Jeder, der eine Reise unternimmt, braucht eine Versicherung. Der wichtigste Grund ist nicht, dass Sie ohne dieses Visum kein Visum erhalten, sondern dass die Police eine Garantie dafür ist, dass Ihnen geholfen wird, wenn Sie in Schwierigkeiten geraten.
Für die Schengen-Länder ist der Abschluss einer Versicherung obligatorisch; für andere Länder ist eine solche Versicherung nicht unbedingt obligatorisch und kann vom Touristen nach eigenem Ermessen abgeschlossen werden.
Reiseveranstalter schließen oft im Reisepreis eine Versicherung für Auslandsreisen in beliebte Zielländer ein, ohne eine Wahlmöglichkeit vorzusehen. Sie haben das Recht, die im Reisepaket enthaltene Versicherung abzulehnen und diese selbst abzuschließen.
· Medizinische Hilfe bei Krankheit oder Unfall.
· Zahnärztliche Notfallversorgung.
· Transport bei Krankheit oder Unfall.
· Rückführung in die Heimat bei Krankheit oder Unfall.
· Rückführung der sterblichen Überreste.
· Übermittlung dringender Nachrichten.
· Ankunft eines Verwandten.
· Frühzeitige Rückkehr.
· Lieferung von Medikamenten.
· Krankheiten und Verletzungen, die durch rechtswidrige Handlungen oder im Zustand einer (Drogen-, Alkohol-, Gift-) Vergiftung entstanden sind.
· Verschlimmerung chronischer psychischer Erkrankungen, Suizidversuche.
· Kosten für Behandlungen in Sanatorien.
· kosmetische und plastische chirurgische Eingriffe.
· sämtliche zahnärztliche Leistungen mit Ausnahme der Notfallversorgung (bei Zahnschmerzen usw.).
Die Versicherungsgesellschaft selbst kann eine Reihe weiterer Fälle in die Police aufnehmen, für die die Versicherung nicht zahlt.
Die Auslandsreisepolice gilt nicht in:
· Russland.
· Land des ständigen Wohnsitzes.
Bei der Auswahl einer Versicherungsgesellschaft sind einige Dinge zu beachten. Jeder kennt die Namen großer Versicherer und mit deren Unterlagen ist alles in Ordnung, aber wenn Ihnen das Unternehmen unbekannt ist, fragen Sie, ob es eine Lizenz hat. Informieren Sie sich, ob die Versicherungsbedingungen einen Selbstbehalt vorsehen (die Höhe des Schadens, der vom Versicherer nicht ersetzt wird). Es kann bedingt und unbedingt sein. Im ersten Fall haftet der Versicherer nicht für Schäden, die die Höhe der Selbstbeteiligung nicht übersteigen, sondern ersetzt den Schaden vollständig, wenn die Schadenshöhe die Höhe der Selbstbeteiligung übersteigt. Im zweiten Fall wird der Schaden ersetzt, in jedem Fall wird jedoch der Selbstbehalt von den Kosten abgezogen. Ein Selbstbehalt ist nicht sehr gut, denn wenn der Selbstbehalt beispielsweise auf 50 $ festgelegt ist und Sie einen Schaden erleiden (z. B. weil ein Arzt eine Rechnung für Medikamente ausgestellt hat), müssen Sie diesen Betrag bezahlen Geld aus der eigenen Tasche. Und ganz wichtig: Überprüfen Sie unbedingt die Gültigkeit Ihrer Versicherung. Wenn Sie mit allem zufrieden sind, stellen Sie eine Police aus. Beachten Sie dabei, dass diese in Russisch und der Amtssprache des Landes des vorübergehenden Aufenthalts ausgestellt werden muss.
Um eine Versicherung abzuschließen, müssen Sie einen ausländischen Reisepass mitnehmen und sich an die Auslandsversicherungsabteilung einer beliebigen Versicherungsgesellschaft wenden. Lesen Sie beim Vertragsabschluss unbedingt das „Memo an den Versicherungsnehmer“ und klären Sie bei Fragen den Geschäftsführer der Versicherungsgesellschaft. Es gibt zwei Arten von Versicherungen: kurzfristig (d. h. Sie schließen mit einem Unternehmen einen Vertrag für eine bestimmte Anzahl von Tagen ab, in der Police sind die Abreise- und Ankunftsdaten angegeben) und langfristig (Sie sind maximal 60 Tage versichert). Tage und können in dieser Zeit mehrmals ins Ausland reisen).
Es gibt vier Versicherungsprogramme. Sie werden mit A, B, C, D bezeichnet. Jede Option impliziert ein bestimmtes Spektrum an Versicherungsleistungen. Option A (die häufigste Option) umfasst die Evakuierung des Opfers in eine medizinische Einrichtung und die Behandlungskosten im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit. Option B umfasst zusätzlich zu diesen Leistungen auch die Bezahlung eines Besuchs von Angehörigen bei der versicherten Person und die Bereitstellung zahnärztlicher Versorgung (nur bei akuten Schmerzen oder Schmerzen aufgrund von Unfallverletzungen). Option C umfasst auch rechtliche (Möglichkeit, einen Anwalt zu kontaktieren) und administrative Unterstützung (Rückgabe von falsch versendetem Gepäck, Erstellung neuer Dokumente als Ersatz für verlorene usw.). Schließlich bietet Option D auch Dienstleistungen bei Pannen von Privatfahrzeugen oder bei Krankheit des Fahrers an.
Derzeit gibt es zwei Formen der Tourismusversicherung: Schadensersatz- und Serviceversicherung. Das erste Formular umfasst die Zahlung aller Kosten durch den Touristen selbst und die anschließende Entschädigung bei der Rückkehr nach Russland. Das ist sehr unpraktisch, weil... Der Tourist weiß im Voraus nicht, wie viel er mitnehmen soll. Bei einer Service-Reiseversicherung reicht es nach Abschluss einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit einer Versicherungsgesellschaft aus, einen der angegebenen Versanddienste anzurufen und Ihre Versicherungsnummer und Ihren Nachnamen anzugeben – so wird dem Opfer die notwendige Hilfe geleistet. Das Reisebüro wählt selbst die Versicherungsgesellschaft aus, die ihrerseits die Verantwortung für die rechtzeitige Hilfeleistung und die Zahlung der Kosten übernimmt.
