Abrundung der Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht: 1.11.1 - nach rechts, 1.11.2 - nach links.
Straßenabschnitt mit gefährlichen Kurven: 1.12.1 – mit der ersten Rechtskurve, 1.12.2 – mit der ersten Linkskurve.
Beidseitige Verengung - 1.20.1, rechts - 1.20.2, links - 1.20.3.
Nachbarschaft rechts - 2.3.2, 2.3.4, 2.3.6, links - 2.3.3, 2.3.5, 2.3.7.
Das Befahren enger Straßenabschnitte ist verboten, wenn dadurch der Gegenverkehr behindert werden kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich in einem engen Bereich oder an der gegenüberliegenden Einfahrt befinden.
Ein schmaler Straßenabschnitt, auf dem der Fahrer Vorrang vor entgegenkommenden Fahrzeugen hat.
3. Verbotszeichen.
Mit Verbotsschildern werden bestimmte Verkehrsbeschränkungen eingeführt oder aufgehoben.
Die Beförderung von Lastkraftwagen und Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen (sofern die Masse nicht auf dem Schild angegeben ist) oder mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als der auf dem Schild angegebenen Höchstmasse sowie von Traktoren und selbstfahrenden Maschinen , ist verboten.
3.5 „Motorräder verboten“.
3.6 „Die Bewegung von Traktoren ist verboten.“ Der Verkehr von Traktoren und selbstfahrenden Maschinen ist verboten.
3.7 „Der Umzug mit Anhänger ist verboten.“
Das Bewegen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von mechanischen Fahrzeugen ist verboten.
3.8 „Der Verkehr mit Pferdefuhrwerken ist verboten.“
Das Mitführen von Pferdefuhrwerken (Schlitten), Reit- und Lasttieren sowie das Treiben von Vieh ist verboten.
3.9 „Fahrradfahren ist verboten.“ Fahrräder und Mopeds sind verboten.
3.10 „Fußgängerverkehr ist verboten.“
3.11 „Gewichtsbegrenzung“.
Es ist verboten, Fahrzeuge zu bewegen, einschließlich Fahrzeugen, deren tatsächliche Gesamtmasse größer ist als auf dem Schild angegeben.
3.12. „Massenbegrenzung pro Fahrzeugachse“.
Die Bewegung von Fahrzeugen, deren tatsächliche Masse an einer Achse die auf dem Schild angegebene Masse übersteigt, ist verboten.
3.13 „Höhenbegrenzung“.
Der Verkehr von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) die auf dem Schild angegebene Höhe überschreitet, ist verboten.
3.14 „Breitenbegrenzung“. Der Verkehr von Fahrzeugen, deren Gesamtbreite (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene Breite, ist verboten.
3.15 „Längenbegrenzung“.
Der Verkehr von Fahrzeugen (Fahrzeugkombinationen), deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene, ist verboten.
3.16 „Mindestabstandsbegrenzung“.
Die Bewegung von Fahrzeugen mit einem geringeren Abstand zwischen ihnen als auf dem Schild angegeben ist verboten.
3.17.1 „Zoll“. Es ist verboten, ohne Halt am Zoll (Kontrollpunkt) zu reisen.
3.17.2 „Gefahr“.
Die Weiterfahrt aller Fahrzeuge ist ausnahmslos im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, Unfall, Brand oder einer anderen Gefahr verboten.
3.17.3 „Steuerung“. Das Passieren von Kontrollpunkten ohne anzuhalten ist verboten.
3.18.1 „Kein Rechtsabbiegen“.
3.18.2 „Kein Linksabbiegen“.
3.19 „Keine Kehrtwende“.
3.20 „Überholen verboten“.
Das Überholen aller Fahrzeuge ist verboten, mit Ausnahme von langsam fahrenden Fahrzeugen, Pferdefuhrwerken, Mopeds und zweirädrigen Motorrädern ohne Beiwagen.
3.21 „Ende des Überholverbots“.
3.22 „Das Überholen durch Lkw ist verboten.“
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen ist das Überholen sämtlicher Fahrzeuge verboten.
3.23 „Ende des Überholverbots für Lkw“.
3.24 „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“.
Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.
3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone“.
3.26 „Das Sondieren ist verboten.“
Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal dient der Verhinderung eines Verkehrsunfalls.
3.27 „Anhalten verboten“. Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist verboten.
3.28 „Parken verboten“. Das Parken von Fahrzeugen ist verboten.
3.29 „An ungeraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“
3.30 „An geraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“
Bei gleichzeitiger Verwendung der Schilder 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Fahrbahnseiten ist das Parken auf beiden Fahrbahnseiten von 19:00 bis 21:00 Uhr (Wechselzeit) gestattet.
3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen“.
Bezeichnung des Endes des Versorgungsbereichs gleichzeitig mit mehreren Zeichen aus den folgenden: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30.
3.32 „Der Verkehr von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten.“
Der Verkehr von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschildern) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist verboten.
