Mietvertrag für Geräte. Im Rahmen eines Gerätemietvertrages verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter das Objekt gegen Entgelt zum vorübergehenden Besitz und zur vorübergehenden Nutzung oder zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Früchte, Produkte und Erträge, die der Mieter aus der vertragsgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes erhält, sind sein Eigentum.
Der Mietvertrag für das Gerät muss Angaben enthalten, die es ermöglichen, das auf den Mieter zu übertragende Objekt als Mietgegenstand „eindeutig“ zu begründen. Fehlen diese Daten im Vertrag, gilt die Bedingung des Mietgegenstandes als von den Parteien nicht vereinbart und der entsprechende Mietvertrag als nicht abgeschlossen.
Ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und wenn mindestens eine der Vertragsparteien eine juristische Person ist, muss er unabhängig von der Laufzeit schriftlich abgeschlossen werden.
Der Mietvertrag wird für den im Vertrag angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Ist die Mietdauer im Vertrag nicht angegeben, gilt der Mietvertrag als abgeschlossen für unbefristete Laufzeit.
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem Zustand zu überlassen, der dem Mietvertrag und dem Zweck der Mietsache entspricht.
Hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache nicht innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Frist zur Verfügung gestellt und ist eine solche Frist im Vertrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist bestimmt, so hat der Mieter das Recht, diese Sache von ihm in gemäß "Artikel 398" des Bürgerlichen Gesetzbuches und verlangen Ersatz des durch die verspätete Leistung verursachten Schadens oder die Auflösung des Vertrages und Ersatz des Schadens wegen seiner Nichterfüllung.
Mietvertrag für eine Privatperson
Moskau "___" _________ 20__
Offen Aktiengesellschaft"_____________________________", (Abkürzung von OJSC - "_______"), im Folgenden "Vermieter", vertreten durch Generaldirektor ______________, handelnd auf der Grundlage der Charta, einerseits und ____________________, __________ Geburtsjahr, TIN - __________, Reisepass ________________, ausgestellt _________, ATS __________________ andererseits, zusammen als " . ______ andererseits bezeichnet als "Parteien" diesen Vertrag (im Folgenden "Mietvertrag") wie folgt abgeschlossen haben:
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter folgende Geräte zum vorübergehenden Besitz und Gebrauch zur Verfügung zu stellen: ________________________________________, zusammen mit allen Zubehörteilen und technischen Unterlagen ____________________ ( technisches Zertifikat, Qualitätszertifikat etc.), nachfolgend "Geräte" genannt.
1.2. Das Gerät wird bestimmungsgemäß verwendet.
1.3. Die Übergabe des Gerätes erfolgt in einem für die Verwendung gemäß Abschnitt 1.2 geeigneten Zustand. Leasingvertrag.
1.4. Technischer Service und Routinewartung vom Vermieter selbstständig innerhalb des mit dem Mieter vereinbarten Zeitrahmens durchgeführt werden.
2. Pflichten der Parteien
2.1. Der Vermieter ist verpflichtet:
2.1.1. Übergeben Sie das Gerät innerhalb von ________ Tagen ab dem Datum der Unterzeichnung gemäß der Abnahmebescheinigung an den Mieter in einem Zustand, der den Bedingungen des Mietvertrags entspricht.
2.1.2. Bieten Sie Ratschläge und andere Unterstützung an, um effektiver Einsatz geleaste Geräte.
2.1.3. Durchführung aller anderen Maßnahmen, die für die Durchführung dieses Mietvertrags erforderlich sind, die gesetzlich, im Vertrag und in zusätzlichen Vereinbarungen dazu vorgesehen sind.
2.1.4. Der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten zu produzieren Überholung Ausrüstung gemäß Ziffer 1.1 des Mietvertrages.
2.2. Der Mieter ist verpflichtet:
2.2.1. Verwenden Sie die Immobilie in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Mietvertrags und seinem Zweck. Verwendet der Mieter die Geräte nicht vertragsgemäß oder bestimmungsgemäß, hat der Vermieter das Recht, die Beendigung des Gerätemietvertrages und Schadensersatz zu verlangen.
