Das moderne Auto ist mit Außenbeleuchtung behängt, wie ein Weihnachtsbaum mit Spielzeug. Und all dies muss gekonnt genutzt werden. Diejenigen, die denken, dass bestimmte Beleuchtungsgeräte eingeschaltet oder nicht eingeschaltet werden, liegen falsch, es liegt alles im Ermessen des Fahrers. Der neunzehnte Abschnitt der Regeln regelt streng, wann und was aufgenommen werden sollte. Um mit all dem fertig zu werden, simulieren wir eine echte Reise.
Also fangen wir tagsüber bei klarem Wetter an, uns zu bewegen.
Regeln. Abschnitt 19. Abschnitt 19.5.
Bei Tageslicht auf allen sich bewegenden Fahrzeugen zum Zwecke ihrer Benennung sollten aufgenommen werdenAbblendlicht oder Tagfahrlicht.Die Regeln gliedern den Tag in folgende Teile:
- Tageslichtstunden.
- Abenddämmerung.
- Nachtzeit.
- Morgendämmerung.
Das Fahren bei Tageslicht mit einer transparenten Atmosphäre ist am komfortabelsten und sichersten. Trotzdem können sich die Fahrer auch bei Tageslicht aus verschiedenen Gründen nicht sehen, und ein Unfall ereignet sich, wie sie sagen, "am helllichten Tag".
Um sicherzustellen, b Ö mehr Sicherheit Die Regeln verpflichten alle Fahrer während der Fahrt, ihr Fahrzeug zu kennzeichnen ( nicht nur nachts, sondern auch tagsüber!). In diesem Fall müssen die Fahrer tagsüber, d. h. tagsüber, zur Anzeige ihres Fahrzeugs entweder das Abblendlicht oder das Tagfahrlicht (falls vorhanden) einschalten.
Tagfahrlicht ist eine Neuheit, die in letzter Zeit immer mehr an Popularität gewinnt, denn sie hat spürbare Vorteile:
- Besser erkannt.
- Automatisches Einschalten beim Starten des Motors und Ausschalten beim Abstellen des Motors.
- Unterscheidet sich in Effizienz, hoher Zuverlässigkeit und Haltbarkeit.
- Verlängert die Lebensdauer eines herkömmlichen Beleuchtungssystems.
Die Regeln trennten Tagfahrlicht in einen eigenen Begriff und gaben ihnen folgende Definition:
Regeln. Abschnitt 1.
"Tagfahrlicht" - externe Beleuchtungseinrichtungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit eines fahrenden Fahrzeugs vorAm Tag.Bitte beachten - Tagfahrlicht zeigt ein Fahrzeug an nur vorne!
Und tagsüber ist das absolut richtig.
Tagsüber ist das vorausfahrende Fahrzeug für Sie gut sichtbar (ohne zusätzliche Beleuchtung). Und gleichzeitig können Sie dank des Tagfahrlichts für das nachfahrende Auto problemlos und ohne große Anstrengung das Geschehen von hinten kontinuierlich überwachen.
Oder weil hinten die Scheinwerfer des Abblendlichts eingeschaltet sind.
Oder weil die Nebelscheinwerfer hinten eingeschaltet sind.
Studenten. Entschuldigung, wo sind die Nebelscheinwerfer? In Absatz 19.5 gibt es keine Nebelscheinwerfer! Absatz 19.5 bezieht sich nur auf Scheinwerfer für Abblendlicht und Tagfahrlicht.
Lehrer. Ja, du hast recht. Absatz 19.5 sagt nicht wirklich etwas über Nebelscheinwerfer aus. Sie werden jedoch in Abschnitt 19.4 erwähnt.
statt Abblendlicht gemäß Abschnitt 19.5 der Regeln.
Zusammenfassen:
Bei Tageslicht sollte auf allen sich bewegenden Fahrzeugen für die Zwecke ihrer Benennung Folgendes enthalten sein:
- entweder Abblendlicht;
- entweder Tagfahrlicht;
- oder Nebelscheinwerfer.
Schon vergessen? Wir bewegen uns tagsüber bei klarem Wetter. Aber vor uns liegt ein Tunnel!
In Tunneln auf einem fahrenden Fahrzeug Abblend- oder Fernlicht muss enthalten sein.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tunnel kurz oder lang ist, ob dort künstliches Licht vorhanden ist oder nicht.
In allen Fällen müssen die Fahrer beim Fahren im Tunnel genau einbiegenScheinwerfer Abblendlicht oder Fernlicht.
Und das zu Recht - in jedem Tunnel fehlt immer die Beleuchtung. Und dann ist künstliches Licht nicht die Sonne und kann jeden Moment ausgehen. Und dann werden Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer wenig für Sie tun. Hier benötigen Sie genau die Scheinwerfer (Abblendlicht oder Fernlicht).
Es gibt ein solches Problem bei Tickets, und hier irren Sie sich oft:
In einem Tunnel mit künstlicher Beleuchtung sollte Folgendes enthalten sein: 1. Abblendlicht oder Standlicht. 2. Abblendlicht oder Tagfahrlicht. 3. Abblendlicht oder Fernlicht. Aufgabenkommentar Einige von Ihnen beginnen zu zweifeln - ist es möglich, das Fernlicht im Tunnel einzuschalten? Ich werde alle blenden! Bei dichtem Verkehr (auch im Tunnel, zumindest nicht im Tunnel) müssen die Fahrer natürlich auf Abblendlicht umschalten. Aber wenn niemand zu blenden ist (zumindest im Tunnel, zumindest nicht im Tunnel), wer verbietet Ihnen, das Fernlicht einzuschalten. Das hatten die Regeln im Sinn. |
Wir haben den Tunnel verlassen, Sie können im Abblendlicht weiterfahren,
Sie können zu Nebelscheinwerfern gehen, Sie können zu Tagfahrlicht gehen.
Doch plötzlich war der Himmel mit schwarzen Wolken bedeckt, alles ringsum verdunkelte sich und es begann zu regnen.
Oder sagen wir - es gibt keine Wolken, es ist gerade Abend geworden, Dämmerung, noch keine Nacht, aber die Sicht ist unzureichend geworden .
Regeln. Abschnitt 19. Ziffer 19.1. Bei unzureichender Sicht muss unabhängig von der Beleuchtung die Straße auf einem fahrenden Fahrzeug eingeschaltet werden Scheinwerfer Abblendlicht oder Fernlicht .
Das heißt, die Regeln machen keinen Unterschied zwischen dem Fahren in einem Tunnel und dem Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen. Und im Allgemeinen ist es richtig - in beiden Fällen ist die Beleuchtung unzureichend und die Anforderung „Das Abblend- oder Fernlicht muss eingeschaltet sein“ ist völlig gerechtfertigt.
Auf der anderen Seite sind die Bedingungen unzureichender Sicht aber nicht nur eine Abnahme der Beleuchtung, wie beispielsweise in der Dämmerung. Unzureichende Sichtverhältnisse sind auch eine vorübergehende Verschlechterung der Transparenz der Atmosphäre, wie zum Beispiel bei Nebel - es ist hell, aber es ist nichts zu sehen! Vielleicht ist es also an der Zeit, die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchten einzuschalten? Mal sehen, was die Regeln dazu sagen:
Regeln. Abschnitt 19. Ziffer 19.4. Nebelscheinwerfer können verwendet werden bei unzureichender Sicht mit Abblend- oder Fernlicht .