3.33 „Der Verkehr von Fahrzeugen mit explosiven und brennbaren Gütern ist verboten.“
Der Verkehr von Fahrzeugen, die explosive Stoffe und Produkte sowie andere gefährliche Güter transportieren, die als brennbar gekennzeichnet werden müssen, ist verboten, mit Ausnahme der Fälle, in denen diese gefährlichen Stoffe und Produkte in einer begrenzten Menge transportiert werden, die in der durch den Sondertransport vorgeschriebenen Weise bestimmt wird Regeln.
Verbotsschilder
Die Schilder 3.2 – 3.9, 3.32 und 3.33 verbieten den Verkehr der jeweiligen Fahrzeugtypen in beide Richtungen.
Zeichen gelten nicht:
3.1 - 3.3, 3.18.1, 3.18.2, 3.19, 3.27 - auf Streckenfahrzeugen, wenn die Strecke so angelegt ist und Fahrzeuge mit blauem oder blaurotem Blinklicht;
3.2 - 3.8 - für Fahrzeuge von Bundespostorganisationen, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, und Fahrzeuge, die Unternehmen bedienen, die sich in einem bestimmten Gebiet befinden, sowie Bürgern dienen oder Bürgern gehören, die in a leben oder arbeiten ausgewiesener Bereich. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge an der Kreuzung, die ihrem Ziel am nächsten liegt, in den ausgewiesenen Bereich ein- und ausfahren;
3,28 - 3,30 - für Fahrzeuge von Bundespostorganisationen, die auf der Seitenfläche einen weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund haben, sowie für Taxis mit eingeschaltetem Taxameter;
3.2, 3.3, 3.28 – 3.30 – für Fahrzeuge, die von behinderten Menschen der Gruppen I und II geführt werden oder solche behinderten Menschen befördern.
Die Wirkung der Zeichen 3.18.1, 3.18.2 gilt für die Fahrbahnkreuzung, vor der das Zeichen angebracht ist.
Der Wirkungsbereich der Schilder 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 – 3.30 erstreckt sich von der Stelle, an der das Schild angebracht ist, bis zur nächsten dahinter liegenden Kreuzung und in besiedelten Gebieten, wenn keine Kreuzung vorhanden ist, bis zum Ende der besiedelten Gegend Bereich. An den Ausfahrtsstellen aus den an die Straße angrenzenden Gebieten und an den Kreuzungsstellen (Angrenzen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen, vor denen die entsprechenden Schilder nicht angebracht sind, wird die Wirkung der Schilder nicht unterbrochen.
Die Wirkung des vor der Siedlung angebrachten Zeichens 3.24, gekennzeichnet durch das Zeichen 5.23.1 oder 5.23.2, erstreckt sich auf dieses Zeichen.
Der Wirkungsbereich von Zeichen kann reduziert werden:
für die Schilder 3.16 und 3.26 Tafel 8.2.1 verwenden;
für die Zeichen 3.20, 3.22, 3.24 durch Anbringen der Zeichen 3.21, 3.23, 3.25 jeweils am Ende ihres Erfassungsbereichs oder durch Verwendung der Tafel 8.2.1. Der Abdeckungsbereich des Schildes 3.24 kann durch die Einstellung des Schildes 3.24 mit einer anderen Höchstgeschwindigkeit verringert werden;
für die Zeichen 3.27 – 3.30 durch Anbringen der wiederholten Zeichen 3.27 – 3.30 mit Schild 8.2.3 am Ende ihres Erfassungsbereiches oder unter Verwendung des Schildes 8.2.2. Das Schild 3.27 kann in Verbindung mit der Markierung 1.4 und das Schild 3.28 – mit der Markierung 1.10 verwendet werden, wobei der Einsatzbereich der Schilder durch die Länge der Markierungslinie bestimmt wird.
Die Schilder 3.10, 3.27 – 3.30 gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie angebracht sind.
4. Gebotszeichen.
4.1.1 „Geradeausfahren“.
4.1.2 „Nach rechts verschieben“.
4.1.3 „Nach links fahren“.
4.1.4 „Geradeaus oder nach rechts fahren“.
4.1.5 „Geradeaus oder links fahren“.
4.1.6 „Nach rechts oder links bewegen“.
Die Bewegung ist nur in den durch Pfeile auf den Schildern angegebenen Richtungen gestattet. Schilder, die ein Linksabbiegen erlauben, erlauben auch eine Kehrtwende (die Schilder 4.1.1 – 4.1.6 können mit einer Pfeilkonfiguration verwendet werden, die den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung entspricht).
Die Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 gilt für die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen ein Zeichen angebracht ist. Die Wirkung des am Anfang des Straßenabschnitts angebrachten Zeichens 4.1.1 erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht das Rechtsabbiegen in Höfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche.
4.2.1 „Hindernisumfahrung rechts“.
4.2.2 „Hindernisvermeidung links“. Eine Umleitung ist nur von der durch den Pfeil angezeigten Seite erlaubt.
4.2.3 „Hindernisvermeidung rechts oder links“. Umwege sind von jeder Seite erlaubt.
4.3 „Kreisverkehr“. Ab dem 8. November 2017 muss der Fahrer eines Fahrzeugs, das in eine solche Kreuzung einfährt, den an dieser Kreuzung fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Wenn an einem Kreisverkehr Vorfahrtszeichen oder eine Ampel angebracht sind, erfolgt die Bewegung der Fahrzeuge darauf entsprechend deren Anforderungen.