· über die Tarifvielfalt, die naturgemäß unterschiedliche Garantien und Deckungssummen beinhaltet;
· abhängig von der Dauer der Reise – je länger sie dauert, desto höher sind die Versicherungskosten;
· Abhängig von der Anzahl der Personen in der Reisegruppe – für eine einzelne Person ist der Preis aus offensichtlichen Gründen immer höher;
· Abhängig vom Alter des Touristen ist die Höhe der Versicherungsleistung bei Personen über 70 Jahren in der Regel doppelt so hoch.
Ursache des Versicherungsfalls muss eine starke Verschlechterung des Gesundheitszustandes sein. Die Versicherung muss die Kosten für stationäre Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Operation und diagnostische Untersuchungen übernehmen. Auch die Kosten für den Kauf des Arzneimittels müssen erstattet werden. Wenn der Kunde aus medizinischen Gründen in sein Heimatland zurückkehren muss, übernimmt die Versicherungsgesellschaft diese Zahlung. Ein Tourist kann auch dann mit nach Hause genommen werden, wenn die Bezahlung für die Behandlung im Krankenhaus die Norm übersteigt. Im Todesfall übernimmt das Unternehmen auch die Kosten für die Überführung des Leichnams. Wenn ein Tourist während einer Reise im Krankenhaus landet und der Rückflug ohne ihn abfliegt, müssen Vertreter der Versicherungsgesellschaft ihm beim Umtausch seines Tickets helfen und die Laufzeit des Versicherungsvertrags verlängert sich um vier Wochen. Die Verlängerung ist nur einmal gültig; dann zahlt der Tourist aus eigener Tasche.
Erstens sollten Sie Ihre Versicherungspolice immer bei sich haben, denn... Im Falle einer unvorhergesehenen Situation können Sie sich sofort an den Dispatcher des Versicherungsdienstes wenden. Bitte beachten Sie, dass in der Police eine Rücksendeadresse oder Telefonnummern angegeben werden müssen, unter denen Sie Hilfe anfordern können. Zweitens müssen Sie den Dispatcher zu jeder Tageszeit anrufen und Ihre Daten und die Nummer Ihrer Versicherungspolice oder Ihres Plastikausweises sowie Ihren Standort und die Telefonnummer angeben, unter der Sie erreichbar sind. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Ist eine Versicherung notwendig?
Erstens verlangen viele Länder eine Police, damit Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls medizinische Versorgung erhalten können (was recht teuer ist). Zweitens: Bei Reisen in äquatoriale Länder aufgrund eines starken Klimawandels, der sich nicht positiv auf das Wohlbefinden auswirken kann und die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe erforderlich macht. Und drittens: Nahe Verwandte (Kinder, Eltern etc.) können die Reise mitmachen, sodass Sie bei der Buchung einer Tour einen kleinen Betrag an Versicherungsprämie sparen.
In den meisten Fällen ist eine Versicherungspolice ein obligatorischer Bestandteil der Reisedokumente für Auslandsreisen. Aber es ist vor allem notwendig, nicht nur, weil Sie ohne Visum kein Visum erhalten, sondern auch, weil die Police eine Garantie dafür ist, dass Sie bei Bedarf Unterstützung erhalten.
Reiseveranstalter schließen in der Regel eine Versicherung im Reisepreis ein. Die von ihnen angebotenen Versicherungen umfassen jedoch meist ein Mindestmaß an Leistungen, die im Krankheits- oder Verletzungsfall erforderlich sind, nämlich die Übernahme der Behandlungskosten, medizinische Transportleistungen und die Rückführung im Todesfall.
Tatsächlich sind die Versicherungsmöglichkeiten viel umfassender. Daher können Sie die Police auch separat bei einer Versicherung abschließen, indem Sie die bereits ausgefüllten Reiseunterlagen vorlegen. Zwar müssen Sie sich Zeit für einen Besuch im Büro nehmen, aber Bürger, die ins Ausland reisen, können sich bei Reisen ins Ausland genauer über ihre Möglichkeiten informieren, die Versicherungsregeln sorgfältig lesen und im Voraus herausfinden, welche Kosten ihnen erstattet werden und welche nicht.
Versicherungsarten im Tourismus
Haftpflichtversicherung. In diesem Fall liegt ein Versicherungsfall vor, wenn der Reisende im Hoheitsgebiet eines anderen Staates (der zum Geltungsbereich des Versicherungsvertrages gehört) in ein Gerichtsverfahren wegen einer Sach- oder Verletzung des Lebens oder der Gesundheit eines Dritten verwickelt wird, wodurch eine zivilrechtliche Haftung durch gerichtliche Entscheidung entsteht.
· Gepäckversicherung. In diesem Fall handelt es sich um eine Reisegepäckversicherung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Allerdings gibt es hier einige Nuancen und die Versicherung deckt eine Reihe von Dingen im Gepäck nicht ab. Darunter: Geld, Schmuck, Antiquitäten und andere.
· Reiserücktrittsversicherung. Mindestens 15 Tage vor dem geplanten Abreisetermin sollte ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, der die Möglichkeit einer dringenden Reiseabsage abdeckt. Allerdings gilt in diesem Fall die Ausreiseunfähigkeit bei Verweigerung der Erteilung eines Einreisevisums nicht als Versicherungsfall.
· Reiserücktrittsversicherung. Dabei handelt es sich um die Zahlung der Versicherungssumme an einen Touristen für den Fall, dass er aufgrund einer Verweigerung der Ausstellung eines Visums oder eines anderen unvorhergesehenen Umstands nicht an der Reise teilnehmen kann.
Es gibt zwei Formen der Versicherung: kurzfristig (d. h. Sie schließen mit einem Unternehmen einen Vertrag für eine bestimmte Anzahl von Tagen ab, in der Police sind die Abreise- und Ankunftsdaten angegeben) und langfristig (Sie sind maximal 60 Tage versichert). Tage und können in dieser Zeit mehrmals ins Ausland reisen).