Regeln. Abschnitt 19. Klausel 19.7. Nebelschlussleuchten können angebracht werden nur bei schlechten Sichtverhältnissen.
Das heißt, bei unzureichender Sicht müssen zunächst die Scheinwerfer des Abblend- oder Fernlichts eingeschaltet werden! Auf Wunsch können Sie Nebelscheinwerfer hinzufügen und bei Bedarf auch die Nebelschlussleuchten einschalten.
Hier müssen wir einen kleinen Exkurs machen. Die Erfahrung aus der Arbeit in einer Fahrschule sagt mir, dass nicht alle Schüler eine klare Vorstellung davon haben, welche Beleuchtungsgeräte vorne, welche hinten sitzen, wie sie funktionieren und allgemein, wie sich ein Scheinwerfer von einer Laterne unterscheidet.
Der Hauptzweck der Scheinwerfer besteht darin, die Straße zu beleuchten. Und sie befinden sich natürlich vorne und sind weiß. Nebelscheinwerfer können zwar auch mit gelbem Licht leuchten (es wird angenommen, dass gelbes Licht Nebel besser durchbricht).
Der Hauptzweck der Laternen besteht darin, das Fahrzeug selbst zu kennzeichnen. Und sie befinden sich hinten und sind alle rot. Einzige Ausnahmen sind Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung – sie sind weiß.
Außerdem verfügt das Auto (Motorrad) über Standlicht. Die vorderen Standlichter sind weiß, die hinteren Standlichter sind rot.
Für den Fahrer ist es enorm wichtig, genau zu wissen, wie Scheinwerfer und Lampen aufeinander abgestimmt sind. Insbesondere muss verstanden werden, dass es möglich ist, die Standlichter einzuschalten, ohne die Scheinwerfer einzuschalten. Aber es ist unmöglich, die Scheinwerfer einzuschalten, ohne die Standlichter einzuschalten!
Das heißt, wenn wir sagen, dass der Fahrer das Standlicht eingeschaltet hat, bedeutet dies, dass vorne zwei weiße Lichter und hinten zwei rote Lichter eingeschaltet sind (aber die Scheinwerfer sind aus).
Wenn wir sagen, dass der Fahrer die Scheinwerfer eingeschaltet hat (egal welche), bedeutet dies, dass die Scheinwerfer vorne an sind und hinten zwei rote Standlichter.
Aber zurück zu "unseren Widdern". Bei unzureichender Sicht muss der Fahrer also die Scheinwerfer des Abblend- oder Fernlichts einschalten (und da die Scheinwerfer eingeschaltet sind, bedeutet dies, dass hinten rote Parklichter eingeschaltet sind).
Bei starkem Nebel (Schneefall, Regen) erreicht das Fernlicht der Scheinwerfer jedoch nicht das Fahrbahnbett!
Hier ist es an der Zeit, auf das nächste umzuschalten und die Nebelscheinwerfer anzuschließen. Ein flacher und breiter Lichtstrahl der Nebelscheinwerfer trifft auf den Nebel und beleuchtet nicht nur die Fahrbahn, sondern auch den Straßenrand.
Schauen Sie, wie deutlich das Logo der "Fahrschule" sichtbar wurde.
Versuchen Sie nur nicht, einige Nebelscheinwerfer zu bewegen. Nebelscheinwerfer beleuchten die Straße 5-10 Meter vom Auto entfernt. Das Fahren bei unzureichenden Sichtverhältnissen bei einigen Nebelscheinwerfern ist gefährlich und daher durch die Regeln verboten.
Aber es gibt ein anderes Problem.
Bei unzureichender Sicht verwandeln sich die Rückleuchten bereits in 10 Metern Entfernung in unauffällige Punkte oder werden sogar ganz unsichtbar.
In diesem Fall helfen die Nebelschlussleuchten dem Fahrer. Sie brennen unvergleichlich heller als die Standlichter.
Aus diesem Grund erlauben die Regeln die Verwendung von Nebelschlussleuchten.nur bei schlechten Sichtverhältnissen!
Wenn Sie sie in einer transparenten Atmosphäre einschalten, blenden Sie die nachfahrenden Fahrer.
In den Tickets gibt es ein Rätsel um die Nebelschlussleuchten. Sie ist geradezu provokant, und hier macht man oft einen Fehler:
Die Dämmerung ging glatt in die Nacht über. Es war dunkle Tageszeit.
Aber der Nebel hat sich verzogen. Die Atmosphäre ist völlig transparent.
Regeln. Abschnitt 19. Ziffer 19.1. Im Dunkeln Bei einem fahrenden Fahrzeug muss das Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet sein.
Ich betone! - wenn die Regeln sagen: "Im Dunkeln" und sie fügen nichts hinzu, was bedeutet, dass es eine dunkle, undurchdringliche Nacht ist, aber das ist alles. Kein Nebel, Regen, Schnee usw.
Da wir bereits mit Einbruch der Dämmerung und Einbruch der Dunkelheit mit Abblendlicht unterwegs waren, brauchen wir nichts zu tun. Es stimmt, zwei Punkte blieben unklar. Erstens, ist es erlaubt, Nebelscheinwerfer nachts zu benutzen? Und zweitens, in welchen Fällen kann Fernlicht verwendet werden?
Regeln. Abschnitt 19. Ziffer 19.4. Nebelscheinwerfer können im Dunkeln auf unbeleuchteten Straßenabschnitten eingesetzt werden zusammen mit Abblendlicht oder Fernlicht.
Wie Sie nachts sehen können, ist das Fahren mit einigen Nebelscheinwerfern durch die Regeln strengstens verboten (sowie bei unzureichenden Sichtverhältnissen). Sie können jedoch Nebelscheinwerfer zu den Scheinwerfern des Abblend- oder Fernlichts hinzufügen, wenn die Straße nicht beleuchtet ist.
Jetzt darüber, wann Sie Fernlicht verwenden können und wann nicht.
Wir wissen bereits, dass sowohl Abblend- als auch Fernlicht genutzt werden können, erstens bei Tunnelfahrten, zweitens bei Tagesfahrten bei unzureichender Sicht und drittens bei Nachtfahrten, egal bei welcher Sicht (ausreichend oder unzureichend). Es bleibt nur zu verstehen, wann Sie das Abblendlicht verwenden können und wann das Fernlicht.
Regeln. Abschnitt 19. Ziffer 19.2. Das Fernlicht der Scheinwerfer muss auf Abblendlicht umgeschaltet werden:
- in Siedlungen, wenn die Straße beleuchtet ist;
- bei einem entgegenkommenden Vorbeifahren in einer Entfernung von mindestens 150 Metern zum Fahrzeug sowie in größerer Entfernung, wenn der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs durch periodisches Schalten der Scheinwerfer dies erfordert;
- in allen anderen Fällen auszuschließen, dass die Fahrer von entgegenkommenden und vorbeifahrenden Fahrzeugen geblendet werden.
Lassen Sie uns jede dieser Anforderungen separat behandeln.
1. Fernlicht muss auf Abblendlicht geschaltet werden- in Siedlungen, wenn die Straße beleuchtet ist.
Lassen Sie uns diese Anforderung der Regeln kommentarlos. Hier scheint alles klar zu sein - wir fahren nachts mit Abblendlicht durch die Straßen der Stadt (wenn sie natürlich beleuchtet sind).
