von Kraftfahrzeugen verboten ist: deren Umweltklasse, die in den Zulassungsdokumenten für diese Fahrzeuge angegeben ist, niedriger ist als die auf dem Schild angegebene Umweltklasse; deren Umweltklasse in den Zulassungsunterlagen dieser Fahrzeuge nicht angegeben ist.
5.36 „Zone mit Einschränkung der Umweltklasse von Lkw.“
Gibt den Ort an, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Bewegung von Lastkraftwagen, Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen verboten ist: deren Umweltklasse, die in den Zulassungsdokumenten für diese Fahrzeuge angegeben ist, ist niedriger als die Umweltklasse auf dem Schild angegebene Klasse; deren Umweltklasse in den Zulassungsunterlagen dieser Fahrzeuge nicht angegeben ist.
5.37 „Ende der Zone mit der Einschränkung der Umweltklasse von Kraftfahrzeugen.“
5.38 „Ende der Zone mit der Einschränkung der Umweltklasse von Lkw.“
6. Hinweisschilder.
Hinweisschilder informieren über den Standort Siedlungen und andere Objekte sowie die etablierten oder empfohlenen Fahrmodi.
6.1 „Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen“.
Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen, durch die Regeln festgelegt Verkehr der Russischen Föderation.
Die Geschwindigkeit, mit der es empfohlen wird, weiterzumachen diese Abteilung Straßen. Der Geltungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 zusammen mit einem Warnzeichen durch die Länge bestimmt gefährlicher Bereich.
6.3.1 „Umkehrplatz“. Linksabbiegen ist verboten.
6.3.2 „Wendebereich“. Die Länge der Wendezone. Linksabbiegen ist verboten.
6.4 „Parkplatz“.
6,5" Streifen Not-Halt". Nothaltespur bei steiler Abfahrt.
6.6 „Unterirdischer Fußgängerüberweg“.
6.7 „Erhöhter Fußgängerüberweg“.
6.8.1 - 6.8.3 "Sackgasse". Eine Straße ohne Durchgang.
6.9.1 „Vorwärtsrichtungsanzeiger“
6.9.2 „Vorwärtsrichtungsanzeiger“.
Wegbeschreibungen zu den Siedlungen und anderen Objekten, die auf dem Schild angegeben sind. Schilder dürfen Bilder des Schildes tragen 6.14.1 , Symbole der Autobahn, des Flughafens und andere Piktogramme. Auf dem Zeichen 6.9.1 können Bilder anderer Zeichen angebracht werden, die über die Besonderheiten des Verkehrs informieren. Der untere Teil des Zeichens 6.9.1 gibt die Entfernung vom Standort des Zeichens bis zur Kreuzung oder zum Beginn des Bremsstreifens an.
Das Zeichen 6.9.1 dient auch zur Kennzeichnung der Umleitung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11 - 3.15 aufgestellt ist.
6.9.3 „Verkehrsplan“.
Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an der Kreuzung verboten sind, oder die Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung.
6.10.1 „Blinker“
6.10.2 „Blinker“.
Wegbeschreibungen zu Wegpunkten. Die Schilder können die Entfernung (km) zu den darauf markierten Objekten, Symbole der Autobahn, des Flughafens und andere Piktogramme angeben.
6.11 „Objektname“.
Der Name eines anderen Objekts als einer Siedlung (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).
6.12 „Abstandsanzeige“.
Entfernung (km) zu Siedlungen auf der Route.
6.13 „Kilometerzeichen“. Entfernung (km) zum Anfang oder Ende der Straße.
6.14.1, 6.14.2 „Routennummer“.
6.14.1 - der Straße (Route) zugewiesene Nummer; 6.14.2 - Nummer und Richtung der Straße (Route).
6.16 „Haltelinie“.
Ort, an dem Fahrzeuge an einer verbotenen Ampel anhalten (Verkehrskontroller).
6.17 „Umleitungsregelung“. Umleitungsroute für einen vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitt.
Umleitungsrichtung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.
6.19.1, 6.19.2 „Vorzeichen für Spurwechsel“.
Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Fahrbahnabschnitts auf einer Mittelstraße oder Richtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.
6.20.1, 6.20.2 „Notausgang“. Zeigt die Stelle im Tunnel an, an der sich der Notausgang befindet.
6.21.1, 6.21.2 „Bewegungsrichtung zum Notausgang“. Zeigt die Richtung zum Notausgang und die Entfernung dazu an.
Auf den Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2, die außerhalb der Siedlung installiert sind, bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass die Bewegung zu der angegebenen Siedlung oder dem angegebenen Objekt über die Autobahn oder eine andere Straße durchgeführt wird. Auf den in der Siedlung installierten Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2 werden grün hinterlegte Einschübe bzw von blauer Farbe bedeuten, dass die Bewegung zu der angegebenen Siedlung oder dem angegebenen Objekt nach dem Verlassen dieser Siedlung jeweils über die Autobahn oder eine andere Straße durchgeführt wird; Der weiße Hintergrund des Zeichens bedeutet, dass sich das angegebene Objekt in diesem Ort befindet.
7. Dienstleistungsmarken.
Serviceschilder informieren über den Standort der jeweiligen Objekte.
7.1 „Medizinische Hilfe“.
Warnsignale
Verkehrswarnzeichen dieser Gruppe informieren Autofahrer über einen gefährlichen Straßenabschnitt, der Maßnahmen des Fahrers erfordert. Warnzeichen sind in den meisten Fällen ein rot umrandetes Dreieck.
Erläuterungen zu Warnschildern
1.1 Bahnübergang mit Schranke
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Annäherung an einen mit einer Schranke ausgestatteten Bahnübergang. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb der Siedlung dupliziert, das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Beginn des gefährlichen Abschnitts installiert.
1.2 Bahnübergang ohne Schranke
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Annäherung an einen Bahnübergang, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb der Siedlung dupliziert, das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Beginn des gefährlichen Abschnitts installiert.
1.3.1 Eingleisige Eisenbahn
Werden direkt vor Bahnübergängen ohne Schranke eingerichtet. Anfahren an einen eingleisigen Bahnübergang, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Die Fahrer werden vor dem Vorhandensein eines Bahnübergangs mit einem Gleis gewarnt, das nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen.
1.3.2 Mehrgleisige Eisenbahn
Werden direkt vor Bahnübergängen ohne Schranke errichtet. Annäherung an einen mehrgleisigen Bahnübergang, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Autofahrer werden vor einem Bahnübergang mit mehreren Gleisen gewarnt, der nicht mit einer Schranke ausgestattet ist. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen.
1.4.1 — 1.4.6 Annäherung an einen Bahnübergang
Zusätzliche Warnung vor der Annäherung an einen Bahnübergang außerhalb geschlossener Ortschaften. Dieses Zeichen kann gleichzeitig auf der rechten und linken Straßenseite angebracht werden (der abfallende rote Streifen zeigt zur Fahrbahn). Schilder sind installiert:
- 1.4.1, 1.4.4 - für 150 - 300 Meter
- 1.4.2, 1.4.5 - für 100 - 200 Meter
- 1.4.3, 1.4.6 - für 50 - 100 Meter
1.5 Kreuzung mit der Straßenbahnlinie
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Warnt vor Annäherung an eine Kreuzung mit Straßenbahnschienen außerhalb der Kreuzung oder vor der Kreuzung mit eingeschränkter Sicht auf die Straßenbahngleise (weniger als 50 m). Bei der Annäherung an eine solche Kreuzung muss der Fahrer besonders vorsichtig sein, da die Straßenbahn in den meisten Fällen Vorfahrt hat, dh der Fahrer muss der Straßenbahn Vorfahrt gewähren. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen.
1.6 Überqueren gleichwertiger Straßen
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Kann mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet werden. Von rechts kommenden Fahrzeugen und Fußgängern ist Vorfahrt zu gewähren. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen.
1.7 Kreisverkehr
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Warnt vor der Annäherung an einen Kreisverkehr. Die Bewegung im Ring geht gegen den Uhrzeigersinn. Dem Fahrer wird empfohlen, langsamer zu fahren und die Situation einzuschätzen.
1.8 Ampelregelung
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Warnt vor Kreuzungen, Fußgängerüberwegen oder anderen Straßenabschnitten, auf denen der Verkehr durch eine Ampel geregelt wird. Dem Fahrer wird empfohlen, langsamer zu fahren und die Situation einzuschätzen.
