Unterweisung zum Arbeitsschutz beim Ab- und Abschleppen von Pkw oder Pkw und Anhänger (Sattelanhänger)
Sicherheitstechnik
1. Einleitung
1.1. Diese Anleitung regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen zum Abschleppen, An- und Abkuppeln von Fahrzeugen oder einem Pkw und einem Anhänger (Sattelanhänger).
1.2. Der Fahrer oder eine besonders beauftragte Person muss bei Arbeiten am Abschleppen, An- und Abkuppeln von Fahrzeugen oder einem Pkw und einem Anhänger (Sattelanhänger):
- die Anforderungen der auf der Grundlage dieser Musteranweisung entwickelten Arbeitsschutzanweisungen erfüllen;
- kennen und in der Lage sein, dem Verletzten Erste Hilfe gemäß der „Anleitung für die Erste Hilfe bei Unfällen“ zu leisten;
- befolgen Sie auch die Anweisungen des Vertreters des gemeinsamen Ausschusses (Kommission) für Arbeitsschutz oder einer bevollmächtigten (Treuhänder) Person für den Arbeitsschutz des Gewerkschaftsausschusses.
Wenn Sie einen Verstoß eines anderen Mitarbeiters gegen Sicherheitsanforderungen feststellen, warnen Sie ihn auf die Notwendigkeit, diese einzuhalten.
2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen
2.1. Das Abschleppen, An- und Abkuppeln von Pkw oder Pkw und Anhänger ist durch Fahrer oder besonders beauftragte Personen gestattet, die eine Einweisung und Erstunterweisung am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz erhalten und in sicheren Arbeitsmethoden geschult wurden.
2.2. Ein Arbeitnehmer, der nicht rechtzeitig (mindestens alle 3 Monate) zum Arbeitsschutz neu unterwiesen wurde, sollte seine Arbeit nicht aufnehmen.
2.3. Achten Sie beim Abschleppen, An- und Abkuppeln darauf, dass Sie sich nicht durch Fremdangelegenheiten und Gespräche ablenken lassen.
2.4. Beim Abschleppen, An- und Abkuppeln ist zu beachten, dass Unfälle am häufigsten auftreten können, wenn:
- mit einem unzuverlässig gebremsten Fahrzeug, Anhänger, Auflieger arbeiten;
- ein Arbeitnehmer sich beim An- oder Abkuppeln zwischen einem Zugfahrzeug mit laufendem Motor und einem Anhänger oder gezogenen Fahrzeug befindet;
- Verwenden zufälliger Gegenstände als Schlepper;
- unkoordinierte Aktionen der Fahrer der abschleppenden und abgeschleppten Fahrzeuge.
2.5. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der auf Grundlage dieser Musteranleitung entwickelten Anleitung haftet der Mitarbeiter, der Pkw oder Pkw und Anhänger (Sattelzug) abschleppt, an- und abkoppelt, nach geltendem Recht.
3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn
3.1. Vor Arbeitsbeginn muss ein Arbeitnehmer, der Autos oder ein Auto und einen Anhänger (Sattelzug) abschleppt, koppelt, abkoppelt:
- Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Anhängern (Sattelanhängern), deren Zugvorrichtungen, das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit von Geräten und Werkzeugen;
- Unbefugte aus dem Arbeitsbereich entfernen.
4. Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit
4.1. Vor dem An- und Abkuppeln von Pkw und Anhänger (Sattelanhänger) muss dieser mit der Feststellbremse gebremst und Unterlegkeile (Schuhe) unter die Räder gelegt werden.
4.2. Während der Übergabe des Zugfahrzeugs an das abgeschleppte Fahrzeug ist es verboten, sich zwischen diesem Fahrzeug und dem fahrenden Fahrzeug aufzuhalten.
4.3. Das An- oder Abkuppeln sollte auf einer ebenen, waagrechten Fläche erfolgen und die Längsachse des zu kuppelnden Sattelanhängers muss mit der Längsachse des Zugfahrzeugs übereinstimmen.
4.4. Das Ankuppeln eines Lastzuges, bestehend aus einem Pkw und zwei oder mehr Anhängern, muss von drei Personen durchgeführt werden - dem Fahrer, der Person, die das Ankuppeln durchführt, und der Person, die ihre Arbeit koordiniert.
In Ausnahmefällen (Langstreckenflüge, Abtransport landwirtschaftlicher Produkte etc.) darf das Ankuppeln von einem Fahrer erfolgen.
4.5. Vor dem Ankuppeln eines Anhängers (Sattelanhängers) muss der Fahrer sicherstellen, dass:
Verbindungsschläuche und Elektrokabel stören die Kupplung nicht;
- die Seiten sind geschlossen;
- Sattelkupplung, Königszapfen und deren Befestigungen sind in Ordnung;
- Der vordere Teil des Sattelaufliegers ist so positioniert, dass beim Ankuppeln die Vorderkante des Stützblechs auf die Kufe oder den Sattel trifft.
4.6. Beim An- oder Abkuppeln der Anhängerdeichsel, die keine Rückhaltefedern besitzt, muss diese auf einer absturzsichernden Unterlage montiert werden.
4.7. Das Lösen des Anhängers oder Aufliegers und Entfernen der Anschläge unter den Rädern ist erst nach dem Ende der Kupplung erlaubt.
4.8. Vor dem An- oder Abkuppeln zwischen Fahrzeug und Anhänger muss der Fahrzeugführer sein Fahrzeug mit der Feststellbremse abbremsen, den Motor abstellen und den Schalthebel (Controller) in Neutralstellung bringen.
