Durch Sonderregelungen werden bestimmte Bewegungsarten eingeführt oder aufgehoben.
5.1 „Autobahn“
Die Straße, auf der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die das Verfahren für das Fahren auf Autobahnen festlegt. Diese Straße ist die schnellste.
Das Schild 5.1 ist am Anfang der Autobahn sowie nach den Einfahrten angebracht.
Auf der Autobahn ist Folgendes verboten:
1. Die Bewegung von Fußgängern, Haustieren, Fahrrädern, Mopeds, Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen sowie anderen mechanischen Fahrzeugen, deren zulässige Geschwindigkeit aufgrund der technischen Merkmale oder ihres Zustands weniger als 40 km/h beträgt.
2. Der Verkehr von Lastkraftwagen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, dann auf der 2. Fahrspur.
3. Halten außerhalb spezieller Parkflächen, die mit den Schildern 6.4 „Parken (Parkplatz)“ oder 7.11 „Rastplatz“ gekennzeichnet sind.
4. Kehrtwende und Eintritt in technologische Lücken des Trennstreifens. Seien Sie an diesen Stellen vorsichtig, Fahrzeuge mit Sonderausstattung können von diesem Punkt abweichen. Signalen sowie mit einem orangefarbenen Blinklicht ausgestattet (Straßen-, Nutz- und andere Fahrzeuge).
5. Rückwärtsfahren.
6. Trainingsfahrt.
5.2 „Autobahnende“
Zeigt das Ende der Autobahn an, das mit dem Schild 5.1 gekennzeichnet ist.
Es wird am Ende der Autobahn und am Anfang der Ausfahrten installiert.
5.3 „Straße für Autos“
Eine Straße, die ausschließlich für den Verkehr von Autos, Bussen und Motorrädern reserviert ist.
Für diese Straße gelten sämtliche Anforderungen des SDA-Abschnitts „Verkehr auf Autobahnen“. Was auf den mit dem Schild 5.1 gekennzeichneten Straßen verboten ist, ist auch auf den mit dem Schild 5.3 gekennzeichneten Straßen verboten.
Vor Nebenzufahrten zur Straße, die mit dem Schild 5.3 gekennzeichnet sind, ist das Schild 5.3 mit einem der Schilder 8.3.1, 8.3.2, 8.3.3 „Verhaltenshinweise“ angebracht.
5.4 „Ende der Straße für Autos“
Zeigt das Ende der Straße an, die mit dem Schild 5.3 „Straße für Kraftfahrzeuge“ gekennzeichnet ist.
5.5 „Einbahnstraße“
Eine Straße oder Fahrbahn, auf der motorisierte Fahrzeuge über die gesamte Breite in die gleiche Richtung fahren.
5.14.1 „Spurende für Shuttle-Fahrzeuge“
5.14.2 „Fahrspur für Radfahrer“
Die Schilder 5.14 – 5.14.3 gelten für die Fahrspur, über der sie angebracht sind. Die Wirkung rechtsseitig angebrachter Schilder gilt auch für den rechten Fahrstreifen.
5.14.3 „Ende Radweg“
Die Schilder 5.14 – 5.14.3 gelten für die Fahrspur, über der sie angebracht sind. Die Wirkung rechtsseitig angebrachter Schilder gilt auch für den rechten Fahrstreifen.
5.15.1 „Fahrspurrichtungen“
Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.
2. Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen von der Spur ganz links erlauben, erlauben auch eine Kehrtwende von dieser Spur.
Die Regeln erlauben die Bewegung auf Straßenbahngleisen gleicher Richtung, die sich auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn befinden. Wenn vor der Kreuzung die Verkehrszeichen 5.15.1 oder 5.15.2 angebracht sind, ist der Verkehr auf den Straßenbahngleisen durch die Kreuzung verboten.
Zulässige Fahrspurrichtungen.
1. Wirkung der Zeichen 5.15.1 und 5.15.2,
Die vor der Kreuzung angebrachte Regelung gilt für die gesamte Kreuzung, es sei denn, andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 geben andere Hinweise.
2. Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen von der Spur ganz links erlauben, erlauben auch eine Kehrtwende von dieser Spur.
Die Regeln erlauben die Bewegung auf Straßenbahngleisen gleicher Richtung, die sich auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn befinden. Wenn vor der Kreuzung die Verkehrszeichen 5.15.1 oder 5.15.2 angebracht sind, ist der Verkehr auf Straßenbahngleisen durch die Kreuzung verboten.
5.15.3 „Spuranfang“
Der Beginn einer zusätzlichen Fahrspur auf einer Bergauf- oder Verzögerungsspur (z. B. auf einer Autobahn vor einem organisierten Parkplatz). Zeigt ein vor der Zusatzfahrbahn aufgestelltes Schild das Schild 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“, so muss der Fahrer eines Fahrzeugs, das die Hauptfahrbahn nicht mit der vorgeschriebenen oder höheren Geschwindigkeit weiter befahren kann, nach rechts von ihm die Fahrspur wechseln.
5.15.8 „Anzahl der Fahrspuren“
Zeigt die Anzahl der Spuren und die Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der Schilder an den Pfeilen einzuhalten.
5.16 „Bus- und (oder) Trolleybushaltestelle“
Haltestelle für Busse und (oder) Oberleitungsbusse, die auf festgelegten Strecken verkehren, sowie für ein Linientaxi.
Das Anhalten und Parken ist näher als 15 m von den Haltestellen der Streckenfahrzeuge, die mit der Markierung 1.17 gekennzeichnet sind, und, wenn diese nicht vorhanden sind, vom Zeiger der Haltestellen der Streckenfahrzeuge entfernt verboten.
5.17 „Straßenbahnhaltestelle“
5.18 „Parkplatz für Personentaxis“
5.19.1, 5.19.2 „Fußgängerüberweg“
Wenn an der Kreuzung keine Markierungen 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden sind, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Straße an der nahen Grenze der Kreuzung relativ zu herannahenden Fahrzeugen und das Zeichen 5.19.2 links davon angebracht die Straße am anderen Ende der Kreuzung.
Bei fehlenden Markierungen wird die Breite des Fußgängerüberwegs durch den Abstand zwischen den Zeichen 5.19.1 und 5.19.2 bestimmt.
5.20 „Künstliche Rauheit“
Zeigt die Grenzen künstlicher Unebenheiten an.
Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze künstlicher Unebenheiten im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.
5.21 „Wohngebiet“
Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, legt fest
Zu diesem Thema.
Schilder mit Sondervorschriften führen eine für Verkehrsteilnehmer verbindliche besondere Fortbewegungsweise ein und heben diese auch auf.
5.1 „“. Die Straße, auf der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die das Verfahren für das Fahren auf Autobahnen festlegt.
5.3 „“. Eine Straße, die ausschließlich für den Verkehr von Autos, Bussen und Motorrädern reserviert ist.
Der Hauptunterschied zwischen den Schildern 5.1 und 5.3 besteht darin, dass „Autobahn“ immer das Hauptschild ist und „Straße für Autos“ zweitrangig sein kann. Gleichzeitig verbietet das Zeichen 5.3 nicht die Bewegung von Fahrzeugen mit einer Masse von mehr als 3,5 Tonnen. Das Rückwärtsfahren auf Straßen, die mit den Zeichen 5.1 und 5.3 gekennzeichnet sind, ist verboten.
5,5"". Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über die gesamte Breite in die gleiche Richtung verläuft.
