Garantiearten
Neuwagengarantie
KODA AUTO a.s. und VOLKSWAGEN Group Rus LLC gewähren jeweils eine Herstellergarantie für jedes verkaufte Fahrzeug. Der Hersteller hat für KODA Fahrzeuge eine allgemeine Garantiefrist von 2 (zwei) Jahren ohne Kilometerbegrenzung festgelegt.
Für KODA Rapid-Fahrzeuge, die auf dem Territorium der Russischen Föderation hergestellt werden, gewährt der Hersteller ab dem 1. Januar 2016 eine Qualitätsgarantie für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren oder bis das Fahrzeug 100.000 km erreicht (je nachdem, was zuerst eintritt), wenn At Gleichzeitig sind die Bedingungen für die Gewährung einer Qualitätsgarantie während der ersten 2 (zwei) Betriebsjahre unabhängig von der Laufleistung. Diese Bedingung gilt nur für Fahrzeuge, die über das Netz der offiziellen ŠKODA-Händler in der Russischen Föderation verkauft werden und für den Einsatz auf dem russischen Markt bestimmt sind.
Die Garantiefrist für Elemente, Teile und Komponenten, die mit dem Fahrzeug geliefert werden, aber nicht in seinem kompletten Set enthalten sind (mit Ausnahme derjenigen, die nicht von den Garantieverpflichtungen gemäß der folgenden Liste in diesem Serviceheft erfasst werden) endet gleichzeitig mit der Garantiefrist für das Auto.
Garantie auf Teile und Zubehör
Die Gewährleistungsfrist für Original ŠKODA Teile und Zubehör beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung und beginnt mit dem Tag der Übergabe (Verkauf) des Teils durch einen Vertragshändler oder dem Tag, an dem das Teil oder Zubehör durch den Händler in das Fahrzeug eingebaut wird.
Garantie für Perforationskorrosion
Auf das Fehlen von Perforationskorrosion wird bei Neuwagen eine 12-jährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung gewährt.
Garantie für Lackierungen
Das Fehlen von Herstellungsfehlern der Karosserielackierung wird durch eine 3-Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung abgedeckt.
wichtige Notizen
1. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Kupplungsscheibenreibbeläge, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Glühbirnen, Wischerblätter, Reifen, Filter usw.
2. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Für während der Gewährleistungszeit gemeldete, aber nicht behobene Mängel bleibt die Gewährleistung bis zur Behebung gültig, wenn die Reparaturverzögerung auf das Warten auf die benötigten Teile zurückzuführen ist.
4. ŠKODA AUTO ist nicht verantwortlich für eine zusätzliche Garantie eines autorisierten ŠKODA Händlers, die über die Bedingungen dieser Garantie hinausgeht.
Garantieausschlüsse
Gewährleistungsansprüche können ganz oder teilweise abgelehnt werden, wenn die beanstandete Störung in direktem Zusammenhang mit einem der folgenden Umstände steht:
Unsachgemäße Bedienung oder Überladung des Fahrzeugs (zB Einsatz bei Rennen oder Rallyes, Fahrtraining etc.);
Das Auto wurde zuvor einer unqualifizierten Reparatur oder Wartung unterzogen, deren Ergebnis der Ausfall eines Teils, der Fahrzeugmontage usw . war;
Es wurden nicht von ŠKODA AUTO empfohlene Kraft- und Schmierstoffe sowie andere Verbrauchsmaterialien verwendet;
das Fahrzeug mit nicht für die Verwendung von ŠKODA AUTO freigegebenen Teilen ausgestattet wurde oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die nicht von ŠKODA AUTO freigegeben wurden (einschließlich Tuning);
Der Besitzer des Autos hat einen bei der Übergabe des Autos festgestellten oder später entdeckten Mangel nicht gemeldet und nicht seine Beseitigung verlangt, die zu einem größeren Schaden geführt hat;
Vollständiges oder teilweises Eintauchen des Fahrzeugs in Wasser, was zu Korrosionsschäden führt;
Nichtbeachtung der KODA AUTO Vorschriften bezüglich Nutzung, Wartung oder Pflege des Fahrzeugs, insbesondere Nichtbeachtung der im Serviceheft vorgeschriebenen Wartungsarbeiten;
Ausfall von Motorteilen, Abgasanlage oder Motorleistungssystem aufgrund der Verwendung von Kraftstoff, der nicht den Empfehlungen von ŠKODA AUTO und/oder den russischen Standards entspricht.
