Softwareprodukte vertreten durch eine auf der Grundlage handelnde Person, im Folgenden " Vermieter„Einerseits und in der auf der Grundlage handelnden Person, im Folgenden bezeichnet als“ Mieter", Auf der anderen Seite, im Folgenden als die "Parteien" bezeichnet, haben diese Vereinbarung, im Folgenden" Vertrag", Zu folgenden Themen:MIETVERTRAG
Vertreten durch ________________________________________________ handelnd auf der Grundlage von ________________________________________________, im Folgenden als " Vermieter", einerseits und ________________________________________________ vertreten durch ________________________________________________ handelnd auf der Grundlage von ________________________________________________, im Folgenden bezeichnet als" Mieter", Auf der anderen Seite, im Folgenden als die "Parteien" bezeichnet, haben diese Vereinbarung, im Folgenden" Vertrag", Zu folgenden Themen:
- GEGENSTAND DES VERTRAGES
1.1. Der Vermieter stellt dem Mieter die in Anlage Nr. ________ zu diesem Vertrag über die Bedingungen der Übertragung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte an dem PP genannten Softwareprodukte (nachfolgend PP genannt) zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung.
1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter elektronische Schlüssel Schutz, um die angegebene Anzahl von Lizenzen (Jobs) von Software zu aktivieren.
1.3. Der Vermieter kann dem Mieter im Rahmen dieser Vereinbarung andere Arbeiten und Dienstleistungen erbringen.
- RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMIETERS
2.1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Vermieter verpflichtet, die gemieteten PP innerhalb von ________ Werktagen ab Eingang der Vorauszahlung zugänglich zu machen.
- RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETER
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, alle Regeln und Anforderungen für die Arbeit mit PP, die in der Benutzerdokumentation aufgeführt sind, einzuhalten.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, alle im Lizenzvertrag festgelegten Regeln und Anforderungen einzuhalten.
3.3. Nach vorheriger Absprache installiert und konfiguriert der Mieter das PP selbstständig. In diesem Fall müssen PPs vom Vermieter innerhalb der in Ziffer 2.1 genannten Frist zur Verfügung gestellt werden. tatsächliche Vereinbarung.
3.4. Der Mieter ist verpflichtet, die Verbreitung unberechtigter Kopien der Software zu verhindern, die Software zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben.
3.5. Der Mieter kann kostenlos neue Versionen der Software anfordern. Die Installation und Konfiguration von Updates erfolgt vollständig durch den Mieter, sofern nicht durch gesonderte Zusatzvereinbarungen etwas anderes bestimmt ist.
3.6. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Anzahl der PC-Nutzer sowie die Hardware-Konfiguration mitzuteilen Computersysteme, auf dem PP ausgeführt wird, um auszuwählen richtiges Modell Lizenzierung von Software.
- EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
4.1. Der Vermieter erbringt Dienstleistungen Service PP im Rahmen von Verwaltungsdienstleistungen. Umfang und Art der Dienstleistungen werden durch Zusatzvereinbarungen zu dieser Vereinbarung geregelt.
4.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von gemieteten PPs entstehen. Der Vermieter hilft jedoch auf jede erdenkliche Weise bei der Lösung von PCB-Problemen mit dem PCB-Hersteller.
- ZAHLUNG FÜR SOFTWAREPRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
5.1. Die Höhe der monatlichen Miete wird von den Parteien auf der Grundlage der im Anhang Nr. ________ dieser Vereinbarung angegebenen Kosten des PP-Mietvertrags festgelegt. Der Mieter zahlt 100 % der Miete für die gesamte Mietdauer des PP per Vorauskasse.
5.2. Die Kosten für Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung können vom Vermieter einseitig geändert werden.
5.3. Auf Initiative des Mieters können die Tarife für den PP-Mietvertrag aufgrund von Informationen über die Änderung der Art der PP-Nutzung angepasst werden.
- SONSTIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN
6.1. Der Mieter hat sich mit den erklärten Fähigkeiten und dem Lieferumfang der Softwareprodukte vertraut gemacht und erklärt sich damit einverstanden, dass deren Funktionalität den Anforderungen des Mieters entspricht.
6.2. Für die Nutzung des PP ist allein der Mieter verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für Unregelmäßigkeiten im Betrieb der Software oder Hardware- Der Mieter oder Dritte.
6.3. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung werden, wenn sie nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, vor dem Schiedsgericht von ________________________ beigelegt.
- RECHTLICHE ADRESSEN UND BANKDATEN DER PARTEIEN
- UNTERSCHRIFTEN DER PARTEIEN
1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
1.1. Der Vermieter stellt dem Mieter die in Anlage Nr. zu diesem Vertrag über die Bedingungen der Übertragung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte an dem PP genannten Softwareprodukte (nachfolgend PP genannt) zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung.
1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter elektronische Sicherheitsschlüssel zur Freischaltung der deklarierten Anzahl von Lizenzen (Jobs) des PP zur Verfügung.
1.3. Der Vermieter kann dem Mieter im Rahmen dieser Vereinbarung andere Arbeiten und Dienstleistungen erbringen.
2. RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMIETERS
2.1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Vermieter verpflichtet, die gemieteten PP innerhalb von Werktagen ab Eingang der Vorauszahlung zugänglich zu machen.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETER
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, alle Regeln und Anforderungen für die Arbeit mit PP, die in der Benutzerdokumentation aufgeführt sind, einzuhalten.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, alle im Lizenzvertrag festgelegten Regeln und Anforderungen einzuhalten.
3.3. Nach vorheriger Absprache installiert und konfiguriert der Mieter das PP selbstständig. In diesem Fall müssen PPs vom Vermieter innerhalb der in Ziffer 2.1 genannten Frist zur Verfügung gestellt werden. tatsächliche Vereinbarung.
3.4. Der Mieter ist verpflichtet, die Verbreitung unberechtigter Kopien der Software zu verhindern, die Software zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben.
3.5. Der Mieter kann kostenlos neue Versionen der Software anfordern. Die Installation und Konfiguration von Updates erfolgt vollständig durch den Mieter, sofern nicht durch gesonderte Zusatzvereinbarungen etwas anderes bestimmt ist.
3.6. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Anzahl der Nutzer der Software sowie die Hardwarekonfiguration der Computersysteme, auf denen die Software ausgeführt wird, mitzuteilen, um das richtige Lizenzmodell für die Software auszuwählen.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE
4.1. Der Vermieter erbringt Dienstleistungen für den PP im Rahmen von Verwaltungsleistungen. Umfang und Art der Dienstleistungen werden durch Zusatzvereinbarungen zu dieser Vereinbarung geregelt.
4.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von gemieteten PPs entstehen. Der Vermieter hilft jedoch auf jede erdenkliche Weise bei der Lösung von PCB-Problemen mit dem PCB-Hersteller.
5. ZAHLUNG FÜR SOFTWAREPRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
5.1. Die Höhe der monatlichen Miete wird von den Parteien auf der Grundlage der im Anhang Nr. zu diesem Vertrag angegebenen Kosten des PP-Mietvertrags festgelegt. Der Mieter zahlt 100 % der Miete für die gesamte Mietdauer des PP per Vorauskasse.
5.2. Die Kosten für Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung können vom Vermieter einseitig geändert werden.
5.3. Auf Initiative des Mieters können die Tarife für den PP-Mietvertrag aufgrund von Informationen über die Änderung der Art der PP-Nutzung angepasst werden.
6. SONSTIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN
6.1. Der Mieter hat sich mit den erklärten Fähigkeiten und dem Lieferumfang der Softwareprodukte vertraut gemacht und erklärt sich damit einverstanden, dass deren Funktionalität den Anforderungen des Mieters entspricht.