- Auf einer Einbahnstraße ist das Wenden verboten.
- Das Rückwärtsfahren auf einer Einbahnstraße ist nicht verboten, es sei denn, es ist durch ein entsprechendes Verkehrsschild verboten.
- Das Anhalten und Parken auf einer Einbahnstraße in geschlossener Ortschaft ist auf beiden Straßenseiten erlaubt, sofern dies nicht durch entsprechende Verkehrszeichen oder Markierungen verboten ist.
5.7.1, 5.7.2 „“. Fahren Sie auf eine Einbahnstraße oder Fahrbahn. Das Zeichen 5.7.1 verbietet nicht das Wenden auf einer kreuzenden Straße entgegen der Fahrtrichtung des Einbahnverkehrs. Beim Rechtsabbiegen an einer Kreuzung, an der das Schild 5.7.1 angebracht ist, sollte sich der Fahrer so nah wie möglich an die rechte Fahrbahnseite bewegen. Nach dem Abbiegen darf die gesamte Fahrbahnbreite genutzt werden.
5,8"". Der Beginn eines Straßenabschnitts, auf dem eine oder mehrere Fahrspuren die Richtung ändern können.
5.10 "".
Beim Abbiegen auf eine Straße mit Gegenverkehr muss sich der Fahrer so bewegen, dass er beim Verlassen der Fahrbahnkreuzung die Spur ganz rechts einnimmt. Ein Spurwechsel ist zulässig, nachdem der Fahrer überzeugt ist, dass der Verkehr in dieser Richtung auch auf anderen Spuren zulässig ist.
5.11 „“. Die Straße, auf der die Bewegung von Fahrzeugen mit fester Route, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxi eingesetzt werden, auf einer speziell zugewiesenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugstroms erfolgt.
Bei der Einfahrt in einen mit dem Schild 5.11 gekennzeichneten Straßenabschnitt muss sich der Fahrer darüber im Klaren sein, dass er sich auf einer Fahrbahn bewegt, für die die Einbahnstraßenregelung gilt. Gleichzeitig können sich Streckenfahrzeuge (und nur) auf den allgemeinen Verkehrsfluss zubewegen, auf dem zu jeder Tages- und Jahreszeit Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein müssen.
5.12 "".
5.13.1, 5.13.2 „“. Das Befahren der für Streckenfahrzeuge vorgesehenen Fahrspur ist verboten.
5.14 "". Eine Fahrspur, die ausschließlich für den Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxi genutzt werden, vorgesehen ist und sich im allgemeinen Fahrzeugstrom bewegt.
Normalerweise wird die für Streckenfahrzeuge zugewiesene Fahrspur durch horizontale Markierungen 1.23 (der Buchstabe „A“ auf dem Asphalt) angezeigt. Für den Fall, dass die Fahrspur für Streckenfahrzeuge durch eine durchgezogene Linie von einer separaten Fahrbahn getrennt ist, ist die Einfahrt für andere Fahrzeuge verboten; wenn intermittierend – die Einfahrt ist beim Einfahren in die Straße mit einer Rechtskurve sowie beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen gestattet.
5.14.2 „“ – die für den Verkehr von Fahrrädern und Mopeds vorgesehene Fahrbahn, die durch horizontale Markierungen vom Rest der Fahrbahn getrennt und mit dem Schild 5.14.2 gekennzeichnet ist. Die Wirkung dieses Schildes erstreckt sich auf die Fahrbahn, über der es angebracht ist. Wird das Schild rechts von der Fahrbahn angebracht, erstreckt sich seine Wirkung auf den rechten Fahrstreifen.
5.15.1 „“. Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.
5.15.2 „“. Zulässige Fahrspurrichtungen.
Vor der Kreuzung ist das Schild 5.15.1 angebracht – es bestimmt die Anzahl der Fahrspuren an der Einfahrt zur Kreuzung und die Bewegungsrichtung entlang der Fahrspuren an der Kreuzung selbst. Bei einer großen Anzahl von Fahrstreifen oder einer sehr breiten Fahrbahn sind über den Fahrstreifen Schilder 5.15.2 angebracht. Die Wirkung jedes dieser Schilder gilt nur für die Fahrspur, über der es angebracht ist, und die Anzahl der Fahrspuren wird durch die Anzahl der Schilder bestimmt.
Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen von der Spur ganz links erlauben, erlauben auch eine Kehrtwende von dieser Spur.
Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der vor der Kreuzung angebrachten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Hinweise geben.
5.15.3 „“. Beginn einer zusätzlichen Fahrspur auf einer Bergauf- oder Verzögerungsspur. Zeigt das vor der Zusatzfahrbahn angebrachte Schild das/die Zeichen 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“, so muss der Fahrer des Fahrzeugs, der die Hauptfahrbahn nicht mit der vorgeschriebenen oder höheren Geschwindigkeit weiter befahren kann, auf die Fahrspur wechseln rechts von ihm.
5.15.4 „“. Der Beginn des Abschnitts des mittleren Fahrstreifens einer dreispurigen Straße, der für den Verkehr in dieser Richtung vorgesehen ist. Wenn das Zeichen 5.15.4 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Die Schilder 5.15.3 und 5.15.4 weisen auf den Beginn einer zusätzlichen Fahrspur hin – in der Regel handelt es sich hierbei um eine örtliche Verbreiterung der Fahrbahn für eine Bushaltestelle, eine Bremsspur, eine zusätzliche Fahrspur auf der Steigung. Oder handelt es sich um eine zusätzliche Fahrspur vor der Kreuzung?
5.15.5 „“. Ende einer zusätzlichen Spur auf der Anstiegs- oder Beschleunigungsspur.
5.15.6 „“. Das Ende eines Abschnitts der Mittelspur einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in dieser Richtung vorgesehen ist.
Die Zeichen 5.15.5 und 5.15.6 zeigen das Ende der örtlichen Verbreiterung bzw. das Ende des Beschleunigungsbandes an. Bei der Annäherung an solche Schilder muss der Fahrer die Spur von der Endspur auf die Nebenspur wechseln.
5.15.7 „“. Wenn das Zeichen 5.15.7 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten. Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen dürfen Zeichen 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.
5.15.8 „“. Zeigt die Anzahl der Spuren und die Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der Schilder an den Pfeilen einzuhalten.
Die Schilder 5.15.7 und 5.15.8 regeln lediglich die Anzahl der Fahrspuren. Das Zeichen 5.15.7 legt die Anzahl der Fahrspuren fest, die sowohl für den vorbeifahrenden als auch für den Gegenverkehr reserviert sind. Das Zeichen 5.15.8 legt die Anzahl der Fahrspuren für die Bewegung in die gleiche Richtung fest und führt eine bestimmte Bewegungsart entlang der Fahrspuren ein.
Fahrer müssen die Anforderungen der Beschilderung auf den Fahrspuren gemäß den Schildern 5.15.1-5.15.8 einhalten.
5.16 "".
5.17 "".
5.18 "".
5.19.1, 5.19.2 „“. Wenn an der Kreuzung keine Markierungen 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden sind, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Straße an der nahen Grenze der Kreuzung relativ zu herannahenden Fahrzeugen und das Zeichen 5.19.2 links davon angebracht die Straße am anderen Ende der Kreuzung. Der Abstand zwischen den Zeichen bestimmt die Breite des Übergangs.