Verkehrsunfall;
Das Fahrzeug war äußeren Einflüssen ausgesetzt, hauptsächlich durch herumfliegende Steine oder durch atmosphärische, chemische oder sonstige Einflüsse wie Feuer, Vandalismus oder Naturkatastrophen.
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Auto der Marke entschieden haben
KODA , deren hohe Qualität es uns ermöglicht, uns über einen langen Betriebszeitraum für einen einwandfreien Betrieb einzusetzen.Neuwagengarantie
Neue ŠKODA Fahrzeuge, die in der Russischen Föderation gekauft wurden, erhalten eine 2-jährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung ab dem Datum, an dem das Fahrzeug von einem autorisierten ŠKODA AUTO Händler verkauft wurde. Das Verkaufsdatum wird vom offiziellen Händler im Serviceheft vermerkt.
Ab dem 01.08.2014 ist für in der Russischen Föderation hergestellte ŠKODA Rapid Fahrzeuge eine neue Option erhältlich - 3 Jahre Garantie oder bis 100.000 km Laufleistung (3 Jahre Garantie / 100.000 km).
Durch den Kauf dieser Option werden die Standard-Garantiebedingungen für das ŠKODA Rapid-Fahrzeug durch eine Garantie von 3 Jahren oder bis zum Erreichen von 100.000 km Gesamtlaufleistung ab Übergabe des Fahrzeugs an den ersten Kunden ersetzt, je nachdem, was zuerst eintritt .
Diese Option ist Teil der Fahrzeugausstattung und kann nur bei Bestellung eines Neufahrzeugs zur Produktion bei einem autorisierten ŠKODA AUTO Händler als Zusatzoption erworben werden (PR-Code EB3 - 3 Jahre / 100.000 km Garantie).
Garantieansprüche, die als die oben genannte Option 3 Jahre / 100.000 km erworben wurden, werden nur bei autorisierten Händlern der Marke ŠKODA in der Russischen Föderation berücksichtigt.
Die Garantie deckt alle vom Hersteller verursachten Fehler ab und wird von jedem ŠKODA Vertragshändler gewährt.
Garantie auf Originalteile und Zubehör
Originalteile und Zubehör, die bei einem autorisierten Händler gekauft wurden, haben eine 2-jährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung ab dem Zeitpunkt, an dem das Teil gekauft oder in einem autorisierten ŠKODA Händlernetz installiert wurde. Originalteile, die während der Garantiereparatur (kostenlos) eingebaut wurden, sind bis zum Ende der Grundgarantiezeit für das Fahrzeug von der Garantie abgedeckt.
Garantie für Perforationskorrosion
bei Fabia, Octavia Tour, 1. Generation Superb Modellen der 1. Generation - vorausgesetzt 10 Jahre Durchschlagkorrosionsgarantie ohne Kilometerbegrenzung.
Beim Fabia der zweiten Generation, beim Octavia der zweiten und dritten Generation, beim Superb der zweiten und dritten Generation und
Die Modelle Roomster, Praktik, Yeti und Rapid werden abgedeckt von 12 Jahre Durchschlagkorrosionsgarantie ohne Kilometerbegrenzung.
Garantie für Lackierungen
Auf die Karosserielackierung der Modelle Octavia Tour, Octavia, Fabia, Fabia, Superb, Roomster wird eine 3-Jahres-Garantie gewährt.
Wichtige Notizen:
- Die vorstehende Garantie gilt nicht für Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Kupplungsscheibenreibbeläge, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Glühbirnen, Wischerblätter, Reifen, Filter usw.
- Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- Für gemeldete, aber während der Garantiezeit nicht behobene Mängel bleibt die Garantie bis zur Behebung gültig, wenn die Reparaturverzögerung auf das Warten auf die benötigten Teile zurückzuführen ist.
- ŠKODA AUTO haftet nicht für zusätzliche Garantien eines autorisierten ŠKODA Händlers, die über die Bedingungen dieser Garantie hinausgehen.
