Der Abschnitt „Stellenbeschreibungen“ enthält die notwendigen Informationen zur Erstellung der Stellenbeschreibung. Hier finden Sie typische Stellenbeschreibungen für verschiedene Fachgebiete. Unsere Datenbank mit Stellenbeschreibungen umfasst mehr als 2500 verschiedene Dokumente. Diese Stellenbeschreibungen von 2015 wurden zusammengestellt und aufbereitet, sodass sie heute relevant sind.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- welche Pflichten, Befugnisse und Rechte spiegeln sich in der Stellenbeschreibung des Fahrers von Verbrennungsmotoren wider;
- welche Bestimmungen enthält die Standard-Stellenbeschreibung des Fahrers von Verbrennungsmotoren;
- Für welche Arbeitsbereiche im Rahmen dieser Stellenbeschreibung ist diese Fachkraft in Ihrer Organisation zuständig.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Alpha"
ZUGELASSEN Generaldirektor _________ EIN V. Lemberg
10.01.2015
Stellenbeschreibung Nr. 75 Betreiber von Verbrennungsmotoren
Moskau 01.10.2015
1. GRUNDBESTIMMUNGEN
1.1. Diese Stellenbeschreibung legt den Rechts- und Produktionsstatus sowie die Pflichten, Rechte und Pflichten des Fahrers von Verbrennungsmotoren der Dieselelectro LLC (nachfolgend Gesellschaft genannt) fest.
1.2. Die Position des Fahrers von Verbrennungsmotoren gehört zur Kategorie der Arbeitnehmer.
1.3. Die Ernennung zum Fahrer von Verbrennungsmotoren sowie die Entlassung aus dieser Position erfolgen durch Beschluss des Generaldirektors der Gesellschaft.
1.4. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren berichtet direkt an den Leiter des Maschinenraums.
1.5. Die maßgeblichen Dokumente, auf deren Bestimmungen sich der Fahrer von Verbrennungsmotoren bei seiner Tätigkeit verlassen sollte, sind: die Verfassung der Russischen Föderation, das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, GOSTs und SNiPs über die Wartung von Verbrennungsmotoren, die Satzung des Unternehmens, Anordnungen und Anordnungen des Generaldirektors des Unternehmens, diese Stellenbeschreibung und andere lokale Vorschriften des Unternehmens.
1.6. Die Position des Fahrers von Verbrennungsmotoren kann von einer Person besetzt werden, die über eine fachgebundene Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger Erfahrung in dieser Fachrichtung verfügt.
1.7. Ein Verbrennungsmotor-Fahrer sollte wissen:
- das Funktionsprinzip und die Einrichtung von Motoren verschiedener Typen;
- Regeln für das Starten, Stoppen und Warten von Motoren, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen;
- Schema der Schmierung, Stromversorgung und Kühlung von Motoren;
- Gerät mit einfacher und komplexer Instrumentierung;
- Sorten von Kraft- und Schmierstoffen;
- Basisinformationen zur Wärme- und Elektrotechnik;
- Regeln für die Bilanzierung des Betriebs von Motoren und des Verbrauchs von Kraft- und Schmierstoffen.
- Methoden zur Überwachung des Betriebs und der Gebrauchstauglichkeit von Aggregaten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen;
- Regeln für Demontage, Inspektion, Montage, Revision und Reparatur von Motoren und Hilfsmechanismen.
- sanitäre und hygienische Standards;
- das Verfahren zur Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation und Berichterstattung;
- die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsrechts der Russischen Föderation;
- Grundvoraussetzungen für die Arbeitsorganisation;
- interne Arbeitsvorschriften des Unternehmens;
- regulatorische Anforderungen an den Arbeitsschutz.
1.8. Zur Umsetzung der Funktionen und Ausübung der in dieser Stellenbeschreibung genannten Rechte interagiert der Fahrer von Verbrennungsmotoren:
- mit dem Leiter des Maschinenraums oder seinem Stellvertreter hinsichtlich der Entgegennahme von Weisungen, Weisungen und sonstigen Anordnungen, die seine Tätigkeit regeln;
- mit anderen Mitarbeitern des Turbinenraums zu Fragen der Arbeitsinteraktion.