5,20 "". Zeigt die Grenzen künstlicher Unebenheiten an. Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze künstlicher Unebenheiten im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.
Um den Fahrer über die Annäherung an einen Fußgängerüberweg oder eine künstliche Unebenheit zu informieren, sind auf der Fahrbahn die Schilder 1.22 und 1.17 angebracht.
5.21 "". Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung gelten, die das Verfahren für das Fahren in einem Wohngebiet festlegt.
5.22 "".
5.23.1, 5.23.2 „“. Der Beginn einer Siedlung, in der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Bewegungsordnung in Siedlungen festlegen.
5.24.1, 5.24.2 „“. Der Ort, von dem aus auf dieser Straße die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, die die Verkehrsordnung in Siedlungen festlegt, ungültig werden.
Die Zeichen 5.23.2 und 5.24.2 dürfen angebracht werden:
- wenn die Regelung einer Siedlung auf einem Straßenabschnitt mit Gebäuden eingeführt werden muss, die zu keiner Siedlung gehören;
- an Nebeneingängen zur Siedlung;
- am Anfang/Ende einer Wohnbebauung, wenn die Straße wiederholt die Grenzen derselben Siedlung überschreitet.
5,25"". Der Beginn einer Ortschaft, auf der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, die das Verfahren für das Fahren in Ortschaften festlegt, nicht gelten.
5,26 Zoll. Das Ende eines bebauten Gebiets, auf dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, die das Verfahren für das Fahren in bebauten Gebieten festlegt, nicht gelten.
5,27 Zoll. Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.
5.28 "".
5,29 Zoll. Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, wo das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.
5.30 "".
5,31 "". Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.
5.32 "".
5,33"". Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, auf dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.
5.34 "".
Die Zeichen 5.27, 5.29, 5.31, 5.33 unterscheiden sich von den Zeichen 3.28, 6.4, 3.24 bzw. 4.5 mit den Tafeln 8.5.4, 8.5.5-8.5.7, 8.5.1, 8.6.1-8.6.9 in ihrer Wirkung erstreckt sich nicht auf einen Straßenabschnitt, sondern auf eine bestimmte Zone und wird nicht durch Kreuzungen oder sonstiges unterbrochen, sondern nur durch Schilder, die an allen Ausfahrten aus der Zone angebracht sind.
Zeichen für Sondervorschriften sind eine besondere Gruppe, zu der es Zeichen gibt, die in anderen nicht enthalten sind.
Sie haben in der Regel eine quadratische oder rechteckige Form, sind auf blauem, seltener auf weißem Hintergrund gefertigt. Sie führen eine besondere Bewegungsart ein oder heben sie auf, sie können den Fahrer informieren, ihm bestimmte Handlungen verbieten oder erlauben, indem sie mehrere Vorschriften gleichzeitig kombinieren.
Wenn es beispielsweise kein Schild 5.1 gäbe, in dessen Bereich die Bewegung von Fußgängern, Fahrrädern, Rückwärtsfahrten usw. verboten ist, wie viele Verbotsschilder müssten dann auf der gesamten Länge der Autobahn angebracht werden? .
Autobahn (5.1)
Dies ist das einzige grüne Schild, und wenn es irgendwo anders ein grünes Schild gibt, hängt es irgendwie mit der Autobahn zusammen. Informiert den Fahrer über den Beginn der Bewegung auf einer Straße mit Autobahnstatus. Die schnellste Straße in der Russischen Föderation, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 110 km/h. In seltenen Fällen 130 km/h (bei entsprechender Beschilderung).
Auf der Autobahn ist Folgendes verboten:
- Die Bewegung von Fußgängern, Radfahrern und Mopeds sowie anderen Fahrzeugen, deren technische Eigenschaften oder Geschwindigkeitsbegrenzung 40 km/h nicht überschreitet.
- Die Bewegung von LKWs (mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen) über die zweite Fahrspur hinaus.
- Anhalten außerhalb der durch Park- (6.4) oder Rastplatz- (7.11) Schilder gekennzeichneten Flächen.
- Kehren Sie um oder fahren Sie in technische Lücken in den Trennspuren. Von diesem Absatz der Regeln können nur Fahrzeuge mit Sonderausstattung abweichen. Signalen sowie mit orange blinkenden Leuchtfeuern (Straße, Versorgungsunternehmen und andere Dienste).
- Rückwärtsfahrt.
- Trainingsfahrt.
Autobahnende (5.2)
Zeigt das Ende einer Autobahn an.
Straße für Autos (5.3)
Sämtliche Verbote des Zeichens 5.1 gelten auch für das Verkehrszeichen für Autos. Der einzige Unterschied zur Autobahn ist die Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Schild hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf. Wenn Sie auf einer Stadtstraße fahren, beträgt Ihre Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, sofern nicht anders angegeben. Beispielsweise ist die Moskauer Ringstraße eine Straße für Autos, und die Bewegungsgeschwindigkeit auf ihr wird durch die Installation zusätzlicher 100-km/h-Schilder reguliert.
Ende der Straße für Autos (5.4)
Beendet das Zeichen 5.3.
Einbahnstraße (5,5)
Dieses Zeichen weist auf eine Straße hin, deren Bewegung über die gesamte Breite nur in eine Richtung erfolgt. Der Pfeil ist kurz und dick, nicht zu verwechseln mit Runde 4.1.1 (geradeaus). Es ist erlaubt, geradeaus zu fahren, nach links und rechts abzubiegen und sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite der Fahrbahn zu parken (vorausgesetzt, die Breite der Straße beträgt mindestens 2 Fahrspuren). Lkw über 3,5 Tonnen dürfen nur zum Be- und Entladen auf der linken Seite anhalten.
Auf einer Einbahnstraße ist das Wenden verboten.
Ende der Einbahnstraße (5.6)
Meldet das Ende einer Einbahnstraße mit der Markierung 5.5.
Einfahrt in eine Einbahnstraße (5.7.1, 5.7.2)
Es wird vor allen Einfahrten einer Einbahnstraße angebracht, die Pfeilrichtung gibt an, in welche Richtung die Bewegung auf dieser Straße erfolgt. Das Schild verbietet nicht das Überqueren einer solchen Kreuzung oder das Wenden an dieser Kreuzung.
Das Abbiegen entgegen der Pfeilrichtung (unter 5.7.1 nach links, unter 5.7.2 nach rechts) ist verboten.
Rückwärtsbewegung (5.8)
Warnt den Fahrer vor dem Beginn eines Straßenabschnitts, auf dem sich die Bewegungsrichtung auf bestimmten Fahrspuren ändern kann. Die Aufgabe der Rückwärtsspuren ist einfach: Sie sollen den Verkehr dort entlasten, wo die Arbeitsbelastung von der Tageszeit oder anderen Bedingungen abhängt.
Rückfahrspuren sind mit einer doppelt gestrichelten Markierungslinie gekennzeichnet. Der Verkehr auf ihnen wird durch spezielle Rückfahrampeln geregelt, die über drei Bedienungsmöglichkeiten verfügen:
- grüner Pfeil (ermöglicht Bewegung);
- Rotes Kreuz (verbietet);
- gelber Pfeil nach rechts (es ist notwendig, die Rückwärtsspur zu verlassen, da diese bald endet, oder die Richtung umzukehren).
Wenn die Ampel aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, müssen Sie gemäß den Regeln sofort die Fahrspur verlassen.
