12.4. Anhalten ist verboten:
Auf Straßenbahngleisen sowie in deren unmittelbarer Nähe, wenn dies den Verkehr von Straßenbahnen stört;
Kommentar: Diese Bestimmung der Regeln gilt für Fälle, in denen die Straßenbahngleise in derselben Richtung so angeordnet sind, dass die Bewegung von spurlosen Fahrzeugen auf der ganz rechten Fahrspur unter vollständiger oder teilweiser Nutzung der Straßenbahngleise erfolgt. Gemäß der Anforderung dieses Absatzes ist eine notwendige Bedingung für die Möglichkeit, eine Straßenbahn zum Anhalten eines spurlosen Fahrzeugs zu verwenden, dass das angehaltene Fahrzeug nicht in die Bewegung der Straßenbahn eingreift. Wenn eine solche Störung nicht entsteht, können Sie auf dem Straßenbahngleis oder in dessen unmittelbarer Nähe anhalten.
An Bahnübergängen, in Tunneln sowie auf Überführungen, Brücken, Überführungen (wenn in dieser Richtung weniger als drei Fahrspuren vorhanden sind) und darunter;
Kommentar: Das Verbot wurde eingeführt, um Kollisionen mit stehenden Fahrzeugen auf verkehrsgefährdenden Straßenabschnitten zu vermeiden und die Kapazität dieser Abschnitte zu erhöhen. Es ist notwendig, die eingeführte Bedingung bezüglich der Anzahl der Fahrstreifen zu präzisieren. Wenn über die Anzahl der Fahrstreifen auf der Fahrbahn gesprochen wird, ist im gesamten Text der Vorschriften deren tatsächliche Anzahl gemeint, d.h. ausgenommen Fahrspuren, die vorübergehend nicht für den Fahrzeugverkehr genutzt werden (z. B. bei einer vorübergehenden Verengung aufgrund laufender Arbeiten, Schneeverwehungen usw.). Im Falle des Einflusses dieser und ähnlicher Faktoren müssen die Fahrer die Berechnung der tatsächlichen Anzahl der Fahrspuren entsprechend anpassen und unter Berücksichtigung dessen diese Bestimmung des Reglements anwenden.
An Stellen, an denen der Abstand zwischen einer durchgezogenen Markierungslinie (mit Ausnahme derjenigen, die den Fahrbahnrand markiert), einem Trennstreifen oder dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand und einem angehaltenen Fahrzeug weniger als 3 m beträgt;
Kommentar: Die Fahrbahnbreite von 3 m ist das Minimum, das für die Durchfahrt eines Autos ausreicht, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, den erforderlichen seitlichen Abstand zu gewährleisten. Die Verringerung dieser Breite durch ein angehaltenes Auto blockiert tatsächlich die Fahrspur und zwingt andere Fahrer, beim Überholen eine durchgehende Linie von Längsmarkierungen zu überqueren, d. h. gegen die Regeln zu verstoßen.
An Fußgängerüberwegen und näher als 5 m davor;
Kommentar: Der Hauptzweck des Halteverbots an und vor Fußgängerüberwegen (in Fahrtrichtung) besteht darin, die notwendige Sichtbarkeit von Fahrern von Fußgängern zu gewährleisten, die die Fahrbahn überqueren. Die Anforderung gilt nur für bodengebundene Fußgängerüberwege. Die Grenzen eines Fußgängerüberwegs werden durch die Straßenmarkierungen 1.14.1 oder 1.14.2 und in Ermangelung von Markierungen durch die Stellen bestimmt, an denen die Zeichen 5.19.1 und 5.19.2 „Fußgängerüberweg“ angebracht sind. Daher ist es verboten, sowohl an der Kreuzung selbst als auch 5 m in Fahrtrichtung davor anzuhalten.
Auf der Fahrbahn in der Nähe von gefährlichen Kurven und konvexen Brüchen des Längsprofils der Straße, mit Sicht auf die Straße von weniger als 100 m in mindestens einer Richtung;
Anmerkung: Dieses Verbot gilt nur für die Fahrbahn. Anhalten am Straßenrand oder Gehweg in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Absatz 12.2 der Regeln ist erlaubt. Das Hauptkriterium für die Anwendung dieser Bestimmung ist die Begrenzung der Sichtbarkeit der Straße auf weniger als 100 m in mindestens einer Richtung, was häufig in der Zone gefährlicher Kurven und konvexer Brüche des Längsprofils der Straße auftritt. Gefährliche Kurven werden normalerweise durch Warnzeichen 1.11, 1.11.2, 1.12.1 oder 1.12.2 angezeigt, die 150-300 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts außerhalb der Siedlung und 50-100 m - in der Siedlung - installiert sind. Die Zeichen 1.13 und 1.14 warnen vor gefährlichen konvexen Brüchen des Längsprofils von Fahrzeugführern, wobei der vorläufige Charakter ihrer Installation wie alle anderen Warnzeichen zu berücksichtigen ist.
An der Kreuzung von Fahrbahnen und näher als 5 m vom Rand der zu querenden Fahrbahn entfernt, mit Ausnahme der Seite, die der Seitendurchfahrt von Dreibahnkreuzungen (Kreuzungen) gegenüberliegt, mit einer durchgehenden Markierungslinie oder einem Trennstreifen:
Kommentar: Wir sprechen hier nicht nur von Kreuzungen, sondern von allen Kreuzungen von Fahrbahnen, egal wie und wo sie gebildet werden. Daher gilt dieses Verbot auch für Ausfahrten aus Höfen, Parkplätzen, Tankstellen, Betriebsgebieten usw. Kreuzungen zeichnen sich durch vielfältige Planungsmerkmale aus. Wird an der Kreuzung von Straßen mit einem breiten Trennstreifen (Boulevard) eine Kreuzung gebildet, so kann in der Regel, wenn keine Beschränkungen bestehen, ein Halt ohne Beeinträchtigung des Verkehrs zugelassen werden. Die folgende Abbildung zeigt Beispiele für verschiedene Arten von Kreuzungen (Fahrbahnkreuzungen sind blau hervorgehoben und Halteverbotszonen sind rot markiert). An T-Kreuzungen gegenüber einer Seitendurchfahrt ist das Halten unabhängig vom Abstand zum Rand der angrenzenden Fahrbahn (auch innerhalb der Kreuzung von Fahrbahnen) nur unter der Bedingung zulässig, dass entgegenkommende Verkehrsströme durch eine durchgehende Linie von Längsmarkierungen voneinander getrennt sind oder einem Trennstreifen und wenn der Abstand zwischen dem angehaltenen Fahrzeug und der durchgezogenen Markierungslinie (Trennstreifen) mindestens 3 m beträgt. Das Vorhandensein einer Lücke in der durchgehenden Markierungslinie oder im Trennstreifen macht ein Anhalten für Fahrzeuge unmöglich auch wenn das Linksabbiegen durch entsprechende Schilder und Markierungen verboten ist. Ein ähnlicher Ansatz zur Definition von Halteverbotszonen wird an anderen Kreuzungen und Plätzen aller Größen und Konfigurationen verwendet. Gleichzeitig unterscheidet sich der Platz von der Kreuzung dadurch, dass sein Gebiet das durch sich kreuzende Fahrbahnen gebildete Gebiet in seiner Größe übersteigt und das Halteverbot für Fahrzeuge in anderen Abschnitten innerhalb des Platzes durch das Zeichen 3.27 und (oder) die Markierung 1.4 umgesetzt wird.
