Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Berufe und Berufe der Arbeitnehmer (ETKS), 2019
Ausgabe Nr. 1 ETKS
Die Ausgabe wurde durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Arbeit und Soziales der UdSSR und des Gewerkschaftssekretariats des Zentralrats der Gewerkschaften vom 31. Januar 1985 N 31 / 3-30 . genehmigt
(geändert durch:
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR, des Sekretariats des Gesamtunions-Zentralrats der Gewerkschaften vom 10.12.1987 N 618 / 28-99, vom 18.12.1989 N 416 / 25-35, of 15.05.1990 N 195 / 7-72, vom 22.06.1990 N 248 / 10-28,
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR 18.12.1990 N 451,
Beschlüsse des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 24.12.1992 N 60, vom 11.02.1993 N 23, vom 19.07.1993 N 140, vom 29.06.1995 N 36, vom 01.06.1998 N 20, vom 17.05.2001 N 40,
Verordnungen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2007 N 497 vom 20. Oktober 2008 N 577 vom 17. April 2009 N 199)
Kranfahrer (Kranfahrer)
§ 199. Kranführer (Kranführer) (2. Kategorie)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen, die mit verschiedenen Hebevorrichtungen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen ausgestattet sind, bei einfachen Arbeiten zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Steuerung von Einschienenkatzen, Schwenkkranen und Trägerkranen. Überprüfung der korrekten Befestigung der Kabel, der Einstellung der Bremsen und der Funktion der Sicherheitseinrichtungen. Teilnahme an der Reparatur eines gewarteten Krans.
Muss wissen: Gerät, Funktionsprinzip und Betriebsregeln von gewarteten Kränen; maximale Tragfähigkeit von Kran, Seilen und Ketten; Regeln für die Beförderung von Schüttgut, Stückgut, Holz und anderen ähnlichen Gütern; ein System zum Schalten von Motoren und Controllern; Grundlagen der Elektrotechnik und Sanitärtechnik.
§ 200. Kranführer (Kranführer) (3. Kategorie)
Beschreibung der Werke... Steuerung von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalauslegerkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 5 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei einfachen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Management von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen bei der Ausführung von Arbeiten von mittlerer Komplexität zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine, beweglichen Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen. Steuerung von elektrischen Hebezeugen, tragbaren Kränen bei allen Arten von Arbeiten.
Verwaltung von Regalbediengeräten mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1 Tonne, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmevorrichtungen und -vorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten zum Stapeln von Waren auf Regalen, Entnehmen aus Regalen, Anlieferung an eine Laderampe und Stapeln in Containern , Pakete und Paletten.
Muss wissen: Vorrichtung und Funktionsprinzip von gewarteten Kränen und deren Mechanismen; Methoden zur Bestimmung der Masse der Ladung anhand ihres Aussehens; Regeln für den Betrieb von Kränen zur Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine; das Verfahren zum Beladen von Regalen mit Produkten gemäß der festgelegten Nomenklatur und Spezialisierung; technologischer Prozess des lagerinternen Frachtumschlags; Regeln für die Stauung und Lagerung von Waren in Regalen; Grundlagen der Elektrotechnik und Sanitärtechnik.
§ 201. Kranführer (Kranführer) (4. Klasse)
Beschreibung der Werke... Steuerung von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit über 15 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 5 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei einfachen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umschlagen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Arbeiten mittlerer Komplexität zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und andere ähnliche Ladungen, Installation von Produkten, Einheiten und Teilen an der Maschine; zum Kippen von Schiffsteilen, beweglichen Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen.
Steuerung von Brücken- und Portalkranen bis 10 Tonnen Tragkraft, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen bis 3 Tonnen Tragkraft, Stationär- und Portal-Turmdrehkranen bis 5 Tonnen Tragkraft , ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmevorrichtungen, bei komplexen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 6 m Länge - auf Brücken- und Schleusenkränen, über 3 m Länge - auf selbstfahrenden Selbsthebetürmen, Portalausleger-, Stationär- und Portalkräne) und andere ähnliche Ladungen und Ladungen, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation der technologischen Ausrüstung und der zugehörigen Konstruktionen, der Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen von Slipanlagen und Sektionen zum Einpflanzen und Ausgeben von Barren und Knüppeln aus Heizöfen, zum Metallgießen, zum Kippen von Produkten und Maschinenteilen, zum Hammerschmieden und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten auf der Maschine und Einheiten, die eine erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei der Ausführung von Bau- und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten.
Führung von Seilkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Ausführung aller Arten von Arbeiten.
Führung von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei allen Arten von Arbeiten (außer Bau- und Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten).