Aber wenn wir an einen Ort klettern, an dem kein einziger Zgi zu sehen ist, darf auch in der Stadt der entfernte eingeschaltet werden.
2. bei entgegenkommendem Vorbeifahren im Abstand von mindestens 150 Meter zum Fahrzeug, sowie für größere wenn der Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs durch periodisches Schalten der Scheinwerfer die Notwendigkeit dafür zeigt.
Das Fernlicht (bei korrekter Einstellung) erreicht das Fahrbahnbett in einer Entfernung von 90 - 100 Metern vom Fahrzeug. Die Regeln mit Rand legen den Mindestabstand zwischen sich nähernden Fahrzeugen fest - 150 Meter. An dieser Stelle müssen die Fahrer beider Fahrzeuge das Fernlicht auf Abblendlicht umschalten, um sich nicht gegenseitig zu blenden.
Es kann jedoch vorkommen, dass die Scheinwerfer eines der Autos nicht eingestellt sind und das Fernlicht, wie sie sagen, "in den Himmel" schlägt. In diesem Fall werden entgegenkommende Fahrer aus der Ferne (blinkende Scheinwerfer) auffordern, auf Abblendlicht umzuschalten. Und die Regeln verpflichten den Fahrer dazu. , auch wenn der Abstand zwischen den herannahenden Fahrzeugen mehr als 150 Meter beträgt.
3. Das Fernlicht der Scheinwerfer muss auf Abblendlicht umgeschaltet werden -in allen anderen Fällen, um eine Blendung des Fahrers auszuschließen, wie entgegenkommend und vorbeifahrende Fahrzeuge .
Fernlicht kann nicht nur für diejenigen Probleme bereiten, die darauf zufahren, sondern auch für diejenigen, die in die gleiche Richtung fahren. Für diese Situation hat das Reglement keinen Mindestabstand festgelegt, aber ein sachkundiger Fahrer wird bei Annäherung an das vorausfahrende Fahrzeug immer auf Abblendlicht umschalten.
Und nebenbei! Wie soll sich der Fahrer verhalten, wenn er von Scheinwerfern geblendet wird?
Über diese Situation haben wir bereits im siebten Thema gesprochen. Machen wir es noch einmal. Nachtzeit.
Die Straße außerhalb der Siedlung ohne künstliche Beleuchtung. Ein Auto mit eingeschaltetem Fernlicht fährt entgegen. Stellen Sie sich vor - Sie sehen das Straßenbett nicht, Sie sehen die Markierungen nicht, Sie sehen den Straßenrand nicht. Es ist tödlich!
Das Richtige ist jetzt, einen erzwungenen Stopp darzustellen. Das heißt, Sie müssen kein Notstopp-Schild anzeigen, schalten Sie einfach die Warnblinkanlage ein und halten Sie sanft an, ohne die Spur zu wechseln. Ich versichere Ihnen, dies ist die richtige und sicherste Entscheidung. Darüber hinaus verlangen die Regeln dasselbe:
Regeln. Abschnitt 19. Ziffer 19.2. Letzter Absatz. Bei Blindheit muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ohne Spurwechsel abbremsen und anhalten.
Und schließlich die schwierigsten Fahrbedingungen!
Draußen ist es nicht nur Nacht, sondern auch unzureichende Sicht!
In diesem Fall hat sich das Reglement nichts Neues einfallen lassen, da alle Möglichkeiten eines modernen Fahrzeugs bereits ausgeschöpft sind.
Deshalbbei schlechter Sicht Die Vorgehensweise bei der Verwendung externer Beleuchtungsgeräte ist zu jeder Tageszeit gleich. Sie können das Fernlicht einschalten, Sie können das Abblendlicht einschalten, Sie können Nebelscheinwerfer hinzufügen, Sie können die Nebelschlussleuchten anzünden.
Eine andere Sache ist, dass erfahrene Fahrer bei starkem Nebel, Regen oder Schnee niemals Fernlicht verwenden. Sie wissen genau, dass das Fernlicht unter solchen Bedingungen wirkungslos ist - es erreicht einfach nicht die Fahrbahn und der Fahrer sieht nur Nebel, Schnee oder Regen.
Unter solchen Bedingungen ist das Abblendlicht plus Nebelscheinwerfer am besten. Und natürlich muss die Geschwindigkeit so sein, dass der Anhalteweg kleiner ist als die Sichtweite.
Ein Sonderfall - Abschleppen!
Beim Abschleppen bewegen sich zwei Fahrzeuge als eine Einheit in geringem Abstand voneinander. In diesem Fall sollten sie sich selbst als ein Ganzes bezeichnen.
Abschleppen - vorn, und er hat inklusiveScheinwerfer, abgeschleppt - hinterher, und es hatParklicht .
Regeln. Abschnitt 19. Ziffer 19.1. Nachts und bei ungenügenden Sichtverhältnissen, unabhängig von der Straßenbeleuchtung, sowie in Tunneln müssen an einem fahrenden Fahrzeug folgende Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden:
- an allen Kraftfahrzeugen und Mopeds - Fern- oder Abblendlicht, an Fahrrädern - Scheinwerfer oder Taschenlampen, an Pferdefuhrwerken - Taschenlampen (sofern vorhanden);
- auf Anhängernund abgeschleppte Kraftfahrzeuge - Parklicht.
Das Reglement verbot dem abgeschleppten Fahrzeug, auch bei Dunkelheit und auch bei schlechten Sichtverhältnissen die Scheinwerfer einzuschalten (nur Standlicht!). Und das hat seine eigene Logik. Immerhin hat der Abschleppwagen auch ein Notlicht an:
Regeln. Abschnitt 7. Klausel 7.1. Beim Abschleppen (bei einem gezogenen Motorfahrzeug) muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
Um sein Fahrzeug zu bezeichnen, reicht das völlig aus, und er muss nichts beleuchten – ein Zugfahrzeug fährt maximal 6 Meter voraus.
Es gibt ein solches Problem bei Tickets, und hier irren Sie sich oft:
Welche externen Beleuchtungseinrichtungen sollten bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen, unabhängig von der Straßenbeleuchtung, sowie in Tunneln an gezogenen Fahrzeugen eingeschaltet werden? 1. Tagfahrlicht. 2. Parklicht. 3. Nebelschlussleuchten. |
S. 19.1 SDA... Nachts und bei ungenügenden Sichtverhältnissen, unabhängig von der Straßenbeleuchtung, sowie in Tunneln müssen an einem fahrenden Fahrzeug folgende Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden:
an allen Kraftfahrzeugen - Fern- oder Abblendlicht, an Fahrrädern - Scheinwerfer oder Taschenlampen, an Pferdefuhrwerken - Taschenlampen (sofern vorhanden);
an Anhängern und gezogenen Kraftfahrzeugen - Standlicht.
S. 19.2 SDA... Fernlicht sollte auf Abblendlicht umgestellt werden:
in Siedlungen, wenn die Straße beleuchtet ist;
bei einem entgegenkommenden Vorbeifahren in einer Entfernung von mindestens 150 m zum Fahrzeug sowie in größerer Entfernung, wenn der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs durch periodisches Schalten der Scheinwerfer dies erfordert;
in allen anderen Fällen, um eine Blendung der Fahrer entgegenkommender und vorbeifahrender Fahrzeuge auszuschließen.