1.9 Zugbrücke
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Zugbrücke oder Fährüberfahrt. Beim Betreten der Fähre müssen Sie den Anweisungen des Diensthabenden der Fähre folgen, vorbeifahrende Fahrzeuge verlassen die Fähre. Dem Fahrer wird empfohlen, langsamer zu fahren und die Situation einzuschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb der Siedlung dupliziert, das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Beginn des gefährlichen Abschnitts installiert.
1.10 Abfahrt zum Damm
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Abfahrt zum Damm oder Ufer. Sie warnen die Fahrer vor der Ausfahrt zum Damm, Ufer des Flusses, Sees, wo die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug ins Wasser fährt. Dem Fahrer wird empfohlen, langsamer zu fahren und die Situation einzuschätzen. Dieses Zeichen wird nur außerhalb der Siedlung dupliziert, das zweite Zeichen wird in einem Abstand von mindestens 50 m vor dem Beginn des gefährlichen Abschnitts installiert.
1.11.1, 1.11.2 Gefährliche Wendung
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Rundung der Straße mit kleinem Radius oder mit eingeschränkter Sicht nach rechts. Der Fahrer muss daran denken, dass in solchen Bereichen Überhol-, Wende- und Fahrmanöver verboten sind. im Rückwärtsgang. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen.
1.12.1, 1.12.2 Gefährliche Kurven
Sie werden in einem besiedelten Gebiet 50-100 m entfernt installiert, außerhalb von bewohnten Gebieten 150-300 m vor Beginn des Gefahrenbereichs. Warnen Sie davor, sich einem Straßenabschnitt mit zwei aufeinanderfolgenden gefährlichen Kurven zu nähern. Der Fahrer muss daran denken, dass in solchen Bereichen Überholmanöver, Wenden und Rückwärtsfahren verboten sind. Der Fahrer muss abbremsen und die Situation einschätzen.
1.13 Steiler Abstieg
1.14 Steiler Aufstieg
Die Zahlen geben die Steigung in Hundertstel an. Besonderheiten: Bei schwierigem Gegenverkehr muss der bergab fahrende Fahrer ausweichen.
1.15 Glatte Straße
Ein Straßenabschnitt mit erhöhter Fahrbahnglätte. Der Fahrer muss langsamer fahren.
1.16 Unebene Straße
Ein Straßenabschnitt, der Unregelmäßigkeiten in der Fahrbahn aufweist (Wellen, Schlaglöcher, unebene Kreuzungen mit Brücken usw.).
1.17 Künstliche Rauheit
Warnt vor künstlichen Fahrbahnunebenheiten.
1.18 Kiesausbruch
Ein Abschnitt der Straße, auf dem Kies, Schotter und dergleichen unter den Rädern von Fahrzeugen weggeschleudert werden können.
1.19 Gefährlicher Seitenstreifen
Ein Straßenabschnitt, bei dem die seitliche Ausfahrt gefährlich ist.
1.20.1 - 1.20.3 Straßenverengung
- 1.20.1 Straßenverengung auf beiden Seiten.
- 1.20.2 Verengung der Straße auf der rechten Seite.
- 1.20.3 Verengung der Straße auf der linken Seite.
1.21 Gegenverkehr
Der Beginn eines Straßenabschnitts (Fahrbahn) mit Gegenverkehr.
1.22 Fußgängerüberweg
Annäherung an einen ungeregelten Fußgängerüberweg.
1.23 Kinder
Ein Straßenabschnitt in der Nähe einer Kindereinrichtung (Schule, Gesundheitslager usw.), auf dessen Fahrbahn das Erscheinen von Kindern möglich ist.
1.24 Überqueren eines Radwegs oder Fahrradwegs
Warnt vor dem Überqueren eines Rad- oder Radwegs.
1.25 Straßenarbeiten
Warnt vor Straßenarbeitenäh nah.
1.26 Almabtrieb
Warnt davor, dass Vieh in der Nähe bewegt werden kann.
1.27 Wilde Tiere
Warnen Sie davor, dass wilde Tiere auf die Straße laufen können.
1.28 Steinschlag
Ein Abschnitt der Straße, auf dem Einstürze, Erdrutsche und Steinschlag möglich sind.
1.29 Seitenwind
Warnt vor starkem Seitenwind. Es ist notwendig, langsamer zu werden und so nah wie möglich in der Mitte der belegten Fahrspur zu bleiben, damit Sie bei einer Böe nicht am Straßenrand oder auf der Gegenfahrbahn landen.
1.30 Niedrig fliegende Flugzeuge
Warnt vor tieffliegenden Flugzeugen.
1.31 Tunnel
Ein Tunnel ohne künstliche Beleuchtung oder ein Tunnel mit eingeschränkter Sicht auf das Eingangsportal. Vor dem Betreten des Tunnels müssen Sie das getauchte oder einschalten Fernlicht Scheinwerfer (damit Sie sich bei ausgeschalteter Beleuchtung im Tunnel nicht in einem dunklen Raum auf einem fahrenden Auto befinden).
1.32 Überlastung
Der Abschnitt der Straße, auf dem sich der Stau gebildet hat.
1.33 Sonstige Gefahren
Ein Abschnitt der Straße, auf dem es Gefahren gibt, die nicht durch andere Warnzeichen abgedeckt sind.
1.34.1, 1.34.2 Drehrichtung
1.34.3 Drehrichtung
Die Bewegungsrichtung auf der Rundung der Straße mit kleinem Radius und eingeschränkter Sicht. Umleitungsrichtung des reparierten Straßenabschnitts.
Prioritätszeichen
Prioritätszeichen geben die Reihenfolge der Durchfahrt eines bestimmten Straßenabschnitts / einer bestimmten Kreuzung an: Welcher der Fahrzeugführer darf zuerst passieren, wer muss passieren. Meist werden Vorfahrtszeichen im Dreieck (Nebenstraße, Vorfahrt) ausgeführt, es gibt aber auch rautenförmige, sechseckige (STOP), runde (Vorteil Gegenverkehr) und eckige (Vorteil Gegenverkehr).
Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen
Erläuterungen zu vorrangigen Verkehrszeichen
2.1 Hauptstraße
Eine Straße, auf der der Fahrer Vorrang vor Kreuzungen hat. Abgebrochen durch Zeichen 2.2
2.2 Ende Hauptstraße
Hebt das Zeichen 2.1 auf
2.3.1 Kreuzung mit Nebenstraße
Warnt vor der Nähe der Kreuzung mit Nebenstraßen gleichzeitig rechts und links
2.3.2 - 2.3.7 Nebenstraßenverbindung
- 2.3.2
- 2.3.3
- 2.3.4 Warnt vor der Nähe einer kleinen Straßenkreuzung auf der rechten Seite
- 2.3.5 Warnt vor der Nähe einer kleinen Straßenkreuzung auf der linken Seite
- 2.3.6 Warnt vor der Nähe einer kleinen Straßenkreuzung auf der rechten Seite
- 2.3.7 Warnt vor der Nähe einer kleinen Straßenkreuzung auf der linken Seite
2.4 Nachgeben
Der Fahrer muss Fahrzeugen, die sich auf der kreuzenden Straße bewegen, Vorfahrt gewähren, und wenn es ein Schild 8.13 gibt - auf der Hauptstraße.
2.5 Bewegung ohne Anhalten ist verboten
Es ist verboten, sich zu bewegen, ohne vor der Haltelinie anzuhalten, und wenn keine vorhanden ist, vor dem Rand der gekreuzten Fahrbahn. Der Fahrer muss Fahrzeugen weichen, die sich auf der Kreuzung bewegen, und wenn es ein Schild 8.13 gibt - auf der Hauptstraße. Zeichen 2.5 kann davor gestellt werden Bahnübergang oder Quarantäneposten. In diesen Fällen muss der Fahrer vor der Haltelinie und in deren Abwesenheit vor dem Schild anhalten.
2.6 Gegenverkehrsvorteil
Das Befahren eines schmalen Straßenabschnitts ist verboten, wenn dadurch der Gegenverkehr behindert werden kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen, die sich in einem engen Bereich oder der gegenüberliegenden Einfahrt befinden, Vorfahrt gewähren. Wenn sich ein Motorrad ohne Beiwagen auf Sie zubewegt und es möglich ist, damit in einem engen Bereich zu überholen, können Sie weiterfahren.
2.7 Vorteil gegenüber Gegenverkehr
Der Fahrer hat das Recht, die Engstelle zuerst zu durchfahren.
Verbotsschilder
Verbotszeichen definieren Beschränkungen für die Bewegung bestimmter Fahrzeuge in bestimmten Abschnitten / Verkehrsbedingungen. Fast alle haben eine runde Form mit rotem Rand (außer denen, die Bewegungsbeschränkungen aufheben).
Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen
Erläuterungen zu den Verbotsschildern
3.1 Kein Eintrag
Das Betreten aller Fahrzeuge in dieser Richtung ist verboten. Dies Verkehrszeichen zu sehen auf Einbahnstraßen, an der Einfahrt entgegen der Fahrtrichtung. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.2 Keine Bewegung
Alle Fahrzeuge sind verboten. Ausnahmen sind öffentliche Fahrzeuge und Autos, die Menschen mit Behinderungen befördern. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.3 Die Bewegung von Kraftfahrzeugen ist verboten
Die Bewegung von mechanischen Fahrzeugen ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.4 Keine LKW erlaubt
Es ist verboten, Lastkraftwagen mit dem auf dem Schild angegebenen zulässigen Höchstgewicht zu bewegen (wenn kein Gewicht auf dem Schild steht - nicht mehr als 3,5 Tonnen). Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.5 Keine Motorräder erlaubt
Die Bewegung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (außer Mopeds) ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.6 Traktorverkehr ist verboten
Der Traktorverkehr ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.7 Das Fahren mit Anhänger ist verboten
Das Bewegen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhänger jeglicher Art ist verboten, ebenso ist das Abschleppen von Fahrzeugen verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.8 Die Bewegung von Pferdekutschen ist verboten
Das Bewegen von Pferdefuhrwerken aller Art sowie Pack- und Reittieren ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.9 Radfahren ist verboten
Fahrräder und Mopeds sind verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.10 Kein Fußgängerverkehr
Fußgängerverkehr ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.11 Gewichtsbeschränkung
Die Bewegung von Fahrzeugen (einschließlich solcher mit Anhänger), deren tatsächliche Gesamtmasse größer ist als die Zahl auf dem Schild, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.12 Gewichtsgrenze pro Fahrzeugachse
Die Bewegung von Fahrzeugen, deren tatsächliche Gesamtmasse auf einer Achse die auf dem Schild angegebene Zahl überschreitet, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung. Bei einem Zweiachser liegt 1/3 der Masse auf der Vorderachse und 2/3 auf der Hinterachse. Bei mehr als 2 Achsen wird die Masse gleichmäßig auf diese verteilt.
3.13 Höhenbegrenzung
Es ist verboten, in ein Fahrzeug einzusteigen, dessen Abmessungen (mit oder ohne Ladung) die festgelegte Höhe überschreiten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.14 Breitenbegrenzung
Es ist verboten, in ein Fahrzeug einzusteigen, dessen Abmessungen (mit oder ohne Ladung) die festgelegte Breite überschreiten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.15 Längenbegrenzung
Es ist verboten, in ein Fahrzeug einzusteigen, dessen Abmessungen (mit oder ohne Ladung) die festgelegte Länge überschreiten. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
3.16 Mindestabstandsbegrenzung
Legt den Mindestabstand zwischen Fahrzeugen fest. Gültig bis zur ersten Kreuzung bzw. bis Schild 3.31.
3.17.1 Zoll
Es ist verboten zu reisen, ohne am Checkpoint (Zoll) anzuhalten.
3.17.2 Gefahr
Es ist verboten, alle Fahrzeuge aufgrund eines Unfalls, Feuers usw. zu überholen.
3.17.3 Kontrolle
Das Passieren von Checkpoints ohne anzuhalten ist verboten.
3.18.1 Kein Rechtsabbiegen
Das Schild verbietet das Rechtsabbiegen und gilt bis zur ersten Kreuzung. Nur links und rechts erlaubt.
3.18.2 Kein Linksabbiegen
Das Schild verbietet nur das Abbiegen nach links und gilt bis zur ersten Kreuzung. Sie dürfen sich geradeaus, nach rechts und hinein bewegen umgekehrte Richtung.
3.19 Keine Kehrtwende
Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu wenden.
3.20 Überholverbot
Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen. Das Überholen aller Fahrzeuge ist verboten, ausgenommen langsam fahrende Fahrzeuge, Pferdekutschen, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen. Gültig bis zur ersten Kreuzung bzw. bis zu den Schildern 3.21 und 3.31.
3.21 Ende des Überholverbots
Hebt das Zeichen 3.20 auf
3.22 Lkw dürfen nicht überholen
Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen ist das Überholen aller Fahrzeuge verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung bzw. bis zu den Schildern 3.23 und 3.31 Das Überholen von Einzelfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h ist ebenfalls verboten. Traktoren ist das Überholen aller Fahrzeuge verboten, ausgenommen Pferdekutschen und Fahrräder.
3.23 Ende des Überholverbots für Lkw
Hebt die Wirkung des Zeichens 3.22 auf
3.24 Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung
Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet. Gültig bis zur ersten Kreuzung, bzw. bis Zeichen 3.25 oder 3.31, sowie bis Zeichen 3.24 mit anderem Zahlenwert.
3.25 Ende der Höchstgeschwindigkeitszone
Hebt die Wirkung des Zeichens 3.24 auf
3.26 Keine Hupe
Es ist verboten, ein akustisches Signal zu ertönen, außer in den Fällen, in denen es notwendig ist, einen Unfall zu verhindern. Gültig bis zur ersten Kreuzung bzw. bis Schild 3.31.
3.27 Kein Anhalten
Das Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen ist verboten.
3.28 Kein Parkplatz
Das Parken aller Fahrzeuge ist verboten.
3.29 Das Parken ist an ungeraden Tagen im Monat verboten
Das Parken ist verboten ungerade Zahlen Monat für alle Fahrzeuge.
3.30 Parkverbot an geraden Tagen im Monat
Das Parken an geraden Tagen im Monat ist für alle Fahrzeuge verboten
3.31 Ende aller Sperrgebiete
Hebt die Wirkung der Zeichen 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26-3.30 auf
3.32 Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern sind verboten
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit dem Erkennungszeichen „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist verboten. Gültig bis zur ersten Kreuzung
3.33 Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiven und brennbaren Gütern ist verboten
Die Bewegung von Fahrzeugen, die explosive Stoffe und Produkte transportieren, sowie andere gefährliche Güter, die als entzündlich gekennzeichnet werden müssen, ist verboten, mit Ausnahme der Fälle, in denen diese gefährlichen Stoffe und Produkte in einer begrenzten Menge befördert werden, die in der durch Sondertransport festgelegten Weise bestimmt wird Regeln. Gültig bis zur ersten Kreuzung.
Notwendige Zeichen
Vorgeschriebene Verkehrszeichen zeigen vorgeschriebene Bewegungsrichtungen an oder erlauben bestimmten Kategorien von Teilnehmern, sich auf der Fahrbahn oder ihren einzelnen Abschnitten zu bewegen, sowie einige Beschränkungen einzuführen oder aufzuheben. Hergestellt in runder Form mit blauem Hintergrund, mit Ausnahme von drei rechteckigen Schildern speziell für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern.
Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen
Erläuterung der vorgeschriebenen Verkehrszeichen
4.1.1 Geradeaus fahren
Bewegung ist nur geradeaus erlaubt. Es ist auch erlaubt, rechts in die Höfe einzubiegen.
4.1.2 Fahren nach rechts
Bewegung ist nur nach rechts erlaubt.
4.1.3 Linksverkehr
Die Bewegung ist nur nach links oder eine Kehrtwende erlaubt, es sei denn, Markierungen oder andere Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor.
4.1.4 Geradeaus oder nach rechts fahren
Bewegung ist nur geradeaus oder nach rechts erlaubt.
4.1.5 Geradeaus oder links fahren
Die Bewegung ist nur geradeaus, links und eine Kehrtwende erlaubt, es sei denn, die Markierungen oder andere Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor.
4.1.6 Fahren nach rechts oder links
Die Bewegung ist nur nach links oder rechts erlaubt, und eine Kehrtwendung ist ebenfalls erlaubt, sofern die Markierungen oder andere Verkehrszeichen nichts anderes vorschreiben.
4.2.1 Rechts einem Hindernis ausweichen
Die Umleitung ist nur rechts erlaubt.
4.2.2 Links einem Hindernis ausweichen
Umleitungen sind nur links erlaubt.
4.2.3 Umfahren eines Hindernisses rechts oder links
Umwege sind von allen Seiten erlaubt.
4.3 Kreisverkehr
Bewegung in die durch die Pfeile angezeigte Richtung ist erlaubt.
4.4.1 Radweg oder Fahrstreifen für Radfahrer
Nur Fahrräder und Mopeds sind erlaubt. Fußgänger können sich auch auf dem Radweg bewegen (wenn kein Bürgersteig oder Fußweg vorhanden ist).