2.2.2. Geräte warten in guter Zustand, laufende Reparaturen auf eigene Kosten durchführen.
2.2.3. Tragen Sie andere Kosten für die Wartung der Ausrüstung.
2.2.4. Bezahlen Sie die Miete innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Frist.
2.2.5. Rückgabe der Geräte an den Vermieter nach Beendigung des Vertrags gemäß dem Gesetz in dem Zustand, in dem sie übergeben wurde, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung. Hat der Mieter das Mietgerät nicht oder nicht fristgerecht zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, Zahlung zu verlangen mieten für die gesamte Verspätung. Für den Fall, dass das angegebene Entgelt den dem Vermieter entstandenen Schaden nicht deckt, kann er deren Ersatz verlangen.
2.2.6. Durchführung aller anderen Maßnahmen, die für die Durchführung des Mietvertrags gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, diesem Vertrag und ergänzenden Vereinbarungen erforderlich sind.
3. Berechnungen
3.1. Die Miete aus diesem Mietvertrag beträgt ____________ Rubel pro Monat, die Gesamtmiete einschließlich Steuern beträgt ________ Rubel __ Kopeken.
3.2. Die Zahlung im Rahmen des Vertrages erfolgt monatlich durch Zahlung der Miete an die Kasse des Vermieters oder durch Überweisung auf das Girokonto spätestens am 10. eines jeden Monats nach dem Berichtsmonat.
3.3. Eine in geringerem Umfang erhaltene Mietzahlung (Teil der Mietzahlung) kann vom Vermieter nicht akzeptiert werden.
4. Pflichten der Parteien
4.1. Die Parteien haften für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Bedingungen des Mietvertrages.
4.1.1. Der Vermieter haftet für Mängel der Mietsache, die deren Nutzung ganz oder teilweise behindern, auch wenn ihm diese Mängel bei Vertragsschluss nicht bekannt waren.
4.1.1.1. Werden solche Mängel festgestellt, hat der Mieter nach seiner Wahl das Recht:
4.1.1.1.1 vom Vermieter entweder eine unentgeltliche Beseitigung von Mängeln des Mietgegenstandes oder eine angemessene Herabsetzung der Miete oder Ersatz seiner Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln des Objekts zu verlangen;
4.1.1.1.2. die ihm zur Beseitigung dieser Mängel aufgewendeten Aufwendungen direkt vom Mietpreis einzubehalten, nachdem er dies dem Vermieter vorher mitgeteilt hat;
4.1.1.1.3. Anforderung vorzeitige Beendigung Leasingvertrag.
4.1.1.2. Der Vermieter kann, wenn ihm der Bedarf des Mieters oder seine Absicht zur Beseitigung der Sachmängel auf Kosten des Vermieters mitgeteilt wird, die dem Mieter überlassenen Sachen unverzüglich durch andere gleichwertige Sachen in ordnungsgemäßem Zustand ersetzen oder die Sachmängel unentgeltlich beseitigen. Soweit die Befriedigung der Ansprüche des Mieters oder die Zurückhaltung von Aufwendungen für die Mängelbeseitigung aus der Miete den dem Mieter entstandenen Schaden nicht deckt, ist er berechtigt, Ersatz des nicht gedeckten Teils des Schadens zu verlangen.
4.1.2. Der Vermieter haftet nicht für Mängel des Mietgegenstandes, die bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurden oder dem Mieter im Voraus bekannt waren oder vom Mieter bei der Besichtigung des Mietgegenstandes oder dessen Überprüfung hätten entdeckt werden müssen Gebrauchstauglichkeit bei Abschluss dieses Vertrages oder Übergabe der Immobilie in ein Mietverhältnis.
4.2. Für jeden Tag der Verspätung der Mietzahlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% des für jeden Tag der Verspätung geschuldeten Betrages berechnet.
4.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat hat der Vermieter das Recht, den Vertrag zu kündigen und Ersatz des durch diesen Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
4.4. Für die verspätete Bereitstellung des Mietgegenstandes innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Frist zahlt der Vermieter dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % für jeden Tag der Verspätung von der Höhe der monatlichen Miete.