Darüber hinaus gibt es vier Versicherungsprogramme. Sie werden mit A, B, C, D bezeichnet. Jede Option impliziert ein bestimmtes Spektrum an Versicherungsleistungen.
· Option A (die häufigste) umfasst die Evakuierung des Opfers in eine medizinische Einrichtung und die Behandlungskosten im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Krankheit.
· Option B beinhaltet zusätzlich zu diesen Leistungen die Kostenerstattung für den Besuch von Angehörigen beim Versicherten und die Bereitstellung zahnärztlicher Versorgung (nur bei akuten Schmerzen oder Schmerzen, die durch Verletzungen bei einem Unfall verursacht wurden).
· Option C umfasst auch rechtliche (Möglichkeit, einen Anwalt zu kontaktieren) und administrative Unterstützung (Rückgabe von falsch versendetem Gepäck, Erstellung neuer Dokumente als Ersatz für verlorene usw.).
· Option D umfasst auch Leistungen im Falle einer Panne des Privatfahrzeugs oder im Falle einer Krankheit des Fahrers.
Verfahren zum Abschluss einer Reiseversicherung
Achten Sie bei der Auswahl einer Versicherungsgesellschaft auf deren Ruf. Wenn Ihnen das Unternehmen unbekannt ist, fragen Sie, ob es eine Lizenz hat. Achten Sie beim Ausfüllen der Unterlagen unbedingt auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Versicherung. Wenn Sie mit allem zufrieden sind, stellen Sie eine Police aus. Beachten Sie dabei, dass diese in Russisch und der Amtssprache des Landes des vorübergehenden Aufenthalts ausgestellt werden muss. Lesen Sie bei Vertragsabschluss unbedingt die Mitteilung an den Versicherungsnehmer durch.
Die Höhe der Versicherungsprämie bei derselben Versicherungsgesellschaft kann unterschiedlich sein und hängt ab von:
Von der Vielfalt der Tarife, die selbstverständlich unterschiedliche Garantien und Deckungssummen beinhalten;
- je nach Dauer der Reise – je länger sie dauert, desto höher sind die Versicherungskosten;
- abhängig von der Anzahl der Personen in der Reisegruppe - ist der Beitrag für eine Einzelperson aus offensichtlichen Gründen immer höher;
- Abhängig vom Alter des Touristen ist die Höhe der Versicherungsleistung für Personen über 70 Jahre in der Regel doppelt so hoch.
Was tun in einer unerwarteten Situation?
· Erstens sollten Sie Ihre Versicherungspolice immer bei sich haben, denn... Im Falle einer unvorhergesehenen Situation können Sie sich sofort an den Dispatcher des Versicherungsdienstes wenden. Bitte beachten Sie, dass in der Police eine Rücksendeadresse oder Telefonnummern angegeben werden müssen, unter denen Sie Hilfe anfordern können.
· Zweitens müssen Sie den Dispatcher zu jeder Tageszeit anrufen und Ihre Daten und die Nummer Ihrer Versicherungspolice oder Ihres Plastikausweises sowie Ihren Standort und die Telefonnummer angeben, unter der Sie erreichbar sind.
Die Versicherung wird in folgenden Fällen bezahlt:
Medizinische Hilfe bei Krankheit oder Unfall;
- zahnärztliche Notfallversorgung;
- Transport bei Krankheit oder Unfall;
- Rückführung in die Heimat im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls;
- Rückführung der sterblichen Überreste;
- Übermittlung dringender Nachrichten;
- Ankunft eines Verwandten;
- vorzeitige Rückkehr;
- Lieferung von Medikamenten.
Nicht als versicherte Ereignisse gelten:
· Krankheiten und Verletzungen, die infolge rechtswidriger Handlungen oder im Zustand einer (Drogen-, Alkohol-, Gift-)Vergiftung entstanden sind;
· Verschlimmerung chronischer psychischer Erkrankungen, Suizidversuche;
· Kosten für Behandlungen in Sanatorien;
· kosmetische und plastische chirurgische Eingriffe;
· sämtliche zahnärztliche Versorgung außer Notfallversorgung.
Derzeit gibt es zwei Formen der Tourismusversicherung: Schadensersatz- und Serviceversicherung. Das erste Formular umfasst die Zahlung aller Kosten durch den Touristen selbst und die anschließende Entschädigung bei der Rückkehr nach Russland. Dies ist sehr umständlich, da der Tourist nicht im Voraus weiß, wie viel er mitnehmen soll.
Bei einer Service-Reiseversicherung reicht es nach Abschluss einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit einer Versicherungsgesellschaft aus, einen der angegebenen Versanddienste anzurufen und Ihre Versicherungsnummer und Ihren Nachnamen anzugeben – so wird dem Opfer die notwendige Hilfe geleistet. Das Reisebüro wählt selbst die Versicherungsgesellschaft aus, die ihrerseits die Verantwortung für die rechtzeitige Hilfeleistung und die Zahlung der Kosten übernimmt.
Denken Sie daran: Vorgewarnt ist gewappnet!
Einer der wichtigen Punkte eines Versicherungsvertrages ist die Selbstbeteiligung. Hierbei handelt es sich um eine besondere Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Kunden, dass dieser einen bestimmten Teil der Schäden übernimmt. Der Betrag ist immer festgelegt. Diese kann der Tourist im Versicherungsfall selbst bezahlen.
Dank dieses Artikels kann die Versicherung um 20-40 % günstiger sein. Diese deutliche Kostensenkung ist darauf zurückzuführen, dass bei einer Franchise beide Parteien profitabel bleiben. Es gibt Versicherern die Möglichkeit, Schäden und Schadenhäufigkeit zu reduzieren, und Touristen – Versicherungskosten zu sparen.
Im Versicherungsfall zahlen Sie den im Vertrag genannten Betrag, das Unternehmen trägt nur die restlichen Kosten. Dies vereinfacht einerseits die Abläufe, kann andererseits aber auch dazu führen, dass die Preise für Dienstleistungen stark ansteigen und Sie nicht mit der vollständigen Bezahlung durch die Versicherung rechnen können. In den meisten Fällen beträgt der Betrag für die Krankenversicherung nicht mehr als 3 Dollar oder kann bis zu 15 % des Reisepreises betragen. Die letzte Option ist für die Reiseversicherung vorgeschrieben.