Näher als 15 Meter von den Haltestellen der Streckenfahrzeuge entfernt, die mit der Markierung 1.17 „Haltestellen der Streckenfahrzeuge und Taxistände“ gekennzeichnet sind, und in deren Abwesenheit - vom Zeiger der Haltestelle der Streckenfahrzeuge (mit Ausnahme einer Haltestelle zum Ein- oder Aussteigen). Fahrgäste, wenn dies die Bewegung von Streckenfahrzeugen nicht behindert);
LÖSUNG
über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in einem Verfahren über eine Ordnungswidrigkeit
Bezirksgericht Leninsky bestehend aus:
Vorsitzende Richterin Natocheeva M.A.,
unter dem Sekretär Simonyan S.M.,
untersucht in öffentlicher Klage Klage Katalnikova A.The. auf die Entscheidung des Inspektors der Abteilung für das IAP-Regiment der Verkehrspolizei der Verkehrspolizei beim Innenministerium Russlands am TT.MM.JJJJ in Bezug auf Katalnikova A.The. auf die administrative Verantwortung in Form einer Geldstrafe in Höhe von Rubel für Stunden zu bringen.3.2 Artikel. RF,
EINRICHTEN:
Katalnikow A.V. reichte beim Bezirksgericht Leninsky eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Inspektors der Abteilung für das IAP des Verkehrspolizeiregiments der Verkehrspolizei beim Innenministerium Russlands am TT.MM.JJJJ ein. in Bezug auf Katalnikova A.The., durch die er die administrative Verantwortung in Form einer Geldstrafe in Höhe von Rubel für Stunden gebracht hat.3.2 Artikel. Rf.
In der Beschwerde heißt es, dass am TT.MM.JJJJ sein Auto, das eingeschaltet war, einem Evakuierungsversuch unterzogen wurde. Im Protokoll gab der Inspektor der Verkehrspolizei an, dass Katalnikov A.The. angehalten und das Fahrzeug vom Fahrbahnrand bis zu einer durchgezogenen Markierungslinie von weniger als 3 Metern geparkt und damit gegen Klausel 12.4 der Verkehrsregeln der Russischen Föderation verstoßen hat. Der Tatort ist angegeben. Der Videoclip des Inspektors der Verkehrspolizei bestätigte die im Protokoll und in der Auflösung aufgezeichneten Verstöße nicht: Das Auto stand nicht auf der Straße, deren Breite vom Fahrbahnrand bis zur durchgezogenen Markierungslinie weniger als 3 beträgt Meter. Aus dem Fragment ist ersichtlich, dass die Breite der Straße vom Fahrbahnrand bis zur durchgezogenen Markierungslinie nicht weniger als, aber mehr als 3 Meter beträgt und ungefähr 5 Meter beträgt. Die Entscheidung im Fall einer Ordnungswidrigkeit besagt, dass der Fahrer das Fahrzeug unter Verstoß gegen die Verkehrsregeln der Russischen Föderation angehalten und geparkt hat, die einen Verstoß gegen Abschnitt 12.4 der Verkehrsregeln vorsehen, der das Parken und Anhalten des Fahrzeugs in der Nähe verbietet weniger als 3 m vom Fahrbahnrand entfernt. Klausel 12.4 der SDA der Russischen Föderation enthält jedoch kein Verbot, das Fahrzeug näher als 3 Meter von der Fahrbahn abzustellen. Die Entschließung beschreibt einen nicht vorhandenen Verstoß gegen die Verkehrsregeln - ein Verbot, Fahrzeuge näher als 3 m vom Fahrbahnrand zu parken. Die Videoaufzeichnung verstößt gegen Protokoll und Verordnung.
Darüber hinaus wurde er gemäß Teil 3.2 der Kunst mit einer Geldstrafe belegt. Russische Föderation - zum Parken eines Autos auf Straßenbahngleisen oder zum Parken eines Autos weiter als die erste Reihe vom Fahrbahnrand entfernt. Auf dem Parkplatz des Autos gibt es keine Straßenbahngleise, das Video zeigt, dass das Auto in der ersten Reihe vom Fahrbahnrand steht. Auch in der Entscheidung wird als Ort der Begehung einer Ordnungswidrigkeit angegeben und das Parken durchgeführt.
Unter Bezugnahme auf das Vorstehende beantragt er, die Entscheidung aufzuheben und das Verfahren wegen des Fehlens eines Ereignisses und strafbarer Elemente einzustellen
Der Beschwerdeführer Katalnikov A.V. in der mündlichen Verhandlung die Argumente der Beschwerde vollumfänglich unterstützt.
Nach Anhörung des Beschwerdeführers und Prüfung der Unterlagen des Falles kam das Gericht zu folgendem Schluss.
Wie aus der Akte hervorgeht, auf Beschluss des Inspektors der IAP-Abteilung des Verkehrspolizeiregiments der Verkehrspolizei des Innenministeriums Russlands vom TT.MM.JJJJ. № Katalnikow A.V. für schuldig befunden wegen einer Straftat nach Art. Teil 3.2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation mit der Verhängung einer Strafe in Form einer Geldstrafe in Höhe von Rubel.
Inzwischen, wie aus dem in der Akte verfügbaren Video einer Ordnungswidrigkeit, Katalnikov A.The. das Fahrzeug direkt neben dem Fahrbahnrand auf einer Zweibahnstraße mit zwei Fahrstreifen geparkt: ein Fahrstreifen in jede Richtung. Darüber hinaus hat jede der Fahrspuren eine ausreichende Breite für die Bewegung von Autos in nur einer Reihe. In diesem Fall ist also die erste Reihe vom Fahrbahnrand die Fahrspur, auf der Katalnikov A.V. hielt sein Auto an. Aus dem Video geht auch hervor, dass es auf dem Parkplatz keine Straßenbahngleise gibt.