4.4.2 Ende des Radweges oder Fahrstreifens für Radfahrer
4.5.1 Fußweg
Nur Fußgänger sind erlaubt.
- 4.5.2 Geh- und Radweg nebeneinander (Single-Traffic-Radweg)
- 4.5.3 Ende des gemeinsam genutzten Geh- und Radwegs (Ende des kombinierten Radwegs)
- 4.5.4, 4.5.5 Geh- und Radweg mit Verkehrstrennung
- 4.5.6, 4.5.7 Ende eines Geh- und Radwegs mit Verkehrstrennung (Ende eines Radwegs mit Verkehrstrennung)
4.6 Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung
Das Fahren ist nur mit der angegebenen oder höheren Geschwindigkeit (km/h) erlaubt.
4.7 Ende der Mindestgeschwindigkeitszone
Hebt zuvor eingestellte Geschwindigkeitsbegrenzungen auf.
4.8.1-4.8.3 Bewegungsrichtung von Fahrzeugen, die gefährliche Güter befördern
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung erlaubt.
- 4.8.1 - gerade.
- 4.8.2 - nach rechts.
- 4.8.3 - nach links.
Zeichen von Sonderregelungen
Zeichen besonderer Vorschriften leiten bestimmte Bewegungsarten ein oder heben sie auf. In der Regel haben diese Zeichen die Form eines blauen Quadrats mit weißem Muster. Ausgenommen sind die Bezeichnung der Autobahn, Siedlungen sowie einzelne Klarstellungszeichen Sonderzonen Bewegung.
Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen
Zeichenerklärung für Sondervorschriften
5.1 Autobahn
Die Straße, auf der die Anforderungen der Vorschriften zur Festlegung der Bewegungsordnung auf Autobahnen gelten.
5.2 Autobahnende
Annulliert Zeichen 5.1
5.3 Straße für Autos
Eine Straße, die nur für den Verkehr von Autos, Bussen und Motorrädern reserviert ist.
5.4 Straßenende für Autos
Annulliert Zeichen 5.3
5.5 Einbahnstraße
Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über seine gesamte Breite in derselben Richtung verläuft. Vorzeichen 3.1 wird normalerweise in die entgegengesetzte Richtung gesetzt. Gültig bis Zeichen 1.21 und 5.6.
5.6 Ende der Einbahnstraße
Annulliert Zeichen 5.5
5.7.1, 5.7.2 Einfahrt in eine Einbahnstraße
Einfahrt in eine Einbahnstraße oder Fahrbahn
5.8 Rückwärtsfahren
Der Beginn eines Straßenabschnitts, auf dem eine oder mehrere Fahrspuren die Richtung ändern können.
5.9 Ende der Rückwärtsbewegung
Hebt das Zeichen auf 5.8.
5.10 Einfahren in eine Straße mit Gegenverkehr
Abfahrt auf eine Straße oder Fahrbahn mit Gegenverkehr.
5.11.1 Straße mit Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge
Eine Straße, auf der die Bewegung von Fahrzeugen mit fester Route entlang einer speziell zugewiesenen Fahrspur in Richtung des Fahrzeugflusses erfolgt.
5.11.2 Straße mit Fahrradstreifen
Eine Straße, auf der die Bewegung von Radfahrern und Mopedfahrern entlang einer speziell zugewiesenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugflusses erfolgt.
5.12.1 Straßenende mit Spur für Pendelfahrzeuge
Hebt die Wirkung des Zeichens auf 5.11.1
5.12.2 Straßenende mit Radstreifen
Hebt die Wirkung des Zeichens auf 5.11.2
5.13.1, 5.13.2 Einfahren in eine Straße mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge
5.13.3, 5.13.4 Auffahren auf eine Straße mit einem Fahrstreifen für Radfahrer
5.14 Shuttle-Spur
Eine Spur, die nur für die Bewegung von Streckenfahrzeugen bestimmt ist, die sich mit dem allgemeinen Fahrzeugstrom bewegen. Die Wirkung des Zeichens erstreckt sich auf die Fahrbahn, über der es sich befindet. Die Wirkung des rechts der Fahrbahn aufgestellten Schildes gilt für den rechten Fahrstreifen.
5.14.1 Ende der Fahrspur für Pendelfahrzeuge
Hebt Zeichen auf 5.14
5.15.1 Spuranweisungen
Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen auf jeder von ihnen.
5.15.2 Fahrtrichtungen auf der Fahrspur
Zulässige Fahrspurrichtungen.
5.15.3 Bahnanfang
Der Beginn einer zusätzlichen Spur auf der Steigung oder einer Verzögerungsspur. Wenn das Zeichen 4.6 auf dem vor dem zusätzlichen Fahrstreifen angebrachten Zeichen angezeigt wird, muss der Fahrer des Fahrzeugs, der den Hauptfahrstreifen nicht mit der vorgeschriebenen oder höheren Geschwindigkeit weiterbefahren kann, rechts von ihm die Spur wechseln.
5.15.4 Bahnanfang
Beginn des für den Verkehr in dieser Richtung vorgesehenen Abschnitts der mittleren Fahrspur einer dreispurigen Straße. Wenn das Zeichen 5.15.4 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, dann ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
5.15.5 Bahnende
Das Ende der zusätzlichen Spur auf der Anstiegs- oder Beschleunigungsspur.
5.15.6 Bahnende
Das Ende eines Abschnitts der mittleren Fahrspur auf einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in dieser Richtung bestimmt ist.
5.15.7 Richtung der Fahrspuren
Wenn das Zeichen 5.15.7 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, dann ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten. Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen dürfen die Zeichen 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl Pfeile verwendet werden.
5.15.8 Anzahl der Fahrspuren
Zeigt die Anzahl der Bahnen und die Bahnmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der Beschilderung auf den Pfeilen einzuhalten.
5.16 Bus- und (oder) Trolleybushaltestelle
5.17 Standort der Straßenbahnhaltestelle
5.18 Parkplatz für Personentaxis
5.19.1, 5.19.2 Fußgängerüberweg
- 5.19.1 Wenn an der Kreuzung keine Markierungen vorhanden sind, wird 1.14.1 oder 1.14.2 rechts von der Straße am nahen Rand der Kreuzung angebracht.
- 5.19.2 Wenn an der Kreuzung keine Markierungen vorhanden sind, wird 1.14.1 oder 1.14.2 links von der Straße am äußersten Rand der Kreuzung angebracht.
5.20 Künstliche Unebenheiten
Zeigt die Grenzen künstlicher Unebenheiten an. Das Zeichen wird an der nächsten Grenze der künstlichen Unebenheit in Bezug auf sich nähernde Fahrzeuge installiert.
5.21 Wohngebiet
Das Gebiet, auf dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und das Verfahren zum Fahren in einem Wohngebiet festlegen.
5.22 Ende Wohngebiet
Hebt das Zeichen 5.21 auf
5.23.1, 5.23.2 Beginn der Abwicklung
Der Beginn einer Siedlung, in der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Bewegungsordnung in Siedlungen festlegen.
5.24.1, 5.24.2 Ende der Abrechnung
Der Ort, ab dem die Anforderungen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation, die das Verfahren zum Fahren in besiedelten Gebieten festlegen, auf dieser Straße ungültig werden.
5.25 Beginn der Abwicklung
Der Beginn einer Ortschaft, wo die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für das Fahren in Ortschaften festlegen, auf dieser Straße nicht gelten.
5.26 Ende der Abrechnung
Ende der Siedlung markiert mit dem Schild 5.25
5.27 Parkbeschränkungszone
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.
5.28 Ende der Zone mit eingeschränktem Parken
Hebt die Wirkung des Zeichens 5.27 auf
5.29 Geregelter Parkplatz
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, wo das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.
5.30 Ende des geregelten Parkbereichs
Hebt die Wirkung des Zeichens 5.29 auf
5.31 Geschwindigkeitsbegrenzungszone
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.
5.32 Ende der Geschwindigkeitsbegrenzungszone
Hebt das Zeichen 5.31 auf
5.33 Fußgängerzone
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, auf dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.
5.34 Ende der Fußgängerzone
Hebt das Zeichen 5.33 auf
Hinweisschilder
Hinweisschilder informieren die Verkehrsteilnehmer über die Lage von Siedlungen und anderen Objekten sowie über die etablierten oder empfohlenen Fahrweisen. Am häufigsten in Form von blauen Rechtecken ausgeführt
- mit Zeigerpfeilen zu den entsprechenden Objekten
- Abstand zu relevanten Objekten
- Funktionen oder Fahrmodi
Eine Ausnahme bilden hellgelbe temporäre Hindernisvermeidungsindikatoren (einschließlich aufgrund laufender Straßenarbeiten usw.).
Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu jedem Verkehrszeichen
Erläuterungen zu den Verkehrshinweisschildern
6.1 Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen
Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch die Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation festgelegt sind.
Die Geschwindigkeit, mit der der Verkehr auf diesem Straßenabschnitt empfohlen wird. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 in Verbindung mit einem Warnzeichen durch die Länge des gefährlichen Abschnitts bestimmt.
6.3.1 Wendebereich
Zeigt an, wohin man abbiegen muss.
6.3.2 Wendebereich
Die Länge der Wendezone.
6.4 Parken ( Parkplatz)
Dieses Zeichen erlaubt das Parken aller Fahrzeuge Autos, Busse und Motorräder.
6.5 Nothaltespur
Nothaltespur an einem steilen Abstieg.
6.6 Unterführung
Kennzeichnet einen Ort, an dem Fußgänger die Straße sicher über eine Fußgängerunterführung überqueren können.
6.7 Überkopf-Fußgängerüberweg
Kennzeichnet einen Ort, an dem Fußgänger die Straße sicher über eine Fußgängerüberführung überqueren können.
6.8.1 - 6.8.3 Sackgasse
Kennzeichnet einen Straßenabschnitt, auf dem kein Durchgangsverkehr möglich ist, ohne den Verkehr in Richtung Sackgasse zu verbieten.
6.9.1 Vorlaufrichtungsanzeiger
Wegbeschreibungen zu den Siedlungen und anderen Objekten, die auf dem Schild angegeben sind. Die Zeichen können Abbildungen des Zeichens 6.14.1, Symbole der Autobahn, des Flughafens und andere Piktogramme enthalten. Das Zeichen kann Bilder anderer Zeichen enthalten, die über die Besonderheiten der Bewegung informieren. Der untere Teil des Schildes gibt die Entfernung vom Standort des Schildes bis zur Kreuzung oder zum Beginn des Verzögerungsstreifens an. Das Zeichen wird auch verwendet, um die Umleitung von Straßenabschnitten anzuzeigen, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11-3.15 installiert ist.
6.9.2 Vorlaufrichtungsanzeiger
Die Bewegungsrichtung zu den auf dem Schild angegebenen Siedlungen und anderen Objekten.
6.9.3 Fahrmuster
Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an der Kreuzung verboten sind, oder die Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung.
6.10.1 Fahrtrichtungsanzeiger
Wegbeschreibungen zu Wegpunkten. Die Schilder können die Entfernung zu den darauf markierten Objekten (km), Symbole der Autobahn, des Flughafens und anderer angeben.
6.10.2 Fahrtrichtungsanzeiger
Bewegungsrichtung zu Wegpunkten. Die Schilder können die Entfernung zu den darauf markierten Objekten (km), Symbole der Autobahn, des Flughafens und anderer angeben.
6.11 Objektname
Der Name eines anderen Objekts als einer Siedlung (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).
6.12 Entfernungsanzeige
Entfernung (in Kilometern) zu Siedlungen auf der Route.
6,13 Kilometer-Schild
Entfernung (in Kilometern) zum Anfang oder Ende der Straße.
6.14.1, 6.14.2 Routennummer
- 6.14.1 Einer Straße (Route) zugeordnete Nummer.
- 6.14.2 Nummer und Richtung der Straße (Route).
6.15.1 - 6.15.3 Fahrtrichtung für LKW
6.16 Haltelinie
Ort, an dem Fahrzeuge an einer verbotenen Ampel anhalten (Verkehrskontroller).
6.17 Umleitungsregelung
Umleitungsroute für einen vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitt.
6.18.1 - 6.18.3 Umleitungsrichtung
Umleitungsrichtung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.
6.19.1, 6.19.2 Vorzeichen für Spurwechsel
Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Fahrbahnabschnitts auf einer Mittelstraße oder Richtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.
6.20.1, 6.20.2 Notausgang
Zeigt die Stelle im Tunnel an, an der sich der Notausgang befindet.
6.21.1, 6.21.2 Fahrtrichtung zum Notausgang
Zeigt die Richtung zum Notausgang und die Entfernung dazu an.
Dienstleistungsmarken
Die Wirkung aller Servicezeichen hat ausnahmslos reinen Informationscharakter und verpflichtet den Fahrer zu nichts. Diese Schilder werden verwendet, um Verkehrsteilnehmer über das Vorhandensein bestimmter Möglichkeiten auf ihrer Route zu informieren, die sie, falls gewünscht (oder erforderlich), nutzen können. Die Symbole und Beschriftungen auf den Schildern sind eindeutig, obwohl noch ein kleiner Kommentar erforderlich ist.
Erklärung der Servicezeichen
7.1 Medizinischer Hilfspunkt
7.2 Krankenhaus
7.3 Tankstelle
7.4 Technischer Service Autos
7.5 Autowäsche
7.6 Telefon
7.7 Essenspunkt
7.8 Trinkwasser
7.9 Hotel oder Motel
7.10 Zelten
7.11 Ort der Ruhe
7.12 Straßenüberwachungsposten
7.13 Polizei
7.14 Kontrollpunkt für den internationalen Straßentransport
7.15 Empfangsbereich eines Rundfunksenders, der Verkehrsinformationen ausstrahlt
Ein Straßenabschnitt, auf dem Radiosender mit der auf dem Schild angegebenen Frequenz empfangen werden.
7.16 Funkzone mit Notdiensten
Ein Straßenabschnitt, auf dem ein Funkkommunikationssystem mit Rettungsdiensten im zivilen 27-MHz-Band betrieben wird.
7.17 Schwimmbad oder Strand
7.18 Toilette
7.19 Notruftelefon
Gibt den Standort an, an dem sich das Telefon zum Anrufen von Notdiensten befindet.
7.20 Feuerlöscher
Zeigt den Standort des Feuerlöschers an.
Zeichen zusätzliche Information(Klärungsplatten)
Platten werden mit einigen Ausnahmen nicht separat verwendet, sondern immer in Kombination mit einem der Hauptzeichen. Entwickelt, um die Wirkung bestimmter Verkehrszeichen zu erweitern (zu verdeutlichen).
Unten unter dem Spoiler finden Sie kurze Erläuterungen zu einigen Verkehrszeichen
Erklärung zusätzlicher Hinweisschilder
8.1.1 Entfernung zum Objekt
Angezeigt wird die Entfernung vom Schild bis zum Beginn des Gefahrenabschnitts, der Stelle, an der die entsprechende Beschränkung eingeführt wird, oder einem bestimmten Objekt (Ort), das sich in Fahrtrichtung voraus befindet.
8.1.2 Abstand zum Objekt
Gibt die Entfernung von Zeichen 2.4 zur Kreuzung an, wenn Zeichen 2.5 unmittelbar vor der Kreuzung platziert ist.
8.1.3, 8.1.4 Objektabstand
Zeigt die Entfernung zu einem Objekt abseits der Straße an.
8.2.1 Abdeckung
Gibt die Länge des gefährlichen Straßenabschnitts an, der mit Warnschildern gekennzeichnet ist, oder das Einsatzgebiet von Verbots- und Hinweisschildern.
8.2.2 - 8.2.6 Abdeckung
- 8.2.2 Kennzeichnet den Geltungsbereich der Verbotszeichen 3.27-3.30.
- 8.2.3 Zeigt das Ende des Geltungsbereichs der Zeichen 3.27-3.30 an.
- 8.2.4 Informiert die Fahrer über ihre Anwesenheit im Abdeckungsbereich der Zeichen 3.27-3.30.
- 8.2.5, 8.2.6 Geben Sie die Richtung und den Abdeckungsbereich der Zeichen 3.27-3.30 an, wenn das Halten oder Parken entlang einer Seite des Platzes, der Gebäudefassade usw. verboten ist.
8.3.1 - 8.3.3 Handlungsanweisungen
Sie zeigen die Wirkungsrichtung von Schildern an, die vor der Kreuzung installiert sind, oder die Bewegungsrichtung zu bestimmten Objekten, die sich direkt an der Straße befinden.
8.4.1 - 8.4.8 Fahrzeugtyp
Geben Sie den Fahrzeugtyp an, für den das Zeichen gilt:
- Tafel 8.4.1 erweitert die Wirkung des Zeichens um Lastwagen, auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.