2. ARBEITSVERANTWORTUNG
Ein Betreiber von Verbrennungsmotoren im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit:
2.1. Bedient Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Leistung von über 147 bis 551,2 kW (über 200 bis 750 PS) oder Anlagen (Stationen) ausgestattet mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von über 147 bis 735 kW (über 200 bis 1000 PS). ).
2.2. Dient mehreren Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Gesamtleistung von über 2205 kW (über 300 PS) als Assistenzfahrer.
2.3. Überwacht den Betrieb und die Wartbarkeit von Aggregaten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen.
2.4. Führt Routinereparaturen durch und beteiligt sich an Mittel- und Überholungsmotorenreparaturen.
2.5. Öffnet, untersucht, zerlegt und montiert Motoren während der Revision.
2.6. Enthält die betriebenen Einheiten in betriebsbereitem Zustand.
2.7. Stoppt den Betrieb von Aggregaten und Motoren bei Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.
2.8. Führen Sie alle Arten von vorbeugenden und routinemäßigen Wartungsarbeiten qualitativ und termingerecht durch.
2.9. Informiert die Geschäftsführung des Unternehmens über festgestellte Mängel in der Produktionsarbeit und wirkt an deren Beseitigung mit.
2.10. Nimmt an Aktivitäten teil, die darauf abzielen, seine fachliche Kompetenz sowie das Qualifikationsniveau anderer Mitarbeiter zu verbessern.
2.11. Führt Planung und Analyse seiner Arbeit durch.
2.12. Befolgt gewissenhaft die internen Vorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften, hält sich auch an die Anforderungen des sanitären und epidemiologischen Regimes und ergreift Maßnahmen, um Verstöße gegen diese Anforderungen zu beseitigen.
2.13. Er nimmt gemäß den Weisungen der Geschäftsführung der Gesellschaft und dem Arbeitsvertrag die Aufgaben seiner Kollegen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wahr.
3. RECHTE
Dem Fahrer von Verbrennungsmotoren werden zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben folgende Rechte und Befugnisse eingeräumt:
3.1. Um die durch die offiziellen Aufgaben vorgesehenen Aktivitäten selbstständig durchzuführen, nach eigenem Ermessen die effektivsten Wege dafür zu wählen.
3.2. Beauftragen Sie bei Bedarf andere Mitarbeiter des Unternehmens zur Zusammenarbeit.
3.3. Bitten Sie andere Mitarbeiter des Kraftwerks sowie die Geschäftsführung des Unternehmens um Hilfe.
3.4. Fordern Sie die Einhaltung seiner durch diese Stellenbeschreibung festgelegten Rechte.
3.5. Erhalten Sie zur Einarbeitung Dokumente, die seine behördlichen Rechte und Pflichten begründen, ändern oder aufheben.
3.6. Fordern Sie die Bereitstellung von Arbeitsbedingungen, die den festgelegten Standards entsprechen.
3.7. Unterbreiten Sie dem Management der Gesellschaft Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz der Organisation und der Arbeitsproduktion.
3.8. Nehmen Sie nach dem festgelegten Verfahren an einer beruflichen Umschulung teil.
4. HAFTUNG
4.1. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren ist verantwortlich für:
störungsfreier Betrieb der gewarteten Geräte;
rationelle Nutzung, Sicherheit und Integrität des Eigentums des Unternehmens;
Einhaltung der Anforderungen an die Erstellung und Pflege der erstellten Dokumentation;
genaue und strikte Einhaltung von Anordnungen, Anforderungen und sonstigen Anweisungen der Unternehmensleitung;
Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsdisziplinregimes.
4.2. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren ist gemäß den gesetzlich festgelegten Verfahren für die unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung seiner in den örtlichen Vorschriften des Unternehmens, einschließlich dieser Stellenbeschreibung, vorgesehenen Pflichten verantwortlich.
4.3. Die Verantwortung des Fahrers von Verbrennungsmotoren für Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber erfolgt in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die durch die Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt sind.
4.4. Bei disziplinarischen, zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Gesetzesverstößen haftet der Fahrer von Verbrennungsmotoren nach den einschlägigen Vorschriften.
4.5. Bei Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsregelung von Informationen und Nichtgewährleistung der Sicherheit von Dokumenten, zu denen der Fahrer von Verbrennungsmotoren zu dienstlichen Zwecken Zugang hat, trägt er die gesetzlich vorgesehene Verantwortung.
