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Vorwort
0,1. Das Dokument tritt ab dem Zeitpunkt seiner Genehmigung in Kraft.
0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.
0,3. Dokument genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.
0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Stelle „Mechaniker für Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie“ gehört zur Kategorie „Arbeiter“.
1.2. Qualifikationsanforderungen - Berufsbildung. Berufliche Weiterbildung und Berufserfahrung als Fahrer von Verbrennungsmotoren der 4. Kategorie - mindestens 1 Jahr.
1.3. Kennt und wendet an:
- Design, elektrische und kinematische Diagramme von gewarteten Motoren und Hilfsmechanismen;
- Regeln für die Einrichtung und Regulierung der Instrumentierung;
- Methoden zur Erkennung von Fehlfunktionen beim Betrieb von Motoren und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.
1.4. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen / Institution) in die Position berufen und aus der Position entlassen.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .
1.6. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie leitet die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .
1.7. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie wird während der Abwesenheit durch eine in der vorgeschriebenen Weise bestellte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.
2. Beschreibung der Arbeit, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
2.1. Versorgt Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Leistung von über 551,2 kW (über 750 PS) oder Anlagen von Stationen mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS).
2.2. Identifiziert und beseitigt Störungen im Betrieb von Motoren und ihren einzelnen Komponenten.
2.3. Kennt, versteht und wendet die aktuellen regulatorischen Dokumente in Bezug auf seine Aktivitäten an.
2.4. Kennt und erfüllt die Anforderungen der Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz, hält sich an die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung.
3. Rechte
3.1. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Auftreten von Verstößen oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.
3.2. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen Sozialleistungen.
3.3. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, Unterstützung bei der Erfüllung seiner Pflichten und der Ausübung von Rechten zu verlangen.
3.4. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, die Schaffung der für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen und die Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung und des Inventars zu verlangen.
3.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, sich mit den Entwurfsdokumenten zu seiner Tätigkeit vertraut zu machen.
3.6. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, Dokumente, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten, die für die Erfüllung seiner Aufgaben und Anordnungen der Geschäftsleitung erforderlich sind.
3.7. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, seine berufliche Qualifikation zu verbessern.
3.8. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu machen.
3.9. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, in denen die Rechte und Pflichten für die ausgeübte Position sowie die Kriterien für die Bewertung der Qualität der Erfüllung offizieller Aufgaben festgelegt sind.
4. Verantwortung
4.1. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung zugewiesenen Pflichten und (oder) die Nichtnutzung der gewährten Rechte.
4.2. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie ist verantwortlich für die Nichteinhaltung der Vorschriften der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheit, der Arbeitshygiene und des Brandschutzes.
4.3. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie ist verantwortlich für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen / Institution), die ein Geschäftsgeheimnis sind.
4.4. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der internen Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen / Institution) und der Rechtsverordnungen der Geschäftsführung.
4.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie ist für Straftaten verantwortlich, die im Rahmen seiner Tätigkeit im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung begangen werden.
4.6. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie ist verantwortlich für materielle Schäden an der Organisation (Unternehmen / Institution) innerhalb der Grenzen, die durch die geltende Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung festgelegt sind.
4.7. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie ist verantwortlich für den Missbrauch der erteilten dienstlichen Befugnisse, sowie deren Nutzung zu persönlichen Zwecken.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren ist ein Arbeitnehmer.
1.2. Ein Verbrennungsmotorfahrer kann ein Arbeitnehmer sein, der gemäß dem einheitlichen Tarif- und Qualifikationsreferenzbuch für Arbeiten und Berufe von Arbeitnehmern, Ausgabe 1 „Arbeiterberufe, die allen Wirtschaftszweigen gemeinsam sind“ (genehmigt durch das Dekret des Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus vom 30. März 2004 Nr. 33) und bei der Einstellung eine Schulung zum Arbeitsschutz gemäß dem festgelegten Verfahren absolviert haben.
1.3. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren berichtet direkt an den Leiter der Produktionsstätte (Meister, Schichtführer, Leiter einer anderen Struktureinheit).
