Liste der Fehler und Bedingungen, unter denen der Betrieb von Fahrzeugen verboten ist.
Diese Liste legt Fehlfunktionen von Autos, Bussen, Lastzügen, Anhängern, Motorrädern, Mopeds, Traktoren, anderen selbstfahrenden Fahrzeugen und die Bedingungen fest, unter denen ihr Betrieb verboten ist. Die Methoden zur Überprüfung der angegebenen Parameter sind in GOST R 51709-2001 „Kraftfahrzeuge. Sicherheitsanforderungen an den technischen Zustand und Prüfverfahren ”.
1. Bremssysteme
1.1. Die Bremswirkungsnormen des Arbeitsbremssystems entsprechen nicht GOST R 51709-2001.
1.2. Die Dichtigkeit des hydraulischen Bremsantriebs ist gebrochen.
1.3. Eine Verletzung der Dichtheit der pneumatischen und pneumohydraulischen Bremsantriebe führt zu einem Luftdruckabfall bei Motorstillstand um 0,05 MPa oder mehr innerhalb von 15 Minuten, nachdem sie vollständig aktiviert wurden. Druckluft tritt aus den Radbremskammern aus.
1.4. Das Manometer der pneumatischen oder pneumohydraulischen Bremsaktuatoren funktioniert nicht.
1.5. Die Feststellbremsanlage gewährleistet keinen Stillstand:
- Fahrzeuge mit voller Beladung - am Hang bis zu 16 Prozent inklusive;
- Pkw und Busse in fahrbereitem Zustand - bei Steigung bis zu 23 Prozent inklusive;
- Lkw und Lastzüge in fahrbereitem Zustand - bei Steigung bis zu 31 Prozent inklusive.
2. Lenkung
2.1. Das gesamte Lenkspiel überschreitet folgende Werte:
- Auf ihrer Grundlage erstellte Autos und Lastwagen und Busse - 10
- Busse - 20
- LKW - 25
2.2. Es gibt Bewegungen von Teilen und Baugruppen, die von der Konstruktion nicht vorgesehen sind. Schraubverbindungen sind nicht vorschriftsmäßig angezogen oder gesichert. Die Vorrichtung zum Fixieren der Position der Lenksäule ist außer Funktion.
2.3. Defekte oder fehlende Design-Servolenkung oder Lenkungsdämpfer (bei Motorrädern).
3. Externe Beleuchtungsgeräte
3.1. Anzahl, Art, Farbe, Lage und Funktionsweise externer Beleuchtungseinrichtungen entsprechen nicht den Anforderungen des Fahrzeugdesigns.
Notiz. Bei Fahrzeugen außerhalb der Produktion ist es erlaubt, externe Beleuchtungseinrichtungen von Fahrzeugen anderer Marken und Modelle zu installieren.
3.2. Scheinwerfereinstellung entspricht nicht GOST R 51709-2001.
3.3. Arbeiten Sie nicht im etablierten Modus oder externe Lichtgeräte und Reflektoren sind verschmutzt.
3.4. An den Leuchtmitteln sind keine Diffusoren vorhanden oder es werden Diffusoren und Lampen verwendet, die nicht dem Typ des jeweiligen Leuchtmittels entsprechen.
3.5. Die Installation von Blitzleuchten, die Methoden ihrer Befestigung und die Sichtbarkeit des Lichtsignals entsprechen nicht den festgelegten Anforderungen.
3.6. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit:
- vorn - Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als weiß, gelb oder orange und retroreflektierenden Einrichtungen einer anderen Farbe als weiß;
- hinten - Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung mit Licht einer anderen Farbe als Weiß und andere Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als Rot, Gelb oder Orange sowie retroreflektierende Einrichtungen in einer anderen Farbe als Rot.
Notiz. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für staatliche Zulassungs-, Unterscheidungs- und Identifizierungszeichen, die an Fahrzeugen angebracht sind.
4. Scheibenwischer und -wascher
4.1. Die Scheibenwischer funktionieren nicht im eingerichteten Modus.
4.2. Die vom Fahrzeugdesign vorgesehenen Scheibenwaschanlagen funktionieren nicht.
5. Räder und Reifen
5.1. Die Resttiefe des Reifenprofils (ohne Verschleißindikatoren) beträgt nicht mehr als:
- für Fahrzeuge der Klassen L - 0,8 mm;
- für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, O3, O4 - 1 mm;
- für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1, O2 - 1,6 mm;
- für Fahrzeuge der Kategorien M2, M3 - 2 mm.
Die Restprofiltiefe von Winterreifen, die für den Betrieb auf vereisten oder schneebedeckten Fahrbahnen ausgelegt sind, gekennzeichnet mit einem Schild in Form eines Berggipfels mit drei Gipfeln und einer darin befindlichen Schneeflocke sowie gekennzeichnet mit den Schildern "M + S" , "M & S", "MS" ( in Abwesenheit von Verschleißindikatoren), während des Betriebs auf der angegebenen Oberfläche nicht mehr als 4 mm beträgt.
Notiz. Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie in diesem Absatz wird gemäß Anhang Nr. 1 der technischen Vorschrift der Zollunion "Über die Sicherheit von Radfahrzeugen" festgelegt, die durch den Beschluss der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember angenommen wurde. 2011 Nr. 877.
L (0,8 mm) - Mopeds, Mokiki, Motorräder, ATVs;
N2, N3, O3, O4 (1 mm) - Lastkraftwagen mit einem Höchstgewicht von über 3,5 Tonnen und Anhänger mit einem Höchstgewicht von über 3,5 Tonnen;
M1, N1, O1, O2 (1,6 mm) - Pkw, Lkw mit einem Höchstgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, Anhänger mit einem Höchstgewicht von bis zu 3,5 Tonnen;
M2, M3 (2 mm) - Busse.
5.2. Reifen weisen äußere Beschädigungen (Einstiche, Schnitte, Brüche) auf, die den Kord freilegen, sowie Delamination der Karkasse, Abblättern der Lauffläche und der Seitenwände.
5.3. Es gibt keine Befestigungsschraube (Mutter) oder es gibt Risse in der Scheibe und den Felgen der Räder, es sind sichtbare Unregelmäßigkeiten in Form und Größe der Befestigungslöcher vorhanden.
5.4. Reifen haben nicht die richtige Größe oder Tragfähigkeit für das Fahrzeugmodell.
5.5. Reifen in verschiedenen Größen, Ausführungen (Radial, Diagonal, Kammer, schlauchlos), Modelle, mit unterschiedlichen Profilmustern, frostbeständig und nicht frostbeständig, neu und überholt, neu und mit tiefem Profil sind auf einer Achse montiert das Fahrzeug. Das Fahrzeug hat Spikes und Reifen ohne Spikes.
6. Motor
6.1. Der Gehalt an Schadstoffen in den Abgasen und deren Rauchigkeit übersteigen die von GOST R 52033-2003 und GOST R 52160-2003 festgelegten Werte.
6.2. Die Dichtheit des Stromversorgungssystems ist gebrochen.
6.3. Die Auspuffanlage ist defekt.
6.4. Die Dichtheit der Kurbelgehäuseentlüftung ist gebrochen.
6.5. Der zulässige Außengeräuschpegel überschreitet die von GOST R 52231-2004 festgelegten Werte.
7. Andere Strukturelemente
7.1. Anzahl, Anordnung und Klasse der Rückspiegel entsprechen nicht GOST R 51709-2001, es sind keine Gläser durch das Fahrzeugdesign vorgesehen.
7.2. Das Tonsignal funktioniert nicht.
7.3. Es wurden zusätzliche Elemente installiert oder Beschichtungen aufgebracht, um die Sicht vom Fahrersitz aus einzuschränken.
Notiz. Transparente Farbfolien können an der Oberseite der Windschutzscheibe von Autos und Bussen angebracht werden. Es darf getöntes Glas (außer Spiegelglas) verwendet werden, dessen Lichtdurchlässigkeit GOST 5727-88 entspricht. Es ist erlaubt, Vorhänge an den Fenstern von Reisebussen sowie Jalousien und Vorhänge an den Heckscheiben von Pkw zu verwenden, wenn auf beiden Seiten Außenspiegel vorhanden sind.
7.4. Die Schlösser der Karosserie- oder Kabinentüren, Schlösser der Seiten der Ladefläche, Schlösser der Tankhälse und Kraftstofftankdeckel, der Mechanismus zur Einstellung der Position des Fahrersitzes, der Nottürschalter und das Signal der Anforderung zum Anhalten im Bus, Innenbeleuchtung des Businnenraums, Notausstiege und Aktuatoren lösen diese nicht aus, ein Türsteuerantrieb, ein Tachometer, ein Fahrtenschreiber, Diebstahlsicherungen, Heizung und Windschutzscheibengebläse.