4.6. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren haftet auch für die Nichteinhaltung der Anforderungen der örtlichen Vorschriften des Unternehmens, einschließlich, aber nicht ausschließlich - der Betriebsordnung, der sanitären und hygienischen Normen, der Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften.
5. VERFAHREN ZUR ÜBERARBEITUNG DER OFFIZIELLEN ANWEISUNGEN
5.1. Die Stellenbeschreibung wird bei Bedarf, mindestens jedoch alle fünf Jahre überprüft, geändert und ergänzt.
5.2. Alle dieser Weisung unterliegenden Mitarbeiter der Organisation werden mit der Anordnung zur Vornahme von Änderungen (Ergänzungen) der Stellenbeschreibung gegen Quittung vertraut gemacht.
Die Stellenbeschreibung wurde gemäß der Anordnung des Generaldirektors vom 8. Oktober 2015 Nr. 138 erstellt
ICH BIN DAMIT EINVERSTANDEN:
[Berufsbezeichnung] _______________________________
_______________________________
[Name der Firma] _______________________________
_______________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/
"______" _______________ 20___
ARBEITSBESCHREIBUNG
Lokführer von Verbrennungsmotoren der 3. Kategorie
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten des Fahrers von Verbrennungsmotoren der 3. Klasse [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden das Unternehmen).
1.2. Kategorie wird in die Position berufen und gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Leiters des Unternehmens entlassen.
1.3. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der Klasse 3 gehört zur Kategorie der Arbeitnehmer und ist direkt der [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Fall Dativ] des Unternehmens unterstellt.
1.4. Zum Fahrer von Verbrennungsmotoren der 3. Klasse wird eine Person mit mittlerer Berufsausbildung und entsprechender Ausbildung berufen, ohne dass eine Berufserfahrung nachgewiesen werden muss.
1.5. In der Praxis sollte sich der Fahrer von 3-Grad-Verbrennungsmotoren an folgenden Punkten orientieren:
- lokale Gesetze und organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
- interne Arbeitsvorschriften;
- Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen, die industrielle Hygiene und Brandschutz gewährleisten;
- Weisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
- diese Stellenbeschreibung.
1.6. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der Klasse 3 sollte wissen:
- das Gerät der gewarteten Motoren;
- Regeln für die Wartung von Motoren, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmaschinen;
- grundlegende Informationen zur Wärmetechnik und Elektrotechnik;
- Gerät einfacher und mittlerer Komplexität, Kontroll- und Messgeräte;
- Regeln für die Bilanzierung des Betriebs von Motoren und des Verbrauchs von Kraft- und Schmierstoffen.
1.7. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Fahrers von Verbrennungsmotoren der Besoldungsgruppe 3 werden seine Aufgaben auf [Bezeichnung der Position des Stellvertreters] übertragen.
2. Berufliche Verantwortlichkeiten
Der Fahrer von 3-Grad-Verbrennungsmotoren führt die folgenden Arbeitsfunktionen aus:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Leistung von über 73,5 bis 147 kW (über 100 bis 200 PS).
2.2. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit mehreren Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Gesamtleistung von über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS) ausgestattet sind, als Assistenzfahrer.
2.3. Regelung des Betriebs von Motoren in Verbindung mit der Technik der gewarteten Produktionsstätte oder des Standortes.
Bei dienstlicher Notwendigkeit kann der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 3. Klasse in gesetzlich vorgeschriebener Weise an der Wahrnehmung seiner Dienstpflichten Überstunden leisten.
3. Rechte
Der Fahrer von 3-Grad-Verbrennungsmotoren hat das Recht:
3.1. Kennenlernen der Entscheidungsentwürfe der Unternehmensleitung über ihre Tätigkeit.
3.2. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Berücksichtigung der Geschäftsleitung einreichen.
3.3. Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Erfüllung seiner Aufgaben festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seiner Strukturbereiche) und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
3.4. persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Leitern der Unternehmensabteilungen und Spezialisten die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen anzufordern.