Unter solchen Umständen ist die Schlussfolgerung des Inspektors der Verkehrspolizei dahingehend, dass Katalnikov A.The. durchgeführt das Parken des Fahrzeugs weiter als die erste Reihe vom Rand der Fahrbahn ist nicht korrekt, und die Qualifizierung seiner Handlungen nach Teil.3.2 der Kunst. RF ist illegal.
Darüber hinaus wurde im Urteil über eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, dass Katalnikov A.The. ein Stopp-Parken des Fahrzeugs näher als 5 Meter vom Fahrbahnrand durchgeführt hat. In Abschnitt 12.4 des SDA der Russischen Föderation, in Teil 3.2. Kunst. Die Russische Föderation enthält kein Verbot, ein Auto näher als 5 Meter vom Fahrbahnrand entfernt anzuhalten und zu parken.
Aus dem beigefügten Video geht jedoch hervor, dass Katalnikov A.V. das Fahrzeug an einem Ort geparkt hat, an dem der Abstand zwischen der durchgezogenen Markierungslinie und dem angehaltenen Fahrzeug weniger als 3 m und 2 m 95 cm beträgt, was gemäß Abschnitt 12.4 des SDA der Russischen Föderation verboten ist.
BESCHLOSSEN:
Beschwerde von A.V. in Bezug auf Katalnikova A.The. auf die administrative Verantwortung in Form einer Geldstrafe in Höhe von Rubel für Stunden zu bringen.3.2 Artikel. Russische Föderation, um die Entscheidung des Inspektors vom TT.MM.JJJJ zu befriedigen - zu stornieren, und das Verfahren - wegen der Geringfügigkeit der auf der Grundlage der Kunst begangenen Straftat einzustellen. Rf.
Gegen die Entscheidung kann beim Bezirksgericht Samara über das Bezirksgericht Leninsky Berufung eingelegt werden.
Richter /Unterschrift/ M.A.Natocheeva
Kopie ist richtig.
Gericht:
Leninsky Bezirksgericht Samara (Gebiet Samara)Richter des Falls:
Natocheeva M.A. (Richter)Rechtsstreit über:
Wegen VerkehrsverstößenRechtsprechung zur Anwendung der Normen des Art. 12.1, 12.7, 12.9, 12.10, 12.12, 12.13, 12.14, 12.16, 12.17, 12.18, 12.19 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation
Wie jedes Gesetz beginnen die Regeln aller seiner Abschnitte mit allgemeine Grundsätze , und ihnen folgt zwangsläufig das Diktat des Lebens Ausnahmen.
Erstes allgemeines Prinzip.
Zunächst einmal verlangten die Regeln von den Fahrern, nur zu parken auf der rechten Straßenseite . Wenn es einen Bordstein gibt, ist das Halten und Parken außerdem erlaubt. nur am Rand (Das Anhalten auf der Fahrbahn in Gegenwart eines Straßenrandes ist ein Verstoß gegen die Regeln).
Auf jeder Straßeaußerhalb des Dorfesdiese Anforderung ist kategorisch und enthält keine Ausnahmen.
Und solche Fragen gibt es in den Tickets:
1. Nur Auto B. 2. Wagen B und C. 3. Alle Autos. Kommentar zur Aufgabe Fahrer der Autos B und C verstoßen: Bei Bordsteinkanten darf nur auf der Bordsteinkante angehalten werden! Notiz. Hier muss ich Sie daran erinnern, dass auf erstklassigen Straßen der Seitenstreifen mit dem gleichen Asphalt wie die Fahrbahn bedeckt und durch eine breite, durchgehende Markierungslinie von der Fahrbahn getrennt ist. Und diese durchgezogene Linie ist nicht nur möglich, sondern muss überschritten werden, wenn der Fahrer einparken will. |
Die Regeln formulieren diesen allgemeinen Grundsatz wie folgt:
Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.1.
Das Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen ist erlaubtauf der rechten Seite der Straße am Straßenrand, und in seiner Abwesenheit,unterwegsan seinem Rand.Daraus folgt, dass Sie bei einem schmalen Seitenstreifen teilweise auf der Fahrbahn parken können.
Wenn es gar keinen Bordstein gibt, dann parken wir komplett auf der Fahrbahn, aber nur am Straßenrand. In den Fahrkarten stehen keine Fragen dazu, aber die praktische Fahrprüfung endet immer mit dem Gleichen – der Prüfer schlägt vor, aufzuhören. Und wenn Sie beim Anhalten auf den Bordstein des Bürgersteigs treffen, ist dies ein Fehler. Und wenn Sie mehr als 30 cm vom Bordstein entfernt anhalten, ist dies ebenfalls ein Fehler - Du hast am Straßenrand angehalten!
Außerhalb der Siedlungen ist das Anhalten also immer und überall erlaubt. nur auf der rechten Straßenseite!
Was die Siedlungen betrifft, so musste die Geschäftsordnung hier zwei Ausnahmen machen.
Ausnahme Nummer 1 (nur in Siedlungen gültig).
Damit die linke Seite rechts wird, müssen Sie sich umdrehen.
Aber auf Einbahnstraßen ist eine Kehrtwende nicht möglich!
Eine solche Handlung gilt als Auffahren auf eine Gegenfahrbahn. unter Verstoß gegen die Regeln und wird mit Entrechtung bis zu sechs Monaten geahndet!
Es ist selbstverständlich, dass die Regeln das Parken auf solchen Straßen sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite erlaubten. Und jetzt verstößt keiner der Fahrer gegen die Regeln, indem er auf verschiedenen Seiten der Einbahnstraße anhält.
Ausnahme Nummer 2 (gilt nur in Siedlungen).
Wenden ist auf zweispurigen Straßen nicht erlaubt. Aber wenn es nur zwei Fahrspuren gibt (eine in jede Richtung), dann ist auf einer solchen Straße das Wenden aufgrund beengter Verhältnisse manchmal schwierig.
Die Regeln waren der Ansicht, dass es auf einer solchen Straße aus Sicherheitsgründen besser sei, den Fahrern zu erlauben, auf beiden Seiten zu parken.
Also verstößt jetzt auch auf dieser Straße niemand mehr gegen die Regeln.
Gleichzeitig sollte daran erinnert werden, dass ein solches demokratisches Verfahren durch die Geschäftsordnung festgelegt wird nur in Städten u nur auf zweispurigen Straßen und nur ohne Tramgleise in der Mitte.
Die Regeln sagen dies im selben Absatz 12.1:
Regeln. Abschnitt 12. Abschnitt 12.1, zweiter Absatz. Das Halten und Parken ist auf der linken Straßenseite erlaubt innerorts auf Straßen mit je einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung ohne Tramgleise in der Mitte und auf Einbahnstraßen.