7.5. Es gibt keinen Heckschutz, Schlammschürzen oder Schutzbleche, die vom Design vorgesehen sind.
7.6. Die Zug- und Sattelkupplung der Zugmaschine und das Anhängeglied sind defekt und die bauartbedingt vorgesehenen Sicherungsseile (Ketten) fehlen oder sind defekt. Es gibt Spiel in den Gelenken des Motorradrahmens mit dem seitlichen Anhängerrahmen.
7.7. Fehlen:
- auf Bussen, Autos und Lastwagen, Radtraktoren - ein Erste-Hilfe-Set, ein Feuerlöscher, ein Not-Halt-Schild gemäß GOST R 41.27-2001;
- bei Lastkraftwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht über 3,5 Tonnen und Bussen mit einem zulässigen Höchstgewicht über 5 Tonnen - Unterlegkeile (es müssen mindestens zwei vorhanden sein);
- auf einem Motorrad mit Seitenanhänger - ein Erste-Hilfe-Set, ein Notstopp-Schild gemäß GOST R 41.27-2001.
7.8. Unrechtmäßige Ausstattung von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen "Bundessicherheitsdienst der Russischen Föderation", Blinkleuchten und (oder) speziellen Tonsignalen oder das Vorhandensein besonderer Farbschemata, Aufschriften und Bezeichnungen auf den Außenflächen von Fahrzeugen, die nicht den Anforderungen entsprechen staatlichen Standards der Russischen Föderation.
7.9. Sicherheitsgurte und (oder) Kopfstützen sind nicht vorhanden, wenn deren Einbau die Konstruktion des Fahrzeugs oder die Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und die Aufgaben der Beamten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vorsehen.
7.10. Die Sicherheitsgurte sind funktionsunfähig oder haben sichtbare Risse am Gurt.
7.11. Reserveradhalter, Winde und Reserverad-Hebe-/Senkmechanismus funktionieren nicht. Die Windenratsche fixiert die Trommel nicht mit dem Zurrseil.
7.12. Am Sattelauflieger gibt es keine oder defekte Stützvorrichtung, Sperren der Transportposition der Stützen, Mechanismen zum Anheben und Absenken der Stützen.
7.13. Die Dichtheit der Dichtungen und Verbindungen von Motor, Getriebe, Achsantrieben, Hinterachse, Kupplung, Batterie, Kühl- und Klimaanlagen sowie zusätzlich am Fahrzeug verbauten Hydraulikgeräten ist gebrochen.
7.14. Die auf der Außenfläche der Gasflaschen von Autos und Bussen mit Gasversorgungssystem angegebenen technischen Parameter stimmen nicht mit den Daten im technischen Pass überein, es gibt keine Daten für die letzte und geplante Erhebung.
7.15. Das staatliche Kennzeichen des Fahrzeugs oder die Art seiner Installation entspricht nicht GOST R 50577-93.
7.15 (1). Es gibt keine Identifizierungszeichen, die gemäß den Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und den Verantwortlichkeiten der Beamten zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit angebracht werden müssen, die durch die Resolution des Ministerrates - der Regierung der Russischen Föderation vom Oktober . genehmigt wurden 23, 1993 N 1090 "Über die Straßenverkehrsordnung".
Abschnitt 7.15 (1) in die SDA eingefügt mit
.7.16. Motorräder haben keine Sicherheitsbügel, die vom Design vorgesehen sind.
7.17. Bei Motorrädern und Mopeds sind bauartbedingt keine Fußrasten vorgesehen, Quergriffe für Passagiere am Sattel.
7.18. Änderungen am Fahrzeugdesign wurden ohne Genehmigung der Staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion des Innenministeriums der Russischen Föderation oder anderer von der Regierung der Russischen Föderation bestimmten Stellen vorgenommen.
Liste der Fehler und Bedingungen, unter denen der Betrieb von Fahrzeugen verboten ist
Diese Liste legt Fehlfunktionen von Autos, Bussen, Lastzügen, Anhängern, Motorrädern, Mopeds, Traktoren, anderen selbstfahrenden Fahrzeugen und die Bedingungen fest, unter denen ihr Betrieb verboten ist. Die Methoden zur Überprüfung der angegebenen Parameter sind in GOST R 51709-2001 "Kraftfahrzeuge. Sicherheitsanforderungen an den technischen Zustand und Überprüfungsmethoden" geregelt.
1. Bremssysteme
1.1. Die Bremswirkungsnormen des Arbeitsbremssystems entsprechen nicht GOST R 51709-2001.
1.2. Die Dichtigkeit des hydraulischen Bremsantriebs ist gebrochen.
1.3. Eine Verletzung der Dichtheit der pneumatischen und pneumohydraulischen Bremsantriebe führt zu einem Luftdruckabfall bei Motorstillstand um 0,05 MPa oder mehr innerhalb von 15 Minuten, nachdem sie vollständig aktiviert wurden. Druckluft tritt aus den Radbremskammern aus.
1.4. Das Manometer der pneumatischen oder pneumohydraulischen Bremsaktuatoren funktioniert nicht.
1.5. Die Feststellbremsanlage gewährleistet keinen Stillstand:
- Fahrzeuge mit voller Beladung - bei Steigung bis einschließlich 16 Prozent;
- Pkw und Busse in fahrbereitem Zustand - Steigung bis 23 Prozent inklusive;
- Lkw und Lastzüge in fahrbereitem Zustand - bei Steigung bis 31 Prozent inklusive.
2. Lenkung
2.1. Das gesamte Lenkspiel überschreitet folgende Werte:
2.2. Es gibt Bewegungen von Teilen und Baugruppen, die von der Konstruktion nicht vorgesehen sind. Schraubverbindungen sind nicht vorschriftsmäßig angezogen oder gesichert. Die Vorrichtung zum Fixieren der Position der Lenksäule ist außer Funktion.
2.3. Defekte oder fehlende Design-Servolenkung oder Lenkungsdämpfer (bei Motorrädern).
3. Externe Beleuchtungsgeräte
3.1. Anzahl, Art, Farbe, Lage und Funktionsweise externer Beleuchtungseinrichtungen entsprechen nicht den Anforderungen des Fahrzeugdesigns.
Notiz. Bei Fahrzeugen außerhalb der Produktion ist es erlaubt, externe Beleuchtungseinrichtungen von Fahrzeugen anderer Marken und Modelle zu installieren.
3.2. Scheinwerfereinstellung entspricht nicht GOST R 51709-2001.
3.3. Arbeiten Sie nicht im etablierten Modus oder externe Lichtgeräte und Reflektoren sind verschmutzt.
3.4. An den Leuchtmitteln sind keine Diffusoren vorhanden oder es werden Diffusoren und Lampen verwendet, die nicht dem Typ des jeweiligen Leuchtmittels entsprechen.
3.5. Die Installation von Blitzleuchten, die Methoden ihrer Befestigung und die Sichtbarkeit des Lichtsignals entsprechen nicht den festgelegten Anforderungen.
3.6. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit:
vorn - Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als weiß, gelb oder orange und retroreflektierenden Einrichtungen einer anderen Farbe als weiß;
hinten - Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung mit Licht einer anderen Farbe als Weiß und andere Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als Rot, Gelb oder Orange sowie retroreflektierende Einrichtungen in einer anderen Farbe als Rot.
Notiz. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für staatliche Zulassungs-, Unterscheidungs- und Identifizierungszeichen, die an Fahrzeugen angebracht sind.
4. Scheibenwischer und -wascher
4.1. Die Scheibenwischer funktionieren nicht im eingerichteten Modus.
4.2. Die vom Fahrzeugdesign vorgesehenen Scheibenwaschanlagen funktionieren nicht.
5. Räder und Reifen
5.1. Pkw-Reifen haben eine Restprofilhöhe von weniger als 1,6 mm, Lkw - 1 mm, Busse - 2 mm, Motorräder und Mopeds - 0,8 mm.
Notiz. Für Anhänger werden die Normen für die Resthöhe des Reifenprofils festgelegt, ähnlich den Normen für Reifen von Fahrzeugen - Traktoren.
5.2. Reifen weisen äußere Beschädigungen (Einstiche, Schnitte, Brüche) auf, die den Kord freilegen, sowie Delamination der Karkasse, Abblättern der Lauffläche und der Seitenwände.