Ende der Rückwärtsbewegung (5.9)
Das Ende einer Straße mit einer Fahrspur, die die Richtung ändert.
Einfahrt in eine Straße mit Gegenverkehr (5.10)
An allen Kreuzungen mit einer Straße mit Rückfahrstreifen ist das Schild 5.10 angebracht. Wenn Sie auf einer solchen Straße nach links abbiegen, können Sie nicht sofort in die Rückwärtsrichtung einbiegen.
Straße mit Spur für Shuttlefahrzeuge (5.11.1)
Das Schild weist darauf hin, dass die Gegenrichtung nur für Fahrzeuge mit fester Route (Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen), Fahrräder und Taxis vorgesehen ist. Das Bewegen und Anhalten anderer Fahrzeuge innerhalb dieser Fahrspur ist verboten, der Verstoß wird dem Fahren auf der Gegenfahrbahn gleichgestellt.
Straße mit Radweg (5.11.2)
Auf der Gegenfahrbahn dürfen sich nur Fahrräder und Mopeds bewegen.
Straßenende mit Spur für Shuttle-Fahrzeuge (5.12.1)
Beendet das Zeichen 5.11.1.
Straßenende mit Radweg (5.12.2)
Der Wirkungsbereich des Zeichens 5.11.2 ist beendet.
Ausfahrt auf eine Straße mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge (5.13.1, 5.13.2)
Es wird vor der Einfahrt in die Straße mit einer Fahrspur für Streckenfahrzeuge installiert, auf der der Verkehr in Richtung des allgemeinen Verkehrsflusses geführt wird. Das Abbiegen an einer solchen Kreuzung ist in Fahrtrichtung dieser Fahrspur verboten, während eine Kehrtwende nicht verboten ist.
Zugang zu einer Straße mit Fahrstreifen für Radfahrer (5.13.3, 5.13.4)
Wie im vorherigen Fall wird es vor dem Überqueren der Straße installiert, auf der es einen Fahrstreifen für Radfahrer und Mopedfahrer gibt. Schild 5.13.3 verbietet das Abbiegen nach links, 5.13.4 – nach rechts, eine Kehrtwende ist in beiden Fällen erlaubt.
Shuttle-Spur (5.14)
Eine spezielle Fahrspur ist für den Verkehr von Fahrzeugen mit fester Route, Personentaxis und Radfahrern vorgesehen. Das Schild wird direkt darüber bzw. rechts von der Fahrbahn angebracht und entfaltet seine Wirkung auf die ganz rechte Fahrspur.
Das Befahren dieser Fahrspur und das Anhalten sind für andere als die aufgeführten Fahrzeuge verboten. Wenn wir jedoch nach rechts abbiegen, müssen wir rechts hineinbiegen, danach aber sofort wieder abfahren. An Fahrzeughaltestellen ist das Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes möglich, jedoch ohne diese zu behindern.
Spurende für Shuttle-Fahrzeuge (5.14.1)
Der Wirkungsbereich des Zeichens endet mit 5.14.
Radfahrerspur (5.14.2)
Eigene Fahrspur für Fahrräder und Mopeds. Andere Fahrzeuge, auch Streckenfahrzeuge, dürfen sich auf dieser Fahrspur nicht bewegen.
Ende des Radwegs (5.14.3)
Beendet Aktionen 5.14.2.
Wegbeschreibung nach Fahrspuren (5.15.1)
Hinweis: Eine Reihe von Sonderhinweisschildern 5.15 ändert die üblichen Verkehrsregeln, wenn Sie nur von der äußersten rechten Position nach rechts und von links nach links abbiegen können. Es ist zu beachten, dass eine Kehrtwende nur von ganz links erfolgen kann, wenn die Verkehrsschilder das Linksabbiegen auf mehreren Fahrspuren zulassen.
5.15.1 zeigt die Anzahl der Fahrspuren und die Bewegungsrichtung für jede von ihnen. Es kann rechts von der Straße angebracht werden, sofern die Anzahl der Fahrspuren 2 (in der Siedlung) und 3 (außerhalb der Siedlung) nicht überschreitet, andernfalls hängt das Schild über der Straße. Die Aktion gilt nicht für Streckenfahrzeuge.
5.15.1 und 5.15.2 haben gegenüber Zeichen der Reihe 4.1.1 – 4.1.6 eine erhöhte Priorität.
Verkehrsrichtung auf der Fahrbahn (5.15.2)
Geben Sie die Bewegungsrichtung auf einer bestimmten Spur vor. Im Gegensatz zur Vorgängerserie, die rechts vor der Kreuzung angebracht werden kann, werden diese Schilder direkt über der Fahrspur aufgehängt, für die sie gelten. Sie sind in einem solchen Abstand angebracht, dass der Fahrer rechtzeitig die Spur wechseln kann.
Streifenanfang (5.15.3, 5.15.4)
Benachrichtigt den Fahrer über den Beginn einer zusätzlichen Spur (Beschleunigung, Bremsung oder andere). Darin kann jedes andere Zeichen eingebettet werden: Begrenzung der Mindest- oder Höchstgeschwindigkeit auf einer bestimmten Fahrspur, Verbot der Bewegung bestimmter Transportarten. Wenn also links das Schild 4.6 angebracht ist und das Fahrzeug nicht mit der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit weiterfahren kann, muss der Fahrer die Spur nach rechts wechseln.
5.15.4 meldet das Auftreten einer Mittelspur auf einer dreispurigen Straße in Durchfahrtsrichtung.
Spurende (5.15.5, 5.15.6)
Die Aufhebung der Wirkung der Schilder 5.15.3 bzw. 5.15.4 weist den Fahrer darauf hin, dass die zusätzliche Fahrspur bald endet und über einen Umbau nachgedacht werden muss.
Verkehrsrichtung auf Fahrspuren (5.15.7)
Gibt die Anzahl der Fahrspuren in beide Richtungen an. Das Zeichen kann zusätzlich mit der Aufschrift „Vorschreibend“ oder „Beschränkend“ versehen sein.
Anzahl der Fahrspuren (5.15.8)
Gibt die Anzahl der Fahrspuren und Verkehrsmodi für jede Spur an. Die Anforderungen der in den Pfeilen eingeschriebenen Zeichen sind verbindlich.
Bus- und/oder Trolleybushaltestelle (5.16)
Sie werden an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel (Busse, Oberleitungsbusse, Linientaxis) sowie an Ein- und Ausstiegsorten von Fahrgästen installiert. Das Anhalten und Parken näher als 15 Meter von der Stelle entfernt, an der das Schild angebracht ist, ist verboten. Eine Ausnahme bilden Zwangsstopps oder das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Es ist zu beachten, dass der Fahrer verpflichtet ist, einem Streckenfahrzeug, das von einer Haltestelle im Bereich des Schildes wegfährt, Vorfahrt zu gewähren.
Lage der Straßenbahnhaltestelle (5.17)
Gibt den Standort der Straßenbahnhaltestelle an. Befindet es sich in der Mitte der Fahrbahn, ist der Fahrer verpflichtet, die Fahrgäste passieren zu lassen, die die Straßenbahn verlassen haben.
Taxistand (5.18)
Dieses Schild weist auf Parkplätze für Personentaxis hin.