6.2. Für die Nutzung des PP ist allein der Mieter verantwortlich. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Verstöße im Betrieb der Soft- oder Hardware des Mieters oder Dritter.
6.3. Alle Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung werden, wenn sie nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, vor dem Schiedsgericht der Stadt entschieden.
vertreten durch eine auf der Grundlage handelnde Person, im Folgenden " Vermieter„Einerseits und in der auf der Grundlage handelnden Person, im Folgenden bezeichnet als“ Mieter", Auf der anderen Seite, im Folgenden als die "Parteien" bezeichnet, haben diese Vereinbarung, im Folgenden" Vertrag", Zu folgenden Themen:
1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
1.1. Der Vermieter stellt dem Mieter die in Anlage Nr. zu diesem Vertrag über die Bedingungen der Übertragung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte an dem PP genannten Softwareprodukte (nachfolgend PP genannt) zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung.
1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter elektronische Sicherheitsschlüssel zur Freischaltung der deklarierten Anzahl von Lizenzen (Jobs) des PP zur Verfügung.
1.3. Der Vermieter kann dem Mieter im Rahmen dieser Vereinbarung andere Arbeiten und Dienstleistungen erbringen.
2. RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMIETERS
2.1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Vermieter verpflichtet, die gemieteten PP innerhalb von Werktagen ab Eingang der Vorauszahlung zugänglich zu machen.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETER
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, alle Regeln und Anforderungen für die Arbeit mit PP, die in der Benutzerdokumentation aufgeführt sind, einzuhalten.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, alle im Lizenzvertrag festgelegten Regeln und Anforderungen einzuhalten.
3.3. Nach vorheriger Absprache installiert und konfiguriert der Mieter das PP selbstständig. In diesem Fall müssen PPs vom Vermieter innerhalb der in Ziffer 2.1 genannten Frist zur Verfügung gestellt werden. tatsächliche Vereinbarung.
3.4. Der Mieter ist verpflichtet, die Verbreitung unberechtigter Kopien der Software zu verhindern, die Software zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben.
3.5. Der Mieter kann kostenlos neue Versionen der Software anfordern. Die Installation und Konfiguration von Updates erfolgt vollständig durch den Mieter, sofern nicht durch gesonderte Zusatzvereinbarungen etwas anderes bestimmt ist.
3.6. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Anzahl der Nutzer der Software sowie die Hardwarekonfiguration der Computersysteme, auf denen die Software ausgeführt wird, mitzuteilen, um das richtige Lizenzmodell für die Software auszuwählen.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE
4.1. Der Vermieter erbringt Dienstleistungen für den PP im Rahmen von Verwaltungsleistungen. Umfang und Art der Dienstleistungen werden durch Zusatzvereinbarungen zu dieser Vereinbarung geregelt.
4.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von gemieteten PPs entstehen. Der Vermieter hilft jedoch auf jede erdenkliche Weise bei der Lösung von PCB-Problemen mit dem PCB-Hersteller.
5. ZAHLUNG FÜR SOFTWAREPRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
5.1. Die Höhe der monatlichen Miete wird von den Parteien auf der Grundlage der im Anhang Nr. zu diesem Vertrag angegebenen Kosten des PP-Mietvertrags festgelegt. Der Mieter zahlt 100 % der Miete für die gesamte Mietdauer des PP per Vorauskasse.
5.2. Die Kosten für Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung können vom Vermieter einseitig geändert werden.
5.3. Auf Initiative des Mieters können die Tarife für den PP-Mietvertrag aufgrund von Informationen über die Änderung der Art der PP-Nutzung angepasst werden.
6. SONSTIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN
6.1. Der Mieter hat sich mit den erklärten Fähigkeiten und dem Lieferumfang der Softwareprodukte vertraut gemacht und erklärt sich damit einverstanden, dass deren Funktionalität den Anforderungen des Mieters entspricht.