Arten von Franchise
Es gibt drei Haupttypen:
- bedingungslos;
- bedingt;
- dynamisch.
Bei der bedingungslosen Selbstbeteiligung übernehmen Sie einen kleinen Teil der Behandlungskosten selbst. Das bedeutet, dass Sie bei einem unbedingten Selbstbehalt von 100 US-Dollar diesen Geldbetrag unabhängig von den Kosten der erhaltenen Dienstleistungen zahlen müssen. Diese Aussicht gilt als eine der unrentabelsten für Touristen. Daher sind die Kosten einer solchen Versicherung am niedrigsten.
Die bedingte Variante ermöglicht es Ihnen, Leistungen überhaupt nicht aus eigener Tasche zu bezahlen, wenn die Kosten des Versicherungsfalls den Selbstbehalt übersteigen. Anhand eines Beispiels können Sie die Besonderheiten einer solchen Versicherung deutlich erkennen. Wenn in der Vertragsklausel eine Krankenversicherung in Höhe von 100 Dollar angegeben ist, wird eine Behandlung in Höhe von 101.000 bis 50.000 Dollar vollständig bezahlt. Dieser Typ ist für alle Beteiligten von Vorteil und erfreut sich großer Beliebtheit.
Dynamic unterscheidet sich dadurch, dass es nicht fest ist und aus einem Prozentsatz besteht. In der Regel sinkt die Höhe der Zahlungen dafür mit jedem weiteren Versicherungsfall stärker.
Vorteile und Nachteile
Zu den Vorteilen zählen nicht nur finanzielle Vorteile durch reduzierte Beiträge, sondern auch Zeitersparnis. Wenn der Schaden durch den Versicherungsfall minimal ist, müssen Sie keine Zeit mit der Kommunikation mit dem Unternehmen oder dem Ausfüllen unnötiger Dokumente verschwenden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, einen Rabatt auf Ihre Versicherungspolice zu erhalten. Es kann mit der Größe des Franchise selbst vergleichbar sein.
Zu den Nachteilen zählen:
- die Notwendigkeit, im Falle eines Versicherungsfalls im Tourismus einen Teil des Betrages zu zahlen;
- die Schwierigkeit, unter Berücksichtigung individueller Merkmale die profitabelste Franchise-Art zu bestimmen;
- In manchen Fällen ist der Abschluss eines Vollkaskoversicherungsvertrages erforderlich.
Feinheiten
Im Tourismus ist die beschriebene Versicherungsart bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, der Erstellung eines CASCO-Versicherungsvertrags und der Haftpflichtversicherung beliebt. Manchmal wird es für Eigentum ausgestellt, das ein Tourist auf eine Reise mitnimmt.
Wie bei der Registrierung eines regulären Versicherungsvertrags gibt es Situationen, in denen der Tourist die volle Zahlung für die Dienstleistungen leisten muss. Zu diesen Situationen gehören Verletzungen, die bei der Begehung illegaler Handlungen oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss entstehen.
Bei einem Suizidversuch oder während einer Verschlimmerung einer chronischen oder psychischen Erkrankung können Sie von Ihrem neuen Recht keinen Gebrauch machen. Die Versicherungsgesellschaft kann weitere Fälle einbeziehen, für die die Versicherung nicht zahlt.
Somit ähnelt eine Versicherung mit Selbstbehalt einer Kaution, die nur genutzt werden kann, wenn Sie beim Kauf einer Reise einen zusätzlichen Betrag zahlen. Sie wird häufig von Personen genutzt, die glauben, dass während ihrer Reise kein Versicherungsfall eintritt. Es wird zur Ausstellung bei Reisen nach Ägypten, in die Türkei, nach Thailand und in andere Touristenländer angeboten. Die Franchisebedingungen unterscheiden sich je nach den Merkmalen der Versicherungsgesellschaft.
Quellen:
- Franchise in der Versicherung
- Versicherung
- Was ist ein Selbstbehalt in der Reiseversicherung?
Tipp 2: So wählen Sie vor einer Auslandsreise die richtige Versicherung aus
Bei der Planung einer Auslandsreise haben viele Menschen viele Fragen zum Thema Versicherungen. Wie wählt man beispielsweise die richtige Versicherungspolice aus, um auf Reisen keine medizinischen Probleme zu bekommen? Und wird es überhaupt benötigt?
Versichern oder nicht versichern
Für russische Staatsbürger ist die Versicherung bei Reisen ins Ausland freiwillig. Eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht bei Reisen ins Ausland gibt es jedenfalls nicht. In der Praxis stellt sich jedoch heraus, dass eine Versicherung am häufigsten erforderlich ist, da diese von der empfangenden Partei verlangt wird. Beispielsweise können Sie ein Schengen-Visum nur erhalten, wenn Sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in der Europäischen Union eine freiwillige Krankenversicherung abschließen.
Bei visumfreien Ländern, zum Beispiel der Türkei, besteht immer die Möglichkeit, dass der Grenzschutz Ihre Versicherung überprüfen möchte. Und wenn Sie es nicht haben, haben Sie das Recht, die Einreise zu verweigern. Und natürlich brauchen Sie zunächst einmal eine Versicherung. Es ist besser, es tatsächlich zu bekommen, um alle Grenzverfahren erfolgreich zu meistern und in einer Notsituation nicht dem Zufall überlassen zu werden und das Risiko einzugehen, ohne medizinische Versorgung da zu sein. Und letztlich ist eine Reisepolice, wie jede andere Versicherung auch, eine Möglichkeit, Risiken zu managen.