Garantieausschlüsse
- unsachgemäße Bedienung oder Überladung des Fahrzeugs (z. B. Einsatz bei Rennen oder Rallyes, Fahrtraining etc.);
- das Fahrzeug wurde zuvor einer nicht qualifizierten Reparatur oder Wartung unterzogen, deren Ergebnis der Ausfall eines Teils, der Fahrzeugmontage usw. war;
- von ŠKODA AUTO nicht empfohlene Kraft- und Schmierstoffe sowie andere Verbrauchsmaterialien verwendet wurden;
- das Fahrzeug mit Teilen ausgestattet wurde, die nicht für die Verwendung von ŠKODA AUTO freigegeben sind, oder an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die nicht von ŠKODA AUTO freigegeben wurden (einschließlich Tuning);
- der Besitzer des Autos hat einen bei der Übergabe des Autos festgestellten oder später entdeckten Mangel nicht gemeldet und nicht dessen Beseitigung verlangt, was zu einem größeren Schaden geführt hat;
- vollständiges oder teilweises Eintauchen des Fahrzeugs in Wasser, was zu Korrosionsschäden führt;
- Nichtbeachtung der KODA AUTO Vorschriften bezüglich Betrieb, Wartung oder Pflege des Fahrzeugs, insbesondere Nichtbeachtung der im Serviceheft vorgeschriebenen Wartungsarbeiten;
- Ausfall von Motorteilen, Abgasanlage oder Motorleistungssystem aufgrund der Verwendung von Kraftstoff, der nicht den Empfehlungen von ŠKODA AUTO und/oder den RF-Standards entspricht.
- Verkehrsunfall;
- das Fahrzeug äußeren Einflüssen ausgesetzt war, hauptsächlich durch herumfliegende Steine oder durch atmosphärische, chemische oder sonstige Einflüsse wie Feuer, Vandalismus oder Naturkatastrophen.
Skoda sorgt für alle seine in Russland gekauften Neuwagen, zwei Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung ab Kaufdatum (Datum im Serviceheft des Fahrzeugs angegeben) bei einem autorisierten Skoda-Händler. Diese Garantie deckt alle vom Hersteller verursachten Störungen ab. Diese Störungen können von jedem autorisierten Skoda-Händler behoben werden, unabhängig davon, wo das Auto gekauft wurde (dh nur autorisierte Händler).
Wenn Sie Originalteile oder -zubehör von Skoda Auto von einem autorisierten Händler erworben haben, gilt für diese ebenfalls eine zweijährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung ab dem Kaufdatum und der Installation dieses Teils nur bei einem autorisierten Händler. Gleichzeitig sind die Teile, die während der (kostenlosen) Garantiereparatur eingebaut wurden, nur bis zum Ende der Grundgarantiezeit für das Auto von der Garantie abgedeckt.
Für das Modell Skoda Octavia bietet das Unternehmen 12 Jahre Garantie auf Durchschlagkorrosion keine Kilometerbegrenzung. Gleichzeitig gilt für die Karosserielackierung nur eine 3-Jahres-Garantie.
Mobilitätsgarantie (Skoda Assistance)
Das Unternehmen bietet seinen Kunden unter anderem eine Mobilitätsgarantie, die allen Besitzern von Skoda-Neuwagen während der gesamten zweijährigen Grundgarantie kostenlos technische Hilfeleistung im Straßenverkehr, Abschleppdienst und einige andere Dienstleistungen bietet, vorbehaltlich der andere Bedingungen der Garantievereinbarung.
Wichtige Garantiehinweise
Es versteht sich, dass die beschriebenen Gewährleistungsbestimmungen nicht für Teile gelten, die durch den Fahrzeugbetrieb natürlich abgenutzt sind, beispielsweise Bremsbeläge und -scheiben, Glühlampen, Filter, Wischerblätter, Reifen und dergleichen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, in denen Ihnen die Garantiereparaturen teilweise oder vollständig verweigert werden können, wie zum Beispiel:
1. Die Verwendung von minderwertigen Verbrauchsmaterialien und Kraftstoffen und Schmiermitteln sowie Nicht-Original-Skoda-Teilen und -Zubehör, einschließlich Tuning;
2. Übermäßige Überlastung und unsachgemäße Bedienung (einschließlich Nutzung des Fahrzeugs für Fahrtrainings sowie Teilnahme an Rallyes und Rennen);
3. Teilweises oder vollständiges Eintauchen des Autos in Wasser, was zum Auftreten von Korrosionsschäden führte;
4. Verwendung von minderwertigem Kraftstoff, der nicht den festgelegten Standards der Russischen Föderation und den Empfehlungen des Unternehmens Skoda entspricht;
5. Nichteinhaltung anderer Regeln und Bedingungen für den Betrieb, die Wartung und die ordnungsgemäße Pflege des Fahrzeugs, die durch die Regeln der Firma Skoda geregelt sind;
6. Ausfall von Geräten und Schäden infolge eines Unfalls sowie sonstiger äußerer Einflüsse (Sprengsteine, Sand, Kies, chemische und sonstige Einwirkungen) oder Naturkatastrophen.
