Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Berufe und Berufe der Arbeitnehmer (ETKS)
Teil Nr. 2 der Ausgabe Nr. 37 ETKS
Die Emission wurde durch den Beschluss des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 29. August 2001 N 65 . genehmigt
Kranführer
§ 2. Kranfahrer
Beschreibung der Werke... Verwaltung von Lademaschinen oder Kränen aller Art, selbstfahrende Lader verschiedener Systeme auf Basis von Traktoren, beim Ziehen, Verladen auf Holztransport, Entladen von Holz, Holzchemikalien, Holzeinschlag. Regulierung von Hebevorrichtungen und Ladevorrichtungen. Überprüfung der Zuverlässigkeit von Seilen, Blöcken, Chokern, Hebemechanismen und Geräten. Teilnahme an allen Arten von Wartung und Reparatur von gebrauchten Mechanismen und Maschinen. Erkennen und Beheben von Störungen an gewarteten Hubwerken, Maschinen und Geräten.
Muss wissen: Vorrichtung, Konstruktionsmerkmale, Betriebsvorschriften, Zweck und Funktionsprinzip von Lademaschinen, Kränen aller Art, selbstfahrenden Ladern verschiedener Systeme; Methoden zum Regeln von Pumpen, Ventilen von gebrauchten Maschinen und Mechanismen während des Betriebs; Methoden zur Durchführung von Arbeiten zum Transport, Laden, Stapeln von Holz; technische Bedingungen für den Betrieb von Seilen; Kontrollschemata und maximale Lasten von Kränen und Seilen; Regeln für das Beladen von Autos, Anhängern, Waggons, Plattformen; Ursachen von Fehlfunktionen von gewarteten Maschinen und Mechanismen, Möglichkeiten zu deren Beseitigung.
Beim Betrieb von Lademaschinen oder Kränen aller Art mit einer Tragfähigkeit bis 2 Tonnen - 4. Klasse;
beim Fahren: Lademaschinen oder Kräne aller Art mit einer Tragfähigkeit von über 2 bis 5 Tonnen; Turmstations- und Portalkräne mit einer Tragfähigkeit von mehr als 5 bis 25 Tonnen zum Stapeln, Laden, Umladen und Transportieren von Holzladungen und anderen ähnlichen Ladungen mit flexiblen Schlingen und in Paketen in unteren Lagerhallen - 5. Klasse;
beim Fahren: selbstfahrende Lader verschiedener Systeme, aufgebaut auf Basis von Traktoren, Lademaschinen und Kränen aller Art mit einer Tragfähigkeit von über 5 bis 7 Tonnen; Turmstations- und Portalkräne mit einer Tragfähigkeit von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln; bei Arbeiten zum Laden, Entladen, Stapeln, Umladen und Transportieren von Holz und anderen ähnlichen Gütern; Turmstations- und Portalkräne mit einer Tragfähigkeit von bis zu 5 Tonnen, ausgestattet mit Greifern, in den unteren Lagerhallen beim Stapeln, Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holzladungen; Seilkräne mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen bei allen Arten von Arbeiten - 6. Klasse;
beim Fahren: selbstfahrende Lader verschiedener Systeme, montiert auf der Basis von Traktoren, Lademaschinen und Kränen mit einer Tragfähigkeit von über 7 Tonnen; stationäre Turmdrehkrane und Portalkrane mit einer Tragfähigkeit von über 5 Tonnen, ausgestattet mit Greifern, in unteren Lagerhallen, beim Stapeln, Laden, Entladen, Umschlagen und Transportieren von Holzladungen - 7. Klasse.
Beschreibung der Arbeit. Kennzeichnung von Konstruktionsteilen nach Muster und Zeichnung. Herstellung von Schablonen, Rahmen, Paneelen, Tafeln, Konsolen, Schränken, Ampeln und Elektrokonstruktionen. Montage von Rohren zu Blöcken und Paketen. Fertigung, Montage zu Blöcken von Hauptsammelschienen und Abzweigsammelschienen mit Querschnitten bis 800 mm2. Herstellung von Belägen, Dichtungen für Reifen und Kontakte für Elektrogeräte. Behandlung von Kontaktflächen an elektrischen Geräten und Reifen. Installation von Trennschaltern und Antrieben zu ihnen. Installation von elektrischen Hochspannungsgeräten, Instrumenten und Geräten zum Messen, Kontrollieren und Schutz an Bauwerken. Montage von Teilen und Baugruppen komplexer elektrischer Strukturen zum Schweißen. Montage in Blöcken von Leuchtstofflampen bis zu 4 Lampen, Ampeln. Montage von Metallkonstruktionen für die Installation von Ampeln. Herstellung und Montage von Halterungen für Fahrtrichtungsanzeiger von Fahrzeugen. Montage in Blöcken von Kabelstrukturen, Kanälen und Trays.
Sollten wissen: Schaltpläne von hergestellten, montierten und installierten Metallkonstruktionen und elektrischen Geräten, Verfahren zu ihrer Installation; Verfahren zur Bearbeitung von Kontaktflächen an elektrischen Geräten und Reifen.
458. ELEKTRISCHE WERKSTATTGEBÄUDE
6. Klasse
Beschreibung der Arbeit. Kennzeichnung von Teilen bei der Herstellung komplexer elektrischer Strukturen nach Zeichnung. Herstellung von Markierungs- und Montageschablonen. Herstellung und Montage von Niederspannungs- und Hochspannungsschaltanlagen und deren Zusammenbau zu Blöcken. Regulierung elektrischer Geräte. Herstellung, Montage zu Blöcken von Hauptsammelschienen und Abzweigbussen mit einem Querschnitt von mehr als 800 mm2, Produkte für den Einbau von Ampelbauwerken. Montage in Blöcken von Leuchtstofflampen über 4 Lampen, Ampeln mit zusätzlichen Abschnitten. Zusammenbau von Schränken, Paneelen und Kontrollstationen zu Blöcken.