4.10. Das Abschleppen eines Fahrzeugs an einer starren oder flexiblen Anhängerkupplung sollte mit dem Fahrer hinter dem Steuer des gezogenen Fahrzeugs erfolgen, es sei denn, die Konstruktion der starren Anhängerkupplung gewährleistet, dass das gezogene Fahrzeug der Bahn des Zugfahrzeugs geradlinig folgt.
4.11. Beim Abschleppen an einer flexiblen Anhängerkupplung darf der Abstand zwischen gezogenen und gezogenen Fahrzeugen 4 - 6 m und beim Abschleppen an einer starren Anhängerkupplung nicht mehr als 4 m betragen.
4.12. Abschleppen ist verboten:
- Fahrzeuge ohne Lenkkontrolle (Abschleppen im Teilbeladungsverfahren ist erlaubt);
- zwei oder mehr Fahrzeuge;
- Fahrzeuge mit nicht funktionierender Bremsanlage, wenn ihre tatsächliche Masse mehr als die Hälfte der tatsächlichen Masse des Zugfahrzeugs beträgt. Bei einer geringeren tatsächlichen Masse ist das Abschleppen solcher Fahrzeuge nur an einer starren Anhängevorrichtung oder im Teilbeladungsverfahren zulässig;
- bei eisigen Bedingungen an einer flexiblen Anhängevorrichtung.
4.13. Beim Abschleppen an einer flexiblen oder starren Anhängevorrichtung ist es verboten, Personen im abgeschleppten Bus, in der Karosserie des abgeschleppten Lastkraftwagens anzutreffen.
Beim Abschleppen durch Teilbeladung ist das Auffinden von Personen im Führerhaus oder Aufbau des Abschleppfahrzeugs sowie im Aufbau des Abschleppfahrzeugs verboten.
4.14. Ziehen Sie beim Abschleppen an einer flexiblen Anhängerkupplung nicht ruckartig am Kabel. Es ist verboten, Personen näher als 6 m vom gespannten Kabel zu finden.
4.15. Schleppseile aus Metall müssen an den Enden Schlaufen mit einem speziellen Abschluss haben.
5. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen
5.1. Der Arbeitnehmer muss die Verwaltung des Unternehmens unverzüglich über jeden Unfall informieren, bei dem er Augenzeuge war, und das Opfer muss Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen, helfen, das Opfer in ein Gesundheitszentrum oder die nächste medizinische Einrichtung zu bringen.
Wenn dem Arbeitnehmer selbst ein Unfall passiert ist, sollte er sich nach Möglichkeit an das Gesundheitszentrum wenden, den Vorfall der Verwaltung des Unternehmens melden oder jemanden darum bitten.
6. Sicherheitsanforderungen bei Arbeitsende
6.1. Am Ende der Arbeit:
6.1.1. Entfernen Sie die Vorrichtungen, das Werkzeug an der dafür vorgesehenen Stelle.
6.1.2. Waschen Sie ihre Hände mit Seife und Wasser.
6.1.3. Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über alle während der Arbeit festgestellten Mängel.
Siehe andere Artikel Sektion.
- EINLEITUNG
1.1. Diese Anleitung regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen zum Abschleppen, An- und Abkuppeln von Fahrzeugen oder einem Pkw und einem Anhänger (Sattelanhänger).
1.2 Der Fahrer oder eine besonders beauftragte Person muss bei Arbeiten am Abschleppen, An- und Abkuppeln von Fahrzeugen oder einem PKW und einem Anhänger (Halbsicht):
die Anforderungen der auf der Grundlage dieser Musteranweisung entwickelten Arbeitsschutzanweisungen erfüllen;
kennen und in der Lage sein, dem Verletzten Erste Hilfe gemäß Musteranweisung Nr. 22 über Erste Hilfe bei Unfällen zu leisten;
befolgen Sie auch die Anweisungen des Vertreters des gemeinsamen Ausschusses (Kommission) für Arbeitsschutz oder einer bevollmächtigten (Treuhänder) Person für den Arbeitsschutz des Gewerkschaftsausschusses.
Wenn Sie einen Verstoß eines anderen Mitarbeiters gegen Sicherheitsanforderungen feststellen, warnen Sie ihn auf die Notwendigkeit, diese einzuhalten.
- ALLGEMEINE SICHERHEITSANFORDERUNGEN.
2.1 Das Abschleppen, An- und Abkuppeln von Pkw oder Pkw und Anhänger ist durch Fahrer oder besonders beauftragte Personen gestattet, die eine Einweisung und Erstunterweisung am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz erhalten und in sicheren Arbeitsmethoden geschult wurden.
2.2 Ein Arbeitnehmer, der nicht rechtzeitig (mindestens alle 3 Monate) zum Arbeitsschutz neu unterwiesen wurde, sollte seine Arbeit nicht aufnehmen.
2.3 Achten Sie beim Abschleppen, An- und Abkuppeln darauf, dass Sie sich nicht durch Fremdangelegenheiten und Gespräche ablenken lassen.
2.4 Beim Abschleppen, An- und Abkuppeln ist zu beachten, dass Unfälle am häufigsten auftreten können, wenn:
mit einem unzuverlässig gebremsten Fahrzeug, Anhänger, Auflieger arbeiten;
ein Arbeitnehmer sich beim An- oder Abkuppeln zwischen einem Zugfahrzeug mit laufendem Motor und einem Anhänger oder gezogenen Fahrzeug befindet;
Verwenden zufälliger Gegenstände als Schlepper;
unkoordinierte Aktionen der Fahrer der abschleppenden und abgeschleppten Fahrzeuge.