1.4. Bei seiner Arbeit orientiert sich der Fahrer von Verbrennungsmotoren an:
Technische Regulierungsgesetze, andere Leitfäden, die die Ausführung der dem Fahrer von Verbrennungsmotoren übertragenen Arbeiten regeln;
Befehle, Befehle des Leiters der Organisation (Chefingenieur), Anweisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer von Verbrennungsmotoren, genehmigt vom Leiter der Organisation;
Diese Arbeitsanweisung.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 2. Kategorie muss wissen:
Das Funktionsprinzip von Motoren;
Regeln zum Starten, Stoppen und Warten von Motoren;
Schema der Schmierung, Stromversorgung und Kühlung von Motoren;
Zweck und Regeln für die Verwendung von Instrumenten einfacher und mittlerer Komplexität;
Arten von Kraftstoffen und Schmiermitteln;
Lage von Rohrleitungen und Armaturen;
Der technologische Prozess der durchgeführten Arbeit;
Anforderungen an die Qualität der geleisteten Arbeit inkl. und damit verbundene Operationen oder Prozesse;
Arten der Ehe, die Gründe für ihr Auftreten, Möglichkeiten, die Ehe zu verhindern und zu beseitigen;
Merkmale gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren;
Anweisungen für die sichere Instandhaltung des Arbeitsplatzes;
Die wichtigsten Arten von Abweichungen vom normalen technologischen Regime und Methoden zu ihrer Beseitigung;
Das Verfahren für Maßnahmen zur Vorbeugung von Notsituationen;
Das Vorgehen bei Unfällen und Situationen, die zu unerwünschten Folgen führen können;
Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung;
Das Verfahren zur Benachrichtigung des Managers über alle während der Arbeit festgestellten Mängel;
Regeln für die Bereitstellung erster (vormedizinischer) Hilfe für Opfer von Traumata, Vergiftungen, plötzlichen Erkrankungen;
Regeln zum Umweltschutz bei der Durchführung von Arbeiten;
Grundlagen des Arbeitsrechts, vertragliche Regelung der Arbeitsbeziehungen, inkl. im Bereich der Entlohnung und Arbeitsrationierung der Inhalt des Tarifvertrags der Organisation und das Verhandlungsverfahren über seinen Abschluss;
In der Organisation festgelegte Vergütungsformen und -systeme, ihre Merkmale, das Verfahren zur Festlegung und Überprüfung von Tarifsätzen, Normen und Preisen;
Das Verfahren und die Merkmale der Abrechnung und Neutarifierung von Arbeiten und Arbeitnehmern;
Grundlegende Bestimmungen und Formen der Aus-, Um- und Weiterbildung von Arbeitern in der Produktion;
Interne Arbeitsvorschriften;
Regeln des Arbeitsschutzes, der Arbeitshygiene und der persönlichen Hygiene, des Brandschutzes.
(1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 3. Kategorie muss wissen:
Das Gerät gewarteter Motoren;
Regeln für die Wartung von Motoren, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen;
Das Gerät der Instrumentierung einfacher und mittlerer Komplexität;
Regeln für die Abrechnung des Betriebs von Motoren und des Verbrauchs von Kraftstoffen und Schmiermitteln;
Grundlegende Informationen zur Wärmetechnik und Elektrotechnik.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 4. Kategorie muss wissen:
Das Gerät von Motoren verschiedener Typen;
Das Gerät der komplexen Kontroll- und Messinstrumente;
Methoden zur Überwachung des Betriebs und der Wartungsfreundlichkeit von Aggregaten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen;
Regeln für Demontage, Inspektion, Montage, Revision und Reparatur von Motoren und Hilfsmechanismen.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie muss wissen:
Design, elektrische und kinematische Diagramme von gewarteten Motoren und Hilfsmechanismen;
Regeln für die Einrichtung und Regulierung von Instrumenten;
Methoden zur Erkennung von Fehlfunktionen beim Betrieb von Motoren und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 6. Kategorie muss wissen:
Anordnung und Regeln für den technischen Betrieb von Motoren und anderen gewarteten Geräten;
Methoden zur Überwachung des Betriebs und der Wartungsfreundlichkeit von Einheiten, Steuerungssystemen und Hilfsmechanismen;
Methoden zur Diagnose, Installation, Montage, Prüfung auf Genauigkeit und Prüfung von gewarteten Geräten;
Promatomnadzor Anforderungen für die Wartung der Ausrüstung.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 7. Kategorie muss wissen:
Anordnung und Regeln für den technischen Betrieb von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregaten) mit einer Gesamtleistung von über 3800 bis 4800 kW (über 5200 bis 6600 PS), Feuerlöschautomatisierungsanlagen, Freonfeuer ausgestattet sind Löschstation.