5.3. Es gibt keine Befestigungsschraube (Mutter) oder es gibt Risse in der Scheibe und den Felgen der Räder, es sind sichtbare Unregelmäßigkeiten in Form und Größe der Befestigungslöcher vorhanden.
5.4. Reifen haben nicht die richtige Größe oder Tragfähigkeit für das Fahrzeugmodell.
5.5. Reifen in verschiedenen Größen, Ausführungen (Radial, Diagonal, Kammer, schlauchlos), Modelle, mit unterschiedlichen Profilmustern, frostbeständig und nicht frostbeständig, neu und überholt, neu und mit tiefem Profil sind auf einer Achse montiert das Fahrzeug. Das Fahrzeug hat Spikes und Reifen ohne Spikes.
6. Motor
6.1. Der Gehalt an Schadstoffen in den Abgasen und deren Rauchigkeit übersteigen die von GOST R 52033-2003 und GOST R 52160-2003 festgelegten Werte.
6.2. Die Dichtheit des Stromversorgungssystems ist gebrochen.
6.3. Die Auspuffanlage ist defekt.
6.4. Die Dichtheit der Kurbelgehäuseentlüftung ist gebrochen.
6.5. Der zulässige Außengeräuschpegel überschreitet die von GOST R 52231-2004 festgelegten Werte.
7. Andere Strukturelemente
7.1. Anzahl, Anordnung und Klasse der Rückspiegel entsprechen nicht GOST R 51709-2001, es sind keine Gläser durch das Fahrzeugdesign vorgesehen.
7.2. Das Tonsignal funktioniert nicht.
7.3. Es wurden zusätzliche Elemente installiert oder Beschichtungen aufgebracht, um die Sicht vom Fahrersitz aus einzuschränken.
Notiz. Transparente Farbfolien können an der Oberseite der Windschutzscheibe von Autos und Bussen angebracht werden. Es darf getöntes Glas (außer Spiegelglas) verwendet werden, dessen Lichtdurchlässigkeit GOST 5727-88 entspricht. Es ist erlaubt, Vorhänge an den Fenstern von Reisebussen sowie Jalousien und Vorhänge an den Heckscheiben von Pkw zu verwenden, wenn auf beiden Seiten Außenspiegel vorhanden sind.
7.4. Die Schlösser der Karosserie- oder Kabinentüren, Schlösser der Seiten der Ladefläche, Schlösser der Tankhälse und Kraftstofftankdeckel, der Mechanismus zur Einstellung der Position des Fahrersitzes, der Nottürschalter und das Signal der Anforderung zum Anhalten im Bus, Innenbeleuchtung des Businnenraums, Notausstiege und Aktuatoren lösen diese nicht aus, ein Türsteuerantrieb, ein Tachometer, ein Fahrtenschreiber, Diebstahlsicherungen, Heizung und Windschutzscheibengebläse.
7.5. Es gibt keinen Heckschutz, Schlammschürzen oder Schutzbleche, die vom Design vorgesehen sind.
7.6. Die Zug- und Sattelkupplung der Zugmaschine und das Anhängeglied sind defekt und die bauartbedingt vorgesehenen Sicherungsseile (Ketten) fehlen oder sind defekt. Es gibt Spiel in den Gelenken des Motorradrahmens mit dem seitlichen Anhängerrahmen.
7.7. Fehlen:
an Bussen, Pkw und Lkw, Radtraktoren - Verbandskasten, Feuerlöscher, Notstopp-Schild gemäß GOST R 41.27-99;
bei Lastkraftwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht über 3,5 Tonnen und Bussen mit einem zulässigen Höchstgewicht über 5 Tonnen - Unterlegkeile (es müssen mindestens zwei vorhanden sein);
auf einem Motorrad mit Seitenanhänger - ein Erste-Hilfe-Set, ein Notstopp-Schild gemäß GOST R 41.27-99.
7.8. Unrechtmäßige Ausstattung von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen "Bundessicherheitsdienst der Russischen Föderation", Blinkleuchten und (oder) speziellen Tonsignalen oder das Vorhandensein besonderer Farbschemata, Aufschriften und Bezeichnungen auf den Außenflächen von Fahrzeugen, die nicht den Anforderungen entsprechen staatlichen Standards der Russischen Föderation.
7.9. Sicherheitsgurte und Kopfstützen fehlen, wenn deren Einbau die Fahrzeugkonstruktion vorsieht.
7.10. Die Sicherheitsgurte sind funktionsunfähig oder haben sichtbare Risse am Gurt.
7.11. Reserveradhalter, Winde und Reserverad-Hebe-/Senkmechanismus funktionieren nicht. Die Windenratsche fixiert die Trommel nicht mit dem Zurrseil.
7.12. Am Sattelauflieger gibt es keine oder defekte Stützvorrichtung, Sperren der Transportposition der Stützen, Mechanismen zum Anheben und Absenken der Stützen.
7.13. Die Dichtheit der Dichtungen und Verbindungen von Motor, Getriebe, Achsantrieben, Hinterachse, Kupplung, Batterie, Kühl- und Klimaanlagen sowie zusätzlich am Fahrzeug verbauten Hydraulikgeräten ist gebrochen.
7.14. Die auf der Außenfläche der Gasflaschen von Autos und Bussen mit Gasversorgungssystem angegebenen technischen Parameter entsprechen nicht den Angaben im technischen Pass, es gibt keine Daten für die letzte und geplante Erhebung.
7.15. Das staatliche Kennzeichen des Fahrzeugs oder die Art seiner Installation entspricht nicht GOST R 50577-93.
7.16. Motorräder haben keine Sicherheitsbügel, die vom Design vorgesehen sind.
7.17. Bei Motorrädern und Mopeds sind bauartbedingt keine Fußrasten vorgesehen, Quergriffe für Passagiere am Sattel.
7.18. Änderungen am Fahrzeugdesign wurden ohne Genehmigung der Staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion des Innenministeriums der Russischen Föderation oder anderer von der Regierung der Russischen Föderation bestimmten Stellen vorgenommen.
Beim Betrieb eines Fahrzeugs müssen Sie immer den Zustand aller seiner Mechanismen und Geräte überwachen. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, und ein nachlässiger Umgang damit droht in unangenehme Situationen zu geraten.
Das Auto kann im unerwartetsten Moment einfach stehen bleiben. Und es gibt Situationen, in denen bei einer Fehlfunktion einiger Elemente der Betrieb des Fahrzeugs verboten wird.
Es gibt grundlegende Funktionsstörungen, bei denen der Betrieb von Fahrzeugen verboten ist. Es sei jedoch daran erinnert, dass es in diesem Fall möglich ist, das Auto weiter zu einem Ort zu fahren, an dem es repariert werden kann.
Oftmals legen Autofahrer nicht viel Wert auf kleinere Fehlfunktionen in ihrem Auto und glauben naiv, dass damit nichts Ernsthaftes drohen kann. Es sollte jedoch verstanden werden, dass einige von ihnen eine ernsthafte Verkehrsübertretung darstellen können.
Störungen, bei denen der Betrieb des Fahrzeugs verboten ist, lassen sich bedingt in drei Gruppen einteilen:
- Pannen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs strengstens untersagt ist. Das heißt, das Autofahren stellt eine besondere Gefahr dar und bis zu dem Punkt, an dem die Autoreparatur durchgeführt wird, muss es mit einem Abschleppwagen oder einem Abschleppwagen geliefert werden.
- Ein Verbot der Nutzung eines Autos, aber es ist möglich, es unabhängig in eine Werkstatt oder an einen anderen Ort zu bringen. Hier sprechen wir über die mechanischen Probleme der Maschine.
- Zu dieser Gruppe gehören kleinere Probleme im Auto, und das Bewegen mit ihnen ist im Prinzip durchaus akzeptabel. Es könnte ein nicht funktionierender elektrischer Fensterheber oder ein Stoßdämpfer sein. Das heißt, diejenigen Elemente, die keinen besonderen Einfluss auf den Betrieb des Fahrzeugs haben. Aber Sie müssen immer daran denken, dass jede Panne, auch wenn sie scheinbar nicht der Aufmerksamkeit wert ist, Konsequenzen für die Zukunft haben kann. Schließlich ist nicht bekannt, in welche Situation man unterwegs geraten kann.
Daher müssen Sie den Betrieb aller Geräte in Ihrem Auto regelmäßig überwachen, um sich nicht im unerwartetsten Moment in einer unangenehmen Situation zu befinden.
Nun, schauen wir uns die ersten beiden Gruppen genauer an, die beim Autofahren unerlässlich sind.
Ein kategorisches Nutzungsverbot für das Fahrzeug
Was ist die Hauptstörungsliste gemäß den Verkehrsregeln?