4.5. Für die verspätete Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Frist hat der Mieter dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% für jeden Tag der Verspätung von der Höhe der monatlichen Miete zu zahlen.
4.6. Im Falle der Rücksendung des mangelhaften Mietgegenstandes, die durch ein Verschulden des Mieters beschädigt wurde und durch ein bilaterales Abkommen bestätigt wird, hat der Mieter dem Vermieter die Reparaturkosten und eine Geldstrafe in Höhe von _______% des Wertes der beschädigte gemietete Ausrüstung.
4.7. Die Zahlung einer Vertragsstrafe entbindet die Parteien nicht von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder der Beseitigung von Verstößen.
5. Höhere Gewalt (höhere Gewalt)
5.1. Die Parteien sind von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag befreit, wenn die Nichterfüllung auf Naturereignisse, das Einwirken externer objektiver Faktoren und andere Umstände zurückzuführen ist höhere Gewalt für die die Parteien nicht verantwortlich sind, und die nachteiligen Auswirkungen zu verhindern, die sie nicht können.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Der Mietvertrag wird in 2 Kopien gleicher Rechtskraft abgeschlossen, eine Kopie für jede Partei.
6.2. Jede Vereinbarung zwischen den Parteien, die neue Verpflichtungen mit sich bringt, die sich nicht aus der Vereinbarung ergeben, müssen von den Parteien in Form zusätzlicher Vereinbarungen zu dieser Vereinbarung bestätigt werden. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten als gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von der zuständigen Stelle unterzeichnet sind autorisierte Repräsentanten Parteien.
6.3. Die Partei ist nicht berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen.
6.4. Verweise auf ein Wort oder einen Begriff im Vertrag im Singular schließen Verweise auf dieses Wort oder diesen Begriff im Plural ein. Verweise auf ein Wort oder einen Begriff im Plural schließen Verweise auf dieses Wort oder diesen Begriff im Singular ein. Diese Regel anwendbar, sofern im Gerätemietvertrag nichts anderes angegeben ist.
6.5. Die Parteien vereinbaren, dass mit Ausnahme von Informationen, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen Russische Föderation kein Geschäftsgeheimnis einer juristischen Person darstellen kann, gelten der Inhalt des Vertrages sowie alle von den Parteien einander im Zusammenhang mit dem Vertrag übermittelten Unterlagen als vertraulich und weisen auf die Geschäftsgeheimnisse der Parteien hin, die nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei offengelegt.
6.6. Der Einfachheit halber meinen die Parteien im Mietvertrag auch ihre Bevollmächtigten sowie deren mögliche Rechtsnachfolger.
6.7. Mitteilungen und Unterlagen, die im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelt werden, werden schriftlich an folgende Adressen gesendet:
6.7.1. Für den Vermieter: ___________________________________.
6.7.2. Für den Mieter: _____________________________________.
6.8. Alle Nachrichten sind ab dem Datum der Zustellung an die entsprechende Korrespondenzadresse gültig.
6.9. Bei einer Änderung der in Ziffer 6.7. Mietvertrag und andere Angaben der juristischen Person einer der Parteien, ist sie verpflichtet, die andere Partei innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen zu benachrichtigen, andernfalls gilt die Erfüllung der Verpflichtungen der Partei gemäß den vorstehenden Angaben als ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den Gerätemietvertrag.
6.10. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Vertragsparteien entstehen und sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben können, durch Verhandlungen beigelegt werden. Wenn es durch Verhandlungen nicht möglich ist, innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Erhalt eine Einigung über strittige Fragen zu erzielen schriftlicher Anspruch, Streitigkeiten werden vor einem Moskauer Gericht am Sitz des Kunden (Vertragsgerichtsstand) gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation beigelegt.