4.4.1 „Radweg“.
Es sind nur Fahrräder und Mopeds erlaubt. Fußgänger können sich auch auf dem Radweg fortbewegen (sofern kein Geh- oder Fußweg vorhanden ist).
4.4.2 „Ende des Radweges“. Ende des Radwegs mit Schild 4.4.1 gekennzeichnet.
4.5.1 „Fußgängerweg“. Nur Fußgänger sind erlaubt.
4.5.2 „Geh- und Radweg mit kombiniertem Verkehr.“ Radweg mit kombiniertem Verkehr.
4.5.3 „Ende des kombinierten Fuß- und Radwegs“. Das Ende des Radwegs mit kombiniertem Verkehr.
4.5.4 – 4.5.5 „Fußgänger- und Radweg mit Verkehrstrennung“. Fahrradweg, unterteilt in Fahrrad- und Fußgängerseite, baulich zugeordnet und (oder) mit horizontalen Markierungen 1.2, 1.23.2 und 1.23.3 oder auf andere Weise gekennzeichnet.
4.5.6 – 4.5.7 „Ende des Fuß- und Radweges mit Verkehrstrennung“. Ende des Radweges mit Verkehrstrennung.
4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“. Das Fahren ist nur mit der angegebenen oder höheren Geschwindigkeit (km/h) gestattet.
4.7 „Ende der Mindestgeschwindigkeitszone“.
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweistafeln) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung erlaubt: 4.8.1 – geradeaus, 4.8.2 – nach rechts, 4.8.3 – nach links.
5. Anzeichen von Sondervorschriften.
Durch Sonderregelungen werden bestimmte Bewegungsarten eingeführt oder aufgehoben.
5.1 „Autobahn“.
Die Straße, auf der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die das Verfahren für das Fahren auf Autobahnen festlegt.
5.2 „Autobahnende“.
5.3 „Straße für Autos“.
Eine Straße, die ausschließlich für den Verkehr von Autos, Bussen und Motorrädern reserviert ist.
5.4 „Ende der Straße für Autos“.
5.5 „Einbahnstraße“.
Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über die gesamte Breite in die gleiche Richtung verläuft.
5.6 „Ende der Einbahnstraße“.
5.7.1, 5.7.2 „Einfahrt in eine Einbahnstraße“. Fahren Sie auf eine Einbahnstraße oder Fahrbahn.
5.8 „Rückwärtsbewegung“.
Der Beginn eines Straßenabschnitts, auf dem eine oder mehrere Fahrspuren die Richtung ändern können.
5.9 „Ende der Rückwärtsfahrt“.
5.10 „Einfahrt in die Straße bei Rückwärtsverkehr.“
5.11 „Straße mit Streifen für Streckenfahrzeuge“. Die Straße, auf der die Bewegung von Fahrzeugen mit fester Route, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxi eingesetzt werden, auf einer speziell zugewiesenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugstroms erfolgt.
5.12 „Straßenende mit Streifen für Streckenfahrzeuge.“
5.13.1, 5.13.2 „Ausfahrt zur Straße mit Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge“.
5.13.3, 5.13.4 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrspur für Radfahrer“. Abfahrt zur Straße mit Fahrspur für Radfahrer, deren Bewegung auf einer speziell zugewiesenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Verkehrs erfolgt.
5.14 „Fahrspur für Streckenfahrzeuge“. Eine Fahrspur, die ausschließlich für den Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxi genutzt werden, vorgesehen ist und sich im allgemeinen Fahrzeugstrom bewegt.
5.14.1 „Spurende für Streckenfahrzeuge“.
5.14.2 „Fahrspur für Radfahrer“ – eine Fahrspur der Fahrbahn, die für den Verkehr mit Fahrrädern und Mopeds bestimmt ist, vom Rest der Fahrbahn durch horizontale Markierungen getrennt und mit dem Schild 5.14.2 gekennzeichnet ist.
5.14.3 „Ende der Fahrspur für Radfahrer“. Das Zeichen 5.14.3 gilt für die Fahrspur, über der es steht. Die Wirkung rechtsseitig angebrachter Schilder gilt auch für den rechten Fahrstreifen.
5.15.1 „Verkehrsrichtungen auf Fahrbahnen“.
Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.
5.15.2 „Bewegungsrichtungen entlang der Fahrspur“.
Zulässige Fahrspurrichtungen.
Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen von der Spur ganz links erlauben, erlauben auch eine Kehrtwende von dieser Spur.
Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der vor der Kreuzung angebrachten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Hinweise geben.
5.15.3 „Spuranfang“.
Beginn einer zusätzlichen Fahrspur auf einer Bergauf- oder Verzögerungsspur. Zeigt das vor der Zusatzfahrbahn angebrachte Schild das/die Zeichen 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“, so muss der Fahrer des Fahrzeugs, der die Hauptfahrbahn nicht mit der vorgeschriebenen oder höheren Geschwindigkeit weiter befahren kann, auf die Fahrspur wechseln rechts von ihm.
5.15.4 „Spuranfang“.