Kostenlose Muster von Reklamationen, Beschwerden, Verträgen usw. Website
MIETVERTRAG
Softwareprodukte vertreten durch eine auf der Grundlage handelnde Person, im Folgenden " Vermieter„Einerseits und in der auf der Grundlage handelnden Person, im Folgenden bezeichnet als“ Mieter", Auf der anderen Seite, im Folgenden als die "Parteien" bezeichnet, haben diese Vereinbarung, im Folgenden" Vertrag", Zu folgenden Themen:1. DER GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
1.1. Der Vermieter stellt dem Mieter die in Anhang Nr. zu diesem Vertrag über die Bedingungen der Übertragung von nicht ausschließlichen Rechten zur Nutzung des PP genannten Softwareprodukte (nachfolgend PP genannt) zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung.
1.2 Der Vermieter stellt dem Mieter elektronische Sicherheitsschlüssel zur Freischaltung der deklarierten Anzahl von Lizenzen (Jobs) des PP zur Verfügung.
1.3. Der Vermieter kann dem Mieter im Rahmen dieser Vereinbarung andere Arbeiten und Dienstleistungen erbringen.
2. RECHTE UND PFLICHTEN DES VERMIETERS
2.1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist der Vermieter verpflichtet, die gemieteten PP innerhalb von Werktagen ab Eingang der Vorauszahlung zugänglich zu machen.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETER
3.1. Der Mieter ist verpflichtet, alle Regeln und Anforderungen für die Arbeit mit PP, die in der Benutzerdokumentation aufgeführt sind, einzuhalten.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, alle im Lizenzvertrag festgelegten Regeln und Anforderungen einzuhalten.
3.3. Nach vorheriger Absprache installiert und konfiguriert der Mieter das PP selbstständig. In diesem Fall müssen PPs vom Vermieter innerhalb der in Ziffer 2.1 genannten Frist zur Verfügung gestellt werden. tatsächliche Vereinbarung.
3.4. Der Mieter ist verpflichtet, die Verbreitung unberechtigter Kopien der Software zu verhindern, die Software zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben.
3.5. Der Mieter kann kostenlos neue Versionen der Software anfordern. Die Installation und Konfiguration von Updates erfolgt vollständig durch den Mieter, sofern nicht durch gesonderte Zusatzvereinbarungen etwas anderes bestimmt ist.
3.6. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Anzahl der Nutzer der Software sowie die Hardwarekonfiguration der Computersysteme, auf denen die Software ausgeführt wird, mitzuteilen, um das richtige Lizenzmodell für die Software auszuwählen.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE
4.1. Der Vermieter erbringt Dienstleistungen für den PP im Rahmen von Verwaltungsleistungen. Umfang und Art der Dienstleistungen werden durch Zusatzvereinbarungen zu dieser Vereinbarung geregelt.
4.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung von gemieteten PPs entstehen. Der Vermieter hilft jedoch auf jede erdenkliche Weise bei der Lösung von PCB-Problemen mit dem PCB-Hersteller.
5. ZAHLUNG FÜR SOFTWAREPRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
5.1. Die Höhe der monatlichen Miete wird von den Parteien auf der Grundlage der im Anhang Nr. zu diesem Vertrag angegebenen Kosten des PP-Mietvertrags festgelegt. Der Mieter zahlt 100 % der Miete für die gesamte Mietdauer des PP per Vorauskasse.
5.2. Die Kosten für Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung können vom Vermieter einseitig geändert werden.
5.3. Auf Initiative des Mieters können die Tarife für den PP-Mietvertrag aufgrund von Informationen über die Änderung der Art der PP-Nutzung angepasst werden.