Dazu gehören in erster Linie die Bremsanlage und die Lenkung.
Bremssysteme
Wenn das Bremssystem defekt ist, ist es verboten, das Fahrzeug zu benutzen. Das ist verständlich, denn ein solches Fahrzeug birgt ein großes Risiko auf der Straße.
Wenden wir uns den Verkehrsregeln zu, wird deutlich, dass ein normal funktionierendes die Bremsanlage muss den Stillstand des Fahrzeugs am Hang sicherstellen:
- bei Volllast bis zu 16%,
- Busse und Pkw bis zu 23%,
- Lastkraftwagen und Lastzüge bis zu 31 %.
Sie können ein Fahrzeug benutzen, wenn:
- der Leerweg des Bremspedals wird reduziert,
- die bremssystemleuchte ist funktionslos.
Lenkung
Ein weiterer Verbotspunkt für die Nutzung eines Fahrzeugs. Es gibt spezielle Indikatoren, bei denen der Betrieb verboten ist.
Wenn das Gesamtspiel der Lenkung folgende Werte überschreitet:
- für Pkw -10,
- für Busse - 20,
- für LKW - 25.
Zusätzlich zu diesen Indikatoren wurden mehrere weitere Punkte identifiziert, wenn es unmöglich ist, ein Auto zu benutzen:
Defekte Außenbeleuchtung
Dieser Indikator ist bei Dunkelheit und schlechter Sicht wichtig, da dieser Verkehr eine direkte Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellt.
Sie müssen wissen, dass die Anzahl aller Geräte dem Design des Autos entsprechen muss.
Das Verbot wird in folgenden Fällen erfolgen:
- externe Beleuchtungseinrichtungen sind verschmutzt,
- Einstellung der Scheinwerfer bei Verstößen,
- Linsen sind nicht erhältlich oder für einen bestimmten Scheinwerfertyp nicht geeignet.
- fehlende Rücklichter.
Wenn das Auto nicht mit Nebelscheinwerfern ausgestattet ist, wird die Bewegung darauf nicht verboten.
Nicht funktionsfähige Kupplung.
Dieser Moment kann für Fahrzeuge gelten, die zusammen mit einem Anhänger verwendet werden.
Nicht funktionierende Wischer und Waschanlagen
Der einzige Verstoß ist seine Fehlfunktion auf der Fahrerseite und während der Zeit, in der dies erforderlich ist. Das heißt, wenn es zu Schneefall oder starkem Regen kommt. Dann fehlt die Sicht auf die Fahrbahn, was sowohl für den Autofahrer selbst als auch für andere Fahrzeughalter gefährlich ist.
Bei Vorliegen dieser Probleme wird das Fahrzeug zu einer Gefahrenquelle im Straßenverkehr. Und jede Bewegung des Autos kann nachteilige Folgen haben. So vorsichtig sich der Autofahrer auch bewegt, er wird die Verkehrssituation kaum beeinflussen können.
Bei Verstößen gegen diese Regeln können Strafen mit dem Entfernen der Nummernschilder aus dem Auto verhängt werden. Aber die schlechteste Aussicht ist die größere Wahrscheinlichkeit, in einen Unfall zu geraten.
Mechanischer Schaden
Bei solchen Störungen ist es ihm gestattet, Ihren Transport selbstständig an seinen Bestimmungsort zu bringen, jedoch unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Was diese Pannen betrifft:
- Erheblicher Verschleiß der Reifenlaufflächen oder deren sonstige Fehlfunktionen, nämlich:
- Beschädigung des Reifens, wenn die Schnur sichtbar wird,
- die Reifenkarkasse begann abzublättern,
- das Ablösen der Reifenlauffläche begann.
Auch hier ist zu beachten, dass es nicht erlaubt ist, Reifen mit unterschiedlichen Profilmustern auf einer Achse zu montieren. Und auch Gummi mit und ohne Stollen kombinieren.
- Motor. Verwenden Sie die Maschine nicht, wenn die Abgase einen zu hohen Gehalt an Schadstoffen enthalten, der den zulässigen Grenzwert deutlich überschreitet. Und auch, wenn der abgestrahlte Geräuschpegel über der Norm liegt.
Darüber hinaus können bei Fahrzeugen, die den Betrieb verbieten, weitere Probleme auftreten:
- Probleme mit der Funktion der Feststellbremse,
- mangelhafte Qualität oder völliges Fehlen von Sicherheitsgurten,
- Fehlfunktion des Tonsignals,
- defekter Tacho (wenn dieses Problem nicht vor Ort behoben werden kann, gehen Sie mit äußerster Vorsicht in die Werkstatt),
- wenn kein Erste-Hilfe-Kasten oder Warndreieck vorhanden ist (beeinträchtigt nicht unmittelbar die Funktion des Fahrzeugs, muss aber laut Gesetzgeber vorhanden sein),
- wenn die Glasheizmechanismen defekt sind,
- Wenn der Fahrersitz nicht verstellt werden kann, funktioniert dieses Gerät nicht mehr,
- wenn der Zeiger defekt ist und die Kühlmitteltemperatur nicht zu sehen ist.
Liste der Fehler und Bedingungen, unter denen der Betrieb von Fahrzeugen verboten ist
In der Straßenverkehrsordnung 2018 Prüfungstickets (in der Fassung der SDA 2017 in der Fassung vom 09.01.2016) zur Liste der Störungen und Bedingungen, unter denen der Betrieb von Fahrzeugen verboten ist, gibt es insgesamt 26 Fragen. In diesem Material können Sie den theoretischen Teil studieren sowie Tickets zu diesem Thema mit Antworten entscheiden.
Diese Liste legt Fehlfunktionen von Autos, Bussen, Lastzügen, Anhängern, Motorrädern, Mopeds, Traktoren, anderen selbstfahrenden Fahrzeugen und die Bedingungen fest, unter denen ihr Betrieb verboten ist.
1. Bremssysteme
- Die Normen der Bremswirkung des Arbeitsbremssystems entsprechen nicht GOST
R 51709-2001.
1.2. Die Dichtigkeit des hydraulischen Bremsantriebs ist gebrochen.
1.3. Eine Verletzung der Dichtheit der pneumatischen und pneumohydraulischen Bremsantriebe führt zu einem Luftdruckabfall bei Motorstillstand um 0,05 MPa oder mehr innerhalb von 15 Minuten, nachdem sie vollständig aktiviert wurden. Druckluft tritt aus den Radbremskammern aus.
1.4. Das Manometer der pneumatischen und pneumohydraulischen Bremsantriebe funktioniert nicht.
1.5. Die Feststellbremsanlage gewährleistet keinen Stillstand:
- Fahrzeuge mit voller Beladung- an einer Steigung bis zu 16 Prozent inklusive;
- Autos und Busse in fahrbereitem Zustand- an einer Steigung bis zu 23 Prozent inklusive;
- LKW und Lastzüge in fahrbereitem Zustand- auf einer Steigung bis 31 Prozent inklusive.
2. Lenkungsfehlerliste
2.1. Das gesamte Lenkspiel überschreitet folgende Werte:
2.2. Es gibt Bewegungen von Teilen und Baugruppen, die von der Konstruktion nicht vorgesehen sind. Schraubverbindungen sind nicht vorschriftsmäßig angezogen oder gesichert. Die Vorrichtung zum Fixieren der Position der Lenksäule ist außer Funktion.
2.3. Defekte oder fehlende Design-Servolenkung oder Lenkungsdämpfer (bei Motorrädern).
3. Fehlerliste externer Beleuchtungsgeräte
3.1. Anzahl, Art, Farbe, Lage und Funktionsweise externer Beleuchtungseinrichtungen entsprechen nicht den Anforderungen des Fahrzeugdesigns.
Notiz. Bei Fahrzeugen außerhalb der Produktion ist es erlaubt, externe Beleuchtungseinrichtungen von Fahrzeugen anderer Marken und Modelle zu installieren.
3.2. Scheinwerfereinstellung entspricht nicht GOST R 51709-2001.
3.3. Arbeiten Sie nicht im etablierten Modus oder externe Lichtgeräte und Reflektoren sind verschmutzt.
3.4. An den Leuchtmitteln sind keine Diffusoren vorhanden oder es werden Diffusoren und Lampen verwendet, die nicht dem Typ des jeweiligen Leuchtmittels entsprechen.
3.5. Die Installation von Blitzleuchten, die Methoden ihrer Befestigung und die Sichtbarkeit des Lichtsignals entsprechen nicht den festgelegten Anforderungen.
