Verkehrszeichen, die 2018 auf den Straßen gelten:
1.2 „Bahnübergang ohne Schranke.“
1.3.1 „Eingleisige Eisenbahn“.
1.3.2 „Mehrgleisige Eisenbahn“.
Bezeichnung eines Bahnübergangs ohne Schranke: 1.3.1 – mit einem Gleis, 1.3.2 – mit zwei oder mehr Gleisen.
1.4.1 - 1.4.6 „Annäherung an einen Bahnübergang.“ Zusätzliche Warnung vor Annäherung an einen Bahnübergang außerhalb besiedelter Gebiete.
1.5 „Kreuzung mit einer Straßenbahnlinie.“
1.6 „Kreuzung gleichwertiger Straßen.“
1.7 „Kreisverkehr Kreuzung“.
1.8 „Ampelregelung“. Eine Kreuzung, ein Fußgängerüberweg oder ein Straßenabschnitt, an dem der Verkehr durch eine Ampel geregelt wird.
1.9 „Zugbrücke“. Zugbrücke oder Fährüberfahrt.
1.10 „Abfahrt zur Böschung.“ Abfahrt zum Damm oder Ufer.
1.11.1, 1.11.2 „Gefährliche Wendung.“
1.12.1, 1.12.2 – „Gefährliche Kurven“.
Ein Straßenabschnitt mit gefährlichen Kurven: 1.12.1 – mit der ersten Rechtskurve, 1.12.2 – mit der ersten Linkskurve.
1.13 „Steiler Abstieg.“
1.14 „Steiler Anstieg.“
1.15 „Rutschige Straße.“ Ein Straßenabschnitt mit erhöhter Glätte der Fahrbahn.
1.16 „Unebene Straße“ Ein Straßenabschnitt, der Unebenheiten auf der Fahrbahn aufweist (Wellen, Schlaglöcher, unebene Kreuzungen mit Brücken usw.).
1.17 „Künstlicher Buckel“. Ein Straßenabschnitt mit künstlichen Hügeln, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzwingen.
1.18 „Kiesfreigabe“. Ein Straßenabschnitt, auf dem Kies, Schotter und dergleichen unter den Rädern von Fahrzeugen herausgeschleudert werden können.
1.19 „Gefährlicher Straßenrand.“ Ein Straßenabschnitt, auf dem das Abbiegen am Straßenrand gefährlich ist.
1.20.1 - 1.20.3 „Verengung der Straße.“
Beidseitig verjüngt - 1.20.1, rechts - 1.20.2, links - 1.20.3.
1.21 „Gegenverkehr“. Der Beginn eines Straßenabschnitts (Fahrbahn) mit Gegenverkehr.
1.22 „Fußgängerüberweg“. Fußgängerüberweg, gekennzeichnet mit den Schildern 5.19.1, 5.19.2 und (oder) den Markierungen 1.14.1 und 1.14.2.
1.23 „Kinder“. Ein Straßenabschnitt in der Nähe einer Kindereinrichtung (Schule, Gesundheitslager usw.), auf dessen Fahrbahn Kinder auftauchen können.
1.24 „Kreuzung mit einem Radweg.“
1.25 „Straßenarbeiten“.
1.26 „Viehtreiben“.
1.27 „Wilde Tiere“.
1.28 „Fallende Steine“. Ein Straßenabschnitt, auf dem Lawinen, Erdrutsche und Steinschlag möglich sind.
1,29 „Seitenwind“.
1.30 „Tiefflieger“.
1.31 „Tunnel“. Ein Tunnel, in dem es keine künstliche Beleuchtung gibt, oder ein Tunnel, in dem die Sicht auf das Eingangsportal eingeschränkt ist.
1.32 „Stau“. Ein Straßenabschnitt, auf dem es einen Stau gibt.
1.33 „Sonstige Gefahren.“ Ein Straßenabschnitt, der Gefahren birgt, die nicht durch andere Warnschilder gekennzeichnet sind.
1.34.1, 1.34.2 „Rotationsrichtung“. Bewegungsrichtung auf einer kurvigen Straße mit kleinem Radius und eingeschränkter Sicht. Richtung zur Umgehung des zu reparierenden Straßenabschnitts.
1.34.3 „Drehrichtung“. Wegbeschreibung an einer T-Kreuzung oder Weggabelung. Wegbeschreibung zur Umgehung des zu reparierenden Straßenabschnitts.
2. Prioritätszeichen
2.1 „Hauptstraße“. Eine Straße, auf der an nicht regulierten Kreuzungen Vorfahrt gewährt wird.
2.2 „Das Ende der Hauptstraße.“
2.3.1 „Kreuzung mit einer Nebenstraße.“
2.3.2 - 2.3.7 „Anbindung an eine Nebenstraße.“
Rechts angrenzend - 2.3.2, 2.3.4, 2.3.6, links - 2.3.3, 2.3.5, 2.3.7.
2.4 " ". Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich auf der zu überquerenden Straße und, sofern ein Schild 8.13 vorhanden ist, auf der Hauptstraße bewegen.
2.5 „Fahren ohne Anhalten ist verboten.“ Das Fahren ohne Anhalten vor der Haltelinie und, falls keine solche vorhanden ist, vor dem Rand der zu überquerenden Fahrbahn ist verboten. Der Fahrer muss Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich entlang der Kreuzung bewegen, und wenn ein Schild 8.13 vorhanden ist, auf der Hauptstraße.
Das Schild 2.5 kann vor einem Bahnübergang oder Quarantäneposten angebracht werden. In diesen Fällen muss der Fahrer vor der Haltelinie bzw., falls keine Haltelinie vorhanden ist, vor dem Schild anhalten.
2.6 „Vorteil des Gegenverkehrs.“
Das Befahren enger Straßenabschnitte ist verboten, wenn dadurch der Gegenverkehr behindert werden kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, die sich in einem engen Bereich oder an der gegenüberliegenden Einfahrt befinden.
2.7 „Vorteil gegenüber dem Gegenverkehr.“
Ein schmaler Straßenabschnitt, auf dem der Fahrer einen Vorteil gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen hat.
3. Verbotszeichen
Mit Verbotsschildern werden bestimmte Verkehrsbeschränkungen eingeführt oder aufgehoben.
3.1 „Der Zutritt ist verboten.“ Die Einfahrt aller Fahrzeuge in diese Richtung ist verboten.
3.2 „Bewegung ist verboten.“ Alle Fahrzeuge sind verboten.