2.5 Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der auf Grundlage dieser Musteranleitung erstellten Anleitung haftet der Arbeitnehmer, der ein PKW oder einen PKW und einen Anhänger (Sattelzug) abschleppt, an- und abkoppelt, nach geltendem Recht.
- SICHERHEITSVORSCHRIFTEN VOR ARBEITSBEGINN.
3.1 Vor Arbeitsbeginn muss ein Arbeitnehmer, der ein Pkw oder einen Pkw und einen Anhänger (Sattelzug) abschleppt, an- oder abkuppelt:
Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Anhängern (Sattelanhängern), deren Zugvorrichtungen, das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit von Geräten und Werkzeugen;
Unbefugte aus dem Arbeitsbereich entfernen.
- SICHERHEITSANFORDERUNGEN WÄHREND DER ARBEIT.
4.1 Vor dem An- und Abkuppeln von Pkw und Anhänger (Auflieger) ist dieser mit der Feststellbremse abzubremsen und Unterlegkeile (Schuhe) unter die Räder zu legen.
4.2 Während der Übergabe des Zugfahrzeugs an das abgeschleppte Fahrzeug ist es untersagt, sich zwischen diesem Fahrzeug und dem fahrenden Fahrzeug aufzuhalten.
4.3 Das An- oder Abkuppeln sollte auf einer ebenen, horizontalen Fläche erfolgen, und die Längsachse des angekuppelten Sattelaufliegers muss mit der Längsachse des Fahrzeugs - der Zugmaschine - übereinstimmen.
4.4 Das Ankuppeln eines Lastzuges, bestehend aus einem Pkw und zwei oder mehr Anhängern, muss von drei Personen durchgeführt werden – dem Fahrer, der Person, die das Ankuppeln ausführt, und der Person, die ihre Arbeit koordiniert.
In Ausnahmefällen (Langstreckenflüge, Abtransport landwirtschaftlicher Produkte etc.) darf das Ankuppeln von einem Fahrer erfolgen.
4.5 Vor dem Ankuppeln eines Anhängers (Sattelanhängers) muss sich der Fahrer vergewissern, dass:
Verbindungsschläuche und Elektrokabel stören die Kupplung nicht;
die Seiten sind geschlossen;
Sattelkupplung, Königszapfen und deren Befestigungen sind in Ordnung;
Der vordere Teil des Sattelaufliegers ist so positioniert, dass beim Ankuppeln die Vorderkante des Stützblechs auf die Kufe oder den Sattel trifft.
4.6 Beim An- oder Abkuppeln der Anhängerdeichsel, die keine Rückhaltefedern hat, sollte diese auf einer Abstützung montiert werden, die ein Herunterfallen verhindert.
4.7 Das Lösen des Anhängers oder Aufliegers und das Entfernen der Anschläge unter den Rädern ist erst nach dem Ende der Anhängevorrichtung erlaubt.
4.8 Bevor sich die an- oder abkuppelnde Person zwischen Pkw und Anhänger setzt, muss der Pkw-Fahrer sein Pkw mit der Feststellbremse abbremsen, den Motor abstellen und den Schalthebel (Controller) in Neutralstellung bringen.
4.10 Das Abschleppen eines Fahrzeugs an einer starren oder flexiblen Anhängerkupplung muss mit dem Fahrer am Steuer des gezogenen Fahrzeugs erfolgen, es sei denn, die Konstruktion der starren Anhängerkupplung gewährleistet, dass das gezogene Fahrzeug der Bahn des Zugfahrzeugs geradeaus folgt. Linie Bewegung.
4.11 Beim Abschleppen an einer flexiblen Anhängevorrichtung darf der Abstand zwischen gezogenen und gezogenen Fahrzeugen 4 - 6 m und beim Abschleppen an einer starren Anhängevorrichtung nicht mehr als 4 m betragen.
4.12 Das Abschleppen ist verboten:
Fahrzeuge ohne Lenkkontrolle (Abschleppen im Teilbeladungsverfahren ist erlaubt);
zwei oder mehr Fahrzeuge;
Fahrzeuge mit nicht funktionierender Bremsanlage, wenn ihre tatsächliche Masse mehr als die Hälfte der tatsächlichen Masse des Zugfahrzeugs beträgt.
bei geringerer tatsächlicher Masse ist das Abschleppen solcher Fahrzeuge nur an einer starren Anhängevorrichtung oder im Teilbeladungsverfahren zulässig;
bei eisigen Bedingungen an einer flexiblen Anhängevorrichtung.
4.13 Beim Abschleppen an einer flexiblen oder starren Anhängevorrichtung ist es verboten, Personen im abgeschleppten Bus, im Aufbau des abgeschleppten Lastkraftwagens anzutreffen.
Beim Abschleppen durch Teilbeladung ist das Auffinden von Personen im Führerhaus oder Aufbau des Abschleppfahrzeugs sowie im Aufbau des Abschleppfahrzeugs verboten.
4.14 Beim Schleppen an einer flexiblen Kupplung ist es verboten, ruckartig am Seil zu ziehen. Es ist verboten, Personen näher als 6 m vom gespannten Kabel zu finden.
4.15 Schleppseile aus Metall sollten an den Enden Schlaufen mit einem speziellen Abschluss haben.
- SICHERHEITSANFORDERUNGEN IN NOTSITUATIONEN.
5.10 Der Arbeitnehmer muss die Verwaltung des Unternehmens unverzüglich über jeden Unfall, den er beobachtet hat, informieren, und das Opfer muss Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen, helfen, das Opfer in ein Gesundheitszentrum oder die nächste medizinische Einrichtung zu bringen.