Sollten wissen: Schaltpläne von montierten elektrischen Strukturen und elektrischen Geräten; Typen, Designs und Installationsmethoden von Schalttafeln, Konsolen, Steuer- und Schutzschränken; Regeln und Methoden zur Regulierung der installierten elektrischen Ausrüstung.
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
SCROLLEN
die Namen der vorgesehenen Arbeitnehmerberufe
in diesem Abschnitt unter Angabe ihrer Namen
für bisher gültige Ausgaben und Abschnitte von ETKS 1988
n |
Name |
Dia- |
Name |
Dia- |
n |
Abgekürzt |
Monteur |
Monteur |
Baumeister- |
||||
Asphaltstraße |
Asphaltbetonarbeiter | |||||
Asphalt, Beton |
Asphalt, Beton | |||||
Betonarbeiter |
Betonarbeiter | |||||
Straße |
Straße | |||||
Bagger |
Bagger | |||||
Limetega- |
Limettenschlitzer | |||||
Isolator an |
Isolator an | |||||
Isolator an |
Isolator an | |||||
Isolator- |
Isolator- | |||||
Mason |
Mason | |||||
Rocknetes |
Rocknetes | |||||
Caisson |
Caisson | |||||
Caisson |
Caisson | |||||
Caisson |
Caisson-weiter | |||||
Caisson |
Caisson-elektrisch | |||||
Säureresistent |
Säureabweisend | |||||
Säureresistent |
Säureabweisend | |||||
Picker |
Neuer Beruf | |||||
Kopierer |
Kopierer |
Baumeister- |
||||
Dachdecker von |
Dachdecker von | |||||
Dachdecker von |
Dachdecker von | |||||
Bogenformer |
Architekt Modellbauer | |||||
Baumaler |
Malerbauer | |||||
Autofahrer |
Autobahnfahrer | |||||
Autofahrer |
Autobahnfahrer | |||||
Autofahrer |
Autofahrer | |||||
Der Fahrer des Autos |
Autofahrer | |||||
Der Fahrer des Autos |
Autofahrer | |||||
Der Fahrer des Autos |
Autofahrer | |||||
Autofahrer |
Autofahrer | |||||
Aggregattreiber |
Aggregattreiber | |||||
Barfahrer |
Barfahrer | |||||
Betonfahrer |
Betonfahrer | |||||
Betonfahrer |
Betonfahrer | |||||
Betonfahrer |
Betonfahrer | |||||
Fledermausfahrer |
Fledermausfahrer | |||||
Maschinist bul- |
Bulldo-Fahrer | |||||
Der Fahrer wird |
Der Fahrer wird | |||||
Vakuumtreiber |
Vakuumtreiber | |||||
Vib-Treiber |
Vibrationstreiber | |||||
Vib-Treiber |
Vibrationstreiber | |||||
Fahrerführer |
Hydro-Fahrer | |||||
Fahrerführer |
Hydro-Fahrer | |||||
Treiber |
Gradfahrer | |||||
Treiber |
Fahrer grau | |||||
Der Maschinist di- |
Dieselfahrer | |||||
Bohrschrauber |
Entwässerungsfahrer | |||||
Der Treiber für- |
Neuer Beruf | |||||
Landbetreiber |
Der Maschinist der Erde | |||||
Landbetreiber |
Der Maschinist der Erde | |||||
Katzenfahrer |
Eisbahnfahrer | |||||
Katzenfahrer |
Eisbahnfahrer | |||||
Ingenieur- |
Ingenieur- | |||||
Ingenieur- |
Ingenieur- | |||||
Ingenieur- | ||||||
Con-Treiber |
Con-Treiber | |||||
Kopra-Fahrer |
Kopra-Fahrer | |||||
Kranführer |
Kranführer | |||||
Eisfahrer |
Eisfahrer | |||||
Der Maschinist |
Malerfahrer | |||||
Maschinist mar- |
Markentreiber | |||||
Maschinenfahrer |
Maschinenfahrer | |||||
Maschinenfahrer |
Maschinenfahrer | |||||
Maschinenfahrer |
Neuer Beruf | |||||
Maschinenfahrer |
Neuer Beruf | |||||
Maschinenfahrer |
Maschinenfahrer |
Baumeister- |
||||
Maschinenfahrer |
Maschinenfahrer | |||||
Pelzfahrer |
Mechaniker Fahrer | |||||
Pelzfahrer |
Mechaniker Fahrer | |||||
Maschinist ich- |
Pelzfahrer |
Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Berufe und Berufe der Arbeitnehmer (ETKS)
Ausgabe Nr. 1 ETKS
Die Ausgabe wurde durch das Dekret des Staatsausschusses der UdSSR für Arbeits- und Sozialfragen und des Gewerkschaftssekretariats des Zentralrats der Gewerkschaften vom 31. Januar 1985 N 31 / 3-30 . genehmigt
(in der geänderten Fassung:
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR, des Sekretariats des Gesamtunions-Zentralrats der Gewerkschaften vom 10.12.1987 N 618 / 28-99, vom 18.12.1989 N 416 / 25-35, of 15.05.1990 N 195 / 7-72, vom 22.06.1990 N 248 / 10-28,
Beschlüsse des Staatlichen Arbeitsausschusses der UdSSR 18.12.1990 N 451,
Beschlüsse des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 24.12.1992 N 60, vom 11.02.1993 N 23, vom 19.07.1993 N 140, vom 29.06.1995 N 36, vom 01.06.1998 N 20, vom 17.05.2001 N 40,
Verordnungen des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2007 N 497 vom 20. Oktober 2008 N 577 vom 17. April 2009 N 199)
Kranfahrer (Kranfahrer)
§ 199. Kranführer (Kranführer) (2. Kategorie)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen, die mit verschiedenen Hebevorrichtungen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen ausgestattet sind, bei einfachen Arbeiten zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Steuerung von Einschienenkatzen, Schwenkkranen und Trägerkranen. Überprüfung der korrekten Befestigung der Kabel, der Einstellung der Bremsen und der Funktion der Sicherheitseinrichtungen. Teilnahme an der Reparatur eines gewarteten Krans.