3.6. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit:
- vorn - Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als weiß, gelb oder orange und reflektierenden Einrichtungen einer anderen Farbe als weiß;
- hinten - Rückfahrlichter und Kennzeichenbeleuchtung mit Licht einer anderen Farbe als weiß und andere Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als Rot, Gelb oder Orange sowie retroreflektierende Einrichtungen in einer anderen Farbe als Rot.
Notiz. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für staatliche Zulassungs-, Unterscheidungs- und Identifizierungszeichen, die an Fahrzeugen angebracht sind.
4. Scheibenwischer und -wascher
4.1. Die Scheibenwischer funktionieren nicht im eingerichteten Modus.
4.2. Die vom Fahrzeugdesign vorgesehenen Scheibenwaschanlagen funktionieren nicht.
5. Räder und Reifen
5.1. Die Resttiefe des Reifenprofils (ohne Verschleißindikatoren) beträgt nicht mehr als:
- für Fahrzeuge der Klassen L - 0,8 mm;
- für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, O3, O4 - 1 mm;
- für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1, O2 - 1,6 mm;
- für Fahrzeuge der Kategorien M2, M3 - 2 mm.
Die Restprofiltiefe von Winterreifen, die für den Betrieb auf vereisten oder schneebedeckten Fahrbahnen ausgelegt sind, gekennzeichnet mit einem Schild in Form eines Berggipfels mit drei Gipfeln und einer darin befindlichen Schneeflocke sowie gekennzeichnet mit den Schildern "M + S" , "M&S", "MS" (wenn keine Verschleißindikatoren), während des Betriebs auf der angegebenen Oberfläche nicht mehr als 4 mm beträgt.
Notiz. Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie in diesem Absatz erfolgt gemäß Anhang Nr. 1 der technischen Vorschriften für die Sicherheit von Radfahrzeugen, genehmigt durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 10. September 2009 Nr. 720.
5.2. Reifen weisen äußere Beschädigungen (Einstiche, Schnitte, Brüche) auf, die den Kord freilegen, sowie Delamination der Karkasse, Abblättern der Lauffläche und der Seitenwände.
5.3. Es gibt keine Befestigungsschraube (Mutter) oder es gibt Risse in der Scheibe und den Felgen der Räder, es sind sichtbare Unregelmäßigkeiten in Form und Größe der Befestigungslöcher vorhanden.
5.4. Reifen haben nicht die richtige Größe oder Tragfähigkeit für das Fahrzeugmodell.
5.5. Reifen in verschiedenen Größen, Ausführungen (Radial, Diagonal, Kammer, schlauchlos), Modelle, mit unterschiedlichen Profilmustern, frostbeständig und nicht frostbeständig, neu und überholt, neu und mit tiefem Profil sind auf einer Achse montiert das Fahrzeug. Das Fahrzeug hat Spikes und Reifen ohne Spikes.
6. Motor
6.1. Der Gehalt an Schadstoffen in den Abgasen und deren Rauchigkeit übersteigen die von GOST R 52033-2003 und GOST R 52160-2003 festgelegten Werte.
6.2. Die Dichtheit des Stromversorgungssystems ist gebrochen.
6.3. Die Auspuffanlage ist defekt.
6.4. Die Dichtheit der Kurbelgehäuseentlüftung ist gebrochen.
6.5. Der zulässige Außengeräuschpegel überschreitet die von GOST R 52231-2004 festgelegten Werte.
7. Andere Strukturelemente
7.1. Anzahl, Lage und Klasse der Rückspiegel entsprechen nicht GOST R 51709-2001, es sind keine Gläser durch das Fahrzeugdesign vorgesehen.
7.2. Das Tonsignal funktioniert nicht.
7.3. Es wurden zusätzliche Elemente installiert oder Beschichtungen aufgebracht, um die Sicht vom Fahrersitz aus einzuschränken.
Notiz. Transparente Farbfolien können an der Oberseite der Windschutzscheibe von Autos und Bussen angebracht werden. Es darf getöntes Glas (außer Spiegel) verwendet werden, dessen Lichtdurchlässigkeit GOST 5727-88 entspricht. Es ist erlaubt, Vorhänge an den Fenstern von Reisebussen sowie Jalousien und Vorhänge an den Heckscheiben von Pkw zu verwenden, wenn auf beiden Seiten Außenspiegel vorhanden sind.
7.4. Die konstruktionsbedingten Schlösser der Karosserie- oder Kabinentüren, die Schlösser der Seiten der Ladefläche, die Schlösser der Tankhälse und der Deckel der Kraftstofftanks, der Mechanismus zum Einstellen der Position des Fahrersitzes, der Notschalter der Türen und das Signal der Haltestellenaufforderung im Bus, die Innenbeleuchtung des Businnenraums, Notausgänge und Aktoren funktionieren nicht, ein Türsteuerantrieb, ein Tachometer, ein Fahrtenschreiber, Diebstahlgeräte, Heizung und Windschutzscheibengebläse.
7.5. Es gibt keinen Heckschutz, Schlammschürzen oder Schutzbleche, die vom Design vorgesehen sind.
7.6. Die Zug- und Sattelkupplung der Zugmaschine und das Anhängeglied sind defekt und die bauartbedingt vorgesehenen Sicherungsseile (Ketten) fehlen oder sind defekt. Es gibt Spiel in den Gelenken des Motorradrahmens mit dem seitlichen Anhängerrahmen.
7.7. Fehlen:
- an Bussen, Pkw und Lkw, Radtraktoren- Verbandskasten, Feuerlöscher, Not-Aus-Schild nach GOST R 41.27-2001;
- auf Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Bussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 5 t- Unterlegkeile (es müssen mindestens zwei sein);
- auf einem Motorrad mit Seitenanhänger- Verbandskasten, Not-Aus-Schild nach GOST R 41.27-2001.
7.8. Unsachgemäße FahrzeugausstattungKennzeichen"Bundessicherheitsdienst der Russischen Föderation",Blinkleuchten und (oder) spezielle Tonsignale oder das Vorhandensein besonderer Farbgebungen, Aufschriften und Bezeichnungen auf den Außenflächen von Fahrzeugen, die nicht den staatlichen Standards der Russischen Föderation entsprechen.
7.9. Sicherheitsgurte und (oder) Kopfstützen sind nicht vorhanden, wenn deren Einbau die Konstruktion des Fahrzeugs oder die Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und die Aufgaben der Beamten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vorsehen.
7.10. Die Sicherheitsgurte sind funktionsunfähig oder haben sichtbare Risse am Gurt.
7.11. Reserveradhalter, Winde und Reserverad-Hebe- und Senkmechanismus funktionieren nicht. Die Windenratsche fixiert die Trommel nicht mit dem Sicherungsseil.
7.12. Am Sattelauflieger gibt es keine oder defekte Stützvorrichtung, Sperren der Transportposition der Stützen, Mechanismen zum Anheben und Absenken der Stützen.
7.13. Die Dichtheit der Dichtungen und Verbindungen von Motor, Getriebe, Achsantrieben, Hinterachse, Kupplung, Batterie, Kühl- und Klimaanlagen sowie zusätzlich am Fahrzeug verbauten Hydraulikgeräten ist gebrochen.
7.14. Die auf der Außenfläche von Gasflaschen von mit einem Gasversorgungssystem ausgestatteten Autos und Bussen angegebenen technischen Parameter entsprechen nicht den Daten des technischen Passes, es gibt keine Daten für die letzte und geplante Erhebung.
7.15. Das staatliche Kennzeichen des Fahrzeugs oder die Art seiner Installation entspricht nicht GOST R 50577-93.
7.16. Das Motorrad hat keine vom Design vorgesehenen Sicherheitsbügel.
7.17. Bei Motorrädern und Mopeds sind bauartbedingt keine Fußrasten vorgesehen, Quergriffe für Passagiere am Sattel.
7.18. Änderungen am Fahrzeugdesign wurden ohne Genehmigung der Staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion des Innenministeriums der Russischen Föderation oder anderer von der Regierung der Russischen Föderation bestimmten Stellen vorgenommen.
26 Fragen in Tickets für Verkehrsregeln 2017, die beim Bestehen des theoretischen Teils der Prüfungen zum Thema: " Liste der Störungen und Bedingungen, unter denen der Betrieb von Fahrzeugen verboten ist "
1. Ist es erlaubt, das Fahrzeug mit (aufgrund einer Fehlfunktion) unbeleuchteten Scheinwerfern und Rücklichtern im Dunkeln zur Reparaturstelle oder zum Parken zu bewegen?