1.5. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 8. Kategorie muss wissen:
Anordnung und Regeln für den technischen Betrieb von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregaten) mit einer Gesamtleistung von über 4800 kW (über 6600 PS), einer Kompressorstation und einer Druckluftstation (Motorstartsysteme) ausgestattet sind ).)
1.6. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 7. (8.) Kategorie muss eine sekundäre spezialisierte (Berufs-) Ausbildung haben.
1.7. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren ist verpflichtet, Arbeiten im Zusammenhang mit der Annahme und Lieferung von Schichten, der rechtzeitigen Vorbereitung für den Betrieb der Ausrüstung und des Arbeitsplatzes, der Werkzeuge, der Vorrichtungen sowie deren Erhaltung in ordnungsgemäßem Zustand, der Reinigung des Arbeitsplatzes und der Führung der festgelegten Dokumentation durchzuführen .
1.8. Der Fahrer von Verbrennungsmotoren unterzieht sich regelmäßig einem Wissenstest zu Arbeitsschutz und Sicherheit, Regeln für die Erste-Hilfe-Leistung für Opfer.
2. Merkmale von Werken
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 2. Kategorie wird angewiesen:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von bis zu 73,5 kW (bis zu 100 PS).
2.2. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit mehreren Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Gesamtleistung von über 73,5 bis 735 kW (über 100 bis 1000 PS) ausgestattet sind, als Hilfsfahrer von Verbrennungsmotoren.
2.3. Starten, Stoppen, Regulieren des Betriebs von Motoren.
(Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 3. Kategorie wird angewiesen:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von über 73,5 bis 147 kW (über 100 bis 200 PS).
2.2. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit mehreren Verbrennungsmotoren mit einer Gesamtleistung von über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS) ausgestattet sind, als Hilfsfahrer von Verbrennungsmotoren.
2.3. Regelung des Betriebs von Motoren in Verbindung mit der Technik der betreuten Produktionsstätte.
2.4. Beobachtung von Angaben zur Instrumentierung.
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 4. Kategorie wird angewiesen:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von über 147 bis 551,2 kW (über 200 bis 750 PS) oder Anlagen (Stationen) mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von über 73,5 bis 735 kW (über 100 bis 1000 PS) .).
2.2. Service von mehreren Verbrennungsmotoren mit einer Gesamtleistung von mehr als 2205 kW (über 3000 PS) als Hilfsfahrer von Verbrennungsmotoren.
2.3. Überwachung des Betriebs und der Wartungsfreundlichkeit von Aggregaten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen.
2.4. Durchführung laufender Reparaturen und Mitwirkung bei der Überholung von Motoren.
2.5. Öffnen, Inspektion, Montage und Demontage von Motoren während der Revision.
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 5. Kategorie wird angewiesen:
2.1. Wartung von Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Leistung von über 551,2 kW (über 750 PS) und Anlagen (Stationen) mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS).
2.2. Erkennen und Beheben von Störungen im Betrieb von Motoren und ihren einzelnen Komponenten.
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 6. Kategorie wird angewiesen:
2.1. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregaten) verschiedener Systeme mit einer Gesamtleistung von über 2205 bis 3800 kW (über 3000 bis 5200 PS) ausgestattet sind.
2.2. Diagnose, Installation, Demontage, Wartung und Prüfung von Dieselaggregaten, Energiemanagementsystemen, Schmierung und Kühlung.