Muss wissen: Gerät, Funktionsprinzip und Betriebsregeln von gewarteten Kränen; maximale Tragfähigkeit von Kran, Seilen und Ketten; Regeln für die Beförderung von Schüttgut, Stückgut, Holz und anderen ähnlichen Gütern; ein System zum Schalten von Motoren und Controllern; Grundlagen der Elektrotechnik und Sanitärtechnik.
§ 200. Kranführer (Kranführer) (3. Kategorie)
Beschreibung der Werke... Steuerung von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalauslegerkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 5 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei einfachen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Schüttgut, Stückgut, Holz (bis 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern. Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln bei der Durchführung von Arbeiten mittlerer Komplexität zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und ähnlichem Ladung. Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine, Verschieben von Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen. Steuerung von elektrischen Hebezeugen, tragbaren Kränen bei allen Arten von Arbeiten.
Verwaltung von Regalbediengeräten mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1 Tonne, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemechanismen und -vorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten zum Stapeln von Waren auf Regalen, Entnehmen von Regalen, Anlieferung an eine Laderampe und Einstapeln in Container, Pakete und Paletten.
Muss wissen: Vorrichtung und Funktionsprinzip von gewarteten Kränen und deren Mechanismen; Methoden zur Bestimmung der Masse der Ladung anhand ihres Aussehens; Regeln für den Betrieb von Kränen zur Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine; das Verfahren zum Beladen von Regalen mit Produkten gemäß der festgelegten Nomenklatur und Spezialisierung; technologischer Prozess des lagerinternen Frachtumschlags; Regeln für das Stauen und Lagern von Waren in Regalen; Grundlagen der Elektrotechnik und Sanitärtechnik.
§ 201. Kranführer (Kranführer) (4. Klasse)
Beschreibung der Werke... Steuerung von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit über 15 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 5 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei einfachen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umschlagen und Transportieren von Schüttgütern, Stücken, Holz (bis 3 m) und anderen ähnlichen Gütern. Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Arbeiten mittlerer Komplexität zum Be-, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und andere ähnliche Ladungen, Installation von Produkten, Baugruppen und Teilen an der Maschine; zum Kippen von Schiffsteilen, beweglichen Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen.
Verwaltung von Brücken- und Portalkranen bis 10 Tonnen Tragkraft, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen bis 3 Tonnen Tragkraft, Stationär- und Portalkranen bis 5 Tonnen Tragkraft , ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmevorrichtungen, bei komplexen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 6 m Länge - auf Brücken- und Schleusenkränen, über 3 m Länge - auf selbstfahrenden Selbsthebetürmen, Portalausleger-, Stationär- und Portalkräne) und andere ähnliche Ladungen und Ladungen, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation der technologischen Ausrüstung und der zugehörigen Konstruktionen, der Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen von Slipanlagen und Sektionen zum Einpflanzen und Ausgeben von Barren und Knüppeln aus Heizöfen, zum Metallgießen, zum Kippen von Produkten und Maschinenteilen, zum Hammerschmieden und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten auf der Maschine und Einheiten, die eine erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei der Ausführung von Bau- und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten.
Führung von Seilkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Ausführung aller Arten von Arbeiten.
Führung von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei allen Arten von Arbeiten (außer Bau- und Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten).
Verwaltung von Regalbediengeräten mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1 Tonne, Regalbediengeräten mit automatischer Steuerung und Regalbediengeräten, die mit verschiedenen Lastaufnahmemechanismen und -vorrichtungen ausgestattet sind, bei Arbeiten zum Be- und Entladen, Bewegen von Waren, Stapeln auf Regalen, Lader und Fahrzeuge, für den Transport von Waren von Regalen zu Produktionsstätten. Buchhaltung für gespeicherte Sachwerte. Steuerung von Kranen mit Funksteuerung.
Muss wissen: Anordnung von gewarteten Kränen und deren Mechanismen; Methoden des Frachtumschlags; Grundlagen des technologischen Prozesses der Installation der technologischen Ausrüstung, der Montage und Demontage von Produkten, Baugruppen, Einheiten, Maschinen und Mechanismen, Fertigbauelementen von Gebäuden und Konstruktionen von Slipanlagen und Sektionen; Bestimmung der Masse der Ladung nach ihrem Aussehen; technische Bedingungen und Anforderungen an Ladegestelle; die Lage der betreuten Produktionsstätten; Elektrotechnik und Sanitär.
§ 202. Kranführer (Kranführer) (5. Klasse)
Beschreibung der Werke... Management von Brücken- und Schleusenkränen, die mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln ausgestattet sind, mit einer Tragfähigkeit von mehr als 25 Tonnen bei der Ausführung von Arbeiten von mittlerer Komplexität zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 3 bis 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern ; Installation von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine; Bewegung von Gerüsten und anderen Montagevorrichtungen und -mechanismen. Steuerung von selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, Stationär- und Portaldrehkranen mit einer Tragkraft von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei einfachen Arbeiten an der Verladung, Entladen, Umladen und Transportieren von Schütt-, Stück-, Forst- (bis 3 m) und ähnlichen Gütern.
