- regelt zivilrechtliche Beziehungen, in denen eine Partei (der Vermieter) der anderen Partei (dem Mieter) Geräte zur vorübergehenden Nutzung zur Miete überlässt Gegenstand des Mietvertrags für Geräte sind Mechanismen, Einheiten und Geräte, die die Arbeit erleichtern und deren Produktivität steigern .
Mietvertrag für Geräte- gängige Praxis in Fällen, in denen:
- Es gibt nicht genug Geld, um Ausrüstung zu kaufen;
- der Bedarf an spezifischer Ausrüstung ist vorübergehend;
- Das Gerät wird nicht vom Eigentümer verwendet.
Der Gerätemietvertrag weist eine Reihe von Merkmalen auf, die zur Vermeidung möglicher Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien und weiterer gerichtlicher Verfahren von den Parteien bei Vertragsabschluss vereinbart werden müssen.
- Der Vertrag muss Daten enthalten, die es Ihnen ermöglichen, das an den Mieter übertragene Eigentum genau zu identifizieren (Artikel 607 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Es ist erlaubt separate Liste Mietgerät als integraler Anhang zum Vertrag, in dem der Name, die Seriennummer und die individuellen Merkmale jedes Geräts detailliert angegeben werden.
- Der Vertrag muss den Verwendungszweck der Ausrüstung und die Verpflichtung des Vermieters festlegen, die Ausrüstung in einem für diese Verwendung geeigneten Zustand bereitzustellen (Artikel 611 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).
- Im Vertrag ist anzugeben, welche der Vertragsparteien wann und auf wessen Kosten zur Durchführung verpflichtet ist Überholung geleaste Geräte. Fehlt ein solcher Hinweis, liegt diese Verpflichtung beim Vermieter (Artikel 616 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation).
- Dem Vertrag müssen Unterlagen beigefügt werden, die das Recht des Vermieters zum Mieten der Geräte bestätigen.
Die Übergabe der Ausrüstung muss gemäß der Annahme- und Übergabeakte erfolgen, in der die Ergebnisse der Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit der Ausrüstung und ihres technischen Zustands angegeben sind.
Mustermietvertrag für Geräte
Vertrag
Ausrüstungsverleih
G. …………………………."….." …………………. 20 ... .. J.
……………………………………… .. …………, im Folgenden „Vermieter“ genannt, und
…………………………….……………………………………………………………………….,
(vollständiger Name)
……………………………………………………………………………………. im Gesicht
(Name der Firma / Einzelunternehmer)
……………………………………………, handelnd auf der Grundlage..…………………….
…………………………… .. ) über Folgendes:
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Vermieter stellt dem Mieter den zeitweiligen Besitz und die Nutzung der im Eigentum des Vermieters stehenden Geräte zur Verfügung, und der Mieter verpflichtet sich, den Mietpreis an den Vermieter zu zahlen und ihm die angegebenen Geräte bei Vertragsende zurückzugeben.
1.2 Die Liste, die Eigenschaften und die Menge der übergebenen Geräte sind in Anhang Nr. 1 angegeben, der Bestandteil des Vertrages ist.
1.3. Der „Vermieter“ garantiert, dass die Geräte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem „Vermieter“ eigentumsrechtlich gehören, unbestritten oder in Arrest sind, nicht verpfändet, nicht belastet sind die Rechte Dritter.
2. Vertragspreis und Zahlungsmodalitäten
2.1. Für die Nutzung der in Ziffer 1.2 dieses Vertrages genannten Geräte zahlt der Mieter dem Vermieter ein Entgelt in Höhe von
……………………………………………………………………/……………… reiben. im Monat.
(in Worten / Zahlen)
inkl. MwSt. (18%) …………………………………………… / ……………… RUB. im Monat.
(nicht bewertet) oder (in Worten / Zahlen)
2.2. Die Überweisung des Mietpreises durch den Mieter auf das Verrechnungskonto des Vermieters erfolgt aufgrund der vom Vermieter ausgestellten Rechnung spätestens am …………. des Monats, für den diese Zahlung erfolgt.