1. Erlaubt.
2. Nur auf Straßen mit künstlicher Beleuchtung erlaubt.
Antwort: Nachts, bei unbeleuchteten (aufgrund einer Fehlfunktion) oder fehlenden Scheinwerfern und Rücklichtern ist die Weiterfahrt auch zur Reparaturstelle oder zum Parken verboten.
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2.Dürfen Gardinen und Jalousien an der Heckscheibe eines Pkw verwendet werden?
1. Erlaubt.
2. Nur mit Rückspiegel auf beiden Seiten zulässig.
3. Nicht erlaubt.
Antwort: Das Anbringen von Vorhängen oder Jalousien an der Heckscheibe eines Pkw ist zulässig, sofern auf beiden Seiten Außenspiegel vorhanden sind.
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3.Wann ist der Betrieb eines Personenkraftwagens erlaubt?
1. Der Tacho funktioniert nicht.
2. Die Kühlmitteltemperaturanzeige funktioniert nicht.
3. Die entworfene Diebstahlsicherung funktioniert nicht.
Antwort: Von allen aufgeführten Fehlfunktionen ist nur eine nicht funktionierende Kühlmitteltemperaturanzeige kein Grund, den Betrieb Ihres Fahrzeugs zu untersagen. Funktioniert der Tacho oder die in der Ausführung vorgesehene Diebstahlsicherung nicht, ist der Betrieb des Fahrzeugs untersagt.
4.Was ist die Verantwortung des Fahrers, wenn der Tachometer während der Fahrt nicht funktioniert?
1. Setzen Sie Ihre geplante Reise mit äußerster Vorsicht fort.
2. Versuchen Sie, die Störung an Ort und Stelle zu beheben, und wenn dies nicht möglich ist, begeben Sie sich unter Beachtung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zum Parkplatz oder zur Reparatur.
3. Stoppen Sie die weitere Bewegung.
Antwort: Wenn der Tacho Ihres Autos unterwegs nicht funktioniert, ist der Betrieb des Autos verboten. In diesem Fall sollten Sie versuchen, die Störung an Ort und Stelle zu beheben, und wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie den Parkplatz oder die Reparaturstelle mit den erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen verfolgen.
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5.Der Betrieb eines Personenkraftwagens ist verboten, wenn die Feststellbremsanlage am Hang keinen fahrbereiten Stand des Fahrzeugs gewährleistet:
1. Bis zu 16% inklusive.
2. Bis zu 23% inklusive.
3. Bis zu 31 % inklusive.
Antwort: Bordstein (23%), nicht Volllast (16%). Es ist Ihnen untersagt, das Fahrzeug zu betreiben, wenn die Feststellbremsanlage den fahrbereiten Stand von Pkw und Bussen nicht sicherstellt – bei einer Steigung bis einschließlich 23 %.
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6.Dürfen Spikereifen zusammen mit Reifen ohne Spikes an einem Fahrzeug montiert werden?
1. Erlaubt.
2. Nur auf verschiedenen Achsen zulässig.
Antwort: Es ist nicht erlaubt, Spikereifen zusammen mit Reifen ohne Spikes am Fahrzeug zu montieren.
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7. Der Betrieb des Motorrads ist verboten:
1. Nur in Abwesenheit der designbedingten Fußrasten, Quergriffe für Passagiere auf dem Sattel.
2. Nur bei Fehlen der konstruktiv vorgesehenen Sicherheitslichtbögen.
3. Wenn nicht alle aufgeführten Geräte vorhanden sind.
Antwort: Motorräder müssen nach aktueller Norm mit ausgewiesenen Überrollbügeln sowie Fußrasten und Kreuzgriffen für die Mitfahrer im Sattel ausgestattet sein.
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8.Es ist möglich, einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen zu betreiben, wenn Folgendes nicht vorhanden ist:
1. Erste-Hilfe-Sets.
2. Feuerlöscher.
3. Warndreieck.
4. Unterlegkeile.
Antwort: Sie können einen LKW und ein Auto nur bedienen, wenn es einen Erste-Hilfe-Kasten, einen Feuerlöscher und ein Not-Halt-Schild enthält. Unterlegkeile sind nur für Lkw mit einer maximalen Masse von über 3,5 Tonnen erforderlich.
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9. Wann ist der Betrieb eines Fahrzeugs verboten?
1. Die Tankanzeige funktioniert nicht.
2. Gestörter Zündzeitpunkt.
3. Schwierigkeiten beim Starten des Motors.
4. Das Tonsignal funktioniert nicht.
Antwort: Wenn das Tonsignal an Ihrem Auto nicht funktioniert, ist der Betrieb verboten. Andere Störungen sind kein Grund, den Betrieb des Fahrzeugs zu untersagen.
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10.Wenn eine Störung auftritt, ist die weitere Bewegung des Fahrzeugs verboten, auch bis zur Reparaturstelle oder zum Parkplatz?
1. Der Fensterheber funktioniert nicht.
2. Defekte Lenkung.
3. Defekter Schalldämpfer.
Antworten:Bei einer Fehlfunktion der Lenkung ist Ihnen die Weiterfahrt auch zur Reparaturstelle oder zum Abstellen untersagt.
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11.Was ist der maximale Wert des Gesamtspiels in der Lenkung, darf ein Pkw betrieben werden?
1,10 Grad.
2,20 Grad.
3,25 Grad.
Das Gesamtspiel in der Lenkung eines Pkw sollte 10 Grad nicht überschreiten.
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12.Wann ist die Nutzung von Fahrzeugen verboten?
1. Der Motor entwickelt nicht die maximale Leistung.
2. Der Motor läuft unregelmäßig im Leerlauf.
3. Es liegt eine Störung im Abgassystem vor.
Antwort: Bei Fehlfunktionen des Schalldämpfers (dieser ist Teil der Auspuffanlage) Ihres Fahrzeugs, ist dessen Betrieb untersagt.
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13.Welche Art von Fehlfunktion ist für den Betrieb des Fahrzeugs zulässig?
1. Kraftstofftankstopfen funktionieren nicht.
2. Der Verstellmechanismus des Fahrersitzes funktioniert nicht.
3. Geräte zum Erhitzen und Blasen von Gläsern funktionieren nicht.
4. Der Fensterheber funktioniert nicht.
Antwort: Von allen aufgeführten Störungen ist nur ein nicht funktionierender Fensterheber kein Grund, den Betrieb Ihres Fahrzeugs zu untersagen. Die übrigen Fehler sind in der Fehlerliste enthalten, und wenn sie vorhanden sind, ist der Betrieb des Fahrzeugs verboten.
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14.Welche Art von Fehlfunktion ist es verboten, das Auto bei Regen oder Schnee weiter zu fahren?
2. Wischer auf der Fahrerseite funktioniert nicht.
3. Die vom Fahrzeugdesign vorgesehenen Scheibenwaschanlagen funktionieren nicht.
Antwort: Bei Regen oder Schnee ist die weitere Bewegung des Fahrzeugs verboten, wenn der Scheibenwischer auf der Fahrerseite nicht funktioniert.
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15. In welchen Fällen ist der Betrieb des Fahrzeugs erlaubt?
1. Externe Beleuchtung ist verschmutzt.
2. Die Scheinwerferausrichtung entspricht nicht den festgelegten Anforderungen.
3. An den Leuchtmitteln werden Diffusoren und Lampen verwendet, die nicht dem Typ dieses Leuchtmittels entsprechen.
4. An der Fahrzeugfront sind Leuchten mit orangefarbenen Leuchten installiert.
Antwort: Es ist verboten, das Fahrzeug zu betreiben, wenn die äußeren Beleuchtungseinrichtungen verschmutzt sind, die Scheinwerfereinstellung gestört ist, keine Diffusoren an den Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sind oder Diffusoren und Lampen verwendet werden, die nicht dieser Art von Beleuchtungseinrichtung entsprechen . Beim Einbau von Beleuchtungseinrichtungen mit orangefarbenen Lichtern ist Ihnen der Betrieb des Fahrzeugs nicht untersagt.
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16. Dürfen Reifen mit unterschiedlichen Profilmustern an einer Achse eines Autos montiert werden?
1. Erlaubt.
2. Nur an der Hinterachse zulässig.
Antwort: Das Laufflächenprofil beeinflusst die Haftung von Reifen auf der Straße erheblich, daher ist es nicht erlaubt, Reifen mit unterschiedlichen Profilmustern auf derselben Achse zu montieren.