Bei Blindheit muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ohne Spurwechsel abbremsen und anhalten.
S. 19.3 SDA... Beim Anhalten und Parken im Dunkeln auf unbeleuchteten Straßenabschnitten sowie bei schlechten Sichtverhältnissen muss das Standlicht am Fahrzeug eingeschaltet sein. Bei unzureichender Sicht können zusätzlich zum Standlicht Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlusslicht eingeschaltet werden.
S. 19.4 SDA... Nebelscheinwerfer können verwendet werden:
bei unzureichender Sicht mit Abblend- oder Fernlicht;
nachts auf unbeleuchteten Straßenabschnitten zusammen mit Abblend- oder Fernlicht;
anstelle des Vorbeifahrens von Scheinwerfern gemäß Absatz 19.5 der Regelung.
S. 19,5 SDA... Bei Tageslicht müssen an allen fahrenden Fahrzeugen zur Identifizierung Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
S. 19,6 SDA... Der Scheinwerfer-Suchscheinwerfer und der Scheinwerfer-Sucher dürfen nur außerhalb von Siedlungen in Abwesenheit entgegenkommender Fahrzeuge verwendet werden. In Siedlungen dürfen solche Scheinwerfer nur von Fahrern von Fahrzeugen verwendet werden, die nach dem festgelegten Verfahren mit blauen Blinkleuchten und speziellen Tonsignalen ausgestattet sind, wenn sie einen dringenden Serviceeinsatz durchführen.
S. 19.7 SDA... Nebelschlussleuchten können nur bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden. Es ist verboten, die Nebelschlussleuchten an die Bremslichter anzuschließen.
S. 19.8 SDA... Die Straßenzug-Identifizierungsmarke muss während der Fahrt sowie bei Dunkelheit und unzureichender Sicht sowie beim Anhalten oder Abstellen des Straßenzuges eingeschaltet sein.
S. 19.10 SDA... Tonsignale können nur verwendet werden:
andere Autofahrer vor der Absicht zu warnen, Außensiedlungen zu überholen;
in Fällen, in denen es erforderlich ist, einen Verkehrsunfall zu verhindern.
S. 19.11 SDA... Zur Überholwarnung kann anstelle des akustischen Signals oder in Verbindung damit ein Lichtsignal gegeben werden, also ein kurzzeitiges Umschalten des Scheinwerfers von Abblend- auf Fernlicht.
Kommentar zu Abschnitt 19 der Verkehrsregeln der Russischen Föderation
Fahrer von Fahrzeugen mit besonderen Farbgebungen auf den Außenflächen mit eingeschalteten blauen und roten Rundumkennleuchten können bei dringenden Servicearbeiten von den Anforderungen der Abschnitte 6 (ausgenommen Verkehrszeichensignale) und 8-18 abweichen Regeln, Anlagen 1 und 2 zu diesen Regeln, vorbehaltlich der Verkehrssicherheit * (57).
Um sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einen Vorteil zu verschaffen, müssen die Fahrer solcher Fahrzeuge ein blaues Blinklicht und ein spezielles Tonsignal einschalten. Sie können die Priorität nur nutzen, indem sie dafür sorgen, dass ihnen nachgegeben wird.
Das gleiche Recht haben in den in diesem Absatz festgelegten Fällen Fahrer von Fahrzeugen, die von Fahrzeugen mit blauem Blinklicht und eingeschaltetem Sonderton begleitet werden. Bei den begleiteten Fahrzeugen muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Bei Fahrzeugen der staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion des Innenministeriums der Russischen Föderation, des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation und der Militärfahrzeuginspektion kann zusätzlich zum blauen Blinklicht ein rotes Blinklicht eingeschaltet werden.
Wie Sie wissen, sind in den letzten Jahren viele "coole" Autos im Land aufgetaucht, insbesondere Autos, an denen illegal spezielle Signale und manchmal spezielle staatliche Kennzeichen angebracht wurden. Um die Beziehungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Fahrzeugen mit Sondersignalen zu rationalisieren und um die illegale Verwendung besonderer staatlicher Kennzeichen zu vermeiden, war die Regierung der Russischen Föderation gezwungen, die folgenden Beschlüsse zu erlassen: vom 4. Januar 2000 N 2 " Zur Vereinfachung des Einbaus und der Verwendung von Sondersignalen an Fahrzeugen und besonderen Landeskennzeichen "und vom 23. Januar 2002 N 35" Über besondere Landeskennzeichen und Sonderzeichen an Fahrzeugen ", die die Liste der Betriebsdienste genehmigt haben, Bundesorgane und Organisationen, Beamte staatlicher Behörden und Organisationen, an Fahrzeugen, deren Anbringung von speziellen Licht- und Tonsignalen erlaubt ist.
Die oben genannten Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation genehmigten die Liste der operativen Dienste, der Exekutivorgane und -organisationen des Bundes, der Beamten der staatlichen Behörden und Organisationen, in denen die Installation von speziellen Licht- und Tonsignalen zulässig ist.
Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Militärische Automobilinspektion, Sondertransportdienste der Bank von Russland, Dienst Sonderkommunikation, Staatsanwaltschaft, Hauptdirektion für die Vollstreckung von Strafen des Justizministeriums Russlands (jetzt Föderaler Dienst) zur Vollstreckung von Strafen) und Rettungsdienste. Fahrzeuge, die von der Regierung der Russischen Föderation eingerichtet wurden und bei der Durchführung von Such- oder Ermittlungsmaßnahmen verwendet werden, können auch mit einem blauen Blinklicht und einem speziellen Tonsignal ausgestattet werden, wenn keine speziellen Farbschemata vorhanden sind, aber ihre Liste ist begrenzt.
Zusätzlich zum blauen Blinklicht können rote Blinklichter nur in Fahrzeugen der Staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion, VAI und des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation installiert werden, deren Vorhandensein darauf hinweist, dass diese Fahrzeuge zu den genannten Diensten gehören.
Die Anforderungen an die Farbschemata von Fahrzeugen werden durch GOST R 50574-2002 "Autos, Busse und Motorräder des Betriebsdienstes. Farbschemas, Erkennungszeichen, Aufschriften, spezielle Licht- und Tonsignale. Allgemeine Anforderungen" festgelegt, die am 1. Januar in Kraft traten. 2004.
Fahrer von Fahrzeugen mit blinkender blauer Rundumleuchte bei der Durchführung eines dringenden Serviceeinsatzes (die Art des Einsatzes richtet sich nach dem Einsatzzweck des Fahrzeugs und wird durch die Dienstvorschriften bestimmt) können gemäß diesem Absatz von einer Reihe von Anforderungen der Regeln, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Gleichzeitig müssen die Fahrer von Fahrzeugen der Betriebsdienste den Vorrang nutzen, der das Vorgeben anderer Verkehrsteilnehmer erfordert, müssen sie gleichzeitig mit dem blauen Blinklicht ein spezielles Tonsignal einschalten. Nur in diesem Fall haben andere Teilnehmer der Bewegung eine solche Verpflichtung.
Fahrer von Fahrzeugen der Betriebsdienste können den Vorrang nur dann nutzen, wenn sie sich vergewissert haben, dass die von ihnen gegebenen Signale von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden und ihnen Vorrang gegeben wird.
Dieselben Anforderungen gelten für Fahrer von Fahrzeugen, die von Fahrzeugen mit eingeschalteten blauen Rundumleuchten und speziellen Tonsignalen begleitet werden.