Der Beginn des Abschnitts des mittleren Fahrstreifens einer dreispurigen Straße, der für den Verkehr in dieser Richtung vorgesehen ist. Wenn das Zeichen 5.15.4 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
5.15.5 „Spurende“. Ende einer zusätzlichen Spur auf der Anstiegs- oder Beschleunigungsspur.
5.15.6 „Spurende“.
Das Ende eines Abschnitts der Mittelspur einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in dieser Richtung vorgesehen ist.
5.15.7 „Verkehrsrichtung auf Fahrspuren“.
Wenn das Zeichen 5.15.7 ein Zeichen zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen dürfen Zeichen 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.
5.15.8 „Anzahl der Fahrspuren“.
Zeigt die Anzahl der Spuren und die Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der Schilder an den Pfeilen einzuhalten.
5.16 „Haltestelle für Busse und (oder) Trolleybusse“.
5.17 „Straßenbahnhaltestelle“.
5.18 „Parkplatz für Personentaxis“.
5.19.1, 5.19.2 „Fußgängerüberweg“.
Wenn an der Kreuzung keine Markierungen 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden sind, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Straße an der nahen Grenze der Kreuzung relativ zu herannahenden Fahrzeugen angebracht, und das Zeichen 5.19.2 - links davon die Straße am anderen Ende der Kreuzung.
5.20 „Künstliche Unebenheiten“.
Zeigt die Grenzen künstlicher Unebenheiten an. Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze künstlicher Unebenheiten im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.
5.21 „Wohngebiet“.
Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die das Verfahren für das Fahren in einem Wohngebiet festlegt.
5.22 „Ende Wohngebiet“.
5.23.1, 5.23.2 „Beginn der Abrechnung“.
Der Beginn einer Siedlung, in der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Bewegungsordnung in Siedlungen festlegen. 5.24.1, 5.24.2 „Ende der Abrechnung“.
Der Ort, ab dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für das Fahren in besiedelten Gebieten festlegt, auf dieser Straße ungültig werden.
5.25 „Der Beginn der Siedlung.“
Der Beginn einer Siedlung, bei der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für das Befahren von Siedlungen festlegt, auf dieser Straße nicht gelten.
5.26 „Ende der Abrechnung“.
Das Ende eines bebauten Gebiets, auf dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für das Fahren in bebauten Gebieten festlegt, auf dieser Straße nicht gelten.
5.27 „Parkverbotszone“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.
5.28 „Ende der Parkverbotszone“.
5.29 „Geregelte Parkzone“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.
5.30 Uhr „Ende der geregelten Parkzone“.
5.31 „Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.
5.32 „Ende der Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung“.
5.33 „Fußgängerzone“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, auf dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.
5.34 „Ende der Fußgängerzone“.
5.35 „Zone mit der Einschränkung der Umweltklasse von Kraftfahrzeugen.“
Gibt den Ort an, an dem das Gebiet (der Straßenabschnitt) beginnt, in dem die Bewegung von Kraftfahrzeugen verboten ist: deren Umweltklasse, die in den Zulassungspapieren dieser Fahrzeuge angegeben ist, niedriger ist als die auf dem Schild angegebene Umweltklasse; deren Umweltklasse in den Zulassungspapieren dieser Fahrzeuge nicht angegeben ist.
5.36 „Zone mit Einschränkung der Umweltklasse von Lkw.“
Gibt den Ort an, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Bewegung von Lastkraftwagen, Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen verboten ist: Die in den Zulassungsunterlagen dieser Fahrzeuge angegebene Umweltklasse ist niedriger als die Umweltklasse auf dem Schild angegebene Klasse; deren Umweltklasse in den Zulassungspapieren dieser Fahrzeuge nicht angegeben ist.
5.37 „Ende der Zone mit der Einschränkung der Umweltklasse von Kraftfahrzeugen.“
5.38 „Ende der Zone mit der Einschränkung der Umweltklasse von Lkw.“
6. Hinweisschilder.
Hinweisschilder informieren über die Lage von Siedlungen und anderen Objekten sowie über die etablierten oder empfohlenen Fahrweisen.
6.1 „Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen“.
Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen, die in der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation festgelegt sind.
Die empfohlene Geschwindigkeit für den Verkehr auf diesem Straßenabschnitt. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 in Verbindung mit einem Warnzeichen durch die Länge des gefährlichen Abschnitts bestimmt.
6.3.1 „Umkehrort“. Linksabbiegen ist verboten.
6.3.2 „Wendebereich“. Die Länge der Wendezone. Linksabbiegen ist verboten.
6.4 „Parkplatz“.
6.5 „Nothaltespur“. Nothaltespur bei steilem Gefälle.
6.6 „Unterirdischer Fußgängerüberweg“.
6.7 „Erhöhter Fußgängerüberweg“.
6.8.1 - 6.8.3 „Sackgasse“. Eine Straße ohne Durchgang.
6.9.1 „Vorlaufrichtungsanzeige“
6.9.2 „Vorlaufrichtungsanzeige“.