3.3 „Der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist verboten.“
3.4 „LKW-Verkehr ist verboten.“
Die Beförderung von Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (sofern das Gewicht nicht auf dem Schild angegeben ist) oder mit einem zulässigen Höchstgewicht über dem auf dem Schild angegebenen Höchstgewicht sowie von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.
3.5 „Motorräder sind verboten.“
3.6 „Die Bewegung von Traktoren ist verboten.“ Der Verkehr von Traktoren und selbstfahrenden Fahrzeugen ist verboten.
3.7 „Der Umzug mit Anhänger ist verboten.“
Das Führen von Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art sowie das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist verboten.
3.8 „Der Verkehr mit Pferdefuhrwerken ist verboten.“
Der Transport von Pferdefuhrwerken (Schlitten), Reit- und Lasttieren sowie der Durchgang von Vieh ist verboten.
3.9 „Fahrräder sind verboten.“ Fahrräder und Mopeds sind verboten.
3.10 „Fußgängerverkehr ist verboten.“
3.11 „Gewichtsbeschränkung“.
Der Verkehr von Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugkombinationen, deren tatsächliches Gesamtgewicht das auf dem Schild angegebene übersteigt, ist verboten.
3.12 „Begrenzung der Masse pro Fahrzeugachse.“
Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren tatsächliches Gewicht auf einer Achse das auf dem Schild angegebene Gewicht übersteigt.
3.13 „Höhenbegrenzung“.
Der Verkehr von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene Höhe, ist verboten.
3.14 „Breitenbegrenzung“. Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Gesamtbreite (beladen oder unbeladen) größer ist als die auf dem Schild angegebene.
3.15 „Längenbegrenzung“.
Der Verkehr von Fahrzeugen (Wagenzügen), deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) die auf dem Schild angegebene Länge überschreitet, ist verboten.
3.16 „Mindestabstandsbegrenzung.“
Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Abstand zwischen ihnen geringer ist als der auf dem Schild angegebene.
3.17.1 „Zoll“. Es ist verboten zu reisen, ohne an einer Zollstelle (Kontrollpunkt) anzuhalten.
3.17.2 „Gefahr“.
Die Weiterfahrt aller Fahrzeuge ist ausnahmslos aufgrund eines Verkehrsunfalls, Unfalls, Brandes oder einer anderen Gefahr verboten.
3.17.3 „Steuerung“. Das Durchfahren von Kontrollpunkten ohne anzuhalten ist verboten.
3.18.1 „Rechtsabbiegen ist verboten.“
3.18.2 „Linksabbiegen ist verboten.“
3.19 „Abbiegen ist verboten.“
Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen, außer langsam fahrende Fahrzeuge, Pferdefuhrwerke, Mopeds und zweirädrige Motorräder ohne Beiwagen.
3.21 „Ende des Überholverbots.“
3.22 „Das Überholen durch Lkw ist verboten.“
Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen ist das Überholen aller Fahrzeuge verboten.
3.23 „Ende des Überholverbots für Lkw.“
3.24 „Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“
Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km/h) zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.
3.25 „Ende der Höchstgeschwindigkeitszone.“
3.26 „Tonsignal ist verboten.“
Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal dient der Verhinderung eines Verkehrsunfalls.
3.27 „Anhalten ist verboten.“ Keine Fahrzeuge erlaubt.
3.28 „Parken ist verboten.“ Das Parken von Fahrzeugen ist verboten.
3.29 „An ungeraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“
3.30 „An geraden Tagen im Monat ist das Parken verboten.“
Bei gleichzeitiger Verwendung der Zeichen 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Fahrbahnseiten ist das Parken auf beiden Fahrbahnseiten von 19:00 bis 21:00 Uhr (Umstellzeit) gestattet.
3.31 „Ende der Zone aller Beschränkungen.“
Bezeichnung des Endes des Versorgungsbereichs gleichzeitig für mehrere Zeichen aus den folgenden: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 - 3.30.
3.32 „Der Verkehr von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten.“
Der Verkehr von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschilder) „Gefährliche Ladung“ ausgestattet sind, ist verboten.
3.33 „Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiver und brennbarer Ladung ist verboten.“
4. Gebotszeichen
4.1.1 „Geradeaus fahren.“
4.1.2 „Nach rechts bewegen.“
4.1.3 „Nach links bewegen.“
4.1.4 „Geradeaus oder nach rechts bewegen.“
4.1.5 „Geradeaus oder nach links bewegen.“
4.1.6 „Bewegung nach rechts oder links.“
Das Fahren ist nur in der durch Pfeile auf den Schildern angegebenen Richtung gestattet. Schilder, die ein Linksabbiegen erlauben, gestatten auch eine Kehrtwende (es können Schilder 4.1.1 – 4.1.6 mit einer Pfeilanordnung verwendet werden, die den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung entspricht).
Die Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der Zeichen 4.1.1 – 4.1.6 erstreckt sich auf die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Zeichen angebracht ist. Die Wirkung des am Anfang eines Straßenabschnitts angebrachten Zeichens 4.1.1 erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht das Rechtsabbiegen in Höfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche.
4.2.1 „Hindernissen auf der rechten Seite ausweichen.“
4.2.2 „Hindernissen auf der linken Seite ausweichen.“ Eine Umleitung ist nur aus der durch den Pfeil angezeigten Richtung zulässig.
4.2.3 „Hindernissen rechts oder links ausweichen.“ Umwege sind aus allen Richtungen zulässig.
4.3 „Kreisbewegung“. Eine Bewegung in die durch die Pfeile angegebene Richtung ist zulässig.
4.4 „Radweg“.
4.5 „Fußgängerweg“. Nur Fußgänger dürfen sich bewegen.
4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung.“ Das Fahren ist nur mit der angegebenen Geschwindigkeit oder höher (km/h) gestattet.
4.7 „Ende der Mindestgeschwindigkeitszone.“
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Informationstafeln) „Gefährliche Güter“ ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung gestattet: 4.8.1 - geradeaus, 4.8.2 - rechts, 4.8.3 - links.
5. Zeichen besonderer Vorschriften
Durch Sonderregelungsschilder werden bestimmte Verkehrsarten eingeführt oder aufgehoben.
5.1 „Autobahn“.
Eine Straße, auf der die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die das Verfahren für das Fahren auf Autobahnen festlegt.
5.2 „Ende der Autobahn.“
5.3 „Straße für Autos.“
Eine Straße, die nur für Autos, Busse und Motorräder bestimmt ist.
5.4 „Das Ende der Straße für Autos.“
5.5 „Einbahnstraße.“
Eine Straße oder Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr über die gesamte Breite in eine Richtung erfolgt.