Bundesgesetz vom 17. Juli 1999 N 176-FZ "Über den Postdienst" für Fahrzeuge der Bundespostorganisationen hat eine bestimmte Farbgebung (weißer schräger Streifen auf blauem Grund ", bei deren Vorhandensein die Fahrer dieser Fahrzeuge abweichen dürfen) festgelegt einige Bestimmungen der Regeln.
Nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und einem speziellen Tonsignal, müssen die Fahrer Vorfahrt gewähren, um die ungehinderte Durchfahrt des angegebenen Fahrzeugs zu gewährleisten.
Beim Annähern an ein Fahrzeug mit besonderen Farbgebungen an den Außenflächen, mit blauen und roten Blinkleuchten und einem besonderen akustischen Signal, sind die Fahrer verpflichtet, Vorfahrt zu gewähren, um die ungehinderte Durchfahrt des angegebenen Fahrzeugs sowie des Fahrzeugs zu gewährleisten in Begleitung (begleitete Fahrzeuge).
Es ist verboten, ein Fahrzeug zu überholen, das eine spezielle Farbgebung auf den Außenflächen hat, bei der eine blaue Rundumleuchte eingeschaltet und ein spezielles Tonsignal eingeschaltet ist.
Es ist verboten, ein Fahrzeug zu überholen, das eine spezielle Farbgebung auf den Außenflächen aufweist, mit blauen und roten Blinkleuchten und einem speziellen Tonsignal eingeschaltet ist, sowie ein begleitetes Fahrzeug (begleitete Fahrzeuge) * (58).
Das blaue Leuchtfeuer, das allein, im Ein-Modus oder zusammen mit dem roten Leuchtfeuer arbeitet, bietet einen Bewegungsvorteil und ermöglicht es Ihnen, von einer Reihe von Bestimmungen der Regeln abzuweichen. Wie bereits erwähnt, können Sie die Vorteile von Baken jedoch nur nutzen, wenn Sie ein spezielles Tonsignal (Sirene) einschalten und nur die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten.
Abhängig von der Fahrtrichtung von Fahrzeugen mit Sondersignalen müssen andere Fahrer, die nachgeben, die Fahrspur (Fahrbahn) räumen, jede weitere Bewegung unterlassen, die Geschwindigkeit reduzieren oder andere der aktuellen Situation angemessene Maßnahmen (z Strassenseite).
Dementsprechend muss der Fahrer bei Annäherung an ein stehendes Fahrzeug mit blauem Blinklicht die Geschwindigkeit reduzieren, um im Bedarfsfall sofort anhalten zu können.
Wenn ein Auto oder Motorrad mit blauem Blinklicht auf der Straße angehalten hat, sollte dies anderen Fahrern als Signal dienen, ihre Aufmerksamkeit zu erhöhen und anzuhalten.
Ein Fahrzeug mit eingeschalteter Bake kann sich am Unfallort, im Bereich der Notarbeit auf der Straße, an der Stelle, an der der Konvoi (Transport, Fußgänger) die Straße überquert und an anderen Orten befinden, die posieren eine erhöhte Gefahr für den Verkehr. Daher verlangen die Regeln von den Fahrern, dass sie beim ersten Signal von Polizeibeamten oder anderen zur Verkehrsregelung befugten Personen (Verkehrsleitern) langsamer werden und bereit sind, anzuhalten.
Bei Arbeiten zum Bau, zur Instandsetzung oder Instandhaltung von Straßen, zum Verladen und Transportieren von beschädigten, defekten sowie anderen Fahrzeugen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, bei Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, muss eine gelbe oder orangefarbene Rundumkennleuchte eingeschaltet sein , Abmessungen, die über die festgelegten Normen hinausgehen, sowie an Fahrzeugen, die sperrige und (oder) schwere Ladungen, explosive, brennbare, radioaktive Stoffe und giftige Stoffe mit hohem Gefahrengrad transportieren, und in Fällen, die durch besondere Vorschriften festgelegt sind - an Begleitfahrzeugen Transport ... Eine gelbe oder orangefarbene Rundumkennleuchte bringt keinen Vorteil im Verkehr und dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr zu warnen.
Ein gelbes oder oranges Blinklicht im Sinne von Artikel 32 Absatz 14 des Straßenverkehrsübereinkommens soll Fahrzeuge anzeigen, deren Bewegung oder Anwesenheit auf der Straße andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder stört. Eine erschöpfende Liste von Fahrzeugen, an denen gelbe oder orangefarbene Rundumkennleuchten angebracht sind, ist in § 16 der Grundbestimmungen festgelegt. Grundsätzlich sind solche Signale ausgestattet mit: Reinigungsmaschinen, Tankwagen, Geldsammelfahrzeugen, Autos - Abschleppwagen usw.
Der Hauptzweck einer gelben oder orangen Bake besteht darin, allen Verkehrsteilnehmern in ausreichender Entfernung die Möglichkeit zu geben, ein Fahrzeug zu erkennen, das eine Gefahr für andere darstellt, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Fahrer von Fahrzeugen mit eingeschalteter gelber oder orangefarbener Rundumleuchte sollten jedoch bedenken, dass sie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern keine Vorteile haben, obwohl sie von einigen Bestimmungen der Regeln, den Anforderungen einer Reihe von Verkehrszeichen und -markierungen abweichen können. Es ist zu beachten, dass die Installation von speziellen Tonsignalen bei Fahrzeugen mit gelben oder orangefarbenen Rundumkennleuchten nicht vorgesehen ist * (59).
Fahrer von Fahrzeugen mit eingeschalteter gelber oder oranger Rundumkennleuchte während des Baus, der Reparatur oder der Instandhaltung von Straßen können von den Anforderungen der Verkehrszeichen (ausgenommen die Zeichen 2.2, 2.4-2.6, 3.11-3.14, 3.17.2, 3.20) und der Straße abweichen Markierungen und auch unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit.
Fahrer von Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, deren Abmessungen die geltenden Normen überschreiten, Fahrzeuge, die sperrige und (oder) schwere Lasten transportieren, und Fahrzeuge, die diese Beförderung mit einem gelben oder orangefarbenen Blinklicht begleiten, können von den Anforderungen des Straßenverkehrs abweichen Markierungen und dieser Ordnung, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Aufgrund der technologischen Besonderheiten der Arbeiten, die während des Baus, der Reparatur oder der Instandhaltung von Straßen durchgeführt werden, müssen die bei diesen Arbeiten eingesetzten Fahrzeuge von einer Reihe von Anforderungen der Regeln, Verkehrszeichen und Markierungen abweichen (z. B. bei der Reinigung der Fahrbahn von Schnee - eine durchgezogene Markierungslinie überqueren, auf der äußersten linken Fahrspur fahren, an Trennstreifenlücken auf Autobahnen eine Kehrtwende machen usw.). Die Vorschriften erlauben solche Abweichungen, mit Ausnahme der in diesem Absatz genannten Fälle, vorausgesetzt, dass die Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist und gelbe oder orangefarbene Rundumkennleuchten an den an diesen Arbeiten beteiligten Fahrzeugen eingeschaltet sind.
Der Transport von Großfahrzeugen sowie der Transport von sperrigen Gütern erfolgt nach besonderen Regeln, die oft eine bestimmte Ordnung auf der Fahrbahn vorsehen.