- Platte 8.4.3 - für Pkw sowie Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
- Tafel 8.4.8 - für Fahrzeuge, die mit Kennzeichen „Gefahrgut“ ausgestattet sind.
8.4.9 - 8.4.14 Andere als der Fahrzeugtyp
Geben Sie den Fahrzeugtyp an, für den das Zeichen nicht gilt.
8.5.1 Samstage, Sonn- und Feiertage
8.5.2 Arbeitstage
Geben Sie die Wochentage an, an denen das Schild gültig ist.
8.5.3 Wochentage
Geben Sie die Wochentage an, an denen das Schild gültig ist.
8.5.4 Gültigkeitszeit
Gibt die Tageszeit an, während der das Zeichen gültig ist.
8.5.5 - 8.5.7 Gültigkeitszeit
Geben Sie die Wochentage und Tageszeiten an, zu denen das Zeichen gültig ist.
8.6.1 - 8.6.9 Verfahren zum Parken des Fahrzeugs
Geben Sie die Methode zum Abstellen des Fahrzeugs auf einem Bürgersteigparkplatz an und verwenden Sie es in Verbindung mit dem Zeichen 6.4
Das Schild 8.6.1 weist darauf hin, dass alle Fahrzeuge auf der Fahrbahn entlang des Bürgersteigs geparkt werden müssen.
Die Schilder 8.6.2 - 8.6.9 geben an, dass der Parkplatz bestimmt ist Autos und Motorräder, die wie auf dem Schild angegeben abgestellt werden müssen.
8.7 Parken mit ausgeschaltetem Motor
Zeigt an, dass auf dem mit dem Zeichen 6.4 gekennzeichneten Parkplatz das Parken von Fahrzeugen nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt ist.
8.8 Kostenpflichtige Dienste
Zeigt an, dass Dienstleistungen nur gegen Gebühr erbracht werden.
8.9 Parklimit
Gibt die maximale Aufenthaltsdauer des Fahrzeugs auf dem mit Zeichen 6.4 gekennzeichneten Parkplatz an.
8.10 Autoprüfbereich
Zeigt an, dass sich auf dem mit den Zeichen 6.4 oder 7.11 gekennzeichneten Gelände eine Überführung oder ein Sichtgraben befindet.
8.11 Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts
Gibt an, dass das Zeichen nur für Fahrzeuge gilt, deren zulässige Gesamtmasse die auf dem Schild angegebene übersteigt.
8.12 Gefährlicher Seitenstreifen
Warnt davor, dass die Ausfahrt zum Straßenrand gefährlich ist Reparatur. Es wird mit dem Vorzeichen 1,25 verwendet.
8.13 Richtung Hauptstraße
Zeigt die Richtung der Hauptstraße an der Kreuzung an.
8.14 Spur
Zeigt die Fahrspur an, für die das Schild oder die Ampel gilt.
8.15 Blinde Fußgänger
Zeigt an, dass der Fußgängerüberweg von Blinden benutzt wird. Es wird mit den Zeichen 1.22, 5.19.1, 5.19.2 und Ampeln verwendet.
8.16 Nassbeschichtung
Gibt an, dass das Zeichen für den Zeitraum gültig ist, in dem die Fahrbahnoberfläche nass ist.
8.17 Behinderte
Gibt an, dass die Wirkung des Zeichens 6.4 nur für motorisierte Kutschen und Autos gilt, auf denen Erkennungszeichen"Behinderte Person".
8.18 Andere als Behinderte
Gibt an, dass die Wirkung der Zeichen nicht für motorisierte Kutschen und Autos gilt, auf denen das Erkennungszeichen „Behinderte“ angebracht ist.
8.19 Gefahrgutklasse
Gibt die Klassennummer (Klassen) gefährlicher Güter gemäß GOST 19433-88 an.
8.20.1, 8.20.2 Art des Drehgestells des Fahrzeugs
Angewendet mit Zeichen 3.12. Gibt die Anzahl der eng beieinander liegenden Fahrzeugachsen an, für die jeweils die auf dem Schild angegebene Masse die maximal zulässige ist.
8.21.1 - 8.21.3 Art des Blockfahrzeugs
Sie werden mit dem Vorzeichen 6.4 verwendet. Sie kennzeichnen den Abstellort von Fahrzeugen an U-Bahnstationen, Bus- (Oberleitungsbus) oder Straßenbahnhaltestellen, an denen ein Umsteigen auf das entsprechende Verkehrsmittel möglich ist.
8.22.1 - 8.22.3 Hindernis
Geben Sie ein Hindernis und die Richtung seiner Umgehung an. Sie werden mit den Zeichen 4.2.1-4.2.3 verwendet.
8.23 Foto- und Videoaufzeichnung
Es wird bei den Zeichen 1.1, 1.2, 1.8, 1.22, 3.1-3.7, 3.18.1, 3.18.2, 3.19, 3.20, 3.22, 3.24, 3.27-3.30, 5.14, 5.21, 5.27 und 5.31 sowie im Verkehr verwendet Beleuchtung. Zeigt an, dass im Bereich des Verkehrszeichens bzw. auf diesem Straßenabschnitt eine Befestigung durchgeführt werden kann. Ordnungswidrigkeiten arbeiten in automatischer Modus Besondere technische Mittel, die die Funktionen Foto-, Film- und Videoaufzeichnung haben, oder Mittel zur Foto-, Film- und Videoaufzeichnung.
8.24 Funktionierender Abschleppwagen
Zeigt an, dass im Wirkungsbereich der Verkehrszeichen 3.27-3.30 das Fahrzeug festgehalten wird.
Neue Schilder 2018
Neue Größen
Die erste Neuerung betrifft die Abmessungen der verwendeten Verkehrszeichen, einschließlich der bestehenden. Das aktuelle GOST erlaubt die Verwendung von Schildern mit Standardgrößen von 600 bis 1.200 Millimeter (im Durchmesser oder pro Seite, wenn das Schild quadratisch, rechteckig oder dreieckig ist).
Die neue Norm „um ein angenehmes städtisches Umfeld zu schaffen und die Sichtbarkeit zu verbessern“ empfiehlt die Verwendung von Schildern mit einer Größe von 400 und 500 Millimetern – sie werden auf Straßen mit niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen und in dichten Gebäuden sowie außerhalb von Siedlungen installiert – weiter auf unbefestigten Straßen und auf einspurigen Straßen. Es wird davon ausgegangen, dass eine Verringerung der Größe des Zeichens die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt, aber verbessert Aussehen Straßen.
Neue Zeichen
Neue Halte- und Parkverbotsschilder „dürfen senkrecht zu den Hauptverkehrszeichen angebracht werden, auch an Gebäudewänden und Zäunen“.
So müssen Sie bei der Auswahl eines Halte- und Parkplatzes nicht nur die bestehenden Bedingungen wie ungerade oder gerade Tage berücksichtigen, sondern auch Mauern und Zäune auf zusätzliche Klärung prüfen, auf welchem Teil der Straße diese Einschränkungen gelten.
Zur „zusätzlichen optischen Kennzeichnung“ von Kreuzungen mit „Wafer“-Markierungen 3.34d wurde das Zeichen „Einfahrt in die Kreuzung bei befahrbarem Verkehr verboten“ geschaffen.
Damit ist dies der dritte Hinweis in der Verkehrsordnung, der das Befahren einer verstopften Kreuzung verbietet: Immerhin gibt es neben den beiden oben genannten auch noch Paragraf 13.2 der Verkehrsordnung, der genau dies besagt, und Paragraf 12.13.1 der Verkehrsordnung Code of Administrative Offenses sieht für diesen Verstoß eine Geldstrafe von 1.000 Rubel vor.
Rückwärts-Verkehrszeichen sollen einen Straßenabschnitt anzeigen, in dem die Bewegung in jede andere Richtung als die Rückwärtsfahrt verboten ist.
Zwei solcher Zeichen wurden sofort eingeführt, aber ihr Geltungsbereich scheint sehr begrenzt zu sein - so sehr, dass die Ersteller des Standards sie ohne Illustrationen beließen.
Das Schild „Eigene Straßenbahnspur“ erfüllt wie einige andere eine Doppelfunktion: Es kann zusätzlich zu den entsprechenden Markierungen über speziellen Straßenbahngleisen angebracht werden.
Seine Verwendung kann in bestimmten Bereichen gerechtfertigt sein, zum Beispiel in Winterzeit wenn die Markierungen unter einer Schneeschicht verborgen sind.
Drei weitere neue Schilder weisen die Richtung Bewegungen für öffentlicher Verkehr .