Wenn dem Arbeitnehmer selbst ein Unfall passiert ist, sollte er sich nach Möglichkeit an das Gesundheitszentrum wenden, den Vorfall der Verwaltung des Unternehmens melden oder jemanden darum bitten.
- SICHERHEITSANFORDERUNGEN BEI ARBEITSENDE.
6.1 Nach Beendigung der Arbeiten.
Die Weisung tritt am 27.02.96 in Kraft.
1. EINLEITUNG
1.1. Dieses Handbuch regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen zum Abschleppen, An- und Abkuppeln von Fahrzeugen oder einem Pkw und einem Anhänger (Sattelanhänger).
1.2. Der Fahrer oder eine besonders beauftragte Person muss bei Arbeiten am Abschleppen, An- und Abkuppeln von Fahrzeugen oder einem PKW und einem Seitenaltar (Sattelzug):
die Anforderungen der auf der Grundlage dieser Standardanweisung entwickelten Arbeitsschutzanweisungen erfüllen;
kennen und in der Lage sein, dem Verletzten Erste Hilfe gemäß Musteranweisung Nr. 22 über Erste Hilfe bei Unfällen zu leisten;
befolgen Sie auch die Anweisungen des Vertreters des gemeinsamen Ausschusses (Kommission) für Arbeitsschutz oder einer bevollmächtigten (Treuhänder) Person für den Arbeitsschutz des Gewerkschaftsausschusses.
Wenn Sie einen Verstoß eines anderen Mitarbeiters gegen Sicherheitsanforderungen feststellen, warnen Sie ihn auf die Notwendigkeit, diese einzuhalten.
2. ALLGEMEINE SICHERHEITSANFORDERUNGEN
2.1. Das Abschleppen, An- und Abkuppeln von Pkw oder Pkw und Anhänger ist durch Fahrer oder besonders beauftragte Personen gestattet, die eine Einweisung und Erstunterweisung am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz erhalten und in sicheren Arbeitsmethoden geschult wurden.
2.2. Ein Arbeitnehmer, der nicht rechtzeitig (mindestens alle 3 Monate) zum Arbeitsschutz neu unterwiesen wurde, sollte seine Arbeit nicht aufnehmen.
2.3. Achten Sie beim Abschleppen, An- und Abkuppeln darauf, dass Sie sich nicht durch Fremdangelegenheiten und Gespräche ablenken lassen.
2.4. Beim Abschleppen, An- und Abkuppeln ist zu beachten, dass Unfälle am häufigsten auftreten können, wenn:
mit einem unzuverlässig gebremsten Fahrzeug, Anhänger, Auflieger arbeiten;
ein Arbeitnehmer sich beim An- oder Abkuppeln zwischen einem Zugfahrzeug mit laufendem Motor und einem Anhänger oder gezogenen Fahrzeug befindet;
Verwenden zufälliger Gegenstände als Schlepper;
unkoordinierte Aktionen der Fahrer der abschleppenden und abgeschleppten Fahrzeuge.
2.5. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der auf der Grundlage dieser Standardanleitung erstellten Anleitung haftet der Mitarbeiter, der Pkw oder Pkw und Anhänger (Sattelzug) abschleppt, an- und abkuppelt, nach geltendem Recht.
3. SICHERHEITSANFORDERUNGEN
VOR ARBEITSBEGINN
3.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitnehmer, der Pkw oder Pkw und Anhänger (Sattelanhänger) gezogen, angekuppelt, abgekuppelt hat:
Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Anhängern (Sattelanhängern), deren Zugvorrichtungen, das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit von Geräten und Werkzeugen;
Unbefugte aus dem Arbeitsbereich entfernen.
4. SICHERHEITSANFORDERUNGEN WÄHREND DER ARBEIT
4.1. Vor dem An- und Abkuppeln von Pkw und Anhänger (Sattelanhänger) muss dieser mit der Feststellbremse gebremst und Unterlegkeile (Schuhe) unter die Räder gelegt werden.
4.2. Während der Übergabe des Zugfahrzeugs an das abgeschleppte Fahrzeug ist es verboten, sich zwischen diesem Fahrzeug und dem fahrenden Fahrzeug aufzuhalten.
4.3. Das An- oder Abkuppeln sollte auf einer ebenen, waagerechten Fläche erfolgen, und die Längsachse des angekuppelten Sattelaufliegers muss mit der Längsachse des Zugfahrzeugs übereinstimmen.
4.4. Das Ankuppeln eines Lastzuges, bestehend aus einem Pkw und zwei oder mehr Anhängern, muss von drei Personen durchgeführt werden - dem Fahrer, der Person, die das Ankuppeln durchführt, und der Person, die ihre Arbeit koordiniert.
In Ausnahmefällen (Langstreckenflüge, Abtransport landwirtschaftlicher Produkte etc.) wird die Kupplung auf einen Fahrer verdünnt.
4.5. Vor dem Ankuppeln eines Anhängers (Sattelanhängers) muss der Fahrer sicherstellen, dass:
Verbindungsschläuche und Elektrokabel stören die Kupplung nicht;
die Seiten sind geschlossen;
Sattelkupplung, Königszapfen und deren Befestigungen sind in Ordnung;
Der vordere Teil des Sattelaufliegers ist so positioniert, dass beim Ankuppeln die Vorderkante des Stützblechs auf die Kufe oder den Sattel trifft.
4.6. Beim Ankuppeln oder Auspreisen sollte die Anhängerdeichsel, die keine Haltefedern besitzt, auf einem Ständer montiert werden, der ein Herunterfallen verhindert.