Aufgrund ihrer großen Länge und Breite erschweren solche Fahrzeuge das Manövrieren, wodurch sie gezwungen sind, durchgezogene Markierungslinien zu überqueren und die mit den Markierungen 1.16.1-1.16.3 markierten Inseln der Fahrbahn zu befahren. Daher erlaubt dieser Absatz der Regeln, dass diese Fahrzeuge von den Kennzeichnungsvorschriften abweichen, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Fahrer von Fahrzeugen von Bundespostorganisationen und Fahrzeugen, die Gelderlöse und (oder) Wertgut transportieren, dürfen nur bei Angriffen auf diese Fahrzeuge ein mondweißes Blitzlicht und ein spezielles Tonsignal einschalten. Das mondweiße Blinklicht bietet keinen Bewegungsvorteil und dient beispielsweise bei einem Raubüberfall dazu, die Aufmerksamkeit von Polizisten und anderen Personen auf sich zu ziehen.
Für den Fahrer ist der richtige Umgang mit Außenlichtern und Tonsignalen ebenso wichtig wie eine gründliche Kenntnis der Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung. Sein Leben, seine Gesundheit, die Integrität des Autos (und des Geldbeutels) und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hängen direkt davon ab.
Darüber hinaus gibt es beim Einsatz von Scheinwerfern und Laternen unausgesprochene „Regeln der guten Manieren“ unter den Autofahrern, deren Einhaltung den Fahrkomfort deutlich erhöht und mögliche Konfliktsituationen verhindert. Als nächstes lernen Sie die Verwendung von externen Lichtern und Tonsignalen kennen.
Licht- und Tongeräte des Autos und deren Standort
Sie sollten mit den Grundlagen beginnen, oder besser gesagt, mit welchen Arten von Scheinwerfern und Laternen moderne Autos ausgestattet sind.
- Abblendlicht- entworfen, um die Straße und die Umgebung in einem relativ kleinen Bereich zu beleuchten.
- Fernlicht Scheinwerfer- leistungsstarke Beleuchtungsgeräte, die die Fahrbahn einer ausreichend großen Fläche ausleuchten. Aufgrund der hohen Helligkeit kann das Fernlicht entgegenkommende Fahrer blenden.
- Nebelscheinwerfer- unterhalb der üblichen Scheinwerfer installiert, erzeugen sie einen breiten Lichtstrahl, der die Straße und die Umgebung bei Nebel, Schnee und Regen gut ausleuchtet.
- Tagfahrlicht- eine separate Art von Scheinwerfern, die tagsüber unabhängig von Wetter und Sichtweite eingeschaltet werden und die Sichtbarkeit des Transports erhöhen sollen. Die meisten Modelle schalten sich sofort ein, wenn der Motor gestartet wird.
- Seitenlicht hinten- entworfen, um ein Fahrzeug bei Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen zu markieren. Die Farbe der Lampen ist rot.
- Bremslichter- rote Lichter, die beim Bremsen des Fahrzeugs aufleuchten. Sie brennen viel heller als die Standlichter. Einige Autos sind zusätzlich mit einem zentralen Bremslicht ausgestattet.
- Nebelschlussleuchten- ein Fahrzeug bei Nebel, Regen oder Schneesturm bezeichnen. Nicht zu verwechseln mit Bremslicht.
- Rücklichter- weiß, um Fußgänger und andere Autofahrer darüber zu informieren, dass dieses Fahrzeug rückwärts fährt (oder bereits fährt).
- Rückstrahler- dienen dem gleichen Zweck wie die Standlichter und reflektieren das auf sie einfallende Licht der Scheinwerfer vorbeifahrender Fahrzeuge. Kann auch als Reflektoren bezeichnet werden.
- Kennzeichenbeleuchtung- mehrere weiße Glühbirnen, die das hintere Nummernschild des Autos beleuchten.
- Fahrtrichtungsanzeiger oder "Blinker"- Gelbe Lichter werden verwendet, um über eine Abbiegung oder ein anderes Manöver des Fahrzeugs zu informieren. In den Ecken und an den Seiten des Autos installiert.
Verwendung von externen Beleuchtungsgeräten während des Tages
Klausel 19.5 der SDA der Russischen Föderation besagt, dass bei klarem Wetter und guter Sicht tagsüber alle Fahrzeuge Abblendlicht und Standlicht an Anhängern und gezogenen Fahrzeugen haben müssen.
Gemäß Abschnitt 19.4 der Verkehrsregeln der Russischen Föderation- Anstelle von Scheinwerfern für Abblendlicht dürfen gegebenenfalls Nebelscheinwerfer oder Tagfahrlicht verwendet werden.
Die Nichteinhaltung von Abschnitt 19.5 wird mit einer Geldstrafe von 500 Rubel bestraft, aber in den meisten Fällen wird alles mit einer mündlichen Warnung des Fahrers von der Verkehrspolizei erledigt.
Ziffer 19.1 des SDA - Tunneldurchfahrt... Unabhängig davon, ob es gut beleuchtet ist oder nicht, das SDA schreibt darin vor, bei der Einfahrt das Abblend- oder Fernlicht (wenn keine Autos entgegenkommen) einzuschalten. Wenn Sie vor der Einfahrt in den Tunnel nur Lauflicht oder "Nebelscheinwerfer" eingeschaltet haben, schalten Sie auf Abblendlicht und schalten Sie es erst an der Ausfahrt aus.
Tagsüber verschlechtert sich die Sicht oft aufgrund des Wetters - Regen, Schnee, Nebel, einfache Verdunkelung durch Wolken, die die Sonne verdeckten. In den Regeln in Absatz 1.2 wird dies als "unzureichende Sicht" bezeichnet - wenn bei Niederschlag oder Dämmerung weniger als 300 Meter der Straße sichtbar sind.
Dies sollte nicht mit eingeschränkter Sicht verwechselt werden, wenn Gelände, Gebäude, Fahrbahngeometrie oder andere Fahrzeuge die Sicht auf die Straße behindern. Verwechseln Sie auch nicht unzureichende Sicht mit dunklen Stunden des Tages.
Fahren mit unzureichender Sicht auf der Straße (bei Nebel, Regen, Schnee) In diesen Fällen schreibt Abschnitt 19.1 der SDA den Einsatz von Abblend- und Fernlichteinrichtungen vor. Zusätzlich können Sie die vorderen "Nebelscheinwerfer" einschalten, dies ist jedoch nicht erforderlich.
Wann können die Nebelschlussleuchten verwendet werden? Abschnitt 19.7 besagt, dass sie nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden können. Die restliche Zeit ist es verboten - sie leuchten sehr hell und können den Rest der Verkehrsteilnehmer stören. Sie können sie auch nicht zusammen mit den Bremslichtern einschalten.
Zwangsstopp auf der Straße bei Regen, Nebel, Schneesturm oder Staubsturm. Schalten Sie die Standlichter ein, damit Sie im Voraus bemerkt werden. Zusätzlich können Sie die Scheinwerfer der Abblend- und Nebelscheinwerfer nutzen – die Verkehrsregeln erlauben dies.
Regeln für die Verwendung von externen Lichtgeräten in der Nacht
Nachts oder im Dunkeln nennen die Regeln das Zeitintervall zwischen dem Ende des Abends und dem Beginn der Morgendämmerung. Unter solchen Bedingungen müssen die Scheinwerfer und die Standlichter unbedingt eingeschaltet werden.