6. SONSTIGE VERTRAGSBEDINGUNGEN
6.1. Der Mieter hat sich mit den erklärten Fähigkeiten und dem Lieferumfang der Softwareprodukte vertraut gemacht und erklärt sich damit einverstanden, dass deren Funktionalität den Anforderungen des Mieters entspricht.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Vermieter verpflichtet sich zum vorübergehenden Besitz und zur Nutzung der Kopien Software(im Folgenden als „Kopien“ bezeichnet), die auf den dem Mieter überlassenen Geräten reproduziert werden, und der Mieter verpflichtet sich, diese Kopien anzunehmen und eine Gebühr für deren Nutzung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu zahlen.
Von allgemeine Regel Mietverträge können nur für Sachen abgeschlossen werden, die bei ihrer Nutzung nicht verbraucht werden und individuelle Eigenschaften aufweisen. Software, einschließlich Computerprogramme und Datenbanken, wird gesetzlich als besonderer Gegenstand eingestuft Bürgerrechte- das Ergebnis einer geistigen Tätigkeit, das Nutzungsrecht, das im Rahmen einer Lizenzvereinbarung gewährt wird.
Dennoch ist eine Kopie von Software deren Aufzeichnung auf einem greifbaren Medium (ROM), die einer Sache gleichgesetzt wird. Darüber hinaus weist ein solches Medium wie eine Programminstanz die notwendigen individuellen Eigenschaften auf. Daher steht die Bereitstellung einer Kopie der Software zur Miete (Miete) nicht im Widerspruch Russische Gesetzgebung... Im Gegenteil, die Möglichkeit, ein Original oder eine Kopie eines Softwareprodukts zu mieten, ist in Artikel 1270 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation als eine der Arten der legalen Nutzung direkt vorgesehen.
Es ist daher wichtig zu bedenken, dass Gegenstand des Mietvertrages nicht das Programm oder die Datenbank selbst sein darf, sondern nur deren Kopie, und die Bedingungen des Softwaremietvertrages können entsprechend formuliert werden.
1.2. Der Name der Software, seine Kurzform Funktionsmerkmale, die Anzahl der geleasten Exemplare, die Mietdauer sowie die Höhe der Miete werden von den Parteien in den Spezifikationen vereinbart, die ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Parteien integraler Bestandteil dieser Vereinbarung sind.
Wie in anderen Fällen empfehlen wir Ihnen, spezielle Bedingungen Software-Leasingvertrag in separate Anwendungen, die seinen integralen Bestandteil bilden. Um den Mietvertrag als gültig zu betrachten, müssen im Antrag Name und Eigenschaften der Software vereinbart werden, von der Kopien gemietet werden (Mietgegenstand). Die Mietdauer und die Höhe der Miete gelten nicht für wesentliche Voraussetzungen Mietverträge müssen jedoch auch im Voraus vereinbart werden, um Sicherheit im Verhältnis zwischen den Parteien zu gewährleisten.
1.3. Der Mieter hat das Recht, die überlassenen Kopien wie folgt zu verwenden:
1.3.1 Softwareanwendung funktionaler Zweck bei ihren eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten an den Geräten, auf denen solche Instanzen vom Vermieter reproduziert wurden.
1.3.2 Durchführung von Maßnahmen, die für das Funktionieren der Software gemäß ihrem Zweck erforderlich sind, einschließlich der Speicherung ihrer Kopien im Speicher des Geräts.
1.3.3 Erstellen Sie 1 (eine) Sicherungskopie der Instanz, sofern diese Kopie nur für Archivierungszwecke bestimmt ist oder die gemietete Kopie ersetzt, falls eine solche Kopie verloren geht, zerstört oder unbrauchbar wird. In diesem Fall darf die Kopie der Software nicht für andere als die in dieser Klausel genannten Zwecke verwendet werden und muss vernichtet werden, wenn der Besitz der Kopie nicht mehr rechtmäßig ist.