7. Rechtsanschriften und Bankverbindungen der Parteien
8. Unterschriften der Parteien
Vermieter: ________________
Mieter: ___________________
Staatsbürger, Reisepass (Serie, Nummer, ausgestellt), wohnhaft unter der Adresse, im Folgenden „ Vermieter„Einerseits und in der auf der Grundlage handelnden Person, im Folgenden bezeichnet als“ Mieter", Andererseits im Folgenden bezeichnet als" Parteien", haben diese Vereinbarung, im Folgenden als "Vereinbarung" bezeichnet, wie folgt geschlossen:
1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
1.1. Der Vermieter verpflichtet sich zur vorübergehenden Nutzung, und der Mieter verpflichtet sich, die Nutzung anzunehmen, zu bezahlen und unverzüglich zurückzugeben technische Mittel für funktionstüchtigen Zustand, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung gemäß der dem Vertrag beigefügten Nomenklatur und als dessen integraler Bestandteil, zusammen mit einer technischen Dokumentation (im Folgenden: Ausrüstung). Die dem Mieter aus der Nutzung der Mietgegenstände zufließenden Produkte und Erträge sind Eigentum des Mieters.
1.2. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehört die gemietete Ausrüstung dem Vermieter aufgrund eines Eigentums, das ab dem "" Jahr bestätigt wird, ist nicht verpfändet oder festgenommen, ist nicht Gegenstand von Ansprüchen Dritter.
1.3. Das Mietgerät befindet sich in normale Vorraussetzungen die den Anforderungen an diese Art von Geräten entsprechend dem Verwendungszweck des Mietgegenstandes genügt.
1.4. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen die angegebenen Geräte weder vom Mieter weitervermietet noch von anderen Personen genutzt werden.
1.5. Der Vermieter hat das Recht, die Auflösung des Vertrages und Schadensersatz zu verlangen, wenn er den Umstand feststellt, dass das Gerät nicht den Bedingungen des Mietverhältnisses oder seinem Zweck entspricht.
1.6. Der Vermieter haftet für Mängel der von ihm vertragsgemäß überlassenen Geräte, die deren Nutzung ganz oder teilweise behindern, auch wenn der Vermieter bei der Vermietung (bzw über das Vorhandensein dieser Mängel bekannt.
1.7. Im Falle eines erheblichen Verstoßes des Mieters gegen das im Vertrag festgelegte Verfahren zur Zahlung der Miete (Zahlungsfristen) kann der Vermieter vom Mieter die vorzeitige Zahlung der Miete innerhalb der vom Vermieter festgelegten Frist, jedoch nicht länger als zwei Fristen, verlangen der geplanten Zahlungen in Folge.
1.8. Die Parteien haben bestimmt, dass der Mieter, der seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat, unter sonst gleichen Bedingungen das Vorkaufsrecht zum Abschluss eines Mietvertrages für neuer Begriff nach Ablauf dieser Vereinbarung.
1.9. Der Vertrag gilt als abgeschlossen ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die Parteien und der Übergabe der Ausrüstung an den Mieter gemäß der Abnahmebescheinigung. Die Annahme- und Übergabeakte bezeichnet Zubehör und Ersatzteile von Geräten, Schlüssel, Dokumente usw.
2. VERFAHREN FÜR DIE BEREITSTELLUNG UND RÜCKGABE VON AUSRÜSTUNG
2.1. Die Geräte werden für einen Zeitraum von einem Jahr zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat das Recht, die Mietdauer zu verlängern, was er dem Vermieter spätestens Tage vor Ablauf der Mietdauer mitzuteilen hat.
2.2. Der Vermieter ist verpflichtet, die Geräte in gutem Zustand, vollständig, mit einer Überprüfung der Geräte und einer Kennzeichnung der Übereinstimmung mit den technischen Parametern bereitzustellen.
2.3. Der Mieter beauftragt einen Vertreter mit der Entgegennahme und Rückgabe der Geräte, der den Zustand und die Vollständigkeit überprüft.
2.4. Der Vertreter des Mieters unterzeichnet eine Verpflichtung zur Rückgabe der Ausrüstung. Die Übergabe der Geräte erfolgt nach Eingang der Rückgabeverpflichtung des Mieters und der bezahlten Rechnung für das erste Quartal beim Vermieter.
2.5. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter notwendige Informationen, technische Dokumentation, und schicken Sie ggf. Ihre Fachkraft zur Schulung und Einweisung in die Regeln technische Verwertung Ausrüstung.