Fußgängerüberweg (5.19.1, 5.19.2)
Es wird eine Stelle auf der Fahrbahn gekennzeichnet, an der Fußgänger das Recht haben, die Straße zu überqueren, und die Fahrer verpflichtet sind, sie passieren zu lassen. Befindet sich am Übergang keine Markierung 1.14.1 oder 1.14.2, so ist seine Grenze der Abstand von 5.19.1 (rechts stehend) bis 5.19.2 (links stehend).
Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs sollte der Fahrer stets äußerst vorsichtig sein, da eine Kollision zwischen einem Auto und einer Person, selbst bei relativ geringer Geschwindigkeit, meist sehr schwerwiegende Folgen für diese hat.
Künstliche Rauheit (5.20)
Die Grenze der künstlichen Unebenheit wird im Volksmund durch den „Speedbump“ angedeutet. Steht 1.17 vorne, dann wird dieser direkt vor der Bremsschwelle auf beiden Seiten der Fahrbahn platziert. Sehr oft begleitet von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 3,24.
Wohngebiet (5.21)
Ein solches Schild wird an nicht sichtbaren Stellen angebracht, wenn für den Fahrer möglicherweise nicht klar ist, dass er den Hof betreten hat. An Orten, die mit einem „Wohngebiet“-Schild gekennzeichnet sind, gelten die folgenden Verkehrsregeln. In einem Wohngebiet sind Fußgänger im Vorteil und können sich sowohl auf den Gehwegen als auch über die gesamte Fahrbahnbreite bewegen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Es ist verboten:
- Durchgangsverkehr und Trainingsfahrt;
- Parken bei laufendem Motor;
- Abstellen von LKWs mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen außerhalb speziell ausgewiesener Flächen. Diese Anforderung gilt ausnahmslos für alle Hofflächen.
Beim Verlassen eines Wohngebiets muss der Fahrer allen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.
Ende Wohngebiet (5.22)
Dieses Schild weist auf alle Ausgänge aus dem Wohngebiet hin.
Beginn einer Siedlung (5.23.1, 5.23.2)
Sie informieren den Fahrer darüber, dass er in die Siedlung einfährt, wo alle Anforderungen der Verkehrsregeln für den Verkehr in der Siedlung in Kraft treten. Zunächst einmal heißt es:
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 60 km/h;
- ein Verbot des Tonsignals (außer wenn es zur Unfallverhütung erforderlich ist);
- die Notwendigkeit, von Haltestellen abfahrende Streckenfahrzeuge zu überholen;
- die Fähigkeit, auf jeder Spur zu fahren (außerhalb der Stadt, mit freiem Recht, Sie müssen sich auf dieser bewegen) und andere Anforderungen.
Ende der Abrechnung (5.24.1, 5.24.2)
Erlöschen der Gültigkeit der Zeichen 5.23.1 und 5.23.2.
Beginn der Abrechnung (5.25)
Ein Schild mit blauem Hintergrund und weißer Aufschrift weist den Fahrer darauf hin, dass er in die Siedlung einfährt, die Verkehrsregeln für den Verkehr in der Siedlung treten jedoch nicht in Kraft. Oft auf Umgehungsstraßen platziert, die die Stadt nur am äußersten Rand berühren und nicht durch sie hindurchführen.
Ende der Abrechnung (5.26)
Beendigung des Zeichens 5.25
Parkverbotszone (5.27)
Eine Gruppe zusammengesetzter Zeichen besonderer Anforderungen, auf denen das Wort Zone geschrieben ist. Ihr wichtigster und wichtiger Unterschied zu anderen besteht darin, dass die Aktion nur durch das Ende des Zonenschilds aufgehoben wird und für beide Straßenseiten gilt. Unabhängig davon, wie viele Kreuzungen ein Auto überquert und wie es die Richtung ändert, solange kein Ende der Zone vorhanden ist, bleibt die Vorschrift in Kraft.
5.27 gibt den Bereich an, in dem das Parken verboten ist. In der obigen Version ist es auf beiden Straßenseiten von 7.00 bis 19.00 Uhr verboten.
Ende der Parkverbotszone (5.28)
Zeigt das Ende einer Parkverbotszone an.
Kontrollierter Parkplatz (5.29)
Beginn eines Straßenabschnitts oder Bereichs, in dem das Parken rechts und links wie angegeben gestattet ist. Kreuzungen unterbrechen die Verordnung nicht.
Ende des regulierten Parkbereichs (5.30)
Informiert über das Ende eines Straßen- oder Geländeabschnitts, auf dem das Parken in der angegebenen Weise erlaubt ist.
Geschwindigkeitsbegrenzungszone (5.31)
Der Beginn des Gebiets, in dem die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Dank dieses Schildes ist es nicht erforderlich, an jeder Kreuzung 3.24 anzubringen, die Vorschrift bleibt gültig, bis der Fahrer das Schild 5.32 passiert.
Ende der Geschwindigkeitsbegrenzungszone (5.32)
An diesem Punkt endet die Höchstgeschwindigkeitszone.
Fußgängerzone (5,33)
Es wird ein Gebiet ausgewiesen, auf dem nur Fußgänger und unter bestimmten Bedingungen auch Radfahrer Zutritt haben. Entspricht vollständig den Bedingungen des Zeichens 4.5.1 (Fußgängerweg), verliert jedoch erst nach 5.34 seine Gültigkeit.
Ende der Fußgängerzone (5.34)
Informiert über das Ende der Fußgängerzone.
Video
Die Straßenverkehrsordnung scheint alle notwendigen Bezeichnungen zu haben – Verbot, Information, Priorität und so weiter. Aber eine eigene Nische nehmen Schilder spezieller Rezepte ein. Wir werden Ihnen von ihnen erzählen.
Was bedeuten die Warnzeichen?
Beginnen wir mit einem einfachen Beispiel. Wir alle kennen das Schild – die Autobahn. Schaut man sich die Straßenverkehrsordnung an, kann man nachlesen, dass auf dieser Strecke eine Sonderfahrordnung besteht. Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von weniger als 40 km/h dürfen sich hier nicht aufhalten. Auch hier ist eine Geschwindigkeit von maximal 110 km/h erforderlich. Fußgänger dürfen auf einer solchen Straße nicht anhalten und sich fortbewegen – dies ist keine vollständige Liste der Einschränkungen für eine Autobahn.
Stellen Sie sich nun vor, wie viele Schilder auf einer solchen Straße angebracht werden müssen, damit der Fahrer alle für ihn vorgeschriebenen Einschränkungen sofort verstehen kann. Allein das Schild „Autobahn“, das sich übrigens auf die Vorschriftsschilder bezieht, enthält viele Regeln. Denken Sie nun über die große Bedeutung der Zeichen spezieller Verordnungen mit Erläuterungen nach. Sie können sie unter dem Artikel sehen und dort Ihre Kommentare hinterlassen.
Wir haben also festgestellt, dass nur ein Schild mit besonderen Verkehrsregeln die Regeln mehrerer Verbots-, Prioritäts- und Hinweisschilder enthält. In dieser Gruppe gibt es mehrere Hinweise, die unbedingt studiert werden müssen. Um dem Leser dieses Artikels zu verdeutlichen, worum es geht, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Video über die Anzeichen von Sonderverordnungen vertraut zu machen:
Es ist klarzustellen, dass es im Dorf und außerhalb der Stadt getrennte Straßenabschnitte gibt, für die besondere Regeln gelten. Zum Beispiel Rückwärts- oder Einbahnverkehr. Dies wird durch die Kennzeichnung von Sonderregelungen verdeutlicht. Jede Kreuzung in der Stadt ist eine Zone mit erhöhter Unfallrate, da die Durchfahrt aus verschiedenen Richtungen erfolgt. Hier ist es wichtig, die Reihenfolge der Kreuzungen festzulegen, sofern keine anderen Regelungsmöglichkeiten bestehen. Dies wird auch durch spezielle Hinweise erleichtert.