Wegbeschreibungen zu den auf dem Schild angegebenen Siedlungen und anderen Objekten. Schilder dürfen Abbildungen des Zeichens 6.14.1 tragen , Symbole der Autobahn, des Flughafens und andere Piktogramme. Auf dem Zeichen 6.9.1 können Bilder anderer Zeichen angebracht werden, die über die Besonderheiten des Verkehrs informieren. Der untere Teil des Zeichens 6.9.1 gibt die Entfernung vom Standort des Zeichens bis zur Kreuzung oder dem Beginn des Bremsstreifens an.
Das Zeichen 6.9.1 dient auch zur Kennzeichnung der Umleitung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11 – 3.15 angebracht ist.
6.9.3 „Verkehrsplan“.
Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an der Kreuzung verboten sind oder Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung zulässig sind.
6.10.1 „Richtungsanzeiger“
6.10.2 „Richtungsanzeiger“.
Wegbeschreibung zu Wegpunkten. Die Schilder können die Entfernung (km) zu den darauf markierten Objekten, Symbole der Autobahn, des Flughafens und andere Piktogramme angeben.
6.11 „Objektname“.
Der Name eines Objekts, das keine Siedlung ist (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).
6.12 „Entfernungsanzeige“.
Entfernung (km) zu Siedlungen auf der Route.
6.13 „Kilometerzeichen“. Entfernung (km) zum Anfang oder Ende der Straße.
6.14.1, 6.14.2 „Routennummer“.
6.14.1 - der Straße (Route) zugewiesene Nummer; 6.14.2 - Nummer und Richtung der Straße (Route).
6.16 „Haltelinie“.
Ort, an dem Fahrzeuge an einer Verbotsampel anhalten (Verkehrsleiter).
6.17 „Umleitungsschema“. Umleitungsstrecke für einen vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitt.
Umleitung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.
6.19.1, 6.19.2 „Vorzeichen für Spurwechsel“.
Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Abschnitts der Fahrbahn auf einer Mittelstraße oder Richtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.
6.20.1, 6.20.2 „Notausgang“. Gibt die Stelle im Tunnel an, an der sich der Notausgang befindet.
6.21.1, 6.21.2 „Bewegungsrichtung zum Notausgang“. Gibt die Richtung zum Notausgang und die Entfernung dorthin an.
Auf den außerhalb der Siedlung angebrachten Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2 bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass die Fahrt zur angegebenen Siedlung oder zum angegebenen Objekt über die Autobahn bzw. eine andere Straße erfolgt. Auf den Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2, die in einem besiedelten Gebiet angebracht sind, bedeuten Einfügungen mit grünem oder blauem Hintergrund, dass nach dem Verlassen dieses besiedelten Gebiets eine Bewegung zu dem angegebenen besiedelten Gebiet oder Objekt durchgeführt wird jeweils über die Autobahn oder eine andere Straße; Der weiße Hintergrund des Schildes bedeutet, dass sich das angegebene Objekt an diesem Ort befindet.
7. Dienstleistungsmarken.
Serviceschilder informieren über den Standort der jeweiligen Objekte.
7.1 „Anlaufstelle für medizinische Versorgung“.
Verkehrszeichen werden in 8 Typen eingeteilt:
Warnsignale | |
Verbotsschilder | |
Notwendige Zeichen | |
Hinweise auf Sonderregelungen | |
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Hinweisschilder |
Dienstleistungsmarken | |
Hinweisschilder für zusätzliche Informationen (Schilder) |
Für häufige Duplikate von Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen. Alles zum Thema Straßenmarkierungen können Sie in unserer Rubrik lesen Strassenmarkierungen.
Beschreibung der Verkehrszeichen.
Warnsignale- die erste Kategorie von Verkehrszeichen. Warnzeichennummern beginnen mit der Zahl „1“. Schilder dieser Kategorie informieren den Fahrer über die Gefahren im Straßenverkehr. Schilder warnen vor der Annäherung an einen Bahnübergang, gefährlichen Abzweigungen, steilen Anstiegen oder Gefällen und einer Verengung der Straße.
Vorrangzeichen- die zweite Kategorie von Verkehrszeichen. Die Nummern der Prioritätszeichen beginnen mit der Zahl „2“. Schilder dieser Kategorie geben dem Zug Vorrang beim Überqueren von Fahrbahnen (Kreuzungen) oder beim Durchfahren enger Straßenabschnitte. Die Kategorie der Vorrangzeichen umfasst solche Zeichen wie: Hauptstraße, Vorfahrt, Kreuzung mit einer Nebenstraße usw.
Verbotsschilder- die dritte Kategorie von Verkehrszeichen. Nummern von Verbotsschildern beginnen mit der Zahl „3“. Schilder dieser Kategorie verbieten die Bewegung der auf dem Schild abgebildeten Fahrzeuge sowie die Bewegung aller Fahrzeuge mit seltenen Ausnahmen. Es ist verboten, anzuhalten, zu parken, Fahrzeuge zu überholen und die Bewegungsgeschwindigkeit zu begrenzen.
Notwendige Zeichen- die vierte Kategorie von Verkehrszeichen. Die Nummern der Vorschriftszeichen beginnen mit der Zahl „4“. Schilder dieser Kategorie verpflichten die Fahrer von Fahrzeugen, sich nur in die vom Schild vorgeschriebene Richtung zu bewegen, begrenzen die Mindestgeschwindigkeit usw.
Hinweise auf Sonderregelungen- die fünfte Gruppe von Verkehrszeichen. Die Nummern der Sonderregelungszeichen beginnen mit der Zahl „5“. Schilder dieser Kategorie regeln eine Einbahnstraße, kennzeichnen ein Wohngebiet, Autobahnen, eine Straße für Autos, Fußgängerüberwege, eine künstliche Unebenheitszone, den Beginn und das Ende von Siedlungen, die Verkehrsrichtung entlang von Fahrspuren usw.
Hinweisschilder- die sechste Gruppe von Verkehrszeichen. Die Nummern der Hinweisschilder beginnen mit der Zahl „6“. Schilder dieser Kategorie informieren Fahrer über Parkplätze, Straßennummern, Namen von Objekten, Verkehrsmuster an einer komplexen Kreuzung, weisen auf Richtungen hin, die auf einen Wendepunkt oder einen Wendebereich hinweisen usw.
Dienstleistungsmarken- die siebte Kategorie von Verkehrszeichen. Dienstleistungsmarkennummern beginnen mit der Zahl „7“. Informieren Sie die Fahrer über das Vorhandensein von Tankstellen, Hotels oder Hotels, Kfz-Tankstellen, Rast- oder Übernachtungsorten auf der Straße.
Zusätzliche Informationsschilder- die letzte achte Gruppe von Verkehrszeichen. Nummern zusätzlicher Zeichen beginnen mit der Zahl „8“. Geben Sie den Fahrern den Beginn oder das Ende des Wirkungsbereichs der Schilder an, unter denen das Schild angebracht ist, die Länge des gefährlichen Straßenabschnitts, geben Sie an, auf welchen Fahrzeugtyp das Schild hinweist, unter dem das Schild angebracht ist, und geben Sie die Methode an von Parkplätzen usw.
Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.
Bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit mit einer Differenz von bis zu +10 km/h kann der Verkehrspolizeiinspektor Sie anhalten, wenn die Bewegung Ihres Autos vom Verkehrsfluss anderer abweicht, und gleichzeitig nur eine Warnung aussprechen. Bei Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung über +20 km/h folgt eine Strafe – eine Geldstrafe; über +80 km/h – eine Geldstrafe oder Entrechtung.
Eine Differenz von bis zu +20 km/h ist zulässig, da das „Radar“ des Kontrolleurs die momentane Geschwindigkeit anzeigt, während der Tacho des Fahrers die Durchschnittsgeschwindigkeit anzeigt. Die Genauigkeit der Tachometerwerte wird auch durch den Radrollradius (Rk) beeinflusst, der kein konstanter Wert ist, außerdem verfügt der Tachometer über eine grobe Teilungsskala.
Aktionsbereich:
1. Vom Aufstellungsort bis zur nächsten Kreuzung und in der Siedlung, sofern keine Kreuzung vorhanden ist, bis zum Ende der Siedlung.
2. Der Betrieb des Schildes wird an den Austrittsstellen aus den an die Straße angrenzenden Gebieten und an den Kreuzungsstellen (Angrenzen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen, vor denen die entsprechenden Schilder nicht angebracht sind, nicht unterbrochen.
3. Der Abdeckungsbereich kann durch Tab begrenzt werden. 8.2.1 „Einzugsgebiet“.
4. Bis zum gleichen Schild mit einem anderen Geschwindigkeitswert.
5. Bis Zeichen 5.23.1 bzw. 5.23.2 „Beginn der Siedlung“ mit weißem Hintergrund.
6. Bis zum Schild 3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone“.
7. Bis zum Schild 3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen“.
Wenn das Schild einen gelben Hintergrund hat, ist das Schild vorübergehend.
In Fällen, in denen sich die Bedeutung temporärer Verkehrszeichen und ortsfester Verkehrszeichen widerspricht, sollten sich Autofahrer an temporären Verkehrszeichen orientieren.
Verkehrszeichen sind ein integraler Bestandteil von Straßen und tragen alle für den Autofahrer notwendigen Informationen: eine Warnung vor Gefahren, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Reparaturarbeiten und vieles mehr. Das Studium von Verkehrszeichen ist für alle Verkehrsteilnehmer notwendig, da nicht nur Autofahrer für einen Unfall verantwortlich sein können, sondern auch ungebildete Fußgänger, Radfahrer etc.
Wenn Sie gerade erst Fahrer werden und sich auf das Bestehen von Prüfungen vorbereiten, müssen Sie sich lediglich mit Verkehrszeichen befassen, denn auf den Fahrscheinen der Verkehrspolizei stehen Fragen zu diesem Thema. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zum Thema Verkehrszeichen für das Jahr 2015.
Zunächst sollten Sie wissen, dass Verkehrszeichen in Gruppen eingeteilt sind.
Gruppe 1 – Warnzeichen beginnend mit der Zahl „1“. Die Schilder dieser Gruppe dienen dazu, Autofahrern Informationen zu übermitteln, beispielsweise über die Annäherung an einen gefährlichen Straßenabschnitt, eine Verengung der Fahrbahn, eine Straßenkreuzung usw.
Gruppe 2 – Prioritätszeichen beginnend mit der Zahl „2“. Eine Gruppe dieser Schilder informiert über die Prioritätenverteilung beim Durchfahren von Kreuzungen und Engstellen der Straße, zum Beispiel ein Schild der Hauptstraße, eine Kreuzung mit einer Nebenstraße usw.
Gruppe 3 – Verbotsschilder beginnend mit der Zahl „3“. Die Schilder dieser Gruppe informieren über die auf einem bestimmten Straßenabschnitt geltenden Verbote, zum Beispiel ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge, ein Überhol-, Park-, Halteverbot usw.
Gruppe 4 – Vorschriftszeichen, beginnend mit der Zahl „4“. Die Schilder dieser Gruppe verpflichten Fahrzeuge, sich nur in eine bestimmte Richtung zu bewegen, und begrenzen auch die Mindestgeschwindigkeit usw.
Zeichen der Gruppe 5 – Zeichen für besondere Anforderungen beginnend mit der Zahl „5“. Die Schilder dieser Gruppe dienen der Kennzeichnung von Wohngebieten, Fußgängerüberwegen, Zonen künstlicher Unebenheiten usw.
Gruppe 6 – Hinweisschilder beginnend mit der Zahl „6“. Die Schilder dieser Gruppe enthalten Informationen über Straßennummern, Parkplätze usw.
Gruppe 7 – Dienstleistungsmarken beginnend mit der Zahl „7“. Sie enthalten Informationen über Cafés, Hotels, Tankstellen usw., die auf der Strecke verfügbar sind.
Gruppe 8 – Anzeichen zusätzlicher Informationen beginnend mit der Zahl „8“. Sie werden benötigt, um auf der Straße den Beginn und das Ende des Betriebs der Schilder anzuzeigen, unter denen das Schild angebracht ist, sowie um die Parkmethode usw. anzugeben.
9 Zeichengruppe - Erkennungszeichen. Diese Schilder sollen den Fahrer darauf hinweisen, dass in diesem Fahrzeug gefährliche Güter, Kinder usw. transportiert werden.
Um die Verkehrszeichen besser zu beherrschen, empfehlen wir Ihnen, sich ein Schulungsvideo zu diesem Thema anzusehen. Viel Glück auf den Straßen!
Sobald Ihr Baby über den Spielplatz in der Nähe des Hauses hinausgeht, wird es die Verkehrsschilder mit Sicherheit bemerken. Die häufigsten Schilder für Kinder sind: „Fußgängerübergang“, „Kinder“, „Straßenbahnhaltestelle“, „Bushaltestelle“, „Zutritt verboten“. Ein neugieriges Kind wird andere Anzeichen sehen, denn manchmal muss man mit Papa oder Mama reisen.
Ich glaube, dass es notwendig ist, einem Kind schon in jungen Jahren Verkehrszeichen beizubringen. Von was? Ja, da das Baby mit Ihnen die Straße überquert oder ein Auto fährt. Warum erzählen Sie dem Kind nicht, was ein „Zebra“ ist und warum daneben ein schönes Schild mit einem Mann zu sehen ist, der die Streifen entlang geht? Wenn das Kind in den Kindergarten und in die erste Klasse kommt, kennt es bereits die grundlegendsten Verkehrszeichen.
Heute möchte ich euch Bilder von „Road Signs“ zeigen. Zu jedem Bild erhalten Sie eine ausführliche und einfache Erklärung mit einem Schild.
Bilder für Kinder - Verkehrszeichen
"Fußgängerübergang" ist ein Hinweisschild.
Er zeigt auf die Stelle, an der sich die Fahrbahn der Straße kreuzt. Ein solches Schild ist in der Nähe der speziellen Markierungen für Fußgänger – „Zebras“ – angebracht.
Achten Sie darauf, dass das Kind ein weiteres ähnliches Zeichen hat, jedoch dreieckig. Es handelt sich um ein Warnschild (dreieckig), das auch „Crosswalk“ genannt wird. Es weist Fußgängern keinen Kreuzungspunkt zu, warnt den Fahrer jedoch vor einer bevorstehenden Kreuzung.
„Unterirdischer Fußgängerüberweg“ ist ein Hinweisschild. Dieses Schild weist auf die Lage der Unterführung der Fahrbahn der Straße hin. In der Nähe des Eingangs zum Übergang installiert.
Wenn Sie auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule einen unterirdischen Gang haben, zeigen Sie diesen unbedingt Ihrem Kind.
„Straßenbahnhaltestelle“- Es ist auch ein Informationsschild. Er informiert und weist uns darauf hin, dass an dieser Stelle öffentliche Verkehrsmittel halten.
Eltern sollten dem Kind erklären, dass dieses Verkehrszeichen wie das vorherige sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer wichtig ist.
Der Fußgänger erkennt dort, wo sich die Haltestelle befindet, und der Fahrer wird aufmerksam sein, da sich an den Haltestellen möglicherweise Personen (und insbesondere Kinder) aufhalten.