2.6. Im Falle eines Geräteausfalls aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden innerhalb von Tagen zu beheben oder den mangelhaften Gegenstand durch einen funktionsfähigen zu ersetzen. Dieser Fall durch ein bilaterales Gesetz beglaubigt. Während der Zeit, in der der Mieter die Geräte wegen Ausfall nicht nutzen konnte, wird die Miete nicht berechnet und die Mietzeit entsprechend verlängert.
2.7. Wenn das Gerät aufgrund von Missbrauch oder deren Lagerung durch den Mieter, so führt dieser auf eigene Kosten Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch.
2.8. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte auf eigene Kosten aus dem Lager des Vermieters zu entfernen und zurückzugeben.
2.9. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache in die Untervermietung zu übertragen, kostenlose Nutzung, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte übertragen, Mietrechte verpfänden.
2.10. Der Mieter hat das Recht, das Gerät vorzeitig zurückzugeben. Der Vermieter ist verpflichtet, die vorzeitig zurückgegebenen Geräte abzunehmen und dem Mieter den entsprechenden Teil der erhaltenen Miete, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag der tatsächlichen Rückgabe der Geräte folgt, zurückzugeben.
2.11. Der Zeitraum, für den das Gerät gemietet wird, wird ab dem Tag berechnet, der auf das Datum des Erhalts folgt.
2.12. Bei der Rücksendung wird das Gerät auf Vollständigkeit geprüft und technische Überprüfung im Beisein des Mieters. Bei Unvollständigkeit oder Fehlfunktion wird ein bilateraler Akt erstellt, der als Grundlage für die Einreichung von Ansprüchen dient. Verweigert der Mieter die Unterzeichnung des Gesetzes, wird dies im Gesetz, das unter Mitwirkung eines zuständigen Vertreters einer unabhängigen Organisation erstellt wird, entsprechend vermerkt.
3. BERECHNUNGEN
3.1. Die Miete für die Ausrüstung beträgt vierteljährlich RUB.
3.2. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Rechnung aus, die dieser innerhalb von Tagen zu zahlen hat.
4. SANKTIONEN
4.1. Bei verspäteter Zahlung der Miete innerhalb der vertraglich festgelegten Frist zahlt der Mieter dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von % des geschuldeten Betrages für jeden Tag der Verspätung.
4.2. Für die verspätete Bereitstellung der Geräte innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist hat der Vermieter dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von % für jeden Tag der Verspätung und für die Verzögerung über Tage hinaus eine zusätzliche Aufrechnung in Höhe von in Höhe von % der Mietkosten.
4.3. Bei verspäteter Rückgabe der Ausrüstung oder inklusive Komponenten innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist zahlt der Mieter dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von % für jeden Tag der Verspätung und im Falle einer Verspätung von mehr als Tagen eine zusätzliche Aufrechnungsstrafe in Höhe von % der Kosten der nicht rechtzeitig zurückgegebenen Geräte.
4.4. Wird das Gerät nicht innerhalb von Tagen nach Ablauf der Nutzungsdauer zurückgegeben, zahlt der Mieter dem Vermieter die Mehrfachkosten dieses Geräts.
4.5. Bei der Rückgabe defekter Geräte, die durch ein Verschulden des Mieters beschädigt wurden, was durch eine bilaterale Handlung bestätigt wird, zahlt dieser dem Vermieter die Reparaturkosten und eine Geldstrafe in Höhe von % der Kosten der beschädigten Geräte. Wird bei der Rückgabe der Ausrüstung die Unvollständigkeit festgestellt, hat der Mieter dem Vermieter die tatsächlichen Kosten für den Kauf der fehlenden Teile der Ausrüstung und eine Vertragsstrafe in Höhe von % der Kosten der fehlenden Teile zu erstatten.
4.6. Für die Überlassung von Geräten zur Nutzung an andere Personen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters hat der Mieter an den Vermieter eine Geldstrafe in Höhe von % der Gerätekosten zu zahlen.