Im Allgemeinen ist es unseren Lesern also gelungen, die Anzeichen von Verschreibungen zu bestimmen. Zur besseren Übersicht sehen Sie sich die Tabelle nach dem Artikel an, in der Sie Ihre Kommentare und Erläuterungen für andere Besucher unserer Website hinterlassen können.
Bis 2006 gehörten Schilder für besondere Hinweise und Hinweisschilder zur gleichen Gruppe und wurden als Hinweis- und Hinweisschilder bezeichnet. Jetzt werden sie nach ihrem Zweck aufgeteilt. Äußerlich haben fast alle Schilder die Form eines Quadrats oder Rechtecks und enthalten ein weißes Bild auf blauem Hintergrund. Farbkombinationen auf anderen Zeichen dienen als zusätzliche Informationsquelle über die Merkmale der Bewegung.
Hinweise auf Sonderregelungen
5.1. Autobahn.5.2. Ende der Autobahn.
Eine Autobahn ist eine gut ausgebaute Straße, die für den ungehinderten Hochgeschwindigkeitsverkehr ausgelegt ist. Auf einer solchen Straße können Sie sich mit höherer Geschwindigkeit fortbewegen. Die Einfahrt zur Autobahn ist mit dem Schild 5.1 und die Ausfahrt davon mit dem Schild 5.2 gekennzeichnet.
5.3. Straße für Autos.
5.4. Ende der Straße für Autos.
Die Autostraße ist hinsichtlich des Ausbaugrades der Autobahn etwas unterlegen. Neben der Geschwindigkeitsbegrenzung gelten auf ihr die gleichen besonderen Verkehrsregeln wie auf der Autobahn.
Die meisten Straßen in Russland sind nicht mit Schildern 5.1 gekennzeichnet. oder 5.3.
5.5. Einbahnstraße.
5.6. Ende einer Einbahnstraße.
Auf einer Einbahnstraße gibt es keine entgegenkommenden Fahrzeuge. Unterschreiben Sie 5.6. immer vor einer Kreuzung platziert. Nach dem Passieren betritt der Fahrer einen Straßenabschnitt mit Gegenverkehr. Standardmäßig wird davon ausgegangen, dass die Straße, auf der sich kein Schild befindet, 5.5 ist. ist eine Einbahnstraße.
5.7.1., 5.7.2. Zugang zu einer Einbahnstraße.
Schilder helfen dem Autofahrer bei der Orientierung vor der Einfahrt in eine Einbahnstraße und zeigen die Fahrtrichtung auf dieser an. Sie haben keinen verbindlichen Charakter und verpflichten Sie nicht dazu, sich in die Pfeilrichtung zu bewegen. Je nach Bedarf kann der Fahrer die Kreuzung geradeaus durchfahren oder wenden. An einer Standardkreuzung ermöglichen Einbahnstraßen-Ausfahrtsschilder das Fahren in drei der vier möglichen Richtungen.
5.8. Rückwärtsbewegung.
5.9. Ende der Rückwärtsbewegung.
Im Rückwärtsverkehr können sowohl in Vorwärts- als auch in Rückwärtsrichtung dieselben Mittelspuren der Fahrbahn genutzt werden. Die Bewegungsrichtung hängt von der Intensität des Verkehrsflusses ab. Dadurch wird der Durchsatz der Straße erhöht und die Zahl der Staus und Staus verringert. Rückfahrspuren sind durch Fahrbahnmarkierungen und spezielle Ampeln gekennzeichnet. Sie sind es, die die Bewegung zum aktuellen Zeitpunkt in eine bestimmte Richtung auf der Rückfahrspur zulassen oder verbieten.
Zeichen 5.8. und 5.9. Die Grenzen des Bereichs, in dem eine Rückwärtsbewegung möglich ist, sind angegeben. In einer bestimmten Situation sollten Sie sich zunächst an Ampeln und nicht an Schildern orientieren.
5.10. Abfahrt zur Straße mit Gegenverkehr.
Die Regeln für das Abbiegen auf eine Straße mit Gegenverkehr unterscheiden sich von den üblichen Regeln für das Abbiegen. Ihr Hauptziel besteht darin, die Situation auszuschließen, in der sich der Fahrer möglicherweise auf der Rückfahrspur befindet, während der Verkehr auf dieser in die entgegengesetzte Richtung fährt. Unterschreiben Sie 5.10. verbietet das Vorwärtsfahren und das Abbiegen an der Kreuzung.
5.11.1. Straße mit einer Fahrspur für Streckenfahrzeuge.
Das Schild weist auf eine Einbahnstraße hin, entlang der eine Bus- oder Trolleybuslinie verläuft. Für die Rückfahrt öffentlicher Fahrzeuge zum Ausgangspunkt der Strecke ist am linken Fahrbahnrand eine eigene Fahrspur vorgesehen. Normale Fahrzeuge sollten diese Spur nicht belegen. Die restlichen Fahrspuren können sich nur in eine Richtung bewegen.
5.11.2. Eine Straße mit einer Spur für Radfahrer.
Im Gegensatz zu Rad- und Radwegen, die von der Straße isoliert sind, können sich Mopeds auf einer solchen Fahrspur für Radfahrer fortbewegen.
5.12.1. Das Ende der Straße mit einer Fahrspur für Streckenfahrzeuge.5.12.2. Ende der Straße mit Fahrspur für Radfahrer.
Diese Schilder werden vor einer Kreuzung angebracht und funktionieren ähnlich wie das Schild „Ende der Einbahnstraße“.
Diese Schilder werden vor der Kreuzung angebracht. Sie verbieten keine direkte Bewegung oder Drehung. Die Auspeitschung sollte in Richtung des Pfeils auf dem Schild erfolgen, der sich nicht auf den Bus bezieht. Wenn Sie kein Fahrer eines öffentlichen Fahrzeugs, eines Personentaxi oder eines Fahrrades sind, dann ist dieses Schild für Sie gleichbedeutend mit dem Schild „Einfahrt in eine Einbahnstraße“.
5.13.3., 5.13.4. Abfahrt zur Straße mit Radfahrstreifen.
Die Beschilderung ermöglicht Radfahrern und Mopedfahrern die Fortbewegung in alle vier Richtungen. Andere Fahrzeuge dürfen sich nur vorwärts, rückwärts und in der auf dem Schild durch einen gemeinsamen Pfeil angegebenen Richtung bewegen.
5.14. Spur für Fahrzeuge mit fester Route.
5.14.1. Ende der Fahrspur für Streckenfahrzeuge.
Schilder weisen auch auf das Vorhandensein einer Fahrspur für den Verkehr öffentlicher Fahrzeuge auf einem bestimmten Straßenabschnitt hin. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Fahrspur für vorbeifahrende Busse, Oberleitungsbusse, Fahrräder und Taxis ausgelegt ist.
5.14.2. Eine Spur für Radfahrer.
5.14.3. Ende der Fahrspur für Radfahrer.
Eine solche Fahrspur ist ausschließlich für den Verkehr von Fahrrädern und Mopeds in Richtung des vorbeifahrenden allgemeinen Verkehrsflusses bestimmt.