Verwaltung von Regalbediengeräten mit einer Tragfähigkeit von über 1 Tonne, Regalbediengeräten mit automatischer Steuerung und Regalbediengeräten, die mit verschiedenen Lastaufnahmemechanismen und -vorrichtungen ausgestattet sind, bei Arbeiten zum Be- und Entladen, Bewegen von Waren, Stapeln auf Regalen, Ladern und Fahrzeuge, für die Anlieferung von Waren vom Regal zu den Produktionsstätten. Buchhaltung für gespeicherte Sachwerte. Steuerung von Kranen mit Funksteuerung.
Muss wissen: Anordnung von gewarteten Kränen und deren Mechanismen; Methoden des Frachtumschlags; Grundlagen des technologischen Prozesses der Installation der technologischen Ausrüstung, der Montage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen und Mechanismen, Fertigbauelementen von Gebäuden und Konstruktionen von Slipanlagen und Sektionen; Bestimmung der Masse der Ladung nach ihrem Aussehen; technische Bedingungen und Anforderungen an Ladegestelle; die Lage der betreuten Produktionsstätten; Elektrotechnik und Sanitär.
§ 202. Kranführer (Kranführer) (5. Klasse)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, mit einer Tragfähigkeit von über 25 Tonnen bei der Ausführung von Arbeiten von mittlerer Komplexität zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern ; Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine; Bewegung von Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen. Führung von selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, Stationär- und Portaldrehkranen mit einer Tragkraft von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei einfachen Arbeiten an der Verladung, Entladen, Umladen und Transportieren von Schütt-, Stück-, Forst- (bis 3 m) und ähnlichen Gütern.
Management von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 100 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalauslegerkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 5 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei komplexen Ladevorgängen, Entladungen, Umschlag und Transport von Holz (über 6 m Länge - auf Brücken- und Schleusenkränen, über 3 m Länge - auf selbstfahrenden Selbsthebern, Portal- Ausleger-, Turm- und Portalkräne) und andere ähnliche Güter, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, der Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen zum Pflanzen von Slipanlagen und Sektionen und Ausgabe von Barren und Knüppeln aus Wärmeöfen, zum Gießen von Metall, zum Kippen von Produkten und Maschinenteilen und -abschnitten, einschließlich zwei oder mehr Kränen, mit an Hämmern und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten und Baugruppen, die erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei Bau- und Montage- sowie Reparatur- und Bauarbeiten an der Maschine.
Führung von Seilkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 10 Tonnen und Schwimmkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art. Führung von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 25 Tonnen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Ausführung aller Arten von Arbeiten (außer Bauarbeiten) und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten). Führung von Raupen- und Luftradkranen mit einer Tragfähigkeit bis 10 Tonnen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragkraft von bis zu 15 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, während der Bau-, Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten .
Muss wissen: Geräte- und kinematische Diagramme von gewarteten Kränen und Mechanismen; Technologischer Prozess der Installation von technologischen Ausrüstungen, Slipanlagen und Sektionalmontage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen und Mechanismen, Konstruktionen von vorgefertigten Elementen von Gebäuden und Konstruktionen; Elektrotechnik und Sanitär.
§ 203. Kranführer (Kranführer) (6. Klasse)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von über 100 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, die einen erhöhten Ladebedarf haben Vorsicht, sowie bei der Durchführung von Arbeiten zur Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen zum Einpflanzen und Ausgeben von Blöcken und Knüppeln aus Heizöfen, zum Gießen von Metallen, für die Montage und Demontage von Slipanlagen und Abschnitten, für Kippen von Produkten und Maschinenteilen beim Schmieden an Hämmern und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine, die erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei Bau- und Montage- sowie Reparatur- und Bauarbeiten. Steuerung von selbstfahrenden selbsthebenden Turmdrehkranen, Portalschwenkkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, stationären und Portal-Turmdrehkranen mit einer Tragkraft von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten beim Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von forstwirtschaftlichen (über 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, Gütern, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Slipanlagen und Sektionsmontage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen, Mechanismen und bei der Ausführung von Bau-, Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten ...
Führung von Seil- und Schwimmkränen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art.
Führung von Raupen-, pneumatischen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art (außer Bau- und Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten). Management von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen und von selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Bau-, Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten.
Muss wissen: Geräte-, kinematische und elektrische Schaltpläne von gewarteten Kränen und Mechanismen; die Lage der betreuten Produktionsstätten; Elektrotechnik und Sanitär.
Für die Führung von Raupen- und Luftradkranen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 200 Tonnen bei Bau- und Montagearbeiten ist eine weiterführende Fachausbildung erforderlich.
Anmerkungen. 1. Bei der Steuerung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 50 Tonnen bei der Installation von leistungsstarken und hochbelastbaren Turbinenblöcken, Turbinengeneratoren, Walz- und anderen ähnlichen technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, bei der Installation kritischer Teile auf großen Karussells, Bohr-, Dreh- und andere Maschinen, die Arbeit wird nach der 6. Klasse abgerechnet.