5. HÖHERE GEWALT
5.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die sich aus Umständen ergeben, die gegen den Willen und Willen der Parteien eintreten und die nicht vorhersehbar oder vermieden werden können, einschließlich erklärter oder tatsächlicher Kriege, Unruhen, Epidemien, Blockaden, Embargos, Erdbeben , Überschwemmungen, Brände und andere Naturkatastrophen.
5.2. Eine Partei, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen kann, muss die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist von dem Hindernis und deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung benachrichtigen.
6. SCHLUSSTEIL
6.1. Im Übrigen richten sich die Vertragsparteien nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.
6.2. Die Vereinbarung wird in zwei Kopien mit gleicher Rechtskraft erstellt, eine Kopie für jede der Parteien.
6.3. Der Vereinbarung beigefügt:
Vertrag
Raummiete (Kühlschrank)
Tjumen aus "_____" _____________. 2007
Tjumenski", nachfolgend „Vermieter“ genannt , Mastanov Chingiz Agaali Oglu handelnd auf der Grundlage der Charta einerseits und ________________________________________
nachfolgend „Mieter“ genannt _______________________________________________________ handelnd auf der Grundlage von ________________________________ haben dagegen eine Vereinbarung wie folgt getroffen.
1. Gegenstand der Vereinbarung.
1.1. Gemäß dieser Vereinbarung stellt der Vermieter dem Mieter gegen Entgelt die vorübergehende Nutzung zur Verfügung Lagerfläche Bereich _________ m2 für Lagernutzung ________________________________________________
2. Pflichten der Parteien
2.1.Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Räumlichkeiten innerhalb von drei Tagen nach Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters gemäß Ziffer 3.1.-3.2 in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. tatsächliche Vereinbarung.
2.1.1. Den "Mieter" und seine Mitarbeiter mit den Sicherheitsregeln für das Arbeiten im Kühlschrank vertraut zu machen.
2.2.Der Mieter verpflichtet sich:
1. Rechtzeitige Überweisung des Mietpreises für die überlassenen Räumlichkeiten gemäß Ziffer 3.1.-3.2 an den Vermieter. tatsächliche Vereinbarung.
2. Verwenden Sie die Räumlichkeiten ausschließlich zu dem in Ziffer 1.1 genannten Verwendungszweck. tatsächliche Vereinbarung.
4. Maßnahmen zum Schutz des Personals von Organisationen bei Bedrohung und Notfällen durchführen
5. Nehmen Sie ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keine Veränderungen und Neuausstattungen der Räumlichkeiten vor, die durch die Bedürfnisse des Mieters verursacht werden.
6. Die gemieteten Räumlichkeiten nicht zu verpfänden, die dem Mieter aus diesem Vertrag eingeräumten Rechte nicht auf Dritte zu übertragen.
7. Beachten Sie die Anforderungen des Vermieters an das Zugangssystem, die Sicherheit der Räumlichkeiten und die Entfernung Materialwerte aus dem Gebäude.
8. Bei Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages sowie im Falle seiner vorzeitigen Beendigung diesen gesetzesgemäß innerhalb von drei Tagen an den Vermieter herauszugeben.
9. Der Mieter ist verpflichtet, die belegte Fläche nach Ablauf der in GOST und OST angegebenen Lagerzeiten zu räumen, andernfalls hat der Vermieter das Recht, dieses Produkt nach eigenem Ermessen zu entsorgen.
10. Gemäß den Regeln für die Lagerung von Waren und Materialien in den Kühlbereichen:
A. Die Lagerung erfolgt in einem Abstand von 30 cm zu den Batterien und Kühlrohren.
B. die Stapelhöhe sollte 3,5 Meter nicht überschreiten, sofern der Stapel standsicher ist.
11. Der Zutritt Unbefugter in den Kühlraum ist verboten. !
-"Mieter" ist verpflichtet, eine Liste der Arbeitnehmer zu erstellen, die das Recht haben, im Kühlschrank zu bleiben. (Anlage zur Vereinbarung)
Arbeitskräfte "Mieter" sind verpflichtet, sich mit dem „Vermieter“ gegen Unterschrift mit den Sicherheitsregeln beim Arbeiten im Kühlschrank vertraut zu machen.