5.15.1. Verkehrsrichtungen auf Fahrspuren.
5.15.2. Bewegungsrichtungen entlang der Fahrspur.
Diese Schilder werden nur auf einer mehrspurigen Straße in der Nähe von Kreuzungen angebracht. Sie befinden sich oberhalb der Fahrbahn und helfen dem Fahrer, sich im Voraus zu orientieren und die richtige Spur für die weitere Bewegung zu wählen (geradeaus, rechts oder links). Der linke Pfeil erlaubt eine Kehrtwende, sofern er auf die ganz linke Fahrspur zeigt. Es ist verboten, von den anderen Fahrspuren abzubiegen, auch wenn Linkspfeile vorhanden sind. Streckenfahrzeuge können von den Anforderungen der Schilder 5.15.1 abweichen. und 5.15.2. um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
5.15.3. Anfang des Streifens.
5.15.4. Anfang des Streifens.
Ein zusätzlicher Fahrstreifen auf der rechten Seite entsteht in der Regel durch den Ausbau der Straße, auf der linken Seite durch die Umverteilung des Verkehrs auf der Mittelspur zwischen Vorbei- und Gegenrichtung.
5.15.5., 5.15.6. Ende des Streifens.
5.15.7. Richtung der Fahrspuren.
Dieses Schild wird nicht vor der Kreuzung angebracht, sondern auf der Strecke, auf dem Straßenabschnitt außerhalb der Kreuzung. Die Pfeile dienen dazu, die Fahrbahnspuren zwischen entgegenkommenden und vorbeifahrenden Fahrzeugströmen zu verteilen, wenn die Fahrbahnmarkierungen unter einer Schlamm- oder Schneeschicht schlecht sichtbar sind.
5.15.8. Anzahl der Fahrspuren.
Das Schild soll den Verkehr auf einer mehrspurigen Straße optimieren. Bei starkem Verkehr sollten sich langsam fahrende Fahrzeuge auf der rechten Spur der Fahrbahn befinden, Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit auf der linken Spur. Für den Fall, dass auf den Pfeilen der Schilder „Beginn der Fahrspur“, „Fahrrichtung entlang der Fahrspuren“ und „Anzahl der Fahrspuren“ ein reduziertes Bild eines Verbots- oder Vorschriftszeichens zu sehen ist, sollte der Fahrer, der auf dieser Fahrspur fährt, dies tun seinen Anforderungen entsprechen.
5.16. Bushaltestelle für Busse und/oder Trolleybusse.
5.17. Straßenbahnhaltestelle.
5.18. Parkplatz für Taxis.
An den durch Schilder gekennzeichneten Stellen gelten bestimmte Einschränkungen, da die Wahrscheinlichkeit, dass Personen die Fahrbahn betreten, erhöht ist und die Gefahr von Zusammenstößen durch von Haltestellen abfahrende öffentliche Fahrzeuge besteht. Deshalb müssen alle anderen Autofahrer die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Dementsprechend Zeichen 5.16.-5.18. nicht nur für diejenigen notwendig, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
5.19.1., 5.19.2. Fußgängerübergang.
Schilder kennzeichnen die Grenzen eines ungeregelten Fußgängerüberwegs und werden versetzt auf gegenüberliegenden Straßenseiten angebracht. Dazwischen sind Straßenmarkierungen „Zebra“ angebracht. Wenn kein Zebra zu sehen ist, sollten Autofahrer den Schildern folgen.
5.20. Künstliche Unebenheiten.
Das Schild informiert den Fahrer über die Lage der Bremsschwelle.
5.21. Wohnsektor.
5.22. Ende des Wohngebiets.
Ein Wohngebiet ist eigentlich jeder Innenhof oder jedes viertelinterne Gebiet. In allen Höfen, die nicht einmal mit Schildern gekennzeichnet sind 5.21. und 5.22. hat der Fahrer die einschlägigen Verkehrsregeln einzuhalten.
5.23.1., 5.23.2. Der Beginn der Siedlung.
5.24.1., 5.24.2. Ende des Dorfes.
5.25. Der Beginn der Siedlung.
5.26. Ende des Dorfes.
Ortstafeln führen bestimmte Vorschriften für Ortschaften oder Landstraßen ein oder heben diese auf. Unmittelbar nach dem Passieren der Schilder 5.23.1. und 5.23.2. Es treten Verkehrsregeln für Siedlungen in Kraft, darunter Geschwindigkeitsbegrenzungen und ein Verbot von Tonsignalen. Diese Anforderungen ersetzen die Zeichen 5.24.1. und 5.24.2. Unterschreiben Sie 5.25. informiert nur über den Namen der Siedlung, die in der Regel abseits der Straße liegt, und lässt die Anforderungen der Verkehrsregeln für Landstraßen in Kraft. In diesem Fall sollte der Fahrer seine Wachsamkeit nicht verlieren und selbstständig beurteilen, ob die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Durchfahrt eines solchen Straßenabschnitts erforderlich sind. Die Anbringungsorte der Schilder „Beginn der Siedlung“ und „Ende der Siedlung“ dürfen nicht mit den geografischen Grenzen der Stadt oder Gemeinde übereinstimmen.
5.27. Parkbeschränkter Bereich.
5.28. Ende des eingeschränkten Parkbereichs.
5.29. Kontrollierte Parkzone.
5.30. Ende des regulierten Parkbereichs.
5.31. Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.
5.32. Ende einer Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.
5.33. Fußgängerzone.
5.34. Ende der Fußgängerzone.
Die aufgeführten Schilder gelten auf einem bestimmten Straßenabschnitt bis zur nächsten Kreuzung. Um die eingeführte Beschränkung zu erweitern, werden wiederholte Schilder angebracht. In Fällen, in denen die eine oder andere Verkehrsordnung auf ein Gebiet ausgedehnt werden muss, das benachbarte Straßen, angrenzende Höfe und viertelinterne Zufahrten umfasst, sind alle Einfahrten mit Schildern gekennzeichnet, die auf den Beginn der Sperrzone hinweisen, und Ausgänge – mit Schildern, die darauf hinweisen Ende einer solchen Zone. In einer solchen Situation gelten die Anforderungen des Zeichens an jedem Punkt des ausgewiesenen Gebiets, und weder die Kreuzung noch das Ende der Siedlung oder ein anderer Orientierungspunkt können sie aufheben.
Hinweisschilder
Solche Schilder stellen in der Regel keine besonderen Anforderungen an den Fahrer, sondern helfen lediglich bei der Orientierung im Straßenverkehr. Einige von ihnen weisen jedoch bestimmte Merkmale auf, die nicht vernachlässigt werden dürfen.
6.1. Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen.
Das Schild wird an Zollkontrollpunkten an der Einreise nach Russland angebracht, um ankommende ausländische Staatsbürger über die im Land geltende Geschwindigkeitsbegrenzung zu informieren.
6.2. empfohlene Geschwindigkeit.
Das Zeichen unterscheidet sich vom Verbotsgegenstück 3.24. und vorschreibend 4.6. Er gibt keine strengen Anweisungen. Abhängig von der Verkehrssituation, den Wetterbedingungen und dem technischen Zustand des Fahrzeugs kann der Fahrer sowohl mit höherer als auch mit niedrigerer Geschwindigkeit fahren. Allerdings muss die gewählte Geschwindigkeit die Verkehrssicherheit gewährleisten. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung oder bis zum Ende des Gefahrenabschnitts, wenn es zusammen mit einem Warnzeichen angebracht wird.