2.3. Wartung der unterirdischen Lagerung von Kraft- und Schmierstoffen.
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 7. Kategorie wird angewiesen:
2.1. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregaten) mit einer Gesamtleistung von über 3800 bis 4800 kW (über 5200 bis 6600 PS), Feuerlöschautomaten, Freon-Feuerlöschstation ausgestattet sind.
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren der 8. Kategorie wird angewiesen:
2.1. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit einer Gruppe von Verbrennungsmotoren (Dieselaggregaten) mit einer Gesamtleistung von über 4800 kW (über 6600 PS), einer Kompressorstation und einer Druckluftstation (Motorstartsysteme) ausgestattet sind.)
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren hat das Recht:
Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, Werkzeugen, notwendigen Materialien, ausgestattetem Arbeitsplatz; normale Bedingungen für den Arbeitsschutz zu schaffen;
Melden Sie im Rahmen seiner Zuständigkeit dem unmittelbaren Vorgesetzten alle Mängel in den Aktivitäten der Organisation (Struktureinheit, einzelne Mitarbeiter), die bei der Ausführung der zugewiesenen Arbeit festgestellt wurden, und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.
4. Verantwortung
Der Fahrer von Verbrennungsmotoren ist verantwortlich für:
Nichtdurchführung (unsachgemäße Durchführung) der in diesem Handbuch aufgeführten Arbeiten;
Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes;
Versäumnis, die Sicherheit der ihm anvertrauten Inventargegenstände zu gewährleisten;
Der Organisation materiellen Schaden zufügen - in Übereinstimmung mit geltendem Recht.
Notiz. Ein Verbrennungsmotorfahrer mit höherer Qualifikation muss zusätzlich zu den in der Stellenbeschreibung der ihm zugewiesenen Kategorie aufgeführten Arbeiten über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fähigkeiten verfügen, um die Arbeiten auszuführen, die durch die Merkmale der Arbeit eines Verbrennungsmotors vorgesehen sind Lokführer mit geringerer Qualifikation (Ziffer 10 des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus vom 30.03.2004 Nr. 34).
§ 184. Ingenieur für Verbrennungsmotoren (2. Kategorie)
Jobbeschreibung. Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Leistung bis 73,5 kW (bis 100 PS). Wartung von Anlagen (Stationen) mit mehreren Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Gesamtleistung von über 73,5 bis 735 kW (über 100 bis 1000 PS), als Hilfskraftfahrer. Starten, Stoppen, Regulieren des Betriebs von Motoren. Betankung von Motoren, Schmierung von Aggregaten und Hilfsmechanismen.
Muss wissen: das Funktionsprinzip von Motoren; Regeln für das Starten, Stoppen und Warten von Motoren; Schema der Schmierung, Stromversorgung und Kühlung von Motoren; Zweck und Regeln für die Verwendung von Instrumenten einfacher und mittlerer Komplexität; Sorten von Kraftstoffen und Schmiermitteln; Lage von Rohrleitungen und Armaturen.
§ 185. Ingenieur für Verbrennungsmotoren (3. Kategorie)
Jobbeschreibung. Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Leistung von über 73,5 bis 147 kW (über 100 bis 200 PS). Wartung von Anlagen (Stationen) mit mehreren Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Gesamtleistung von über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS), als Hilfskraftfahrer. Regelung des Betriebs von Motoren in Verbindung mit der Technik der betreuten Produktionsstätte oder des Standorts.
Muss wissen: Vermittlung gewarteter Motoren; Regeln für die Wartung von Motoren, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen; grundlegende Informationen zur Wärmetechnik und Elektrotechnik; Arrangement von Instrumenten einfacher und mittlerer Komplexität; Regeln für die Bilanzierung des Betriebs von Motoren und des Verbrauchs von Kraftstoffen und Schmiermitteln.
§ 186. Ingenieur für Verbrennungsmotoren (4. Kategorie)
Jobbeschreibung. Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Leistung von über 147 bis 551,2 kW (über 200 bis 750 PS) oder Anlagen (Stationen) mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von über 147 bis 735 kW (über 200 bis 1000 PS) . Service von mehreren Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Gesamtleistung von mehr als 2205 kW (über 300 PS) als Beifahrer. Überwachung des Betriebs und der Wartungsfreundlichkeit von Aggregaten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen. Durchführung laufender Reparaturen und Teilnahme an durchschnittlichen und großen Reparaturen von Motoren. Öffnen, Inspektion, Montage und Demontage von Motoren während der Revision.