Blockieren Sie nicht die Fluchtwege für Personen und Güter.
Bei Verletzung der Eingangstüren oder der in den Kühlräumen befindlichen Ausrüstungen durch Verschulden des "Mieters" wird die Reparatur auf seine Kosten durchgeführt.
3. Berechnungen
3.1. Der Mieter macht rechtzeitig, einmal im Monat, spätestens am 5. Tag eines jeden Tages des Monats, Leasingzahlungen in der Summe __________________________________
_________________________________________________________________________
durch Überweisung auf das Girokonto oder Einzahlung in die Kasse des Vermieters.
3.2. Die Miete kann auf Antrag einer der Parteien vorzeitig geändert werden, wenn sich die tatsächlichen Preise ändern, sowie wenn sich die Höhe des Mindestlohns in der Russischen Föderation ändert, da die Höhe der Miete auf der Grundlage berechnet wird die Höhe des Mindestlohns.
4. Dauer, Verfahren zur Vertragsänderung und Vertragsbeendigung.
4.1. Die Mietdauer ist von "___" ______________ 200___ bis
"____" __200_________________.
4.1.1. Nach Ablauf des Vertrages und Erfüllung aller seiner Bedingungen hat der Mieter das Vorkaufsrecht, den Vertrag zu erneuern.
4.1.2. Einen Monat vor Ablauf der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter seine Absicht zur Vertragsverlängerung anzuzeigen.
4.1.3. Die anstehende Räumung der Räumlichkeiten sowohl im Zusammenhang mit dem Ablauf des Vertrages als auch bei vorzeitiger Entlassung ist dem Vermieter spätestens zwei Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen und die Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften in gutem Zustand zu übergeben rechnen mit normaler Abnutzung.
4.2. Änderungen der Vertragsbedingungen, seine Beendigung und Beendigung sind im Einvernehmen der Parteien zulässig. Die eingeführten Ergänzungen und Änderungen werden von den Parteien in berücksichtigt Monatslaufzeit und werden durch eine Zusatzvereinbarung formalisiert.
4.3. Der Mietvertrag kann auf Wunsch des Vermieters vorzeitig gekündigt werden, und der Mieter unterliegt der Räumung:
4.3.1. Bei Nutzung der Räumlichkeiten ganz oder teilweise nicht mietvertragsgemäß.
4.3.2. Wenn der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig den Zustand der Räumlichkeiten verschlechtert.
4.3.3. Wenn der Mieter die Miete nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt hat.
4.3.4. Wenn der Mieter keine Reparaturen durchführt, vertraglich mieten.
4.4. Der Mietvertrag kann auf Wunsch des Mieters gekündigt werden:
4.4.1 Wenn sich die Räumlichkeiten aufgrund von Umständen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, in einem für die Nutzung ungeeigneten Zustand erweisen.
4.5. Der Vertrag kann aufgrund höherer Gewalt (unüberwindbare) Umstände gekündigt werden.
4.6. Eine einseitige Kündigung des Vertrages ist nicht zulässig.
4.7. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden von den Parteien durch Verhandlungen beigelegt.
4.8. Bei Nichteinigung, Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien kann die Vereinbarung vor einem Schiedsgericht in gesetzlich festgelegt okay.
5. Adressen und Bankverbindungen der Parteien
Ein Mietvertrag für Geräte ist ein behördliches Dokument, das Informationen über die Bedingungen, das Verfahren und die Kosten der Bereitstellung von Geräten enthält, die in den Klauseln des Vertrages zur vorübergehenden Nutzung angegeben sind, und auch das Rechtsverhältnis regelt, das sich aus seiner Unterzeichnung ergibt.
Wir werden Sie in diesem Artikel über alle Nuancen dieses Dokuments informieren.