Und danach werden sie in der Prüfung bestimmt fragen:
Zweiter allgemeiner Grundsatz.
Überall und überall ist Parken erlaubt nur in einer Reihe und nur parallel zum Fahrbahnrand.
In den Regeln sieht das so aus:
Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.2. Das Parken von Fahrzeugen ist erlaubt in einer Reihe parallel zum Fahrbahnrand. Zweiräder ohne seitlichen Anhänger dürfen in zwei Reihen abgestellt werden.
Diese Anforderung der Regeln gilt für alle Fälle. Sowohl innerorts (auch in einer „Tasche“) als auch außerhalb geschlossener Ortschaften (auch bei breitem Fahrbahnrand) darf nur in einer Reihe und nur parallel zum Fahrbahnrand geparkt werden.
Und dazu gibt es ein Problem bei den Tickets:
Ich möchte besonders darauf aufmerksam machen! - Auch in der "Tasche" (örtliche Fahrbahnverbreiterung) muss geparkt werden nur in einer Reihe und nur parallel zum Fahrbahnrand.
Aber das ist natürlich noch nicht alles. Andererseits gibt es Ausnahmen.
Regeln. Abschnitt 12. Abschnitt 12.2, zweiter Absatz. Die Methode zum Parken eines Fahrzeugs auf einem Parkplatz (Parkplatz) wird durch Zeichen 6.4 und Straßenmarkierungslinien, Zeichen 6.4 mit einem der Schilder 8.6.1 - 8.6.9 und Straßenmarkierungslinien oder ohne sie bestimmt.
Tatsächlich erinnerten sie die Fahrer zunächst einmal daran, dass das Fahrzeug auch in den "Taschen" geparkt werden darf, wenn keine zusätzlichen Anweisungen vorliegen nur parallel zum Fahrbahnrand!
Wenn jedoch ein Kennzeichen vorhanden ist, muss die Anforderung des Kennzeichens erfüllt sein.
Wenn Markup vorhanden ist, muss die Markup-Anforderung erfüllt werden.
Und mehr noch, es ist notwendig, gleichzeitig die Anweisungen der Platte und des Markups zu befolgen.
Es scheint, dass die vollständige Ordnung geschaffen wurde, und Sie können sich darauf beruhigen. Die Autoren der Regeln hielten es jedoch für notwendig, eine weitere Anforderung in Absatz 12.2 aufzunehmen:
Regeln. Abschnitt 12. Abschnitt 12.2, dritter Absatz. Die Kombination des Zeichens 6.4 mit einem der Tafeln 8.6.4 - 8.6.9 sowie mit Fahrbahnmarkierungslinien ermöglicht das Abstellen des Fahrzeugs schräg zum Fahrbahnrand, wenn die Anordnung (örtliche Verbreiterung) der Fahrbahn erlaubt eine solche Anordnung.
Tafeln 8.6.4 - 8.6.9 ist dies:
Wie Sie auf diesen Schildern sehen können, wird in allen Fällen empfohlen, das Auto streng zu parken aufrecht Rand der Fahrbahn. Und die Zeichen « in einem Winkel bis zum Straßenrand“ nicht in den Regeln. Wie sein? So organisieren Sie einen Parkplatz in einem Winkel bis zum Fahrbahnrand." Es bleibt nur, das Markup um Hilfe zu bitten, was die Regeln taten.
Das Parken schräg zum Fahrbahnrand ist nur zulässig, wenn folgende zwingende Bedingungen erfüllt sind:
aber). Es gibt ein Schild 6.4 „Parken“;
B). Es gibt eine der Platten 8.6.4 - 8.6.9;
in). Es gibt ein "schräges" Markup.
Wenn das Markup gerade ist ...
... oder gar keine Markierung vorhanden ist, dann ist das Parken schräg zum Fahrbahnrand ein Ordnungsverstoß.
In beiden letzteren Fällen kann das Auto abgeschleppt werden!
Aber das ist nicht alles. Die Regeln gingen für eine weitere Ausnahme von den allgemeinen Grundsätzen. Und die Kardinalausnahme ist Parken auf dem Bürgersteig erlaubt!
Regeln. Abschnitt 12. Abschnitt 12.2, vierter Absatz. Das Parken am Rand des Gehwegs neben der Fahrbahn ist erlaubt nur Autos, Motorräder, Mopeds und Fahrräder an den mit Zeichen 6.4 markierten Stellen mit einem der Schilder 8.4.7, 8.6.2, 8.6.3, 8.6.6 - 8.6.9.
Hier sind sie:
Tafel 8.4.7 wird aufgerufen "Fahrzeugtyp", D.h. Parken ist erlaubt nur Fahrräder.
Die restlichen sechs Tabletten werden aufgerufen "Parkmethode"
Wie ist das zu verstehen? Die Regeln machten eine Ausnahme ganz oder teilweise auf dem Bürgersteig stehen dürfen.
Gleichzeitig wurden jedoch strenge Einschränkungen eingeführt. Zunächst zeigten sie (am Beispiel eines Pkw) wie man Fahrzeuge einparkt. Nur so und sonst nichts!
Und zweitens durften nicht alle so stehen, aber nur Autos, Motorräder, Mopeds und Fahrräder.
Und darüber haben wir bereits in Thema 3.8 „Schilder von Zusatzinformationen (Tafeln)“ gesprochen. Die überwiegende Mehrheit der Anforderungen des Reglements gilt gleichermaßen für alle Vertreter der Kategorie "B", sowohl für Pkw als auch für kleine und mittlere Lkw (nicht mehr als 3,5 Tonnen).
Aber nicht auf dem Bürgersteig parken!
Kein einziger Lkw mit zulässigem Höchstgewicht
kein einziges Rad, unter irgendwelchen Zeichen
nicht auf dem Bürgersteig stehen!
Und dies muss sowohl im Leben als auch bei der Prüfung beachtet werden:
Bisher haben wir nur darüber gesprochen Parkplatz . Wie wäre es mit Stop ? Ist es wirklich notwendig, sich auf dem Bürgersteig zu stapeln, um einen Passagier abzusetzen?
Nein, nichts dergleichen! Regeln über Stop im Wirkungsbereich der Schilder "Methode zum Abstellen des Fahrzeugs" sagten sie überhaupt nichts. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt! Das heißt, im Bereich einiger dieser Platten Stop am Fahrbahnrand möglich (unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes) und Stop Jeder kann.
Das wird bei der Prüfung auch gefragt, allerdings nur einmal:
Dabei geht es eigentlich nur um allgemeine Grundsätze und Ausnahmen davon. Obwohl schuldig, gibt es ein weiteres allgemeines Prinzip:
Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.3. Das Parken zwecks längerer Rast, Übernachtung etc. außerhalb der Siedlung ist erlaubt nur auf ausgewiesenen Flächen oder außerhalb der Straße.