2. Diese Tarifierung gilt nicht für die Arbeit von Kranführern (Kranführern), die im technologischen Prozess der wichtigsten metallurgischen Industrien der Eisenmetallurgie (Hochofen, Bessemer, offene Herd, Walzen usw.) in metallurgischen Werkstätten von Maschinen beschäftigt sind -Bauunternehmen, zum Gießen von heißem Eisen in spezialisierten Gießereiwerkstätten für die Herstellung von Formen, für Arbeiten an elektrischen Brücken - Abstreifkräne beim Zuführen der gefüllten Formen zu den Rosten, Entfernen der Formkästen und Zuführen der Formen zum Kühlband.
Alle oben genannten Arbeiten und Berufe von Kranführern (Kranführern) werden nach den einschlägigen Abschnitten des ETKS in Bezug auf Eisenmetallurgie berechnet.
3. Ingenieure, die an Traktoren mit Kränen arbeiten, werden nach dem Beruf "Traktorfahrer" abgerechnet.
4. Der Hilfsfahrer eines selbstfahrenden Eisenbahnkrans wird um zwei Kategorien niedriger berechnet als der Fahrer, unter dessen Aufsicht er arbeitet, und wenn er die Berechtigung zum Führen und Führen hat, wird ihm eine Kategorie niedriger als der des Fahrers berechnet.
5. Fahrer (Maschinisten), die an Fahrzeugen mit Kränen arbeiten, werden nicht nach ETKS berechnet.
6. Lade- und Entladevorgänge, die nicht mit der direkten Ausführung von Bau- und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten zusammenhängen, werden nach den entsprechenden Gruppen der in den Spezifikationen vorgesehenen Komplexität der Lade- und Entladevorgänge berechnet.
7. Betreiber von selbstfahrenden Turmdrehkranen ab einer Höhe der Krankabine ab 48 m werden nach der 6. Kategorie berechnet, unabhängig von der Tragfähigkeit des Krans.
Beschreibung der Arbeit. Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von über 100 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, die einen erhöhten Ladebedarf haben Vorsicht, sowie bei der Durchführung von Arbeiten zur Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen zum Einpflanzen und Ausgeben von Blöcken und Knüppeln aus Heizöfen, zum Metallgießen, für die Montage und Demontage von Slipanlagen und Abschnitten Kippen von Produkten und Maschinenteilen beim Schmieden an Hämmern und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine, die erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei Bau- und Montage- sowie Reparatur- und Bauarbeiten. Steuerung von selbstfahrenden selbsthebenden Turmdrehkranen, Portalschwenkkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, stationären und Portal-Turmdrehkranen mit einer Tragkraft von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten beim Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von forstwirtschaftlichen (über 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, Gütern, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Slipanlagen und Sektionsmontage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen, Mechanismen und bei der Ausführung von Bau-, Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten ...
Führung von Seil- und Schwimmkränen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art.
Führung von Raupen-, pneumatischen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art (außer Bau- und Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten). Management von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen und von selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Bau-, Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten.
Muss wissen: Geräte-, kinematische und elektrische Schaltpläne von gewarteten Kränen und Mechanismen; die Lage der betreuten Produktionsstätten; Elektrotechnik und Sanitär.
Für die Führung von Raupen- und Luftradkranen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 200 Tonnen bei Bau- und Montagearbeiten ist eine weiterführende Fachausbildung erforderlich.
Anmerkungen. 1. Bei der Steuerung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 50 Tonnen bei der Installation von leistungsstarken und hochbelastbaren Turbinenblöcken, Turbinengeneratoren, Walz- und anderen ähnlichen technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, bei der Installation kritischer Teile auf großen Karussells, Bohr-, Dreh- und andere Maschinen, die Arbeit wird nach der 6. Klasse abgerechnet.
2. Diese Tarifierung gilt nicht für die Arbeit von Kranführern (Kranführern), die im technologischen Prozess der wichtigsten metallurgischen Industrien der Eisenmetallurgie (Hochofen, Bessemer, offene Herd, Walzen usw.) in metallurgischen Werkstätten von Maschinen beschäftigt sind -Bauunternehmen, zum Gießen von heißem Eisen in spezialisierten Gießereiwerkstätten für die Herstellung von Formen, für Arbeiten an elektrischen Brücken - Abstreifkräne beim Zuführen der gefüllten Formen zu den Rosten, Entfernen der Formkästen und Zuführen der Formen zum Kühlband.
Alle oben genannten Arbeiten und Berufe von Kranführern (Kranführern) werden nach den einschlägigen Abschnitten des ETKS in Bezug auf Eisenmetallurgie berechnet.
3. Ingenieure, die an Traktoren mit Kränen arbeiten, werden nach dem Beruf "Traktorfahrer" abgerechnet.
4. Ein Hilfsführer eines selbstfahrenden Eisenbahnkrans wird um zwei Kategorien niedriger berechnet als der Fahrer, unter dessen Aufsicht er arbeitet, und wenn er die Berechtigung zum Führen und Führen hat, wird ihm eine Kategorie niedriger als der des Fahrers berechnet.
5. Fahrer (Maschinisten), die an Fahrzeugen mit Kränen arbeiten, werden gemäß ETKS nicht berechnet.
6. Lade- und Entladevorgänge, die nicht mit der direkten Ausführung von Bau- und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten zusammenhängen, werden nach den entsprechenden Gruppen der in den Spezifikationen vorgesehenen Komplexität der Lade- und Entladevorgänge berechnet.
7. Betreiber von selbstfahrenden Turmdrehkranen ab einer Höhe der Krankabine ab 48 m werden nach der 6. Kategorie berechnet, unabhängig von der Tragfähigkeit des Krans.
Beschreibung der Werke.
1. Verwaltung von Maschinen und Mechanismen, die bei der Ausführung von Bau-, Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten verwendet werden.
2. Wartung und vorbeugende Reparatur der unten aufgeführten Maschinen und Mechanismen.
Muss wissen:
Anordnung von Maschinen (Mechanismen), Regeln und Anweisungen für deren Betrieb, Wartung und vorbeugende Reparatur;
- Straßenverkehrsordnung bei der Arbeit mit Fahrzeugen an einem Kraftfahrzeug;
- Methoden zur Durchführung von Arbeiten mit Hilfe geeigneter Maschinen;
- technische Anforderungen an die Qualität der ausgeführten Arbeiten, Materialien und Konstruktionselemente;
- Verbrauchsraten von Kraft- und Schmierstoffen sowie Strom;
- Klempnerarbeiten in der für einen Bauschlosser vorgesehenen Menge, jedoch eine Kategorie unter der Kategorie eines Maschinenschlossers.
Maschinist 3. Klasse
1. Mobile Betonmischer mit einem Chargenvolumen von bis zu 425 Litern.
2. Baulastenaufzüge (Mast, Gestell, Bergwerk).
3. Mörserpumpen.
4. Mobile Mörtelmischer mit einem Mischvolumen bis 325 Liter.
5. Elektrische Winden.
6. Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotor bis 37 kW (50 PS).
Maschinist 4. Klasse
1. Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von bis zu 15 m.
2. Autokompressoren mit einer Produktivität von bis zu 3 m3/min.
3. Hochdruck-Airless-Spritzgeräte.
4. Stangeninstallationen an Traktoren mit einer Motorleistung bis 43 kW (60 PS).
5. Betonpumpeinheiten mit einer Produktivität bis zu 20 m3 / h.
6. Mobile Betonmischer mit einem Mischvolumen von über 425 bis 1200 Liter.
7. Tragbare Kompressoren mit einer Produktivität bis zu 10 m3 / min.
8. Autokrane mit Tragfähigkeit bis 6,3 Tonnen.
9. Eisschneidemaschinen.
10. Mobile Lackierstationen.
11. Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktpipelines (unter stationären Bedingungen).
12. Bauaufzüge (Fracht-Passagier).
13. Mobile Mörtelmischer mit einem Mischvolumen von über 325 bis 750 Liter.
14. Mobile Rohrbiegemaschinen zum Biegen von Rohren bis 1200 mm Durchmesser.
15. Mobile Putzstationen.
16. Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotor mit einer Leistung von über 37 kW (50 PS) bis 73 kW (100 PS).
17. Mobile Kraftwerke mit einem Motor bis 37 kW (50 PS).
Maschinist 5. Klasse
1. Betonpumpen mit einer Produktivität bis zu 40 m3 / h.
2. Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von mehr als 15 bis 25 m.
3. Autokompressoren mit einer Kapazität von über 3 m3/min.
4. Auto-LKW.
5. Stangeninstallationen an Traktoren mit einer Motorleistung über 43 kW (60 PS) bis 73 kW (100 PS).
6. Betonpumpaggregate mit einer Produktivität über 20 m3 / h.
7. Mobile Betonmischer mit einem Mischvolumen von über 1200 bis 2400 Liter.
8. Vakuumanlagen.
9. Selbstfahrende hydraulische Sämaschinen.
10. Entwässerungsmaschinen.
11. Kompressoren zur Luftversorgung von Tauchern.
12. Tragbare Kompressoren mit einer Kapazität von über 10 bis 50 m3/min.
13. Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 6,3 bis 10 Tonnen.
14. Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktleitungen mit einem Durchmesser von bis zu 800 mm (bei Streckenbedingungen).
15. Mechanisierte Spannvorrichtungen zur Herstellung von spannungsbewehrten Strukturen.
16. Mechanisierte Ausrüstung zum Heben von beweglichen (Schiebe-) Schalungen.
17. Mobile Rohrbiegemaschinen zum Biegen von Rohren mit einem Durchmesser über 1200 mm.
18. Rohrreinigungsmaschinen mit Motorleistung bis 73 kW (100 PS).
19. Rohrleger mit Motor bis 73 kW (100 PS).
20. Verdichtungs- und Einebnungs- und Verdichtungsmaschinen.
21. Anlagen mobiler automatisierter Dauerbetrieb zur Herstellung von Betonmischungen mit einer Kapazität von bis zu 60 m3/h.
22. Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotor mit einer Leistung von über 73 kW (100 PS) bis 110 kW (150 PS).
23. Mobile Kraftwerke mit einem Motor von über 37 kW (50 PS) bis 110 kW (150 PS).
Maschinist 6. Klasse
1. Betonpumpen mit einer Produktivität über 40 bis 60 m3/h.
2. Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von über 25 bis 35 m.
3. Stangeninstallationen an Traktoren mit einem Motor über 73 kW (100 PS).
4. Selbstfahrende Erdbewegungs- und Fräsmaschinen.
5. Tragbare Kompressoren mit einer Kapazität von über 50 bis 70 m3/min.
6. Mobile Kontaktschweißanlagen zum Schweißen von Hauptrohrleitungen für Gas- und Ölprodukte.
7. Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 20 Tonnen.
8. Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktleitungen mit einem Durchmesser von über 800 mm bis 1000 mm (bei Streckenbedingungen).
9. Rohrreinigungsmaschinen mit Motoren über 73 kW (100 PS).
10. Rohrleger mit Motorleistungen über 73 kW (100 PS) bis 100 kW (140 PS).
11. Anlagen mobiler automatisierter Dauerbetrieb zur Herstellung von Betonmischungen mit einer Leistung von über 60 bis 80 m3/h.
12. Anlagen zum Stanzen und Horizontalbohren von Erdreich beim Verlegen von Rohrleitungen mit einem Bohrdurchmesser bis 500 mm.
13. Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotoren über 110 kW (150 PS).
14. Mobile Kraftwerke mit Motoren über 110 kW (150 PS) bis 175 kW (240 PS).
Maschinist 7. Klasse
1. Betonpumpen mit einer Produktivität über 60 bis 180 m3/h.
2. Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von über 35 m.
3. Tragbare Kompressoren mit einer Kapazität von über 70 m3/min.
4. Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 20 bis 40 Tonnen.
5. Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktpipelines mit einem Durchmesser von über 1000 bis 1200 mm (in Trassenbedingungen).
6. Planer (wie UDS-100, UDS-114) am Fahrgestell eines Autos zum Ausheben von Gräben beim Bau von Bauwerken mit "Wand-im-Boden"-Methoden mit einer Tiefe von 20 bis 40 m.
7. Anlagen mobiler automatisierter Dauerbetrieb zur Herstellung von Betonmischungen mit einer Leistung von über 120 m3/h.
8. Anlagen zum Stanzen und Horizontalbohren von Erdreich beim Verlegen von Rohrleitungen mit einem Bohrdurchmesser von mehr als 500 mm bis 1000 mm.
9. Rohrleger mit Motorleistungen über 100 kW (140 PS) bis 145 kW (200 PS).
10. Mobile Kraftwerke mit einem Motor über 175 kW (240 PS).
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Maschinist 8. Klasse
1. Betonpumpen mit einer Produktivität über 180 m3 / h.
2. Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 40 bis 60 Tonnen.
3. Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktleitungen mit einem Durchmesser über 1200 mm.
4. Planer (wie UDS-110, UDS-114) am Fahrgestell eines Autos zum Ausheben von Gräben beim Bau von Bauwerken mit "Wand-im-Boden"-Methoden mit einer Tiefe von über 40 m.
5. Rohrleger mit Motorleistungen über 145 kW (200 PS) bis 220 kW (300 PS).
6. Anlagen mobiler automatisierter Dauerbetrieb zur Herstellung von Betonmischungen mit einer Kapazität von über 120 m3/h.
7. Anlagen zum Stanzen und Horizontalbohren von Boden beim Verlegen von Rohrleitungen mit einem Bohrdurchmesser von mehr als 1000 mm.
8. Mobile Kraftwerke im Maschinenkomplex „Nord“.
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Notiz.
Autokranführer, die Krane mit Turmauslegerausrüstung (ABKS-Typ) betreiben, werden für die gleiche Krantragfähigkeit eine Kategorie höher berechnet.
Beschreibung der Arbeit. Kennzeichnung von Konstruktionsteilen nach Muster und Zeichnung. Herstellung von Schablonen, Rahmen, Paneelen, Tafeln, Konsolen, Schränken, Ampeln und Elektrokonstruktionen. Montage von Rohren zu Blöcken und Paketen. Fertigung, Montage zu Blöcken von Hauptsammelschienen und Abzweigsammelschienen mit einem Querschnitt bis 800 mm2. Herstellung von Belägen, Dichtungen für Reifen und Kontakte für Elektrogeräte. Behandlung von Kontaktflächen an elektrischen Geräten und Reifen. Installation von Trennschaltern und Antrieben zu ihnen. Installation von elektrischen Hochspannungsgeräten, Instrumenten und Geräten zum Messen, Kontrollieren und Schutz an Bauwerken. Montage von Teilen und Baugruppen komplexer elektrischer Strukturen zum Schweißen. Montage in Blöcken von Leuchtstofflampen bis zu 4 Lampen, Ampeln. Montage von Metallkonstruktionen für die Installation von Ampeln. Herstellung und Montage von Halterungen für Fahrtrichtungsanzeiger von Fahrzeugen. Montage in Blöcken von Kabelstrukturen, Kanälen und Trays.
Sollten wissen: Schaltpläne von hergestellten, montierten und installierten Metallkonstruktionen und elektrischen Geräten, Verfahren zu ihrer Installation; Verfahren zur Bearbeitung von Kontaktflächen an elektrischen Geräten und Reifen.
458. ELEKTRISCHE WERKSTATTGEBÄUDE
6. Klasse
Beschreibung der Arbeit. Kennzeichnung von Teilen bei der Herstellung komplexer elektrischer Strukturen nach Zeichnung. Herstellung von Markierungs- und Montageschablonen. Herstellung und Montage von Niederspannungs- und Hochspannungsschaltanlagen und deren Zusammenbau zu Blöcken. Regulierung elektrischer Geräte. Herstellung, Montage zu Blöcken von Hauptsammelschienen und Abzweigbussen mit einem Querschnitt von mehr als 800 mm2, Produkte für den Einbau von Ampelbauwerken. Montage zu Leuchtstofflampenblöcken über 4 Lampen, Ampeln mit zusätzlichen Abschnitten. Zusammenbau von Schränken, Paneelen und Kontrollstationen zu Blöcken.
Muss wissen: Schaltpläne von montierten elektrischen Strukturen und elektrischen Geräten; Typen, Designs und Installationsmethoden von Schalttafeln, Konsolen, Steuer- und Schutzschränken; Regeln und Methoden zur Regulierung der installierten elektrischen Ausrüstung.
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
SCROLLEN
die Namen der vorgesehenen Arbeitnehmerberufe
in diesem Abschnitt unter Angabe ihrer Namen
für bisher gültige Ausgaben und Abschnitte von ETKS 1988
n |
Name |
Dia- |
Name |
Dia- |
n |
Abgekürzt |
Monteur |
Monteur |
Baumeister- |
||||
Asphaltstraße |
Asphaltbetonarbeiter | |||||
Asphalt, Beton |
Asphalt, Beton | |||||
Betonarbeiter |
Betonarbeiter | |||||
Straße |
Straße | |||||
Bagger |
Bagger | |||||
Limetega- |
Limettenschlitzer | |||||
Isolator an |
Isolator an | |||||
Isolator an |
Isolator an | |||||
Isolator- |
Isolator- | |||||
Mason |
Mason | |||||
Rocknetes |
Rocknetes | |||||
Caisson |
Caisson | |||||
Caisson |
Caisson | |||||
Caisson |
Caisson-weiter | |||||
Caisson |
Caisson-elektrisch | |||||
Säureresistent |
Säureabweisend | |||||
Säureresistent |
Säureabweisend | |||||
Picker |
Neuer Beruf | |||||
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Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Berufe und Berufe der Arbeitnehmer (ETKS)
Ausgabe Nr. 1 ETKS
Die Ausgabe wurde durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Arbeit und Soziales der UdSSR und des Gewerkschaftssekretariats des Zentralrats der Gewerkschaften vom 31. Januar 1985 N 31 / 3-30 . genehmigt
(geändert durch:
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR, des Sekretariats des Gesamtunions-Zentralrats der Gewerkschaften vom 10.12.1987 N 618 / 28-99, vom 18.12.1989 N 416 / 25-35, of 15.05.1990 N 195 / 7-72, vom 22.06.1990 N 248 / 10-28,
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR 18.12.1990 N 451,
Beschlüsse des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 24.12.1992 N 60, vom 11.02.1993 N 23, vom 19.07.1993 N 140, vom 29.06.1995 N 36, vom 01.06.1998 N 20, vom 17.05.2001 N 40,
Verordnungen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2007 N 497 vom 20. Oktober 2008 N 577 vom 17. April 2009 N 199)
Kranfahrer (Kranfahrer)
§ 199. Kranführer (Kranführer) (2. Kategorie)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen, die mit verschiedenen Hebevorrichtungen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen ausgestattet sind, bei einfachen Arbeiten zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Steuerung von Einschienenkatzen, Schwenkkranen und Trägerkranen. Überprüfung der korrekten Befestigung der Kabel, der Einstellung der Bremsen und der Funktion der Sicherheitseinrichtungen. Teilnahme an der Reparatur eines gewarteten Krans.
Muss wissen: Gerät, Funktionsprinzip und Betriebsregeln von gewarteten Kränen; maximale Tragfähigkeit von Kran, Seilen und Ketten; Regeln für die Beförderung von Schüttgut, Stückgut, Holz und anderen ähnlichen Gütern; ein System zum Schalten von Motoren und Controllern; Grundlagen der Elektrotechnik und Sanitärtechnik.
§ 200. Kranführer (Kranführer) (3. Kategorie)
Beschreibung der Werke... Steuerung von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalauslegerkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 5 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei einfachen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Management von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen bei der Ausführung von Arbeiten von mittlerer Komplexität zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine, beweglichen Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen. Steuerung von elektrischen Hebezeugen, tragbaren Kränen bei allen Arten von Arbeiten.
Verwaltung von Regalbediengeräten mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1 Tonne, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmevorrichtungen und -vorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten zum Stapeln von Waren auf Regalen, Entnehmen aus Regalen, Anlieferung an eine Laderampe und Stapeln in Containern , Pakete und Paletten.
Muss wissen: Vorrichtung und Funktionsprinzip von gewarteten Kränen und deren Mechanismen; Methoden zur Bestimmung der Masse der Ladung anhand ihres Aussehens; Regeln für den Betrieb von Kränen zur Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine; das Verfahren zum Beladen von Regalen mit Produkten gemäß der festgelegten Nomenklatur und Spezialisierung; technologischer Prozess des lagerinternen Frachtumschlags; Regeln für die Stauung und Lagerung von Waren in Regalen; Grundlagen der Elektrotechnik und Sanitärtechnik.
§ 201. Kranführer (Kranführer) (4. Klasse)
Beschreibung der Werke... Steuerung von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit über 15 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 5 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei einfachen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umschlagen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Arbeiten mittlerer Komplexität zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und andere ähnliche Ladungen, Installation von Produkten, Einheiten und Teilen an der Maschine; zum Kippen von Schiffsteilen, beweglichen Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen.
Steuerung von Brücken- und Portalkranen bis 10 Tonnen Tragkraft, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen bis 3 Tonnen Tragkraft, Stationär- und Portal-Turmdrehkranen bis 5 Tonnen Tragkraft , ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmevorrichtungen, bei komplexen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 6 m Länge - auf Brücken- und Schleusenkränen, über 3 m Länge - auf selbstfahrenden Selbsthebetürmen, Portalausleger-, Stationär- und Portalkräne) und andere ähnliche Ladungen und Ladungen, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation der technologischen Ausrüstung und der zugehörigen Konstruktionen, der Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen von Slipanlagen und Sektionen zum Einpflanzen und Ausgeben von Barren und Knüppeln aus Heizöfen, zum Metallgießen, zum Kippen von Produkten und Maschinenteilen, zum Hammerschmieden und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten auf der Maschine und Einheiten, die eine erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei der Ausführung von Bau- und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten.
Führung von Seilkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Ausführung aller Arten von Arbeiten.
Führung von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei allen Arten von Arbeiten (außer Bau- und Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten).
Verwaltung von Regalbediengeräten mit einer Tragfähigkeit von über 1 Tonne, Regalbediengeräten mit automatischer Steuerung und Regalbediengeräten, die mit verschiedenen Lastaufnahmemechanismen und -vorrichtungen ausgestattet sind, bei Arbeiten zum Be- und Entladen, Bewegen von Waren, Stapeln auf Regalen, Ladern und Fahrzeuge, für die Anlieferung von Waren vom Regal zu den Produktionsstätten. Buchhaltung für gespeicherte Sachwerte. Steuerung von Kranen mit Funksteuerung.
Muss wissen: Anordnung von gewarteten Kränen und deren Mechanismen; Methoden des Frachtumschlags; Grundlagen des technologischen Prozesses der Installation der technologischen Ausrüstung, der Montage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen und Mechanismen, Fertigbauelementen von Gebäuden und Konstruktionen von Slipanlagen und Sektionen; Bestimmung der Masse der Ladung nach ihrem Aussehen; technische Bedingungen und Anforderungen an Ladegestelle; die Lage der betreuten Produktionsstätten; Elektrotechnik und Sanitär.
§ 202. Kranführer (Kranführer) (5. Klasse)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, mit einer Tragfähigkeit von über 25 Tonnen bei der Ausführung von Arbeiten von mittlerer Komplexität zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern ; Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine; Bewegung von Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen. Führung von selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, Stationär- und Portaldrehkranen mit einer Tragkraft von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei einfachen Arbeiten an der Verladung, Entladen, Umladen und Transportieren von Schütt-, Stück-, Forst- (bis 3 m) und ähnlichen Gütern.
Management von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 100 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalauslegerkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 5 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei komplexen Ladevorgängen, Entladungen, Umschlag und Transport von Holz (über 6 m Länge - auf Brücken- und Schleusenkränen, über 3 m Länge - auf selbstfahrenden Selbsthebern, Portal- Ausleger-, Turm- und Portalkräne) und andere ähnliche Güter, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, der Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen zum Pflanzen von Slipanlagen und Sektionen und Ausgabe von Barren und Knüppeln aus Wärmeöfen, zum Gießen von Metall, zum Kippen von Produkten und Maschinenteilen und -abschnitten, einschließlich zwei oder mehr Kränen, mit an Hämmern und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten und Baugruppen, die erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei Bau- und Montage- sowie Reparatur- und Bauarbeiten an der Maschine.
Führung von Seilkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 10 Tonnen und Schwimmkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art. Führung von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 25 Tonnen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Ausführung aller Arten von Arbeiten (außer Bauarbeiten) und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten). Führung von Raupen- und Luftradkranen mit einer Tragfähigkeit bis 10 Tonnen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragkraft von bis zu 15 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, während der Bau-, Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten .
Muss wissen: Geräte- und kinematische Diagramme von gewarteten Kränen und Mechanismen; Technologischer Prozess der Installation von technologischen Ausrüstungen, Slipanlagen und Sektionalmontage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen und Mechanismen, Konstruktionen von vorgefertigten Elementen von Gebäuden und Konstruktionen; Elektrotechnik und Sanitär.
§ 203. Kranführer (Kranführer) (6. Klasse)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von über 100 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, die einen erhöhten Ladebedarf haben Vorsicht, sowie bei der Durchführung von Arbeiten zur Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen zum Einpflanzen und Ausgeben von Blöcken und Knüppeln aus Heizöfen, zum Gießen von Metallen, für die Montage und Demontage von Slipanlagen und Abschnitten, für Kippen von Produkten und Maschinenteilen beim Schmieden an Hämmern und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine, die erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei Bau- und Montage- sowie Reparatur- und Bauarbeiten. Steuerung von selbstfahrenden selbsthebenden Turmdrehkranen, Portalschwenkkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, stationären und Portal-Turmdrehkranen mit einer Tragkraft von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten beim Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von forstwirtschaftlichen (über 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, Gütern, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Slipanlagen und Sektionsmontage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen, Mechanismen und bei der Ausführung von Bau-, Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten ...
Führung von Seil- und Schwimmkränen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art.
Führung von Raupen-, pneumatischen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art (außer Bau- und Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten). Management von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen und von selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Bau-, Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten.
Muss wissen: Geräte-, kinematische und elektrische Schaltpläne von gewarteten Kränen und Mechanismen; die Lage der betreuten Produktionsstätten; Elektrotechnik und Sanitär.
Für die Führung von Raupen- und Luftradkranen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 200 Tonnen bei Bau- und Montagearbeiten ist eine weiterführende Fachausbildung erforderlich.
Anmerkungen. 1. Bei der Steuerung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 50 Tonnen bei der Installation von leistungsstarken und hochbelastbaren Turbinenblöcken, Turbinengeneratoren, Walz- und anderen ähnlichen technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, bei der Installation kritischer Teile auf großen Karussells, Bohr-, Dreh- und andere Maschinen, die Arbeit wird nach der 6. Klasse abgerechnet.
2. Diese Tarifierung gilt nicht für die Arbeit von Kranführern (Kranführern), die im technologischen Prozess der wichtigsten metallurgischen Industrien der Eisenmetallurgie (Hochofen, Bessemer, offene Herd, Walzen usw.) in metallurgischen Werkstätten von Maschinen beschäftigt sind -Bauunternehmen, zum Gießen von heißem Eisen in spezialisierten Gießereiwerkstätten für die Herstellung von Formen, für Arbeiten an elektrischen Brücken - Abstreifkräne beim Zuführen der gefüllten Formen zu den Rosten, Entfernen der Formkästen und Zuführen der Formen zum Kühlband.
Alle oben genannten Arbeiten und Berufe von Kranführern (Kranführern) werden nach den einschlägigen Abschnitten des ETKS in Bezug auf Eisenmetallurgie berechnet.
3. Ingenieure, die an Traktoren mit Kränen arbeiten, werden nach dem Beruf "Traktorfahrer" abgerechnet.
4. Der Hilfsfahrer eines selbstfahrenden Eisenbahnkrans wird um zwei Kategorien niedriger berechnet als der Fahrer, unter dessen Aufsicht er arbeitet, und wenn er die Berechtigung zum Führen und Führen hat, wird ihm eine Kategorie niedriger als der des Fahrers berechnet.
5. Fahrer (Maschinisten), die an Fahrzeugen mit Kränen arbeiten, werden nicht nach ETKS berechnet.
6. Lade- und Entladevorgänge, die nicht mit der direkten Ausführung von Bau- und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten zusammenhängen, werden nach den entsprechenden Gruppen der in den Spezifikationen vorgesehenen Komplexität der Lade- und Entladevorgänge berechnet.
7. Betreiber von selbstfahrenden Turmdrehkranen ab einer Höhe der Krankabine ab 48 m werden nach der 6. Kategorie berechnet, unabhängig von der Tragfähigkeit des Krans.