4.7. Das Lösen des Anhängers oder Aufliegers und Entfernen der Anschläge unter den Rädern ist erst nach dem Ende der Kupplung erlaubt.
4.8. Bevor die an- oder abkuppelnde Person zwischen Pkw und Anhänger gelangt, muss der Pkw-Fahrer sein Pkw mit der Feststellbremse abbremsen, den Motor abstellen und den Schalthebel (Controller) in Neutralstellung bringen.
4.10. Das Abschleppen eines Fahrzeugs an einer starren oder flexiblen Anhängerkupplung muss mit dem Fahrer hinter dem Steuer des gezogenen Fahrzeugs erfolgen, außer in Fällen, in denen die Konstruktion der starren Anhängerkupplung gewährleistet, dass das gezogene Fahrzeug der Bahn des Zugfahrzeugs geradlinig folgt Bewegung.
4.11. Beim Abschleppen an einer flexiblen Anhängerkupplung darf der Abstand zwischen dem Abschleppfahrzeug und den gezogenen Fahrzeugen 4-6 m betragen und beim Abschleppen an einer starren Anhängerkupplung nicht mehr als 4 m.
4.12. Abschleppen verboten:
Fahrzeuge ohne Lenkkontrolle (Abschleppen im Teilbeladungsverfahren ist erlaubt);
zwei oder mehr Fahrzeuge;
Fahrzeuge mit nicht funktionierender Bremsanlage, wenn ihre tatsächliche Masse mehr als die Hälfte der tatsächlichen Masse des Zugfahrzeugs beträgt. Bei einer geringeren tatsächlichen Masse ist das Abschleppen solcher Fahrzeuge nur an einer starren Anhängevorrichtung oder im Teilbeladungsverfahren zulässig;
bei eisigen Bedingungen an einer flexiblen Anhängevorrichtung.
4.13. Beim Abschleppen an einer flexiblen oder starren Anhängevorrichtung ist es verboten, Personen im abgeschleppten Bus, in der Karosserie des abgeschleppten Lastkraftwagens anzutreffen.
Beim Abschleppen durch Teilbeladung ist das Auffinden von Personen im Führerhaus oder Aufbau des Abschleppfahrzeugs sowie im Aufbau des Abschleppfahrzeugs verboten.
4.14. Ziehen Sie beim Abschleppen an einer flexiblen Anhängerkupplung nicht ruckartig am Kabel. Es ist verboten, Personen näher als 6 m vom gespannten Kabel zu finden.
4.15. Schleppseile aus Metall müssen an den Enden Schlaufen mit einem speziellen Abschluss haben.
5. ANFORDERUNGENSICHERHEIT IN NOTSITUATIONEN
5.1. Der Arbeitnehmer muss die Verwaltung des Unternehmens unverzüglich über jeden Unfall informieren, den er beobachtet hat, und das Opfer muss Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen, helfen, das Opfer in ein Gesundheitszentrum oder die nächste medizinische Einrichtung zu bringen.
Wenn dem Arbeitnehmer selbst ein Unfall passiert ist, sollte er sich nach Möglichkeit an das Gesundheitszentrum wenden, den Vorfall der Verwaltung des Unternehmens melden oder jemanden darum bitten.
6. SICHERHEITSANFORDERUNGEN BEI ARBEITSENDE
6.1. Am Ende der Arbeit.
Nicht alle Fahrer sind mit den Regeln für das Abschleppen von Fahrzeugen vertraut: In Fahrschulen wird diesem Abschnitt wenig Zeit gewidmet, und in der Praxis haben nicht viele selbst Erfahrung als Fahrer eines Abschlepp- oder Abschleppfahrzeugs.
In einer realen Straßensituation verursacht der Mangel an theoretischen und praktischen Kenntnissen gewisse Schwierigkeiten.
In diesem Artikel behandeln wir die Grundlagen des Abschleppens eines Autos.
Abschleppen verboten / erlaubt
Beginnen wir damit, wenn der PPD das Abschleppen eines Fahrzeugs untersagt ist:
Die Geldstrafe für den Verstoß gegen die Regeln zum Abschleppen eines Autos im Jahr 2019 beträgt 500 Rubel... Das ist natürlich nicht viel, aber die Kollision der „gefahrenen“ und „führenden“ Fahrzeuge löst keine positiven Emotionen aus.
Und was braucht es, um einem Autoenthusiasten in Not zu helfen?
Neben dem Transport selbst gibt es auch den entsprechenden Zustand der elastischen Kupplung. Es muss intakt, frei von Beschädigungen und Abrieb sein, Schlaufen und Karabiner zur Befestigung müssen in einwandfreiem Zustand sein.
Die Länge des Kabels beträgt nicht weniger als 4 und nicht mehr als 5 Meter. Ist sie kürzer, dann tendiert die Chance des zweiten Autos, in die vordere einzufahren, zu hundert Prozent, und ist sie länger, dann weicht das nachfahrende Auto stark von der Flugbahn ab.
Am Fall müssen Warnschilder oder Flaggen angebracht sein... Dies sind Geräte mit diagonal aufgemalten reflektierenden weißen und roten Streifen. Wenn sie nicht da sind, können Sie rote Stoffstücke verwenden.
Moderne Stahlseile bestehen aus farbigen Fäden: weiß, blau, rot und andere, von denen einige mit einer reflektierenden Masse überzogen sind. Das heißt, moderne Fallen sind selbst Warngeräte.
Zughaken und Schäkel werden zuletzt überprüft.
Gemäß der Änderung der Verkehrsordnung vom 04.04.2017 muss der Fahrer des Zugfahrzeugs über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Abschlepparten
In unserem Land ist flexible Kupplung immer noch üblicher als starre, aber in westlichen Ländern ist alles ganz anders. Als nächstes werden wir die Merkmale jedes einzelnen von ihnen betrachten.