2.3. Die Größe mieten während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung bleibt unverändert.
3. Das Verfahren zum Empfangen und Senden von Geräten
3.1. Die Übergabe der Geräte an den Mieter und die Rückgabe der Geräte an den Vermieter erfolgt gemäß Abnahmeprotokoll.
3.2. Die Geräte werden an den Mieter geliefert von ………………………………….… An die Adresse: .. ……………………………………………………… …. ……… …………………… ..
auf eigene Kosten und auf eigene Kosten.
3.3. Die Rückgabe der Geräte an den Vermieter erfolgt bis ……………………………….… An die Adresse: .. ……………………………………………………… …. ……… …………………… ..
auf eigene Kosten und auf eigene Kosten.
4. Pflichten der Parteien
4.1. Der Vermieter ist verpflichtet:
4.1.1. Übergabe des Gerätes an den Mieter gemäß Abnahmeprotokoll innerhalb von ……… .. Tagen nach Vertragsunterzeichnung.
4.1.2. Übergeben Sie dem Mieter die für dessen Nutzung erforderliche Dokumentation der überlassenen Geräte.
4.1.3. Die übertragenen Geräte müssen den festgelegten Standards entsprechen.
4.1.4. Die übergebene Ausrüstung muss in guter Zustand.
4.2. Der Mieter ist verpflichtet:
4.2.1. Pünktlich und in vollständig Miete bezahlen.
4.2.2. Verwenden Sie das Gerät ausschließlich für den vorgesehenen Zweck.
4.2.3. Beachten Sie bei der Verwendung des Geräts die technischen, hygienischen, brandschutztechnischen Anforderungen, Normen und Regeln der geltenden Gesetzgebung.
4.2.3. Sorgen Sie für die Sicherheit der übertragenen Ausrüstung.
4.2.4. Führen Sie auf eigene Kosten routinemäßige Reparaturen an den überlassenen Geräten durch, wenn eine Störung ohne Verschulden des Vermieters aufgetreten ist.
4.2.5. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Untervermietung der Geräte an Dritte.
4.2.6. Nach Ablauf der Mietzeit oder nach Beendigung des Vertrages im Falle seiner vorzeitige Beendigung das Gerät gemäß Abnahmebescheinigung in gutem Zustand unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung innerhalb von Kalendertagen… .. Tagen an den Vermieter zurückzugeben.
5. Verantwortlichkeit der Parteien
5.1. Für die Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung sind die Parteien gemäß der Vereinbarung und gemäß geltendem Recht verantwortlich Russische Föderation.
5.2. Für die verspätete Übergabe der Geräte an den Mieter zahlt der Vermieter dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von ……% der monatlichen Miete für jeden Tag der Verspätung.
5.3. Für die verspätete Übergabe der Geräte an den Vermieter zahlt der Mieter am Ende der Mietzeit dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von ……% des Betrages der monatlichen Miete für jeden Tag der Verspätung.
5.4. Bei verspäteter Zahlung der Miete zahlt der Mieter dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von ……% für jeden Tag der Verspätung.
5.5. Die vertragsgegenständliche Ausrüstung unterliegt nicht dem Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Verletzung von Pflichten des Vermieters, sowohl in Bezug auf dieses Eigentum als auch nicht in diesem Zusammenhang.
6. Vertragsdauer
6.1. Der Gerätemietvertrag wird für einen Zeitraum vom „...“ abgeschlossen. ……… .. …….…. 20 ... durch "...." ……… .. …………. 20 ...
6.2. Wenn am Ende der Vertragslaufzeit keine der Parteien den Wunsch geäußert hat, den Vertrag zu kündigen, gilt der Vertrag als automatisch um denselben Zeitraum verlängert um vorherige Bedingungen.
7. Verfahren zur Vertragsbeendigung
7.1. Jede der Parteien kann durch schriftliche Mahnung der anderen Partei für ………… .. Monate vom Vertrag einseitig zurücktreten.
7.2. Die Vereinbarung kann von jeder der Parteien im Falle eines wiederholten Verstoßes der anderen Partei gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt werden. In diesem Fall ist der Schuldige verpflichtet, alle mit der Beendigung des Vertrages verbundenen Verluste zu ersetzen.
7.3. Aus anderen Gründen, die von der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschrieben sind.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sind gültig, sofern sie in Schreiben und von den Parteien oder ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet.