Die Wahl von Abblend- oder Fernlicht hängt in diesem Fall von folgenden Nuancen ab:
- Wenn Sie in einem Dorf auf beleuchteten Straßen fahren- Das Fernlicht kann nicht verwendet werden, nur das Abblendlicht.
- Bei Annäherung an ein sich auf der Gegenfahrbahn bewegendes Fahrzeug sollte das Fernlicht mindestens 150 Meter entfernt auf Abblendlicht umgeschaltet werden - so blenden Sie den anderen Fahrer nicht. Besser noch, auf 200-250 Meter umsteigen.
- Wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug durch Schalten oder Blinken von Scheinwerfern in größerer Entfernung ein Signal gibt- Fernlicht ausschalten. In solchen Situationen haben Sie höchstwahrscheinlich schlecht eingestellte Scheinwerfer, die die Straße nicht so sehr ausleuchten, sondern in den Augen der Fahrer auf der „Gegenspur“ leuchten.
- Sie müssen das Licht auch in anderen Situationen schalten, wenn die Gefahr besteht, andere Fahrer zu blenden, sowohl entgegenkommend als auch vorbeifahrend.
Was ist, wenn Sie erblindet sind? Hauptsache nicht umbauen, sonst besteht die Gefahr, in einen Unfall zu geraten, einen Fußgänger zu treffen oder in einen Graben zu fallen. Die Regeln schreiben vor, in einer solchen Situation den Alarm einzuschalten, die Geschwindigkeit schrittweise zu reduzieren und gegebenenfalls anzuhalten.
Zwangsstopp in der Nacht- Schalten Sie unbedingt die Standlichter ein und ergänzen Sie diese auf Wunsch mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfern.
Tabelle zur Verwendung von externen Beleuchtungsgeräten auf der Straße
Bedingungen / Licht | Helle Zeit | Dunkle Tageszeit, auf beleuchteten Straßenabschnitten in Siedlungen | Dunkle Tageszeit auf unbeleuchteten Straßenabschnitten | Tunnel | Unzureichende Sichtbarkeit |
Abblendlicht | + | + | + | + | + |
Fernlicht | — | — | + | + | + |
Nebelscheinwerfer | 1 | — | 2 | — | 2 |
Tagfahrlicht | 1 | — | — | — | — |
Nebelschlussleuchten | — | — | — | — | + |
- "1" - Anstelle von Abblendlicht;
- "2" - Nur in Verbindung mit Abblend- und Fernlicht.
Überholen und Hupen
Wenn Sie das Auto vor Ihnen überholen möchten, geben Sie nicht nur mit Blinkern ein Signal, sondern auch mit dem "Blinken" der Scheinwerfer von Abblendlicht bis Fernlicht. Wenn das Manöver außerhalb der Stadt stattfindet, ist es zulässig, ein akustisches Signal zu geben.
In anderen Situationen ist das Signal nur hörbar, um einen Unfall oder eine Kollision mit einem Fußgänger zu verhindern. Andernfalls handelt es sich um einen Regelverstoß, für den der Verkehrspolizeiinspektor berechtigt ist, ein Bußgeld zu verhängen.
Beleuchtungsgeräte - andere Verwendungsmerkmale
Eine andere Art der Automobilbeleuchtung ist ein Scheinwerfer oder Suchscheinwerfer.... Dies ist ein Gerät, das einen starken und hellen Lichtstrahl abgibt, der in die gewünschte Richtung gelenkt werden kann. Es wird nur außerhalb der Stadt (insbesondere im Gelände) verwendet und sofern keine entgegenkommenden Fahrzeuge vorhanden sind, deren Fahrer durch das Scheinwerferlicht vorübergehend geblendet werden können. In der Stadt wird eine solche Lichttechnik nur von Einsatzfahrzeugen eingesetzt.
Und für Lastzüge sieht das Reglement ein besonderes Erkennungszeichen in Form von drei orangefarbenen Lichtern auf dem Dach der Fahrzeugkabine vor. Während der Fahrt muss es immer eingeschaltet sein, und nachts oder bei unzureichender Sicht muss das Schild auch beim Anhalten und Parken funktionieren.
Es gibt auch eine "Gute-Form-Regel", die in den Verkehrsregeln nicht geregelt ist. Wenn Sie an einem Verkehrspolizeiposten, einem Autounfall oder einer anderen ungewöhnlichen Situation auf der Straße vorbeigefahren sind, warnen Sie entgegenkommende Fahrer durch blinkende Scheinwerfer.
Außerdem gilt es im Straßenverkehr als Höflichkeit, Fernlicht und Nebelschlussleuchten nicht ohne besondere Notwendigkeit zu verwenden – sie leuchten zu hell und blenden andere Autofahrer oft. Aber diese Regeln sind im Gegensatz zu den vorherigen bereits in den Verkehrsregeln verankert.
Videolektion: Regeln für die Verwendung externer Beleuchtungsgeräte und Tonsignale.
19.1. Nachts und bei ungenügenden Sichtverhältnissen, unabhängig von der Straßenbeleuchtung, sowie in Tunneln müssen an einem fahrenden Fahrzeug folgende Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden:
- an allen Kraftfahrzeugen und Mopeds - Fern- oder Abblendlicht, an Fahrrädern - Scheinwerfer oder Laternen, an Pferdefuhrwerken - Laternen (sofern vorhanden);
- an Anhängern und gezogenen Kraftfahrzeugen - Standlicht.
(in der Fassung des Beschlusses der Regierung der Russischen Föderation vom 24.01.2001 N 67)
19.2. Fernlicht sollte auf Abblendlicht umgestellt werden:
- in Siedlungen, wenn die Straße beleuchtet ist;
- bei einem entgegenkommenden Vorbeifahren in einer Entfernung von weniger als 150 m vom Fahrzeug sowie in größerer Entfernung, wenn der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs durch periodisches Schalten der Scheinwerfer dies erfordert;
- in allen anderen Fällen, um eine Blendung der Fahrer entgegenkommender und vorbeifahrender Fahrzeuge auszuschließen.
Bei Blindheit muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ohne Spurwechsel abbremsen und anhalten.
19.3. Beim Anhalten und Parken im Dunkeln auf unbeleuchteten Straßenabschnitten sowie bei schlechten Sichtverhältnissen muss das Standlicht am Fahrzeug eingeschaltet sein. Bei unzureichender Sicht können zusätzlich zum Standlicht Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlusslicht eingeschaltet werden.
19.4. Nebelscheinwerfer können verwendet werden:
- bei unzureichender Sicht mit Abblend- oder Fernlicht;
- nachts auf unbeleuchteten Straßenabschnitten zusammen mit Abblend- oder Fernlicht;
- anstelle des Vorbeifahrens von Scheinwerfern gemäß Absatz 19.5 der Regelung.
(geändert durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 10.05.2010 N 316)
19.5.
Bei Tageslicht müssen an allen fahrenden Fahrzeugen zur Identifizierung Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
(Absatz 19.5, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10.05.2010 N 316)
19.6.
Der Scheinwerfer-Suchscheinwerfer und der Scheinwerfer-Sucher dürfen nur außerhalb von Siedlungen in Abwesenheit entgegenkommender Fahrzeuge verwendet werden. In Siedlungen dürfen solche Scheinwerfer nur von Fahrern von Fahrzeugen verwendet werden, die nach dem festgelegten Verfahren mit blauen Blinkleuchten und speziellen Tonsignalen ausgestattet sind, wenn sie einen dringenden Serviceeinsatz durchführen.