Verwaltung von Brücken- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 100 Tonnen, selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 15 Tonnen, Stationär- und Portalkranen mit einer Tragfähigkeit von über 5 bis 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei komplexen Ladevorgängen, Entladungen, Umschlag und Transport von Holz (über 6 m Länge - auf Brücken- und Schleusenkranen, über 3 m Länge - auf selbstfahrenden Turmdrehkranen, Portalausleger , stationäre Turm- und Portalkräne) und andere ähnliche Güter, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, der Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen zum Pflanzen und Ausgabe von Barren und Knüppeln aus Wärmeöfen, zum Gießen von Metall, zum Kippen von Produkten und Maschinenteilen und -abschnitten, einschließlich zwei oder mehr Kränen, mit an Hämmern und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten und Baugruppen, die erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei Bau-, Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten an der Maschine.
Führung von Seilkranen mit einer Tragfähigkeit von über 3 bis 10 Tonnen und Schwimmkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art. Verwaltung von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 25 Tonnen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Ausführung aller Arten von Arbeiten (außer Bauarbeiten) und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten). Verwaltung von Raupen- und Luftradkranen mit einer Tragfähigkeit bis 10 Tonnen und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragkraft von bis zu 15 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Ausführung von Bau, Montage und Reparatur und Bau funktioniert.
Muss wissen: Geräte- und kinematische Diagramme von gewarteten Kränen und Mechanismen; Technologischer Prozess der Installation von technologischen Ausrüstungen, Slipanlagen und Sektionalmontage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen und Mechanismen, Konstruktionen von vorgefertigten Elementen von Gebäuden und Konstruktionen; Elektrotechnik und Sanitär.
§ 203. Kranführer (Kranführer) (6. Klasse)
Beschreibung der Werke... Führung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von über 100 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten zum Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von Holz (über 6 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, die einen erhöhten Ladebedarf haben Vorsicht, sowie bei der Durchführung von Arbeiten zur Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Montage und Demontage von Produkten, Einheiten, Baugruppen, Maschinen, Mechanismen zum Einpflanzen und Ausgeben von Barren und Knüppeln aus Heizöfen, zum Metallgießen Kippen von Produkten und Maschinenteilen beim Schmieden an Hämmern und Pressen, Einbau von Teilen, Produkten und Baugruppen an der Maschine, die erhöhte Sorgfalt erfordern, sowie bei Bau- und Montage- sowie Reparatur- und Bauarbeiten. Steuerung von selbstfahrenden selbsthebenden Turmdrehkranen, Portalschwenkkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, stationären und Portal-Turmdrehkranen mit einer Tragkraft von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei komplexen Arbeiten beim Laden, Entladen, Umladen und Transportieren von forstwirtschaftlichen (über 3 m Länge) und anderen ähnlichen Gütern, Gütern, die erhöhte Vorsicht erfordern, sowie bei der Durchführung von Arbeiten an der Installation von technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, Slipanlagen und Sektionsmontage und Demontage von Produkten, Einheiten, Einheiten, Maschinen, Mechanismen und bei der Ausführung von Bau-, Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten ...
Führung von Seil- und Schwimmkränen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Hebevorrichtungen, bei der Durchführung von Arbeiten aller Art.
Führung von Raupen-, Luftrad- und selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 25 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung aller Arbeiten (außer Bau- und Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten). Management von Raupen- und Radkranen mit einer Tragfähigkeit von über 10 Tonnen und von selbstfahrenden Eisenbahnkranen mit einer Tragfähigkeit von über 15 Tonnen, ausgestattet mit verschiedenen Lastaufnahmemitteln, bei der Durchführung von Bau-, Montage- und Reparatur- und Bauarbeiten.
Muss wissen: Geräte-, kinematische und elektrische Schaltpläne von gewarteten Kränen und Mechanismen; die Lage der betreuten Produktionsstätten; Elektrotechnik und Sanitär.
Für die Führung von Raupen- und Luftradkranen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 200 Tonnen bei Bau- und Montagearbeiten ist eine weiterführende Fachausbildung erforderlich.
Anmerkungen. 1. Bei der Steuerung von Brücken- und Schleusenkränen mit einer Tragfähigkeit von mehr als 50 Tonnen bei der Installation von leistungsstarken und hochbelastbaren Turbinenblöcken, Turbinengeneratoren, Walz- und anderen ähnlichen technologischen Geräten und zugehörigen Konstruktionen, bei der Installation kritischer Teile auf großen Karussells, Bohr-, Dreh- und andere Maschinen, die Arbeit wird nach der 6. Klasse abgerechnet.
2. Diese Tarifierung gilt nicht für die Arbeit von Kranführern (Kranführern), die im technologischen Prozess der wichtigsten metallurgischen Industrien der Eisenmetallurgie (Hochofen, Bessemer, offene Herd, Walzen usw.) in metallurgischen Werkstätten von Maschinen beschäftigt sind -Bauunternehmen, zum Gießen von heißem Eisen in spezialisierten Gießereiwerkstätten für die Herstellung von Formen, für Arbeiten an elektrischen Brücken - Abstreifkräne beim Zuführen der gefüllten Formen zu den Rosten, Entfernen der Formkästen und Zuführen der Formen zum Kühlband.
Alle oben genannten Arbeiten und Berufe von Kranführern (Kranführern) werden nach den einschlägigen Abschnitten des ETKS in Bezug auf Eisenmetallurgie berechnet.