6.3.1. Platz für eine Runde.
6.3.2. Umkehrzone.
Schilder weisen auf eine Stelle auf der Straße hin, an der Sie bei Bedarf umkehren können. In die Kehrtwende passt nur ein Auto, es können mehrere in der Zone sein. Im letzteren Fall muss das Manöver sorgfältig durchgeführt werden, um eine Kollision mit anderen Fahrzeugen zu vermeiden.
An mit Schildern gekennzeichneten Stellen 6.3.1. und 6.3.2. Linksabbiegen ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist einfach. Auf mehrspurigen Straßen werden außerhalb von Kreuzungen Schilder angebracht. Bei einer Kehrtwende befindet sich der Fahrer auf der äußersten linken Spur und behindert die anderen Fahrspuren nicht. Beim Linksabbiegen muss er alle Fahrspuren überqueren, wodurch die Gefahr eines Seitenaufpralls besteht.
6.4. Parkplatz (Parkplatz).
Das Schild kann durch ein Schild ergänzt werden, das die Art und Weise oder Merkmale des Parkens regelt. Sie können das Auto an jedem Ort parken, der nicht durch die Regeln verboten ist, auch wenn kein Schild vorhanden ist. 6.4.
6.5. Nothaltespur.
Das Schild wird an steilen Hängen vor der Ausfahrt zu einer speziellen „Falle“ angebracht, die eine Abzweigung bergauf von der Hauptstraße darstellt. Wenn die Bremsen versagen, kann der Fahrer das Auto in eine „Falle“ schicken, in der die Geschwindigkeit aufgrund des Anstiegs reduziert wird. So können Unfälle vermieden werden. Das Schild „Nothaltespur“ ist zu Beginn der Abfahrt mit einem Schild „Abstand zum Objekt“ angebracht.
6.6. Unterirdischer Fußgängerüberweg.
6.7. Obenliegender Fußgängerüberweg.
Trotz eines Fußgängerüberwegs muss der Fahrer äußerst aufmerksam und vorsichtig sein. Selbst wenn ein Fußgänger gegen die Verkehrsregeln verstößt, wird der Fahrer nicht von der Verantwortung für einen Unfall befreit, wenn er die Möglichkeit hatte, ihn zu verhindern.
6.8.1.- 6.8.3. Sackgasse.
Solche Schilder werden an Kreuzungen angebracht, sofern in einer der Verkehrsrichtungen keine Durchfahrt besteht. In diesem Fall kann sich der Fahrer in Richtung Sackgasse bewegen.
6.9.1. Vorwärtsrichtungsanzeiger.
6.9.2. Vorwärtsrichtungsanzeiger.
6.10.1. Richtungszeiger.
6.10.2. Fahrtrichtungsanzeiger.
6.11. Objektname.
6.12. Entfernungsanzeige.
Alle diese Schilder sind großformatig und sollen den Fahrer über die unterwegs notwendigen Informationen informieren. Schilder mit grünem Hintergrund verweisen auf Autobahnen, Schilder mit blauem Hintergrund auf andere Landstraßen und Schilder mit weißem Hintergrund auf Siedlungen.
6.9.3. Bewegungsschema.
Schilder weisen darauf hin, wie man in einer Situation, in der an einer Verkehrskreuzung oder einer Kreuzung mit einem komplexen Verkehrsmuster Abbiegeverbot besteht, in die richtige Richtung fährt.
6.13. Kilometermarke.
Kilometerschilder haben auf Landstraßen einen blauen Hintergrund, auf Autobahnen einen grünen. Sie sind der beste Wegweiser auf Landstraßen für Mitarbeiter von Betriebs- und sonstigen Diensten im Notfall, bei einem Notfall oder bei einem Unfall.
6.14.1. Routennummer.
6.14.2. Routennummer.
Jede Straße auf der Karte hat eine Nummer. Es beginnt mit einem Buchstaben und endet mit einer Zahl. Unterzeichnen Sie 6.14.2. vor einer Kreuzung oder Abzweigung installiert werden. Es gibt die Richtung an, in die Sie gehen müssen, um auf die Straße mit der angegebenen Nummer zu gelangen. Unterzeichnen Sie 6.14.1. Wenn kein Pfeil angezeigt wird, bedeutet dies, dass Sie sich auf dieser Straße befinden.
6.15.1.-6.15.3. Fahrtrichtung für LKW.
6.16. Stopplinie.
Vor der Haltelinie müssen Sie anhalten, wenn eine Verbotsampel (oder ein Verkehrskontrolleur) oder ein Schild „Bewegung ohne Anhalten ist verboten“ vorhanden ist. Die Haltelinie wird entweder durch Fahrbahnmarkierungen oder direkt durch ein Schild angezeigt. Letzteres wird nur bei Ampeln verwendet und mit dieser auf dem gleichen Träger montiert. Markierung und Signierung können gleichzeitig genutzt werden. Das Fahren an einer Verbotsampel über die Haltelinie hinaus stellt einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln dar und wird mit einer Geldstrafe von 800 Rubel geahndet (Artikel 12.12.2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation).
6.17. Umleitungsschema.
6.18.1.-6.18.3. Umleitungsrichtung.
Schilder mit einem schwarzen Bild auf gelbem Hintergrund sind vorübergehend. Sie werden vor einem Straßenabschnitt installiert, der im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten oder Veranstaltungen gesperrt ist.
6.19.1., 6.19.2. Vorläufiger Indikator für den Umbau auf eine andere Fahrbahn.
Solche Schilder werden nur auf Straßen mit Trennstreifen verwendet. Letzteres ist auf dem Schild mit einer dicken schwarzen Linie dargestellt. Sollte eine Sperrung einer Fahrbahn erforderlich werden, erfolgt der Verkehr auf der verbleibenden Fahrbahn in beide Richtungen. Der Wiederaufbau und die Rückkehr erfolgen an den Unterbrechungen des Trennstreifens. Davor sind Schilder angebracht.
6.20.1., 6.20.2. Notausgang.
6.21.1., 6.21.2. Fahrtrichtung zum Notausgang.
Für den Fall einer Evakuierung werden in den Tunneln Schilder angebracht.
Gesetzbuch der Russischen Föderation über Ordnungswidrigkeiten:
Artikel 12.12, Teil 2Die Nichtbeachtung der Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, vor einer durch Verkehrszeichen oder Markierungen der Fahrbahn markierten Haltelinie, mit einem Verbotssignal einer Ampel oder einer Verbotsgeste des Verkehrsleiters anzuhalten, führt zur Auferlegung einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 800 Rubel.
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Fahrzeugkategorien:
Zur Kategorie „B“ zählen Pkw und Klein-Lkw mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 Tonnen, zur Kategorie „C“ Lkw mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Für Gazelle-Autos lässt sich eine bedingte Grenze ziehen: Mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gehören sie zur Kategorie B, und alles, was größer als Gazelle ist, gehört zur Kategorie C. Lkw der Klasse „B“ werden in allen Absätzen der Verkehrsordnung (mit Ausnahme von zwei Fällen, auf die wir gesondert eingehen) den Pkw gleichgestellt, das heißt, ein Führerschein der Klasse „B“ berechtigt zum Führen solcher Fahrzeuge.
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