(in der durch Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation vom 21.04.2000 N 370 geänderten Fassung)
19.7. Nebelschlussleuchten können nur bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden. Es ist verboten, die Nebelschlussleuchten an die Bremslichter anzuschließen.
19.8. Die Straßenzug-Identifizierungsmarke muss während der Fahrt sowie bei Dunkelheit und unzureichender Sicht sowie beim Anhalten oder Abstellen des Straßenzuges eingeschaltet sein.
19.9. Gelöscht ab 1. Juli 2008. - Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Februar 2008 N 84.
19.10. Tonsignale können nur verwendet werden:
- andere Autofahrer vor der Absicht zu warnen, Außensiedlungen zu überholen;
- in Fällen, in denen es erforderlich ist, einen Verkehrsunfall zu verhindern.
19.11.
Zur Überholwarnung kann anstelle des akustischen Signals oder in Verbindung damit ein Lichtsignal gegeben werden, also ein kurzzeitiges Umschalten des Scheinwerfers von Abblend- auf Fernlicht.
(Klausel 19.11, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 10.05.2010 N 316)
19.1. Nachts und bei ungenügenden Sichtverhältnissen, unabhängig von der Straßenbeleuchtung, sowie in Tunneln müssen an einem fahrenden Fahrzeug folgende Beleuchtungseinrichtungen eingeschaltet werden:
- an allen Kraftfahrzeugen - Fern- oder Abblendlicht, an Fahrrädern - Scheinwerfer oder Taschenlampen, an Pferdefuhrwerken - Taschenlampen (sofern vorhanden);
- an Anhängern und gezogenen Kraftfahrzeugen - Standlicht.
Zu den externen Lichteinrichtungen von Autos gehören Standlicht, Abblend- und Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Bremssignale, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchten, Reflektoren, Kennzeichenleuchten.
19.2. Fernlicht sollte auf Abblendlicht umgestellt werden:
- in Siedlungen, wenn die Straße beleuchtet ist;
- bei einem entgegenkommenden Vorbeifahren in einer Entfernung von mindestens 150 m zum Fahrzeug sowie in größerer Entfernung, wenn der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs durch periodisches Schalten der Scheinwerfer dies erfordert;
- in allen anderen Fällen, um eine Blendung der Fahrer entgegenkommender und vorbeifahrender Fahrzeuge auszuschließen.
Bei Blindheit muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten und ohne Spurwechsel abbremsen und anhalten.
Das Fernlicht kann nicht nur den entgegenkommenden, sondern auch den gleichgerichteten Fahrer blenden, da das reflektierte Licht in den Rückspiegeln das normale Verkehrsgeschehen stört.
Beim Blenden sollten Sie aufhören, ohne die Streifen zu ändern. Dies ist notwendig, um nicht mit dem Gegenverkehr zu kollidieren, nicht mit Hindernissen, Fußgängern zu kollidieren, um das Verlassen der Straße zu vermeiden usw.
19.3. Beim Anhalten und Parken im Dunkeln auf unbeleuchteten Straßenabschnitten sowie bei schlechten Sichtverhältnissen muss das Standlicht am Fahrzeug eingeschaltet sein. Bei unzureichender Sicht können zusätzlich zum Standlicht Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlusslicht eingeschaltet werden.
Bei der Wahl eines Ortes zum Anhalten oder Parken sollten Sie die Verkehrsregeln Anhalten und Parken berücksichtigen.
19.4. Nebelscheinwerfer können verwendet werden:
- bei unzureichender Sicht mit Abblend- oder Fernlicht;
- nachts auf unbeleuchteten Straßenabschnitten zusammen mit Abblend- oder Fernlicht;
- anstelle des Vorbeifahrens von Scheinwerfern gemäß Absatz 19.5 der Regelung.
Nebelscheinwerfer können aufgrund ihrer niedrigen Position und ihres breiten Lichtstrahls nicht nur die Fahrbahn, sondern auch deren Rand ausleuchten, was besonders bei schlechten Sichtverhältnissen wichtig ist. Scheinwerferdiffusoren können gelb oder farblos sein.
19.5. Bei Tageslicht müssen an allen fahrenden Fahrzeugen zur Identifizierung Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
19.6. Der Scheinwerfer-Suchscheinwerfer und der Scheinwerfer-Sucher dürfen nur außerhalb von Siedlungen in Abwesenheit entgegenkommender Fahrzeuge verwendet werden. In Siedlungen dürfen solche Scheinwerfer nur von Fahrern von Fahrzeugen verwendet werden, die nach dem festgelegten Verfahren mit blauen Blinkleuchten und speziellen Tonsignalen ausgestattet sind, wenn sie einen dringenden Serviceeinsatz durchführen.
Scheinwerfer und Suchscheinwerfer haben einen schmalen Lichtstrahl, der viel stärker ist als ein herkömmlicher Scheinwerfer. Dies ist mit Blindheit für andere Verkehrsteilnehmer behaftet. Der unbefugte Einbau von Scheinwerfern und Scheinwerfern ist verboten.
19.7. Nebelschlussleuchten können nur bei schlechten Sichtverhältnissen verwendet werden. Es ist verboten, die Nebelschlussleuchten an die Bremslichter anzuschließen.
Durch ihre Konstruktionsmerkmale sind die Nebelschlussleuchten heller als die hinteren Standlichter. Sie sollten nicht anstelle von Bremslichtern verwendet werden, da sie Fahrer, die von hinten in die gleiche Richtung fahren, blenden können.
19.8. Die Straßenzug-Identifizierungsmarke muss während der Fahrt sowie bei Dunkelheit und unzureichender Sicht sowie beim Anhalten oder Abstellen des Straßenzuges eingeschaltet sein.
Das Zugkennzeichen besteht aus drei orangefarbenen Laternen, die sich im Abstand von 15-30 cm auf dem Dach des Führerhauses befinden. Es weist darauf hin, dass sich ein langes Fahrzeug bewegt oder auf der Straße angehalten hat. Es ist notwendig, seine Länge zu berücksichtigen und beim Überholen, Umgehen und entgegenkommenden Vorbeifahren vorsichtig zu sein.
19.10. Tonsignale können nur verwendet werden:
- andere Autofahrer vor der Absicht zu warnen, Außensiedlungen zu überholen;
- in Fällen, in denen es erforderlich ist, einen Verkehrsunfall zu verhindern.
In Siedlungen darf das Tonsignal nur zur Unfallverhütung gegeben werden, um den allgemeinen Lärm zu reduzieren und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu verwirren. Fahrer von Betriebs- und Sonderdiensten können bei dringenden Aufgaben ein spezielles Tonsignal verwenden.
19.11. Zur Überholwarnung kann anstelle des akustischen Signals oder in Verbindung damit ein Lichtsignal gegeben werden, also ein kurzzeitiges Umschalten des Scheinwerfers von Abblend- auf Fernlicht.
Die Überholwarnung durch Blinken der Scheinwerfer wird verwendet, wenn der Fahrer des überholten Fahrzeugs aus irgendeinem Grund das Tonsignal nicht hört. In jedem Fall sollte das Überholen beginnen, wenn der Fahrer des überholten Fahrzeugs erkennt, dass er ihn überholen wird.