Was ist inbegriffen
Die erste Regel der Versicherung ist, dass Sie die Gesundheit Ihrer selbst und Ihrer Lieben versichern. Daher liegt es an Ihnen, zu entscheiden, welchen Versicherungsschutz Sie wählen. Wenn Sie die „Standard“- oder „Minimal“-Option wählen, ohne überhaupt zu studieren, was sie beinhaltet, ist das der erste Schritt in die Irre. Sie zahlen Geld für eine Dienstleistung und müssen genau verstehen, was sie Ihnen als Gegenleistung anbieten. Das Prinzip jeder Versicherung besteht darin, den Kunden für Verluste zu entschädigen. Je niedriger die Versicherungssumme, desto weniger Geld wird für Ihre Behandlung entschädigt.
Sie können jederzeit eine teurere Versicherung wählen, indem Sie die Leistungen sorgfältig prüfen und sie auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Bedenken Sie bei der Auswahl der Versicherung, dass der von Ihnen bezahlte Versicherungsschutz je nach Art der medizinischen Leistung aufgeteilt sein kann. Wenn Sie die Regeln des Versicherers studieren, wissen Sie genau, was Sie von ihm erwarten können und sind vor bösen Überraschungen geschützt.
Verschiedene Richtlinien
Untersuchen Sie gesondert, was im Rahmen der Versicherung als Versicherungsfall gilt und was nicht. Verletzungen im Zusammenhang mit Sportgeräten wie Volleyball, Fußball, Schläger usw. sind nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt. Einige Unternehmen bieten jedoch erweiterte Versicherungen an, bei denen Sie Outdoor-Aktivitäten hinzufügen können. So oder so finden Sie auf dem heimischen Versicherungsmarkt immer die Option, die zu Ihnen persönlich passt.
Brauchen Sie ein Franchise?
In der Reisekrankenversicherung wird teilweise ein Selbstbehalt berücksichtigt. Das heißt, dies ist der Betrag, den Sie für die Behandlung selbst bezahlen. Alle anderen Kosten werden von der Versicherung übernommen. Ein Selbstbehalt ist eine Möglichkeit für eine Versicherung, ihre eigenen Kosten für ambulante Besuche zu senken. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Kosten der Police in diesem Fall deutlich niedriger ausfallen. Lesen Sie diesen Punkt daher sorgfältig durch, wenn Sie sich für einen Versicherungsschutz entscheiden.
Aktionsalgorithmus
Wenn Sie dennoch medizinische Versorgung im Ausland benötigen, müssen Sie zunächst die in Ihrer Versicherungspolice angegebene Telefonnummer anrufen. Wenn Sie auf eigene Faust einen Arzt aufsuchen, ohne die Versicherung anzurufen, kann es sein, dass diese Ihnen später die Kostenübernahme verweigert.
Reisen– das ist immer eine Veränderung der gewohnten Umgebung. Wer gerne weit weg von zu Hause reist, findet sich oft in für den Körper ungewohnten klimatischen Bedingungen, in einem fremden Sprach- und Kulturumfeld wieder. Dadurch entstehen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.
Um sich sicher zu fühlen und keine Angst vor unerwarteten Situationen zu haben, sollten Sie auf eine Reiseversicherung achten.
Reiseversicherung
Bei der Planung eines Urlaubs erwarten glückliche Reisende die Freuden der Reise, ohne an das Mögliche zu denken unangenehme Situationen.
In der Zwischenzeit wird es für jeden Touristen von Nutzen sein, sich mit Fragen der Reiseversicherung vertraut zu machen.
Was ist das?
Versicherung– ein notwendiger Weg, um die Sicherheit der Touristen zu gewährleisten. Für einen Touristen ist der Abschluss einer Versicherung ein Grund, sich keine Sorgen über mögliche Behandlungskosten, Verluste und andere unvorhergesehene Kosten zu machen. Für Tourismusorganisationen und Verkehrsunternehmen ist dies eine notwendige Voraussetzung für ihre erfolgreiche Arbeit.
Die charakteristischen Merkmale einer Tourismusversicherung sind kurze Dauer Abschluss von Versicherungsverträgen (nicht länger als 6 Monate), hohe Unsicherheit über die Höhe des möglichen Schadens und der Versicherungsentschädigung, den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
Haupttypen und Formen
Je nach Versicherungsgegenstand wird unterschieden: Arten:
- persönlich– umfasst die Entschädigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Eintritt von Krankheit, Tod, vorübergehender oder dauerhafter Invalidität des Versicherten;
- Eigentum– anwendbar auf Sach- und Finanzrisiken;
- Haftpflichtversicherung– notwendig im Falle einer Schädigung von Personen oder Organisationen durch ein Touristen- oder Reiseunternehmen;
- Rückversicherung– gleichzeitige Versicherung eines Objekts durch verschiedene Versicherer.
Formen Versicherungen unterscheiden sich darin, wann ein Tourist seine Entschädigung erhalten kann:
- Entschädigungsformular– Der Tourist bezahlt alle Rechnungen selbst, bewahrt die Quittungen auf und beantragt erst danach bei der Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung für seine Ausgaben.
- Service(Hilfeleistung) – Im Falle eines Versicherungsfalls ruft der versicherte Tourist die Vertreter des Unternehmens telefonisch an, gibt seine persönlichen Daten und die Nummer der Versicherungspolice an und anschließend leisten die Mitarbeiter des Unternehmens die erforderliche Hilfe und helfen bei der Organisation der Kostenübernahme. Dies ist eine bequemere Form, aber auch teurer.
Dies ist nicht sehr praktisch und liegt an den eingeschränkten Möglichkeiten des Versicherers – der Abwesenheit seiner Vertreter am Urlaubsort des Reisenden.
Einige Eigenschaften
Versicherungsunternehmen bieten eine große Auswahl an möglichen Versicherungsoptionen und Inklusivleistungen an. Die richtige Wahl der Versicherungspolice hängt von Ihren Reiseplänen, der Route und den verfügbaren Mitteln ab.