Die Regeln geben keine Anleitung dazu, welche Art von Pause als LANG zu betrachten ist. Aber meistens ist dies nicht erforderlich. Der gesunde Menschenverstand sagt jedem Autofahrer - Sie können am Straßenrand im Auto sitzen und etwas essen. Aber wenn Sie ernsthaft „die Lichtung abdecken“ und auf dem Gras liegen wollen, muss das Auto natürlich von der Straße entfernt werden. Und wenn Sie schlafen gehen (egal wie viel), dann ist es in Ihrem Interesse, an einem speziell dafür vorgesehenen Bereich anzuhalten.
Jetzt darüber, wo das Halten verboten ist.
Zunächst kann das Anhalten durch Schilder oder Markierungen verboten werden.
Ich erinnere Sie daran, dass eine solche durchgezogene gelbe Linie, die am Rand der Fahrbahn (oder direkt am Bordstein) gezogen wird, es den Fahrzeugen verbietet, auf ihrer gesamten Länge anzuhalten.
Hier ist das Halten ab dem Schild bis zur nächsten Kreuzung verboten.
Ich hoffe, Sie haben es noch nicht vergessen - das Schild gilt nur auf der Seite der Straße, auf der es installiert ist.
Darüber hinaus enthalten die Regeln eine ganze Liste von Orten, an denen das Halten durch die Regeln verboten ist.
Einfach verboten (ohne Schilder oder Markierungen).
1. Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.4. Halt verbotenauf Straßenbahngleisen sowie in deren unmittelbarer Nähe wenn es den Verkehr von Straßenbahnen stört.
In dieser Situation hielt der Fahrer nicht auf den Straßenbahngleisen an, sondern so nahe daran, dass er definitiv die Bewegung der Straßenbahnen störte.
Und deshalb ist das Halten an dieser Stelle verboten!
In dieser Situation hat der Fahrer allen Grund zu der Annahme, dass er die Bewegung der Straßenbahnen nicht stört.
Und deshalb ist es erlaubt, so aufzuhören.
2. Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.4. Halt verbotenan Bahnübergängen und in Tunneln.
Ich glaube nicht, dass jemand von Ihnen Lust haben wird, in einem Tunnel oder noch mehr an einem Bahnübergang zu parken. Lassen wir also diese Bestimmung der Geschäftsordnung kommentarlos.
3. Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.4. Halt verbotenauf Überführungen, Brücken, Überführungen (wenn es weniger als drei Fahrspuren für den Verkehr in dieser Richtung gibt) und darunter.
Sie wissen bereits, dass Wenden, Rückwärtsfahren und Überholen auf allen Brücken, Überführungen, Überführungen und darunter streng verboten sind. In Bezug auf den Stopp haben die Regeln hier eine Klarstellung vorgenommen:
- Wenn die Brücke, die Überführung, die Überführung eng sind (ein oder zwei Fahrspuren in dieser Richtung), ist das Anhalten verboten.
- Wenn die Brücke, die Überführung, die Überführung breit sind (drei oder mehr Fahrspuren in dieser Richtung), ist das Anhalten erlaubt.
Und Sie müssen das wissen - es wird sich im Leben als nützlich erweisen, und in der Prüfung benötigen Sie:
4. Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.4. Halt verbotenan Fußgängerüberwegen und näher als 5 Meter davor.
Ein Auto, auch ein Pkw, das so anhält, verschließt den Blick auf den Fußgängerüberweg. Und das ist, wie Sie wissen, nicht sicher.
Aber das ist eine ganz andere Sache - jetzt haben Autofahrer die Möglichkeit, einen Fußgänger auf der Fahrbahn rechtzeitig zu sehen.
Beachten Sie! - das Auto, das direkt hinter dem Übergang steht, stört in keiner Weise bei der Kontrolle der Situation. Daher enthalten die Regeln die folgende Anforderung:
Am Fußgängerüberweg selbst ist das Halten verboten und näher als 5 Meter daran!
Direkt nach dem Fußgängerüberweg ist nicht verboten!
Denken wir nun daran, dass Sie auf einer zweispurigen Straße auf beiden Seiten parken können. Und welcher steht jetzt Vor, Und wer nach dem Zebrastreifen?
Demjenigen, der auf der linken Seite geparkt hat, scheint es, als würde er stehen nach dem Zebrastreifen. Dem Fahrer eines entgegenkommenden Autos kommt es jedoch nicht so vor - die Sicht auf den Fußgängerüberweg ist gesperrt! Und die Situation braut sich extrem gefährlich zusammen.
Aus Sicht des Reglements stehen jetzt beide weißen Autos Vorderseite Fußgängerüberweg (und es gibt keine 5 Meter!) und daher stehen beide im Verstoß.
Jetzt stehen beide nach dem Fußgängerüberweg, und verstoßen daher nicht gegen die Regeln.
Und achten Sie darauf, wie gut der Fußgängerüberweg für Autofahrer in beide Richtungen sichtbar ist!
Bleibt nur noch daran zu erinnern, dass auf Einbahnstraßen auch beidseitig geparkt werden darf.
Es ist klar, dass sich jetzt alle nur in diese Richtung bewegen, und daher ist es unmöglich, so zu parken.
Nun, wenn Sie aufhören Vorderseite Fußgängerüberweg, dann nicht näher als 5 Meter.
Und so ist es möglich. Und Sie können sofort nach dem Zebrastreifen.
Zu diesem Thema gibt es einige Probleme in der Sammlung der Verkehrspolizei. Ich hoffe, dass Sie mit den gewonnenen Erkenntnissen hier keine Fehler machen werden. Obwohl die Aufgaben, ehrlich gesagt, nicht einfach sind:
5. Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.4. Stellenweise ist das Anhalten verbotenwoder Abstand zwischen der durchgezogenen Markierungslinie und dem angehaltenen Fahrzeug weniger als 3 Meter beträgt.
Die Regeln berücksichtigen das zu Recht, wenn die Entfernung L weniger als 3 Meter, dann blockiert das angehaltene Fahrzeug die Bewegung.
In dieser Situation müssen Sie, um das Hindernis zu umgehen Fahren Sie regelwidrig auf die Gegenfahrbahn und überqueren Sie die durchgezogene Markierungslinie!
Wenn die Mittellinie unterbrochen ist, müssen Sie sich keine Sorgen um 3 Meter machen. In diesem Fall werden die Fahrer problemlos um das Hindernis herumfahren.
Also bleib ruhig, du machst dir nichts kaputt.