Im Gegensatz zu anderen Schildern, wie dem „Shuttle Lane“ und Variationen des Betretens der Straße damit, die darauf ausgelegt sind, einen Verstoß gegen „normale“ Verkehrsregeln Fahrer, sind diese Schilder nicht ganz eindeutig, da sie sich eigentlich ausschließlich an die Fahrer der Streckenfahrzeuge selbst richten, die ihre tägliche Route bereits ohne sie kennen. Mit anderen Worten, alle anderen Treiber brauchen sie einfach nicht.
Eine Gruppe von Schildern, die die Bewegungsrichtung entlang einer oder mehrerer Fahrspuren regeln, ergänzt die Kohorte bestehender Schilder.
Darüber hinaus ist der Gestaltungsspielraum hier sehr groß, da der Standard „eine freie Anordnung von Pfeilen je nach Flugbahn und Anzahl der Bewegungsrichtungen von der Bahn erlaubt“ und auf den Pfeilen selbst „Hinweisschilder für zusätzliche Informationen platziert werden können“. .
Die nächste Gruppe von Zeichen sind die Zeichen, die den Anfang und das Ende des Streifens anzeigen. Erstere sowie die Bewegung entlang der Fahrspuren können eine andere Konfiguration haben und beinhalten zusätzliche Zeichen, und letztere enthalten im Gegensatz zu den bereits in der SDA vorhandenen Zeichen 5.15.5 und 5.15.6 Informationen über die Priorität bei der Zusammenführung von Flüssen.
Neben den üblichen Vorfahrtsschildern „Vorfahrt gewähren“ und „Hauptstraße“ werden Schilder aufgestellt, die auf den Wechsel auf eine Parallelfahrbahn und das Ende einer Parallelfahrbahn hinweisen.
Theoretisch sollten sie das Leben der Fahrer in solchen Gebieten vereinfachen - aber die Vorfahrtszeichen auf ihnen duplizieren tatsächlich die vorhandenen, jedoch in einer kleineren Größe, und nur das Schema selbst kann geben neue Informationen Teilnehmer der Bewegung. Die Frage ist nur, ob diese Informationen benötigt werden, um die Seite zu passieren.
Das kombinierte Stoppschild und Routenanzeiger ändert nichts im Leben der Autofahrer.
Sein Zweck besteht lediglich darin, Informationen, die jetzt in zwei getrennte Informationen unterteilt sind, in einem Schild zu vereinen - das erleichtert den Fahrgästen des öffentlichen Verkehrs das Leben, und das Schild selbst wird für die Verkehrsteilnehmer nicht schwieriger zu erkennen.
Zusätzliche Fußgängerüberwegzeichen legitimieren spezielle reflektierende Rahmen um ein vorhandenes Zeichen – allerdings nur an ungeregelten Fußgängerüberwegen und an Kreuzungen, die sich an Orten ohne künstliche Beleuchtung oder eingeschränkter Sicht befinden.
Das ist einerseits logisch – andererseits angesichts der Qualität der Beleuchtung vieler Straßen der Stadt, ja der „Schmerzlosigkeit“ dieser Wahrnehmungsrahmen und ihrer großer Vorteil, wäre es möglich, ihre Nutzung in bestimmten Bereichen innerhalb der Stadt zuzulassen.
Ein paar weitere neue Schilder in Bezug auf Fußgängerüberwege weisen auf Autofahrer hin diagonaler Zebrastreifen.
Der Hinweis des Standards, dass diese Schilder die "normalen" Fußgängerüberwegschilder ersetzen sollten, lässt hoffen, dass es nicht mehr Schilder an großen Kreuzungen geben sollte. Das Zeichen selbst ist vor allem dann wirksam, wenn das Zebra auf der Straße nicht sichtbar ist. Für Fußgänger werden die neuen Schilder übrigens durch ein spezielles Hinweisschild ergänzt, das auf die Möglichkeit der diagonalen Querung hinweist.
Ein sehr wichtiges und theoretisch nützliches Zeichen für Fahrer, das durch den neuen Standard eingeführt wurde - “ gib jedem nach und du kannst nach rechts gehen».
Sowohl die Idee als auch ihre versuchsweise Umsetzung sind nicht neu – ein Experiment zur Anwendung einer solchen Regel wurde bereits vor einigen Jahren durchgeführt. Gemessen an der Tatsache, dass das Zeichen auch in der neuen vorläufigen Norm auftaucht, sind die Ergebnisse recht positiv ausgefallen, und das Zeichen hat die Chance, dauerhaft zu werden.
Eine Reihe von Zeichen, die gleichzeitig gut und schlecht aussehen, ist " Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung».
Sowohl das Gute als auch das Schlechte an diesen Zeichen liegen auf der Hand: Einerseits erleichtern sie die Konzentration mehrspurige Straßen für Fahrer, die damit nicht vertraut sind, damit sie im Voraus die rechte Spur nehmen können, und zum anderen wird diese große Leinwand über den Schildern „Fahrtrichtung auf Fahrspuren“ installiert, die den Verkehr an der aktuellen Kreuzung regeln. Das heißt, anstelle eines großen Schilderblocks über der Kreuzung hängen zwei - und dies wird zumindest zunächst die Wahrnehmung erschweren.
Fahrradzone– Neuerung des vorläufigen Standards. Das Schild wird auf Abschnitten installiert, in denen „nur Fußgänger und Radfahrer sich bewegen dürfen, wenn Fußgänger und Radfahrer nicht in unabhängige Ströme getrennt werden“ und „Fahrzeuge einfahren dürfen“.
Dieses Zeichen unterscheidet sich vom bestehenden Zeichen 4.5.2, das einen Radweg mit kombiniertem Verkehr anzeigt (insbesondere ein vollständiges Fahrverbot für Autos und eine obligatorische Markierung von Anfang und Ende).
Eine riesige Schicht neuer Schilder, die durch den neuen Standard eingeführt wurden, betrifft das Parken. Zuerst die Vorzeichen kostenpflichtiger Parkplatz„die bestehenden Zeichen 6.4 und 8.8 zusammengefasst und zu bezeichnen kostenpflichtiger Parkplatz aus irgendeinem Grund führten sie bis zu zwei gleichwertige Zeichen ein. Schild " Behindertenparkplatz" Glücklicherweise blieb es in der einzigen Version, aber es wurde auch durch die Kombination der Zeichen 6.4 und 8.17 erhalten.
Parken abseits der Straße jetzt wird es auch durch seine eigenen Zeichen angezeigt - intuitiv, aber auch dupliziert.
Kombiniert das Parkschild mit den Zusatzschildern 8.6.1 - 8.6.9 und für Schilder " Parken mit einer Möglichkeit, ein Fahrzeug zu parken"- das ist erledigt", um Platz und Material zu sparen. Außerdem ist hier das Fischgrätenparken aufgetaucht – und zwar gleich in zwei gleichwertigen Varianten.
Zwei Schilder weisen jetzt auf das Parken mit einem Hinweis hin Anzahl Parkplätze.
Hier ist die Anzahl der Schilder offensichtlich durch die Art des Parkens gerechtfertigt - kostenpflichtig oder kostenlos.
Aber selbst das schien nicht genug zu sein. Analog zu den oben erwähnten Halte- und Parkverbotsschildern wurden auch neue Schilder eingeführt Wegbeschreibung zum Parken, die "rechtwinklig zu den Hauptverkehrszeichen, auch an Gebäudewänden und Zäunen, angebracht werden dürfen". Generell gibt es viel mehr Gründe, sich umzusehen und Mauern und Zäune umzuschauen.
Nun, der letzte Teil der neuen vorläufigen Norm enthält neue Zeichen für zusätzliche Informationen - Informationsschilder. Ja, das Schild Zeitlimit» wird zusätzlich zu Parkschildern installiert und kann beliebige Zeiten enthalten.
Die Saisonabhängigkeit bestimmter Zeichen kann durch das Zeichen " Monate».
Unter dem Zeichen 6.4 „Parken (Stellplatz)“ wird in Fällen, in denen die Breite der Parkplätze weniger als 2,25 m beträgt, neu ein Zeichen „ Breitenbegrenzung“, die die maximal zulässige Breite des Autos angibt, das parken darf - dh die Eigentümer große Maschinen Es lohnt sich, Ihr Wissen aufzufrischen, indem Sie die genaue Breite Ihres Fahrzeugs in der Bedienungsanleitung nachschlagen.
Jetzt, ein Vierteljahrhundert nach der Zulassung Russische Verkehrsregeln, tauchte in ihnen das Schild „Gehörlose Fußgänger“ auf, das ein Paar der bereits bestehenden Schilder 8.15 „Blinde Fußgänger“ bildete. Die Überraschung wird nicht so sehr durch das Erscheinen dieses Zeichens verursacht, sondern durch den Moment seines Erscheinens - war es vorher wirklich nicht nötig?
Ein weiteres neues Zeichen, das mit der Einführung der Vornorm zu sehen ist, ist das Zeichen mit dem vagen Namen " Fahrzeugtyp". Er schafft zusammen mit dem Schild 6.4 „Parken (Parkplatz)“ einen Sonderparkplatz für Touristenbusse wo benötigt.
Praktischer Nutzen
Bisher werden alle diese Schilder nur in drei Städten verwendet föderale Bedeutung: in Moskau, St. Petersburg und Sewastopol. Das Experiment dauert bis November 2020, danach wird die Verkehrspolizei Schlussfolgerungen ziehen, von denen mehr ausgeht neues System- Nutzen oder Verwirrung.
Guten Tag, lieber Leser.
Im nächsten Artikel der Serie „Verkehrszeichen“ werden wir über die folgenden Verkehrszeichen sprechen:
Die aufgeführten Zeichen gehören zur Gruppe „Zeichen besonderer Verschreibungen“. Daher der Fahrer die Regeln kennen Verkehr, kann gegen die Anforderungen eines dieser Zeichen verstoßen und eine wohlverdiente Strafe für seinen Verstoß erleiden.
Heute werden nicht nur alle oben genannten Zeichen im Detail betrachtet, sondern auch die Strafen für Verstöße gegen jedes von ihnen.
Anfahrtsbeschreibung nach Fahrspuren
Das Schild "Richtungen in Fahrspuren" zeigt die Anzahl der Fahrspuren vor der Kreuzung sowie die Richtungen an, in die Sie sich auf jeder der aufgeführten Fahrspuren bewegen können:
Zum Beispiel erlaubt das obige Zeichen:
- Biegen Sie von der rechten Spur rechts ab.
- Fahren Sie geradeaus von der mittleren und linken Fahrspur.
- Biegen Sie von der linken Spur links ab.
- Kehrtwende vom linken Fahrstreifen
Die Zeichen "Bewegungsrichtungen entlang der Fahrbahn" haben eine ähnliche Bedeutung:
Gleichzeitig unterscheiden sie sich von den bisherigen Schildern dadurch, dass sie über jedem der Fahrstreifen angebracht sind und den Verkehr genau entlang der Fahrspur regeln, über der sie angebracht sind.
Betrachten Sie die Merkmale der Zeichen 5.15.1 und 5.15.2:
- Ein Schild, das ein Linksabbiegen erlaubt, erlaubt auch ein U-Turn.
- Die Beschilderung gilt nicht für öffentliche Verkehrsmittel.
- Die vor der Kreuzung aufgestellten Schilder gelten für die gesamte Kreuzung (wenn an der Kreuzung keine Schilder 5.15.1 oder 5.15.2 mit anderen Hinweisen stehen).
Schauen wir uns den letzten Punkt genauer an. Auf der Russische Straßen stoßen, vor denen Schilder angebracht sind, die die Bewegungsrichtung entlang der Fahrspuren regeln. Es wird zum Beispiel verstanden, dass die Person, die eingetreten ist Die rechte Spur der Fahrer muss die Kreuzung nach rechts verlassen, derjenige, der auf der linken Spur eingefahren ist, muss nach links abfahren usw.
Eine solche Verkehrsorganisation führt die Autofahrer in der Regel in die Irre. Daher werde ich Sie an einige Regeln erinnern, die es Ihnen ermöglichen, an einer solchen Kreuzung zu navigieren.
1. Unabhängig davon, mit welcher Spur Sie in die Kreuzung eingefahren sind, können Sie jederzeit die Spur wechseln (sofern die Markierungen dies nicht untersagen).
2. Sie können den Kreisverkehr nur auf der äußerst rechten Spur verlassen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Schilder 5.15.1 oder 5.15.2 vor der Ausfahrt angebracht sind und die Ausfahrt von mehreren Fahrspuren ermöglichen.
In der Praxis ist es ziemlich schwierig, an solchen Kreuzungen (mit Kreisverkehren) zu navigieren, aber Fahrer, die sie zum ersten Mal befahren, tragen nur zum Chaos bei. Es wäre also sinnvoll, Ihre Route so aufzubauen, dass das "Unverständliche" Kreisbewegungen nicht schlagen, weil der Schuldige an solchen Kreuzungen kann fast jeder der Fahrer sein.
Kehren wir zu den Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 zurück. In einigen Fällen (gemäß GOST) können auch vorläufige Verkehrszeichen installiert werden, aber Sie sollten sich nicht darauf verlassen. Dementsprechend sollte unmittelbar vor der Kreuzung nach Schildern gesucht werden, die die Bewegungsrichtung entlang der Fahrspuren regeln.
Die Strafen für die Verletzung der Anforderungen der Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 sind sehr unterschiedlich und hängen hauptsächlich davon ab, gegen welche anderen Punkte der Regeln verstoßen wird.
Fährt ein Autofahrer zum Beispiel geradeaus auf eine Spur, von der nur ein Abbiegen erlaubt ist, wird er verwarnt oder mit einer Geldstrafe von 500 Rubel belegt. Wenn Sie links abbiegen, wo es verboten ist, und am Ende auf Einbahnstraße(in die entgegengesetzte Richtung), dann sprechen wir hier über 5.000 Rubel oder Entzug der Rechte für 4-6 Monate.
Fahrspurschild starten
Das Verkehrszeichen „Fahrstreifenanfang“ weist den Fahrer darauf hin, dass auf der Fahrbahn ein zusätzlicher Fahrstreifen (auf der Steigung oder ein Verzögerungsstreifen) beginnt:
In diesem Fall darf die Fahrspur, auf der das Schild eingezeichnet ist, nur mit der angegebenen oder höheren Geschwindigkeit befahren werden. Ein Verstoß gegen die Anforderungen dieses Zeichens wird mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe von 500 Rubel geahndet.
Es gibt auch ein anderes Schild namens "Beginn des Streifens":
Er weist darauf hin, dass in der Mitte einer dreispurigen Straße eine zusätzliche Fahrspur entsteht. Am Zeichen 5.15.4 darf zusätzlich eines der Verbotszeichen angebracht werden, das eine Beschränkung für eine Gruppe von Fahrzeugen auferlegt.
Dreispurige Straßen, bei denen die mittlere Spur abwechselnd für den Verkehr in die eine oder andere Richtung genutzt wird, waren vor 20-25 Jahren weit verbreitet, sind aber in letzter Zeit im Straßenverkehr äußerst selten geworden. Sowie Schilder 5.15.4.
Endstreifenschild
Das „End of Lane“-Schild wird verwendet, um das Ende einer zusätzlichen Spur auf einer Steigungs- oder Beschleunigungsspur anzuzeigen:
Es gibt auch ein anderes Straßenschild "End of Lane". Es markiert das Ende der mittleren Fahrspur auf einer dreispurigen Straße:
Wegweiser
Ich stelle gleich fest, dass ein Verkehrszeichen mit ähnlichem Namen im Rahmen dieses Artikels bereits berücksichtigt wurde.
Das Schild „Richtung der Fahrspuren“ wird normalerweise auf Straßen verwendet, auf denen die Anzahl der Fahrspuren für den Verkehr in einer Richtung die Anzahl der Fahrspuren für den Verkehr in der anderen übersteigt:
Das Zeichen soll dem Fahrer helfen, sich in der komplexen Verkehrsorganisation zurechtzufinden.
Das Zeichen 5.15.7 kann Miniatur-Verbotszeichen enthalten, deren Anforderungen ebenfalls zu beachten sind.
Vorzeichen der Anzahl der Streifen
Das Schild "Anzahl der Fahrspuren" gibt die Anzahl der Fahrspuren auf der Straße sowie die Fahrmodi für jede von ihnen an:
Gemäß GOST wird das Schild 50-150 Meter vor dem Beginn des Straßenabschnitts installiert, wo entsprechende Verbotsschilder mit einem Schild 8.14 über jeder der Fahrspuren installiert sind. Zum Beispiel:
In diesem Fall wird der Fahrer bei Nichtbeachtung der Anforderungen dieses Zeichens je nach Höhe der Selbstbeteiligung bestraft.
Wir werden über mehrere neue Anzeichen für spezielle Rezepte sprechen.
Viel Glück auf den Straßen!