8.2. Alle Mitteilungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform.
Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen getroffen, eine davon beim Vermieter und die zweite beim Mieter.
Anwendung:
1. Liste der Ausrüstung.
Adressen und Angaben der Parteien
Vermieter
Adresse Adresse ……… .. …………………………
INN / KPP ……………………………. INN / KPP …………………………….
Bank ………………………………… .. Bank ………………………………… ..
………………………………………… …………………………………………
BIC ………………………………… .. BIC ………………………………… ..
Verrechnungskonto ………………. ……………………. Verrechnungskonto ……………………………………….
f / s ………. ……………………………. c / a …………………………………….
…..………………….………. ………..……………………….
(Unterschrift) (Unterschrift)
m.f..m.p.
"….." ……………….. zwanzig…. d. „… ..“ ……………… .. 20…. G.
1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
1.1. Der Vermieter verpflichtet sich zur vorübergehenden Nutzung, der Mieter zur Annahme, Bezahlung der Nutzung und fristgerechten Rückgabe technische Mittel für einen funktionstüchtigen Zustand, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung gemäß der dem Vertrag beigefügten Nomenklatur und als dessen integraler Bestandteil, zusammen mit einer technischen Dokumentation (im Folgenden: Ausrüstung). Die Produkte und Erträge, die der Mieter aus der Nutzung der Mietgegenstände erhält, sind Eigentum des Mieters.
1.2. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehört die gemietete Ausrüstung dem Vermieter aufgrund des Eigentums, das ab "" Jahr bestätigt wird, ist nicht verpfändet oder festgenommen, ist nicht Gegenstand von Ansprüchen Dritter.
1.3. Das geleaste Gerät ist in normale Vorraussetzungen die den Anforderungen an diese Art von Ausrüstung entsprechend dem Verwendungszweck des Mietgegenstandes genügt.
1.4. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen die angegebenen Geräte vom Mieter nicht an andere Personen weitervermietet oder verwendet werden.
1.5. Der Vermieter hat das Recht, die Auflösung des Vertrages und Schadensersatz zu verlangen, wenn er den Umstand feststellt, dass das Gerät nicht den Bedingungen des Mietverhältnisses oder seinem Zweck entspricht.
1.6. Der Vermieter haftet für Mängel der von ihm vertragsgemäß gemieteten Geräte, die deren Nutzung ganz oder teilweise behindern, obwohl der Vermieter sie bei der Vermietung (bzw. bei Vertragsabschluss) nicht kennen konnte über das Vorhandensein dieser Mängel.
1.7. In Fällen eines erheblichen Verstoßes des Mieters gegen das im Vertrag festgelegte Verfahren zur Zahlung der Miete (Zahlungsbedingungen) kann der Vermieter vom Mieter die vorzeitige Zahlung der Miete innerhalb der vom Vermieter festgelegten Frist, jedoch nicht mehr als zwei Bedingungen der geplanten Zahlungen in Folge.
1.8. Die Parteien haben bestimmt, dass der Mieter, der seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat, unter sonst gleichen Bedingungen das Vorkaufsrecht zum Abschluss eines Mietvertrages für neuer Begriff nach Ablauf dieser Vereinbarung.
1.9. Der Vertrag gilt als abgeschlossen ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die Parteien und der Übergabe der Ausrüstung an den Mieter gemäß der Abnahmebescheinigung. Die Annahme- und Übergabeakte bezeichnet Zubehör und Ersatzteile von Geräten, Schlüssel, Dokumente usw.
2. VERFAHREN FÜR DIE BEREITSTELLUNG UND RÜCKGABE VON AUSRÜSTUNG
2.1. Die Geräte werden für einen Zeitraum von einem Jahr zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat das Recht, die Mietzeit zu verlängern, was er dem Vermieter spätestens Tage vor Ablauf der Mietzeit mitteilen muss.
2.2. Der Vermieter ist verpflichtet, die Geräte in gutem Zustand, vollständig, mit einer Überprüfung der Geräte und einer Kennzeichnung der Übereinstimmung mit den technischen Parametern bereitzustellen.
2.3. Der Mieter beauftragt einen Vertreter mit der Entgegennahme und Rückgabe der Geräte, der den Zustand und die Vollständigkeit überprüft.