Und jetzt können Sie ruhig anhalten und stehen. Diese Markierung ermöglicht es den Fahrern auch, Sie zu umgehen, ohne zu verletzen.
Und jetzt gibt es eine durchgezogene Linie zu Ihrer Linken, und es gibt eindeutig keine drei Meter dazu. Anhalten an dieser Stelle ist also verboten!
Und in dieser Situation ist kein Halteverbotsschild erforderlich. Das Anhalten an diesem Ort ist durch die Regeln verboten, nämlich Abschnitt 12.4.
Und sie fragen in der Prüfung danach.
Sie fragen zwar nicht nach dem Anhalten, sondern nach dem Parken. Nun, dann fügen Sie elementare Logik hinzu:
- wenn auf der linken Seite solide die Linie und es sind keine drei Meter davon entfernt, das Halten ist verboten und außerdem das Parken;
- wenn auf der linken Seite wechselnd Linie, dann ist hier nichts verboten.
1. Verletzt. 2. Verstoß, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs mehr als 2,5 Tonnen beträgt. 3. Hat nicht verletzt. Kommentar zur Aufgabe Es spielt keine Rolle, wie hoch das maximale Gewicht ist. Auf dem Bürgersteig darf kein Lastwagen mit beliebiger zulässiger Höchstmasse und mit beliebigen Rädern stehen. Aber auch das ist jetzt nicht die Hauptsache. Auf diesem Straßenabschnitt gilt ein Halteverbot für alle Fahrzeuge. Auf der Fahrbahn ist das Anhalten verboten, da es keine 3 Meter zu einer festen gibt, und selbst ein Fahrrad darf nur mit einem Genehmigungsschild auf dem Bürgersteig abgestellt werden. |
1. Beide. 2. Nur der Fahrer des Autos. 3. Nur Motorradfahrer. 4. Niemand hat verletzt. Kommentar zur Aufgabe Nur der Fahrer des Autos verstößt gegen das Parken am Rand des Bürgersteigs kann durch die entsprechenden Schilder erlaubt werden, aber sie sind hier nicht. Und vor allem musste ich nicht auf den Bürgersteig steigen, ich konnte ruhig anhalten und am Fahrbahnrand stehen. Die Mittellinie ist keine durchgezogene Linie, sondern kombiniert. Diese Markierung ermöglicht es Ihnen, sie ohne Verletzung zu umgehen. |
6. Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.4. Halt verbotenan der Kreuzung von Fahrbahnen und näher als 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn entfernt.
Wir sprechen von diesen Ecken an den Kreuzungen. Die Regeln verlangen ganz selbstverständlich, dass Autofahrer beim Parken diese Fünf-Meter-Zonen frei lassen.
Aufmerksamkeit gewinnen! - Die Regeln sagen nicht, dass das Anhalten verboten ist an der Kreuzung. Die Regeln besagen, dass das Anhalten verboten ist. und näher als 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn.
Und das ist grundlegend wichtig! Und deshalb:
1. Kurz vor dem Überqueren der Straße. 2. Unmittelbar nach dem Überqueren der Straße. 3. Nicht näher als 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn entfernt. Kommentar zur Aufgabe Das Verlassen des Hofes gemäß den Regeln gilt nicht als Kreuzung. Aber nirgendwo in den Regeln steht, dass dies keine Kreuzung von Fahrbahnen ist. Und da dies eine Kreuzung von Fahrbahnen ist, muss beim Parken die Anforderung von Absatz 12.4 der Regeln erfüllt werden, nämlich: An Kreuzungen von Fahrbahnen ist das Halten verbotenund näher als 5 m vom Rand der gekreuzten Fahrbahn. |
1. Gestattet. 2. Es ist erlaubt, wenn das Auto nicht näher als 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn entfernt ist. 3. Verboten. Kommentar zur Aufgabe Und noch einmal lenke ich Ihre Aufmerksamkeit! – Absatz 12.4 sagt nicht, dass das Anhalten verboten ist an der Kreuzung . Dieser Halt ist verboten an der Kreuzung und näher als 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn. Wenn Sie also bei der Prüfung auf dieses Problem stoßen, denken Sie daran: an der Kreuzung Sie können in einem Kreisverkehr parken (die Regeln verbieten es nicht), Sie müssen nur 5 m vom Rand der gekreuzten Fahrbahn abfahren. |
1. Nur wenn der Abstand zur durchgezogenen Markierungslinie mindestens 3 Meter beträgt. 2. Nur wenn der Abstand zum Rand der gekreuzten Fahrbahn mindestens 5 Meter beträgt. 3. Vorbehaltlich der beiden oben genannten Bedingungen. Kommentar zur Aufgabe Das Auto ist es wert nach dem Fußgängerüberweg, und wenn 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn und 3 Meter bis zur durchgezogenen Mittellinie entfernt sind, dann hat er alle Anforderungen der Regeln erfüllt. |
Das Anhalten ist verboten an der Kreuzung klar und ohne Regeln.
Niemand würde auf die Idee kommen, so an einer Kreuzung zu parken.
Und wenn die Kreuzung dreispurig ist, stellt sich die Frage - ist es möglich, gegenüber der Seitenpassage an dreispurigen Kreuzungen zu parken?
Die Regeln beantworteten diese Frage wie folgt:
Regeln. Abschnitt 12. Ziffer 12.4. Das Anhalten ist an der Kreuzung von Fahrbahnen und näher als 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn verboten,mit Ausnahme der dem Seitendurchgang gegenüberliegenden Seite von Dreiwegekreuzungen (Kreuzungen) mit einer durchgehenden Markierungslinie oder einem Trennstreifen.
Versuchen wir herauszufinden, was uns die Regeln sagen wollten.
Liegt ein Median vor, so spielt es sicherheitstechnisch keine Rolle, ob die Autos vor der Kreuzung, nach der Kreuzung oder an der Kreuzung geparkt werden.
In diesem Fall erlaubten die Regeln das Anhalten und sogar das Parken vor einer seitlichen Einfahrt.
Aber unter der Bedingung, dass bis zur Trennlinie 3 Meter sind!
Wenn es keine 3 Meter gibt, ist das Anhalten hier generell verboten - sowohl vor als auch nach und an der Kreuzung selbst.
In ähnlicher Weise erlaubten die Regeln bei Vorhandensein einer durchgezogenen Markierungslinie, geleitet von den gleichen Erwägungen, das Parken an Dreiwegekreuzungen gegenüber einer Seitenpassage.
Und ebenso ist es in diesem Fall notwendig, sich an die „drei Meter“ zu erinnern. Wenn zwischen dem angehaltenen Fahrzeug und der durchgezogenen Linie keine 3 Meter liegen, ist das Anhalten hier verboten.
In allen anderen Fällen ist das Halten vor einem Seitengang verboten!