3.5. Einbindung von Spezialisten aller (Einzel-)Strukturbereiche der Gesellschaft in die Lösung der ihm übertragenen Aufgaben (sofern dies in den Bestimmungen über Strukturbereiche vorgesehen ist, andernfalls mit Zustimmung des Leiters der Gesellschaft).
3.6. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Erfüllung ihrer Pflichten und Rechte zu helfen.
4. Verantwortungs- und Leistungsbewertung
4.1. Der Fahrer von 3-Grad-Verbrennungsmotoren trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebene - und strafrechtliche) Verantwortung für:
4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Erfüllung der behördlichen Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.
4.1.2. Unterlassung oder unsachgemäße Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen und der ihm übertragenen Aufgaben.
4.1.3. Missbrauch der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken.
4.1.4. Ungenaue Angaben über den Status der ihm anvertrauten Arbeiten.
4.1.5. Unterlassenes Ergreifen von Maßnahmen zur Unterdrückung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Bedrohung für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.
4.1.6. Versäumnis, die Arbeitsdisziplin durchzusetzen.
4.2. Die Beurteilung der Arbeit des Fahrers von Verbrennungsmotoren der 3. Klasse wird durchgeführt:
4.2.1. Sofortiger Vorgesetzter - regelmäßig im Rahmen der täglichen Erfüllung seiner Arbeitsfunktionen durch den Mitarbeiter.
4.2.2. Die Bescheinigungskommission des Unternehmens - periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, basierend auf den dokumentierten Arbeitsergebnissen für den Bewertungszeitraum.
4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Fahrers von 3-Grad-Verbrennungsmotoren ist die Qualität, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit seiner Erledigung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.
5. Arbeitsbedingungen
5.1. Die Betriebsweise des Fahrers von Verbrennungsmotoren der Klasse 3 richtet sich nach den vom Unternehmen aufgestellten internen Arbeitsvorschriften.
5.2. Im Zusammenhang mit der Produktionsnotwendigkeit ist der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 3. Klasse zu Dienstreisen (auch örtlich) verpflichtet.
Mit den Anweisungen vertraut ___________ / ____________ / "____" _______ 20__
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Ein Verbrennungsmotor-Fahrer ist ein Arbeiter.
1.2. Betreiber von Verbrennungsmotoren kann ein Arbeitnehmer sein, der eine Qualifikation gemäß dem Einheitlichen Tarif- und Qualifikationsverzeichnis für Arbeit und Berufe der Arbeitnehmer, Ausgabe 1 „Gemeinsame Berufe der Arbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen“ (genehmigt durch Beschluss des Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus Nr. 33 vom 30. März 2004) und zum Zeitpunkt der Einstellung eine Arbeitssicherheitsunterweisung gemäß dem festgelegten Verfahren bestanden.
1.3. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren berichtet direkt an den Leiter der Produktionsstätte (Vorarbeiter, Schichtleiter, Leiter einer anderen Struktureinheit).
1.4. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren lässt sich bei seiner Tätigkeit leiten von:
Technische normative Rechtsakte, sonstige Leitlinien zur Regelung der Ausführung der dem Fahrer von Verbrennungsmotoren anvertrauten Arbeiten;
Anordnungen, Anordnungen des Leiters der Organisation (Chefingenieur), Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
Anweisung zum Arbeitsschutz für Fahrer von Verbrennungsmotoren, genehmigt vom Leiter der Organisation;
Diese Arbeitsanweisung.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 2. Kategorie sollte wissen:
Das Funktionsprinzip von Motoren;
Regeln zum Starten, Stoppen und Warten von Motoren;
Schema der Schmierung, Stromversorgung und Kühlung von Motoren;
Zweck und Regeln für den Einsatz von Kontroll- und Messgeräten einfacher und mittlerer Komplexität;
Arten von Kraft- und Schmierstoffen;
Anordnung von Rohrleitungen und Armaturen;
Technologischer Prozess der durchgeführten Arbeit;
Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit inkl. und auf damit verbundene Operationen oder Prozesse;
Arten der Ehe, Ursachen ihres Auftretens, Möglichkeiten zur Verhinderung und Beseitigung der Ehe;
Eigenschaften gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren;
Richtlinien für die sichere Instandhaltung des Arbeitsplatzes;