Wenn Sie über dieses Schild sprechen, wiederholen Sie dem Kind unbedingt, wie sich die Kinder an der Bushaltestelle verhalten sollen (Sie dürfen nicht rennen, auf die Fahrbahn springen).
"Bushaltestelle"- Es ist auch ein Informationsschild. Er informiert und weist uns darauf hin, dass der Bus an dieser Stelle hält.
Dieses Schild ist in der Nähe des Landeplatzes angebracht – dem Ort, an dem die Passagiere auf den Transport warten.
„Fahrradweg“ ist ein vorschreibendes Zeichen. Erlaubt die Fortbewegung nur mit Fahrrädern und Mopeds. Anderen Verkehrsmitteln ist die Einfahrt nicht gestattet. Fußgänger können sich auch auf dem Radweg fortbewegen, wenn kein Geh- oder Fußweg vorhanden ist.
Wenn Ihr Kind bereits Fahrrad fahren kann, sollten Sie ihm erklären, dass es nur im Hof des Hauses Fahrrad fahren darf. Und der, wo es so ein Zeichen gibt.
Die Radwege sind speziell für Radfahrer konzipiert. Vielleicht gibt es in Ihrer Stadt solche Gebiete zum Radfahren.
"Fußweg"- Verschreibungsschild. Manchmal arrangieren sie auf den Straßen einen so besonderen Weg, der so gestaltet ist Nur für Fußgänger.
Auf diesem Weg sind die allgemeinen Verhaltensregeln für Fußgänger zu beachten: Halten Sie sich rechts; Stören Sie andere Fußgänger nicht.
Kindern sollte erklärt werden, dass es nicht möglich ist, Spiele auf dem Wanderweg oder Rodeln zu veranstalten. Auch das Radfahren auf dem Fußweg ist verboten.
"Kein Einlass" ist ein Verbotszeichen. Alle Verbotsschilder sind rot.
Dieses Schild verbietet die Einfahrt von Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern, auf dem Straßenabschnitt, vor dem es angebracht ist.
Sie gilt nicht nur für öffentliche Verkehrsmittel, deren Strecken durch diesen Abschnitt führen. Nachdem der Radfahrer dieses Schild gesehen hat, muss er vom Fahrrad absteigen und damit über den Gehweg fahren und dabei die Regeln für den Fußgängerverkehr beachten.
Erinnern Sie Ihr Kind daran, dass es als Fußgänger gilt, wenn es sein eigenes Fahrrad trägt und nicht damit fährt.
„Fahrräder sind nicht erlaubt“- ein weiteres Verbotsschild.
Dieses Schild verbietet die Mitnahme von Fahrrädern und Mopeds. Es wird an Orten installiert, an denen das Radfahren gefährlich sein kann.
Normalerweise wird dieses Schild auf Straßen mit viel Verkehr angebracht.
Es ist zu bedenken, dass das Radfahren auf Autobahnen verboten ist, auch wenn kein Verbotsschild vorhanden ist.
Ich glaube, dass jedes Kind dieses Schild und die Regeln zum Radfahren kennen sollte, weil Kinder sehr gerne Rad fahren und wenn möglich auch auf der Straße fahren wollen.
"Kinder"- Warnschild.
Dieses Schild warnt den Fahrer vor der möglichen Anwesenheit von Kindern auf der Straße. Es wird in der Nähe einer Kindereinrichtung installiert, beispielsweise einer Schule, einem Gesundheitslager oder einem Spielplatz.
Aber Eltern sollten das Kind darauf hinweisen Dieses Schild weist nicht darauf hin, dass Kinder die Straße überqueren können! Daher muss ein Fußgängerkind die Straße an einer Stelle überqueren, an der das Überqueren von Fußgängern erlaubt ist und ein entsprechendes Schild vorhanden ist.
"Keine Fußgänger"- Verbotsschild.
Dieses Schild verbietet die Bewegung von Fußgängern. Es wird an Orten installiert, an denen das Gehen gefährlich sein kann.
Dieses Schild wird häufig verwendet, um die Bewegung von Fußgängern vorübergehend einzuschränken, beispielsweise während Straßenbauarbeiten oder Reparaturen an Hausfassaden.
Es ist zu beachten, dass der Fußgängerverkehr auf Autobahnen und Fahrbahnen grundsätzlich verboten ist, auch wenn kein Verbotsschild angebracht ist.
Natürlich deckt dieser Artikel nicht alle Verkehrszeichen ab. Aber die Schilder, die Sie auf unseren Bildern sehen, sind die Schilder, die Fußgänger am häufigsten sehen.
Wenn Sie Ihrem Kind alle Schilder beibringen möchten, können Sie für jedes Verkehrsschild ein Bild herunterladen und ausdrucken. Mit Hilfe dieser selbstgemachten Verkehrsschilder können Sie mit Ihrem Kind spielen und ihm gleichzeitig etwas beibringen.
Schneiden Sie einfach die Schilder aus, kleben Sie sie auf Streichhölzer oder Zahnstocher, legen Sie sie in vorbereitete Knethalter und platzieren Sie sie auf der Spielzeugbahn.
Lassen Sie das Kind sein eigenes Auto rollen und Ihnen erzählen, auf welche Zeichen es unterwegs stößt.