Was sind die anderen Fälle?
Wenn der Trennstreifen an der Kreuzung einen Bruch erleidet, ist dies ein vollwertiger die Straße überqueren!
In diesem Fall muss der gesamte in der Abbildung durch die gelben Linien begrenzte Bereich frei von geparkten Fahrzeugen sein.
Dasselbe gilt, wenn die durchgezogene Linie am Schnittpunkt bricht.
Dasselbe gilt, wenn das Markup beschädigt ist.
Dasselbe gilt, wenn das Markup kombiniert wird (im Übrigen spielt es keine Rolle, auf welcher Seite die gestrichelte Linie angebracht wird).
In all diesen Fällen tritt die natürliche Anforderung der Regeln in Kraft:
An der Kreuzung von Fahrbahnen und näher als 5 Meter vom Rand der gekreuzten Fahrbahn ist das Halten verboten!
Und jetzt werden sie definitiv nach dieser Anforderung der Regeln in der Prüfung fragen:
1. Gestattet. 2. Nur für Motorradfahrer erlaubt. 3. Verboten. |
12.1. Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist auf der rechten Straßenseite am Straßenrand und in dessen Abwesenheit - auf der Fahrbahn an ihrem Rand und in den in Absatz 12.2 der Regeln festgelegten Fällen - auf dem Bürgersteig zulässig.
Das Anhalten und Parken (vorsätzliches Anhalten des Verkehrs) auf der Fahrbahn (auch wenn sich ein Teil des Fahrzeugs am Straßenrand befindet) bei Vorhandensein eines zum Anhalten geeigneten Straßenrands ist ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln.
Auf der linken Straßenseite ist das Halten und Parken innerorts auf einspurigen Straßen ohne Straßenbahngleise in der Mitte und auf Einbahnstraßen mit Be- oder Entladehaltestelle erlaubt.
Das Halten und Parken auf der linken Straßenseite ist nur in Siedlungen (gekennzeichnet durch ein Schild mit weißem Hintergrund) und nur auf einer zweispurigen Einbahnstraße erlaubt. Gleichzeitig sollten sich auf einer solchen Straße keine Straßenbahngleise befinden (Straßenbahngleise in die entgegengesetzte Richtung sind verboten) und es sollte keine durchgehende horizontale Markierungslinie vorhanden sein.
Auf zweispurigen Straßen mit drei Fahrspuren für den Verkehr in beide Richtungen ist das Fahren auf der linken Seite für einen Halt (und im Allgemeinen das Fahren auf der äußersten linken Spur) verboten.
Auf den Straßen (Straßenabschnitten), auf denen das Schild „Siedlung“ (mit blauem Hintergrund) angebracht ist, ist das Halten und Parken auf der linken Straßenseite ebenfalls verboten, da auf diesen Straßenabschnitten die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung gelten in geschlossenen Ortschaften gelten nicht.
Auf Einbahnstraßen können Sie das Fahrzeug sowohl links als auch rechts parken. Es darf aber nur in Siedlungen links gelegt werden. Gleichzeitig dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nur zum Be- und Entladen auf der linken Seite halten.
Auf einer Einbahnstraße, die außerhalb der Siedlung vorbeiführt, darf das Auto nur auf der rechten Seite geparkt werden.
12.2. Es ist erlaubt, das Fahrzeug in einer Reihe parallel zum Fahrbahnrand zu parken. Zweiräder ohne seitlichen Anhänger dürfen in zwei Reihen abgestellt werden.
Die Methode zum Parken eines Fahrzeugs auf einem Parkplatz (Parkplatz) wird durch Zeichen 6.4 und Straßenmarkierungslinien, Zeichen 6.4 mit einem der Schilder 8.6.1 - 8.6.9 und Straßenmarkierungslinien oder ohne sie bestimmt.
Die Kombination des Zeichens 6.4 mit einem der Tafeln 8.6.4 - 8.6.9 sowie Fahrbahnmarkierungslinien ermöglicht bei entsprechender Fahrbahngestaltung (örtliche Verbreiterung) das Abstellen des Fahrzeugs schräg zum Fahrbahnrand erlaubt eine solche Anordnung.
Das Parken am Rand des Bürgersteigs neben der Fahrbahn ist nur für Autos, Motorräder, Mopeds und Fahrräder an den mit dem Zeichen 6.4 gekennzeichneten Stellen mit einem der Schilder 8.4.7, 8.6.2, 8.6.3, 8.6.6 - 8.6 gestattet. 9.
Das Abstellen von Lkw am Rand des Gehwegs ist unabhängig von der Größe des zulässigen Gesamtgewichts verboten.
Das Parken von Fahrzeugen auf dem Bürgersteig an Orten, an denen kein Schild mit einem der oben genannten Schilder angebracht ist, ist verboten.
12.3. Das Parken zum Zweck der längerfristigen Erholung, Übernachtung und dergleichen außerhalb der Siedlung ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder außerhalb der Straße gestattet.
Für die Erholung außerhalb des Dorfes werden spezielle Bereiche organisiert. Sie sind mit oder gekennzeichnet .
12.4. Anhalten ist verboten:
- auf Straßenbahngleisen sowie in deren unmittelbarer Nähe, wenn dies den Verkehr von Straßenbahnen beeinträchtigt;
- an Bahnübergängen, in Tunneln sowie auf Überführungen, Brücken, Überführungen (wenn es weniger als drei Fahrspuren für den Verkehr in dieser Richtung gibt) und unter ihnen;
- an Stellen, an denen der Abstand zwischen einer durchgezogenen Markierungslinie (mit Ausnahme derjenigen, die den Fahrbahnrand markiert), einem Trennstreifen oder dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand und einem angehaltenen Fahrzeug weniger als 3 m beträgt;
- an Fußgängerüberwegen und näher als 5 m davor;
- auf der Fahrbahn in der Nähe von gefährlichen Kurven und konvexen Brüchen des Längsprofils der Straße, wenn die Sicht auf die Straße in mindestens einer Richtung weniger als 100 m beträgt;
- an der Kreuzung von Fahrbahnen und näher als 5 m vom Rand der gekreuzten Fahrbahn entfernt, mit Ausnahme der Seite, die der Seitendurchfahrt von Dreiwegekreuzungen (Kreuzungen) gegenüberliegt, mit einer durchgehenden Markierungslinie oder einem Trennstreifen;
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- näher als 15 Meter von den mit Markierungen gekennzeichneten Haltestellen von Streckenfahrzeugen oder dem Parkplatz von Personentaxis und in dessen Abwesenheit - von der Anzeige der Haltestelle von Streckenfahrzeugen oder dem Parken von Personentaxis (mit Ausnahme einer Haltestelle zum Einsteigen oder Aussteigen von Fahrgästen, wenn die Fahrt von Linienfahrzeugen oder als Personentaxis eingesetzten Fahrzeugen dadurch nicht behindert wird);
- an Orten, an denen das Fahrzeug andere Fahrer an Ampeln oder Verkehrszeichen hindert oder es anderen Fahrzeugen unmöglich macht, sich zu bewegen (Einfahrt oder Ausfahrt) (einschließlich auf Fahrrädern oder Radwegen, sowie näher als 5 m von der Kreuzung von a Fahrrad oder Fahrradweg mit Fahrbahn) oder Hindernisse für die Bewegung von Fußgängern schaffen (einschließlich an der Kreuzung der Fahrbahn und des Bürgersteigs auf gleicher Höhe, die für die Bewegung von Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt sind);
- im Radfahrstreifen.