2.4. Der Vertreter des Mieters unterzeichnet eine Verpflichtung zur Rückgabe der Ausrüstung. Die Übergabe der Geräte erfolgt nach Eingang der Rückgabeverpflichtung des Mieters und der bezahlten Rechnung für das erste Quartal beim Vermieter.
2.5. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter notwendige Informationen, technische Dokumentation, und schicken Sie ggf. Ihre Fachkraft zur Schulung und Einweisung in die Regeln technischer Betrieb Ausrüstung.
2.6. Im Falle eines Geräteausfalls aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden innerhalb von Tagen zu beheben oder den mangelhaften Gegenstand durch einen funktionsfähigen zu ersetzen. Dieser Fall durch ein bilaterales Gesetz beglaubigt. Während der Zeit, in der der Mieter die Geräte wegen Ausfall nicht nutzen konnte, wird die Miete nicht berechnet und die Mietzeit verlängert sich entsprechend.
2.7. Wenn das Gerät aufgrund von Missbrauch oder deren Lagerung durch den Mieter, so führt dieser auf eigene Kosten Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch.
2.8. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte auf eigene Kosten aus dem Lager des Vermieters zu entfernen und zurückzugeben.
2.9. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache in die Untervermietung zu übertragen, kostenlose Nutzung, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte übertragen, Mietrechte verpfänden.
2.10. Der Mieter hat das Recht, das Gerät vorzeitig zurückzugeben. Der Vermieter ist verpflichtet, die vorzeitig zurückgegebenen Geräte abzunehmen und dem Mieter den entsprechenden Teil der erhaltenen Miete, gerechnet ab dem Tag nach dem Tag der tatsächlichen Rückgabe der Geräte, zurückzugeben.
2.11. Die Mietzeit für Geräte wird ab dem Tag berechnet, der auf das Datum des Erhalts der Geräte folgt.
2.12. Bei der Rückgabe wird das Gerät auf Vollständigkeit geprüft und technische Überprüfung im Beisein des Mieters. Bei Unvollständigkeit oder Fehlfunktion wird ein bilateraler Akt erstellt, der als Grundlage für die Einreichung von Ansprüchen dient. Verweigert der Mieter die Unterzeichnung des Gesetzes, wird dies im Gesetz, das unter Mitwirkung eines zuständigen Vertreters einer unabhängigen Organisation erstellt wird, entsprechend vermerkt.
3. BERECHNUNGEN
3.1. Die Miete für die Ausrüstung beträgt vierteljährlich RUB.
3.2. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Rechnung aus, die dieser innerhalb von Tagen zu zahlen hat.
4. SANKTIONEN
4.1. Bei verspäteter Zahlung der Miete innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist zahlt der Mieter dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von % des geschuldeten Betrages für jeden Tag der Verspätung.
4.2. Für die verspätete Bereitstellung der Geräte innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist zahlt der Vermieter dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von % für jeden Tag der Verspätung und für die Verzögerung über Tage hinaus eine zusätzliche Aufrechnung in Höhe von in Höhe von % der Mietkosten.
4.3. Bei verspäteter Rückgabe der Ausrüstung oder inklusive Komponenten innerhalb der in der Bestellung festgelegten Frist zahlt der Mieter dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von % für jeden Tag der Verspätung und im Falle einer Verspätung über mehrere Tage eine zusätzliche Aufrechnungsstrafe in Höhe von % der Kosten von das Gerät nicht rechtzeitig zurückgegeben.
4.4. Wird das Gerät nicht innerhalb von Tagen nach Ablauf der Nutzungsdauer zurückgegeben, zahlt der Mieter dem Vermieter die Mehrfachkosten dieses Geräts.
4.5. Bei der Rückgabe defekter Geräte, die durch ein Verschulden des Mieters beschädigt wurden, was durch eine bilaterale Handlung bestätigt wird, zahlt dieser dem Vermieter die Reparaturkosten und eine Geldstrafe in Höhe von % der Kosten der beschädigten Geräte. Wird bei der Rückgabe des Gerätes Unvollständigkeit festgestellt, erstattet der Mieter dem Vermieter die tatsächlichen Kosten für den Kauf der fehlenden Teile des Geräts und eine Vertragsstrafe in Höhe von % der Kosten für die fehlenden Teile.