Video: Abschleppen von Kraftfahrzeugen
Die häufigste, aber gleichzeitig auch die gefährlichste Art. Es ist beliebt, weil das Kabel zusammen mit einem Erste-Hilfe-Set und einem Feuerlöscher als obligatorisches Set ins Fahrzeug gelangt.
Mit Hilfe spezieller Befestigungsmittel wird das Fall am hinteren Teil des Zugfahrzeugs und am vorderen Teil des gezogenen Fahrzeugs befestigt. Diese Methode hat jedoch eine Reihe von Einschränkungen:
- Der Fahrer muss sich hinter dem Steuer des abgeschleppten Fahrzeugs befinden.
- Der Abstand zwischen den beiden Autos liegt im Bereich von 4 bis 6 Metern.
- Die Anbringung von reflektierenden Schildern am Abschleppseil ist obligatorisch.
- Die Mitnahme von Passagieren in gezogenen Fahrzeugen ist verboten (außer Pkw).
Wenn Sie kein spezielles Seil zur Hand haben, können Sie ein Stück Fallschirmleine oder eine starke Schnur verwenden. Wie bindet man das Seil in diesem Fall? Es wird empfohlen, einen von mehreren Knoten zu verwenden: ein einfaches Halbbajonett, Dorn (Bowline), Eskimo oder spezielles Schleppen.
Ein Fallenende ist zum linken Auge des „führenden“ Fahrzeugs, das andere zum rechten „gefahrenen“. Dies verbessert die Sicht des Fahrers auf das gezogene Fahrzeug.
Der Transport wird mit ortsfesten, hauptsächlich metallischen Spezialgeräten abgeschleppt. Sie können unterschiedliche Ausführungen und mehrere Befestigungspunkte haben.
Die einfachsten sind an nur einer Stelle an jedem Auto befestigt. An mehreren Stellen sind komplexere Strukturen angebracht, die es dem gezogenen Fahrzeug ermöglichen, sich auf einem geraden Straßenabschnitt entlang der gleichen Trajektorie wie das gezogene zu bewegen.
Diese Methode wird selten verwendet, da nur wenige Autofahrer ständig eine sperrige starre Kupplung mit sich führen. Obwohl es eine Reihe von erheblichen Vorteilen hat und Sie schwerere Fahrzeuge bewegen können.
Einschränkungen dieser Methode:
- Der Fahrer muss sich hinter dem Lenkrad des "gefahrenen" Autos befinden, außer bei Geradeausfahrt, wenn die Konstruktion der Anhängerkupplung es dem Transport ermöglicht, eine bestimmte Flugbahn beizubehalten.
- Der Abstand zwischen den Fahrzeugen sollte vier Meter nicht überschreiten.
- Die Mitnahme von Passagieren in gezogenen Fahrzeugen ist verboten (Karosserien, Trolleybusse, Busse usw.).
- Es ist verboten, ein Fahrzeug mit defekter Bremsanlage zu transportieren, es sei denn, die Masse des gezogenen Fahrzeugs ist um 50 % geringer als die Masse des gezogenen Fahrzeugs.
Teillademethode
Im Vergleich zu den vorherigen eine kompliziertere Transportmethode.
In diesem Fall benötigen Sie einen "führenden" Frachttransport und einen Kran, der bei der Verladung hilft. Wird normalerweise für den Transport von Lastkraftwagen verwendet.
Die Methode der Vollbeladung gilt nicht für das Abschleppen eines Fahrzeugs. Es ist eine Art, Fracht zu transportieren, in einem bestimmten Fall - ein Fahrzeug.
Einschränkungen bei Teilbeladung:
- Es ist verboten, sich im abgeschleppten Fahrzeug und in der Karosserie des Abschleppfahrzeugs, mit Ausnahme des Fahrers, aufzufinden.
- Der Transport von Fahrzeugen mit defekten Bremsen ist verboten, außer in Fällen, in denen die Masse des gezogenen Fahrzeugs das Doppelte der Masse des ziehenden Fahrzeugs beträgt.
Merkmale von Zugfahrzeugen mit Automatikgetriebe
Viele glauben, dass es unmöglich ist, ein solches Auto auf einem Fall zu transportieren.... Ja, es ist unerwünscht, aber unter bestimmten Regeln ist es möglich.
Es ist sehr schwierig, ein Auto mit einem Automatikgetriebe mit einem ausgefallenen Motor abzuschleppen. Da die Ölpumpe in diesem Moment nicht arbeitet und sich das Getriebe weiter ausdrückt, gibt es keine richtige Kühlung. Als Folge Überhitzung und Ausfall des Gerätes.
Beim Abschleppen über lange Strecken ist es besser, die Dienste eines Abschleppwagens in Anspruch zu nehmen, da nachträgliche Reparaturen oft teurer sind als die Zahlung von Spezialausrüstung.
In anderen Fällen müssen Sie eine Reihe von Empfehlungen berücksichtigen.:
- Füllen Sie die maximale Menge Getriebeöl ein.
- Entriegeln Sie die Lenkung durch Drehen des Zündschlüssels.
- Stellen Sie den Getriebewähler auf Neutral.
- Die Geschwindigkeitsbegrenzungen für jedes Fahrzeug sind in der Anleitung angegeben. Wenn Sie es nicht zur Hand haben, denken Sie an die 50 × 50-Regel. Das heißt, bei einer Geschwindigkeit von 50 km / h kann ein Fahrzeug nicht länger als 50 km abgeschleppt werden.