Ein Stopp ist eine absichtliche Unterbrechung der Bewegung, d.h. der Fahrer hatte die Absicht (wollte) anzuhalten. An allen in Ziffer 12.4 des SDA aufgeführten Orten ist gerade die absichtliche Einstellung der Bewegung verboten.
Wenn an den gekennzeichneten Stellen angehalten werden muss, ist der Fahrer verpflichtet, den Notlichtalarm einzuschalten und ein Nothalteschild aufzustellen. Nach diesen Handlungen muss er das Fahrzeug so schnell wie möglich von der Stelle entfernen, an der das Halten verboten ist.
Der Fahrer muss das gleiche Verfahren befolgen, wenn ein erzwungenes Anhalten im Wirkungsbereich des „Halteverbot“-Schildes und (oder) an der Stelle auftritt, an der die durchgezogene gelbe Linie verläuft, die das Anhalten verbietet.
12.5. Das Parken ist verboten:
- an Orten, an denen das Halten verboten ist;
- außerhalb von Siedlungen auf der Fahrbahn von mit Zeichen 2.1 gekennzeichneten Straßen;
- näher als 50 m von Bahnübergängen entfernt.
Das Parken ist an allen in Ziffer 12.4 des SDA aufgeführten Orten verboten.
Außerhalb geschlossener Ortschaften am Straßenrand ist das Parken erlaubt, d.h. nicht verboten.
An Bahnübergängen gilt die Sperrzone für beide Seiten des Bahnübergangs.
An Orten, an denen nur das Parken verboten ist, ist das Halten erlaubt. Siehe Begriff "".
12.6. Wenn der Fahrer gezwungen ist, an Orten anzuhalten, an denen das Halten verboten ist, muss der Fahrer alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um das Fahrzeug von diesen Orten abzulenken.
Wenn der Fahrer gezwungen ist, an einem Ort anzuhalten, an dem das Halten verboten ist, muss der Fahrer den Notalarm einschalten und ein Notstoppschild aufstellen. Aber zuerst muss er alle Maßnahmen ergreifen, um das Fahrzeug von einem potenziell gefährlichen Ort zu entfernen.
12.7. Es ist verboten, die Fahrzeugtüren zu öffnen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Das Gebot der Vorsicht beim Öffnen von Türen gilt sowohl für Fahrer als auch für Mitfahrer von Autos. Vor dem Öffnen der Türen vergewissern sie sich, dass andere Fahrer und Passanten dadurch nicht behindert werden.
12.8. Der Fahrer darf seinen Platz verlassen oder das Fahrzeug verlassen, wenn er die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um die spontane Bewegung des Fahrzeugs oder seine Nutzung in Abwesenheit des Fahrers zu verhindern.
Es ist verboten, ein Kind unter 7 Jahren in Abwesenheit eines Erwachsenen im geparkten Fahrzeug zu lassen.
Damit das Auto nicht spontan wegrollt, muss die Feststellbremse (Handbremse) und am besten der erste oder Rückwärtsgang eingelegt sein. Wo es einen Bordstein gibt, können Sie die Räder drehen und dagegen lehnen.
Das Verbot, ein Kind unter 7 Jahren in einem Auto zu lassen, wurde durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation N 761 eingeführt und ist gültig (in die SDA eingeführt).
12.3. Das Parken zum Zweck der längerfristigen Erholung, Übernachtung und dergleichen außerhalb der Siedlung ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder außerhalb der Straße gestattet.
12.4. Anhalten ist verboten:
- auf Straßenbahngleisen sowie in deren unmittelbarer Nähe, wenn dies den Verkehr von Straßenbahnen beeinträchtigt;
- an Bahnübergängen, in Tunneln sowie auf Überführungen, Brücken, Überführungen (wenn es weniger als drei Fahrspuren für den Verkehr in dieser Richtung gibt) und unter ihnen;
- an Stellen, an denen der Abstand zwischen einer durchgezogenen Markierungslinie (mit Ausnahme derjenigen, die den Fahrbahnrand markiert), einem Trennstreifen oder dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand und einem angehaltenen Fahrzeug weniger als 3 m beträgt;
- an Fußgängerüberwegen und näher als 5 m davor;
- auf der Fahrbahn in der Nähe von gefährlichen Kurven und konvexen Brüchen des Längsprofils der Straße, wenn die Sicht auf die Straße in mindestens einer Richtung weniger als 100 m beträgt;
- an der Kreuzung von Fahrbahnen und näher als 5 m vom Rand der gekreuzten Fahrbahn, mit Ausnahme der Seite, die der Seitendurchfahrt von Dreibahnkreuzungen (Kreuzungen) gegenüberliegt, mit einer durchgehenden Markierungslinie oder einem Trennstreifen;
- näher als 15 Meter von den Haltestellen der Linienfahrzeuge oder den Parkplätzen der Personentaxis, die mit gekennzeichnet sind, und in deren Abwesenheit - vom Schild der Haltestellen der Linienfahrzeuge oder den Parkplätzen der Personentaxis (mit Ausnahme der Haltestelle zum Ein- und Aussteigen von Passagieren). , wenn die Fahrt von Linien- oder Personentaxifahrzeugen dadurch nicht behindert wird);
- an Orten, an denen das Fahrzeug andere Fahrer an Ampeln oder Verkehrszeichen hindert oder es anderen Fahrzeugen unmöglich macht, sich zu bewegen (Einfahrt oder Ausfahrt) (einschließlich auf Fahrrädern oder Radwegen, sowie näher als 5 m von der Kreuzung von a Fahrrad oder Fahrradweg mit Fahrbahn) oder Hindernisse für die Bewegung von Fußgängern schaffen (einschließlich an der Kreuzung der Fahrbahn und des Bürgersteigs auf gleicher Höhe, die für die Bewegung von Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt sind);
- im Radfahrstreifen.