Der Softwaremietvertrag darf im Gegensatz zum Lizenzvertrag die erlaubten Nutzungen nicht festlegen. Laut Gesetz ist eine Person, die rechtmäßig Eigentümer einer Kopie der Software ist, berechtigt, diese ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers und ohne Zahlung einer zusätzlichen Vergütung in bestimmten Grenzen zu nutzen, es sei denn, es wurde etwas anderes mit dem Urheberrechtsinhaber vereinbart (Artikel 1280 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation). Daher ist es im Interesse des Urheberrechtsinhabers, im Mietvertrag anzugeben zulässige Einschränkungen gesetzliche Rechte des Nutzers.
1.4. Der Mieter hat keinen Anspruch auf:
1.4.1. Software dekompilieren (Objektcode in Quellcode konvertieren).
1.4.2. Nehmen Sie alle Änderungen an der Software vor, einschließlich ihrer Anpassung oder Modifikation.
1.4.3. Verteilen Sie Kopien, auch online und anderweitig, sowie durch Verkauf, Vermietung oder Verleih.
2. Übertragung von Instanzen
In diesem Abschnitt des Mietvertrages für Softwareprodukte ist die Vorgehensweise beim Mieten von Softwarekopien und deren Rückgabe nach Ablauf der Mietzeit zu vereinbaren.
Zum Beispiel:
2.1. Der Vermieter stellt dem Mieter Kopien als Teil der vom Vermieter separat erworbenen Ausrüstung innerhalb von zehn Werktagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages zur Verfügung, sofern in der Spezifikation für die entsprechende Software nichts anderes bestimmt ist.
Der Zeitpunkt der Überweisung kann von der Vorauszahlung oder anderen Bedingungen abhängig gemacht werden.
2.2. Die Übertragung der Kopien zur Verwendung durch den Mieter im Rahmen dieser Vereinbarung wird durch die Unterzeichnung einer Annahme- und Übertragungsakte durch die Parteien ("Act") formalisiert.
3. Miete für die Nutzung von Software
3.1. Die Miete für die Nutzung der gemieteten Kopien wird von den Parteien in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbart und beinhaltet die Mehrwertsteuer.
Anders als bei einem Lizenzvertrag für Computerprogramme ist das Leasing von Kopien davon umsatzsteuerpflichtig. Daher kann die Nutzung eines Softwaremietvertrags in einigen Fällen eine Alternative zu einem Lizenzvertrag sein, wenn es für die Parteien von Vorteil ist, die Mehrwertsteuer in die Zahlung für die Nutzung der Software einzubeziehen.
Die Zahlungsbedingungen für die Miete sind für diese Art von Vertrag üblich.
4. Vertragsgarantien
Im Gegensatz zu gewöhnlichen Mietverträgen enthält dieser Abschnitt in der Regel Bedingungen zur Beschränkung der Haftung für die Beschaffenheit und Eignung des Mietgegenstandes, d.h. Der Standard Lizenzverträge auf dem Software-Haftungsausschluss.
Ebenso garantiert der Vermieter, dass er die Rechte an der Software in ausreichender Höhe besitzt, um Kopien davon zu mieten. Diese Bestimmung ist in den Vertrag aufgenommen, um den Mieter wegen der Komplexität der Bestätigung der Rechte an den Programmen und der Begründung der Kosten zu beruhigen.
Außerdem Gewährleistungspflichten können von Bedingungen für den technischen Support begleitet sein, deren Kosten in enthalten sein können mieten oder separat verrechnet.
5. Sonstige Bestimmungen des Programmmietvertrags
In diesem Abschnitt ist es erforderlich, das Verfahren zur Beendigung oder Verlängerung des Vertrags zu vereinbaren, eine Schiedsklausel über den Ort der Streitbeilegung aufzunehmen, das Verfahren für den Schriftwechsel festzulegen usw.
Bei Fragen zur Erstellung eines Mietvertrags für Programme können Sie sich direkt an unsere Spezialisten wenden oder diese im Forum diskutieren