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17. Das Weiterbewegen des Fahrzeugs (auch zum Abstell- oder Reparaturplatz) mit unbeleuchteten (fehlenden) Scheinwerfern und hinteren Standlichtern ist verboten:
1. Nur bei unzureichender Sicht.
2. Nur im Dunkeln.
3. In beiden oben genannten Fällen.
Antwort: Bei unbeleuchteten oder fehlenden Scheinwerfern und Rücklichtern ist das Weiterfahren nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei unzureichender Sicht verboten.
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18. Welche der folgenden Fahrzeuge dürfen ohne Verbandskasten betrieben werden?
1. Autos.
2. Busse.
3. Alle Motorräder.
4. Nur Motorräder ohne Beiwagen.
Antwort: Von allen aufgeführten Fahrzeugen dürfen nur Motorräder ohne Seitenanhänger ohne Verbandskasten betrieben werden. Der Betrieb aller anderen Fahrzeuge ohne Verbandskasten ist verboten.
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19. In welchen Fällen ist der Betrieb des Fahrzeugs erlaubt?
1. Die Scheibenwischer funktionieren nicht im festgelegten Modus.
2. Konzipierte Scheibenwaschanlagen funktionieren nicht.
3. Der elektrische Fensterheber funktioniert nicht.
Antwort: Von allen aufgeführten Störungen ist nur ein nicht funktionierender Fensterheber kein Grund, den Betrieb Ihres Autos zu untersagen.
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20.Wenn eine Störung auftritt, ist es verboten, das Fahrzeug auch zum Reparatur- oder Parkplatz weiter zu bewegen?
1. Das Betriebsbremssystem ist defekt.
2. Auspuffanlage defekt.
3. Die Scheibenwaschanlage funktioniert nicht.
Antwort: Bei einer Fehlfunktion der Betriebsbremsanlage ist Ihnen die Weiterfahrt auch zur Reparaturstelle oder zum Abstellen untersagt.
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21. Bei welcher Störung der Bremsanlage darf das Fahrzeug nicht betrieben werden?
1. Die Warnleuchte für die Feststellbremse leuchtet nicht.
2. Die Feststellbremsanlage gewährleistet keinen Stillstand des Fahrzeugs mit voller Beladung an einer Steigung bis einschließlich 16%.
3. Reduzierter Leerweg des Bremspedals.
Antwort: Es ist Ihnen untersagt, das Fahrzeug zu betreiben, wenn die Feststellbremsanlage bei voller Beladung an einer Steigung bis einschließlich 16% keinen Stillstand des Fahrzeugs gewährleistet.
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22. Welches der folgenden Fahrzeuge darf ohne Feuerlöscher fahren?
1. Nur Motorräder ohne Beiwagen.
2. Alle Motorräder.
3. Alle Motorräder und Autos.
Antwort: Von allen oben genannten können nur Motorräder ohne Feuerlöscher betrieben werden. Der Betrieb aller anderen Fahrzeuge ohne Feuerlöscher ist verboten.
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23. Der Betrieb eines Personenkraftwagens ist verboten, wenn die Restprofiltiefe der Reifen (ohne Verschleißanzeiger) nicht mehr als:
1. 0,8 mm.
2,1.0 mm.
3,1.6mm.
4,2,0 mm.
Antwort: Bei einem Pkw beträgt die Resttiefe des Reifenprofils, bei der der Betrieb des Fahrzeugs verboten ist, nicht mehr als 1,6 mm.
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24. In welchen Fällen ist der Betrieb des Fahrzeugs erlaubt?
2. Die Dichtheit des Stromversorgungssystems (Kraftstoffsystem) ist gebrochen.
3. Die Kühlmitteltemperaturanzeige funktioniert nicht.
4. Der Außenlärmpegel überschreitet die festgelegten Standards.
Antwort: Von allen aufgeführten Fehlfunktionen ist allein eine ausgefallene Kühlmitteltemperaturanzeige nicht der Grund für die Betriebssperre Ihres Fahrzeugs. Überschreitet der Schadstoffgehalt der Abgase oder der Rauchgehalt die festgelegten Normen oder ist das Kraftstoffsystem undicht oder der Außengeräuschpegel die festgelegten Normen überschreitet, ist der Betrieb des Fahrzeugs untersagt.
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25. In welchen der folgenden Fälle ist der Betrieb des Fahrzeugs erlaubt?
1. Reifen weisen Profil- oder Seitenwanddelamination auf.
2. Reifen haben Schnitte, die das Kabel freilegen.
3. An der Hinterachse des Fahrzeugs sind Reifen mit Runderneuerung montiert.
Antwort: Von allen aufgeführten Fällen ist allein die Montage von runderneuerten Reifen an der Hinterachse des Autos kein Grund, den Betrieb Ihres Autos zu untersagen.
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26. Der Betrieb von Kraftfahrzeugen ist untersagt, wenn die Resttiefe des Reifenprofils (ohne Verschleißanzeiger) nicht mehr beträgt als:
1. 0,8 mm.
2,1.0 mm.
3,1.6mm.
4,2,0 mm.
Antwort: Bei Kraftfahrzeugen beträgt die Resttiefe des Reifenprofils, bei der der Betrieb des Fahrzeugs verboten ist, nicht mehr als 0,8 mm.
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Diese Liste legt Fehlfunktionen von Autos, Bussen, Lastzügen, Anhängern, Motorrädern, Mopeds, Traktoren, anderen selbstfahrenden Fahrzeugen und die Bedingungen fest, unter denen ihr Betrieb verboten ist. Die Methoden zur Überprüfung der angegebenen Parameter sind in GOST R 51709-2001 "Kraftfahrzeuge. Sicherheitsanforderungen an den technischen Zustand und Überprüfungsmethoden" geregelt.
1. Bremssysteme
1.1. Die Bremswirkungsnormen des Arbeitsbremssystems entsprechen nicht GOST R 51709-2001.
1.2. Die Dichtigkeit des hydraulischen Bremsantriebs ist gebrochen.
1.3. Eine Verletzung der Dichtheit der pneumatischen und pneumohydraulischen Bremsantriebe führt zu einem Luftdruckabfall bei Motorstillstand um 0,05 MPa oder mehr innerhalb von 15 Minuten, nachdem sie vollständig aktiviert wurden. Druckluft tritt aus den Radbremskammern aus.
1.4. Das Manometer der pneumatischen oder pneumohydraulischen Bremsaktuatoren funktioniert nicht.
1.5. Die Feststellbremsanlage gewährleistet keinen Stillstand:
- Fahrzeuge mit voller Beladung - am Hang bis zu 16 Prozent inklusive;
- Pkw und Busse in fahrbereitem Zustand - bei Steigung bis zu 23 Prozent inklusive;
- Lkw und Lastzüge in fahrbereitem Zustand - bei Steigung bis zu 31 Prozent inklusive.
2. Lenkung
2.1. Das gesamte Lenkspiel überschreitet folgende Werte:
- Auf ihrer Grundlage erstellte Autos und Lastwagen und Busse - 10
- Busse - 20
- LKW - 25
2.2. Es gibt Bewegungen von Teilen und Baugruppen, die von der Konstruktion nicht vorgesehen sind. Schraubverbindungen sind nicht vorschriftsmäßig angezogen oder gesichert. Die Vorrichtung zum Fixieren der Position der Lenksäule ist außer Funktion.
2.3. Defekte oder fehlende Design-Servolenkung oder Lenkungsdämpfer (bei Motorrädern).
3. Externe Beleuchtungsgeräte
3.1. Anzahl, Art, Farbe, Lage und Funktionsweise externer Beleuchtungseinrichtungen entsprechen nicht den Anforderungen des Fahrzeugdesigns.
Notiz. Bei Fahrzeugen außerhalb der Produktion ist es erlaubt, externe Beleuchtungseinrichtungen von Fahrzeugen anderer Marken und Modelle zu installieren.
3.2. Scheinwerfereinstellung entspricht nicht GOST R 51709-2001.
3.3. Arbeiten Sie nicht im etablierten Modus oder externe Lichtgeräte und Reflektoren sind verschmutzt.
3.4. An den Leuchtmitteln sind keine Diffusoren vorhanden oder es werden Diffusoren und Lampen verwendet, die nicht dem Typ des jeweiligen Leuchtmittels entsprechen.
3.5. Die Installation von Blitzleuchten, die Methoden ihrer Befestigung und die Sichtbarkeit des Lichtsignals entsprechen nicht den festgelegten Anforderungen.
3.6. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit:
- vorn - Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als weiß, gelb oder orange und retroreflektierenden Einrichtungen einer anderen Farbe als weiß;
- hinten - Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung mit Licht einer anderen Farbe als Weiß und andere Beleuchtungseinrichtungen mit Lichtern einer anderen Farbe als Rot, Gelb oder Orange sowie retroreflektierende Einrichtungen in einer anderen Farbe als Rot.