Muss wissen: Anordnung von Motoren verschiedener Typen; Arrangement komplexer Instrumente; Möglichkeiten zur Steuerung des Betriebs und der Wartungsfreundlichkeit von Einheiten, Generatoren, Kraftstoffpumpen und Hilfsmechanismen; Regeln für Demontage, Inspektion, Montage, Revision und Reparatur von Motoren und Hilfsmechanismen.
§ 187. Ingenieur für Verbrennungsmotoren (5. Kategorie)
Jobbeschreibung. Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Leistung von über 551,2 kW (über 750 PS) oder Anlagen (Stationen) mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung von über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS). Erkennen und Beheben von Störungen im Betrieb von Motoren und ihren einzelnen Komponenten.
Muss wissen: Design, elektrische und kinematische Diagramme von gewarteten Motoren und Hilfsmechanismen; Regeln für die Einrichtung und Regulierung der Instrumentierung; Methoden zur Erkennung von Fehlfunktionen beim Betrieb von Motoren und Möglichkeiten zu deren Beseitigung.
§ 188. Ingenieur für Verbrennungsmotoren (6. Kategorie)
(in der Fassung des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 20. Oktober 2008 N 577)
Jobbeschreibung. Wartung von Anlagen oder Stationen, die mit mehreren Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Gesamtleistung von 2205 bis 2573 kW (3000 bis 3500 PS) ausgestattet sind. Mitarbeit bei der Demontage, Montage und Prüfung von Motoren.
Muss wissen:
§ 188a. Verbrennungsmotorfahrer (7. Kategorie)
(eingeführt durch die Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 20. Oktober 2008 N 577)
Jobbeschreibung. Wartung von Anlagen oder Stationen, die mit mehreren Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Gesamtleistung von über 2573 kW (über 3500 PS) ausgestattet sind. Mitarbeit bei der Demontage, Montage und Prüfung von Motoren.
Muss wissen: Design, elektrische und kinematische Diagramme von Verbrennungsmotoren verschiedener Typen; Vorschriften für Demontage, Montage und Prüfung von Verbrennungsmotoren.
INGENIEUR FÜR VERBRENNUNGSMOTOREN
Holen Sie sich jetzt einen Job als Arbeiter
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Über das Berufsbildungsprogramm
(nach professionellem Standard)
Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 7. April 2014 Nr. 199n
Berufscode
: 13689
Qualifikationsränge
: 2-7
Zweck der Ausbildung:
Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Kompetenzbildung zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten als Fahrer von Verbrennungsmotoren.
Begriff (Dauer) der Ausbildung:
2 Wochen.
Programmumfang
: 80 Stunden, davon:
- theoretische Ausbildung - 70 Stunden;
- Ausbildung am Arbeitsplatz - 10 Stunden.
Unterrichtssprache:
Russisch
Das Alter: mindestens 18 Jahre alt
Einschränkungen des Bildungsniveaus:
es gibt keine Einschränkungen.
Voraussetzungen für die berufsbegleitende Ausbildung:
Weiterbildung mindestens alle fünf Jahre.
Studienort:
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Studienform:
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Programmautor: | |
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Trainingszeit | Professionelle Trainingsprogramme | Volumen (Stunde.) |
Studienform | |
Korrespondenz * | Teilzeit ** | |||
BILDUNGSPROGRAMME DER BERUFSAUSBILDUNG | ||||
2 Wochen | (vorher nicht berufstätig)*** |
80 | 5000 | 7000 |
BILDUNGSUMSCHULUNGSPROGRAMME | ||||
2 Wochen | Fahrer von Verbrennungsmotoren (ICE). (mit beliebigem Beruf)*** |
80 | 4500 | 6500 |
BILDUNGSPROGRAMME DER BERUFLICHEN ENTWICKLUNG | ||||
2 Wochen | Fahrer von Verbrennungsmotoren (ICE). (Erhöhung des Qualifikationsniveaus auf 3,4,5,6,7) |
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*** SEI AUFMERKSAM! Wenn Sie keinen Arbeiterberuf haben, kein Dokument über Berufsausbildung oder Berufsausbildung haben, müssen Sie eine Ausbildung im Rahmen des Berufsbildungsprogramms absolvieren Ausbildung. Wenn Sie zuvor einen Beruf erlernt oder eine Berufsausbildung absolviert haben, müssen Sie eine Berufsausbildung absolvieren Umschulung. Beeinflusst die Bildungskosten!