5.6 „Das Ende einer Einbahnstraße.“
5.7.1, 5.7.2 „Einfahrt in eine Einbahnstraße.“ Einfahrt in eine Einbahnstraße oder Fahrbahn.
5.8 „Rückwärtsbewegung“.
Der Anfang eines Straßenabschnitts, an dem eine oder mehrere Fahrspuren in die entgegengesetzte Richtung wechseln können.
5.9 „Ende der Rückwärtsbewegung.“
5.10 „Einfahrt in eine Straße mit Rückwärtsverkehr.“
5.11 „Straße mit Fahrstreifen für Streckenfahrzeuge.“ Eine Straße, auf der der Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis eingesetzt werden, auf einer speziell dafür vorgesehenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugstroms erfolgt.
5.12 „Straßenende mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“
5.13.1, 5.13.2 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“
5.14 „Fahrspur für Streckenfahrzeuge.“ Eine Fahrspur, die nur für den Verkehr von Streckenfahrzeugen, Radfahrern und Fahrzeugen, die als Personentaxis verwendet werden, bestimmt ist und sich in derselben Richtung wie der allgemeine Fahrzeugstrom bewegt.
5.14.2 „Fahrspur für Radfahrer“ – eine Fahrspur der Fahrbahn, die für den Verkehr von Fahrrädern und Mopeds bestimmt ist, vom Rest der Fahrbahn durch horizontale Markierungen getrennt und mit dem Schild 5.14.2 gekennzeichnet ist.
5.15.1 „Verkehrsrichtungen auf Fahrbahnen.“
Die Anzahl der Fahrspuren und die zulässigen Bewegungsrichtungen für jede von ihnen.
5.15.2 „Fahrspurrichtungen“.
Zulässige Fahrspurrichtungen.
Die Schilder 5.15.1 und 5.15.2, die ein Linksabbiegen vom äußersten linken Fahrstreifen zulassen, erlauben auch ein Kehrtwenden von diesem Fahrstreifen.
Die Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gelten nicht für Streckenfahrzeuge. Die Wirkung der vor der Kreuzung angebrachten Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 gilt für die gesamte Kreuzung, sofern nicht andere darauf angebrachte Zeichen 5.15.1 und 5.15.2 andere Anweisungen geben.
5.15.3 „Streifenanfang“.
Der Beginn einer zusätzlichen Bergauf- oder Bremsspur. Wenn auf dem vor dem Zusatzfahrstreifen angebrachten Schild das Zeichen 4.6 „Mindestgeschwindigkeitsbegrenzung“ angebracht ist, muss der Fahrer eines Fahrzeugs, der nicht mit der angezeigten oder höheren Geschwindigkeit auf dem Hauptfahrstreifen weiterfahren kann, die Fahrspur auf die Fahrspur wechseln sein Recht.
5.15.4 „Streifenanfang“.
Der Beginn des mittleren Abschnitts einer dreispurigen Straße, die für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist. Wenn das Schild 5.15.4 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
5.15.5 „Spurende“. Das Ende einer zusätzlichen Bergauf- oder Beschleunigungsspur.
5.15.6 „Spurende“.
Das Ende eines Abschnitts des Mittelstreifens einer dreispurigen Straße, der für den Verkehr in eine bestimmte Richtung vorgesehen ist.
Wenn das Schild 5.15.7 ein Schild zeigt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge auf der entsprechenden Fahrspur verboten.
Auf Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen können Schilder 5.15.7 mit der entsprechenden Anzahl von Pfeilen verwendet werden.
5.15.8 „Anzahl der Fahrspuren“.
Gibt die Anzahl der Spuren und Spurmodi an. Der Fahrer ist verpflichtet, die Anforderungen der auf den Pfeilen angebrachten Schilder einzuhalten.
5.16 „Haltestelle für Busse und (oder) Trolleybusse.“
5.17 „Haltestelle der Straßenbahn.“
5.18 „Taxiparkplatz.“
5.19.1, 5.19.2 „Fußgängerüberweg“.
Wenn an der Kreuzung keine Markierungen 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden sind, wird das Zeichen 5.19.1 rechts von der Straße an der nahen Grenze der Kreuzung relativ zu entgegenkommenden Fahrzeugen angebracht, und das Zeichen 5.19.2 wird links angebracht der Straße am anderen Rand der Kreuzung.
5.20 „Künstlicher Buckel“.
Zeigt die Grenzen einer künstlichen Rauheit an. Das Schild wird an der nächstgelegenen Grenze des künstlichen Hügels im Verhältnis zu herannahenden Fahrzeugen angebracht.
5.21 „Wohngebiet“.
Das Gebiet, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und die Verkehrsregeln in einem Wohngebiet festlegen.
5.22 „Ende des Wohngebiets.“
5.23.1, 5.23.2 „Beginn eines besiedelten Gebietes.“
Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten und das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegen.
5.24.1, 5.24.2 „Ende eines besiedelten Gebiets.“
Der Ort, ab dem auf einer bestimmten Straße die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die das Verfahren für den Verkehr in besiedelten Gebieten festlegt, nicht mehr gelten.
5.25 „Der Beginn einer Siedlung.“
Der Beginn eines besiedelten Gebiets, in dem die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt, auf dieser Straße nicht gelten.
5.26 „Ende einer Abrechnung.“
Das Ende eines besiedelten Gebiets, in dem auf dieser Straße nicht die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung der Russischen Föderation gelten, die die Verkehrsregeln in besiedelten Gebieten festlegt.
5.27 „Zone mit begrenzten Parkmöglichkeiten.“
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken verboten ist.
5.28 „Ende der Parkverbotszone.“
5.29 „Geregelte Parkzone.“
Der Ort, an dem das Gelände (Straßenabschnitt) beginnt, an dem das Parken erlaubt und durch Schilder und Markierungen geregelt ist.
5.30 Uhr „Ende der geregelten Parkzone.“
5.31 „Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem die Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist.
5.32 „Ende der Zone mit Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.“
5.33 „Fußgängerzone“.
Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, an dem nur Fußgängerverkehr erlaubt ist.
5.34 „Ende der Fußgängerzone.“
6. Hinweisschilder
Hinweisschilder informieren über die Lage von besiedelten Gebieten und anderen Objekten sowie über etablierte oder empfohlene Verkehrsarten.
6.1 „Allgemeine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen.“
Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß den Straßenverkehrsregeln der Russischen Föderation.
Die Geschwindigkeit, mit der auf diesem Straßenabschnitt gefahren werden sollte. Der Wirkungsbereich des Zeichens erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung und wird bei Verwendung des Zeichens 6.2 zusammen mit einem Warnzeichen durch die Länge des Gefahrenbereichs bestimmt.