3. Ingenieure, die an Traktoren mit Kränen arbeiten, werden nach dem Beruf "Traktorfahrer" abgerechnet.
4. Ein Hilfskraftfahrer eines selbstfahrenden Eisenbahnkrans wird um zwei Kategorien niedriger berechnet als der Fahrer, unter dessen Aufsicht er arbeitet, und wenn er die Berechtigung zum Führen und Führen hat, wird ihm eine Kategorie niedriger als der des Fahrers berechnet.
5. Fahrer (Maschinisten), die an Fahrzeugen mit Kränen arbeiten, werden nicht nach ETKS berechnet.
6. Lade- und Entladevorgänge, die nicht mit der direkten Ausführung von Bau- und Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten zusammenhängen, werden nach den entsprechenden Gruppen der in den Spezifikationen vorgesehenen Komplexität der Lade- und Entladevorgänge berechnet.
7. Betreiber von selbstfahrenden Turmdrehkranen ab einer Krankabinenhöhe von 48 m werden nach der 6. Kategorie berechnet, unabhängig von der Tragfähigkeit des Krans.
Einheitliches Tarif- und Qualifikations-Nachschlagewerk.(Fragmente. Die Vollversion befindet sich am Ende der Seite - zum Download).
Treiber
Beschreibung der Arbeit. Verwaltung von Maschinen und Mechanismen, die bei der Ausführung von Bau-, Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten verwendet werden. Wartung und vorbeugende Wartung von Maschinen und Einrichtungen nach §§ 100 - 105.
Sollten wissen: das Gerät von Maschinen (Mechanismen), Regeln und Anweisungen für deren Betrieb, Wartung und vorbeugende Reparatur; Verkehrsregeln beim Arbeiten mit Fahrzeugen an einem Kraftfahrzeug; Methoden zur Durchführung von Arbeiten mit Hilfe geeigneter Maschinen; technische Anforderungen an die Qualität der ausgeführten Arbeiten, Materialien und Elemente von Bauwerken; Verbrauchsraten von Kraft- und Schmierstoffen sowie Strom; Klempnerarbeiten in der für einen Bauschlosser vorgesehenen Menge, aber eine Kategorie unter der Kategorie eines Maschinenschlossers.
Abschnitt 100. Der Maschinist
3. Rang
Betonmischer fahrbar mit einem Chargenvolumen von bis zu 425 Litern. Baulastenaufzüge (Mast, Gestell, Bergwerk). Mörtelpumpen.
Mobile Mörtelmischer mit einem Mischvolumen von bis zu 325 Litern. Elektrische Winden.
Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotor bis 37 kW (50 PS).
§ 101. Der Maschinist
4. Klasse
Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von bis zu 15 m.
Autokompressoren mit einer Kapazität von bis zu 3 m3/min.
Hochdruck-Airless-Spritzgeräte.
Stangeninstallationen an Traktoren mit einer Motorleistung bis 43 kW (60 PS).
Betonpumpaggregate mit einer Kapazität von bis zu 20 m3 / h.
Betonmischer fahrbar mit einem Mischvolumen von über 425 bis 1200 Liter.
Tragbare Kompressoren mit einer Kapazität von bis zu 10 m3/min.
Autokrane mit Tragfähigkeit bis 6,3 Tonnen.
Eisschneidemaschinen.
Mobile Lackierstationen.
Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktpipelines (im stationären Zustand).
Bauaufzüge (Fracht-Passagier).
Mobile Mörtelmischer mit einem Mischvolumen von über 325 bis 750 Liter.
Mobile Rohrbiegemaschinen zum Biegen von Rohren bis 1200 mm Durchmesser.
Mobile Putzstationen.
Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotor mit einer Leistung von über 37 kW (50 PS) bis 73 kW (100 PS).
Mobile Kraftwerke mit einer Motorleistung von bis zu 37 kW (50 PS).
§ 102. Der Maschinist
5. Klasse
Betonpumpen mit einer Produktivität bis zu 40 m3 / h.
Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von über 15 bis 25 m.
Autokompressoren mit einer Kapazität von über 3 m3/min.
Auto-LKW.
Stangeninstallationen an Traktoren mit Motorleistungen über 43 kW (60 PS) bis 73 kW (100 PS). Betonpumpaggregate mit einer Kapazität von über 20 m3 / h. Mobile Betonmischer mit einem Mischvolumen von über 1200 bis 2400 Litern. Vakuumanlagen. Selbstfahrende hydraulische Sämaschinen. Entwässerungsmaschinen. Kompressoren zur Luftversorgung von Tauchern. Tragbare Kompressoren mit einer Kapazität von über 10 bis 50 m3/min. Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 6,3 bis 10 Tonnen Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktleitungen mit einem Durchmesser von bis zu 800 mm (bei Streckenbedingungen).
Mechanisierte Spannvorrichtungen zur Herstellung von spannungsbewehrten Strukturen. Mechanisierte Ausrüstung zum Heben von beweglichen (Schiebe-) Schalungen. Mobile Rohrbiegemaschinen zum Biegen von Rohren mit einem Durchmesser von über 1200 mm. Rohrreinigungsmaschinen mit Motorleistung bis 73 kW (100PS).
Rohrleger mit Motor bis 73 kW (100 PS). Verdichtungs- und Einebnungs- und Verdichtungsmaschinen. Anlagen mobiler automatisierter Dauerbetrieb zur Herstellung von Betonmischungen mit einer Kapazität von bis zu 60 m3/h.
Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotor mit einer Leistung von über 73 kW (100 PS) bis 110 kW (150 PS).
Mobile Kraftwerke mit einer Motorleistung über 37 kW (50 PS) bis 110 kW (150 PS).
Abschnitt 103. Der Maschinist
6. Klasse
Betonpumpen mit einer Produktivität über 40 bis 60 m3 / h.
Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von über 25 bis 35 m.