Notiz. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für staatliche Zulassungs-, Unterscheidungs- und Identifizierungszeichen, die an Fahrzeugen angebracht sind.
4. Scheibenwischer und -waschanlage
4.1. Die Scheibenwischer funktionieren nicht im eingerichteten Modus.
4.2. Die vom Fahrzeugdesign vorgesehenen Scheibenwaschanlagen funktionieren nicht.
5. Räder und bereifung
5.1. Die Resttiefe des Reifenprofils (ohne Verschleißindikatoren) beträgt nicht mehr als:
- für Fahrzeuge der Klassen L - 0,8 mm;
- für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, O3, O4 - 1 mm;
- für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1, O2 - 1,6 mm;
- für Fahrzeuge der Kategorien M2, M3 - 2 mm.
Die Restprofiltiefe von Winterreifen, die für den Betrieb auf vereisten oder schneebedeckten Fahrbahnen ausgelegt sind, gekennzeichnet mit einem Schild in Form eines Berggipfels mit drei Gipfeln und einer darin befindlichen Schneeflocke sowie gekennzeichnet mit den Schildern "M + S" , "M & S", "MS" ( in Abwesenheit von Verschleißindikatoren), während des Betriebs auf der angegebenen Oberfläche nicht mehr als 4 mm beträgt.
Notiz. Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie in diesem Absatz erfolgt gemäß Anhang Nr. 1 der technischen Vorschriften für die Sicherheit von Radfahrzeugen, genehmigt durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 10. September 2009 Nr. 720.
Notiz. Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie in diesem Absatz erfolgt gemäß Anhang Nr. 1 der technischen Vorschrift der Zollunion "Über die Sicherheit von Radfahrzeugen", die mit Beschluss der Kommission der Zollunion vom 9. Dezember angenommen wurde. 2011 Nr. 877.
Änderung gültig: 25. Juli 2017
5.2. Reifen weisen äußere Beschädigungen (Einstiche, Schnitte, Brüche) auf, die den Kord freilegen, sowie Delamination der Karkasse, Abblättern der Lauffläche und der Seitenwände.
5.3. Es gibt keine Befestigungsschraube (Mutter) oder es gibt Risse in der Scheibe und den Felgen der Räder, es sind sichtbare Unregelmäßigkeiten in Form und Größe der Befestigungslöcher vorhanden.
5.4. Reifen haben nicht die richtige Größe oder Tragfähigkeit für das Fahrzeugmodell.
5.5. Reifen in verschiedenen Größen, Ausführungen (Radial, Diagonal, Kammer, schlauchlos), Modelle, mit unterschiedlichen Profilmustern, frostbeständig und nicht frostbeständig, neu und überholt, neu und mit tiefem Profil sind auf einer Achse montiert das Fahrzeug. Das Fahrzeug hat Spikes und Reifen ohne Spikes.
6. Motor
6.1. Der Gehalt an Schadstoffen in den Abgasen und deren Rauchigkeit übersteigen die von GOST R 52033-2003 und GOST R 52160-2003 festgelegten Werte.
6.2. Die Dichtheit des Stromversorgungssystems ist gebrochen.
6.3. Die Auspuffanlage ist defekt.
6.4. Die Dichtheit der Kurbelgehäuseentlüftung ist gebrochen.
6.5. Der zulässige Außengeräuschpegel überschreitet die von GOST R 52231-2004 festgelegten Werte.
7. Andere Strukturelemente
7.1. Anzahl, Anordnung und Klasse der Rückspiegel entsprechen nicht GOST R 51709-2001, es sind keine Gläser durch das Fahrzeugdesign vorgesehen.
7.2. Das Tonsignal funktioniert nicht.
7.3. Es wurden zusätzliche Elemente installiert oder Beschichtungen aufgebracht, um die Sicht vom Fahrersitz aus einzuschränken.
Notiz. Transparente Farbfolien können an der Oberseite der Windschutzscheibe von Autos und Bussen angebracht werden. Es darf getöntes Glas (außer Spiegelglas) verwendet werden, dessen Lichtdurchlässigkeit GOST 5727-88 entspricht. Es ist erlaubt, Vorhänge an den Fenstern von Reisebussen sowie Jalousien und Vorhänge an den Heckscheiben von Pkw zu verwenden, wenn auf beiden Seiten Außenspiegel vorhanden sind.
7.4. Die Schlösser der Karosserie- oder Kabinentüren, Schlösser der Seiten der Ladefläche, Schlösser der Tankhälse und Kraftstofftankdeckel, der Mechanismus zur Einstellung der Position des Fahrersitzes, der Nottürschalter und das Signal der Anforderung zum Anhalten im Bus, Innenbeleuchtung des Businnenraums, Notausstiege und Aktuatoren lösen diese nicht aus, ein Türsteuerantrieb, ein Tachometer, ein Fahrtenschreiber, Diebstahlsicherungen, Heizung und Windschutzscheibengebläse.
7.5. Es gibt keinen Heckschutz, Schlammschürzen oder Schutzbleche, die vom Design vorgesehen sind.
7.6. Die Zug- und Sattelkupplung der Zugmaschine und das Anhängeglied sind defekt und die bauartbedingt vorgesehenen Sicherungsseile (Ketten) fehlen oder sind defekt. Es gibt Spiel in den Gelenken des Motorradrahmens mit dem seitlichen Anhängerrahmen.
7.7. Fehlen:
- auf Bussen, Autos und Lastwagen, Radtraktoren - ein Erste-Hilfe-Set, ein Feuerlöscher, ein Not-Halt-Schild gemäß GOST R 41.27-2001;
- bei Lastkraftwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht über 3,5 Tonnen und Bussen mit einem zulässigen Höchstgewicht über 5 Tonnen - Unterlegkeile (es müssen mindestens zwei vorhanden sein);
- auf einem Motorrad mit Seitenanhänger - ein Erste-Hilfe-Set, ein Notstopp-Schild gemäß GOST R 41.27-2001.
7.8. Unrechtmäßige Ausstattung von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen "Bundessicherheitsdienst der Russischen Föderation", Blinkleuchten und (oder) speziellen Tonsignalen oder das Vorhandensein besonderer Farbschemata, Aufschriften und Bezeichnungen auf den Außenflächen von Fahrzeugen, die nicht den Anforderungen entsprechen staatlichen Standards der Russischen Föderation.
7.9. Sicherheitsgurte und (oder) Kopfstützen sind nicht vorhanden, wenn deren Einbau die Konstruktion des Fahrzeugs oder die Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und die Aufgaben der Beamten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vorsehen.
7.10. Die Sicherheitsgurte sind funktionsunfähig oder haben sichtbare Risse am Gurt.
7.11. Reserveradhalter, Winde und Reserverad-Hebe-/Senkmechanismus funktionieren nicht. Die Windenratsche fixiert die Trommel nicht mit dem Zurrseil.
7.12. Am Sattelauflieger gibt es keine oder defekte Stützvorrichtung, Sperren der Transportposition der Stützen, Mechanismen zum Anheben und Absenken der Stützen.
7.13. Die Dichtheit der Dichtungen und Verbindungen von Motor, Getriebe, Achsantrieben, Hinterachse, Kupplung, Batterie, Kühl- und Klimaanlagen sowie zusätzlich am Fahrzeug verbauten Hydraulikgeräten ist gebrochen.
7.14. Die auf der Außenfläche der Gasflaschen von Autos und Bussen mit Gasversorgungssystem angegebenen technischen Parameter stimmen nicht mit den Daten im technischen Pass überein, es gibt keine Daten für die letzte und geplante Erhebung.
7.15. Das staatliche Kennzeichen des Fahrzeugs oder die Art seiner Installation entspricht nicht GOST R 50577-93.
7.151. Es gibt keine Kennzeichnungen, die gemäß Absatz 8 der Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und die Pflichten der Beamten zur Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit, genehmigt durch den Beschluss des Ministerrates - der Regierung der Russischen Föderation, angebracht werden müssen Verband vom 23. Oktober 1993 N 1090 "Über die Regeln des Straßenverkehrs".
7.16. Motorräder haben keine Sicherheitsbügel, die vom Design vorgesehen sind.
7.17. Bei Motorrädern und Mopeds sind bauartbedingt keine Fußrasten vorgesehen, Quergriffe für Passagiere am Sattel.
7.18. Änderungen am Fahrzeugdesign wurden ohne Genehmigung der Staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion des Innenministeriums der Russischen Föderation oder anderer von der Regierung der Russischen Föderation bestimmten Stellen vorgenommen.
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