- Überwachen Sie die Übertragungstemperatur. Machen Sie rechtzeitige Stopps, um das Gerät abzukühlen.
Fahrzeuge mit Allradantrieb werden ausschließlich im Ladeverfahren gezogen.
Abschleppen durch ein Auto mit Automatikgetriebe eines anderen Autos
- Die Masse des „gefahrenen“ Fahrzeugs darf das tatsächliche Gewicht des „Masters“ nicht überschreiten.
- Die empfohlene Geschwindigkeit beträgt nicht mehr als 40 km / h.
- Beobachten Sie eine reibungslose Fahrt. Machen Sie keine ruckartigen Rucke, da sich die Masse des gezogenen Fahrzeugs bei dynamischer Belastung um ein Vielfaches erhöht.
- Verwenden Sie nach Möglichkeit eine starre Anhängevorrichtung.
Ein paar Worte zum Schluss
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt bis zu 50 km / h und auf der Autobahn - mindestens 40 km / h.
Beim Abschleppen eines Fahrzeugs muss bei einer Fehlfunktion am Fahrzeugheck ein Notstopp-Schild angebracht werden.
Bei "fahrenden" und "gefahrenen" Fahrzeugen müssen entweder Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Egal, ob Sie ein Abschleppfahrzeug benötigen oder einem Autofahrer in Not helfen möchten, halten Sie sich immer an die Verkehrsregeln und vernachlässigen Sie die Verbote nicht. Viel Glück auf der Straße!
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4 Kommentare
Keine Overdrive-Getriebe verwenden. Sie sollten sich von "2" bewegen und wenn die Geschwindigkeit auf 3000 - 3500 steigt, auf "L" umschalten.
Ja, dieser hat in der Sekunde bis zu 3500 getaktet und steckte L (erster Gang) fest. Gut erledigt! Alles ist richtig!
Sie schreiben im Abschnitt "Einschränkungen für Teilladungen"
1) Das Auffinden von Personen, ... ohne den Fahrer, im gezogenen Fahrzeug, ... und in der Karosserie des Zugfahrzeugs ist verboten.
2) Es ist verboten, Fahrzeuge mit defekten Bremsen zu transportieren, ... außer in Fällen, in denen die Masse des gezogenen Fahrzeugs das Doppelte der Masse des ziehenden Fahrzeugs beträgt.
Mir ist bekannt, dass das Mitfahren in einem abgeschleppten Fahrzeug und der Transport mit defekten Bremsen verboten ist.
Ich habe eine Frage:
1) Warum gute Bremsen, wenn der Fahrer im abgeschleppten Fahrzeug abwesend ist?
Ich habe das 2104 Becken für technisches Equipment umgebaut, ein Tackle mit einer Drehplattform geschweißt, ich rolle die Töpfe zu Wettkämpfen, manchmal wackele ich mit einer Evakuierung, wenn ich ein leeres Tackle fahre, ich werfe einen Satz Räder vom Dachgepäckträger ab, damit der leere springt nicht. Auf der Schubkarre sind die Aufkleber des Teams mit der Aufschrift "TECHNICAL" geklebt, sie haben nie aufgehört. Kategorie B, C.
Zum Arbeitsschutz beim Ab- und Abschleppen von Pkw oder Pkw und Anhänger (Sattelanhänger)
1. Einleitung.
1.1. Dieses Handbuch regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für das Abschleppen, An- und Abkuppeln von Personenkraftwagen oder eines Personenkraftwagens und eines Anhängers (Sattelanhänger).
1.2. Beim Abschleppen, An- und Abkuppeln muss der Fahrer oder eine von ihm beauftragte Person:
- die Anforderungen dieses Handbuchs erfüllen;
- kennen und in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten.
Wenn Sie einen Verstoß eines anderen Mitarbeiters gegen Sicherheitsanforderungen feststellen, warnen Sie ihn auf die Notwendigkeit, diese einzuhalten.
2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen.
2.1. Das Abschleppen, An- und Abkuppeln von Fahrzeugen ist durch Fahrer oder besonders beauftragte Personen gestattet, die eine Einweisung und Erstunterweisung am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz erhalten und in sicheren Arbeitsmethoden geschult wurden.
2.2. Ein Arbeitnehmer, der nicht rechtzeitig (mindestens alle 3 Monate) zum Arbeitsschutz neu unterwiesen wurde, sollte seine Arbeit nicht aufnehmen.
2.3. Achten Sie beim Abschleppen, An- und Abkuppeln darauf, dass Sie sich nicht durch Fremdangelegenheiten und Gespräche ablenken lassen.
2.4. Beim Abschleppen, An- und Abkuppeln ist zu beachten, dass Unfälle am häufigsten auftreten können, wenn:
- mit einem unzuverlässig gebremsten Fahrzeug, Anhänger, Auflieger arbeiten;
- Auffinden eines Mitarbeiters zwischen einem Zugfahrzeug mit laufendem Motor und einem Anhänger oder gezogenen Fahrzeug beim An- oder Abkuppeln;
- die Verwendung zufälliger Gegenstände als Schlepper und Absperrorgan;
- unkoordinierte Aktionen der Fahrer der abschleppenden und abgeschleppten Fahrzeuge.
2.5. Für die Nichteinhaltung der Vorgaben der Weisung haftet ein Mitarbeiter, der Fahrzeuge oder einen Pkw und einen Anhänger (Sattelanhänger) abschleppt, abkuppelt, nach den geltenden Gesetzen.
3.Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn.
3.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer beim Abschleppen, An- und Abkuppeln:
- unberechtigte Personen aus dem Arbeitsbereich entfernen;
- Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Anhängern (Sattelanhängern) und deren Zugvorrichtungen, das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit von Geräten und Werkzeugen.
4. Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit.
4.1. Vor dem An- und Abkuppeln von Pkw und Anhänger (Sattelanhänger) muss der Fahrer ggf. die Feststellbremse des Anhängers (Sattelanhängers) anziehen und Unterlegkeile unter die Räder legen.
4.2. Während der Übergabe des Zugfahrzeugs an das abgeschleppte Fahrzeug ist es verboten, sich zwischen diesem Fahrzeug und dem fahrenden Fahrzeug aufzuhalten. Davon muss der Fahrer überzeugt sein.
4.3. Das An- oder Abkuppeln sollte auf einer ebenen, waagerechten Fläche erfolgen, und die Längsachse des angekuppelten Sattelaufliegers muss mit der Längsachse des Zugfahrzeugs übereinstimmen.
4.4. Das Ankuppeln eines Lastzuges, bestehend aus einem Pkw und zwei oder mehr Anhängern, muss von drei Personen durchgeführt werden – dem Fahrer, der Person, die die Ankupplung durchführt und der Person, die ihre Arbeit koordiniert. In Ausnahmefällen (Langstreckenflüge, Abtransport landwirtschaftlicher Produkte etc.) darf das Ankuppeln von einem Fahrer erfolgen.
4.5. Vor dem Ankuppeln eines Anhängers (Sattelanhängers) muss der Fahrer sicherstellen, dass:
- Verbindungsschläuche und -drähte stören die Kupplung nicht;
- die Seiten sind geschlossen;
- Sattelkupplung, Königszapfen und ihre Befestigungen sind in Ordnung;
- Der vordere Teil des Sattelaufliegers ist so positioniert, dass beim Ankuppeln die Vorderkante des Stützblechs auf die Kufe oder den Sattel trifft.
4.6. Beim An- oder Abkuppeln sollte die Deichsel des Anhängers, die keine Rückhaltefedern besitzt, vom Fahrer auf eine absturzsichernde Unterlage montiert werden.
4.7. Der Fahrer darf den Anhänger oder Auflieger erst nach dem Ende der Anhängekupplung loslassen und die Anschläge unter den Rädern entfernen.
4.8. Bevor die an- oder abkuppelnde Person zwischen Pkw und Anhänger gelangt, muss der Pkw-Fahrer sein Pkw mit der Feststellbremse abbremsen, den Motor abstellen und den Schalthebel (Controller) in Neutralstellung bringen.
4.10. Das Abschleppen eines Fahrzeugs an einer starren oder flexiblen Anhängerkupplung muss mit dem Fahrer hinter dem Steuer des gezogenen Fahrzeugs erfolgen, außer in Fällen, in denen die Konstruktion der starren Anhängerkupplung gewährleistet, dass das gezogene Fahrzeug dem Fahrzeug in einer geraden Linie folgt
4.11. Fahrzeuge können an einer starren und flexiblen Anhängerkupplung abgeschleppt werden.
4.12. Die Geschwindigkeit beim Abschleppen von Autos sollte 50 km / h nicht überschreiten.
4.13. Beim Abschleppen mit einer flexiblen oder starren Anhängerkupplung muss sich der Fahrer hinter dem Lenkrad des gezogenen Fahrzeugs befinden, es sei denn, die Konstruktion der starren Anhängerkupplung gewährleistet, dass das gezogene Fahrzeug der Spur des Zugfahrzeugs folgt.
4.14. Beim Abschleppen mit einer starren Anhängerkupplung muss das gezogene Fahrzeug über eine ordnungsgemäße Lenkung verfügen, beim Abschleppen mit einer flexiblen Anhängerkupplung muss es über Lenkung und Bremsen verfügen. Davon muss der Fahrer überzeugt sein.
4.15. Der Fahrer muss sicherstellen, dass der Abstand zwischen Fahrzeugen mit starrer Kupplung nicht mehr als 4 Meter beträgt und mit flexibler Kupplung innerhalb von 4-6 Metern.
4.16. Mit einer flexiblen Anhängevorrichtung wird der Schlepper vom Fahrer jeden Meter mit Signalschildern oder Flaggen gemäß StVO gekennzeichnet.
4.17. Dem Fahrer ist das Abschleppen von kraftbetriebenen Fahrzeugen untersagt:
- an einer flexiblen Anhängevorrichtung bei eisigen Bedingungen;
- zwei oder mehr gleichzeitig;
- bei ausgefallener Bremsanlage, wenn deren tatsächliche Masse mehr als die Hälfte der tatsächlichen Masse des Zugfahrzeugs beträgt.
4.18. Bei geringerer Eigenmasse ist das Abschleppen solcher Fahrzeuge nur an einer starren Anhängevorrichtung oder durch Teilbeladung zulässig.
4.19. Beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen muss der Fahrer tagsüber auf einem Abschleppfahrzeug das Abblendlicht und bei einem abgeschleppten Fahrzeug zu jeder Tageszeit das Parklicht und die Warnblinkanlage einschalten.
4.20. Beim Abschleppen an einer flexiblen oder starren Anhängerkupplung ist es dem Fahrer VERBOTEN, Personen in einem gezogenen Bus, Trolleybus und auf der Ladefläche eines gezogenen Lastkraftwagens zu befördern, und beim Abschleppen mit Teilbeladung müssen sich Personen im Fahrerhaus oder im Aufbau des Fahrzeugs befinden Abschleppfahrzeug, sowie in der Karosserie des Abschleppfahrzeugs.