Die wichtigsten Arten von Abweichungen vom normalen technologischen Regime und Methoden zu ihrer Beseitigung;
Das Verfahren zur Vorbeugung von Notfällen;
Vorgehen bei Unfällen und Situationen, die zu unerwünschten Folgen führen können;
Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung;
Das Verfahren zur Benachrichtigung des Managers über alle während der Arbeit festgestellten Mängel;
Regeln für die Bereitstellung von erster (vormedizinischer) Hilfe für Opfer von Traumata, Vergiftungen, plötzlichen Erkrankungen;
Umweltschutzregeln bei der Durchführung von Arbeiten;
Grundlagen des Arbeitsrechts, vertragliche Regelung der Arbeitsbeziehungen, inkl. im Bereich der Entlohnung und Arbeitsrationierung den Inhalt des Tarifvertrags der Organisation und das Verfahren für die Verhandlungen über seinen Abschluss;
In der Organisation festgelegte Formen und Systeme der Vergütung, ihre Merkmale, das Verfahren zur Festlegung und Überarbeitung von Tarifsätzen, Normen und Preisen;
Verfahren und Merkmale der Tarifierung und Neutarifierung von Werken und Arbeitnehmern;
Die wichtigsten Bestimmungen und Formen der Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung der Arbeitnehmer in der Produktion;
Interne Arbeitsvorschriften;
Arbeitsschutzvorschriften, industrielle Hygiene und persönliche Hygiene, Brandschutz.
(1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 3. Klasse sollte wissen:
Das Gerät der gewarteten Motoren;
Regeln für die Wartung von Motoren, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmaschinen;
Das Gerät ist von einfacher und mittlerer Komplexität von Kontroll- und Messgeräten;
Regeln für die Bilanzierung des Betriebs von Motoren und des Verbrauchs von Kraft- und Schmierstoffen;
Grundlegende Informationen zur Wärme- und Elektrotechnik.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 4. Kategorie sollte wissen:
Das Gerät von Motoren verschiedener Typen;
Das Gerät der komplexen Instrumentierung;
Methoden zur Überwachung des Betriebs und der Gebrauchstauglichkeit von Aggregaten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen;
Regeln für Demontage, Inspektion, Montage, Revision und Reparatur von Motoren und Hilfsmechanismen.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie sollte wissen:
Konstruktions-, elektrische und kinematische Diagramme von gewarteten Motoren und Hilfsmechanismen;
Regeln zum Einstellen und Regeln von Instrumenten;
Methoden zur Erkennung von Störungen im Motorbetrieb und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 6. Kategorie sollte wissen:
Das Gerät und die Regeln für den technischen Betrieb von Motoren und anderen gewarteten Geräten;
Methoden zur Überwachung des Betriebs und des Zustands von Einheiten, Kontrollsystemen und Hilfsmechanismen;
Verfahren zur Diagnose, Installation, Montage, Genauigkeitsprüfung und Prüfung der gewarteten Geräte;
Promatomnadzor-Anforderungen für die Gerätewartung.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 7. Kategorie sollte wissen:
Das Gerät und die Regeln für den technischen Betrieb von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregate) mit einer Gesamtleistung von über 3800 bis 4800 kW (über 5200 bis 6600 PS), Feuerleitsystemen und Freonfeuer ausgestattet sind Löschstationen.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 8. Kategorie sollte wissen:
Konstruktion und Regeln des technischen Betriebs von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregate) mit einer Gesamtleistung von über 4800 kW (über 6600 PS), einer Kompressorstation und einer Druckluftstation (Motorstartsysteme) ausgestattet sind .)
1.6. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 7. (8.) Klasse muss über eine spezialisierte Sekundarschulbildung verfügen.
1.7. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren ist verpflichtet, Arbeiten im Zusammenhang mit der Annahme und Übergabe der Schicht, der rechtzeitigen Bereitstellung von Geräten und Arbeitsplätzen, Werkzeugen, Geräten sowie deren ordnungsgemäßen Zustand, Reinigung seines Arbeitsplatzes, Pflege der erstellten Dokumentation durchzuführen .
1.8. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren wird regelmäßig auf seine Kenntnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und den Regeln für die Erste Hilfe für Opfer getestet.
2. Werkbeschreibung
Dem Fahrer von Verbrennungsmotoren der 2. Klasse wird anvertraut:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von bis zu 73,5 kW (bis 100 PS).