*
Außeruniversitäres Studium- für Bürger aller Fächer der Russischen Föderation (Schulung mit E-Learning- und Fernunterrichtstechnologien).
**
Ausbildung in Teilzeit- für Bürger mit Wohnsitz in Jaroslawl und der Region Jaroslawl.
Professionelles Trainingsprogramm
- Ausbildung von Personen, die zuvor nicht den Beruf eines Arbeiters ausgeübt haben.
Umschulungsprogramm- Ausbildung von Personen, die bereits den Beruf eines Arbeitnehmers ausüben (angrenzende - verwandte Berufe).
Programm zur beruflichen Weiterentwicklung- Schulung von Personen, die bereits den Beruf eines Arbeitnehmers ausüben, um ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in ihrem derzeitigen Beruf ständig zu verbessern.
QUALIFIKATIONSRÄNGE
Qualifikationsmerkmal nach:
- Beruflicher Standard - Anordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 7. April 2014 Nr. 199n
- Einheitliches Tarif- und Qualifikationsnachschlagewerk für Arbeiten und Berufe der Arbeitnehmer (ETKS). Fehler 1
Genehmigt durch den Erlass des Staatskomitees der UdSSR für Arbeit und soziale Angelegenheiten und des Sekretariats des Allunions-Zentralrats der Gewerkschaften vom 31. Januar 1985 N 31 / 3-30 (in der geänderten Fassung: Verordnungen des Gesundheitsministeriums und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 31. Juli 2007 N 497, vom 20. Oktober 2008 N 577, vom 17. April 2009 N 199)
2. Kategorie
- Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Kapazität bis 73,5 kW (bis 100 PS)
über 73,5 bis 735 kW (über 100 bis 1000 PS)
3. Kategorie über 73,5 bis 147 kW (über 100 bis 200 PS)
. Wartung von Anlagen (Stationen), die mit mehreren Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Gesamtkapazität ausgestattet sind
, als Hilfsfahrer;
4. Kategorie- Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Kapazität über 147 bis 551,2 kW (über 200 bis 750 PS)
über 147 bis 735 kW (über 200 bis 1000 PS).
Wartung mehrerer Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Gesamtleistung über 2205 kW (über 3000 PS)
als Hilfsfahrer;
5. Kategorie - Wartung von Verbrennungsmotoren aller Systeme mit einer Kapazität über 551,2 kW (über 750 PS)
oder Anlagen (Stationen), die mit mehreren Motoren mit einer Gesamtleistung ausgestattet sind über 735 bis 2205 kW (über 1000 bis 3000 PS)
.
6. Kategorie 2205 bis 2573 kW (3000 bis 3500 PS)
;
7. Kategorie- Wartung von Anlagen oder Stationen, die mit mehreren Verbrennungsmotoren verschiedener Systeme mit einer Gesamtleistung ausgestattet sind über 2573 kW (über 3500 PS)
.
DOKUMENT, DAS IHRE QUALIFIKATION BESTÄTIGT
Nach Abschluss des Bildungsprogramms erhält der Student ein Qualifikationsdokument - ein Zertifikat über den Beruf des Arbeiters.
Das Berufszeugnis eines Arbeitnehmers bestätigt die Zuweisung eines Rangs aufgrund der Ergebnisse der Berufsausbildung. Die in der Qualifikationsurkunde angegebene Qualifikation verleiht ihr Inhaber das Recht, bestimmte berufliche Tätigkeiten auszuüben oder bestimmte Jobfunktionen ausführen(Klausel 11, Artikel 60 des Bildungsgesetzes in der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ)