Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
Vorwort
1 ENTWICKELT vom Allrussischen Forschungsinstitut für Normung und Zertifizierung im Maschinenbau der staatlichen Norm Russlands und dem Forschungsinstitut für Kohletechnik
EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland
2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 11-97 vom 25. April 1997)
Staatsname |
Name der nationalen Normungsorganisation |
Die Republik Aserbaidschan |
Azgosstandart |
Republik Armenien |
Armgosstandard |
Republik Weißrussland |
Staatsstandard von Weißrussland |
Republik Kasachstan |
Gosstandart der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik |
Kyargizstandart |
Die Republik Moldau |
Moldawienstandard |
Die Russische Föderation |
Gosstandart von Russland |
Die Republik Tadschikistan |
T adzhikgosstandart |
Turkmenistan |
Hauptstaatsinspektion von Turkmenistan |
Die Republik Usbekistan |
Uzgosstandart |
Staatsstandard der Ukraine |
3 Diese Norm stellt den vollständigen authentischen Text von ISO 606-94 „Präzisionsrollenantriebsketten mit kurzer Teilung“ dar und enthält zusätzliche Anforderungen, die die Bedürfnisse der Wirtschaft des Landes widerspiegeln
4 Durch das Dekret des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 17. November 1999 Nr. 407-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 13568-97 (ISO 606-94) direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt Russische Föderation ab 1. Juli 2000.
© IPK Standards Publishing House, 2000
Ohne die Genehmigung des Staatlichen Standards Russlands darf dieser Standard weder vollständig noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung auf dem Territorium der Russischen Föderation verbreitet werden
Tabelle 6 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
*Für Ketten der Standardgrößen PR-12.7-1000-1 und PR-12.7-900-2. |
Bei mehrreihigen Ketten ist es zulässig, Zwischenplatten mit Spalt auf den Rollen anzubringen.
4.10 Die maximale Abweichung der Länge eines Kettensegments vom Nennwert darf nur positiv sein und darf die in Tabelle 7 angegebene Anzahl nicht überschreiten. Die Anzahl der Glieder im gemessenen Kettensegment muss der in Tabelle 8 angegebenen Anzahl entsprechen.
Tabelle 8 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.11 Die maximale Abweichung der Tonhöhe vom Nennwert sollte die in Tabelle 9 angegebenen Werte nicht überschreiten.
Tabelle 9 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4.12 Zuverlässigkeitsindikatoren – mittlere Zeit bis zum Ausfall und festgelegte ausfallfreie Betriebszeit für den beschleunigten Testmodus sind in Anhang B aufgeführt. Anhang B definiert auch die Modi und Bedingungen beschleunigter Tests. 4.13 Das Grenzzustandskriterium zur Bewertung der Zuverlässigkeitsindikatoren aller Stromkreise ist die in Anhang B angegebene Längenzunahme des gemessenen Segments. Die Zerstörung von Schaltungsteilen ist nicht gestattet. 4.14 Ketten sollten keine Propeller- oder Halbmondform haben, die verhindern würde, dass die Ketten durch Handkraft in einen Kreislauf geschlossen werden. 4.15 Die Nennwerte der Klimafaktoren an der Kette entsprechen dieser Norm und GOST 15150 für die Arten der Klimamodifikation U1 oder UHL1.1, der Betrieb von Ketten unter den Bedingungen der Modifikation UHL1.1 ist jedoch zulässig, wenn: Der untere Wert der Umgebungslufttemperatur beträgt nicht weniger als minus 45 °C. Die Ketten werden durch regelmäßige Schmierung während des Betriebs und deren Konservierung bei Nichtgebrauch vor Korrosion geschützt. Häufigkeit und Art der Schmierung sollten in den technischen Spezifikationen für bestimmte Produkttypen festgelegt werden. 4.16 Mindestens 5 % der Außenlaschen auf der Außenseite der Kette und aller Verbindungsglieder müssen außerdem auf der Außenseite mit einer Markierung versehen sein, die ein Warenzeichen oder Symbol des Herstellers und den Teilungswert in Millimetern enthält. Bei Ketten mit einer Teilung von 8...15,875 mm ist keine Teilungsmarkierung erforderlich. Die Art und Weise, die Abmessungen und der Ort der Markierung werden in den Ausführungszeichnungen festgelegt. 4.17 Stromkreise müssen erhalten bleiben. Die Kettenkonservierung erfolgt mit Arbeits- und Konservierungsmitteln gemäß GOST 9.014. Die Konservierung muss ab dem Datum der Konservierung mindestens ein Jahr lang Schutz vor atmosphärischer Korrosion bieten. Die Art der Verpackung wird vom Hersteller bestimmt. 5 Sicherheitsanforderungen5.1 Sicherheitsanforderungen sind die Anforderungen zur Sicherstellung der Abmessungen (3.2), der Qualität der thermischen oder chemisch-thermischen Behandlung (4.3), des Aussehens (4.4), der leichten Beweglichkeit (4.6), der Sicherstellung der Spielwerte (4.7), des Drehmoments zum Drehen der Walze und Buchse in der Platte (4.9), zulässige Abweichung der Segmentlänge vom Nennwert (4.10), Gewährleistung der Zuverlässigkeitsindikatoren (4.12 und Anhang B). 6 Vollständigkeit6.1 Die Länge der Kette und die Anzahl der Verbindungs- und Übergangsglieder richten sich nach der Bestellung des Kunden. 6.2 Rennstrecken können bestehen aus: Abschnitte einer bestimmten Länge (Reihenfolge in Metern) ohne Verbindungsglieder; Abschnitte mit einer bestimmten Anzahl von Links (Reihenfolge nach Anzahl der Links) mit Verbindungs- oder Verbindungs- und Übergangslinks; Abschnitte mit einer bestimmten Anzahl von Gliedern (Reihenfolge nach Anzahl der Glieder) mit doppeltem Übergang und zwei Verbindungsgliedern; Geschlossene Segmente mit dauerhafter Verbindung (endlos). 6.3 In der Bestellung ist die Bezeichnung der Ketten-, Verbindungs- und Übergangsglieder gemäß 3.2 anzugeben. 7 Annahmeregeln7.1 Ketten werden folgenden Arten von Prüfungen unterzogen: Abnahme (Ketten aller Art), periodische Prüfung (Ketten der ein- und mehrreihigen Typen PR und PV) und Standardzertifizierung. 7.2 Abnahmetests 7.2.1 Jede Kettencharge wird Abnahmeprüfungen zur Einhaltung der Anforderungen von 3.2, 4.3-4.7, 4.9-4.11 und 6.2 unterzogen. Das Volumen einer Charge von Ketten einer Standardgröße der Typen PR, 2PR, ZPR und 4PR mit einer Teilung von 25,4 mm und mehr sollte 500 m nicht überschreiten. Das Volumen einer Charge von Ketten anderer Typen und Größen wird durch die festgelegt Hersteller angegeben, sie sollte jedoch 1000 m nicht überschreiten. 7.2.2 Verbindungs- und Übergangsglieder müssen zur Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach 3.2, 4.3-4.5 und 4.9 in Losgrößen von maximal 2000 Stück vorgelegt werden. Verbindungsstück und 1000 Stk. Übergangsglieder gleicher Standardgröße. 7.2.3 Die Charge muss Ketten gleicher Standardgröße (gleicher Bezeichnung), hergestellt aus den gleichen Materialien (Qualitäten), mit dem gleichen technologischen Verfahren und auf der gleichen Ausrüstung umfassen. 7.2.4 Alle hergestellten Ketten unterliegen einer äußerlichen Prüfung (4.4; 4.5). 7.2.5 Zur Durchführung der Abnahmeprüfungen werden aus der Charge stichprobenartig ausgewählt: Zur Überprüfung der Abmessungen (gemäß 3.2; 4.7; 4.10; 4.11) - fünf Segmente mit der Anzahl der Glieder gemäß Tabelle 8; Zur Überprüfung der Leistung von thermischen und chemisch-thermischen Behandlungen (gemäß 4.3) – drei separate Verbindungen, die an verschiedenen Stellen in der Charge entnommen wurden; Zur Überprüfung der Vollständigkeit (gemäß 6.1, 6.2) - zehn Segmente; Zur Überprüfung der Beweglichkeit von Scharniergelenken (gemäß 4.6) - drei handelsübliche Kettenabschnitte; Zur Überprüfung der Masse (gemäß 3.2) - drei Segmente von verschiedenen Stellen in der Charge; Zur Prüfung der Bruchlast (gemäß 4.3) - zwei Segmente von unterschiedlichen Stellen in der Charge, jeweils mit einer Länge, die die Platzierung von mindestens fünf Gliedern zwischen den Spannzeugen der Zugprüfmaschine gewährleistet; Für Drehmomentprüfungen beim Drehen der Rolle und der Buchse in der Platte (gemäß 4.9) - drei Proben; Für Propeller- und Halbmondtests (gemäß 4.14) - drei Segmente. 7.2.6 Für die Prüfung auf Bruchlast (gemäß 3.1) werden Glieder aus einer Reihe von Verbindungs- und Übergangsgliedern ausgewählt, um zwei kombinierte Proben gemäß einer der folgenden Optionen für einen Satz von Gliedern zu vervollständigen: Drei verbindende und vier interne Links; Zwei verbindende, zwei Übergangs- und drei interne Links; Drei verbindende, zwei doppelte Übergangs- und zwei interne Verbindungen; Sieben Übergangsglieder. Es ist zulässig, die Länge der getesteten Proben zu erhöhen. 7.2.7 Wird bei mindestens einem Parameter eines Ketten-, Verbindungs- oder Übergangsglieds eine Abweichung von den Anforderungen dieser Norm für diesen Parameter festgestellt, erfolgt eine Wiederholungsprüfung mit der doppelten Anzahl von Proben. Die Ergebnisse wiederholter Tests sind endgültig und gelten für die gesamte Produktcharge. 7.3 Der Verbraucher hat das Recht, die Qualität von Ketten im Rahmen von 7.2.1-7.2.6 mit den in Abschnitt 8 dieser Norm angegebenen Methoden zu kontrollieren. 7.4 Regelmäßige Tests 7.4.1 Wiederkehrende Prüfungen werden im Rahmen beschleunigter Prüfstandsprüfungen auf Zuverlässigkeit gemäß 4.12, 4.13 und Anhang B durchgeführt. 7.4.2 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt. 7.4.3 Zuverlässigkeitsindikatoren werden in der technischen Dokumentation festgelegt, die in vorgeschriebener Weise genehmigt und während des Betriebs überwacht wird. Die Stichprobengröße beträgt mindestens fünf Schaltkreise. 7.4.4 Wird bei der Prüfung ein Stromkreis oder seine Einzelteile zerstört oder wird festgestellt, dass die geprüften Stromkreise nicht die vorgegebenen Werte der Zuverlässigkeitsindikatoren liefern, werden Wiederholungsprüfungen an einer doppelten Anzahl von Stromkreisen durchgeführt. Die Ergebnisse wiederholter Tests sind endgültig. 7.5 Typprüfungen 7.5.1 Typprüfungen werden bei Änderungen an Design, Material und Technologie durchgeführt, wenn diese Änderungen Auswirkungen auf die Leistung der Stromkreise haben können. 7.5.2 Typprüfungen werden im Rahmen von Abnahme- und wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt. 7.6 Zertifizierungstests 7.6.1 Die Hauptart der Zertifizierungsprüfungen sind Prüfungen gemäß Sicherheitsanforderungen (5.1). 7.6.2 Prüfproben werden aus mehreren Chargen von Ketten gleichen Namens und gleicher Stahlgüte entnommen. In begründeten Fällen ist eine Probenahme aus einer Charge zulässig. 7.6.3 Die ausgewählte Probenanzahl für die sicherheitstechnische Prüfung entspricht dem Doppelten der in 7.2.5 genannten Probenanzahl (ausgenommen Vollständigkeits- und Gewichtskontrollen, die nicht durchgeführt werden). 7.6.4 Die Anforderungen, die für Zertifizierungsprüfungen erforderlich sind und nicht in dieser Norm enthalten sind, werden von der Zertifizierungsstelle auf der Grundlage der technischen Dokumentation der Branche und des Werks festgelegt. 8 Testmethoden8.1 Die Härte der Teile wird mit Rockwell-, Super-Rockwell- oder Vickers-Instrumenten überprüft und anschließend in die C-Skala des Rockwell-Instruments umgerechnet. Der Einsatz zerstörungsfreier Prüfverfahren ist zulässig. 8.2 Äußere Prüfung gemäß 4.4; 4.5 erfolgt mit bloßem Auge. 8.3 Die Beweglichkeit der Scharniergelenke gemäß 4.6 wird überprüft, indem Kettenabschnitte entlang eines Kettenrads mit einer Zähnezahl von 9 bis 21 gezogen werden oder indem die Verbindungsglieder und Rollen der Kette von Hand in einer horizontalen Ebene gedreht werden. 8.4 Die Kontrolle des Gesamtspalts zwischen den Laschen gemäß 4.7 erfolgt mit einem Universalmessgerät oder einem Spezialmessgerät an Scharnieren an Abschnitten der ungefetteten Kette, die auf einer horizontalen Fläche liegen. 8.5 Mindestens zwei Scharniere von jedem Muster werden auf die Festigkeit der Verbindung der Rollen und Buchsen mit den Platten gemäß 5.9 geprüft. Das Drehmoment von Teilen in einer Verbindung wird mit Universalgeräten oder Spezialmaschinen bestimmt. 8.6 Die Messung der Länge des Kontrollabschnitts gemäß 4.10 und der Kettenteilung gemäß 4.11 erfolgt nach Aufbringen einer technologischen Belastung auf einen gewaschenen und getrockneten Abschnitt, der auf einer horizontalen Fläche liegt, mit einer Belastung von 1 % destruktiv. Die Anzahl der Messungen an jedem Segment beträgt mindestens vier. Die Länge des Segments wird mit einem Messschieber oder einem speziellen Messwerkzeug gemessen. 8.7 Bei der Prüfung auf zerstörerische Belastung (Bruch) muss die Belastung durch eine in die Hülse eingesetzte Rolle oder durch eine Rolle sanft und gleichmäßig auf die Enden des Segments ausgeübt werden. Die Prüfung erfolgt auf Universal-Zugprüfmaschinen. Die Konstruktion der Greifer der Maschine sollte ein Verkanten der Enden der Probe ausschließen. Weitere Anforderungen an die Zugprüfung richten sich nach A.2.4.2; A.2.4.3 von Anhang A. 8.8 Wenn Teile, die sich in den Griffen der Maschine befinden, durch eine Belastung unterhalb der zerstörenden Belastung zerstört werden, gelten die Prüfergebnisse als ungültig. 8.9 Bedingungen für die Durchführung beschleunigter Prüfstandtests zur Zuverlässigkeit gemäß B.4.12, B.4.13 von Anhang B. 8.10 Die Propeller- und Halbmondform der Ketten nach 4.14 wird überprüft, indem die Enden der Kettenabschnitte mit einem Verbindungsglied verschlossen werden. 9 Transport und Lagerung9.1 Der Transport von Ketten erfolgt bei allen Transportarten in überdachten Fahrzeugen unter Einhaltung der für die jeweilige Transportart geltenden Vorschriften für den Gütertransport. 9.2 Jeder Charge von Ketten der gleichen Standardgröße muss ein Dokument (Etikett) beigefügt sein, das Folgendes enthält: Warenzeichen oder Symbol des Herstellers; Symbol für Stromkreise nach dieser Norm; Anzahl der Ketten in einer Charge; Stempel der Qualitätskontrollabteilung; Konformitätszeichen, sofern ein Zertifikat vorhanden ist; Datum der Kettenfreigabe; Chargennummer. 9.3 Bedingungen für die Lagerung von Ketten vor der Inbetriebnahme - 3 gemäß GOST 15150. Die Lagerung von Chemikalien in diesen Räumlichkeiten ist nicht gestattet. Haltbarkeit - ein Jahr. 10 Bedienungsanleitung10.1 Ketten müssen in Getrieben verwendet werden, die gemäß den Anforderungen dieser Norm installiert sind. 10.2 Kettenantriebswellen müssen auf Parallelität der Achsen überprüft werden. Die Parallelitätstoleranz der Wellenachsen sollte nicht mehr als 0,2 mm je 100 mm Wellenlänge betragen. 10.3 Kettenräder für Rund- und Planlauf müssen den Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen – GOST 591, GOST 592. 10.4 Die Kronen der im gleichen Kreis betriebenen Kettenräder müssen auf ihre Lage in der gleichen Ebene überprüft werden. Verschiebung der Zahnkränze (Abweichung von der Ebenheit) bei Zahnrädern mit Der Mittenabstand bis 1000 mm sollte nicht mehr als 2 mm betragen, die Toleranz erhöht sich um 0,2 mm pro 100 mm Mittenabstand über 1000 mm. 10.5 Die Spannung der auf den Kettenrädern montierten Kette muss eingestellt werden. Die Spannung gilt als normal, wenn der Achsabstand des Kettenrads 1000 mm beträgt Der Durchhang des angetriebenen Kettenzweigs beträgt (40 ± 10) mm, wenn eine Kraft (160 ± 10) N [(1b ± 1) kgf] ausgeübt wird. Mit einer Vergrößerung oder Verringerung des Mittenabstands alle 100 mm wird der Durchhang des Auslegers entsprechend um (4+1) mm erhöht oder verringert. Bei Schrägverzahnungen (mehr als 45°) muss die untere Grenze der angegebenen Werte akzeptiert werden. Der Durchhang wird bei einem Zweistern-Kettenantrieb in der Mitte des angetriebenen Strangs gemessen, bei einem Mehrstern-Antrieb – in der Mitte der Kette zwischen Antriebs- und Spannritzel. 10.6 Die Betriebsarten der Ketten sind in der Betriebsanleitung (Pass) der Maschine, in der die Ketten eingesetzt werden, sowie die Wartungsvorschriften anzugeben. 10.7 Ketten vom Typ PR mit Rollenrollen und vom Typ PRI sollten mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 5 m/s betrieben werden. 10.8 Es ist erlaubt, Ketten unter Bedingungen zu betreiben, bei denen die Werte der Klimafaktoren über die festgelegten Nennwerte für die Klimaversionen U1 oder UHL1.1 hinausgehen, während die Werte der Klimafaktoren sowie ggf. Zusätzliche Anforderungen an Ketten, deren Lagerung und Wartung werden im Standarddokument festgelegt, das zwischen dem Verbraucher und dem Stromkreishersteller vereinbart wird. 11 Herstellergarantie11.1 Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Ketten den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der Regeln für Betrieb, Lagerung und Transport. 11.2 Gewährleistungsfrist – 12 Monate ab Inbetriebnahme der Schaltung. ANHANG A (erforderlich) Präzisions-Rollenantriebsketten mit kurzer Teilung (ISO 606-94) Einführung Diese internationale Norm deckt Ketten ab, die in den meisten Ländern der Welt verwendet werden. Die Vereinheitlichung von Abmessungen, Festigkeitsindikatoren und anderen Parametern, die in bestehenden nationalen Normen unterschiedliche Werte hatten, ist vorgesehen. Die Norm umfasst nicht die in einzelnen nationalen Normen vorhandenen Standardgrößen von Ketten, die außerhalb der akzeptierten Reihen liegen und nachweislich keine universelle Anwendung haben, d. h. besonderer Zweck. 1 * Diese Norm gilt für die gleichen Kettengetriebe, die zuvor auf Basis bestehender Kettenserien erstellt wurden. Der im Standard verfügbare Bereich der Kettenteilungen von 12,7 bis 76,2 mm wird durch die Einbeziehung von Ketten aus Standards, die auf der Grundlage von ANSI-Standards erstellt wurden, verdoppelt und durch den Buchstaben A anstelle des dritten Zeichens in der Bezeichnung der Kettennummer gekennzeichnet und gleichzeitig Ketten nach den in Europa entwickelten Hauptnormen, gekennzeichnet durch den Buchstaben B anstelle des dritten Zeichens in der Bezeichnung der Kettennummer. Diese beiden Schaltungsreihen ergänzen sich und erweitern somit den Anwendungsbereich der Norm. Die Abmessungen der Ketten sind so abgestimmt, dass eine vollständige Austauschbarkeit für jede Größe gewährleistet ist und die Austauschbarkeit einzelner Kettenglieder bei Reparaturen gewährleistet ist. ^Der Abschnitt über Sternchen ist ausgeschlossen, da er in GOST 591 enthalten sein sollte. A.! Zweck und Umfang Diese Internationale Norm gilt für ein- und mehrreihige Präzisionsrollenantriebsketten mit kurzer Teilung, die für den Einsatz in mechanischen Kraftübertragungen und ähnlichen Anwendungen vorgesehen sind. Die Norm legt Maße, maximale Abweichungen, Mess- und Mindestbruchlasten fest. Ketten, die gemäß den in diesem Anhang angegebenen Abmessungen und Anforderungen von ISO 606 hergestellt werden, müssen auch den Anforderungen der Abschnitte 4 bis 11 dieser Norm entsprechen (mit Ausnahme der Kennzeichnungsanforderungen). A.2.1 Nomenklatur der zusammengebauten Schaltkreise und ihrer Elemente Die Abbildungen A.1 und A2 zeigen die Arten von Kettenbaugruppen und die Arten von Teilen, aus denen sie zusammengesetzt sind. Die Zeichnungen legen nicht den Aufbau der Schaltkreise und ihrer Teile fest. A.2.2 Symbole Präzisions-Antriebsrollenketten werden durch die in den Tabellen A.1 und A.2 angegebene Standard-ISO-„Kettennummer“ identifiziert. Zur Bezeichnung der Kettennummer werden rechts durch einen Bindestrich getrennte Zahlen hinzugefügt: 1 - um eine einreihige Kette anzuzeigen; 2 – um eine zweireihige Kette anzuzeigen; 3 – um eine dreireihige Kette anzuzeigen. Zum Beispiel: 16V-1, 16V-2, 16V-3 usw. Die Ketten 081, 083, 084, 085 erfordern keine solchen Zusätze, weil Sie werden nur einreihig hergestellt. A.2.3 Abmessungen Die Abmessungen der Ketten müssen den Angaben in Bild A.3 und in den Tabellen A.1 und A.2 entsprechen. Die größten und kleinsten Abmessungen dienen der Erleichterung der Austauschbarkeit von Kettengliedern unterschiedlicher Hersteller und stellen keine tatsächlichen Abweichungen dar, die bei der Herstellung sichergestellt werden müssen. A.2.4 Zugversuch A.2.4.1 Die Belastung während der Zugprüfung von Proben vor ihrem Versagen darf nicht geringer sein als in A.2.4.2 dieses Anhangs angegeben. Diese kleinste Belastung ist keine Arbeitsbelastung. Es ist in erster Linie zum Vergleich von Schaltungen unterschiedlicher Bauart gedacht. Bei Fragen zur Verwendung von Ketten wenden Sie sich an den Kettenhersteller oder verwenden Sie dessen veröffentlichte Anweisungen. A.2.4.2 Auf die Enden einer Kettenprobe mit mindestens fünf freien Gliedern, die sich nicht in den Klemmen der Prüfmaschine befinden, muss langsam eine Zuglast ausgeübt werden, die nicht unter dem in Tabelle A.1 angegebenen Mindestwert liegt. Die Maschinengriffe dürfen die freie Drehung dieser Verbindungen in beide Richtungen in einer Ebene senkrecht zu den Scharnierachsen nicht behindern. Abbildung A.1 – Arten von Rollenkettenbaugruppen 1 Einsatzbereich................................................ ... ........ 1 3 Typen, Hauptparameter und Abmessungen................................................ ......... 1 4 Technische Voraussetzungen................................................ .... ..... 6 5 Sicherheitsanforderungen................................................ .................... .... 9 6 Vollständigkeit................................................ ... ........... 9 7 Annahmeregeln................................................ .......... .......... 9 8 Testmethoden................................................ .......... .........elf 9 Transport und Lagerung................................................ ...... .elf 10 Bedienungsanleitung................................................ .................... ....elf 11 Herstellergarantie................................................ .... ......12 Anhang A Präzisions-Rollenantriebsketten mit kurzer Teilung (ISO 606-94)................................................ .... ......12 Anhang B Bezeichnungen passender Standardgrößen einreihiger Ketten gem Die Links haben folgende Bezeichnungen: K1 – mit einem Befestigungsloch in der Mitte jedes Regals; K2 – mit zwei Befestigungslöchern parallel zur Längsachse der Kette, wie in Abbildung A.4 dargestellt. A.3.3 Abmessungen Die Abmessungen der Glieder mit Fachböden müssen den Angaben in Tabelle A.2 entsprechen. L.3.4 Herstellungsanforderungen Die Form der Flanschlaschen liegt im Ermessen des Herstellers, normalerweise handelt es sich jedoch um ein einziges Stück: eine verlängerte Kettenlasche, von der ein Teil gebogen ist, um einen Flansch zu bilden, wie in Abbildung A.4 dargestellt. Die Länge des Regals wird ebenfalls vom Hersteller festgelegt, sie muss jedoch ausreichen, um zwei Löcher entlang des Regals für ein K2-Verbindungsstück aufzunehmen, und darf das Zusammenstecken mit einem benachbarten Verbindungsstück nicht behindern. Normalerweise wird davon ausgegangen, dass die Flanschlänge für beide Verbindungstypen gleich ist. A.3.5 Kennzeichnung Die Markierungen müssen mit denen auf den Kettenlaschen übereinstimmen, an deren Stelle Glieder mit integrierten Flanschen eingesetzt werden (siehe A.2.7).
6 - auf dem internen Link Hinweis – Verbindungsflansche vom Typ K2 haben zwei Befestigungslöcher und Typ K1 mit den gleichen Abmessungen haben ein Loch in der Mitte des Flansches, wie durch die gestrichelte Linie dargestellt (siehe A.3.2). Abbildung A.4 – Verbindungen mit Regalen vom Typ K
|
Vorwort
1 ENTWICKELT vom Allrussischen Forschungsinstitut für Normung und Zertifizierung im Maschinenbau der staatlichen Norm Russlands und dem Patel-Forschungsinstitut für Kohletechnik
EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland
2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 11-97 vom 25. April 1997)
3 Diese Norm stellt den vollständigen authentischen Text von ISO 606-94 „Präzisionsrollenantriebsketten mit kurzer Teilung“ dar und enthält zusätzliche Anforderungen, die die Bedürfnisse der Wirtschaft des Landes widerspiegeln
4 Durch das Dekret des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation zur Standardisierung der IT-Messtechnik vom 17. November 1999 Nr. 407-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 13568-97 (ISO 606-94) direkt als staatliche Norm in Kraft gesetzt der Russischen Föderation ab dem 1. Juli 2000.
6 REPUBLIKATION. März 2003
Ci IPC Standards Publishing House, 2000<£>IPC Standards Publishing House. 2003
Ohne die Genehmigung des Staatlichen Standards Russlands darf dieser Standard weder vollständig noch teilweise reproduziert, vervielfältigt und als offizielle Veröffentlichung auf dem Territorium der Russischen Föderation verbreitet werden
1 Einsatzbereich................................................ ... ....... 1
3 Typen, Hauptparameter und Abmessungen................................................ ...... ICH
4 Technische Voraussetzungen................................................ .... ..... 6
5 Sicherheitsanforderungen................................................ .................... .... 9
6 Vollständigkeit................................................ ... ........... 9
7 Annahmeregeln................................................ .......... .......... 9
8 Testmethoden................................................ .......... ........ II
9 Transport und Lagerung................................................ ...... II
10 Bedienungsanleitung................................................ .................... .... II
11 Herstellergarantie................................................ .... ...... 12
Anhang L Präzisions-Rollenantriebsketten mit kurzer Teilung
(ISO 606-94)................................................ .... ..... 12
Anhang B Bezeichnungen passender Standardgrößen einreihiger Ketten gem
GOST 13568 und ISO 606................................................. . 20
Anhang B Parameter und Modi beschleunigter Prüfstandstests von Schaltkreisen
Zuverlässigkeit................................................. ..21
/- und sein Link: 2 – äußerer Link; Konnektivität ibciio; 4 - Übergangs-Gweio;
5 - Doppelübergang: Chenault
Abbildung I – Schaltung vom Typ IIP
/ - interner Link; 2- externer Geyio; J – Verbindungsglied; * - Übergang SBCHO 5 - doppelter Übergangslink; 6 - Zwischenplatte
Abbildung 2 – Kette 2PR
^ in > 2 b o
C "N* j" 8 2 = 3
|
Abbildung 7 – Schaltung vom Typ PRI |
Hinweis – Die Abbildungen 1–7 veranschaulichen nicht den Aufbau von Ketten, Verbindungs- und Übergangsgliedern und deren Teilen.
Tabelle I Abmessungen in Millimetern |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 2 |
Abmessungen in Millimetern |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ende von Tabelle 2 Abmessungen in Millimetern |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Beispiele für Symbole für Schaltkreise und Komponenten:
Einreihige Rollenantriebskette mit einer Teilung von 12,7 mm mit einem Abstand zwischen den Innenlaschen L = 7,75 mm und einer Bruchlast von 18,2 kN:
Dasselbe. bei Innenplattenabstand L = 5,40 mm:
Zweireihige Buchsen-Antriebskette mit einer Teilung von 9,525 mm und einer Bruchlast von 20 kN:
Antriebsrollenkette mit gebogenen Laschen mit einer Teilung von 103,2 mm und einer Bruchlast von 650 kN;
Bezeichnung der nach ISO 606 hergestellten Schaltkreise. - L.2.2 von Anhang A.
Bezeichnungen passender Standardgrößen einreihiger Ketten dieser Norm und ISO 606 sind im Anhang B aufgeführt.
4 Technische Anforderungen
4.1 Ketten sollten gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen hergestellt werden.
4.2 Platten und Federschlösser sollten aus kaltgewalztem Stahl mit normaler oder erhöhter Genauigkeit in der Dicke, gewalzten Buchsen – aus geschnittenem kaltgewalztem Stahl mit erhöhter oder normaler Genauigkeit in Dicke und Breite oder abgeflachtem Band, Rollen – aus kaltgewalztem Stahl hergestellt werden Stahl, Flachband oder kalibrierter Stahl, Rollen – aus kalibriertem Stahl oder kaltgezogenem Draht.
Für Kettenplatten vom Typ MRT ist die Verwendung von warmgewalztem Stahl zulässig.
4.3 Kettenteile müssen thermisch oder chemisch-thermisch auf eine Härte behandelt werden, die der in Tabelle 3 angegebenen Härte entspricht.
Das Streufeld des Härteindikators sollte 8 Einheiten nicht überschreiten. Das Verhältnis der Tiefe der Diffusionsschicht (Eutektoid und halbe Übergangsschicht) zur Dicke des Walzen-, Hülsen- oder Walzendurchmessers bei der chemisch-thermischen Behandlung muss den Angaben in Tabelle 4 entsprechen.
Die Tiefe der entkohlten Schicht auf den Platten nach der Wärmebehandlung sollte 0,3 mm nicht überschreiten.
Zur Beurteilung der Härte muss diese Schicht entfernt werden.
4.4 Kettenteile dürfen keine Zunder, Risse, Grate, Schalen und Korrosionsschäden aufweisen, die die Leistung der Kette beeinträchtigen und ihre Präsentation beeinträchtigen.
4.5 Kettenlaschen müssen mit einer schützenden und dekorativen Beschichtung versehen sein. Das Vorhandensein einer Beschichtung in den Löchern der Platten ist zulässig. Die Art der Beschichtung muss in Absprache mit dem Verbraucher oder nach in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Zeichnungen angebracht werden.
4.6 Die montierte Kette muss in den Scharniergelenken leichtgängig (ohne zu verkanten) beweglich sein.
4.7 Der Gesamtspalt zwischen den Außen- und Innenlaschen montierter einreihiger Ketten sollte nicht größer sein als in Tabelle 5 angegeben.
HINWEIS – Bei Verwendung von kaltgewalztem Stahl mit normaler Dickengenauigkeit oder warmgewalztem Stahl zur Herstellung von Blechen ist eine Vergrößerung des Gesamtspalts um 50 % zulässig.
Der Gesamtabstand mehrreihiger Ketten sollte nicht mehr als das 0,8-fache des Produkts aus dem Gesamtabstand einer einreihigen Kette und der Anzahl der Reihen betragen.
4.8 Ketten der Typen PR, PV mit Teilungen von 8-15,875 mm müssen auf Zug beansprucht werden. entspricht 15-33 % der in den Tabellen I und 2 angegebenen Bruchlast.
4.9 Drehmomentmomente zum Drehen der Welle und der Buchse in einer Platte sollten nicht niedriger sein als die in Tabelle 6 angegebenen Werte.
Tabelle 6 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bei mehrreihigen Ketten ist es zulässig, Zwischenplatten mit Spalt auf den Rollen anzubringen.
4.10 Die maximale Abweichung der Länge eines Kettensegments vom Nennwert darf nur positiv sein und darf die in Tabelle 7 angegebene Anzahl nicht überschreiten. Die Anzahl der Glieder im gemessenen Kettensegment muss der in Tabelle 8 angegebenen Anzahl entsprechen.
4.11 Die maximale Abweichung der Tonhöhe vom Nennwert sollte die in Tabelle 9 angegebenen Werte nicht überschreiten.
Tabelle 9 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.12 Zuverlässigkeitsindikatoren – mittlere Zeit bis zum Ausfall und festgelegte ausfallfreie Betriebszeit für den beschleunigten Testmodus sind in Anhang B aufgeführt. Anhang B definiert auch die Modi und Bedingungen beschleunigter Tests.
4.13 Das Grenzzustandskriterium zur Bewertung der Zuverlässigkeitsindikatoren aller Stromkreise ist die in Anhang B angegebene Längenzunahme des gemessenen Segments. Die Zerstörung von Schaltungsteilen ist nicht gestattet.
4.14 Ketten sollten nicht propeller- oder halbmondförmig sein. Verhindert, dass die Stromkreise durch Handkraft in den Stromkreis geschlossen werden.
4.15 Nennwerte der Klimafaktoren an der Kette – gemäß dieser Norm“ und gemäß GOST 15150 für Arten der Klimamodifikation U1 oder UHL1.1, der Betrieb von Ketten ist jedoch unter den Bedingungen der Modifikation UHL 1.1 zulässig, wenn:
Der untere Wert der Umgebungslufttemperatur beträgt nicht weniger als minus 45 °C.
Die Ketten werden durch regelmäßige Schmierung während des Betriebs vor Korrosion geschützt und bleiben bei Nichtgebrauch konserviert. Häufigkeit und Art der Schmierung sollten in den technischen Spezifikationen für bestimmte Produkttypen festgelegt werden.
4.16 Mindestens 5 % der Außenlaschen auf der Außenseite der Kette und aller Verbindungsglieder müssen außerdem auf der Außenseite mit einer Markierung versehen sein, die ein Warenzeichen oder Symbol des Herstellers und den Teilungswert in Millimetern enthält.
Bei Ketten mit einer Teilung von 8...15,875 mm ist keine Teilungsmarkierung erforderlich.
Die Art und Weise, die Abmessungen und der Ort der Markierung werden in den Ausführungszeichnungen festgelegt.
4.17 Stromkreise müssen erhalten bleiben. Die Kettenkonservierung erfolgt mit Arbeits- und Konservierungsmitteln gemäß GOST 9.014. Die Konservierung muss ab dem Datum der Konservierung mindestens ein Jahr lang Schutz vor atmosphärischer Korrosion bieten.
Die Art der Verpackung wird vom Hersteller bestimmt.
5 Sicherheitsanforderungen
5.1 Sicherheitsanforderungen sind die Anforderungen zur Sicherstellung der Abmessungen (3.2), der Qualität der thermischen oder chemisch-thermischen Behandlung (4.3), des Aussehens (4.4), der leichten Beweglichkeit (4.6), der Sicherstellung der Spaltwerte (4.7). Drehmoment zum Drehen der Rolle und Buchse in der Platte (4.9), zulässige Abweichung der Segmentlänge vom Nennwert (4.10). Sicherstellung von Zuverlässigkeitsindikatoren (4.12 und Anhang B).
6 Vollständigkeit
6.1 Die Länge der Kette und die Anzahl der Verbindungs- und Übergangsglieder richten sich nach der Bestellung des Kunden.
6.2 Rennstrecken können bestehen aus:
Abschnitte einer bestimmten Länge (Reihenfolge in Metern) ohne Verbindungsglieder;
Abschnitte mit einer bestimmten Anzahl von Links (Reihenfolge nach Anzahl der Links) mit Verbindungs- oder Verbindungs- und Übergangslinks;
Abschnitte mit einer bestimmten Anzahl von Gliedern (Reihenfolge nach Anzahl der Glieder) mit doppeltem Übergang und zwei Verbindungsgliedern;
Geschlossene Segmente mit dauerhafter Verbindung (endlos).
6.3 In der Bestellung ist die Bezeichnung der Ketten-, Verbindungs- und Übergangsglieder gemäß 3.2 anzugeben.
7 Annahmeregeln
7.1 Ketten werden folgenden Arten von Prüfungen unterzogen:
Abnahme (Ketten aller Typen), periodische Prüfung (ein- und mehrreihige Ketten der Typen PR und G1V) und Standardzertifizierung.
7.2 Abnahmetests
7.2.1 Jede Kettencharge wird Abnahmeprüfungen zur Einhaltung der Anforderungen von 3.2, 4.3-4.7.4.9-4.11 und 6.2 unterzogen. Das Volumen einer Charge von Ketten einer Standardgröße der Typen G1R, 2PR, ZPR und 411R mit einer Teilung von 25,4 mm und mehr sollte 500 m nicht überschreiten. Das Volumen einer Charge von Ketten anderer Typen und Größen wird durch die festgelegt Hersteller angegeben, sie sollte jedoch 1000 m nicht überschreiten.
7.2.2 Verbindungs- und Übergangsglieder müssen zur Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach 3.2, 4.3-4.5 und 4.9 in Losgrößen von maximal 2000 Stück vorgelegt werden. Verbindungsstück und 1000 Stk. Übergangsglieder gleicher Standardgröße.
7.2.3 Die Charge muss Ketten gleicher Standardgröße (gleicher Bezeichnung), hergestellt aus den gleichen Materialien (Qualitäten), mit dem gleichen technologischen Verfahren und auf der gleichen Ausrüstung umfassen.
7.2.4 Alle hergestellten Ketten unterliegen einer äußerlichen Prüfung (4.4; 4.5).
7.2.5 Zur Durchführung der Abnahmeprüfungen werden aus der Charge stichprobenartig ausgewählt:
Zur Überprüfung der Abmessungen (gemäß 3.2; 4.7; 4.10; 4. II) - fünf Segmente mit der Anzahl der Glieder gemäß Tabelle 8;
Zur Überprüfung der Indikatoren thermischer und chemisch-thermischer Behandlungen (gemäß 4.3) - drei
einzelne Links aus verschiedenen Teilen der Partei;
Zur Überprüfung der Vollständigkeit (gemäß 6.1, 6.2) - zehn Segmente;
Zur Überprüfung der Beweglichkeit von Scharniergelenken (gemäß 4.6) - drei handelsübliche Kettenabschnitte;
Zur Überprüfung der Masse (gemäß 3.2) - drei Segmente von verschiedenen Stellen in der Charge;
Der Prüfbereich für Bruchlast (gemäß 4.3) besteht aus zwei Abschnitten von unterschiedlichen Stellen in der Charge, jeweils mit einer Länge, die die Platzierung von mindestens fünf Gliedern zwischen den Spannzeugen der Zugprüfmaschine gewährleistet;
Zur Prüfung des Drehmoments beim Drehen der Rolle und Buchse in der Platte (gemäß 4.9) - drei Proben;
Für Propeller- und Halbmondtests (gemäß 4.14) - drei Segmente.
7.2.6 Für die Prüfung auf Bruchlast (gemäß 3.1) werden Glieder aus einer Reihe von Verbindungs- und Übergangsgliedern ausgewählt, um zwei kombinierte Proben gemäß einer der folgenden Optionen für einen Satz von Gliedern zu vervollständigen:
Drei verbindende und vier interne Links;
Zwei verbindende, zwei Übergangs- und drei interne Links;
Drei verbindende, zwei doppelte Übergangs- und zwei interne Verbindungen;
Sieben Übergangsglieder.
Es ist zulässig, die Länge der getesteten Proben zu erhöhen.
7.2.7 Wird bei mindestens einem Parameter eines Ketten-, Verbindungs- oder Übergangsglieds eine Abweichung von den Anforderungen dieser Norm für diesen Parameter festgestellt, erfolgt eine Wiederholungsprüfung mit der doppelten Anzahl von Proben. Die Ergebnisse wiederholter Tests sind endgültig und gelten für die gesamte Produktcharge.
7.3 Der Verbraucher hat das Recht, die Qualität von Ketten im Rahmen von 7.2.1-7.2.6 mit den in Abschnitt 8 dieser Norm angegebenen Methoden zu kontrollieren.
7.4 Regelmäßige Tests
7.4.1 Wiederkehrende Prüfungen werden im Rahmen beschleunigter Prüfstandsprüfungen auf Zuverlässigkeit gemäß 4.12, 4.13 und Anhang B durchgeführt.
7.4.2 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt.
7.4.3 Zuverlässigkeitsindikatoren werden in der technischen Dokumentation festgelegt, die in vorgeschriebener Weise genehmigt und während des Betriebs überwacht wird. Die Stichprobengröße beträgt mindestens fünf Schaltkreise.
7.4.4 Wird bei der Prüfung ein Stromkreis oder seine Einzelteile zerstört oder wird festgestellt, dass die geprüften Stromkreise nicht die vorgegebenen Werte der Zuverlässigkeitsindikatoren liefern, werden Wiederholungsprüfungen an einer doppelten Anzahl von Stromkreisen durchgeführt.
Die Ergebnisse wiederholter Tests sind endgültig.
7.5 Typprüfungen
7.5.1 Typprüfungen werden bei Änderungen an Design, Material und Technologie durchgeführt, wenn diese Änderungen die Leistung der Stromkreise beeinträchtigen können.
7.5.2 Typprüfungen werden im Rahmen von Abnahme- und wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt.
7.6 Zertifizierungstests
7.6.1 Die Hauptart der Zertifizierungsprüfungen sind Prüfungen gemäß Sicherheitsanforderungen (5.1).
7.6.2 Prüfproben werden aus mehreren Chargen von Ketten gleichen Namens und gleicher Stahlgüte entnommen. In begründeten Fällen ist eine Probenahme aus einer Charge zulässig.
7.6.3 Die ausgewählte Probenanzahl für die sicherheitstechnische Prüfung entspricht dem Doppelten der in 7.2.5 genannten Probenanzahl (ausgenommen Vollständigkeits- und Gewichtskontrollen, die nicht durchgeführt werden).
7.6.4 Die Anforderungen, die für Zertifizierungsprüfungen erforderlich sind und nicht in dieser Norm enthalten sind, werden von der Zertifizierungsstelle auf der Grundlage der technischen Dokumentation der Branche und des Werks festgelegt.
8 Testmethoden
8.1 Die Härte der Teile wird mit Rockwell-, Super-Rockwell- oder Vickers-Instrumenten überprüft und anschließend in die C-Skala des Rockwell-Instruments umgerechnet.
Der Einsatz zerstörungsfreier Prüfverfahren ist zulässig.
8.2 Äußere Prüfung gemäß 4.4; 4.5 erfolgt mit bloßem Auge.
8.3 Die Beweglichkeit der Scharniergelenke gemäß 4.6 wird überprüft, indem Kettenabschnitte entlang eines Kettenrads mit einer Zähnezahl von 9 bis 21 gezogen werden oder indem die Verbindungsglieder und Rollen der Kette von Hand in einer horizontalen Ebene gedreht werden.
8.4 Die Kontrolle des Gesamtspalts zwischen den Laschen gemäß 4.7 erfolgt mit einem Universalmessgerät oder einem Spezialmessgerät an Scharnieren an Abschnitten der ungefetteten Kette, die auf einer horizontalen Fläche liegen.
8.5 Die Festigkeit der Verbindung der Rollen und Buchsen mit den Platten gemäß 5.9 wird an mindestens zwei Scharnieren jedes Musters überprüft.
Das Drehmoment von Teilen in einer Verbindung wird mit Universalgeräten oder Spezialmaschinen bestimmt.
8.6 Die Messung der Länge des Kontrollsegments gemäß 4.10 und der Kettenteilung gemäß 4. II erfolgt nach Aufbringen einer technologischen Belastung auf ein gewaschenes und getrocknetes Segment, das auf einer horizontalen Fläche liegt, mit einer Belastung von 1 % destruktiv. Die Anzahl der Messungen an jedem Segment beträgt mindestens vier.
Die Länge des Segments wird mit einem Messschieber oder einem speziellen Messwerkzeug gemessen.
8.7 Bei der Prüfung auf zerstörerische Belastung (Bruch) muss die Belastung durch eine in die Hülse eingesetzte Rolle oder durch eine Rolle sanft und gleichmäßig auf die Enden des Segments ausgeübt werden. Die Prüfung erfolgt auf Universal-Zugprüfmaschinen. Die Konstruktion der Greifer der Maschine sollte ein Verkanten der Enden der Probe ausschließen.
Die übrigen Anforderungen für Zugversuche entsprechen L.2.4.2: L.2.4.3 von Anhang A.
8.8 Wenn Teile, die sich in den Griffen der Maschine befinden, durch eine Belastung unterhalb der zerstörenden Belastung zerstört werden, gelten die Prüfergebnisse als ungültig.
8.9 Bedingungen für die Durchführung beschleunigter Prüfstandtests zur Zuverlässigkeit gemäß B.4.I2, B.4.I3 von Anhang B.
8.10 Die Propeller- und Halbmondform der Ketten nach 4.14 wird überprüft, indem die Enden der Kettenabschnitte mit einem Verbindungsglied verschlossen werden.
9 Transport und Lagerung
9.1 Der Transport von Ketten erfolgt bei allen Transportarten in überdachten Fahrzeugen unter Einhaltung der für die jeweilige Transportart geltenden Vorschriften für den Gütertransport.
9.2 Jeder Charge von Ketten der gleichen Standardgröße muss ein Dokument (Etikett) beigefügt sein, das Folgendes enthält:
Warenzeichen oder Symbol des Herstellers;
Symbol für Stromkreise nach dieser Norm;
Anzahl der Ketten in einer Charge;
OGK-Stempel;
Konformitätszeichen, sofern ein Zertifikat vorhanden ist;
Datum der Kettenfreigabe;
Chargennummer.
9.3 Bedingungen für die Lagerung von Ketten vor der Inbetriebnahme – 3 gemäß GOST 15150. Die Lagerung von Chemikalien in diesen Räumen ist nicht gestattet.
Haltbarkeit - ein Jahr.
10 Bedienungsanleitung
10.1 Ketten müssen in Getrieben verwendet werden, die gemäß den Anforderungen dieser Norm installiert sind.
10.2 Kettenantriebswellen müssen auf Parallelität der Achsen überprüft werden. Die Parallelitätstoleranz der Wellenachsen sollte nicht mehr als 0,2 mm je 100 mm Wellenlänge betragen.
10.3 Kettenräder für Rund- und Planlauf müssen den Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen – 1"OST 591, GOST 592.
10.4 Die Kronen der im Wasserkreislauf betriebenen Kettenräder müssen auf ihre Lage in derselben Ebene überprüft werden. Vermischung von Kettenradkränzen (Abweichung von der Ebenheit) für Zahnräder mit
Der Mittenabstand bis 1000 mm sollte nicht mehr als 2 mm betragen, die Toleranz erhöht sich um 0,2 mm pro 100 mm Mittenabstand über 1000 mm.
10.5 Die Spannung der auf den Kettenrädern montierten Kette muss eingestellt werden.
Die Spannung gilt als normal, wenn der Abstand der Kettenräder 1000 mm beträgt
Der Durchhang des angetriebenen Kettenzweigs beträgt (40 ± 10) mm, wenn eine Kraft (160 ± 10) N | (16 ± 1) kgf) ausgeübt wird.
Mit einer Vergrößerung oder Verringerung des Mittenabstands pro MI) mm wird der Durchhang des Auslegers entsprechend um (4 ± 1) mm erhöht oder verringert.
Bei Schrägverzahnungen (mehr als 45*) muss die untere Grenze der angegebenen Werte akzeptiert werden.
Der Durchhang wird bei einem Zweistern-Kettenantrieb in der Mitte des angetriebenen Strangs gemessen, bei einem Mehrstern-Antrieb – in der Mitte der Kette zwischen Antriebs- und Spannritzel.
10.6 Die Betriebsarten der Ketten sind in der Betriebsanleitung (Pass) der Maschine, in der die Ketten eingesetzt werden, sowie die Wartungsvorschriften anzugeben.
10.7 Ketten vom Typ IIP mit Faltrollen und vom Typ PRI dürfen mit einer Geschwindigkeit von maximal 5 m/s betrieben werden.
10.8 Es ist erlaubt, Ketten unter Bedingungen zu betreiben, bei denen die Werte der Klimafaktoren über die festgelegten Nennwerte für die Klimaversionen U1 oder UHL 1.1 hinausgehen, während die Werte der Klimafaktoren sowie ggf. zusätzlich Anforderungen an Ketten, deren Lagerung und Wartung werden in einem zwischen dem Verbraucher und dem Kettenhersteller vereinbarten Regulierungsdokument festgelegt.
Und Herstellergarantie
11.1 Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Ketten den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der Regeln für Betrieb, Lagerung und Transport.
11.2 Gewährleistungsfrist – 12 Monate ab Inbetriebnahme der Schaltung.
ANHANG A
(erforderlich)
Präzisions-Rollenantriebsketten mit kurzer Teilung (ISO 606-94)
Einführung
Diese internationale Norm deckt Ketten ab, die in den meisten Ländern der Welt verwendet werden. Die Vereinheitlichung von Abmessungen, Festigkeitsindikatoren und anderen Parametern, die in bestehenden nationalen Normen unterschiedliche Werte hatten, ist vorgesehen. Die Norm umfasst nicht die in einzelnen nationalen Normen vorhandenen Standardgrößen von Ketten, die außerhalb der akzeptierten Reihen liegen und nachweislich keine universelle Anwendung haben, d. h. besonderer Zweck. 1 '
Diese Norm gilt für die gleichen Kettengetriebe, die zuvor auf Basis bestehender Kettenserien erstellt wurden. Der im Standard verfügbare Bereich der Kettenteilungen von 12,7 bis 76,2 mm wird durch die Einbeziehung von Ketten aus Standards, die auf der Grundlage von ANSI-Standards erstellt wurden, verdoppelt und durch den Buchstaben A anstelle des dritten Zeichens in der Bezeichnung der Kettennummer gekennzeichnet und gleichzeitig Ketten nach den wichtigsten in Europa entwickelten Normen, gekennzeichnet durch den Buchstaben B anstelle des dritten Zeichens in der Bezeichnung der Kettennummer. Diese beiden Schaltungsreihen ergänzen sich und erweitern somit den Anwendungsbereich der Norm.
Die Abmessungen der Ketten sind so abgestimmt, dass eine vollständige Austauschbarkeit für jede Größe gewährleistet ist und die Austauschbarkeit einzelner Kettenglieder bei Reparaturen gewährleistet ist.
„Der Abschnitt über Sternchen ist ausgeschlossen, da er in GOST 591 enthalten sein sollte.
A.1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Internationale Norm gilt für einreihige und mehrreihige Präzisionsrollenantriebsketten mit kurzer Teilung, die für den Einsatz in mechanischen Kraftübertragungen und ähnlichen Anwendungen vorgesehen sind.
Die Norm legt Maße, maximale Abweichungen, Mess- und Mindestbruchlasten fest.
Ketten, die nach den in diesem Anhang angegebenen Abmessungen und Anforderungen der ISO 606 hergestellt werden, müssen auch den Anforderungen der Abschnitte 4-1 entsprechen! dieser Norm (mit Ausnahme der Kennzeichnungsanforderungen).
A.2.1 Nomenklatur der zusammengebauten Schaltkreise und ihrer Elemente
Die Abbildungen A.I und A.2 zeigen die Arten der zusammengesetzten Wertgegenstände und die Arten der Teile, aus denen sie zusammengesetzt sind.
Die Zeichnungen legen nicht den Aufbau der Schaltkreise und ihrer Teile fest.
A.2.2 Symbole
Präzisions-Antriebsrollenketten werden durch die in den Tabellen A.1 und A.2 angegebene Standard-ISO-„Kettennummer“ identifiziert.
Zur Bezeichnung der Kettennummer werden rechts durch einen Bindestrich getrennte Zahlen hinzugefügt:
1 - um eine einreihige Kette anzuzeigen;
2 – um eine zweireihige Kette anzuzeigen;
3 – um eine dreireihige Kette anzuzeigen.
Zum Beispiel:
16V-1, 16V-2, I6B-3 usw.
Die Ketten 081, 083, 084, 085 erfordern keine solchen Zusätze, weil Sie werden nur einreihig hergestellt.
A.2.3 Abmessungen
Die Abmessungen der Ketten müssen den Angaben in Bild A.3 und in den Tabellen A.1 und A.2 entsprechen. Die größten und kleinsten Abmessungen dienen der Erleichterung der Austauschbarkeit von Kettengliedern unterschiedlicher Hersteller und stellen keine tatsächlichen Abweichungen dar, die bei der Herstellung sichergestellt werden müssen.
A.2.4 Zugversuch
A.2.4.1 Die Belastung bei der Prüfung der Dehnung von Probekörpern vor ihrem Versagen darf nicht geringer sein als die in A.2.4.2 dieses Anhangs angegebene. Diese kleinste Belastung ist keine Arbeitsbelastung.
Es ist in erster Linie zum Vergleich von Schaltungen unterschiedlicher Bauart gedacht. Bei Fragen zur Verwendung von Ketten wenden Sie sich an den Kettenhersteller oder verwenden Sie dessen veröffentlichte Anweisungen.
A.2.4.2 Eine Zuglast, die nicht kleiner als die in Tabelle A.1 angegebene Mindestzuglast ist, muss langsam auf die Enden einer Kettenprobe ausgeübt werden, die mindestens fünf freie Glieder enthält, die sich nicht in den Klemmen der Prüfmaschine befinden. Die Maschinengriffe dürfen die freie Drehung der Gelenke in beide Richtungen in einer Ebene senkrecht zu den Scharnierachsen nicht behindern.
Abbildung A.1 – Arten von Rollenkettenbaugruppen
a – interner Link b – externer Link, einzelne Zeile
c – externes zweireihiges System mit Federverriegelung
e - andere Arten von zusammenklappbaren Verbindungsgliedern I >: „Micron kann von unterschiedlicher Art sein, mit der Struktur und und nur ihre Position wird angezeigt I.“
s – Übergangsverbindung eins, aber einreihig w – Übergangsverbindung doppelt
/ - internes Plastid; 2 - Walze; 3 – „Boom; Außenplatte: 5-ialik; 6 - Zwischenplatte: 7 - Verbindungswelle; S – abnehmbare Platte: P – Federverschluss; /0 – Schloss beliebiger Bauart (im Diagramm dargestellt); //- Platte mit aufgenietetem Verbindungswulst. 13 - abnehmbare Verbindungsrolle: 14 -
genietete Rolle
Anmerkungen
1 Die Abmessungen von Verbindungen aller Art sind in Tabelle AL angegeben.
2 Splinte können unterschiedliche Ausführungen haben. Die Bilder zeigen Beispiele
Abbildung A.2 – Arten von Links
g – sinusförmige Kette d – zweireihige Kette e – dreireihige Kette
Anmerkungen
1 Maß c ist der Spalt zwischen gebogenen und geraden Platten, der für eine freie gegenseitige Drehung erforderlich ist.
2 Das Maß hi bestimmt die Mindestbreite, die für eine freie Längsbewegung erforderlich ist
3 Die Gesamtlänge der Kette mit Verbindungs- oder Übergangsgliedschloss muss gleich der Breite der Kette an den Enden der Rollen sein b l oder plus Größe b- in Fällen, in denen die Enden der Rollen genietet sind (oder, plus 1,6 bj für Rollen mit aufgeweiteten Enden), wenn die Schlösser nur an einer Seite der Kette montiert werden oder plus 2 by, wenn Schlösser an beiden Enden montiert werden.
4 Die Breite der Kette entlang der Rollen beträgt bei Ketten mit mehr Reihen als sin gleich
S + (Anzahl der Zeilen - \) r.
Abbildung A.Z - Links
Tabelle A.1 – Abmessungen. Mess- und Bruchlast der Grundeinheiten
Rollendurchmesser nicht mehr |
111 Irina zwischen AI mi it.idciM* ihnen |
Durchmesser fiel und ka>, nicht mehr |
Durchmesser ca. 1 vs. Regia-Buchse dj.ite weniger |
Gesamtgröße des Strafraums A|. nicht weniger |
Breite der Innenplatte hy, nicht mehr |
Breite der Außen- und Zwischenfläche ■ Zinn h v nicht mehr |
PaiMep gebogen |
||||
/, nicht weniger |
|||||||||||
HINWEIS – Für den Einsatz in Motorrädern gibt es auch einreihige Ausführungsmöglichkeiten mit 5,21 mm (0,205 Zoll) bzw. 6,48 mm (0,255 Zoll). |
Die Ergebnisse der Tests, bei denen es zur Zerstörung der Teile in den Griffen der Maschine kam, werden nicht berücksichtigt.
A.2.4.3 Da beim Zugversuch die Spannung in den Kettenproben die Streckgrenze übersteigt, auch wenn keine erkennbaren Schäden vorliegen, ist der Einsatz im Betrieb verboten.
Alle Ketten sollten einer Prozesslast ausgesetzt sein, die einem Drittel der in Tabelle AL angegebenen Mindestbruchlast entspricht.
A.2.6 Kettenlängenabweichungen
Die Messungen werden an einem ungeschmierten Fertigprodukt nach Aufbringen einer technologischen Belastung durchgeführt.
Eine standardmäßig gemessene Kettenlänge muss an den Enden innere Glieder haben und eine Länge von mindestens:
610 mm - für Ketten von 05V bis 12Vi von 081 bis einschließlich 0S5;
1220 mm - für Stromkreise von 16A bis einschließlich 72V.
oanorya lnan b A% nicht mehr liuhrya * unten b 5, nicht mehr kreuzverseiltes b„, nicht mehr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Zielbreite an den Enden der Palicoi
Bei der Messung sollte die Kette an beiden Enden durch die Innenglieder geklemmt werden
Die Kette muss über die gesamte Länge mit der in Tabelle AL angegebenen Messlast gespannt sein und flach aufliegen.
Abweichungen der Länge eines Kettensegments von seiner Nennlänge sollten nicht mehr als 0,15 % betragen.
Die Längengenauigkeit parallel arbeitender Ketten sollte innerhalb der oben genannten Grenzen liegen, die Auswahl der Ketten sollte jedoch paarweise gemäß den Herstellerangaben erfolgen.
A.2.7 Kennzeichnung
Die Kette muss gekennzeichnet sein mit:
a) Herstellersymbol oder Fabrikzeichen;
b) Stromkreisbezeichnung gemäß Tabelle A.1 oder A.2.
AZ Links mit Regalen
A.3.1 Allgemeines
Sofern nicht anders angegeben, müssen die Parameter, Abmessungen und Prüfverfahren für Ketten mit Gliedern mit Flanschen den in A.2 dieser Norm festgelegten Anforderungen entsprechen.
A.3.2 Bezeichnung
Diese Norm spezifiziert zwei Arten von Verbindungen mit Bündeln mit den gleichen Grundabmessungen, die in Tabelle A.2 angegeben sind.
Änderungen unter erschwerten Betriebsbedingungen.
Zusätzlich zu den in dieser Spalte angegebenen Ketten muss der Hersteller den Verbraucher über die Ketten mit den Nummern 08B und SE, V informieren, deren Breite zwischen den Innenlaschen gleich ist
Der Abstand zwischen den Außenplatten beträgt mindestens
A.3.4 Herstellungsanforderungen
Die Form der Flanschlaschen liegt im Ermessen des Herstellers, normalerweise handelt es sich jedoch um ein einziges Stück: eine verlängerte Kettenlasche, von der ein Teil gebogen ist, um einen Flansch zu bilden, wie in Abbildung A.4 dargestellt.
Die Länge des Regals wird ebenfalls vom Hersteller festgelegt, sie muss jedoch ausreichen, um zwei Löcher für ein K2-Verbindungsstück entlang des Trägers aufzunehmen, und darf das Zusammenstecken mit einem benachbarten Verbindungsstück nicht behindern. Normalerweise wird davon ausgegangen, dass die Flanschlänge für beide Verbindungstypen gleich ist.
A.3.S-Kennzeichnung
Die Markierungen müssen mit denen auf den Kettenlaschen übereinstimmen, an deren Stelle Glieder mit integrierten Flanschen montiert werden (siehe A.2.7).
a - von außen Winter |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
6- auf dem 11. Link
Hinweis - Link-Regale vom Typ K2 haben zwei Befestigungslöcher und Typ K! mit den gleichen Abmessungen, ein Loch in der Mitte des Regals, wie durch die gestrichelte Linie dargestellt (siehe A.3.2)
Abbildung A.4 – Verbindungen mit Stäben vom Typ K
T a 6 l i a A.2 - Abmessungen der Verbindungen mit Regalen (siehe Abbildung L.4) Abmessungen in Millimetern |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bei den Bezeichnungen zwei- und dreizeiliger Ueicii nach ISO 606 folgen den Bindestrichen jeweils 2 und 3. Verbindungs- und Übergangsglieder für Ketten nach ISO 606 werden durch Symbole mit einem Bindestrich vor den Strafbezeichnungen gekennzeichnet:
C – Verbindungsglied;
P - Übergangslink:
P2 – Doppelübergangsverbindung.
Beispiel: Doppeladapterglied für zweireihige Kette 08 B-2:
ANHANG B (obligatorisch)
Parameter und Modi beschleunigter Prüfstandtests von Schaltkreisen auf Zuverlässigkeit
B.1 Folgende Gruppen von Schaltungstests sind festgelegt:
A – für Anwendungen, die hauptsächlich in Getrieben von Motorrädern, Motorrollern, im Ölbad oder mit regelmäßiger Schmierung eingesetzt werden;
B – für Ketten, die hauptsächlich in offenen Getrieben mit niedriger Drehzahl und periodischer Schmierung betrieben werden (Getriebe von landwirtschaftlichen und ähnlichen Maschinen);
B – für Nena. Arbeiten in Antrieben von Maschinen für allgemeine industrielle Zwecke unter Bedingungen regelmäßiger Schmierung;
G – für Ketten, die hauptsächlich in Hochgeschwindigkeitsgetrieben im Ölbad betrieben werden.
B.2 Die Bedingungen für Prüfstandstests von Stromkreisen auf Zuverlässigkeit müssen den in den Tabellen B.1, B.2 angegebenen entsprechen.
V.Z Bemessungslast für mehrreihige Ketten der Typen 2PR. ZG1R und 4G1R. geprüft nach den Modi der Tabellen B.1 und B.2, werden durch Multiplikation der Bemessungslast für die entsprechenden einreihigen Anwendungen mit einem Koeffizienten bestimmt, der gleich ist:
1,5 - für eine zweireihige Kette;
2,5 - für eine dreireihige Kette;
3,0 – für eine vierreihige Kette.
B.4 Die Dauer der Prüfung gemäß Tabellen B.1, B.2 wird unter Berücksichtigung der Einlaufzeit angegeben.
Für mehrreihige Ketten der Typen 2PR. Die ZPR- und 4PR-Normen der mittleren Zeit bis zum Ausfall und der festgestellten störungsfreien Betriebszeit werden durch Multiplikation der durchschnittlichen Zeit bis zum Ausfall und der festgestellten störungsfreien Betriebszeit für die entsprechenden einreihigen Ketten mit einem Koeffizienten bestimmt. jeweils gleich 0,8; 0,6; 0,5.
B.5 In den Speichen B.1, B.2 ist die maximale Längenzunahme eines Kettensegments gegenüber seinem Ausgangswert mit der Anzahl der Glieder in Tabelle S ohne Berücksichtigung des Verschleißes während der Einlaufphase angegeben.
Tabelle B.1 – Testgruppe A |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Tabelle B.2 – Testgruppe B |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Rslakgor R.G.Goshsrbopskaya Technische Relak rechtliche O.N.Vlasoaa Korrekturleser V.E.Nestert Computerforschung L.N. Zayutaresa
Ihnen. Personen Ni 02354 vom 14.07.2000. Unterzeichnet zur Veröffentlichung am 28. April 2003. Bedingtes Psyal. 3.26. Akademiker ml. 2,80.
Tirah 190 em. Ab 10485. Zak. 390.
IPK und die Agency of Standards. 107076 Moskau. Kololshyk-Gasse. 14. http://www.-aandanJs.ru с* mail: info# Kandards.ru
Getippt im I-Atelier auf einer PC-Filiale des IPK-Standards-Verlags – Typ. „Moskauer Drucker** 105062 Moskau. Lyalin Lane, 6.
Zur Website hinzugefügt:
Datum der Genehmigung:
GOST 13568-97 (ISO 606-94)
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
Allgemeine technische Bedingungen
ZWISCHENSTAATLICHER RAT FÜR STANDARDISIERUNG, METROLOGIE UND ZERTIFIZIERUNG
Vorwort
1 ENTWICKELT vom Allrussischen Forschungsinstitut für Normung und Zertifizierung im Maschinenbau der staatlichen Norm Russlands und dem Forschungsinstitut für Kohletechnik
EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland
2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll Nr. 11-97 vom 25. April 1997)
Staatsname | Name der nationalen Normungsorganisation |
Die Republik Aserbaidschan | Azgosstandart |
Republik Armenien | Armgosstandard |
Republik Weißrussland | Staatsstandard von Weißrussland |
Republik Kasachstan | Gosstandart der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik | Kirgisischer Standard |
Die Republik Moldau | Moldawienstandard |
Die Russische Föderation | Gosstandart von Russland |
Die Republik Tadschikistan | Tadschikischer Standart |
Turkmenistan | Hauptstaatsinspektion von Turkmenistan |
Die Republik Usbekistan | Uzgosstandart |
Staatsstandard der Ukraine |
3 Diese Norm stellt den vollständigen authentischen Text von ISO 606-94 „Präzisionsrollenantriebsketten mit kurzer Teilung“ dar und enthält zusätzliche Anforderungen, die die Bedürfnisse der Wirtschaft des Landes widerspiegeln
4 Durch das Dekret des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 17. November 1999 Nr. 407-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 13568-97 (ISO 606-94) direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt Russische Föderation ab 1. Juli 2000.
5 STATT GOST 13568-75
GOST 13568-97 (ISO 606-94)
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
ROLLEN- UND BUCHSENANTRIEBSKETTEN
Sind üblichtechnischBedingungen
Antriebsrollen- und Buchsenketten. Allgemeine Spezifikation
Datum der Einführung: 01.07.2000
1 Einsatzbereich
Diese Norm gilt für ein- und mehrreihige Antriebsrollen- und Buchsenketten, die für mechanische Kraftübertragungen verschiedener Maschinen und Mechanismen, mit Ausnahme von Bohrinseln, bestimmt sind.
Die Anforderungen der Norm sind verbindlich.
2 Normative Verweise
GOST 8.051-81 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Bei der Messung linearer Abmessungen bis 500 mm sind Fehler zulässig
GOST 9.014-78 Einheitliches System zum Schutz vor Korrosion und Alterung von Produktmaterialien. Temporärer Korrosionsschutz von Produkten. Allgemeine Anforderungen
GOST 591-69 Kettenräder für Antriebsrollen- und Buchsenketten. Methoden zur Berechnung und Konstruktion eines Zahn- und Werkzeugprofils. Toleranzen
GOST 592-81 Kettenräder für Flyerketten. Methoden zur Berechnung und Konstruktion eines Zahnprofils. Abweichungen begrenzen
GOST 15150-69 Maschinen, Instrumente und andere technische Produkte. Versionen für verschiedene Klimaregionen. Kategorien, Betriebs-, Lager- und Transportbedingungen hinsichtlich der Auswirkungen klimatischer Umweltfaktoren
3 Typen, Hauptparameter und Abmessungen
3.1 Diese Norm legt die Parameter, Abmessungen und Anforderungen für Antriebsketten der folgenden Typen fest:
PR – einreihige Walze;
2PR – zweireihige Walze;
3PR – dreireihige Walze;
4PR – vierreihige Walze;
PV – einreihige Buchsen;
2PV – zweireihige Buchsen;
PRI – Walze mit gebogenen Platten.
3.2 Typen, Hauptparameter und Abmessungen der Ketten, ihrer Verbindungs- und Übergangsglieder müssen den Angaben in den Abbildungen 1–7 und in den Tabellen 1, 2 sowie in den Abbildungen A.1–A.4 und in den Tabellen A.1 entsprechen , A.2 Anhang A und Tabelle B.1 von Anhang B.
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied; 4 - Übergangsverbindung; 5 - Doppelübergangsverbindung Abbildung 1 – Schaltung vom Typ PR
1 - interner Link; 2- Außenglied; 3 - Verbindungsglied; 4 - Übergangsverbindung; 5 - Doppelübergangsverbindung; 6 - Zwischenplatte Abbildung 2 – Kettentyp 2PR
Abbildung 3 – Schaltung vom Typ 3PR
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied; 4 - Übergangsverbindung; 5 - Doppelübergangsverbindung; 6 - Zwischenplatte Abbildung 4 – Kettentyp 4PR
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied Abbildung 5 – PV-Schaltung
1 - interner Link; 2- Außenglied; 3 - Verbindungsglied; 4 - Zwischenplatte Abbildung 6 – Schaltungstyp 2PV
Abbildung 7 – Schaltung vom Typ PRI
Notiz- Die Abbildungen 1-7 legen nicht die Gestaltung von Ketten, Verbindungs- und Übergangsgliedern und deren Teilen fest.
Tabelle 1
Abmessungen in Millimetern
Kettengröße | b1, nicht weniger | h, nicht mehr | b7, nicht mehr | b, nicht mehr |
Gewicht von 1 m Kette (berechnet), kg |
||||
Einreihige Rollenantriebsketten Typ PR |
|||||||||
PR-12.7-18.2-1 | |||||||||
PR-15.875-23-1 | |||||||||
PR-44.45-172.4 | |||||||||
Einreihige Buchsenantriebsketten, Typ PV |
|||||||||
Rollenantriebsketten mit gebogenen Laschen Typ PRI |
|||||||||
PRI-103.2-650 | |||||||||
Tabelle 2
Abmessungen in Millimetern
Kettengröße | b1, nicht weniger | h, nicht mehr | b7, nicht mehr | b, nicht mehr |
Gewicht von 1 m Kette, (berechnet), kg |
|||||
Doppelreihige Buchsenantriebsketten, Typ 2PV |
||||||||||
Zweireihige Rollenantriebsketten Typ 2PR |
||||||||||
2PR-15.875-45.4 | ||||||||||
2PR-50.8-453.6 | ||||||||||
Dreireihige Rollenantriebsketten Typ 3PR |
||||||||||
3PR-15.875-68.1 | ||||||||||
3PR-31,75-265,5 | ||||||||||
3PR-44.45-517.2 | ||||||||||
3PR-50.8-680.4 | ||||||||||
Vierreihige Rollenantriebsketten Typ 4PR |
||||||||||
Beispiele für Symbole für Schaltkreise und Komponenten:
Einreihige Rollenantriebskette mit einer Teilung von 12,7 mm mit einem Abstand zwischen den Innenlaschen b1 = 7,75 mm und einer Bruchlast von 18,2 kN:
Kette PR-12,7-18,2 GOST 13568-97
Dasselbe, mit einem Abstand zwischen den Innenplatten b1 = 5,40 mm:
Kette PR-12.7-18.2-1 TOST 13568-97
Zubehör für diese Kette:
Verbindungslink - Link S-PR-12.7-18.2 GOST 13568.
Doppelübergangsverbindung - Verbindung P2-PR-12.7-18.2 GOST 13568.
Übergangslink - Link P-PR-12.7-18.2 GOST 13568.
Dreireihige Rollenantriebskette mit einer Teilung von 25,4 mm und einer Bruchlast von 171 kN:
Kette 3PR-25.4-171 GOST 13568-97
Zweireihige Buchsen-Antriebskette mit einer Teilung von 9,525 mm und einer Bruchlast von 20 kN:
Kette 2PV-9,525-20 GOST 13568-97
Antriebsrollenkette mit gebogenen Laschen mit einer Teilung von 103,2 mm und einer Bruchlast von 650 kN;
Kette PRI-103.2-650 GOST 13568-97
Die Bezeichnung für nach ISO 606 hergestellte Ketten lautet A.2.2 im Anhang A.
Die Bezeichnungen übereinstimmender Standardgrößen einreihiger Ketten dieser Norm und ISO 606 sind im Anhang B aufgeführt.
4 Technische Anforderungen
4.1 Ketten sollten gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen hergestellt werden.
4.2 Platten und Federschlösser sollten aus kaltgewalztem Stahl mit normaler oder erhöhter Genauigkeit in der Dicke, gewalzten Buchsen – aus geschnittenem kaltgewalztem Stahl mit erhöhter oder normaler Genauigkeit in Dicke und Breite oder abgeflachtem Band, Rollen – aus kaltgewalztem Stahl hergestellt werden , abgeflachtes Band oder kalibrierter Stahl, Rollen - aus kalibriertem Stahl oder kaltgezogenem Draht.
Für Kettenplatten vom Typ PRI ist die Verwendung von warmgewalztem Stahl zulässig.
4.3 Kettenteile müssen thermisch oder chemisch-thermisch auf eine Härte behandelt werden, die der in Tabelle 3 angegebenen Härte entspricht.
Tisch 3
Das Streufeld des Härteindikators sollte 8 Einheiten nicht überschreiten. Das Verhältnis der Tiefe der Diffusionsschicht (Eutektoid und halbe Übergangsschicht) zur Dicke des Walzen-, Hülsen- oder Walzendurchmessers bei der chemisch-thermischen Behandlung muss den Angaben in Tabelle 4 entsprechen.
Tabelle 4
Antriebskettentyp | Relative Tiefe der Diffusionsschicht, % |
|||
Die Tiefe der entkohlten Schicht auf den Platten nach der Wärmebehandlung sollte 0,3 mm nicht überschreiten.
Zur Beurteilung der Härte muss diese Schicht entfernt werden.
4.4 Kettenteile dürfen keine Zunder, Risse, Grate, Schalen und Korrosionsschäden aufweisen, die die Leistung der Kette beeinträchtigen und ihre Präsentation beeinträchtigen.
4.5 Kettenlaschen müssen mit einer schützenden und dekorativen Beschichtung versehen sein. Das Vorhandensein einer Beschichtung in den Löchern der Platten ist zulässig. Die Art der Beschichtung muss in Absprache mit dem Verbraucher oder nach in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Zeichnungen angebracht werden.
4.6 Die montierte Kette muss in den Scharniergelenken leichtgängig (ohne zu verkanten) beweglich sein.
4.7 Der Gesamtspalt zwischen den Außen- und Innenlaschen montierter einreihiger Ketten sollte nicht größer sein als in Tabelle 5 angegeben.
Tabelle 5
Notiz- Bei Verwendung von kaltgewalztem Stahl mit normaler Dickengenauigkeit oder warmgewalztem Stahl zur Herstellung von Blechen ist eine Vergrößerung des Gesamtspalts um 50 % zulässig.
Der Gesamtabstand mehrreihiger Ketten sollte nicht mehr als das 0,8-fache des Produkts aus dem Gesamtabstand einer einreihigen Kette und der Anzahl der Reihen betragen.
4.8 Ketten der Typen PR, PV mit Teilungen von 8-15,875 mm müssen mit einer Belastung von 15-33 % der in den Tabellen 1 und 2 angegebenen Bruchlast belastet werden.
4.9 Drehmomentmomente zum Drehen der Welle und der Buchse in einer Platte sollten nicht niedriger sein als die in Tabelle 6 angegebenen Werte.
Tabelle 6
Drehmoment, daNm | Drehmoment, daNm |
||||||
*Für Ketten der Standardgrößen PR-12.7-1000-1 und PR-12.7-900-2. |
Bei mehrreihigen Ketten ist es zulässig, Zwischenplatten mit Spalt auf den Rollen anzubringen.
4.10 Die maximale Abweichung der Länge eines Kettensegments vom Nennwert darf nur positiv sein und darf die in Tabelle 7 angegebene Anzahl nicht überschreiten. Die Anzahl der Glieder im gemessenen Kettensegment muss der in Tabelle 8 angegebenen Anzahl entsprechen.
Tabelle 7
Tabelle 8
Antriebskettentyp | Anzahl der Links im gemessenen Segment |
|
2PR, 3PR, 4PR, 2PV | ||
4.11 Die maximale Abweichung der Tonhöhe vom Nennwert sollte die in Tabelle 9 angegebenen Werte nicht überschreiten.
Tabelle 9
Antriebskettentyp | Maximale Schrittabweichung vom Nennwert, % |
|
2PV, 3PR, 2PR, PR, PV | ||
PR, 2PR, 3PR, 4PR | ||
4.12 Zuverlässigkeitsindikatoren – mittlere Zeit bis zum Ausfall und festgelegte ausfallfreie Betriebszeit für den beschleunigten Testmodus sind in Anhang B aufgeführt. Anhang B definiert auch die Modi und Bedingungen beschleunigter Tests.
4.13 Das Grenzzustandskriterium zur Bewertung der Zuverlässigkeitsindikatoren aller Stromkreise ist die in Anhang B angegebene Längenzunahme des gemessenen Segments. Die Zerstörung von Schaltungsteilen ist nicht gestattet.
4.14 Ketten sollten keine Propeller- oder Halbmondform haben, die verhindern würde, dass die Ketten durch Handkraft in einen Kreislauf geschlossen werden.
4.15 Die Nennwerte der Klimafaktoren an der Kette entsprechen dieser Norm und GOST 15150 für die Arten der Klimamodifikation U1 oder UHL1.1, der Betrieb von Ketten unter den Bedingungen der Modifikation UHL1.1 ist jedoch zulässig, wenn:
Der untere Wert der Umgebungslufttemperatur beträgt nicht weniger als minus 45 °C.
Die Ketten werden durch regelmäßige Schmierung während des Betriebs und deren Konservierung bei Nichtgebrauch vor Korrosion geschützt. Häufigkeit und Art der Schmierung sollten in den technischen Spezifikationen für bestimmte Produkttypen festgelegt werden.
4.16 Mindestens 5 % der Außenlaschen auf der Außenseite der Kette und aller Verbindungsglieder müssen außerdem auf der Außenseite mit einer Markierung versehen sein, die ein Warenzeichen oder Symbol des Herstellers und den Teilungswert in Millimetern enthält.
Bei Ketten mit einer Teilung von 8...15,875 mm ist keine Teilungsmarkierung erforderlich.
Die Art und Weise, die Abmessungen und der Ort der Markierung werden in den Ausführungszeichnungen festgelegt.
4.17 Stromkreise müssen erhalten bleiben. Die Kettenkonservierung erfolgt mit Arbeits- und Konservierungsmitteln gemäß GOST 9.014. Die Konservierung muss ab dem Datum der Konservierung mindestens ein Jahr lang Schutz vor atmosphärischer Korrosion bieten.
Die Art der Verpackung wird vom Hersteller bestimmt.
5 Sicherheitsanforderungen
5.1 Sicherheitsanforderungen sind die Anforderungen zur Sicherstellung der Abmessungen (3.2), der Qualität der thermischen oder chemisch-thermischen Behandlung (4.3), des Aussehens (4.4), der leichten Beweglichkeit (4.6), der Sicherstellung der Spielwerte (4.7), des Drehmoments zum Drehen der Walze und Buchse in der Platte (4.9), zulässige Abweichung der Segmentlänge vom Nennwert (4.10), Gewährleistung der Zuverlässigkeitsindikatoren (4.12 und Anhang B).
6 Vollständigkeit
6.1 Die Länge der Kette und die Anzahl der Verbindungs- und Übergangsglieder richten sich nach der Bestellung des Kunden.
6.2 Rennstrecken können bestehen aus:
Abschnitte einer bestimmten Länge (Reihenfolge in Metern) ohne Verbindungsglieder;
Abschnitte mit einer bestimmten Anzahl von Links (Reihenfolge nach Anzahl der Links) mit Verbindungs- oder Verbindungs- und Übergangslinks;
Abschnitte mit einer bestimmten Anzahl von Gliedern (Reihenfolge nach Anzahl der Glieder) mit doppeltem Übergang und zwei Verbindungsgliedern;
Geschlossene Segmente mit dauerhafter Verbindung (endlos).
6.3 In der Bestellung ist die Bezeichnung der Ketten-, Verbindungs- und Übergangsglieder gemäß 3.2 anzugeben.
7 Annahmeregeln
7.1 Ketten werden folgenden Arten von Prüfungen unterzogen:
Abnahme (Ketten aller Art), periodische Prüfung (Ketten der ein- und mehrreihigen Typen PR und PV) und Standardzertifizierung.
7.2 Akzeptanztests
7.2.1 Jede Kettencharge wird Abnahmeprüfungen zur Einhaltung der Anforderungen von 3.2, 4.3-4.7, 4.9-4.11 und 6.2 unterzogen. Das Volumen einer Charge von Ketten einer Standardgröße der Typen PR, 2PR, 3PR und 4PR mit einer Teilung von 25,4 mm und mehr sollte 500 m nicht überschreiten. Das Volumen einer Charge von Ketten anderer Typen und Größen wird durch die festgelegt Hersteller angegeben, sie sollte jedoch 1000 m nicht überschreiten.
7.2.2 Verbindungs- und Übergangsglieder müssen zur Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen nach 3.2, 4.3-4.5 und 4.9 in Losgrößen von maximal 2000 Stück vorgelegt werden. Verbindungsstück und 1000 Stk. Übergangsglieder gleicher Standardgröße.
7.2.3 Die Charge muss Ketten gleicher Standardgröße (gleicher Bezeichnung), hergestellt aus den gleichen Materialien (Qualitäten), mit dem gleichen technologischen Verfahren und auf der gleichen Ausrüstung umfassen.
7.2.4 Alle hergestellten Ketten unterliegen einer äußerlichen Prüfung (4.4; 4.5).
7.2.5 Zur Durchführung der Abnahmeprüfungen werden aus der Charge stichprobenartig ausgewählt:
Zur Überprüfung der Abmessungen (gemäß 3.2; 4.7; 4.10; 4.11) - fünf Segmente mit der Anzahl der Glieder gemäß Tabelle 8;
Zur Überprüfung der Leistung von thermischen und chemisch-thermischen Behandlungen (gemäß 4.3) – drei separate Verbindungen, die an verschiedenen Stellen in der Charge entnommen wurden;
Zur Überprüfung der Vollständigkeit (gemäß 6.1, 6.2) - zehn Segmente;
Zur Überprüfung der Beweglichkeit von Scharniergelenken (gemäß 4.6) - drei handelsübliche Kettenabschnitte;
Zur Überprüfung der Masse (gemäß 3.2) - drei Segmente von verschiedenen Stellen in der Charge;
Zur Prüfung der Bruchlast (gemäß 4.3) - zwei Segmente von unterschiedlichen Stellen in der Charge, jeweils mit einer Länge, die die Platzierung von mindestens fünf Gliedern zwischen den Spannzeugen der Zugprüfmaschine gewährleistet;
Für Drehmomentprüfungen beim Drehen der Rolle und der Buchse in der Platte (gemäß 4.9) - drei Proben;
Für Propeller- und Halbmondtests (gemäß 4.14) - drei Segmente.
7.2.6 Für die Prüfung auf Bruchlast (gemäß 3.1) werden Glieder aus einer Reihe von Verbindungs- und Übergangsgliedern ausgewählt, um zwei kombinierte Proben gemäß einer der folgenden Optionen für einen Satz von Gliedern zu vervollständigen:
Drei verbindende und vier interne Links;
Zwei verbindende, zwei Übergangs- und drei interne Links;
Drei verbindende, zwei doppelte Übergangs- und zwei interne Verbindungen;
Sieben Übergangsglieder.
Es ist zulässig, die Länge der getesteten Proben zu erhöhen.
7.2.7 Wird bei mindestens einem Parameter eines Ketten-, Verbindungs- oder Übergangsglieds eine Abweichung von den Anforderungen dieser Norm für diesen Parameter festgestellt, erfolgt eine Wiederholungsprüfung mit der doppelten Anzahl von Proben. Die Ergebnisse wiederholter Tests sind endgültig und gelten für die gesamte Produktcharge.
7.3 Der Verbraucher hat das Recht, die Qualität von Ketten im Rahmen von 7.2.1-7.2.6 mit den in Abschnitt 8 dieser Norm angegebenen Methoden zu kontrollieren.
7.4 Regelmäßige Tests
7.4.1 Wiederkehrende Prüfungen werden im Rahmen beschleunigter Prüfstandsprüfungen auf Zuverlässigkeit gemäß 4.12, 4.13 und Anhang B durchgeführt.
7.4.2 Regelmäßige Prüfungen werden mindestens einmal im Jahr durchgeführt.
7.4.3 Zuverlässigkeitsindikatoren werden in der technischen Dokumentation festgelegt, die in vorgeschriebener Weise genehmigt und während des Betriebs überwacht wird. Die Stichprobengröße beträgt mindestens fünf Schaltkreise.
7.4.4 Wird bei der Prüfung ein Stromkreis oder seine Einzelteile zerstört oder wird festgestellt, dass die geprüften Stromkreise nicht die vorgegebenen Werte der Zuverlässigkeitsindikatoren liefern, werden Wiederholungsprüfungen an einer doppelten Anzahl von Stromkreisen durchgeführt.
Die Ergebnisse wiederholter Tests sind endgültig.
7.5 Typprüfungen
7.5.1 Typprüfungen werden bei Änderungen an Design, Material und Technologie durchgeführt, wenn diese Änderungen Auswirkungen auf die Leistung der Stromkreise haben können.
7.5.2 Typprüfungen werden im Rahmen von Abnahme- und wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt.
7.6 Zertifizierungstests
7.6.1 Die Hauptart der Zertifizierungsprüfungen sind Prüfungen gemäß Sicherheitsanforderungen (5.1).
7.6.2 Prüfproben werden aus mehreren Chargen von Ketten gleichen Namens und gleicher Stahlgüte entnommen. In begründeten Fällen ist eine Probenahme aus einer Charge zulässig.
7.6.3 Die ausgewählte Probenanzahl für die sicherheitstechnische Prüfung entspricht dem Doppelten der in 7.2.5 genannten Probenanzahl (ausgenommen Vollständigkeits- und Gewichtskontrollen, die nicht durchgeführt werden).
7.6.4 Die Anforderungen, die für Zertifizierungsprüfungen erforderlich sind und nicht in dieser Norm enthalten sind, werden von der Zertifizierungsstelle auf der Grundlage der technischen Dokumentation der Branche und des Werks festgelegt.
8 Testmethoden
8.1 Die Härte der Teile wird mit Rockwell-, Super-Rockwell- oder Vickers-Instrumenten überprüft und anschließend in die C-Skala des Rockwell-Instruments umgerechnet.
Der Einsatz zerstörungsfreier Prüfverfahren ist zulässig.
8.2 Äußere Prüfung gemäß 4.4; 4.5 erfolgt mit bloßem Auge.
8.3 Die Beweglichkeit der Scharniergelenke gemäß 4.6 wird überprüft, indem Kettenabschnitte entlang eines Kettenrads mit einer Zähnezahl von 9 bis 21 gezogen werden oder indem die Verbindungsglieder und Rollen der Kette von Hand in einer horizontalen Ebene gedreht werden.
8.4 Die Kontrolle des Gesamtspalts zwischen den Laschen gemäß 4.7 erfolgt mit einem Universalmessgerät oder einem Spezialmessgerät an Scharnieren an Abschnitten der ungefetteten Kette, die auf einer horizontalen Fläche liegen.
8.5 Mindestens zwei Scharniere von jedem Muster werden auf die Festigkeit der Verbindung der Rollen und Buchsen mit den Platten gemäß 5.9 geprüft.
Das Drehmoment von Teilen in einer Verbindung wird mit Universalgeräten oder Spezialmaschinen bestimmt.
8.6 Die Messung der Länge des Kontrollabschnitts gemäß 4.10 und der Kettenteilung gemäß 4.11 erfolgt nach Aufbringen einer technologischen Belastung auf einen gewaschenen und getrockneten Abschnitt, der auf einer horizontalen Fläche liegt, mit einer Belastung von 1 % destruktiv. Die Anzahl der Messungen an jedem Segment beträgt mindestens vier.
Die Länge des Segments wird mit einem Messschieber oder einem speziellen Messwerkzeug gemessen.
8.7 Bei der Prüfung auf zerstörerische Belastung (Bruch) muss die Belastung durch eine in die Hülse eingesetzte Rolle oder durch eine Rolle sanft und gleichmäßig auf die Enden des Segments ausgeübt werden. Die Prüfung erfolgt auf Universal-Zugprüfmaschinen. Die Konstruktion der Greifer der Maschine sollte ein Verkanten der Enden der Probe ausschließen.
Weitere Anforderungen an die Zugprüfung richten sich nach A.2.4.2; A.2.4.3 von Anhang A.
8.8 Wenn Teile, die sich in den Griffen der Maschine befinden, durch eine Belastung unterhalb der zerstörenden Belastung zerstört werden, gelten die Prüfergebnisse als ungültig.
8.9 Bedingungen für die Durchführung beschleunigter Prüfstandtests zur Zuverlässigkeit gemäß B.4.12, B.4.13 von Anhang B.
8.10 Die Propeller- und Halbmondform der Ketten nach 4.14 wird überprüft, indem die Enden der Kettenabschnitte mit einem Verbindungsglied verschlossen werden.
9 Transport und Lagerung
9.1 Der Transport von Ketten erfolgt bei allen Transportarten in überdachten Fahrzeugen unter Einhaltung der für die jeweilige Transportart geltenden Vorschriften für den Gütertransport.
9.2 Jeder Charge von Ketten der gleichen Standardgröße muss ein Dokument (Etikett) beigefügt sein, das Folgendes enthält:
Warenzeichen oder Symbol des Herstellers;
Symbol für Stromkreise nach dieser Norm;
Anzahl der Ketten in einer Charge;
Stempel der Qualitätskontrollabteilung;
Konformitätszeichen, sofern ein Zertifikat vorhanden ist;
Datum der Kettenfreigabe;
Chargennummer.
9.3 Bedingungen für die Lagerung von Ketten vor der Inbetriebnahme – 3 gemäß GOST 15150. Die Lagerung von Chemikalien in diesen Räumen ist nicht gestattet.
Haltbarkeit - ein Jahr.
10 Bedienungsanleitung
10.1 Ketten müssen in Getrieben verwendet werden, die gemäß den Anforderungen dieser Norm installiert sind.
10.2 Kettenantriebswellen müssen auf Parallelität der Achsen überprüft werden. Die Parallelitätstoleranz der Wellenachsen sollte nicht mehr als 0,2 mm je 100 mm Wellenlänge betragen.
10.3 Kettenräder für Rund- und Planlauf müssen den Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen – GOST 591, GOST 592.
10.4 Die Kronen der im gleichen Kreis betriebenen Kettenräder müssen auf ihre Lage in der gleichen Ebene überprüft werden. Die Verschiebung der Kettenradkränze (Abweichung von der Ebenheit) sollte bei Zahnrädern mit einem Mittenabstand bis 1000 mm nicht mehr als 2 mm betragen, die Toleranz erhöht sich um 0,2 mm pro 100 mm Mittenabstand. Achsabstand über 1.000 mm.
10.5 Die Spannung der auf den Kettenrädern montierten Kette muss eingestellt werden.
Die Spannung gilt als normal, wenn bei einem Kettenradmittenabstand von 1000 mm der Durchhang des angetriebenen Kettenstrangs bei einer Krafteinwirkung von (160 ± 10) N [(16 ± 1) kgf] (40 ± 10) mm beträgt.
Mit einer Vergrößerung oder Verkleinerung des Mittenabstands alle 100 mm wird der Durchhang des Auslegers entsprechend um (4 ± 1) mm vergrößert oder verkleinert.
Bei Schrägverzahnungen (mehr als 45°) muss die untere Grenze der angegebenen Werte akzeptiert werden.
Der Durchhang wird bei einem Zweistern-Kettenantrieb in der Mitte des angetriebenen Strangs gemessen, bei einem Mehrstern-Antrieb – in der Mitte der Kette zwischen Antriebs- und Spannritzel.
10.6 Die Betriebsarten der Ketten sind in der Betriebsanleitung (Pass) der Maschine, in der die Ketten eingesetzt werden, sowie die Wartungsvorschriften anzugeben.
10.7 Ketten vom Typ PR mit Rollenrollen und vom Typ PRI sollten mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 5 m/s betrieben werden.
10.8 Es ist erlaubt, Ketten unter Bedingungen zu betreiben, bei denen die Werte der Klimafaktoren über die festgelegten Nennwerte für die Klimaversionen U1 oder UHL1.1 hinausgehen, während die Werte der Klimafaktoren sowie ggf. Zusätzliche Anforderungen an Ketten, deren Lagerung und Wartung werden im Standarddokument festgelegt, das zwischen dem Verbraucher und dem Stromkreishersteller vereinbart wird.
11 Herstellergarantie
11.1 Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Ketten den Anforderungen dieser Norm entsprechen, vorbehaltlich der Regeln für Betrieb, Lagerung und Transport.
11.2 Gewährleistungsfrist – 12 Monate ab Inbetriebnahme der Schaltung.
ANHANG A
(erforderlich)
Präzisions-Rollenantriebsketten mit kurzer Teilung (ISO 606-94)
Einführung
Diese internationale Norm deckt Ketten ab, die in den meisten Ländern der Welt verwendet werden. Die Vereinheitlichung von Abmessungen, Festigkeitsindikatoren und anderen Parametern, die in bestehenden nationalen Normen unterschiedliche Werte hatten, ist vorgesehen. Die Norm umfasst nicht die in einzelnen nationalen Normen vorhandenen Standardgrößen von Ketten, die außerhalb der akzeptierten Reihen liegen und nachweislich keine universelle Anwendung haben, d. h. Sonderzweck.1)
1) Der Abschnitt über Sternchen ist ausgeschlossen, da er in GOST 591 enthalten sein sollte.
Diese Norm gilt für die gleichen Kettengetriebe, die zuvor auf Basis bestehender Kettenserien erstellt wurden. Der im Standard verfügbare Bereich der Kettenteilungen von 12,7 bis 76,2 mm wird durch die Einbeziehung von Ketten aus Standards, die auf der Grundlage von ANSI-Standards erstellt wurden, verdoppelt und durch den Buchstaben A anstelle des dritten Zeichens in der Bezeichnung der Kettennummer gekennzeichnet und gleichzeitig Ketten nach den in Europa entwickelten Hauptnormen, gekennzeichnet durch den Buchstaben B anstelle des dritten Zeichens in der Bezeichnung der Kettennummer. Diese beiden Schaltungsreihen ergänzen sich und erweitern somit den Anwendungsbereich der Norm.
Die Abmessungen der Ketten sind so abgestimmt, dass eine vollständige Austauschbarkeit für jede Größe gewährleistet ist und die Austauschbarkeit einzelner Kettenglieder bei Reparaturen gewährleistet ist.
A.1 Zweck und Geltungsbereich
Diese Internationale Norm gilt für ein- und mehrreihige Präzisionsrollenantriebsketten mit kurzer Teilung, die für den Einsatz in mechanischen Kraftübertragungen und ähnlichen Anwendungen vorgesehen sind.
Die Norm legt Maße, maximale Abweichungen, Mess- und Mindestbruchlasten fest.
Ketten, die gemäß den in diesem Anhang angegebenen Abmessungen und Anforderungen von ISO 606 hergestellt werden, müssen auch den Anforderungen der Abschnitte 4 bis 11 dieser Norm entsprechen (mit Ausnahme der Kennzeichnungsanforderungen).
A.2 Ketten
A.2.1 Nomenklatur der zusammengebauten Schaltkreise und ihrer Elemente
Die Abbildungen A.1 und A.2 zeigen die Arten von Kettenbaugruppen und die Arten von Teilen, aus denen sie bestehen. Die Zeichnungen legen nicht den Aufbau der Schaltkreise und ihrer Teile fest.
A.2.2 Symbole
Präzisions-Antriebsrollenketten werden durch die in den Tabellen A.1 und A.2 angegebene Standard-ISO-„Kettennummer“ identifiziert.
Zur Bezeichnung der Kettennummer werden rechts durch einen Bindestrich getrennte Zahlen hinzugefügt:
1 - um eine einreihige Kette anzuzeigen;
2 – um eine zweireihige Kette anzuzeigen;
3 – um eine dreireihige Kette anzuzeigen. Zum Beispiel:
16V-1, 16V-2, 16V-3 usw.
Die Ketten 081, 083, 084, 085 erfordern keine solchen Zusätze, weil Sie werden nur einreihig hergestellt.
A.2.3 Abmessungen
Die Abmessungen der Ketten müssen den Angaben in Bild A.3 und in den Tabellen A.1 und A.2 entsprechen. Die größten und kleinsten Abmessungen dienen der Erleichterung der Austauschbarkeit von Kettengliedern unterschiedlicher Hersteller und stellen keine tatsächlichen Abweichungen dar, die bei der Herstellung sichergestellt werden müssen.
A.2.4 Zugversuch
A.2.4.1 Die Belastung während der Zugprüfung von Proben vor ihrem Versagen darf nicht geringer sein als in A.2.4.2 dieses Anhangs angegeben. Diese kleinste Belastung ist keine Arbeitsbelastung.
Es ist in erster Linie zum Vergleich von Schaltungen unterschiedlicher Bauart gedacht. Bei Fragen zur Verwendung von Ketten wenden Sie sich an den Kettenhersteller oder verwenden Sie dessen veröffentlichte Anweisungen.
A.2.4.2 Eine Zuglast, die nicht kleiner als die in Tabelle A.1 angegebene Mindestzuglast ist, muss langsam auf die Enden einer Kettenprobe ausgeübt werden, die mindestens fünf freie Glieder enthält, die sich nicht in den Klemmen der Prüfmaschine befinden. Die Maschinengriffe dürfen die freie Drehung dieser Verbindungen in beide Richtungen in einer Ebene senkrecht zu den Scharnierachsen nicht behindern.
Abbildung A.1 – Arten von Rollenkettenbaugruppen
1 - Innenplatte; 2 - Walze; 3 - Buchse; 4 - Außenplatte; 5 - Walze; 6 - Zwischenplatte; 7 - Verbindungsrolle; 8 - abnehmbare Platte; 9 - Federverriegelung; 10 - Schloss beliebiger anderer Bauart (schematisch dargestellt); 11 - Platte mit angenieteter Verbindungsrolle; 13 - abnehmbare Verbindungsrolle; 14 - genietete Rolle
Anmerkungen
1 Die Abmessungen von Verbindungen aller Art sind in Tabelle A.1 angegeben.
2 Splinte können unterschiedliche Ausführungen haben. Die Bilder zeigen Beispiele
Abbildung A.2 – Arten von Links
Anmerkungen
1 Maß c ist der Abstand zwischen gebogenen und geraden Platten, der für eine freie gegenseitige Drehung erforderlich ist.
2 Das Maß h1 bestimmt die Mindestbreite, die für die freie Längsbewegung der Kette erforderlich ist.
3 Die Gesamtlänge der Kette mit der Verriegelung des Verbindungs- oder Übergangsglieds muss gleich der Breite der Kette an den Enden der Rollen b4 oder b5 plus der Größe b7 sein, wenn die Enden der Rollen genietet sind (oder, plus 1,6 b7 für Rollen mit ausgestellten Enden), wenn die Schlösser nur auf einer Seite der Kette montiert werden oder plus 2 b7, wenn Schlösser an beiden Enden montiert werden.
4 Die Breite der Kette entlang der Rollen beträgt bei Ketten mit mehr als drei Reihen b4 + (Anzahl der Reihen - 1)pt
Abbildung A.3 – Links
Tabelle A.1 – Abmessungen. Messende und zerstörende Belastung von Grundstromkreisen
Abmessungen in Millimetern
Kettennummer | Kettenteilung p1nom | Rollendurchmesser d1, nicht mehr | Breite zwischen den Innenplatten b1, nicht weniger | Rollendurchmesser d2, nicht mehr | Hülsenlochdurchmesser d3, nicht kleiner | Gesamtgröße für Kettendurchgang h1, nicht kleiner | Breite der Innenplatte h2, nicht mehr | Breite der Außen- und Zwischenplatten h3, nicht mehr | Gebogene Verbindungsgröße 1) |
||
l1, nicht weniger | l2, nicht weniger | ||||||||||
2) Der Hersteller muss dem Verbraucher die tatsächlichen Abmessungen mitteilen, die von der Art des verwendeten Schlosses abhängen, jedoch die in dieser Spalte angegebenen Werte nicht überschreiten dürfen. Notiz- Für Motorradanwendungen gibt es auch einreihige Kettendesignoptionen mit den Nummern 08B und 10B, die eine Breite zwischen den Innenlaschen von 5,21 mm (0,205 Zoll) bzw. 6,48 mm (0,255 Zoll) haben |
Fortsetzung von Tabelle A.1
Kettennummer | Abstand zwischen Reihen ptnom | Breite des internen Links b2, nicht mehr | Abstand zwischen Außenplatten b3, nicht weniger | Kettenbreite an den Enden der Rollen | Breite sperren2) b7, nicht mehr |
||||||||
einreihig b4, nicht mehr | Doppelreihe b5, nicht mehr | dreireihig b6, nicht mehr | einreihig | Doppelreihe | dreireihig | einreihig | Doppelreihe | dreireihig |
|||||
Die Ergebnisse von Tests, bei denen es zur Zerstörung von Gliedern in den Griffen der Maschine kam, werden nicht berücksichtigt.
A.2.4.3 Da bei einem Zugversuch die Spannungen in den Kettenproben die Streckgrenze überschreiten, auch wenn keine erkennbaren Schäden vorliegen, ist der Einsatz im Betrieb verboten.
Alle Ketten sollten einer Prozessbelastung ausgesetzt sein, die einem Drittel der in Tabelle A.1 angegebenen Mindestbruchlast entspricht.
A.2.6 Kettenlängenabweichungen
Die Messungen werden an einer ungeschmierten fertigen Kette nach Aufbringen einer Prozesslast durchgeführt.
Eine standardmäßig gemessene Kettenlänge muss an den Enden innere Glieder haben und eine Länge von mindestens:
610 mm - für Stromkreise von 05 V bis 12 V und von 081 bis einschließlich 085;
1220 mm - für Stromkreise von 16A bis einschließlich 72V.
Beim Messen sollte die Kette an beiden Enden durch die Innenglieder geklemmt werden.
Die Kette muss über die gesamte Länge mit der in Tabelle A.1 angegebenen Messlast gespannt sein und flach aufliegen.
Abweichungen der Länge eines Kettensegments von seiner Nennlänge sollten nicht mehr als 0,15 % betragen. Die Längengenauigkeit parallel arbeitender Ketten sollte innerhalb der oben genannten Grenzen liegen, die Auswahl der Ketten sollte jedoch paarweise gemäß den Herstellerangaben erfolgen.
A.2.7 Kennzeichnung
Die Kette muss gekennzeichnet sein mit:
a) Herstellersymbol oder Fabrikzeichen;
b) Stromkreisbezeichnung gemäß Tabelle A.1 oder A.2.
A.3 Links mit Messern
A.3.1 Allgemeine Bestimmungen
Sofern nicht anders angegeben, müssen die Parameter, Abmessungen und Prüfverfahren für Ketten mit Gliedern mit Flanschen den in A.2 dieser Norm festgelegten Anforderungen entsprechen.
A.3.2 Bezeichnung
Diese Norm spezifiziert zwei Arten von Flanschverbindungen mit den gleichen Grundabmessungen, die in Tabelle A.2 angegeben sind.
Die Links haben folgende Bezeichnungen:
K1 – mit einem Befestigungsloch in der Mitte jedes Regals;
K2 – mit zwei Befestigungslöchern parallel zur Längsachse der Kette, wie in Abbildung A.4 dargestellt.
A.3.3 Maße
Die Abmessungen der Verbindungen mit Fachböden müssen den Angaben in Tabelle A.2 entsprechen.
A.3.4 Fertigungsanforderungen
Die Form der Flanschlaschen liegt im Ermessen des Herstellers, normalerweise handelt es sich jedoch um ein einziges Stück: eine verlängerte Kettenlasche, von der ein Teil gebogen ist, um einen Flansch zu bilden, wie in Abbildung A.4 dargestellt.
Die Länge des Regals wird ebenfalls vom Hersteller festgelegt, sie muss jedoch ausreichen, um zwei Löcher entlang des Regals für ein K2-Verbindungsstück aufzunehmen, und darf das Zusammenstecken mit einem benachbarten Verbindungsstück nicht behindern. Normalerweise wird davon ausgegangen, dass die Flanschlänge für beide Verbindungstypen gleich ist.
A.3.5 Markierung
Die Markierungen müssen mit denen auf den Kettenlaschen übereinstimmen, an deren Stelle Glieder mit integrierten Flanschen eingesetzt werden (siehe A.2.7).
Notiz- Verbindungsregale vom Typ K2 haben zwei Befestigungslöcher und Typ K1 mit den gleichen Abmessungen haben ein Loch in der Mitte des Regals, wie durch die gestrichelte Linie dargestellt (siehe A.3.2).
Abbildung A.4 – Verbindungen mit Regalen vom Typ K
Tabelle A.2 – Abmessungen der Verbindungen mit Regalen (siehe Abbildung A.4)
Abmessungen in Millimetern
Kettennummer | Regalhöhe | Lochdurchmesser, nicht weniger | Abstand zwischen den Löchern über die Kettenbreite |
ANHANG B
(informativ)
Bezeichnungen passender Standardgrößen einreihiger Ketten gemäß GOST 13568 und ISO 606
Tabelle B.1
Kettengröße gemäß GOST 13568 | Kettennummer nach ISO 606 | Kettengröße gemäß GOST 13568 | Kettennummer nach ISO 606 |
PR-44.45-172.4 | |||
Bei den Bezeichnungen zwei- und dreireihiger Ketten nach ISO 606 werden die Ziffern 2 und 3 jeweils nach dem Bindestrich gesetzt. Verbindungs- und Übergangsglieder für Ketten nach ISO 606 werden durch Symbole mit einem Bindestrich vor den Kettenbezeichnungen gekennzeichnet:
C – Verbindungsglied;
P – Übergangsverbindung;
P2 – Doppelübergangsverbindung.
Beispiel: Doppeladapterglied für zweireihige Kette 08 B-2:
ANHANG B
(erforderlich)
Parameter und Modi beschleunigter Prüfstandtests von Schaltkreisen auf Zuverlässigkeit
B.1 Folgende Gruppen von Schaltungstests sind festgelegt:
A – für Ketten, die hauptsächlich in Getrieben von Motorrädern, Motorrollern, im Ölbad oder mit regelmäßiger Schmierung eingesetzt werden;
B – für Ketten, die hauptsächlich in offenen Getrieben mit niedriger Drehzahl und periodischer Schmierung betrieben werden (Getriebe von landwirtschaftlichen und ähnlichen Maschinen);
B – für Ketten, die in Antrieben von Maschinen für den allgemeinen industriellen Einsatz unter Bedingungen regelmäßiger Schmierung betrieben werden;
G – für Ketten, die hauptsächlich in Hochgeschwindigkeitsgetrieben im Ölbad betrieben werden.
B.2 Die Bedingungen für Prüfstandstests von Stromkreisen auf Zuverlässigkeit müssen den in den Tabellen B.1, B.2 angegebenen entsprechen.
B.3 Die Bemessungslast für mehrreihige Ketten der Typen 2PR, 3PR und 4PR, geprüft nach den Modi der Tabellen B.1 und B.2, wird durch Multiplikation der Bemessungslast für die entsprechenden einreihigen Ketten mit a ermittelt Koeffizient gleich:
1,8 - für eine zweireihige Kette;
2,5 - für eine dreireihige Kette;
3,0 – für eine vierreihige Kette.
B.4 Die Dauer der Prüfung gemäß Tabellen B.1, B.2 wird unter Berücksichtigung der Einlaufzeit angegeben.
Für mehrreihige Ketten der Typen 2PR, 3PR und 4PR werden die Normen der durchschnittlichen Zeit bis zum Ausfall und der festgestellten störungsfreien Betriebszeit durch Multiplikation der durchschnittlichen Zeit bis zum Ausfall und der festgestellten störungsfreien Betriebszeit für die entsprechenden einreihigen Ketten bestimmt jeweils mit einem Koeffizienten von 0,8; 0,6; 0,5.
B.5 In den Tabellen B.1, B.2 ist die maximale Längenzunahme eines Kettenabschnitts gegenüber seinem Ausgangswert mit der Anzahl der Glieder gemäß Tabelle 8 ohne Berücksichtigung des Verschleißes während der Einlaufphase angegeben.
Tabelle B.1 – Testgruppe A
Kettengröße | Grundlegende Körperparameter | Testmodi und Ergebnisse | Maximale Längenzunahme des gemessenen Segments, mm |
||||||
Anzahl der Verbindungen im Stromkreis | Anzahl der Kettenradzähne | Einlaufphase | Durchschnittliche Betriebszeit zum Scheitern, nicht weniger | ||||||
PR-12.7-18.2-1 | |||||||||
PR-15.875-23-1 | |||||||||
Tabelle B.2 – Testgruppe B
Kettengröße | Basispfadoptionen | Testmodi und Ergebnisse |
|||||||
Anzahl der Verbindungen im Stromkreis | Anzahl der Kettenradzähne | Drehzahl des Antriebskettenrads, min-1 |
Einlaufphase | Durchschnittliche Zeit bis zum Ausfall, nicht weniger | Festgelegte störungsfreie Betriebszeit, nicht weniger | Maximale Längenzunahme des gemessenen Kettensegments, mm |
|||
PR-44.45-172.4 | |||||||||
Vollversion herunterladen
GOST 13568-97
Gruppe G15
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
ROLLEN- UND BUCHSENANTRIEBSKETTEN
Allgemeine technische Bedingungen
Antriebsrollen- und Buchsenketten.
Allgemeine Spezifikation
OKS 21.220.30
Datum der Einführung: 01.07.2000
Vorwort
1 ENTWICKELT vom Allrussischen Forschungsinstitut für Normung und Zertifizierung im Maschinenbau der staatlichen Norm Russlands und dem Forschungsinstitut für Kohletechnik
EINGEFÜHRT von Gosstandart aus Russland
2 ANGENOMMEN vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll N 11-97 vom 25. April 1997)
Staatsname |
Name der nationalen Normungsorganisation |
Die Republik Aserbaidschan |
Azgosstandart |
Republik Armenien |
Armgosstandard |
Republik Weißrussland |
Staatsstandard von Weißrussland |
Republik Kasachstan |
Gosstandart der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik |
Kirgisischer Standard |
Die Republik Moldau |
Moldawienstandard |
Die Russische Föderation |
Gosstandart von Russland |
Die Republik Tadschikistan |
Tadschikischer Standart |
Turkmenistan |
Hauptstaatsinspektion von Turkmenistan |
Die Republik Usbekistan |
Uzgosstandart |
Staatsstandard der Ukraine |
3 Diese Norm stellt den vollständigen authentischen Text von ISO 606-94 „Präzisionsrollenantriebsketten mit kurzer Teilung“ dar und enthält zusätzliche Anforderungen, die die Bedürfnisse der Wirtschaft des Landes widerspiegeln
4 Durch Dekret des Staatlichen Komitees der Russischen Föderation für Normung und Metrologie vom 17. November 1999 N 407-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 13568-97 (ISO 606-94) direkt als staatliche Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt Föderation vom 1. Juli 2000.
5 STATT GOST 13568-75
1 Einsatzbereich
Diese Norm gilt für ein- und mehrreihige Antriebsrollen- und Buchsenketten, die für mechanische Kraftübertragungen verschiedener Maschinen und Mechanismen, mit Ausnahme von Bohrinseln, bestimmt sind.
Die Anforderungen der Norm sind verbindlich.
GOST 8.051-81 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Bei der Messung linearer Abmessungen bis 500 mm sind Fehler zulässig
GOST 9.014-78 Einheitliches System zum Schutz vor Korrosion und Alterung von Produktmaterialien. Temporärer Korrosionsschutz von Produkten. Allgemeine Anforderungen
GOST 591-69 Kettenräder für Antriebsrollen- und Buchsenketten. Methoden zur Berechnung und Konstruktion eines Zahn- und Werkzeugprofils. Toleranzen
GOST 592-81 Kettenräder für Flyerketten. Methoden zur Berechnung und Konstruktion eines Zahnprofils. Abweichungen begrenzen
GOST 15150-69 Maschinen, Instrumente und andere technische Produkte. Versionen für verschiedene Klimaregionen. Kategorien, Betriebs-, Lager- und Transportbedingungen hinsichtlich der Auswirkungen klimatischer Umweltfaktoren
3 Typen, Hauptparameter und Abmessungen
3.1 Diese Norm legt die Parameter, Abmessungen und Anforderungen für Antriebsketten der folgenden Typen fest:
PR – einreihige Walze;
2PR – zweireihige Walze;
3PR – dreireihige Walze;
4PR – vierreihige Walze;
PV – einreihige Buchsen;
2PV – zweireihige Buchsen;
PRI – Walze mit gebogenen Platten.
3.2 Typen, Hauptparameter und Abmessungen der Ketten, ihrer Verbindungs- und Übergangsglieder müssen den Angaben in den Abbildungen 1–7 und in den Tabellen 1, 2 sowie in den Abbildungen A.1–A.4 und in den Tabellen A.1 entsprechen , A.2 Anhang A und Tabelle B.1 von Anhang B.
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied;
4 - Übergangsverbindung; 5 - Doppelübergangsverbindung
Abbildung 1 – Schaltung vom Typ PR
Abbildung 2 – Kettentyp 2PR
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied; 4 - Übergangsverbindung;
5 - Doppelübergangsverbindung; 6 - Zwischenplatte
Abbildung 3 – Schaltung vom Typ 3PR
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied; 4 - Übergangsverbindung;
5 - Doppelübergangsverbindung; 6 - Zwischenplatte
Abbildung 4 – Kettentyp 4PR
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied
Abbildung 5 – PV-Schaltung
1 - interner Link; 2 - äußerer Link; 3 - Verbindungsglied; 4 - Zwischenplatte
Abbildung 6 – Schaltungstyp 2PV
Abbildung 7 – Schaltung vom Typ PRI
Hinweis – Die Abbildungen 1–7 legen nicht die Konstruktion von Ketten, Verbindungs- und Übergangsgliedern und deren Teilen fest.
Tabelle 1
Abmessungen in Millimetern
Kettengröße |
Nicht weniger |
Nicht mehr |
Nicht mehr |
Nicht mehr |
Gewicht von 1 m Kette (berechnet), kg |
||||
Einreihige Rollenantriebsketten Typ PR |
|||||||||
PR-12.7-18.2-1 |
|||||||||
PR-15.875-23-1 |
|||||||||
PR-44.45-172.4 |
|||||||||
Einreihige Buchsenantriebsketten, Typ PV |
|||||||||
Rollenantriebsketten mit gebogenen Laschen Typ PRI |
|||||||||
PRI-103.2-650 |
|||||||||
Tabelle 2
Abmessungen in Millimetern
Kettengröße |
Nicht weniger |
Nicht mehr |
Nicht mehr |
Nicht mehr |
Gewicht von 1 m Kette, (berechnet), kg |
|||||||||||||||
Doppelreihige Buchsenantriebsketten, Typ 2PV |
||||||||||||||||||||
Zweireihige Rollenantriebsketten Typ 2PR |
||||||||||||||||||||
2PR-15.875-45.4 |
||||||||||||||||||||
2PR-50.8-453.6 |
||||||||||||||||||||
Dreireihige Rollenantriebsketten Typ 3PR |
||||||||||||||||||||
3PR-15.875-68.1 |
||||||||||||||||||||
3PR-31,75-265,5 |
||||||||||||||||||||
3PR-44.45-517.2 |
||||||||||||||||||||
3PR-50.8-680.4 |
||||||||||||||||||||
Vierreihige Rollenantriebsketten Typ 4PR |
||||||||||||||||||||
Beispiele für Symbole für Schaltkreise und Komponenten:
Einreihige Rollenantriebskette mit einer Teilung von 12,7 mm mit einem Abstand zwischen den Innenlaschen = 7,75 mm und einer Bruchlast von 18,2 kN:
Kette PR-12.7-18.2 GOST
13568-97Das Gleiche, mit einem Abstand zwischen den Innenplatten = 5,40 mm:
Kette PR-12.7-18.2-1 GOST 13568-97
Zubehör für diese Kette:
Verbindungslink - Link S-PR-12.7-18.2 GOST 13568.
Doppelübergangsverbindung - Verbindung P2-PR-12.7-18.2 GOST 13568.
Übergangslink - Link P-PR-12.7-18.2 GOST 13568.
Dreireihige Rollenantriebskette mit einer Teilung von 25,4 mm und einer Bruchlast von 171 kN:
Kette 3PR-25.4-171 GOST 13568-97
Zweireihige Buchsen-Antriebskette mit einer Teilung von 9,525 mm und einer Bruchlast von 20 kN:
Kette 2PV-9.525-20 GOST 13568-97
Antriebsrollenkette mit gebogenen Laschen mit einer Teilung von 103,2 mm und einer Bruchlast von 650 kN:
Kette PRI-103.2-650 GOST 13568-97
Die Bezeichnung für nach ISO 606 hergestellte Ketten lautet A.2.2 im Anhang A.
Die Bezeichnungen übereinstimmender Standardgrößen einreihiger Ketten dieser Norm und ISO 606 sind im Anhang B aufgeführt.
4 Technische Anforderungen
4.1 Ketten sollten gemäß den Anforderungen dieser Norm gemäß den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Arbeitszeichnungen hergestellt werden.
4.2 Platten und Federschlösser sollten aus kaltgewalztem Stahl mit normaler oder erhöhter Genauigkeit in der Dicke, gewalzten Buchsen – aus geschnittenem kaltgewalztem Stahl mit erhöhter oder normaler Genauigkeit in Dicke und Breite oder abgeflachtem Band, Rollen – aus kaltgewalztem Stahl hergestellt werden , abgeflachtes Band oder kalibrierter Stahl, Rollen - aus kalibriertem Stahl oder kaltgezogenem Draht.
Für Kettenplatten vom Typ PRI ist die Verwendung von warmgewalztem Stahl zulässig.
4.3 Kettenteile müssen thermisch oder chemisch-thermisch auf eine Härte behandelt werden, die der in Tabelle 3 angegebenen Härte entspricht.
Tisch 3
Das Streufeld des Härteindikators sollte 8 Einheiten nicht überschreiten. Das Verhältnis der Tiefe der Diffusionsschicht (Eutektoid und halbe Übergangsschicht) zur Dicke des Walzen-, Hülsen- oder Walzendurchmessers bei der chemisch-thermischen Behandlung muss den Angaben in Tabelle 4 entsprechen.
Vollversion herunterladen
Antriebsrollenketten sind eine weit verbreitete Kettenart, die in Kettenantrieben eingesetzt wird. Ein breites Spektrum an übertragener Leistung bei relativ einfacher Konstruktion sowie Beständigkeit gegenüber verschiedenen aggressiven Umgebungen, rauen Betriebsbedingungen, Verschmutzung, hoher Festigkeit und Verschleißfestigkeit haben zu einer weit verbreiteten Verwendung von Antriebsrollenketten in verschiedenen Branchen, der Lebensmittelindustrie, geführt , usw.
Arten von Antriebsketten.
Strukturell kann die Antriebsrollenkette sein:
einreihig
mehrreihig
zusammenklappbar
nicht entfernbar
Das Kettenwerk Tula bietet nach GOST 13568-97 hergestellte Antriebsrollenketten der folgenden Typen an:
PR – einreihige Walze;
2PR – zweireihige Walze;
3PR – dreireihige Walze;
4PR – vierreihige Walze;
PV – einreihige Buchsen;
2PV – zweireihige Buchsen;
PRI – Walze mit gebogenen Platten.
Designmerkmale und verwendete Materialien.
Die Struktur der Antriebsrollenkette besteht aus 5 Teilen: Außenplatte, Innenplatte, Ritzel, Buchse und Rolle. Die Innenlaschen bilden zusammen mit der Buchse und der Rolle das innere Kettenglied. Die einzelnen Innenglieder oder Blöcke werden mithilfe von Rollen und Außenlaschen strukturell zu einer fertigen Kette zusammengefügt. Ein spezielles Verbindungsglied dient dazu, den fertigen Stromkreis zu einem Stromkreis zu schließen; Es wird komplett mit einer Kette geliefert.
Strukturelemente von Ketten bestehen aus verschiedenen Stahlsorten. Alle Kettenteile müssen gemäß GOST thermisch oder chemisch-thermisch auf die erforderliche Härte behandelt werden.
Kettenplatten werden normalerweise aus Kohlenstoffstahlsorten durch volumetrische Wärmebehandlung hergestellt. Strukturelemente der Rotation – Rollen, Buchsen, Rollen – werden mit Zementierung hergestellt, wodurch eine hohe Widerstandsfähigkeit der Kette gegenüber erheblichen Belastungen während des Betriebs des Kettenantriebs erreicht werden kann. Unter besonderen Betriebsbedingungen können Stahlsorten mit Zusatz von Vanadium, Chrom und anderen Legierungsbestandteilen sowie Edelstahl verwendet werden.
Hauptparameter:
Abstand zwischen den Innenplatten
Die Länge der Kette sowie die Anzahl der Verbindungs- und Übergangsglieder werden nach Kundenwunsch festgelegt.
Schaltungen können bestehen aus:
Abschnitte einer bestimmten Länge (Reihenfolge in Metern) ohne Verbindungsglieder;
Segmente mit einer bestimmten Anzahl von Links (Reihenfolge nach Anzahl der Links) mit Verbindungs- oder Verbindungs- und Übergangslinks;
Segmente mit einer bestimmten Anzahl von Links (Reihenfolge nach Anzahl der Links) mit doppeltem Übergang und zwei Verbindungslinks;
geschlossene Segmente mit dauerhafter Verbindung (unendlich).