Selbstbehalt bei der Versicherung
Franchise Bei der Reiseversicherung ist dies ein Teil der Versicherungsleistungen, die der versicherte Tourist selbst zahlt. Abhängig von den Regeln, nach denen dieser Betrag berechnet wird, gibt es drei Arten von Franchise:
- Bedingtes Franchise– einen Festbetrag, bei dessen Überschreitung die Versicherungsgesellschaft alle Kosten vollständig übernimmt. Sollten durch den Versicherungsfall Kosten entstehen, die unter diesem Betrag liegen, trägt der Tourist diese selbst. Dies ist die beliebteste und bequemste Franchise-Option;
- Dynamisches Franchise– geht von einem sich je nach Anzahl der Versicherungsfälle ändernden Prozentsatz der Versicherungsleistungen am Gesamtaufwand aus. Im ersten Fall kann beispielsweise der gesamte Kostenbetrag erstattet werden, im zweiten Fall 90 % und so weiter.
Lesen Sie auch, was elektronische Fahrkarten für einen Zug der Russischen Eisenbahn sind und wie Sie damit reisen.
Bedingungsloses Franchise– ein fester Betrag, den der Tourist für alle mit dem Versicherungsfall verbundenen Kosten selbständig zahlt. Sind die Kosten kleiner oder gleich diesem Betrag, trägt der Tourist diese selbst. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, zieht die Versicherung diesen Betrag von den Gesamtkosten ab.
Dies ist für einen Touristen der unrentabelste Selbstbehalt, daher erweist sich eine Versicherung mit solchen Konditionen als die günstigste;
Mit einer Franchise können Sie Versicherungskosten sparen, gleichzeitig riskiert der Tourist jedoch noch größere Verluste, wenn die Bedingungen für ihn ungünstig sind.
Persönliche Reiseversicherung
Eine persönliche Reiseversicherung bezieht sich auf die Fälle, in denen Schutz erforderlich ist Eigentumsinteressen Touristen mit Bezug zu Leben, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Gilt nur für Einzelpersonen. Eine solche Versicherung ist erforderlich, wenn ein Tourist einen Gesundheits- oder Lebensschaden erleidet und für die Behandlung aufkommen muss.
In diesem Fall muss die Veranstaltung an den im Reisepaket vorgesehenen Orten stattfinden.
Persönliche Versicherung gilt nicht für Krankheiten mit langfristigem, langwierigem Verlauf und Infektionen sowie für Situationen, die aus der bewussten Absicht des Touristen selbst entstanden sind, sich einer gefährlichen Situation auszusetzen.
Obligatorisch Für Flugreisen und Bahntransporte besteht eine Personenversicherung. Die Notwendigkeit einer Pflichtversicherung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Nutzung dieser Verkehrsmittel mit einem hohen Verletzungsrisiko durch Unfälle verbunden ist. Die Versicherungskosten sind im Preis inbegriffen und erfordern keine zusätzlichen Maßnahmen seitens der Touristen.
Freiwillig Die persönliche Versicherung liegt im Ermessen des Touristen. Es verfügt über ein breiteres Spektrum an Versicherungsfällen und bietet dem Touristen die Möglichkeit, die Versicherungshöhe selbst zu wählen.
Unfallversicherung
Repräsentiert private Option Personenversicherung. Unfälle gehören zu den häufigsten Ursachen für vorübergehende Behinderungen während einer Touristenreise. Ihre Wahrscheinlichkeit steigt, wenn sich ein Tourist in einem fremden Land mit geringen Sprach- und Kulturkenntnissen befindet.
Medizinisch
Es handelt sich um eine Garantie für die Erstattung der Kosten der medizinischen Versorgung. Es handelt sich um eine private Art der Personenversicherung. Freiwillige Krankenversicherung erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Es bietet nicht nur eine Entschädigung für die Behandlungskosten, sondern auch die Kontrolle über die Qualität der medizinischen Versorgung durch die Versicherungsgesellschaft.
Eigentum
Gegenstand der Sachversicherung sind materielle Werte Tourist - Gepäck, persönliche Gegenstände, auch gemietete, und zu Hause gelassene Dinge.
Versicherte Ereignisse sind Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung, Verlust von Wertgegenständen. Diese Art der Versicherung ist vor allem für diejenigen relevant, die gezwungen sind, Wertgegenstände im Gepäck zu transportieren, und für diejenigen, die es vorziehen, teure Gegenstände für den Urlaub zu mieten.
Die Sachversicherung umfasst auch finanzielle Risikoversicherung Tourismusorganisationen, die durch das Verschulden anderer Unternehmen entstehen können. Dies ist eine der schwierigsten Versicherungsarten, sowohl bei Vertragsabschluss als auch bei der späteren Entschädigung.
Zivilrechtlicher Haftungsschutz
Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter schützt im Schadensfall vor möglichen Schäden Verletzung von Pflichten von Reiseveranstaltern.
Der Tourist hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens, wenn die bezahlten touristischen Leistungen nicht vollständig erbracht wurden.
Sie sollten sich um den Abschluss einer solchen Versicherung kümmern der Reiseveranstalter selbst, der finanzielle Verluste ausgleichen kann, wenn dem Touristen eine Entschädigung gezahlt werden muss. Ein solcher Bedarf kann entstehen, wenn es aufgrund versehentlicher Fehler zu Problemen bei der Beantragung von Visa, Buchungen oder der Erstellung von Ausflugsprogrammen kommt.
Inlands- und Incoming-Tourismus in der Versicherungsbranche
Die Besonderheiten der Entwicklung des Tourismusgeschäfts in verschiedenen Ländern bestimmen die Merkmale der Versicherung. Die Inlands- und Inbound-Tourismusversicherung richtet sich an Reisende, die ihr Land nicht verlassen, sowie an Ausländer, die zu touristischen Zwecken in das Staatsgebiet einreisen.
Russland
Die inländische Tourismusversicherung zeichnet sich durch ein geringes Bewusstsein der Touristen über ihre Leistungsfähigkeit aus. Viele Menschen empfinden den Verkauf von Versicherungspolicen als Aufforderung zu unnötigen Dienstleistungen, um mehr Gewinn zu erzielen. In diesem Zusammenhang Versicherungsunternehmen Grenze die Zahl der möglichen Versicherungsfälle und Reiseunternehmen sparen möglichst viel an Versicherungspolicen, um günstigere Reisepakete verkaufen zu können.
Dadurch können nur Touristen angeboten werden wirtschaftliche Möglichkeiten Versicherungen gibt es keine vollständigen Informationen zu allen Versicherungsmöglichkeiten.