2.2. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit mehreren Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Gesamtleistung von über 73,5 bis 735 kW (über 100 bis 1000 PS) ausgestattet sind, als Assistenzfahrer von Verbrennungsmotoren.
2.3. Start, Stopp, Regelung des Motorbetriebs.
(Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 3. Klasse ist beauftragt mit:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von über 73,5 bis 147 kW (über 100 bis 200 PS).
2.2. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit mehreren Verbrennungsmotoren mit einer Gesamtleistung von über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS) ausgestattet sind, als Assistenzfahrer von Verbrennungsmotoren.
2.3. Regelung des Motorbetriebs in Verbindung mit der Technik der betreuten Produktionsstätte.
2.4. Beobachtung der Messwerte der Instrumentierung.
Dem Fahrer von Verbrennungsmotoren der 4. Klasse wird anvertraut:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von über 147 bis 551,2 kW (über 200 bis 750 PS) oder Anlagen (Stationen) ausgestattet mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von über 73,5 bis 735 kW (über 100 bis 1000 PS) .).
2.2. Service von mehreren Verbrennungsmotoren mit einer Gesamtleistung von über 2205 kW (über 3000 PS) als Assistenzfahrer eines Verbrennungsmotors.
2.3. Überwachung des Betriebs und der Servicefähigkeit von Aggregaten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen.
2.4. Wartung und Teilnahme an der Motorüberholung.
2.5. Öffnen, Inspektion, Montage und Demontage von Motoren während der Revision.
Dem Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Klasse wird anvertraut:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von über 551,2 kW (über 750 PS) und Anlagen (Stationen) ausgestattet mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS).
2.2. Erkennen und Beheben von Störungen beim Betrieb von Motoren und deren einzelnen Aggregaten.
Dem Fahrer von Verbrennungsmotoren der 6. Klasse wird anvertraut:
2.1. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregate) verschiedener Systeme mit einer Gesamtleistung von über 2205 bis 3800 kW (über 3000 bis 5200 PS) ausgestattet sind.
2.2. Diagnose, Installation, Demontage, Wartung und Prüfung von Dieselaggregaten, Stromversorgungs-, Schmier- und Kühlsteuerungssystemen.
2.3. Wartung der unterirdischen Lagerung von Kraft- und Schmierstoffen.
Dem Fahrer von Verbrennungsmotoren der 7. Klasse wird anvertraut:
2.1. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregate) mit einer Gesamtleistung von über 3800 bis 4800 kW (über 5200 bis 6600 PS) ausgestattet sind, Feuerleitgeräten und Freon-Feuerlöschstationen.
Dem Fahrer von Verbrennungsmotoren der 8. Klasse wird anvertraut:
2.1. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregate) mit einer Gesamtleistung von über 4800 kW (über 6600 PS), einer Kompressorstation und einer Druckluftstation (Motorstartsysteme) ausgestattet sind.)
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren hat das Recht:
Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Werkzeugen, notwendigen Materialien, einem ausgestatteten Arbeitsplatz; normale Bedingungen für den Arbeitsschutz zu schaffen;
Informieren Sie den unmittelbaren Vorgesetzten im Rahmen seiner Zuständigkeiten über alle Mängel in der Tätigkeit der Organisation (Struktureinheit, einzelne Mitarbeiter), die bei der Ausführung der übertragenen Arbeit festgestellt wurden, und unterbreiten Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
4. Verantwortung
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren ist verantwortlich für:
Nichtausführung (unsachgemäße Ausführung) der in diesem Handbuch aufgeführten Arbeiten;
Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes;
Versäumnis, die Sicherheit der ihm anvertrauten Vorräte zu gewährleisten;
Zufügen von Sachschäden an die Organisation - in Übereinstimmung mit geltendem Recht.
Notiz. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren einer höheren Qualifikation muss zusätzlich zu den in den Merkmalen der Arbeit der ihm zugewiesenen Kategorie aufgeführten Arbeiten über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fähigkeiten zur Ausführung von Arbeiten verfügen, die in den Merkmalen der Arbeit des Fahrer von Verbrennungsmotoren mit geringerer Qualifikation (Ziffer 10 des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus vom 30.03.2004 Nr. 34).
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