Garantiearten
Neuwagengarantie
KODA AUTO a.s. und VOLKSWAGEN Group Rus LLC gewähren jeweils eine Herstellergarantie für jedes verkaufte Fahrzeug. Der Hersteller hat für ŠKODA Fahrzeuge eine allgemeine Garantiefrist von 2 (zwei) Jahren ohne Kilometerbegrenzung festgelegt.
Für in der Russischen Föderation hergestellte ŠKODA RAPID* und ŠKODA KODIAQ gewährt der Hersteller eine Qualitätsgarantie für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren oder bis das Fahrzeug 100.000 km erreicht (je nachdem, was zuerst eintritt) während der ersten 2 (zwei) Jahre des Betriebs hängen die Bedingungen für die Gewährung einer Qualitätsgarantie nicht von der Laufleistung ab. Diese Bedingung gilt nur für Fahrzeuge, die über das Netz der offiziellen ŠKODA-Händler in der Russischen Föderation verkauft werden und für den russischen Markt bestimmt sind.
Garantie auf Teile und Zubehör
Die Gewährleistungsfrist für Original ŠKODA Teile und Zubehör beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung und beginnt mit dem Tag der Übergabe (Verkauf) des Teils durch einen Vertragshändler oder dem Tag, an dem das Teil oder Zubehör durch den Händler in das Fahrzeug eingebaut wird.
Garantie für Perforationskorrosion
Auf das Fehlen von Perforationskorrosion wird bei Neuwagen eine 12-jährige Garantie ohne Kilometerbegrenzung gewährt.
Garantie für Lackierungen
Das Fehlen von Herstellungsfehlern der Karosserielackierung wird durch eine 3-Jahres-Garantie ohne Kilometerbegrenzung abgedeckt.
wichtige Notizen
1. Die vorstehende Gewährleistung gilt nicht für Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wie Kupplungsscheibenreibbeläge, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Glühbirnen, Wischerblätter, Reifen, Filter usw.
2. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Für während der Gewährleistungszeit gemeldete, aber nicht behobene Mängel bleibt die Gewährleistung bis zur Behebung gültig, wenn die Reparaturverzögerung auf das Warten auf die benötigten Teile zurückzuführen ist.
4. ŠKODA AUTO ist nicht verantwortlich für eine zusätzliche Garantie eines autorisierten ŠKODA Händlers, die über die Bedingungen dieser Garantie hinausgeht.
Garantieausschlüsse
Gewährleistungsansprüche können ganz oder teilweise abgelehnt werden, wenn die beanstandete Störung in direktem Zusammenhang mit einem der folgenden Umstände steht:
Unsachgemäße Bedienung oder Überladung des Fahrzeugs (zB Einsatz bei Rennen oder Rallyes, Fahrtraining etc.);
Das Auto wurde zuvor einer unqualifizierten Reparatur oder Wartung unterzogen, deren Ergebnis der Ausfall eines Teils, der Fahrzeugmontage usw . war;
Es wurden nicht von ŠKODA AUTO empfohlene Kraft- und Schmierstoffe sowie andere Verbrauchsmaterialien verwendet;
das Fahrzeug mit nicht für die Verwendung von ŠKODA AUTO freigegebenen Teilen ausgestattet wurde oder Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die nicht von ŠKODA AUTO freigegeben wurden (einschließlich Tuning);
Der Besitzer des Autos hat einen bei der Übergabe des Autos festgestellten oder später entdeckten Mangel nicht gemeldet und nicht seine Beseitigung verlangt, die zu einem größeren Schaden geführt hat;
Vollständiges oder teilweises Eintauchen des Fahrzeugs in Wasser, was zu Korrosionsschäden führt;
Nichtbeachtung der KODA AUTO Vorschriften bezüglich Nutzung, Wartung oder Pflege des Fahrzeugs, insbesondere Nichtbeachtung der im Serviceheft vorgeschriebenen Wartungsarbeiten;
Ausfall von Motorteilen, Abgasanlage oder Motorleistungssystem aufgrund der Verwendung von Kraftstoff, der nicht den Empfehlungen von ŠKODA AUTO und/oder den russischen Standards entspricht.
Verkehrsunfall;
Das Fahrzeug war äußeren Einflüssen ausgesetzt, hauptsächlich durch herumfliegende Steine oder durch atmosphärische, chemische oder sonstige Einflüsse wie Feuer, Vandalismus oder Naturkatastrophen.