Stangeninstallationen an Traktoren mit einer Motorleistung über 73 kW (100 PS).
Selbstfahrende Erdbewegungs- und Fräsmaschinen.
Tragbare Kompressoren mit einer Kapazität von über 50 bis 70 m3/min.
Kontaktschweißmaschinen mobil zum Schweißen von Hauptrohrleitungen für Gas- und Ölprodukte. Autokrane mit einer Tragfähigkeit über 10 bis 20 Tonnen Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktpipelines mit einem Durchmesser von über 800 mm bis 1000 mm (in Streckenbedingungen).
Rohrleger mit Motorleistungen über 73 kW (100 PS) bis 100 kW (140 PS).
Mobile automatisierte kontinuierliche Installationen für die Herstellung von Betonmischungen mit einer Kapazität von über 60 bis 80 m3/h. Anlagen zum Durchstanzen und Horizontalbohren von Erdreich beim Verlegen von Rohrleitungen mit einem Bohrdurchmesser bis 500 mm. Elektroschweißmobile mit Verbrennungsmotor über 110 kW (150 PS).
Mobile Kraftwerke mit Motoren über 110 kW (150 PS) bis 175 kW (240 PS).
§ 104. Der Maschinist
7. Rang
Betonpumpen mit einer Produktivität über 60 bis 180 m3/h.
Hubarbeitsbühnen und selbsthydraulische Hebebühnen mit einer Hubhöhe von über 35 m.
Tragbare Kompressoren mit einer Kapazität von über 70 m3/min.
Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 20 bis 40 Tonnen.
Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktpipelines mit einem Durchmesser von über 1000 bis 1200 mm (in Trassenbedingungen).
Planer (z. B. UDS-100, UDS-114) auf einem Pkw-Chassis zum Ausheben von Gräben beim Bau von Bauwerken im "Wall-in-the-ground"-Verfahren mit einer Tiefe von 20 bis 40 m.
Anlagen zum Durchstanzen und Horizontalbohren von Erdreich beim Verlegen von Rohrleitungen mit einem Bohrdurchmesser von über 500 mm bis 1000 mm.
Rohrleger mit Motor von über 100 kW (140 PS) bis 145 kW (200 PS).
Mobile Kraftwerke mit einer Motorleistung über 175 kW (240 PS).
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
§ 105. Der Maschinist
8. Rang
Betonpumpen mit einer Produktivität über 180 m3 / h.
Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 40 bis 60 Tonnen.
Maschinen zum Isolieren von Gas- und Ölproduktleitungen mit einem Durchmesser von über 1200 mm.
Planer (z. B. UDS-110, UDS-114) am Chassis eines Autos zum Ausheben von Gräben beim Bau von Bauwerken im Wand-im-Boden-Verfahren mit einer Tiefe von über 40 m.
Rohrleger mit Motoren über 145 kW (200 PS) bis 220 kW (300 PS).
Mobile automatisierte kontinuierliche Installationen für die Herstellung von Betonmischungen mit einer Kapazität von über 120 m3 / h.
Anlagen zum Durchstanzen und Horizontalbohren von Erdreich beim Verlegen von Rohrleitungen mit einem Bohrdurchmesser über 1000 mm.
Mobile Kraftwerke im Maschinenkomplex "Sever".
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Notiz. Autokranführer, die Krane mit Turmauslegerausrüstung (ABKS-Typ) betreiben, werden für die gleiche Krantragfähigkeit eine Kategorie höher berechnet.
Bulldozer-Fahrer
Beschreibung der Arbeit. Ausführung von Arbeiten mit Bulldozern mit Motoren, deren Leistung in den §§ 106 - 110 angegeben ist. Erschließung, Bodenbewegung und Nivellierung von Flächen beim Bau von Ausgrabungen, Böschungen, Reserven, Kavalieren und Banketten beim Bau von Straßen und Eisenbahnen , Bewässerungs- und Schifffahrtskanäle, Dämme, Erdschutzdämme, Baugruben für Gebäude und Bauwerke, Stützen für Stromleitungen und Kontaktnetze und andere ähnliche Bauwerke. Durchführung von Notbergungsarbeiten im Eisenbahnverkehr. Durchführen von Arbeiten unter Wasser mit einem Bulldozer.
Sollte wissen: Gerät, Funktionsprinzip und technische Eigenschaften von Traktoren und Anbaugeräten; Methoden zur Montage und Demontage von Anbaugeräten; Ursachen von Störungen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung; Regeln für die Entwicklung und Bewegung von Böden verschiedener Kategorien in unterschiedlichen Entwicklungstiefen; Regeln für die schichtweise Verfüllung von Böschungen - Regeln für die Entwicklung von Baugruben, Verfüllung von Böschungen und Ausgleichsflächen nach festgelegten Profilen und Höhen.
§ 106. Bulldozer-Fahrer
4. Klasse
Bulldozer mit Motorleistung bis 43 kW (60 PS).
§ 107. Bulldozer-Fahrer
5. Klasse
Bulldozer mit Motorleistungen über 43 kW (60 PS) bis 73 kW (100 PS).
Abschnitt 108. Bulldozer-Fahrer
6. Klasse
Bulldozer mit Motorleistungen über 73 kW (100 PS) bis 150 kW (200 PS). Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Abschnitt 109. Bulldozer-Fahrer
7. Rang
Bulldozer mit Motorleistungen über 150 kW (200 PS) bis 280 kW (380 PS). Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
§ 110. Bulldozer-Fahrer
8. Rang
Bulldozer mit Motorleistung über 280 kW (380 PS). Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Baggerfahrer
Beschreibung der Arbeit. Ausführung von Arbeiten mit Einschaufelbaggern mit Schaufel- und Schaufelradbaggern, deren Kapazität und Leistung in den §§ 115 - 119 angegeben sind. Bodenentwicklung beim Bau von Baugruben, Böschungen, Reserven, Kavalieren und Banketten während der Bau von Straßen, Bewässerungs- und Schifffahrtskanälen, Dämmen, Erdschutzdämmen ... Entwicklung von Baugruben für Gebäude und Bauwerke bei der Errichtung von Stützen für Stromleitungen und Kontaktnetze. Ausheben von Gräben für unterirdische Versorgungsleitungen, Entwässerungsgräben, Hochland- und Bankettgräben und andere ähnliche Strukturen.
Sollte wissen: Gerät, Funktionsprinzip und technische Eigenschaften von Baggern; das Funktionsprinzip von mechanischen, hydraulischen und elektrischen Geräten; Regeln für die Montage und Demontage von Anbaugeräten für Bagger; Ursachen von Störungen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung; Regeln für die Entwicklung von Böden verschiedener Kategorien in verschiedenen Tiefen der Wand; Regeln für die Bodenentwicklung in Übereinstimmung mit den angegebenen Profilen und Höhen.
Abschnitt 115. Baggerfahrer
4. Klasse
Einschaufelbagger mit Schaufelinhalt bis 0,15 m3.
Abschnitt 116. Baggerfahrer
5. Klasse
Einschaufelbagger mit einem Schaufelvolumen von über 0,15 m3 bis 0,4 m3.
Kreiselbagger (Grabenfräsen und Grabenfräsen) mit einer Kapazität von bis zu 1000 m3/h.
Abschnitt 117. Baggerfahrer
6. Klasse
Einschaufelbagger mit einer Schaufel mit einem Fassungsvermögen von über 0,4 m bis 1,25 m3.
Kreiselbagger (Grabenfräsen und Grabenfräsen) mit einer Kapazität von über 1000 m3/h bis 2500 m3/h.
Abschnitt 118. Baggerfahrer
7. Rang
Einschaufelbagger mit einem Schaufelvolumen von über 1,25 m3 bis 4 m3.
Kreiselbagger mit einer Kapazität von über 2500 m3/h bis zu 4500 m3/h.
§119. Baggerfahrer
8. Rang
Einschaufelbagger mit einem Schaufelvolumen von über 4 m3 bis 9 m3.
Kreiselbagger mit einer Kapazität von über 4500 m3/h.
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Maschinenführer für die Anordnung von Fundamenten und Beschichtungen von Autobahnen und Flugplätzen
Kontrolle von Fahrzeugen verschiedener Art und Verwendungszweck nach §§ 120 - 124, die beim Bau und bei der Reparatur des Oberbaus von Autobahnen und beim Bau von Flugplätzen verwendet werden. Wartung der Maschine, Überprüfung des Zustands ihrer Systeme und Komponenten. Erkennen und Beheben von Störungen an der Maschine. Teilnahme an planmäßigen vorbeugenden Wartungen. Tanken mit Kraft- und Schmierstoffen.
Muss wissen: Zweck und Anordnung der gewarteten Maschinen, Regeln und Anweisungen für deren Betrieb; Methoden der Arbeitsproduktion und technische Anforderungen an deren Qualität; Verbrauchsraten von Kraft- und Schmierstoffen; Sorten und Eigenschaften von Ölen und Kraftstoffen, ihre technologischen Eigenschaften, Regeln für die sichere Lagerung; Straßenverkehrsordnung.
§ 120. Der Maschinist
4. Klasse
Gezogene Grader mit einem Messer bis 3000 mm Länge (ohne Verlängerung).
Selbstfahrende Walzen mit glatten Walzen (statisch und vibrierend) mit einem Gewicht von bis zu 5 Tonnen.
Nahtmaschinen für Straßenarbeiten (in Frischbeton).
Zementstreuer (Schwerkraft gezogen).
Späneverteiler (mit mechanischer Steuerung).
§ 121. Der Maschinist
5. Klasse
Betonbrecher.
Motorgrader mit einer Motorleistung bis 59 kW (80 PS).
Autoasphaltverteiler.
Gezogene Grader mit einem Messer über 3000 mm Länge (ohne Verlängerung).
Fugenfüller.
Selbstfahrende Walzen mit glatten Walzen (statisch und vibrierend) mit einem Gewicht von über 5 bis 10 Tonnen. Maschinen zum Auftragen von filmbildenden Flüssigkeiten. Maschinen zum Bau von Bewehrungsstreifen. Selbstfahrende Nahtschneider. Zementstreuer (selbstfahrende Belüftung).
Finisher.
Spänestreuer (mit hydrostatischer Steuerung).
§ 122. Der Maschinist
6. Klasse
Motorgrader mit Motorleistungen über 59 kW (80 PS) bis 100 kW (135 PS).
Betonpflastersteine.
Bitumenschmelzende mobile Anlagen.
Grader Aufzüge.
Selbstfahrende und aufgehängte Walzen auf Luftreifen.
Selbstfahrende Walzen mit glatten Walzen (statisch und vibrierend) mit einem Gewicht von über 10 Tonnen.
Bordsteinverlegemaschinen.
Maschinen zum Schutz von rauen Straßenoberflächen mit einer Kapazität von bis zu 300 m2 / h. Profiler mit Motorleistung bis 125 kW (170 PS). Mobile Asphaltbetonmischer mit einer Produktivität bis 25 t/h. Asphaltbetonfertiger mit einer Leistung von bis zu 100 t/h. Mobile Anlagen zur Sortierung und Aufbereitung von mineralischen Stoffen für das Gerät
schützende Beschichtungsschichten. Straßenfräsen mit einem Motor bis 120 kW (160 PS). Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
§ 123. Maschinist
7. Rang
Motorgrader mit einer Motorleistung über 100 kW (135 PS) bis 150 kW (200 PS).
Betonpflastersteine (auf Schienen).
Maschinen zum Schutz von rauen Fahrbahnschichten mit einer Produktivität von über 300 m2/h bis 400 m2/h. Straßenfräsen mit Motorleistungen über 120 kW (160 PS) bis 150 kW (200 PS). Profiler (auf Schienen). Remixer mit Motorleistung bis 75 kW (100 PS). Mobile Asphaltbetonmischer mit einer Leistung von über 25 t/h bis 50 t/h. Asphaltbetonfertiger mit einer Leistung von über 100 bis 400 t/h. Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Abschnitt 124. Der Maschinist
8. Rang
Motorgrader mit Motorleistungen über 150 kW (200 PS) bis 180 kW (240 PS).
Betonfertiger mit einer Kapazität von 180m3 / h.
Maschinen zum Schutz von rauen Fahrbahnschichten mit einer Leistung von über 400 m2/h bis 500 m2/h. Ein mobiler Komplex, der mit Zuschlagstoffen zur Herstellung von Mörteln und Zement-Beton-Mischungen ausgestattet ist. Profiler mit 125 kW (170 PS) Motor. Remixer mit Motorleistungen über 75 kW (100 PS) bis 135 kW (180 PS). Recycler sind kalt. Mobile Asphaltbetonmischer mit einer Leistung von über 50 t/h bis 100 t/h. Asphaltbetonfertiger mit einer Leistung von über 400 t/h. Straßenfräsen mit einem Motor über 150 kW (200 PS). Spänestreuer (mit elektronischer Steuerung). Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
Beschreibung der Arbeit. Verwaltung von Maschinen und Mechanismen, die bei der Ausführung von Bau-, Installations- und Reparatur- und Bauarbeiten verwendet werden. Wartung und vorbeugende Reparatur von Maschinen und Mechanismen.
Sollten wissen: das Gerät von Maschinen (Mechanismen), Regeln und Anweisungen für deren Betrieb, Wartung und vorbeugende Reparatur; Verkehrsregeln beim Arbeiten mit Fahrzeugen an einem Kraftfahrzeug; Methoden zur Durchführung von Arbeiten mit Hilfe geeigneter Maschinen; technische Anforderungen an die Qualität der ausgeführten Arbeiten, Materialien und Elemente von Bauwerken; Verbrauchsraten von Kraft- und Schmierstoffen sowie Strom; Klempnerarbeiten in der für einen Bauschlosser vorgesehenen Menge, aber eine Kategorie unter der Kategorie eines Maschinenschlossers.
Ein Autokranfahrer SOLLTE WISSEN: sichere Methoden der Arbeitsorganisation anwenden; Arten von technischen Reparaturen und Dienstleistungen, Grundlagen der Diagnose des technischen Teils von Autos, Autokräne; Normen des sparsamen Verbrauchs von Brennstoffen, Energie, Rohstoffen und Materialien für die ausgeführte Arbeit; arbeitssicherheitsregeln bei der Arbeit an einem Autokran, seiner Wartung und Reparatur; Anforderungen an die Arbeitsqualität; der Fahrer muss ein gutes Verständnis für Umweltfragen haben; um die Arbeit im Glied oder im Team im Arbeitsglied des Krans zu organisieren; allgemeine Fragen des Arbeitsschutzes im Unternehmen überwachen; Regeln der industriellen Hygiene, Arbeitssicherheit, Brandschutz sowie interne Vorschriften; das System der Arbeitsvergütung unter den Bedingungen der Marktbeziehungen .; Begriffe und Definitionen für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Autokranen
4. Klasse
Autokrane mit Tragfähigkeit bis 6,3 Tonnen.
5. Klasse
Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 6,3 bis 10 Tonnen.
6. Klasse
Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 10 bis 20 Tonnen.
7. Rang
Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 20 bis 40 Tonnen.
Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Sekundarschulabschluss.
8. Rang
Autokrane mit einer Tragfähigkeit von über 40 bis 60 Tonnen.
Notiz. Fahrer von Autokranen, die Krane mit Turmauslegerausrüstung (Typ ABKS) betreiben, werden für die gleiche Krantragfähigkeit eine Kategorie höher berechnet
Einarbeitungszeit zur Umschulung(wenn der Student einen Beruf ausübt) um die Hälfte reduziert - 480 ac. Stunden 3 Monate
Theorie - 1 Monat, Praxis - 2 Monate (für Einzelpersonen wird die Praxis separat bezahlt)
der Weiterbildungszeitraum wird mit dem Kundenunternehmen vereinbart
Studienform: Vollzeit (berufsbegleitend)
Unterrichtsmodus: 4-8 Stunden
Erforderliche Dokumente: Reisepass, Ausbildungsdokument, ärztliches Attest, Foto 3x4, Lizenz der erforderlichen Kategorie
Auf Antrag der Betriebe kann die Ausbildung auf der Grundlage der Betriebe selbst durchgeführt werden, wobei die Lehrkräfte zum Ausbildungsort abreisen. Wir haben günstige Preise. Es gibt ein Rabattsystem für Unternehmen. Für Einzelpersonen, Ratenzahlungsplan.
Bei Bedarf bietet es die Möglichkeit, eine praktische Ausbildung in den Betrieben der Stadt zu absolvieren. Jede Zahlungsart (per Banküberweisung oder in bar). Nach Abschluss der Ausbildung wird ein Zertifikat ausgestellt, ein Zertifikat der festgelegten Form (Marke des Inspektors von Rostekhnadzor).
Manager Boris Iljasowitsch