4.6. Für die Überlassung von Geräten zur Nutzung an andere Personen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters hat der Mieter an den Vermieter eine Geldstrafe in Höhe von % der Gerätekosten zu zahlen.
5. HÖHERE GEWALT
5.1. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die sich aus Umständen ergeben, die gegen den Willen und Willen der Parteien eintreten und die nicht vorhersehbar oder vermieden werden können, einschließlich erklärter oder tatsächlicher Krieg, Unruhen, Epidemien, Blockaden, Embargos, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände und andere Naturkatastrophen.
5.2. Eine Partei, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen kann, muss die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist von dem Hindernis und deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung benachrichtigen.
6. SCHLUSSTEIL
6.1. Im Übrigen richten sich die Vertragsparteien nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.
6.2. Die Vereinbarung wird in zwei Kopien mit gleicher Rechtskraft erstellt, eine Kopie für jede der Parteien.
6.3. Der Vereinbarung beigefügt:
Vertrag
Raummiete (Kühlschrank)
Tjumen aus "_____" _____________. 2007
Tjumenski", nachfolgend „Vermieter“ genannt , Mastanov Chingiz Agaali Oglu handelnd auf der Grundlage der Charta einerseits und ________________________________________
nachfolgend „Mieter“ genannt _______________________________________________________ handelnd auf der Grundlage von ________________________________ haben dagegen eine Vereinbarung wie folgt getroffen.
1. Gegenstand der Vereinbarung.
1.1. Gemäß dieser Vereinbarung stellt der Vermieter dem Mieter gegen Entgelt die vorübergehende Nutzung zur Verfügung Lagerfläche Bereich _________ m2 für Lagernutzung ________________________________________________
2. Pflichten der Parteien
2.1.Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Räumlichkeiten innerhalb von drei Tagen nach Zahlungseingang auf dem Konto des Vermieters gemäß Ziffer 3.1.-3.2 in einem vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. tatsächliche Vereinbarung.
2.1.1. Den „Mieter“ und seine Mitarbeiter mit den Sicherheitsregeln beim Arbeiten im Kühlschrank vertraut zu machen.
2.2.Der Mieter verpflichtet sich:
1. Rechtzeitige Überweisung des Mietpreises für die überlassenen Räumlichkeiten gemäß Ziffer 3.1.-3.2 an den Vermieter. tatsächliche Vereinbarung.
2. Verwenden Sie die Räumlichkeiten ausschließlich zu dem in Ziffer 1.1 genannten Verwendungszweck. tatsächliche Vereinbarung.
4. Maßnahmen zum Schutz des Personals von Organisationen bei Bedrohung und Notfällen ergreifen
5. Nehmen Sie ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keine Veränderungen und Neuausstattungen der Räumlichkeiten vor, die durch die Bedürfnisse des Mieters verursacht werden.
6. Die gemieteten Räumlichkeiten nicht zu verpfänden, die dem Mieter aus diesem Vertrag eingeräumten Rechte nicht auf Dritte zu übertragen.
7. Beachten Sie die Anforderungen des Vermieters an das Zugangssystem, die Sicherheit der Räumlichkeiten und die Entfernung Materialwerte aus dem Gebäude.
8. Bei Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages sowie im Falle seiner vorzeitigen Beendigung diesen gesetzesgemäß innerhalb von drei Tagen an den Vermieter herauszugeben.
9. Der Mieter ist verpflichtet, die belegte Fläche nach Ablauf der in GOST und OST angegebenen Lagerfristen zu räumen, andernfalls hat der Vermieter das Recht, dieses Produkt nach eigenem Ermessen zu entsorgen.
10. Gemäß den Regeln für die Lagerung von Waren und Materialien in den Kühlbereichen:
A. Die Lagerung erfolgt in einem Abstand von 30 cm zu den Batterien und Kühlrohren.
B. die Stapelhöhe sollte 3,5 Meter nicht überschreiten, sofern der Stapel standsicher ist.
11. Der Zutritt Unbefugter in den Kühlraum ist verboten. !
-"Mieter" ist verpflichtet, eine Liste der Arbeitnehmer zu erstellen, die das Recht haben, im Kühlschrank zu bleiben. (Anlage zur Vereinbarung)
Arbeitskräfte "Mieter" sind verpflichtet, sich mit dem „Vermieter“ gegen Unterschrift mit den Sicherheitsregeln beim Arbeiten im Kühlschrank vertraut zu machen.