6.3.1 „Raum drehen.“ Linksabbiegen ist verboten.
6.3.2 „Wendebereich“. Länge des Wendebereichs. Linksabbiegen ist verboten.
6.4 „Parkplatz“.
6.5 „Nothalteleiste“. Nothaltestreifen bei steilem Abstieg.
6.6 „Unterirdischer Fußgängerüberweg.“
6.7 „Oberirdischer Fußgängerüberweg.“
6.8.1 - 6.8.3 „Deadlock“. Eine Straße ohne Durchgang.
6.9.1 „Vorabanweisungen“
6.9.2 „Vorlaufrichtungsanzeige“.
Wegbeschreibungen zu den Siedlungen und anderen Objekten sind auf dem Schild angegeben. Schilder können Bilder des Schildes 6.14.1 enthalten , Autobahn, Flughafen und andere Piktogramme. Das Schild 6.9.1 kann Bilder anderer Schilder enthalten, die über Verkehrsmuster informieren. Am unteren Rand des Zeichens 6.9.1 ist die Entfernung von der Stelle, an der das Zeichen angebracht ist, bis zur Kreuzung oder dem Beginn des Verzögerungsstreifens angegeben.
Das Zeichen 6.9.1 dient auch zur Kennzeichnung einer Umgehung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotszeichen 3.11 – 3.15 angebracht ist.
6.9.3 „Verkehrsmuster“.
Die Bewegungsroute, wenn bestimmte Manöver an einer Kreuzung verboten sind oder Bewegungsrichtungen an einer komplexen Kreuzung zulässig sind.
6.10.1 „Richtungsanzeiger“
6.10.2 „Richtungsanzeiger“.
Wegbeschreibungen zu Routenpunkten. Die Schilder können die Entfernung (km) zu den darauf angegebenen Objekten sowie Symbole einer Autobahn, eines Flughafens und andere Piktogramme angeben.
6.11 „Name des Objekts.“
Der Name eines Objekts, das kein besiedeltes Gebiet ist (Fluss, See, Pass, Wahrzeichen usw.).
6.12 „Entfernungsanzeige“.
Entfernung (km) zu Siedlungen entlang der Route.
6.13 „Kilometerzeichen“. Entfernung (km) zum Anfang oder Ende der Straße.
6.14.1, 6.14.2 „Routennummer“.
6.14.1 - der Straße (Route) zugewiesene Nummer; 6.14.2 - Nummer und Richtung der Straße (Route).
6.15.1 - 6.15.3 „Verkehrsrichtung für LKW“.
6.16 „Haltelinie“.
Der Ort, an dem Fahrzeuge anhalten, wenn eine Ampel verboten ist ().
6.17 „Umleitungsdiagramm“. Route zur Umgehung eines vorübergehend für den Verkehr gesperrten Straßenabschnitts.
Richtung zur Umgehung eines Straßenabschnitts, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.
6.19.1, 6.19.2 „Vorläufiger Hinweis für den Spurwechsel auf eine andere Fahrbahn.“
Die Richtung zum Umfahren eines für den Verkehr gesperrten Fahrbahnabschnitts auf einer Straße mit Trennstreifen oder die Bewegungsrichtung zum Zurückkehren auf die rechte Fahrbahn.
Auf den Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2, die außerhalb eines besiedelten Gebiets angebracht sind, bedeutet ein grüner oder blauer Hintergrund, dass der Verkehr zu dem angegebenen besiedelten Gebiet bzw. Objekt entlang einer Autobahn oder einem anderen Ort erfolgt Straße. Auf den in einem besiedelten Gebiet angebrachten Schildern 6.9.1, 6.9.2, 6.10.1 und 6.10.2 bedeuten Einfügungen mit grünem oder blauem Hintergrund, dass die Bewegung zu dem angegebenen besiedelten Gebiet oder Objekt nach dem Verlassen dieses besiedelten Gebiets entsprechend durchgeführt wird je nach Autobahn oder sonstiger Straße; Der weiße Hintergrund des Schildes bedeutet, dass sich das angegebene Objekt an diesem Ort befindet.
7. Dienstleistungsmarken
Serviceschilder informieren über die Lage der jeweiligen Einrichtungen.
7.1 „Sanitätsstation“.
7.2 „Krankenhaus“.
7.3 „Tankstelle“.
7.4 „Fahrzeugwartung“.
7.5 „Autowäsche“.
7.6 „Telefon“.
7.7 „Verpflegungsstation“.
7.8 „Trinkwasser“.
7,9 „Hotel oder Motel.“
7.10 „Camping“.
7.11 „Ruhestätte“.
7.12 „Straßenpatrouillenposten.“
7.13 „Polizei“.
7.14 „Kontrollstelle für den internationalen Straßenverkehr.“
7.15 „Empfangsbereich eines Radiosenders, der Verkehrsinformationen sendet.“
Jeder Autofahrer sollte die Beschreibung der Schilder auf den Fahrspuren kennen, da diese für ihn von größter Bedeutung sind. Wenn der Fahrlehrer mit der Ausbildung in einer Fahrschule beginnt, beschäftigt er sich zunächst mit Fragen rund um die Verkehrszeichen. An zweiter Stelle in den Regeln, aber nicht in der Bedeutung, stehen vorrangige Verkehrszeichen. Was sie bedeuten und was ihre Hauptbedeutung ist, erfahren Sie weiter unten.
Allgemeine Merkmale von Prioritätszeichen
Verkehrsprioritätszeichen bezeichnen viele Experten als Vorfahrtszeichen. Sie schaffen die Verkehrsordnung auf heterogenen Straßen. Außerdem bestimmt das Verkehrsvorrangzeichen die Art der Kreuzung und die Beschaffenheit der Fahrbahn, beispielsweise ob die Durchfahrt eng ist oder überhaupt keine Durchfahrt vorhanden ist. Eine detaillierte Beschreibung der Schilder finden Sie am Ende des Artikels, wo Sie auch Ihren Kommentar hinterlassen können.
Einige der Hauptindikatoren sind:
- Fahren ohne Anhalten ist verboten;
- Vorfahrt beachten;
- Hauptrichtung.
Wenn Fahrer Vorfahrtsverkehrszeichen ignorieren, kann dies zweifellos zu einem Unfall führen. Laut Statistik ereignen sich die meisten Unfälle aufgrund der Nichtbeachtung der durch solche Schilder festgelegten Regeln. Wir werden versuchen, so detailliert wie möglich über Vorrangzeichen zu sprechen, damit Fahranfänger bereits in den ersten Phasen ihrer Fahrausbildung erfahren können, wie ernst ihre Aufgabe ist.
Es sollte sofort klargestellt werden, dass die Zeichen der anderen Gruppen in Form und Farbe ähnlich sind, sich jedoch nur die vorrangigen unterscheiden. Um gut navigieren zu können, müssen sie erlernt werden.
Informationen zu Straßenvorteilen
Mehrere Hinweise informieren den Fahrer über seinen Vorteil beim Fahren. Fahranfänger gehen davon aus, dass nur die „Hauptstraße“ vor Sonderfahrrechten warnt. Tatsächlich gibt es mehrere solcher Einschränkungen:
- die Hauptstraße. Wir haben es bereits auf dem Foto oben gezeigt. Wie es aussieht, können Sie auch der Tabelle nach dem Artikel entnehmen, in der Sie Kommentare hinterlassen können. Alle Verkehrsregeln-Vorfahrtsschilder sind nummeriert. „Hauptstraße“ steht im Reglement unter Punkt 2.1. Darin heißt es, dass der Fahrer das Recht hat, sich auf einer solchen Strecke zu bewegen, ohne anderen Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren, die von Nebenstraßen abbiegen. Wird an jeder Kreuzung installiert, an der der Hauptweg an einen Nebenweg grenzt. Es sollte klargestellt werden, dass ein solches Schild auch das Anhalten außerhalb der Siedlungsgrenze verbietet;
- Ende der Hauptrichtung. Dieser Zeiger folgt den Regeln nach dem, was wir oben beschrieben haben. Seine Zahl ist 2,2. Mit der Aufstellung eines solchen Schildes endet die Berechtigung und der Weg muss anderen Verkehrsteilnehmern, die die Hauptrichtung verlassen, überlassen werden.
Bilder von Vorfahrtszeichen finden Sie nach dem Artikel. Das Foto unten zeigt ein Straßenschild für das Ende des Hauptweges. Darunter befindet sich ein „Stopp“-Schild, das darauf hinweist, dass das Fahren ohne Anhalten nicht gestattet ist.
Zu den Straßenkreuzungsschildern gehören:
- Schnittpunkt der Haupt- und Nebenwege. Wenn der Fahrer ein solches Schild sieht, versteht er, dass vor ihm eine unkontrollierte Kreuzung liegt.
- Beitritt zu einem sekundären Pfad. In den Regeln gibt es drei solcher Zeichen. Sie haben eine ähnliche Bedeutung, zeigen aber an, auf welcher Seite der Nebenpfad mit dem Hauptpfad verbunden ist.
Es gibt auch Schilder, die Sie darauf hinweisen, dass Sie anhalten müssen. Dies sind „Give Way“ und „Stop“, die auf dem vorherigen Foto dargestellt sind. Der Vorteil steht dem Fahrer zusätzlich zur Fahrt auf der Hauptstraße zu, wenn er das Schild „Vorteil der Gegenrichtung“ passiert hat. Die meisten Fragen stellen sich bezüglich der Präferenzbewegung. Bei Begrenzern sollten Sie sich an folgendem Grundsatz orientieren:
- vorübergehende Vorfahrtsverkehrszeichen stehen an erster Stelle;
- Wenn keine temporären Schilder angebracht sind, müssen die Anforderungen an dauerhafte Schilder beachtet werden.
- wenn keine Markierungen vorhanden sind, achtet der Fahrer auf vorübergehende Fahrbahnmarkierungen;
- Wenn oben keine Schilder aufgeführt sind, müssen Sie sich an dauerhaften Markierungen auf dem Asphalt orientieren.
Die zweite Gruppe von Verkehrszeichen sind Vorfahrtszeichen. Vielleicht das Wichtigste. Prioritätszeichen werden einfach verwendet, um die Reihenfolge der Durchfahrt von Fahrzeugen an Straßenkreuzungen (einschließlich Kreuzungen) sowie auf engen Straßenabschnitten (z. B. an Orten, an denen Straßenreparaturarbeiten durchgeführt werden) zu regeln.
Vorfahrtszeichen bestimmen die Reihenfolge der Fahrt an Kreuzungen und engen Straßenabschnitten
Die Nichteinhaltung der Prioritätsgrundsätze ist wohl die „beliebteste“ Unfallursache. Deshalb werden wir versuchen, diese Gruppe von Verkehrszeichen so effizient wie möglich zu berücksichtigen. Außerdem ist es nicht so voluminös.
Ein wichtiger Hinweis. Grundsätzlich haben alle Verkehrszeichen (mit Ausnahme der Vorrangzeichen) eine einheitliche Form bzw. Farbgebung. Und nur die Prioritätszeichen sind einander nicht ähnlich.
„Hauptstraße“ (2.1)
Der beliebteste Ort für die Anbringung eines Schildes ist die Einfahrt zu einer Kreuzung, und sein Abdeckungsbereich erstreckt sich meist bis zur Kreuzung (oder Straßenkreuzung). Und in diesem Zusammenhang weist das Schild „Hauptstraße“ den Fahrer darauf hin, dass er an einer Kreuzung ankommt, an der er Vorrang hat.
Es ist nur wichtig, sich daran zu erinnern, dass es an der Kreuzung (mindestens!) zwei Haupteingänge gibt. Und zwei Fahrzeuge mit Vorrang müssen nach der „Rechtshand“-Regel vorbeifahren, also dem Hindernis auf der rechten Seite ausweichen, oder der Straßenbahn Vorfahrt gewähren, wie in der Abbildung oben dargestellt.
Sehr oft wird das Schild „Hauptstraße“ zusammen mit einer der Optionen für das Schild „Hauptstraßenrichtung“ (8.13) angebracht. Dies geschieht, wenn die Hauptstraße an der Kreuzung ihre Geradeausrichtung ändert.
In diesem Fall ändern sich die Regeln für das Durchfahren der Kreuzung nicht: Fahrer, die die Hauptrichtung verlassen, haben Vorrang (die Reihenfolge ihrer Durchfahrt entspricht der „Handrechts“-Regel).
Somit weist das Schild „Hauptstraße“ an einer ungeregelten Kreuzung auf die Vorfahrt hin.
„Das Ende der Hauptstraße“ (2.2)
Der Name des Schildes ist Programm: Es wird vor einer Kreuzung angebracht und weist den Fahrer darauf hin, dass er den Vorteil, den er bisher beim Durchfahren früherer Kreuzungen hatte, nicht mehr genießen wird.
Wird das Schild „Ende der Hauptstraße“ allein (nicht in Kombination mit anderen Vorfahrtszeichen) verwendet, muss der Fahrer die bevorstehende Kreuzung als gleichwertig betrachten. Beim Überholen muss er die „rechte Hand“-Regel anwenden (hindernissen rechts Vorfahrt geben).
Am häufigsten wird dieses Schild jedoch zusammen mit den Schildern „Vorfahrt“ (2.4) oder „Fahren ohne Anhalten verboten“ (2.5) angezeigt. In diesem Fall muss der Fahrer die Kreuzung als ungleich betrachten, an der er keine Vorfahrt mehr hat, weil er aus einer Nebenrichtung hineinfährt.
Die Regeln erlauben die Platzierung dieses Schildes sowohl vorher (in einiger Entfernung vor der Kreuzung) als auch erneut – unmittelbar vor der Kreuzung.
„Kreuzung mit einer Nebenstraße“ (2.3.1)
„Anbindung einer Nebenstraße“ (2.3.2 - 2.3.7)
Eine große Familie „verwandter“ Schilder, die in der Regel außerhalb des besiedelten Gebiets angebracht sind. Alle diese Schilder weisen den Fahrer darauf hin, dass er an der Kreuzung auf der „fetten Spur“ fahren wird, also die Fahrer ausnutzen wird, die sich auf der kreuzenden (oder angrenzenden) Straße bewegen.
Durch die dreieckige Form der Schilder mit rotem Rand ähneln sie stark den Warnschildern. Diese Ähnlichkeit ist kein Zufall: Die Regeln für die Anbringung des einen und des anderen Schildes sind die gleichen – 150–300 Meter vor der entsprechenden Kreuzung außerhalb eines besiedelten Gebiets und 50–100 Meter in einem besiedelten Gebiet.
„Platz machen“ (2.4)
Dieses Schild weist den Fahrer im Gegensatz zu früheren Vorfahrtsschildern darauf hin, dass er an dieser Kreuzung den auf der Hauptstraße fahrenden Fahrern Vorrang geben muss.
Ändert die Hauptstraße an einer Kreuzung ihre Richtung, wird das Schild „Vorfahrt“ zusammen mit dem Schild „Richtung Hauptstraße“ angebracht (8.13).
Das Schild kann auch vor Ausfahrten zur Hauptstraße aus angrenzenden Gebieten angebracht werden. Dies geschieht für den Fall, dass der Fahrer beim Passieren solcher Kreuzungen die Priorität nicht eindeutig bestimmen kann.
„Fortfahren ohne Anhalten ist verboten“ (2.5)
Dies ist das einzige Schild mit achteckiger Form. Die ursprüngliche Form und Farbgebung lässt keine Verwechslung mit anderen Zeichen zu.
Video - Verkehrsvorrangschilder mit Kommentaren:
Das Schild weist den Fahrer an, folgende Maßnahmen zu ergreifen: den Fahrern, die sich auf der Hauptstraße bewegen, Vorfahrt zu gewähren und einen obligatorischen kurzen Stopp einzulegen. Und auch wenn sich auf der Hauptstraße keine Fahrzeuge befinden, denen Vorrang eingeräumt werden muss, gilt: Ein kurzer Stopp ist Sache des Fahrers.
Somit ähnelt das Funktionsprinzip des Schildes „Kein Verkehr ohne Anhalten“ dem Schild „Vorfahrt geben“. Aber das Zeichen, an dem wir interessiert sind, hat eine zusätzliche Anforderung – einen obligatorischen kurzfristigen Stopp.
Dieses Zeichen wird hauptsächlich in zwei Fällen verwendet:
1) vor Kreuzungen (Kreuzungen), bei denen keine ausreichende Sichtbarkeit der sich der Kreuzung entlang der Hauptstraße nähernden Fahrzeuge gewährleistet ist;
2) vor ungeregelten Bahnübergängen (ohne Ampeln, Schranken und Wachen).
Das Erfordernis eines Verkehrsstoppzeichens in solchen Bereichen ermöglicht es dem Fahrer, die Situation angemessen einzuschätzen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Die grundlegende Frage ist, wo man einen Autofahrer stoppen kann, der unter diesem Schild fährt.
Vor einer Kreuzung sollten Sie wie folgt anhalten:
1) vor der Haltelinie;
2) in Abwesenheit - vor dem Rand der überquerten Fahrbahn.
Vor einem Bahnübergang gilt eine etwas andere Halteregel:
1) auch vor der Haltelinie;
2) in seiner Abwesenheit – vor dem Schild.
So fordert das vor der Kreuzung angebrachte Schild „Fahren ohne Anhalten verboten“ nicht nur zum Vorgeben, sondern auch zum kurzen Anhalten (unabhängig von der Anwesenheit oder Abwesenheit eines auf der Hauptstraße fahrenden Fahrzeugs).
„Vorteil des Gegenverkehrs“ (2.6)
„Vorteil gegenüber dem Gegenverkehr“ (2,7)
Hierbei handelt es sich um „verwandte“ Schilder mit direkt entgegengesetzten Wirkprinzipien: Das erste verpflichtet zum Vorfahrtsrecht, das zweite hingegen weist auf die Vorfahrt im Verkehr hin.
Videolektion – Verkehrsvorrangschilder:
Es stellt sich die logische Frage: „Warum ein weiteres Zeichenpaar schaffen, das die Priorität der Bewegung anzeigt?“ Tatsache ist, dass dieses Schilderpaar niemals an Kreuzungen und anderen Kreuzungen angebracht wird. Sie sind speziell für enge Straßenabschnitte konzipiert, auf denen der Gegenverkehr nur schwer passieren kann.
Das erste Schild „Vorfahrt dem Gegenverkehr geben“ ähnelt in seiner Form stark den Verbotsschildern. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, dass der Fahrer beim Unterqueren dieses Zeichens verpflichtet ist, entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren.
Das zweite Schild „Vorfahrt dem Gegenverkehr geben“ erinnert an Hinweisschilder und gibt, wie der Name schon sagt, dem Fahrer beim Durchfahren eines engen Straßenabschnitts Vorrang.
Beim Unterqueren dieses Schildes hat der Fahrer das Recht, zuerst vorbeizukommen.
Fassen wir zusammen
Vorfahrtsschilder sind ein sehr wichtiges Mittel zur Verkehrsregelung. Sie bestimmen die Reihenfolge der Durchfahrt durch Kreuzungen und enge Straßenabschnitte.
Und noch ein wichtiger und bedeutsamer Punkt: Vorfahrtsschilder und Ampeln entfallen.