Trotz dieser harten Bedingungen in Russland funktionieren erfolgreich Versicherungsgesellschaften „Soglasie“ und „European Travel Insurance“.
Versicherungsgesellschaft "Vereinbarung" Das seit 22 Jahren bestehende Unternehmen bietet neben vielen anderen Versicherungsdienstleistungen auch Versicherungen für Reisende an, deren touristische Routen nicht über die Landesgrenzen hinausgehen. Sie können auf der Website eine Versicherungspolice bestellen – dafür benötigen Sie eingeben:
- Persönliche Daten;
- Reisedauer;
- Reisebedingungen.
Wenn ein Tourist vorhat, Sport zu treiben oder sich aktiv zu erholen, ist eine Zusatzversicherung mit einer etwas teureren Policenzahlung vorgesehen. Für diejenigen, die das größtmögliche Leistungspaket erhalten möchten, ist „Zusatzschutz“ vorgesehen. Es enthält:
- Reisekosten Kinder versehentlich unbeaufsichtigt gelassen;
- Reisen von einem von Verwandte im Falle eines Krankenhausaufenthaltes des versicherten Touristen;
- Hotelunterkunft ein Tourist nach einer Krankenhausbehandlung und ein Angehöriger während einer Behandlung, die länger als 15 Tage dauerte oder über den Tag der geplanten Rückkehr hinaus andauerte;
- Ausgaben für Dienstleistungen von Telekommunikationsbetreibern.
Die Firma Soglasie bietet auch die Möglichkeit einer zusätzlichen Unfallversicherung an.
Versicherungsgesellschaft „Europäische Reiseversicherung“, das seit 2006 tätig ist, ermöglicht es Ihnen, über die Website eine Versicherungspolice zu bestellen, nachdem Sie deren Kosten zuvor berechnet haben. Die Website bietet Ihnen die Möglichkeit, eine von mehreren Versicherungsoptionen auszuwählen, einschließlich eines anderen Leistungsverzeichnisses. Zur Auswahl stehen folgende Versicherungsmöglichkeiten:
- Für kurzfristig reisen;
- Für mehrere reisen;
- Versicherungspolice für den Fall Stornierungen Reisen.
Abhängig von der gewählten Police ist eine Entschädigung für medizinische, medizinische und Transportkosten, eine Versicherung für sportliche Aktivitäten und Gepäck möglich.
Europa
EU-Länder sind sogenannte „Visaländer“. Um ein Visum zu erhalten, ist eine Versicherung erforderlich. Üblich ist ein breiteres Spektrum an Versicherungsdienstleistungen, darunter auch die sogenannten Hilfe– die Möglichkeit, Rechts- und Informationsunterstützung von Dienstleistungsunternehmen zu erhalten.
Reisende, die mit dem Fahrzeug in europäische Länder einreisen, müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen. „Grüne Karte“. Diese Anforderung ist auf die große Zahl von Autounfällen zurückzuführen, die aufgrund fehlender einheitlicher Verkehrsregeln auftreten.
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In den meisten Fällen ist eine Versicherungspolice ein obligatorischer Bestandteil der Reisedokumente für Auslandsreisen. Aber es ist vor allem notwendig, nicht nur, weil Sie ohne Visum kein Visum erhalten, sondern auch, weil die Police eine Garantie dafür ist, dass Sie bei Bedarf Unterstützung erhalten. Reiseveranstalter schließen in der Regel eine Versicherung im Reisepreis ein. Die von ihnen angebotenen Versicherungen umfassen jedoch meist ein Mindestmaß an Leistungen, die im Krankheits- oder Verletzungsfall erforderlich sind, nämlich die Übernahme der Behandlungskosten, medizinische Transportleistungen und die Rückführung im Todesfall.
Tatsächlich sind die Versicherungsmöglichkeiten viel umfassender. Daher können Sie die Police auch separat bei einer Versicherung abschließen, indem Sie die bereits ausgefüllten Reiseunterlagen vorlegen. Zwar müssen Sie sich Zeit für einen Besuch im Büro nehmen, aber Bürger, die ins Ausland reisen, können sich bei Reisen ins Ausland genauer über ihre Möglichkeiten informieren, die Versicherungsregeln sorgfältig lesen und im Voraus herausfinden, welche Kosten ihnen erstattet werden und welche nicht.
Versicherungsarten im Tourismus
Reiseunternehmen nehmen als juristische Personen eine Reihe von Dienstleistungen von Versicherungsunternehmen in Anspruch. Allerdings gibt es in der Tourismusbranche noch weitere freiwillige und Pflichtversicherungen. Versicherungen im Tourismussystem werden in folgende Typen eingeteilt:
1. Versicherung des Touristen und seines Eigentums;
2. Risikoversicherung für Reiseunternehmen;
3. Versicherung von Touristen auf Auslandsreisen;
4. Versicherung ausländischer Touristen;
5. Haftpflichtversicherung;
6. Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter;
7. Unfallversicherung mit Übernahme der Krankheitskosten.
Die Versicherung kann freiwillig oder obligatorisch sein. Zu den obligatorischen Versicherungsarten gemäß den aktuellen Dokumenten gehören:
1. Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter;
2. Transport-Reiseversicherung.
Andere Arten der Reiseversicherung sind freiwillig. Die Versicherung von Touristen und ihrem Eigentum umfasst die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Touristen. Die Gültigkeit eines solchen Vertrages beginnt mit dem Verlassen des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person und endet mit der Rückkehr. Touristisches und persönliches Eigentum, das Touristen mit sich führen, kann im Rahmen einer solchen Vereinbarung versichert werden. Unter Gepäck versteht man die registrierten und nicht registrierten Gegenstände des Touristen. Darüber hinaus unterliegen Gegenstände an seiner Kleidung und seinem Körper sowie solche, die während einer Auslandsreise erworben wurden, der Versicherung.
Arten der Haftpflichtversicherung: Unfälle, Brände, Explosionen, Naturkatastrophen, Raubüberfälle, Diebstähle und andere vorsätzliche und arglistige Handlungen, militärische Aktionen usw.