Blockieren Sie nicht die Fluchtwege für Personen und Güter.
Im Falle einer Verletzung der Eingangstüren oder der in den Kühlräumen befindlichen Einrichtungen durch Verschulden des "Mieters" wird die Reparatur auf seine Kosten durchgeführt.
3. Berechnungen
3.1. Der Mieter macht rechtzeitig, einmal im Monat, spätestens am 5. Tag eines jeden Tages des Monats, Leasingzahlungen in der Summe __________________________________
_________________________________________________________________________
durch Überweisung auf das Girokonto oder Einzahlung in die Kasse des Vermieters.
3.2. Die Miete kann auf Antrag einer der Parteien vorzeitig geändert werden, wenn sich die tatsächlichen Preise ändern, sowie wenn sich die Höhe des Mindestlohns in der Russischen Föderation ändert, da die Höhe der Miete auf der Grundlage berechnet wird die Höhe des Mindestlohns.
4. Gültigkeitsdauer, Verfahren zur Vertragsänderung und Vertragsbeendigung.
4.1. Die Mietdauer ist von "___" ______________ 200___ bis
"____" __200_________________.
4.1.1. Nach Ablauf des Vertrages und Erfüllung aller seiner Bedingungen hat der Mieter das Vorkaufsrecht, den Vertrag zu erneuern.
4.1.2. Einen Monat vor Ablauf der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter seine Absicht zur Vertragsverlängerung anzuzeigen.
4.1.3. Über die bevorstehende Räumung der Räumlichkeiten sowohl im Zusammenhang mit Vertragsablauf als auch bei vorzeitiger Entlassung ist der Vermieter spätestens zwei Wochen vorher schriftlich zu unterrichten und die Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben rechnen mit normaler Abnutzung.
4.2. Änderungen der Vertragsbedingungen, seine Beendigung und Beendigung sind im Einvernehmen der Parteien zulässig. Die eingeführten Ergänzungen und Änderungen werden von den Parteien in berücksichtigt Monatslaufzeit und werden durch eine Zusatzvereinbarung formalisiert.
4.3. Der Mietvertrag kann auf Wunsch des Vermieters vorzeitig gekündigt werden, und der Mieter unterliegt der Räumung:
4.3.1. Bei Nutzung der Räumlichkeiten ganz oder teilweise nicht mietvertragsgemäß.
4.3.2. Wenn der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig den Zustand der Räumlichkeiten verschlechtert.
4.3.3. Wenn der Mieter die Miete nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt hat.
4.3.4. Wenn der Mieter keine Reparaturen durchführt, vertraglich mieten.
4.4. Der Mietvertrag kann auf Wunsch des Mieters gekündigt werden:
4.4.1 Wenn sich die Räumlichkeiten aufgrund von Umständen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, in einem für die Nutzung ungeeigneten Zustand erweisen.
4.5. Der Vertrag kann aufgrund höherer Gewalt (unüberwindbare) Umstände gekündigt werden.
4.6. Eine einseitige Kündigung des Vertrages ist nicht zulässig.
4.7. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden von den Parteien durch Verhandlungen beigelegt.
4.8. Bei Nichteinigung, Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien kann die Vereinbarung vor einem Schiedsgericht in gesetzlich festgelegt okay.
5. Adressen und Bankverbindungen der Parteien
Ein Mietvertrag für Geräte ist ein behördliches Dokument, das Informationen über die Bedingungen, das Verfahren und die Kosten der Bereitstellung von Geräten enthält, die in den Klauseln des Vertrages zur vorübergehenden Verwendung angegeben sind, und das auch das Rechtsverhältnis regelt, das sich aus seiner Unterzeichnung ergibt.
Wir werden Sie in diesem Artikel über alle Nuancen dieses Dokuments informieren.