Verkehrsprioritätszeichen sollen die Reihenfolge des Verkehrs an unkontrollierten Kreuzungen festlegen, also an Stellen, an denen zwei aufeinander zufahrende Autos nicht gleichzeitig passieren können.
Anhand dieser Schilder kann der Fahrer navigieren und verhindern, dass ein Notfall an einer Straßenkreuzung, an der Ausfahrt oder beim Abbiegen auf eine andere Straße eintritt.
Natürlich kann ein sicherer Verkehr nicht gewährleistet werden, wenn alle Teilnehmer aus Unwissenheit oder Unaufmerksamkeit die Anforderungen der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtszeichen, missachten.
Versuchen wir also, Ihnen unter Vermeidung formeller Sprache etwas mehr über diesen kleinen Abschnitt der Regeln zu erzählen.
Verkehrsprioritätszeichen, ihre Nummern und Namen
Das Bild zeigt gemäß den Anforderungen der Norm hergestellte Prioritätszeichen, deren Namen und Nummern.
Verkehrsschild „Hauptstraße“ (2.1)
An Kreuzungen installiert. Wenn Sie es vor sich sehen, wenn Sie sich einer Straßenkreuzung nähern, haben Sie einen Vorteil gegenüber Autos, die aus anderen Richtungen kommen.
Wenn Sie jedoch nach links abbiegen müssen, müssen Sie den auf der Hauptstraße entgegenkommenden Autos Vorfahrt gewähren. Hier muss hinzugefügt werden, dass die Hauptstraße an Kreuzungen häufig ihre Richtung ändert. In solchen Fällen wird das Schild 2.1 durch das Schild 8.13 ergänzt, das den Fahrer eindeutig über die Richtung der Hauptstraße informiert.
Zwar gibt es einige Kuriositäten, und die Darstellung der Richtung der Hauptstraße auf einem Schild kann dank der kreativen Energie des Künstlers, der es geschaffen hat, eine ziemlich bizarre Form annehmen. Solche „Meisterwerke“ sind zwar nicht serienmäßig, informieren den Fahrer aber dennoch ausreichend.
Der Erfassungsbereich des Schildes „Hauptstraße“ wird durch ein weiteres Schild „Ende der Hauptstraße“ (2.2) bestimmt, das ebenfalls an Kreuzungen angebracht ist.
„Platz machen“ (2.4)
Ein „Vorfahrt geben“-Schild bedeutet, dass Sie eine Nebenstraße verlassen oder eine Hauptstraße überqueren. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den auf der Hauptstraße fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren; seine Richtung wird ggf. auch durch ein Zusatzzeichen 8.13 angegeben.
Wenn Sie beim Linksabbiegen den Weg eines auf einer Nebenstraße geradewegs auf Sie zufahrenden Fahrzeugs kreuzen müssen, treten die Regeln für die Durchfahrt von Kreuzungen gleichwertiger Straßen in Kraft, d. h. Sie verzichten auf die Vorfahrt .
Denken Sie auch daran, dass das Überholen in einer Nebenrichtung beim Überqueren der Hauptrichtung recht streng bestraft wird, bis hin zum Entzug Ihrer „Rechte“ für sechs Monate.
Kreuzungszeichen mit einer Nebenstraße (2.3.1)
Die Aufstellung erfolgt in der Regel außerhalb besiedelter Gebiete; Es hat vielmehr die Bedeutung einer Warnung – denn auch auf der Hauptstraße ist an Kreuzungen Vorsicht geboten. Die Symbolik ist ganz klar: Die Nebenstraße ist mit einer dünnen Linie markiert.
Zu den Optionen für die Umsetzung können die Schilder 2.3.2-2.3.7 – „Angrenzend an die Hauptstraße“ gehören.
Vorfahrtszeichen Gegenverkehr (2.6)
Vor der Einfahrt in einen Straßenabschnitt, in dem die unfallfreie Durchfahrt zweier aus entgegengesetzter Richtung entgegenkommender Fahrzeuge schwierig oder völlig unmöglich ist, wird ein Verkehrszeichen angebracht, das auf den Vorrang des Gegenverkehrs hinweist.
Dabei kann es sich um eine schmale Brücke oder eine Fahrbahnverengung aufgrund von Sanierungsarbeiten handeln.
Es funktioniert „zusammen“ mit dem Vorrangzeichen vor dem Gegenverkehr (2.7), das am gegenüberliegenden Eingang eines solchen Abschnitts angebracht ist.
Man kann sagen, dass einige Fahrer ihre Rechte missbrauchen. Das heißt, sie können grundsätzlich mit dem Vorteil, der durch die Beschilderung entsteht, losfahren, wenn das entgegenkommende Auto bereits einen Teil der Engstelle passiert hat. Gleichzeitig vergessen sie jedoch, dass sie dafür sorgen müssen, dass die Straße frei ist.
Allerdings werden solch engstirnige „Fahrer“ für ein solches Verhalten früher oder später bestraft – sei es vom Verkehrspolizeiinspektor oder von anderen Verkehrsteilnehmern.
„Fortfahren ohne Anhalten ist verboten“ (2.5)
Am häufigsten wird ein solches Schild angebracht, bevor man durch Bahngleise fährt, mit Fahrzeugen beladene Autobahnen verlässt usw. Ein Stopp ist erforderlich, damit Sie die Situation auf der Straße besser einschätzen können, was zur Verkehrssicherheit beiträgt.
Ampeln und Vorfahrtsschilder
Hier bedarf es keiner besonderen Bemerkung – Vorrangzeichen verlieren beispielsweise bei eingeschalteter Ampel an einer Kreuzung ihre Gültigkeit. Wenn Sie den Weg des Gegenverkehrs kreuzen müssen, müssen Sie Vorfahrt geben – zum Beispiel beim Linksabbiegen und wenn keine zusätzlichen Ampelabschnitte mit Pfeilen vorhanden sind.
Vorrang von Schildern vor Markierungen
Was ist wichtiger – Vorfahrtszeichen oder Markierungen auf der Straße?
In solchen Fällen sind die Regeln recht klar. Beachten Sie bei der Entscheidung, was zu beachten ist, wenn Markierungen und Zeichen einander „widersprechen“, die Anforderungen der Zeichen.
Zur Herstellung der Verkehrsordnung, beispielsweise bei Reparaturarbeiten an der Fahrbahn, werden temporäre Schilder mit einem Bild auf gelbem Hintergrund oder der Umleitungsrichtung angebracht.