Die Risikoversicherung für Reiseunternehmen umfasst finanzielle Risiken, die Haftung für Ansprüche von Touristen, deren Angehörigen und Dritten. Zu den finanziellen Risiken gehören:
1. Geschäftsrisiken (Nichtzahlung oder Zahlungsverzug, Strafen der Gegenpartei, wenn diese die Umstände der Vertragsverletzung nicht als höhere Gewalt anerkennt);
2. Insolvenz des Unternehmens;
3. Änderungen der Zollgesetzgebung, Währungsregulierung, Passkontrolle und anderer Zollformalitäten;
4. Eintritt von Umständen höherer Gewalt;
5. Politische Risiken etc.
Die Versicherung für Touristen auf touristischen Auslandsreisen umfasst in der Regel:
1. Bereitstellung einer medizinischen Notfallversorgung für einen Touristen während einer Auslandsreise im Falle einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls;
2. Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus, das eine qualitativ hochwertige Behandlung unter angemessener medizinischer Aufsicht anbieten kann;
3. Evakuierung in das Land des ständigen Wohnsitzes unter angemessener ärztlicher Aufsicht;
4. Kontrolle im Krankenhaus und Information der Familie und des Patienten;
5. Bereitstellung medizinischer Hilfsgüter, sofern diese nicht vor Ort beschafft werden können;
6. Beratungsleistungen eines Facharztes (falls erforderlich);
7. Zahlung der Transportkosten für die Überführung eines kranken Touristen oder seines Leichnams in das Land seines ständigen Wohnsitzes;
8. Rückführung der sterblichen Überreste eines Touristen;
9. Bereitstellung von Rechtshilfe für Touristen bei der Untersuchung von Zivil- und Strafsachen im Ausland.
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die Versicherungssumme nach dem Bestimmungsland ausgewählt und nach dem Bedarf an Mindestdeckung gestaffelt.
Derzeit gibt es zwei Formen der Tourismusversicherung: Schadensersatz- und Serviceversicherung.
Derzeit gibt es zwei Formen der Tourismusversicherung: Schadensersatz- und Serviceversicherung. Das erste Formular umfasst die Zahlung aller Kosten durch den Touristen selbst und die anschließende Entschädigung bei der Rückkehr nach Russland. Dies ist sehr umständlich, da der Tourist nicht im Voraus weiß, wie viel er mitnehmen soll.
Bei einer Service-Reiseversicherung reicht es nach Abschluss einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit einer Versicherungsgesellschaft aus, einen der angegebenen Versanddienste anzurufen und Ihre Versicherungsnummer und Ihren Nachnamen anzugeben – so wird dem Opfer die notwendige Hilfe geleistet. Das Reisebüro wählt selbst die Versicherungsgesellschaft aus, die ihrerseits die Verantwortung für die rechtzeitige Hilfeleistung und die Zahlung der Kosten übernimmt.
Die Haftpflichtversicherung wird von Touristen in Anspruch genommen, die in Privatautos, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen reisen, die eine erhöhte Gefahrenquelle darstellen. Diese Art der Versicherung kommt auch dann zum Einsatz, wenn der Versicherungsgegenstand die Haftung des Versicherten gegenüber Dritten ist.
Diese Versicherung ist in den meisten Ländern obligatorisch. In Russland wird eine solche Versicherung durch die oben genannten Vorschriften geregelt. Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 7. Juli 1992 Nr. 750 „Über die staatliche Pflichtversicherung von Passagieren“ (mit Ergänzungen und Änderungen) wurde auf dem Territorium der Russischen Föderation eine obligatorische Personenversicherung gegen Unfälle für Passagiere eingeführt des Luft-, Schienen-, See-, Binnenschiffs- und Straßenverkehrs sowie von Touristen und Touristen, die über Reise- und Ausflugsorganisationen Überlandausflüge unternehmen, für die Dauer der Reise (Flug).
Es ist zu beachten, dass für Passagiere keine obligatorische Personenversicherung gilt:
1. alle Arten von Transportmitteln für die internationale Kommunikation;
2. Schienen-, See-, Binnenschifffahrts- und Vorortstraßenverkehr;
3. See- und Binnenschifffahrt von innerstädtischen Verbindungen und Kreuzungen;
4. Autotransport auf Stadtstrecken.
Es wurde festgestellt, dass vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Russischen Föderation, das die Fragen des Versicherungsschutzes für Passagiere (Touristen, Ausflügler) regelt, die obligatorische Personenversicherung dieser Personen durch den Abschluss in der Art und Weise und nach dem Bedingungen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, Vereinbarungen zwischen den betreffenden Transport-, Speditionsunternehmen und Versicherern. Die Bewilligungen zur Durchführung dieser Pflichtversicherung werden den Versicherern in der durch die geltende Gesetzgebung vorgeschriebenen Weise erteilt.
Die Versicherung gegen Unfälle mit Touristen im Ausland erfolgt in der Regel im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Versicherungssummen und wird entschädigt bei Eintritt von:
1. Invaliditätsgruppe 3 - 50 % der Versicherungssumme;
2. Invaliditätsgruppe 2 – 75 % der Versicherungssumme;
3. Todesfall – 100 % der Versicherungssumme.
Die Versicherung der Kosten der Touristen während einer erfolglosen Reise erfolgt auf der Grundlage der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme (Versicherungsentschädigung), die ganz oder teilweise gezahlt wird, wenn die Reise aus folgenden Gründen nicht möglich ist: Reiseversicherung Empfehlungsregistrierung
1. plötzliche Gesundheitsstörung oder Tod eines Touristen, seiner Familienangehörigen oder nahen Verwandten;
2. Schäden am Eigentum des Touristen durch Umwelteinflüsse oder Handlungen Dritter;
3. Beteiligung des Touristen an Gerichtsverfahren zum Zeitpunkt der geplanten Reise;
4. Erhalt einer Einberufung zum Militärdienst;
5. Versäumnis, ein Einreisevisum zu erhalten, obwohl alle Dokumentenanforderungen erfüllt sind;
6. Sonstige im Vertrag anerkannte Gründe.