Wann wird es verwendet
Wenn das Recht zur Nutzung der Geräte zwischen den juristischen Personen, die an der Transaktion beteiligt sind, übertragen wird, entstehen Rechtsbeziehungen, geregelt durch Das Bürgerliche Gesetzbuch RF. Viele Geschäftsleute müssen von Zeit zu Zeit für ein effektives Geschäftsverhalten solche Vereinbarungen verwenden, die es ihnen ermöglichen, die Ziele und Hauptziele des Unternehmens zu verwirklichen.
Damit der Deal zustande kommt rechtliche gründe, ist eine Partei, die technische Mittel überträgt (Vermieter), verpflichtet, der anderen (Mieter) Eigentumsdokumente am Geschäftsgegenstand sowie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen technische Dokumentation... Diese beinhalten:
- Benutzerhandbuch;
- technischer Pass;
- Garantiegutscheine;
- Qualitätszertifikate;
- Service-Karten.
Welche Geräte können gemietet werden
Gegenstand eines Mietvertrages können sein:
- Bauwerkzeuge und -geräte;
- Produktionsmaschinen;
- Ausrüstung;
- Ausrüstung;
- Inventar;
- Industrie, Kältetechnik, Medizintechnik, Handel, Tonausstattung usw.
Geräte, die geleast werden, können alle beweglichen Gegenstände sein, die für die Durchführung bestimmter Aktivitäten in verschiedenen Zielbereichen bestimmt sind, sei es im Produktionsbereich oder im Sport.
Was das Dokument enthalten sollte, Hauptabschnitte
Der Vertrag muss Angaben über die Namen der Parteien, Voraussetzungen und rechtliche Anschriften enthalten. Am Ende wird das Dokument durch Siegel zertifiziert Rechtspersonen und Unterschriften bevollmächtigter Personen. Dies sind formale Aspekte, aber ohne deren Vorhandensein hat der Vertrag nicht die erforderliche Rechtskraft.
Zu den obligatorischen Abschnitten gehören:
- Gegenstand der Transaktion... In diesem Abschnitt werden die technischen Mittel, das übertragbare Nutzungsrecht, deren Zweck, Ausstattung und Zustand angegeben. Gleichzeitig ist anzumerken, dass die mit Hilfe dieser Geräte hergestellten Produkte, wenn es sich um Industrieanlagen handelt, laut Gesetz dem Mieter gehören.
- Rückgabeverfahren und Vertragslaufzeit... Bei der Vorgabe der Frist für den Einsatz technischer Mittel können die Parteien Hinweise auf die Möglichkeit ihrer Verlängerung hinzufügen. Außerdem wird der Zustand und die Vollständigkeit der Geräte zum Zeitpunkt der Rückgabe an den Eigentümer ausführlich beschrieben. Das Verfahren für geplante und außerplanmäßige Reparaturen ist ein obligatorischer Punkt in diesem Abschnitt.
- Berechnungsverfahren... Es enthält Informationen über die Höhe der Miete und den Zeitraum, in dem sie gezahlt werden muss. Oder es wird darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung kostenlos ist.
- Verantwortung der Parteien, ihre Rechte und Pflichten... Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsklauseln durch eine der Parteien werden die in diesem Abschnitt vorgeschriebenen Sanktionen angewendet. In der Regel wird hier das Verfahren zur Berechnung von Strafen und Strafen sowie die Höhe der Geldbußen bei Verstößen gegen bestimmte Absätze des Dokuments angegeben. Wenn beispielsweise bei der Rückgabe von Geräten nicht genügend Komponenten vorhanden sind, ist der Mieter verpflichtet, eine Strafe in Höhe von 20 % des Wertes zu zahlen.
- Umstände höherer Gewalt... Der Abschnitt enthält Informationen zur Haftungsfreistellung der Parteien im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, wenn dies aufgrund einer Handlung gegen ihren Willen geschah höhere Gewalt... Es wird empfohlen, die Handlungen, die unter dem Begriff "höhere Gewalt" impliziert werden, ausdrücklich anzugeben.
- Schlussbestimmungen... Die Übertragung von Befugnissen, Geschäftsgeheimnisse, Korrespondenzadressen, das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten und ähnliche Fragen werden im Abschluss offengelegt.
Der Vereinbarung sind die in ihrem Inhalt aufgeführten Unterlagen und die Liste der übertragenen technischen Mittel beizufügen.