Wann wird es verwendet
Wenn das Recht zur Nutzung der Geräte zwischen den juristischen Personen, die an der Transaktion beteiligt sind, übertragen wird, entstehen Rechtsbeziehungen, geregelt durch Das Bürgerliche Gesetzbuch RF. Für viele Geschäftsleute ist es für ein effektives Geschäftsgebaren von Zeit zu Zeit notwendig, solche Vereinbarungen zu verwenden, die es ihnen ermöglichen, die Ziele und Hauptziele des Unternehmens zu verwirklichen.
Damit die Transaktion rechtliche gründe, ist eine Partei, die technische Mittel überträgt (Vermieter), verpflichtet, der anderen (Mieter) Eigentumsdokumente am Geschäftsgegenstand sowie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen technische Dokumentation... Diese beinhalten:
- Benutzerhandbuch;
- technischer Pass;
- Garantiegutscheine;
- Qualitätszertifikate;
- Service-Karten.
Welche Geräte können gemietet werden
Gegenstand eines Mietvertrages können sein:
- Bauwerkzeuge und -geräte;
- Produktionsmaschinen;
- Ausrüstung;
- Ausrüstung;
- Inventar;
- Industrie, Kältetechnik, Medizintechnik, Handel, Tonausstattung usw.
Bei den geleasten Geräten kann es sich um alle beweglichen Gegenstände handeln, die für die Durchführung bestimmter Aktivitäten in verschiedenen Zielbereichen bestimmt sind, sei es im Produktionsbereich oder im Sportbereich.
Was das Dokument enthalten sollte, Hauptabschnitte
Der Vertrag muss Angaben über die Namen der Parteien, Voraussetzungen und rechtliche Anschriften enthalten. Am Ende wird das Dokument durch Siegel zertifiziert Rechtspersonen und Unterschriften bevollmächtigter Personen. Dies sind formale Aspekte, aber ohne deren Vorhandensein hat der Vertrag nicht die erforderliche Rechtskraft.
Zu den obligatorischen Abschnitten gehören:
- Gegenstand der Transaktion... In diesem Abschnitt werden die technischen Mittel, das übertragbare Nutzungsrecht, deren Zweck, Ausstattung und Zustand angegeben. Gleichzeitig ist anzumerken, dass die mit Hilfe dieser Ausrüstung hergestellten Produkte laut Gesetz dem Mieter gehören, wenn es sich um industrielle Produkte handelt.
- Rückgabeverfahren und Vertragslaufzeit... Bei der Vorgabe der Frist für den Einsatz technischer Mittel können die Parteien Hinweise auf die Möglichkeit ihrer Verlängerung hinzufügen. Außerdem wird der Zustand und die Vollständigkeit der Geräte zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Eigentümer ausführlich beschrieben. Das Verfahren für geplante und außerplanmäßige Reparaturen ist ein obligatorischer Punkt in diesem Abschnitt.
- Berechnungsverfahren... Es enthält Informationen über die Höhe der Miete und den Zeitraum, in dem sie gezahlt werden muss. Oder es wird angegeben, dass die Vereinbarung kostenlos ist.
- Verantwortung der Parteien, ihre Rechte und Pflichten... Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsklauseln durch eine der Parteien werden die in diesem Abschnitt vorgeschriebenen Sanktionen angewendet. In der Regel wird hier das Verfahren zur Berechnung von Strafen und Strafen sowie die Höhe der Geldbußen bei Verstößen gegen bestimmte Absätze des Dokuments angegeben. Wenn beispielsweise bei der Rückgabe von Geräten nicht genügend Komponenten vorhanden sind, ist der Mieter verpflichtet, eine Strafe in Höhe von 20 % des Wertes zu zahlen.
- Umstände höherer Gewalt... Der Abschnitt enthält Informationen zur Haftungsfreistellung der Parteien bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt gegen ihren Willen geschah. Es wird empfohlen, die Handlungen, die unter dem Begriff "höhere Gewalt" impliziert werden, ausdrücklich anzugeben.
- Schlussbestimmungen... Die Übertragung von Befugnissen, Geschäftsgeheimnisse, Korrespondenzadressen, das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten und ähnliche Fragen werden im Abschluss offengelegt.
Der Vereinbarung sind die in ihrem Inhalt aufgeführten Unterlagen und die Liste der übertragenen technischen Mittel beizufügen.