Abschließend gilt: Wenn Sie einen Abschnitt der Verkehrsregeln nicht verstehen, lösen Sie die Aufgaben aus den Prüfungsunterlagen. Dort sind die verschiedenen Sachverhalte hinreichend deutlich dargestellt. Nachdem Sie wiederholte Fehler festgestellt haben, führen Sie eine „Nachbesprechung“ durch, indem Sie eine dünne Broschüre mit den Regeln in die Hand nehmen. Glauben Sie mir, das ist eine ziemlich bewährte Methode.
Verkehrsvorfahrtsschilder sollen Autofahrern dabei helfen, sich möglichst sicher auf engen Autobahnabschnitten, gefährlichen Autobahnbereichen und Kreuzungen zurechtzufinden.
Hauptstraße (MR) – wichtige Prioritätsindikatoren
Die neueste Ausgabe der Verkehrsregeln sieht das Vorhandensein von 13 solcher Verkehrszeichen vor. Die beiden wichtigsten davon – 2.1 und 2.2 – bestimmen den Anfang und das Ende der Hauptstraße (Hauptstraße). An den meisten Kreuzungen der Stadtverkehrsadern gibt es ein Schild 2.1. Es gibt jedem Autofahrer Vorfahrt, der auf der Hauptstraße in Richtung Kreuzung fährt.
In besiedelten Gebieten sind an jeder Straßenkreuzung Vorfahrtsschilder angebracht.
Die Verkehrsordnung ermöglicht die Anbringung solcher Schilder außerhalb von Siedlungen, denn außerhalb der Stadt ist die Verkehrssicherheit nicht weniger wichtig. Außerhalb der Stadt wird der beschriebene Prioritätsindikator platziert:
- am Anfang des Eingangs zur Staatsduma;
- in Abschnitten der Hauptmaschinendrehung (Richtungsänderung);
- vor stark befahrenen Kreuzungen;
- am Ende des GD.
Die Verkehrsordnung schreibt vor, dass vor komplexen Kreuzungen das 2.1-Schild im Abstand von 150–300 Metern angebracht werden muss. Dadurch können sich Verkehrsteilnehmer schon im Vorfeld auf die Abbiegung vorbereiten. Wenn die Autobahn an einer Kreuzung ihre Richtung ändert, wird unter dem Schild eine Tabelle „Richtung der Autobahn“ (8.13) angebracht. Es zeigt, wo die Hauptstraße nach dem Überqueren der Autobahnen abbiegt.
Das Ende des Verkehrsmodus wird durch die Verkehrsregelanzeige 2.2 angezeigt. Manchmal wird darunter eine Warnung angebracht – „Vorfahrt geben“ (2.4), wenn das Ende der Hauptstraße an einer Stelle vor der Kreuzung liegt, an der andere Fahrer Vorrang haben.
Diese Verkehrsregeln umfassen sieben Verkehrszeichen:
- „Kreuzung mit einer Strecke von untergeordneter Bedeutung“;
- „Angrenzend an die Nebenstraße rechts“ – drei Schilder;
- „Widerlager links“ – auch drei Zeichen.
Dabei handelt es sich um Verkehrsprioritätszeichen, der Form nach handelt es sich jedoch um Warnzeichen. Sie legen die Reihenfolge beim Überqueren von Kreuzungen fest und weisen den Fahrer auf die Besonderheiten schwieriger Stellen hin, an denen mehrere Straßen zusammenlaufen (Kreuzungskonfiguration), und machen ihn auch auf potenziell unsichere Abschnitte der Straße aufmerksam.
In Städten werden solche Verkehrszeichen 80–100 m von komplexen Kreuzungen entfernt angebracht, außerhalb der Stadt – 150–300 m. Sie sind für Autofahrer sehr wichtig, da sie vor Orten warnen, an denen die Gefahr eines Unfalls besteht.
Andere Verkehrsprioritätsindikatoren
In den Verkehrsregeln gibt es vier weitere Schilder, die sich auf diese Gruppe beziehen:
- 2.4 – erfordert die Durchfahrt anderer Fahrzeuge;
- 2.5 – verhindert das ununterbrochene Fahren vor einer Problemstelle auf der Straße;
- 2.6 – bestimmt die Priorität des Gegenverkehrs;
- 2,7 – weist auf einen Vorteil gegenüber dem Fahren auf der Gegenfahrbahn hin.
Das Schild 2.4 fordert den Fahrer auf, den auf der querenden Straße fahrenden Autos Vorfahrt zu gewähren. Liegt darunter Tabelle 8.13, haben auf der Hauptstraße fahrende Autos Vorfahrt.
Außerhalb von Städten wird das Schild 2.4 150–300 m vor der Kreuzung von Autobahnen angebracht (gleichzeitig ist es mit einem zusätzlichen Schild ausgestattet, das die genaue Entfernung zur Gefahrenstelle angibt), dann vor einer komplexen Kreuzung auf der Straße.
Wenn die Sichtbarkeit von Autos, die auf der Kreuzungsstraße auf die Kreuzung zufahren, schlecht ist, wird anstelle des Schildes „Vorfahrt“ (2.5) angebracht. Dieses Verkehrszeichen zwingt den Fahrer zum Anhalten vor dem Überqueren einer Straße und erinnert ihn gleichzeitig daran, dass er sich auf einer Nebenstraße bewegt. Eine weitere Bewegung ist erst zulässig, nachdem der Autofahrer die Situation auf der Straße vollständig eingeschätzt hat. Der Wegweiser 2.5 ist ebenfalls vorne montiert. Verkehrsteilnehmer müssen direkt davor anhalten.
Vor Engstellen der Strecken sind die Schilder 2.6 und 2.7 angebracht. Die erste davon ist formal unerschwinglich und hat einen vorrangigen Zweck. Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie auf einem problematischen Straßenabschnitt einem anderen Auto Vorfahrt gewähren müssen. Das heißt, wenn Sie sicher sind, dass keine Notsituation entsteht, ist es nicht notwendig, vor einem solchen Schild anzuhalten.
Die Verkehrsordnung beschreibt zwei Arten von Zeichen 2.6:
- auf gelbem Grund – ein temporäres Zeichen; warnt vor Straßenarbeiten, die zu einer Verengung der Fahrbahn führen;
- auf weißem Hintergrund - ein permanenter Zeiger.
Das Zeichen Nr. 2.7 gehört zur Prioritätskategorie und ist in seiner Form informativ. Dieses Zeichen verschafft Fahrzeugen einen Vorteil beim Durchfahren einer gefährlichen Straßenzone (z. B. einer Brücke).
Denken Sie unbedingt an die Vorrangzeichen. Sie helfen Ihnen, viele gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu vermeiden.